Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzurechnung

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 7.2.3 Letztmalige Anwendung des § 37 Abs. 1–3 KStG

Rz. 57 Abs. 4 S. 4, 5 regelt, bis zu welchem Zeitpunkt die Abs. 1-3 noch anzuwenden sind, also das KSt-Guthaben nur durch ordnungsgemäße Gewinnausschüttungen und gleichgestellte Vorgänge realisiert wird. Rz. 57a Grundsätzlich erfolgt die Realisierung des KSt-Guthabens durch ordnungsgemäße Gewinnausschüttungen noch nach den Abs. 1–3, wenn die Ausschüttung vor dem 1.1.2007 bei ...mehr

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Anwendung des § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG auf nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG ­steuerfreie Gewinnausschüttungen

Leitsatz Das in § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG geregelte pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot ist auf Gewinnausschüttungen anzuwenden, die nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfrei geblieben wären. Normenkette § 8b Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 KStG, § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG, § 18 AStG Sachverhalt Die klagende GmbH ist an einer schweizerischen AG zu 100 % beteiligt. Insoweit setzte das FA...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausländische Gesellschaft keine Zwischengesellschaft

(2) Eine ausländische Gesellschaft ist nicht Zwischengesellschaft für Einkünfte aus einer Beteiligung an einer anderen ausländischen Gesellschaft , ... Rz. 605 [Autor/Stand] Ober- und Untergesellschaft. Die in § 8 Abs. 2 aF zunächst angesprochene ausländische Gesellschaft war die die Beteiligungserträge empfangende, dh. die Obergesellschaft. Sie musste eine solche iS von § 7 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Bruttoerträge aus aktiven Tätigkeiten

Literatur GOCKE, Der Begriff "Bruttoerträge" im Außensteuerrecht, BB 1973, 887; MEILICKE, Der Begriff der Bruttoerträge im Außensteuerrecht, FR 1985, 318. ... und ihre Bruttoerträge ausschließlich oder fast ausschließlich aus den unter Absatz 1 Nr. 1 bis 6 fallenden Tätigkeiten bezieht... Rz. 621 [Autor/Stand] Bruttoerträge aus fast ausschließlich aktiven Tätigkeiten. § 8 Abs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Einkünfte aus dem Handel – Abs. 1 Nr. 4 (ab Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft 2003 geltende Fassung)

Rz. 114 [Autor/Stand] Gesetzesänderung. § 8 Abs. 1 Nr. 4 wurde mit Wirkung ab den nach dem 31.12.2002 beginnenden Wirtschaftsjahren einer ausländischen Zwischengesellschaft geändert, für das Zwischeneinkünfte zu ermitteln sind, die einer Hinzurechnung gem. §§ 7 ff. unterliegen. Die Änderung betrifft die Ausnahmeregelungen in den Buchst. a und b der Nr. 4 und nicht den Handel...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (Ausnahme nur zu Nr. 6 b, die wiederum zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt)

Rz. 227 [Autor/Stand] Ausnahmeregelung. Wegen der Nachweispflicht wird auf Anm. 137 verwiesen. Die Ausnahmeregelung zu § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b ist als Ergänzung zu Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz zu verstehen. Nach der dortigen Regelung hat eine natürliche Person, die im Inland unbeschränkt stpfl. ist, ihre Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von in der Schweiz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Ertragsteuerbelastung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft von weniger als 25 Prozent

Rz. 706 [Autor/Stand] Nur noch ein einheitliches Kriterium. § 8 Abs. 3 regelt die Niedrigbesteuerung für Wirtschaftsjahre einer Zwischengesellschaft, die nach dem 31.12.2007 beginnen, nur noch in der Form eines einheitlich wirkenden Kriteriums, selbst wenn dieses in § 8 Abs. 3 Satz 2 eine Ergänzung erfährt. Das allein noch maßgebliche Kriterium besteht aus der Belastung der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft – Abs. 1 Nr. 1 (ausnahmslos Einkünfte aus aktivem Erwerb)

