Fachbeiträge & Kommentare zu Hausratversicherung

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 5. Vom Mieter eingebaute Sachen

Rz. 119 Gemäß A § 5 Ziff. 3 b VGB 2010 (§ 1 Nr. 4 VGB 88) werden sämtliche in das Gebäude eingefügten Sachen, die vom Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen wurden und für die er die Gefahr trägt, vom Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung ausgenommen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass sich der Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung nic...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / A. Einleitung

Rz. 1 Die Feuerversicherung ist der älteste Versicherungszweig in Deutschland.[1] Sie gehört zu den Sach- bzw. Sachschadenversicherungen. In der Sachversicherung ist Versicherungsfall ein Ereignis, das zum Abhandenkommen, zur Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache führt. Die Feuerversicherung gewährt dem Versicherungsnehmer Schutz vor der Zerstörung, der Beschäd...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 1. VGB

Rz. 10 Wie bei nahezu allen Versicherungsverträgen werden auch in der Wohngebäudeversicherung der Versicherungsumfang und die wechselseitigen Vertragspflichten weitgehend durch die AVB bestimmt. Maßgebend ist die bei Vertragsabschluss oder ggf. einer etwaigen nachträglichen Änderung des Vertrages zugrunde gelegte Bedingungsfassung. Grundlage vieler älterer Wohngebäudeversiche...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / B. Bedingungswerke der Bauleistungsversicherungen

Rz. 6 Wirtschaftliche Notwendigkeit und Rechtfertigung der Bauleistungsversicherung gegen Risiken der Gefahrtragung folgen aus fehlenden anderweitigen Möglichkeiten ausreichender Risikovorsorge. Soweit in der Baupreiskalkulation berücksichtigt wird, dass etwa durch Neuherstellungsaufwand des Unternehmers, der sich aus seiner Gefahrtragungspflicht ergibt, eine Erhöhung der Se...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / II. Regress gegen den Mieter/Pächter

Rz. 336 Bricht ein Feuer in einer vermieteten Immobilie aus, begründet dies besondere Regressrisiken für den Mieter. Kommt es zu einem derartigen Schadenfall, erwirbt der Vermieter auf vereinfachtem Wege einen Schadenersatzanspruch gegen den Mieter. Während Ansprüche auf Schadenersatz grundsätzlich voraussetzen, dass der Anspruchsteller dem Schädiger ein schuldhaftes Fehlver...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 1. Gebäude

Rz. 105 Gemäß A § 5 Ziff. 1 VGB 2010 (§ 1 Nr. 1 VGB 88) ist versicherte Sache in der Wohngebäudeversicherung das im Versicherungsvertrag bezeichnete Gebäude. Rz. 106 Die Definition der in der Wohngebäudeversicherung versicherten Sachen dient gleichzeitig der Abgrenzung zur Inventarversicherung. Während die Gebäudeversicherung Versicherungsschutz für alle wesentlichen und unwe...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / XII. Rechtsprechung

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§ 7 Reisegepäckversicherung / XIII. Obliegenheiten, Punkt 15

Rz. 77 Punkt 15.1 bis 3 AVB Reisegepäck 1992/2008 führt im Einzelnen die vertraglichen Obliegenheiten auf, die der Versicherungsnehmer bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat. Kommt er diesen Verhaltensnormen nicht nach, läuft er Gefahr seinen Anspruch ganz oder teilweise zu verlieren. Punkt 15.4 AVB Reisegepäck 1992/2008 ist im Grunde genommen nichts an...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Inhalt der Anzeigepflicht

Rz. 395 Zur Feststellung einer Anzeigepflichtverletzung ist zunächst der Inhalt der Anzeigepflicht zu bestimmen. Anzeigepflichtig sind alle dem Versicherungsnehmer bekannten gefahrerheblichen Umstände i.S.v. § 19 VVG, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Als anzeigepflichtiger Umstand kommen objektive und subjektive Gegebenheiten in Betracht sowie sog. indizie...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / bb) Fixkostenliste

