Fachbeiträge & Kommentare zu IASB

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / g. Exkurs: IBOR-Reform im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Tz. 277a Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Interbankensätze (kurz: IBOR, Interbank Offered Rates) wie zB der EURIBOR spielen auf den Finanzmärkten eine wichtige Rolle. Variabel verzinsliche Kredite oder auch derivative Finanzinstrumente wie Zinsswaps basieren häufig auf diesen Referenzzinssätzen. Die vergangenen Jahre waren jedoch geprägt von Marktmanipulationen und Liquiditätsrückg...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Finanzinstrumente (IPSAS 28, 29, 30 und 41) – spezifisch öffentliche Regelungen

Tz. 69 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Finanzinstrumenten sind in den Standards IPSAS 28 (Financial Instrument: Presentation), IPSAS 29 (Financial Instruments: Recognition and Measurement) und IPSAS 30 (Financial Instruments: Disclosures) enthalten. Im Rahmen des Projekts "Update to IPSAS 28–30" wurde der IPSAS 29 vor de...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Unterschiede zwischen IAS 39 und IFRS 9 in Bezug auf die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Tz. 319 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Auch wenn sich die grundlegenden Anforderungen in IAS 39 und IFRS 9 (in Bezug auf die Vorschriften nach IFRS 9 im Detail vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS 9, Tz. 266ff.) zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht wesentlich unterscheiden, gibt es dennoch an der ein oder anderen Stelle Unterschiede. Die Zielsetzung der durch IFRS 9 geändert...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6 Weiterführende Literatur

Baumüller/Nguyen, Zur Operationalisierung des Wesentlichkeitsgrundsatzes im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung – Rechtliche Anforderungen und erste Befunde aus der Praxis, PiR 2018, S. 197 Baumüller/Haring/Merl, Ausblick auf die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung: die Arbeitspapiere vom Januar 2022, IRZ 2022, S. 125 Baumüller/Scheid/Mül...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 5 Kriterien für die Bewertung von Nachhaltigkeit

Für die Erreichung der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung sowie für nachhaltige Geschäftsmodelle sind Kennzahlen notwendig. Rasch lassen sich eine Reihe von Kenngrößen identifizieren, wie die CO2-Emissionen aus dem lokalen Energieverbrauch der Steuerkanzlei, die CO2-Emissionen der von Beschäftigten der Steuerkanzlei zurückgelegten Flug-, Bahn- und PKW-Reisen oder die von B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Internationales und eu... / 7. Siebte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 154 Die Richtlinie (83/349/EWG) vom 13.6.1983 über den konsolidierten Abschluss (Konzernrechnungslegungsrichtlinie) ergänzt die Vierte gesellschaftsrechtliche Richtlinie (Bilanzrichtlinie). Sie soll durch Einführung eines konsolidierten Jahresabschlusses im Konzern die Transparenz dadurch erleichtern, dass nun ein Abschluss für den gesamten Konzern erfolgt, in dem der Ko...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vollständige Anwendung der IFRS

Rn. 121 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ein IFRS-EA i. S. d. § 325 Abs. 2a hat die mittels Komitologieverfahrens in EU-Recht übernommenen IFRS vollständig zu umfassen (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 325 HGB, Rn. 141). Folglich ist auch eine Mischung von IFRS und handelsrechtlichen Vorschriften nicht zulässig und genügt den Anforderungen nicht. Davon unbeschadet bleiben zusätzliche ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 4.1 Allgemeine Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung als Grundlage der Abbildung von Steuern

Rz. 122 Das Conceptual Framework sowie IAS 1 enthalten ähnlich wie das HGB mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze. Diese sind zwar für die Auslegung von Rechnungslegungsfragen nur subsidiär heranzuziehen, aber sie helfen u. a. den Abschlusserstellern, die bestehenden IFRS anzuwenden und mit Bilanzierungsfragen umzugehen, die noc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 4.3 Übrige Steuern

Rz. 153 Die IFRS-Rechnungslegungsvorschriften behandeln explizit nur Bilanzierung, Bewertung und Ausweis der Ertragsteuern in IAS 12; für die nicht ertragsabhängigen Steuern bestehen demnach in der IFRS-Rechnungslegung keine speziellen Regelungen. In einem solchen Fall greifen dann die in IAS 8.10 – 8.12 aufgestellten Regelungen;[1] insbesondere betont IAS 8.10 als Leitgedan...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 5 Kriterien für die Bewertung von Nachhaltigkeit