Rz. 52 [Autor/Stand] Das Stammen von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Welche Einkünfte aus einer Land- und Forstwirtschaft stammen, ergibt sich auch für § 8 Abs. 1 Nr. 1 uneingeschränkt aus §§ 13, 14 EStG.[2] Es bestehen keinerlei Bedenken, in Zweifelfragen die bisherige Rspr. zu diesen Bestimmungen zur Auslegung auch des AStG heranzuziehen. Rz. 53 [Autor/Stand] Der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 10. Ergänzende Anmerkungen

Rz. 660 [Autor/Stand] Fünf Beispielsfälle. Abschließend soll die Wirkungsweise des 8 Abs. 2 aF noch einmal anhand von fünf Beispielen aufgezeigt werden: Beispiel 1 Der Steuerinländer A ist zu 100 vH an der ausländischen X-GmbH beteiligt, die ihrerseits zu 100 vH an der ausländischen Y-GmbH beteiligt ist. Die Y-GmbH bezog in den Wirtschaftsjahren 01 und 02 folgende gemischte E...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 701 [Autor/Stand] Maßgebliche Belastungsgrenze. Nach § 8 Abs. 3 stellt die Niedrigbesteuerung nur auf die Belastung mit Ertragsteuern ab. Dies ist insoweit bedenklich, als das Verhältnis zwischen direkten und indirekten Steuern im Ausland ein wesentlich anderes als das im Inland sein kann. Auch können sich erhebliche Unterschiede bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlag...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Außensteuerreformgesetz

Rz. 1 [Autor/Stand] Das AStG [2] bildet den Art. 1 des AStRefG.[3] § 8 darf in gewissem Sinne als die zentrale Vorschrift der §§ 7–14 angesehen werden, weil sie die der Hinzurechnung unterliegenden Einkünfte im Detail umschreibt und damit die Spreu vom Weizen trennt. Im 1. RefE war der heutige § 8 auf § 8 und § 9 aufgeteilt. Dennoch wurde die Gesamtkonzeption des § 8 von Anfa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 400 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte im Überblick. In § 8 Abs. 2 war ursprünglich die Regelung zur sog. "Landes- und Funktionsholding" enthalten (vgl. dazu Anm. 601 ff.). Diese Regelung war mit Aufnahme von § 8 Abs. 1 Nr. 8 und 9 durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz[2] obsolet geworden und ist entsprechend für Wirtschaftsjahre beginnend mit dem 1.1.2001 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 31 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen. Das zentrale Problem des § 8 ist die Einordnung der verschiedenen, von einer ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten unter den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1–9 bzw. unter § 7 Abs. 6 a (früher § 10 Abs. 6 Satz 2 aF). Insoweit interessiert einerseits die Qualifikation der Tätigkeiten als aktiv, (normal) passiv oder als passiv mit ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn gemeinsam mit Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Dipl.-Kfm. Dr. Jens Schönfeld, Bonn Literaturverzeichnis Ammelung/Kulch, Ausländischer Kapitalmarkt im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG, IStR 2000...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) EG-/EWR-Gesellschaft

... ist eine Gesellschaft, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens hat, ... Rz. 426 [Autor/Stand] Gesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem EU-Mitgliedstaat. Die Nachweismöglichkeit des § 8 Abs. 2 bezieht sich zunächst auf Einkünfte einer Gesellschaft mit Sitz oder Geschäftsl...mehr

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Finanzverwaltung klärt Zweifelsfragen zu den Investitionsabzugsbeträgen

Kommentar Das BMF hat die bisherige Verwaltungsanweisung zu den Voraussetzungen und zur praktischen Umsetzung eines Investitionsabzugsbetrags überarbeitet. Dabei wurde insbesondere auch die aktuelle Rechtsprechung des BFH berücksichtigt. In einem 18 Seiten umfassenden BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit Investitionsabzugsbeträgen (kurz...mehr

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Ergänzungsbilanz eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA bei einer die Einlage übersteigenden Anschaffungskosten