Rz. 41 Der Anwalt muss mit dem Geschädigten nur die Fixkostenliste (siehe Rdn 42) ausfüllen und am Ende die Einzelbeträge addieren. Da die Liste naturgemäß nicht abschließend sein kann, empfiehlt sich als Praxistipp Ein Gang durch den Supermarkt, ein Möbelhaus oder ein Kaufhaus hilft bei der Erstellung der Fixkostenliste, da mitunter Positionen, für die Geld ausgegeben wurde,...mehr

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zfs 6/2017, Schwintowski/Brömmelmeyer (Hrsg.): Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht, ZAP, 3. Aufl. 2017, 2.647 Seiten, 149 EUR, ISBN 978-3-89655-837-4

Der in der 3. Auflage erschienene Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht ist eine wertvolle Hilfestellung für die Bearbeitung von versicherungsrechtlichen Mandaten. In der aktuellen Auflage werden die aktuelle Entwicklung im Versicherungsvertragsrecht und die Rechtsprechung zum reformierten Versicherungsvertragsrecht umfassend dargestellt. Die 21 Bearbeiterinnen und B...mehr

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zfs 4/2017, Der Fahrzeug- u... / e)2. Exkurs: Nachweisbarkeit von Einbruchspuren im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Versicherungsfall

aa) Auch dieser Fall[38] betrifft nicht einen Fahrzeugdiebstahl, sondern einen Einbruchdiebstahl; er ist hier aber ebenfalls interessant. Die Klägerin, die als Versicherungsnehmerin bei einem Versicherungskonsortium Sachversicherungsschutz u.a. gegen Einbruchdiebstahl auch für ihre 100 %ige Tochter, eine Edelstahlrohr GmbH, hält, verklagte den führenden Versicherer auf Ersta...mehr

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zfs 12/2016, Höhe der Entsc... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Berufung ist nur hinsichtlich des Hilfsantrags begründet, hinsichtlich des Hauptantrags hingegen unbegründet." 1. Zu Recht hat das LG einen Anspruch des Kl. auf weitere Versicherungsleistungen verneint. Die versicherungsvertragliche Haftung der Bekl. ist auf die im Versicherungsschein begrenzt und erstreckt sich nicht auf einen möglicherweise höheren aktuell...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 22. Hausratversicherung

Rz. 287 Die Hausratversicherung sollte bis zur Räumung der Wohnung des Erblassers fortbestehen. Mit der Räumung endet das Versicherungsverhältnis aufgrund Wegfalls des versicherten Interesses, § 80 Abs. 2 VVG. Auch hier hat der Nachlasspfleger dies der Versicherung schnellstmöglich anzuzeigen und eine Abrechnung anzufordern; Abrechnungszeitpunkt ist wiederum der Zeitpunkt, i...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 2. Versicherung

Rz. 306 Gehört zum Nachlass eine Immobilie, muss der Nachlasspfleger den bestehenden Versicherungsschutz prüfen und wie ein Zwangsverwalter nach § 9 Abs. 3 ZwVwV für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen, da im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung das versicherte Interesse fortbesteht. Rz. 307 Zu den notwendigen Risikoversicherungen zählen die Wohngebäude-, die Haus...mehr

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§ 2 Sicherung und Verwaltun... / 4. Immobilien

Rz. 57 Hat der Erblasser in einer Wohnung oder einem Haus gelebt, dessen Eigentümer er war, besteht besonderer Regelungsbedarf. Es ist zu prüfen, ob für das Objekt eine Gebäudeversicherung besteht und die Versicherungsprämien bezahlt sind. Gleiches gilt für eine Hausratversicherung, da selbstgenutzte Wohnungen/Häuser in der Regel vor Ermittlung der Erben nicht geräumt werden...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 21. Hausrat