Für die Erreichung der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung sowie für nachhaltige Geschäftsmodelle sind Kennzahlen notwendig. Rasch lassen sich eine Reihe von Kenngrößen identifizieren, wie die CO2-Emissionen aus dem lokalen Energieverbrauch des Unternehmens, die CO2-Emissionen der von Beschäftigten des Unternehmens zurückgelegten Flug-, Bahn- und PKW-Reisen oder die von Bes...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 1 Organisation des IASB

Das International Accounting Standards Committee (IASC) wurde 1973 mit Sitz in London von Berufsverbänden der Accountancy Profession (mehrheitlich Wirtschaftsprüfer) aus neun Ländern, darunter Deutschland, gegründet. Das IASC bezeichnete sich selbst zunächst als Low-Budget-Organisation. Seinen Ausdruck fand dies etwa darin, dass der Board als entscheidendes Gremium für die V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Struktur und Grundannahmen ... / 2 EU-Endorsement-Verfahren

Durch die EU-Verordnung aus 2003 zu IAS ist der standard setting process um ein Element erweitert worden. Der IASB ist eine privatrechtliche Organisation. Das Regelwerk einer solchen Organisation unmittelbar zu europäischem Recht zu machen, begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken. Die EU-Verordnung sieht daher ein sog. Endorsement-Verfahren (auch Komitologieverfahren genann...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 4.5 Kritik des Conceptual Framework

Für Detailkritik bietet das Conceptual Framework zahlreiche Angriffspunkte. Hier nur ein Beispiel: unklar ist die Rolle der Vorsicht, die angeblich der Neutralität und damit Tatsachentreue der Darstellung dienen soll. Da es explizit um eine symmetrische Vorsicht geht – man könnte auch sagen um eine "neutrale Vorsicht" – stellt sich die Frage, ob dies nicht schon der Neutrali...mehr

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Verbindlichkeiten / 2.2.1 Fortgeführte Anschaffungskosten

Zu den Folgestichtagen sind finanzielle Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9.5.3.1 i. V. m. IFRS 9.4.2.1 in der Regel mit den fortgeführten (amortisierten) Anschaffungskosten zu bewerten. Die wichtigste Ausnahme betrifft Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten; sie sind mit ihrem Zeitwert zu erfassen. In dem Ausnahmefall gelten die Regelungen für aktive Finanzderivate ...mehr

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IFRS für kleine und mittler... / 1 SME-IFRS

Im Juli 2009 hat der IASB ein (weitgehend) eigenständiges Regelwerk für Small and Medium-sized Entities (SME) vorgelegt und dieses in 2015 aktualisiert. Es ist auf der Webseite des IASB kostenlos abrufbar.[1] Anlass für den SME-IFRS ist die Kritik an der Komplexität der "full IFRS". Diese Kritik entzündet sich an drei Punkten: der Unübersichtlichkeit in der Darstellung der Re...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 3 Aufbau des IFRS-Regelwerks

Das Regelwerk des IASB hat in vereinfachter Betrachtung einen dreistufigen Aufbau: Stufe 1: die Einzelstandards (IFRS/IAS); Stufe 2: Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee zu den IAS/IFRS (IFRIC, früher: SIC); Stufe 3: ein Conceptual Framework bzw. Rahmenkonzept (CF), in dem Ziele und Anforderungen der Rechnungslegung beschrie...mehr

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Weitere Abschlussbestandteile / 5 Zusammenfassung

IAS 1 sieht verschiedene Angaben zur Eigenkapitalentwicklung vor, deren Zusammenfassung in einer Eigenkapitalveränderungsrechnung zweckmäßig und üblich ist. Die Veränderungsrechnung zeigt für jede Kategorie des Eigenkapitals die Entwicklung vom Eröffnungsbilanzwert zum Schlussbilanzwert. Neben Kapitaltransaktionen (Änderungen im gezeichneten Kapital und den Kapitalrücklagen)...mehr

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Perspektiven einer Internat... / 5 SME-IFRS

Als neue Zukunftsperspektive für kleine und mittlere Unternehmen (small and medium-sized entities = SME) hat der IASB in 2009 eigenständige SME-IFRS verabschiedet. Sie sollten den kleineren und mittleren Unternehmen eine Alternative zu den full IFRS bieten. Wie unter "IFRS für kleine und mittlere Unternehmen" näher dargestellt, leiden die SME-IFRS an einem schwerwiegenden Ge...mehr

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Eigenkapital / 3 Stock options – Mitarbeiteroptionen