Leitsatz 1. Die Einlage eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA übersteigende Anschaffungskosten sind in einer Ergänzungsbilanz zu erfassen. 2. Aus einer solchen Ergänzungsbilanz folgende Gewinnminderungen und Gewinnerhöhungen wirken sich weder auf den Betriebsvermögensvergleich der KGaA noch auf den Gewinnanteil i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG und des § 8 Nr. 4 ...mehr

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Ertragszuschuss als organschaftliche Mehrabführung i.S.v. § 27 Abs. 6 Satz 1 KStG

Leitsatz 1. Ein Ertragszuschuss stellt eine verdeckte Einlage dar und führt zu einer Erhöhung des steuerlichen Einlagekontos bei der Organgesellschaft nach § 27 Abs. 1 Satz 1 KStG, die durch den sofortigen Rückfluss an den Organträger im Rahmen der organschaftlichen Gewinnabführung nicht wieder rückgängig gemacht wird. 2. Der Tatbestand der organschaftlichen Mehr- oder Minder...mehr

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AGS 3/2017, Übergang von de... / 2 Aus den Gründen

Die Gegenvorstellung ist begründet. Der Streitwert bestimmt sich im Hinblick auf die Leistungsanträge sowohl für die Berufung als auch für die erste Instanz nach dem Wert der für die Zukunft begehrten Renten zuzüglich der Rentenrückstände, die bei Klageerhebung bereits fällig waren. Hinzuzusetzen ist der Wert des weiterhin im Wege der Feststellungsklage geltend gemachten Ansp...mehr

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Erlass von Steuern aus Billigkeitsgründen

Leitsatz Begehrt ein Steuerpflichtiger, der an mehreren Personengesellschaften unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, einen Steuererlass aus Billigkeitsgründen, weil er übermäßig durch Einkommen- und Gewerbesteuer belastet sei, so ist bei der Entscheidung über den Erlassantrag die bei den Personengesellschaften entstandene Gewerbesteuer, die anteilig auf den Steuerpflicht...mehr

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Nachversteuerung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG 1997 und Abzug sog. finaler Betriebsstättenverluste nach Unionsrecht

Leitsatz 1. Die entgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils (ausländische Personengesellschaft) erfüllt den Tatbestand der Nachversteuerung i.S. des § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG (i.d.F. des § 52 Abs. 3 Satz 5 EStG 1997/StBereinG 1999); die unechte Rückwirkung (Übertragung in 1999) ist nicht verfassungswidrig. 2. Die im Jahr 1999 im Zuge der Anteilsveräußerung an den Erwerb...mehr

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Mittelfristplanung: Ein mis... / 2.2 Wachstum durch Fortschreibung ist schnell geplant

Immer der gleiche Ansatz Entsprechend wenig Zeit wird der Überarbeitung der Mittelfristplanung zugestanden. So beschränkt man sich darauf, auf Basis der bestehenden Jahresplanung einen Prozentsatz (Inflationsausgleich, Mengenwachstum, etc.) hinzuzurechnen. Jeden Artikel und jede Kostenart kann die moderne EDV fortschreiben. Schnell sind 3 bis 5 weitere Jahre erstellt, die dan...mehr

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VP-Dokumentation / 2 Aus internationaler Sicht

Mittlerweile haben fast alle Industriestaaten VP-Dokumentationsvorschriften eingeführt und die meisten sanktionieren das Nichtvorhandensein oder die Unverwertbarkeit von VP-Dokumentationen. Eine umfangreiche Übersicht in der Anlage 2[1] beantwortet folgende Fragen für 84 Staaten: VP-Dokumentation 1.1. Gibt es grundsätzlich keine VP-Dokumentationsvorschriften? 1.2. Muss die VP-D...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Konzernabschlus... / cc1) Grundsätzliches

Tz. 15 Im Zuge der Quotenkonsolidierung kommt es zu einer Hinzurechnung der quotalen Werte des Gemeinschaftsunternehmens zu den vollen Werten oder zu einer entsprechenden Verrechnung bzw. Konsolidierung mit den relevanten Posten des übrigen Konzerns. Bei Übereinstimmung der zu konsolidierenden GuV- bzw. Bilanzposten der Konzernunternehmen mit den korrespondierenden Posten de...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / ee) Finanzanlagen