Rz. 283 Die Hausratgegenstände in der Wohnung des Erblassers (Möbel, Teppiche, Bilder, Gemälde, Skulpturen, Lampen, Geschirr, Besteck, Haushaltsgeräte, sonstige technische Geräte, Computer, [218] hochwertige Weine etc.) sollte der Nachlasspfleger fotografisch dokumentieren. Rz. 284 Handelt es sich nach dem Eindruck des Nachlasspflegers nicht bloß um den üblichen Gebrauchthausr...mehr

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§ 2 Sicherung und Verwaltun... / 3. Wohnungskündigung

Rz. 53 War die Wohnung des Erblassers gemietet und bewohnte er die Wohnung allein, sollte das Mietverhältnis sofort unter Hinweis auf die gesetzliche Frist (diese beträgt drei Monate) gekündigt werden. Hier ist Eile geboten, da – ab Kenntnis von dem Bestehen des Mietverhältnisses – nur die Frist von einem Monat besteht, die Kündigung auszusprechen und in den Genuss der dreim...mehr

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§ 27 Haftung des Nachlasspf... / 1. Immobilien im Nachlass

Rz. 37 Gehört zum Nachlass eine Immobilie, muss der Nachlasspfleger den bestehenden Versicherungsschutz prüfen und wie ein Zwangsverwalter nach § 9 Abs. 3 ZwVwV für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen, da im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung das versicherte Interesse fortbesteht. Zu den notwendigen Risikoversicherungen zählen die Wohngebäude-, die Grundeigentü...mehr

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§ 6 Nachlassgerichtliche Ge... / VI. Kündigung von Versicherungsverträgen

Rz. 24 Der Erblasser hatte zu Lebzeiten bestimmte Risiken versichert. So hat der Erblasser in der Regel eine Haftpflichtversicherung, eine Hausratversicherung, eine Pkw-Haftpflichtversicherung, eine Pkw-Teilkasko- und/oder Vollkaskoversicherung, eine Lebensversicherung, eine Gebäudeversicherung, eine Grundstückshaftpflichtversicherung und/oder weitere Versicherungen abgeschl...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / I. Fortführung, Gefahrerhöhung und Obliegenheiten

Rz. 133 Eine etwaig bestehende Wohngebäudeversicherung endet nicht mit dem Tod des Erblassers. Der Nachlasspfleger sollte auf jeden Fall versuchen, eine Gebäudeversicherung fortzuführen, da im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung das versicherte Interesse fortbesteht. Wie bei der Hausratversicherung ist auch hier der Versicherer wegen der damit verbundenen eventuellen Gef...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 49. Versicherungsverhältnisse (allgemein)

Rz. 668 Versicherungsverhältnisse werden grundsätzlich vererbt (§ 1922 BGB), soweit nicht mit dem Tod das versicherte Risiko fortgefallen ist. Vererblich sind damit insbesondere Sachversicherungen, wie Hausratversicherungen, Kfz-Haftpflicht-/Kfz-Kasko-Versicherungen, Gebäudeversicherungen u.Ä. Personenbezogene Versicherungen wie Privathaftpflicht-, Unfall-, und private Krank...mehr

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zfs 9/2016, Keine Beratungspflicht in der Hausratversicherung über den Umfang der Deckung ohne besonderen Anlass

VVG § 6 Abs. 1 Leitsatz Der VR ist nicht verpflichtet, einen VN, der Deckung für Hausratschäden beantragt, ohne weiteren Anlass auf das Fehlen einer Elementarschadendeckung hinzuweisen. (Leitsatz der Schriftleitung) LG Bochum, Urt. v. 6.5.2015 – 4 O 239/14 Sachverhalt Der VN unterhielt bei der Bekl. zu 2.) eine Hausratversicherung für seine Mietwohnung. Als er ein Wohnhaus erwarb,...mehr

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zfs 9/2016, Keine Beratungs... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gem. §§ 63 S. 1, 61 Abs. 1 S. 1 VVG gegen den Bekl. zu 1)." Danach ist der Versicherungsvermittler zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem VN durch die Verletzung einer Pflicht nach § 61 VVG entsteht, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Gem. § 61 Abs. 1 S. 1 VVG hat der Versicherungsvermittler den VN, soweit ...mehr