Mitarbeiteroptionen und andere aktienorientierte Vergütungsformen sind insbesondere bei börsennotierten Unternehmen ein wichtiger Bestandteil der Entlohnung von Führungskräften. Die steuerliche und bilanzielle Behandlung solcher Optionen wird in Deutschland kontrovers diskutiert. Steuerlich geht es darum, ob der geldwerte Vorteil aus den Optionen nach den Wertverhältnissen de...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 9 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Was ist das Endorsement der IFRS durch die EU? Warum braucht es überhaupt einen Endorsement-Mechanismus? A.2 Was ist oberste Zielsetzung des IFRS-Jahresabschlusses? A.3 Aus welchen fünf (oder sechs) Elementen besteht der IFRS-Jahresabschluss? A.4 In der Definition der assets (Vermögenswerte) unterscheidet sich das Conceptual Framework kaum vom HGB. Welche Unterschiede...mehr

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Konzernabschluss / 4.2.8 Nicht beherrschende Anteile (Minderheiten)

IFRS 3 verlangt im Rahmen der Erstkonsolidierung eine vollständige Neubewertung des erworbenen Vermögens auch dann, wenn weniger als 100 % eines Unternehmens erworben werden. Stille Reserven und Lasten sind also nicht nur in Höhe des Anteils des Erwerbers aufzudecken, sondern zu 100 %. Im Normalfall (stille Reserven höher als stille Lasten) führt die vollständige Neubewertung...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.2 Bitcoins und andere Crypto Assets

Nicht nur für den Ausweis, sondern unter Umständen auch für die Folgebewertung spielt die Frage, welche Art von Vermögenswerten Crypto Assets sind eine Rolle. Nicht fungible Kryptowerte (Avatare, virtuelle Grundstücke im Metaverse, digitale Kunstwerke), also sog. Non Fungible Token (NFTs) sind ohne Zweifel immaterielles Vermögen. Bei Zuordnung zum Anlagevermögen (langfristig...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 4.2 Nachrangigkeit des Vorsichtsprinzips, zutreffende Vermögens- und Gewinnermittlung als Basisaufgabe

Die handelsrechtliche Rechnungslegung dient u. a. der Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns (Zahlungsbemessungsfunktion), der Ermittlung der Steuern, der Information von Gläubigern und Selbstinformation des Managements (Informationsfunktion) sowie der Rechenschaftslegung des Managements gegenüber den Aktionären und Gesellschaftern (Rechenschaftsfunktion). Hier von einer Plu...mehr

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Eigenkapital / 1.3 Besonderheiten bei Personengesellschaften

Nach IAS 32.16 und IAS 32.19 liegt Eigenkapital nur insoweit vor, als ein Unternehmen weder eine unbedingte noch eine bedingte Verpflichtung zur Lieferung von Geld oder anderen Vermögenswerten hat. In der Konkretisierung dieser Regelungen bestimmen IAS 32.18(b) und IFRIC 2: Ein Recht der Anteilseigner von Personengesellschaften (partnerships), ihren Anteil gegen eine Abfindun...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 3.3.2 Nachträgliche Herstellungskosten vs. Erhaltungsaufwand

Nach § 255 Abs. 2 S. 1 HGB sind Herstellungskosten auch solche Aufwendungen, die bei der Erweiterung oder bei über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserungen eines Vermögensgegenstands entstehen. Das IDW sieht in RS IFA 1, bezogen auf Gebäude, eine Verbesserung dann als gegeben an, wenn die Nutzungsdauer des Gebäudes verlängert wird oder sich die G...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 8 Zusammenfassung

Das Regelwerk des IASB wird in einem strukturierten Verfahren (due process) entwickelt. Zu europäischem Recht wird es erst mit der Anerkennung durch die EU (endorsement). Das Regelwerk hat einen dreistufigen Aufbau. In der Reihenfolge abnehmender Bedeutung: die Einzelstandards IAS 1 bis IAS 41 und IFRS 1 ff., die Interpretationen des Interpretations Committee (SIC, IFRIC), das C...mehr

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Tatsächliche und latente St... / 5 Bewertung

Die Höhe der latenten Steueransprüche oder Steuerschulden ergibt sich aus der Multiplikation der Bewertungsunterschiede mit dem Steuersatz. Da latente Steuern zukunftsgerichtet sind, wäre es folgerichtig, die erwarteten zukünftigen Steuersätze zu verwenden. Im Interesse der Zuverlässigkeit (reliability) sieht IAS 12.47 jedoch nur die Anwendung der zum Bilanzstichtag gültigen...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.3.1 Unterschiedliche Regeln für Leasinggeber und Leasingnehmer