Tz. 82 Verbundene Unternehmen sind in § 271 Abs. 2 HGB definiert. Dabei handelt es sich um einen gesonderten bilanzrechtlichen Tatbestand der verbundenen Unternehmen, der einige Unterschiede zu § 15 AktG aufweist (vgl. Tz. 276). Wegen des Rückgriffs auf § 290 HGB ist es notwendig, dass das herrschende Unternehmen bei Erreichen der Schwellengrenzen des § 293 Abs. 1 HGB konzer...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Latente Steuern / a) Überblick

Tz. 2 Die Vorschriften über die Bilanzierung latenter Steuern ergänzen die Regelungen für die Erfassung laufender Steueraufwendungen und -erträge nach HGB. Die Konzepte für die Bilanzierung latenter Steuern auf nationaler (§§ 274, 306 HGB) und internationaler Ebene (IAS 12 Income Taxes) entsprechen sich weitestgehend (vgl. Tz. 4). Hierzu haben nicht zuletzt die Reformen des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1 Rechtsfolge für den Vergütungsschuldner

Rz. 22 Die Vorschrift enthält je eine Rechtsfolge für den Schuldner und den Gläubiger der Vergütung. Für den Schuldner der genannten Vergütungen bestimmt § 50g Abs. 1 S. 1 EStG, dass eine Abzugsteuer nicht einbehalten und an die Finanzbehörde abgeführt zu werden braucht. Für Zinsen ist davon die KapESt nach § 43 Abs. 1 Nr. 7 EStG betroffen, die nach § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG m...mehr

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AGS 2/2017, Berücksichtigun... / 2 Aus den Gründen

Entgegen der Auffassung des FamG war auch das Vermögen der Beteiligten gem. § 43 Abs. 1 FamGKG bei der Bildung des Verfahrenswerts zu berücksichtigen. Das Vermögen ist ein selbstständiger Erhöhungsfaktor, weshalb man nicht von einem generellen Verbot der Doppelverwertung ausgehen kann. Auch das Vermögen ist eingebunden in die notwenige Gesamtbewertung aller Umstände, bei der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9 Steuerliche Behandlung des Körperschaftsteuer-Erhöhungsbetrags (§ 38 Abs 10 iVm 37 Abs 7 KStG)

Tz. 79 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 38 Abs 10 KStG ist auch § 36 Abs 7 KStG entspr anzuwenden. Gem § 37 Abs 7 KStG gehören Erträge, die sich durch ratierliche Auszahlung des KSt-Guthabens ergeben, bei der begünstigten Kö nicht zu den Eink iSd EStG. Übertragen auf den Umkehrfall der KSt-Erhöhung bedeutet die entspr Anwendung des § 37 Abs 7 KStG uE Folgendes (ebenso hierzu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Jährliche Fortschreibung und gesonderte Feststellung eines positiven Teilbetrags EK 02 (§ 38 Abs 1 S 1 und 2 KStG)

Tz. 6 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 38 Abs 1 S 1 KStG ist ein positiver Endbestand beim EK 02 iSd § 36 Abs 7 KStG auch zum Schluss der "folgenden" Wj fortzuschreiben und gesondert festzustellen. Diese Feststellung ist während der 18-jährigen Übergangszeit zum Schluss jedes Wj vorzunehmen und nicht nur zum Schluss solcher Wj, in denen eine Ausschüttung erfolgt ist (s § 37 ...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.7 Anlagen

I. Unterhaltstabelle II. Zahlbetragstabelle III. Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO III. Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Re...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.6 Anhang

I. Düsseldorfer Tabelle Siehe Düsseldorfer Tabelle, Stand: 1.1.2017 II. Tabelle Zahlbeträge Siehe Tabelle Zahlbeträge III. Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt in Mindestunterhalt gemäß § 36 Abs. 3 EGZPO Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der vor dem 31.12.2007 errichtete Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erfor...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.7 Anlagen

