Fachbeiträge & Kommentare zu IASB

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Um eine weltweite Harmonisierung der Rechnungslegung zu erreichen, wurde am 29.6.1973 auf freiwilliger Basis als privater Zusammenschluss von nationalen Berufsverbänden der Wirtschaftsprüfer das International Accounting Standards Committee (IASC), ab 2001 in International Accounting Standards Board (IASB) umbenannt, gegründet. Träger ist die IASB Foundation. Derzeit we...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 2 Hierarchie der Grundsätze

Rz. 6 Die Ausgestaltung des IASB-Regelwerks entspricht einem Kompromiss aus Einzelfall- und Prinzipienorientierung. Anders als bei dem kontinentaleuropäischen Gesetzbuchprinzip ist das Verhältnis der Normen untereinander nicht so, dass die Spezialnorm die Generalnorm verdrängt.[1] Es finden sich aber dennoch bestimmte Prinzipien, die eine Lösung von nicht vom IASB behandelte...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.1 Das IFRS-Rahmenkonzept im Überblick

Rz. 16 Als konzeptionelle Grundlage der gesamten Rechnungslegung nach IFRS dient das Rahmenkonzept (Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements), da die einzelnen Standards nicht alle Rechnungslegungsfragen abschließend beantworten können. Der Zweck des Rahmenskonzepts wird in CF.SP1.1 definiert. Das Rahmenkonzept soll dem IASB als Basis und Unters...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 6 Fazit

Rz. 40 Im Vergleich zum HGB spielen im IFRS-Rahmenkonzept das Vorsichts- und das Imparitätsprinzip eine untergeordnete Rolle. Während das Vorsichtsprinzip im Rahmenkonzept von 2010 nicht mehr genannt wurde, verweist das Rahmenkonzept 2018 innerhalb der Neutralität auf das Vorsichtsprinzip. Zusätzlich findet sich das Vorsichtsprinzip z. B. bei der Bewertung von Vorräten (lowe...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.4.5 Vergleichbarkeit

Rz. 34 Gemäß RK.2.23 sollen neben den Primärgrundsätzen auch die Sekundärgrundsätze die Entscheidungsnützlichkeit von Informationen fördern. Als Sekundärgrundsätze (enhancing qualitative characteristics) sind gem. RK.2.23 die Grundsätze der Vergleichbarkeit, der Nachprüfbarkeit, der Zeitnähe und der Verständlichkeit zu beachten. Die Vergleichbarkeit (comparability; RK.2.24 f...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.2 Adressaten der IFRS-Rechnungslegung

Rz. 19 Die Rechnungslegung nach IFRS ist grundsätzlich für eine Vielzahl von Adressaten bestimmt. Dazu zählen grundsätzlich alle potenziellen Nutzer, z. B. Anteilseigner, Kreditgeber, Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmer, Finanzanalysten, Öffentlichkeit usw. Aufgrund der zum Teil divergierenden Informationsbedürfnisse ist der IASB zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht alle Infor...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.3 Zielsetzung der IFRS-Rechnungslegung

Rz. 20 Die Zielsetzung der IFRS-Rechnungslegung ist die Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen als Entscheidungsunterstützung (decision usefulness), um den Jahresabschlussadressaten ein tatsächliches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Cashflows eines Unternehmens zu vermitteln (sog. fair presentation, RK.1.2; IAS 1.15). In diesem Zusammenhang t...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.4.4 Glaubwürdigkeit

Rz. 31 Informationen sind entscheidungsnützlich, wenn sie zusätzlich zum Grundsatz der Relevanz auch die Anforderungen an eine glaubwürdige Darstellung (faithful representation) erfüllen (RK.2.12). Der Grundsatz der glaubwürdigen Darstellung fordert eine den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechende Abbildung im IFRS-Abschluss. Die Abbildung im Abschluss ist...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 4 Wesentlichkeit

Rz. 12 Diese hohen Ansprüche an die IFRS-Rechnungslegung werden jedoch vom IASB in IAS 1.29-31 und IAS 8.8 für den gesamten Jahresabschluss auf die wesentlichen Aspekte beschränkt. Daher müssen IFRS-Regelungen nicht angewandt werden, wenn die Auswirkung ihrer Anwendung unwesentlich ist (IAS 1.31). Allerding darf diese Möglichkeit nicht zu abschlusspolitischen Gestaltungen ge...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 10 Rückstellungen in den IFRS

Rz. 61 Die IFRS behandeln Rückstellungen in IAS 37; dieser wird in diesem Beitrag nicht behandelt. Zu Einzelheiten siehe Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 21. Aufl. 2023. An dieser Stelle wird nur explizit auf IAS 19 – 19.119 – hingewiesen, der explizite Bewertungsregeln für rückgedeckte Bewertungsregeln enthält.[1] Am 25. März 2021 hat das IASB einen Entwurf ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Entstehungsgeschichte des IFRS 10

Tz. 1 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 Consolidated Financial Statements enthält Grundsätze zur Darstellung und Aufstellung von Konzernabschlüssen bei Unternehmen, die ein oder mehrere Unternehmen beherrschen. Der IASB veröffentlichte den IFRS 10 im Mai 2011. Gemeinsam mit IFRS 10 veröffentlichte der IASB im Mai 2011 zwei weitere neue Standards, IFRS 11 Joint Arrangements u...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Theorie des Konzernabschlusses nach IFRS