Seit Verabschiedung von IFRS 16 gelten für die Bilanzierung beim Leasingnehmer andere Regeln als beim Leasinggeber. Der Leasinggeber hat (wie schon nach dem Vorgängerstandard IAS 17) dem Prinzip des substance over form folgend zu beurteilen, ob er neben dem rechtlichen auch das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt behält (operating lease) oder das wirtschaftliche Eigentu...mehr

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Weitere Abschlussbestandteile / 4.3 Ergebnis je Aktie

Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) gilt als eine wichtige Kennzahl zur Bewertung von Aktien. Ein im Unternehmens- oder Branchenvergleich niedriges Kurs-Gewinn-Verhältnis soll (unter sonst gleichen Bedingungen) indizieren, dass eine Aktie billig ist. Das KGV lässt sich wiederum aus dem Ergebnis je Aktie ( earnings per share – EPS) ableiten. Es besteht folgender Zusammenhang:mehr

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Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 4.1 Planungsgegenstände

Rz. 42a Im Unterschied zum HGB besteht ein vollständiger IFRS-Abschluss stets aus Bilanz, GuV- und sonstiger Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung sowie Anhang.[1] Im Falle börsennotierter (Mutter-)Unternehmen, deren Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente an einem öffentlichen Markt gehandelt werden,[2] tritt stets noch die Segmentberich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Ziele und Zwecke des DRSC

Rz. 6 Der Präambel der aktuellen Vereinssatzung zufolge bestehen die mit dem DRSC verfolgten Ziele in derzeit vier Punkten. Danach sollen: die Fortentwicklung der Rechnungslegung – unter Rückgriff auf den präzisierten Standardisierungsvertrag – im gesamtwirtschaftlichen Interesse unter Beteiligung der fachlich interessierten Öffentlichkeit (insb. der an der Rechnungslegung Be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Erarbeitung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards i. S. d. § 315e Abs. 1 HGB (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 33 Die letzte Aufgabe, die dem Standardsetzer übertragen wird, besteht in der Erarbeitung von Interpretationen der IFRS. Diese Aufgabe war im Aufgabenkatalog nach KonTraG 1998 nicht enthalten und erfolgte erst mit Verabschiedung des BilMoG im Jahr 2009. In der Zwischenzeit hatte das DRSC bereits das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) ins Leben gerufen, um e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Inhaltliche Anforderungen an den Konzernlagebericht (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 13 Das befreite MU muss neben einem befreienden Konzernabschluss mit Verweis auf § 292 Abs. 1 Nr. 2 HGB einen Konzernlagebericht aufstellen, der entweder einem nach der Bilanzrichtlinie erstelltem Konzernlagebericht entspricht oder eine entsprechende gleichwertige Berichterstattung darstellt. Nach bisheriger – und wegen der Bezugnahme auf § 292 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) HG...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 25 Dem Gesetzgeber war die Mitwirkung des privaten Standardisierungsgremiums in internationalen Gremien ein zentrales Anliegen: Der deutschen Stimme sollte Gehör bei der Entwicklung internationaler Rechnungslegungsnormen verschafft werden. Wie auch in der Literatur zutreffend festgestellt, hat die Mitwirkung dem Grunde nach zwei Facetten: Zum einen bietet sie die Möglich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Eine Regelung für die Behandlung von Unterschiedsbeträgen als GoF oder als passiver Unterschiedsbetrag aus der KapKons wurde erstmalig mit dem BiRiLiG 1985 in das HGB eingefügt.[1] Diese Regelung wurde weitgehend in Übereinstimmung mit der 7. EG-RL (Konzernbilanz-RL 83/349/EWG) in nationales Recht umgesetzt. Die Regelung des § 309 HGB entspricht insoweit inhaltlich Art...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.5 Konsolidierung bei konzerninternen Umwandlungen

Rz. 227 Bei konzerninternen Umwandlungen ist von rein rechtlichen Änderungen innerhalb des KonsKreises auszugehen, die wirtschaftlich für die Abbildung der fiktiven Einheit "Konzern" keine Relevanz haben.[1] Daher sind Effekte aus Aufspaltungen, Verschmelzungen o. Ä. i. R. d. Vereinheitlichung der Jahresabschlüsse der TU vor der Kons zu korrigieren (DRS 23.170). Somit werden...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.1 Aktiver Unterschiedsbetrag

Rz. 106 Ein aktiver Unterschiedsbetrag drückt aus, dass der Buchwert der Beteiligung höher ist als der Wert des anteiligen neu bewerteten EK. Unter der Annahme, dass die Auflösung der stillen Reserven i. R. d. Neubewertung des TU komplett erfolgt ist, handelt es sich um einen GoF. Dieser weist den Betrag aus, der nicht durch die Neubewertung oder durch eine Nachaktivierung a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Entwicklung der Standards durch das DRSC