I. Unterhaltstabelle II. Zahlbetragstabelle III. Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO Anlage III: Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.7 Anlagen

Anlage I Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt Stand : 1.1.2017 Anlage II Kindergeldanrechnungstabelle Anlage III Umrechnung dynamischer Titel nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ei...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2017

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietaufwendungen bei ­Konzertveranstaltern

Leitsatz 1. Für die Zuordnung eines gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsguts zum fiktiven Anlage- oder Umlaufvermögen wird bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung das Eigentum des Mieters oder Pächters voraussetzungslos fingiert. 2. Die Kurzfristigkeit der Anmietung einer Immobilie oder ein häufiger Wechsel angemieteter Immobilien und deren unterschiedliche Größe und Nut...mehr

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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Zwischenvermietung

Leitsatz 1. Die Hinzurechnung verausgabter Miet- und Pachtzinsen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG findet auch in Zwischenvermietungsfällen statt. 2. Der Zwischenvermieter kann die Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG nicht in Anspruch nehmen. Normenkette § 8 Nr. 1 Buchst. e, § 9 Nr. 1 GewStG, Art. 3 Abs. 1 GG Sachverhalt Die Geschäftstätigkeit einer GmbH bestand im Streitjahr 2008 nebe...mehr

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Zur Beschwer bei sog. Nullbescheid; Bankenprivileg für Konzernfinanzierungsgesellschaft

Leitsatz 1. Wegen der Bindungswirkung für den Verlustfeststellungsbescheid (§ 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG) löst auch eine Messbetragsfestsetzung von Null (sog. Nullbescheid) eine Beschwer (§ 40 Abs. 2 FGO) aus. 2. Auch Konzernfinanzierungsgesellschaften können Kreditinstitute i.S. des § 1 KWG sein und die Voraussetzungen des sog. Bankenprivilegs (§ 19 Abs. 1 GewStDV) erfüllen. N...mehr

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zerb 12/2016, "Verschonungs... / 1. Abschmelzmodell

Unter der Voraussetzung, dass der maßgebliche Wert des Erwerbs (also nach einer etwa gebotenen Zusammenrechnung mit anderen Erwerben innerhalb eines Zehnjahreszeitraums) den Betrag von 90 Mio. EUR nicht übersteigt, hat der Steuerpflichtige die Wahl zwischen der Anwendung eines nach Maßgabe von § 13 c ErbStG abgeschmolzen Verschonungsabschlags oder der sog. Verschonungsbedarf...mehr

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Überentnahme bei Entnahme eines vor 1999 zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung der Überentnahmen i.S. des § 4 Abs. 4a EStG sind auch Entnahmen von Wirtschaftsgütern zu berücksichtigen, die bereits vor der Einführung der Vorschrift in den Betrieb eingelegt worden sind. 2. Die Ausnahmeregelung in § 52 Abs. 11 Satz 3 EStG ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar. 3. Bringt ein Einzelunternehmer seinen Betrieb zum Buchwert in eine...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.3 Hinzurechnung von "Gewinnzuschlägen"

Rz. 165 An einigen Stellen kommt es zur außerbilanziellen Hinzurechnung von nicht realisierten Erträgen. Es wird in diesen Fällen ein "Soll-Gewinn" versteuert. 3.3.1 Zinsen aus der Auflösung einer Reinvestitionsrücklage Rz. 166 Das Steuerrecht kennt den Sonderposten mit Rücklageanteil. Im Handelsbilanzrecht wurden die Sonderposten mit Rücklageanteil (§§ 247 Abs. 3, 273 HGB a. ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2 Hinzurechnung nicht/beschränkt abziehbarer Betriebsausgaben

Rz. 128 Die nicht abziehbaren Betriebsausgaben sind der "Klassiker" unter den außerbilanziellen Korrekturen. Wie sich an der Vielzahl der unterschiedlichen Normen zeigt, haben sie ganz unterschiedliche Ursachen und sind über die verschiedenen Gesetze verteilt. 3.2.1 Betriebsausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen Rz. 129 Nach § 3c Abs. 1 EStG sind Betriebsausgaben,...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4 Hinzurechnung durch eingeschränkte Verlustberücksichtigung