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zfs 9/2016, Keine Beratungs... / Sachverhalt

Der VN unterhielt bei der Bekl. zu 2.) eine Hausratversicherung für seine Mietwohnung. Als er ein Wohnhaus erwarb, schloss er unter Vermittlung des Bekl. zu 1.) bei der Bekl. zu 2.) eine Gebäudeversicherung ohne Elementarschadendeckung ab und lagerte seinen Hausrat vorläufig im Keller der neuen Immobilie. Nach einem Leitungswasserschaden in der neuen Wohnung kam es zu Bespre...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / IV. Gewährleistungsrechte

Die Miete mindert sich bekanntlich automatisch, wenn der vertragsgemäße Gebrauch nicht unerheblich beeinträchtigt ist. Dabei muss immer durch Auslegung ermittelt werden, welcher Gebrauch genau nach dem Vertrag geschuldet wurde. Der BGH hatte insofern über eine ungewöhnliche Fallgestaltung zu entscheiden. Ursprünglich hatte der Vermieter dem Mieter eine Wohnung mit Einbauküch...mehr

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zfs 8/2016, Versicherungssc... / 2 Anmerkung:

Ein Sachverhalt, der sich immer wieder ereignet: Ein Topf mit Wasser und Fleisch wird zum Erhitzen auf einen Küchenherd gestellt und gerät solange in Vergessenheit, bis das Wasser verdampft, das Fleisch nahezu verbrannt ist und Räumlichkeiten völlig verqualmt sind. Ein Schmierfilm setzt sich auf Einrichtungsgegenständen fest, Textilien müssen aufwendig gereinigt werden. Zu w...mehr

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zfs 6/2016, Erstattungsfähi... / Sachverhalt

Der Kl. macht Ansprüche aus seiner Hausratversicherung unter Geltung der VHB der Bekl. wegen eines versuchten, bedingungsgemäß versicherten Einbruchsdiebstahls geltend, bei dem drei einflügelige Terrassentüren im Wohnzimmer und ein zweiflügeliges Fenster im Schlafzimmer beschädigt wurden. Zwischen den Parteien ist die Höhe der notwendigen Reparaturkosten streitig. § 27 Abs. 1...mehr

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zfs 6/2016, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Ein Anspruch in Höhe der Hauptforderung aus § 1 VVG i.V.m. dem Versicherungsvertrag über den ausgeurteilten Betrag hinaus ist nicht gegeben." a) Die Feststellungen des LG bezüglich der vom Sachverständigen ermittelten Reparaturkosten und der Mehrwertsteuer für die Erneuerung des Schlafzimmerfensters und der linken Terrassentür werden nicht angegriffen. Dass vom LG getr...mehr

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zfs 5/2016, Grobe Fahrlässi... / Sachverhalt

Die Kl. macht Ansprüche aus ihrer im Jahre 1999 abgeschlossenen Hausratversicherung wegen eines Brandschadens geltend. Im Keller des versicherten Objekts befand sich eine Sauna, die an einem außen angebrachtem Kasten über einen Lichtschalter für das Saunainnere, einen An-/Ausdruckschalter für den Ofen im Inneren der Sauna sowie über einen Temperaturschalter für diesen Ofen v...mehr

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zfs 3/2016, Erforderlichkei... / Sachverhalt

Der VN unterhielt bei der Bekl. einen Vertrag über eine Hausratversicherung. Die versicherte Wohnung war aufgrund eines Leitungswasserschadens vorübergehend unbenutzbar. Daraufhin bewohnte der VN mit seiner Lebensgefährtin für 62 Tage eine angemietete Doppelhaushälfte mit einer Wohnfläche von 110 qm. Der Versicherungsschein bezeichnete als mitversichert den Ersatz der Hotelk...mehr

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zfs 3/2016, Veith/Gräfe/Gebert: Der Versicherungsprozess, Nomos, 3. Auflage 2016, 1.468 Seiten, 158 EUR, ISBN 978-3-8487-1302-8