Rz. 14 Die Anerkennung des DRSC als legitimierter Standardsetzer auf dem Gebiet der Rechnungslegung setzt voraus, dass die Verlautbarungen satzungsgemäß "unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht."[1] Mit dem in der Gesetzesnorm genannten Verfahren ist der K...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 16 Die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung entspricht der eigentlichen Standardisierungsfunktion des privaten Rechnungslegungsgremiums. Durch sie erhält das DRSC die Berechtigung, national und international als Standardsetzer aufzutreten.[1] Rz. 17 Die Beschränkung der Standardisierungsfunktion auf das Feld der Konzern...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Aufstellung und Prüfung des befreienden Konzernabschlusses (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 17 Der befreiende Konzernabschluss muss nach § 291 Abs. 2 Nr. 2 HGB dem Recht entsprechen, das für den Konzernabschluss des übergeordneten MU gilt, und mit den Anforderungen der Richtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie, vorher 7. EG-RL) übereinstimmen (Alternative 1) oder in Einklang mit den in § 315e Abs. 1 HGB bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards aufge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.1 (X)HTML und XBRL – Grundlagen

Rz. 32 In Konsequenz genereller Entwicklungen und Trends hin zu globalisiertem wirtschaftlichem Handeln und insb. getrieben durch die Entwicklungen der Kommunikations- und Informationstechnologie haben sich nicht nur die Anforderungen an die Unternehmensberichterstattung selbst, sondern auch jene an die Informationsübermittlung und -verarbeitung erheblich geändert. Während U...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3 Umfang der Konzernrechnungslegungspflicht

Rz. 16 § 315e Abs. 1 HGB bestimmt den Umfang der anzuwendenden Vorschriften auf den internationalen Konzernabschluss eines MU, das einen organisierten Markt in Anspruch nimmt. Neben den internationalen Rechnungslegungsvorschriften sind auf diesen Konzernabschluss ergänzend auch nationale Vorschriften anzuwenden.[1] Die Angaben nach Abs. 1 müssen mit dem HGB und den IFRS zwei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Grundlegendes und Abgrenzung zu den Anschaffungskosten

Rz. 82 HK sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines VG, seiner Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Die vom Gesetzgeber mit der Formulierung vorgenommene Klassifizierung als Aufwendungen bezieht sich auf noch nicht periodisi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2 Kapitalkonsolidierung gem. § 302 HGB i. d. F. vor BilMoG (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 132 § 302 HGB i. d. F. vor BilMoG wurde aufgehoben. Die Regelung räumte einem eng abgegrenzten Bereich von MU ein bedingtes Wahlrecht zur Verrechnung des Beteiligungsbuchwerts mit dem anteiligen gezeichneten Kapital des TU bei der KapKons ein. Der ggf. entstehende aktive oder passive Unterschiedsbetrag musste dann mit den Rücklagen verrechnet werden. Aufgrund der Besonde...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Risiken- und Chancentragung (Zweckgesellschaften) (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 46 Erklärtes Ziel der Änderung des § 290 HGB durch das BilMoG war es, die Einbeziehungspflicht auf ZweckGes. auszuweiten. ZweckGes. sind Unt, die im Interesse eines MU oder TU (sog. Sponsor) tätig sind. Sie werden gegründet, um ein enges und genau definiertes Ziel zu erreichen und können die Rechtsform einer KapG, eines Treuhandfonds (unselbstständiges Sondervermögen), e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Grundsatz der Wesentlichkeit

Rz. 171 Der Grundsatz der Wesentlichkeit sieht die Berücksichtigung und Offenlegung aller Sachverhalte vor, die für die Jahresabschlussadressaten von Relevanz, d. h. für diese zwecks der Beurteilung der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich, sind. Im Umkehrschluss ergibt sich die Möglichkeit zur Außerachtlassung der nicht wesentlichen Tatbestände.[1] R...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Bewertung des zu konsolidierenden Eigenkapitals (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 50 Die nach dem HGB ausschl. zulässige Methode der Vollkonsolidierung (VollKons) für TU ist gem. § 301 HGB ebenso wie bei den IFRS[1] die Erwerbsmethode. Mit dieser Methode wird die Übernahme im Konzernabschluss so abgebildet, als wären keine Anteile an dem TU erworben worden, sondern die einzelnen VG, Schulden, RAP und Sonderposten. Diese Abbildung entspricht somit dem ...mehr