Rz. 173 Die steuerlichen Vorschriften, welche die Berücksichtigung von Verlusten einschränken,[1] sind außerhalb der Bilanz zu berücksichtigen. Sie sind von den Vorschriften, die den Verlustvortrag und -rücktrag beschränken, zu unterscheiden, da diese nur auf der Ebene der Einkommensermittlung wirken. 3.4.1 Liebhaberei Rz. 174 Hinter der Figur der sog. Liebhaberei verbirgt sic...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4 Zusammentreffen von Kürzung und Hinzurechnung

Rz. 192 Teilweise kommt es zu Geschäftsvorfällen, in denen mehrere außerbilanzielle Korrekturen auf einen Sachverhalt anzuwenden sind. Ein Beispiel dafür ist die verdeckte Gewinnausschüttung, die mit einer Steuerbefreiung zusammentrifft. Der Beispielfall dazu wäre die Veräußerung von Anteilen an einer Tochterkapitalgesellschaft an den Gesellschafter durch eine Kapitalgesells...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3 Hinzurechnungen

Rz. 108 Die außerbilanziellen Hinzurechnungen sind von großer praktischer Bedeutung. Sie lassen sich in 4 Gruppen aufteilen: Gewinnverwendung und Entnahme, nicht abziehbare Betriebsausgaben, Gewinnzuschläge und beschränkte Verlustberücksichtigung. Die nicht abziehbare Betriebsausgabe ist der Prototyp der außerbilanziellen Korrektur. Es gibt auch den umgekehrten Ansatz, in dem ein...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5 Exkurs: Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Einkommensermittlung

Rz. 247 Die Vorschriften der Einkommensermittlung sind grundsätzlich nicht Gegenstand dieses Beitrags. Einige Vorschriften aus dem Bereich der Einkommensermittlung müssen aber angesprochen werden, um ihre Einordnung im Bereich der Gewinn- bzw. Einkommensermittlungsvorschriften darzustellen. Die Einordnung hat insbesondere für die Gewerbesteuer erhebliche Bedeutung, da § 7 Ab...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2.2 Steuerfreie vGA

Rz. 119 Es gibt Fälle, in denen die Hinzurechnung mit einer Kürzung korrespondiert, es also für die Körperschaft zu einer "steuerfreien" vGA kommt. Beispiel 1: Eine Kapitalgesellschaft erhält Investitionszulage. Die Auszahlung erfolgt auf das Konto des Gesellschafters, da bei der Beantragung der Investitionszulage das Konto des Gesellschafters angegeben wurde. Die Auszahlung a...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1 Körperschaftsteuerliche Organschaft

Rz. 248 Die körperschaftsteuerliche Organschaft führt zur Hinzurechnung des Einkommens der Organgesellschaft beim Organträger. Das positive oder negative Einkommen der Organgesellschaft ist zu kürzen. Beim Organträger kommt es zur Hinzurechnung des entsprechenden Betrags. Wird ein negatives Einkommen zugerechnet, kommt es bei der Organgesellschaft zu einer entsprechenden Hin...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6.4 Zinsen als Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben

Rz. 141 Außerdem gibt es die Hinzurechnung von Zinsen bei einer Mitunternehmerschaft, also Sonderbetriebseinnahmen, § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2 EStG. Diese Hinzurechnung erfolgt im Sonderbetriebsvermögen. Bei der Mitunternehmerschaft kommt es nicht zu einer außerbilanziellen Korrektur.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.6 Verlustzuweisungen bei beschränkter Haftung

Rz. 207 Die Regelung des § 15a EStG betrifft die Fälle, in denen der steuerlich zugewiesene Verlust die zivilrechtliche Haftung übersteigt. Soweit die Verlustzuweisung die Außenhaftung übersteigt, kommt es zu einem nur verrechenbaren Verlust, der erst in der Zukunft mit Gewinnen aus der Mitunternehmerschaft ausgeglichen werden kann. Die Vorschrift des § 15a EStG ist keine Ge...mehr