Das 2005 erstmals erschienene und in der Fachpresse schon damals mit viel Lob aufgenommene Werk erscheint nun in dritter Auflage und inzwischen als Teil der Reihe "Nomos Prozesshandbuch". Dies ist auch gerechtfertigt, denn das Versicherungsrecht ist nicht nur materiell-rechtlich, sondern auch verfahrensrechtlich – trotz Geltung der ZPO – durchaus speziell, so dass man neben ...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Sachschaden [Rdn 238]

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§ 6 Hausratversicherung

A. Vorbemerkung Rz. 1 Es gelten die bei Vertragsbeginn oder durch Änderungen vereinbarten AVB, so dass in Betracht kommen: VHB 42, VHB 66, VHB 74, VHB 84, VHB 92, VHB 2000, VHB 2008 mit VHB 2010. Die häufigsten Versicherungsfälle in der Hausratversicherung (Einbruchdiebstahl und Brand) werden in den nachfolgenden Kapiteln (§§ 8 und 9) zusätzlich behandelt. Rz. 2 Da Versicherung...mehr

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§ 6 Hausratversicherung / L. Beweisführung

I. Vorbemerkung Rz. 29 Der Eintritt des Versicherungsfalles gehört zu den anspruchsbegründenden Tatsachen, für die der Versicherungsnehmer darlegungs- und beweispflichtig ist.[24] Rz. 30 Der Versicherungsnehmer braucht lediglich den äußeren Sachverhalt ("äußeres Bild") zu beweisen, der auf einen Schadenfall schließen lässt; diese Beweiserleichterungen kommen dem Versicherungsn...mehr

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§ 6 Hausratversicherung / F. Außenversicherung (A § 7 VHB 2008/2010)

Rz. 13 Hausrat ist auch dann versichert, wenn er sich außerhalb der Wohnung in einem anderen Gebäude befindet; der Versicherungsschutz ist "gebäudegebunden".[5] Diese Außenversicherung besteht weltweit . Im Rahmen der Außenversicherung sind nur Sachen versichert, die im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind. Die E...mehr

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§ 6 Hausratversicherung / B. Versicherte Sachen (A § 6 VHB 2008/2010)

Rz. 3 Versichert ist der gesamte Hausrat, ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse, auch Bargeld und Wertsachen, allerdings nur in den Entschädigungsgrenzen von A § 13 VHB 2008/2010. Rz. 4 Zum versicherten Hausrat gehören auch Markisen, Rundfunk- und Fernsehantennen (nicht Empfangsanlagen für Hobbyfunker), Falt- und Schlauchboote, Surfgeräte und Flugdrachen, selbst Arbeit...mehr

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§ 6 Hausratversicherung / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Es gelten die bei Vertragsbeginn oder durch Änderungen vereinbarten AVB, so dass in Betracht kommen: VHB 42, VHB 66, VHB 74, VHB 84, VHB 92, VHB 2000, VHB 2008 mit VHB 2010. Die häufigsten Versicherungsfälle in der Hausratversicherung (Einbruchdiebstahl und Brand) werden in den nachfolgenden Kapiteln (§§ 8 und 9) zusätzlich behandelt. Rz. 2 Da Versicherungsbedingungen se...mehr

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§ 6 Hausratversicherung / C. Versicherte Gefahren (A § 1 VHB 2008/2010)

Rz. 9 Entschädigungspflichtig sind die Schäden, die auf die in A § 1 VHB 2008/2010 katalogartig zusammengestellten Gefahren zurückzuführen sind: Rz. 10 Diese Grunddeckun...mehr

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§ 6 Hausratversicherung / I. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles (B § 8 Nr. 1 VHB 2008/2010)

Rz. 24 Zu den vereinbarten Sicherheitsvorschriften des Versicherungsvertrages gehört es, dass der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten hat; so sind in der kalten Jahreszeit die versicherten Wohnungen zu beheizen, anderenfalls müssen Wasser führende Anlagen entleert werden.mehr

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§ 6 Hausratversicherung / D. Versicherte Kosten (A § 8 VHB 2008/2010)

Rz. 11 Neben der Sachversicherungsleistung sind auch die übrigen Kosten zu ersetzen, die im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall entstehen, insbesondere Aufräumkosten, Schlossänderungskosten und Hotelkosten.mehr

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§ 6 Hausratversicherung / E. Versicherungsort (A § 6 Nr. 3 VHB 2008/2010)

Rz. 12 Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung des Versicherungsnehmers einschließlich der Nebengebäude auf demselben Grundstück. Versicherungsschutz besteht auch in privat genutzten Garagen "in der Nähe des Versicherungsortes" (eine Garage, die 1,45 km entfernt liegt, befindet sich allerdings nicht in der Nähe des Versicherungsortes).[4]mehr

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§ 6 Hausratversicherung / H. Wegfall der Entschädigungspflicht (B § 16 VHB 2008/2010)

Rz. 19 Der Versicherer wird leistungsfrei, Rz. 20 Eine arglistige Täuschung ist stets ein besonders schwerer Fall der Verletzung der Aufklärungsobliegenheit und führt daher eb...mehr

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§ 6 Hausratversicherung / G. Wohnungswechsel (A § 11 VHB 2008/2010)

Rz. 16 Ein Wohnungswechsel liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer seinen Lebensmittelpunkt in die neue Wohnung verlagert, ohne dass es darauf ankommt, ob und in welchem Umfang Einrichtungsgegenstände mitgenommen worden sind.[8] Rz. 17 Bei der Trennung von Ehegatten bestimmt A § 11 Nr. 5 VHB 2008/2010: Sowohl die bisherige als auch die neue Wohnung des Versicherungsnehmers si...mehr

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§ 6 Hausratversicherung / II. Rechtsprechung

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§ 6 Hausratversicherung / I. Vorbemerkung

Rz. 29 Der Eintritt des Versicherungsfalles gehört zu den anspruchsbegründenden Tatsachen, für die der Versicherungsnehmer darlegungs- und beweispflichtig ist.[24] Rz. 30 Der Versicherungsnehmer braucht lediglich den äußeren Sachverhalt ("äußeres Bild") zu beweisen, der auf einen Schadenfall schließen lässt; diese Beweiserleichterungen kommen dem Versicherungsnehmer jedoch da...mehr

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§ 6 Hausratversicherung / K. Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung (B § 8 Nr. 3 VHB 2008/2010)

Rz. 27 Bei vorsätzlicher und kausaler Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer vollständig leistungsfrei, bei grob fahrlässiger und kausaler Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer berechtigt, "seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht" (B § 8 Nr. 3a VHB 2008/2010). Rz. 28 Bei Arglist entfällt das K...mehr

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§ 6 Hausratversicherung / J. Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles (B § 8 Nr. 1 VHB 2008/2010)

Rz. 25 Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles eine Vielzahl von Obliegenheiten zu beobachten. Er ist insbesondere verpflichtet,mehr

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§ 4 Wichtige Versicherungszweige

Rz. 1 In der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis spielen Deckungsstreitigkeiten in der Kaskoversicherung die größte Rolle, so dass diese Sparte entsprechend umfangreich behandelt wird. Rz. 2 Demgegenüber sind Prozesse in dem am weitesten verbreiteten Versicherungszweig, der Hausratversicherung relativ selten. Rz. 3 Von je 100 Haushalten in Deutschland verfügenmehr

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§ 9 Einbruchdiebstahlversic... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die 1895 eingeführte Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung gehört neben der Feuerversicherung zu den ältesten Versicherungssparten. Die 1980 von der Versicherungswirtschaft entwickelten "Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Schäden gegen Einbruchdiebstahl und Raub" (AERB 81) liegen auch heute noch vielen Versicherungsverträgen zu Grunde. Sie wurden ersetzt...mehr