Tz. 50 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gemäß der Definition in IFRS 10 Appendix A sind im Konzernabschluss das Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen so darzustellen, als ob es sich bei dem Konzern um eine einzige wirtschaftliche Einheit handelt; die rechtliche Eigenständigkeit der einzelnen Unternehmen tritt in den Hintergrund. Diese Definition des Konzernabschlusses kann...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Geplante Veräußerung des beherrschenden Anteils an einem konsolidierten Tochterunternehmen

Tz. 408 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Unternehmen, das an einen Verkaufsplan gebunden ist, der den Beherrschungsverlust an einem konsolidierten Tochterunternehmen zur Folge hat, hat sämtliche Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens als zur Veräußerung gehalten zu klassifizieren, selbst wenn nach dem Verkauf eine nicht beherrschende Beteiligung am ehemaligen Tocht...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Strukturierte Unternehmen

Tz. 133 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Der Begriff "strukturierte Unternehmen" (structured entities) ist faktisch der Nachfolgebegriff für die bisher verwandten Zweckgesellschaften (special purpose entities/vehicles). In IFRS 10 ist weder eine Definition enthalten noch wird der Begriff "strukturierte Einheit" verwendet, vielmehr wird das Vehikel in IFRS 12 als (abgrenzbare) Einhe...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / K. Künftige Entwicklungen

Tz. 448 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Wenngleich nicht im engeren Anwendungsbereich von IFRS 10, 11 und 12 haben sich diverse Antworten im Zusammenhang mit dem PIR zu IFRS 10, 11 und 12 (vgl. Tz. 10e) auch mit der Fragestellung der Fortführungsbewertung des Goodwills unter IFRS 3 beschäftigt. Der IASB hat – ebenso wie der FASB – im Sommer 2022 entschieden, nicht zu einem Modell d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Effekte von Auf- oder Abstockung auf die direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen

Tz. 400 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 enthält wie bereits IAS 27 (amend. 2008) keine expliziten Regelungen zur Bilanzierung der für das betroffene Tochterunternehmen erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen bei Auf- und Abstockungen von Beteiligungen ohne Statuswechsel. Allerdings hat der IASB im Rahmen seines Annual Improvements Projects 2010 fe...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Faktische Beherrschung (de facto control)

Tz. 106 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Auch Investoren ohne Stimmrechtsmehrheit haben zu prüfen, ob sie Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen innehaben (IFRS 10.B38). Zum einen können vertragliche Vereinbarungen (vgl. Tz. 125ff.) zur Verfügungsgewalt führen und zum anderen gibt es Situationen, in denen Verfügungsgewalt über Stimmrechte auch ohne die absolute Stimmrech...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Tochterunternehmen von Wagniskapitalgesellschaften, offenen Investmentfonds und ähnlichen Unternehmen

Tz. 223 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nach IAS 28 sind Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, die von Wagniskapital-Organisationen (venture capital organisations), offenen Investmentfonds, Unit Trusts oder ähnlichen Unternehmen, einschließlich fondsgebundener Versicherungen, gehalten werden, wahlweise von der Equity-Methode befreit und können nach IFR...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Ermittlung der nicht beherrschenden Anteile

Tz. 411 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In der Konzernbilanz ist gem. IFRS 10.22 iVm. IFRS 10.B86 (b) ein Posten für nicht beherrschende Anteile am Reinvermögen vollkonsolidierter Tochterunternehmen zu bilden. Nicht unter diesen Posten fallen Anteile am Mutterunternehmen selbst (eigene Anteile), an assoziierten Gemeinschaftsunternehmen (IAS 28 bzw. IFRS 11), an anderen Beteiligung...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses in Deutschland

Tz. 192 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Der IASB hat als privatrechtliche Organisation keine originäre Rechtssetzungskompetenz. Die IFRS/IAS erhalten nur derivativ über den Verweis nationaler Standardsetzer oder aus der Übernahme in nationales Recht einen verbindlichen Charakter (für die EU mittels der IAS-Verordnung mit Übernahmemechanismus; vgl. Tz. 193). De facto kommt damit be...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Ausweis von nicht beherrschenden Anteilen

Tz. 431 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nicht beherrschende Anteile auf das Tochterunternehmen sind in der Konzernbilanz nach IFRS innerhalb des Eigenkapitals, aber getrennt vom Eigenkapital, das auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfällt, auszuweisen (IFRS 10.22). IAS 1 enthält zum Ausweis des Eigenkapitals im Konzernabschluss folgendes Beispiel (IAS 1.IG6): Abb. 16: Auswei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Einbeziehung bei untergeordneter Bedeutung

Tz. 216 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Für Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung nennt IFRS 10 keine explizite Ausnahme von der Vollkonsolidierung (im Gegensatz zur handelsrechtlichen Regelung in § 296 Abs. 2 HGB). Für alle Bereiche der IFRS-Rechnungslegung gilt indes die Ausnahme wegen untergeordneter Bedeutung nach der Wesentlichkeitsklausel des IASB (RK 2.11 (2018);...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Übergang auf die Equity-Methode gem. IAS 28

Tz. 374 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Sofern nach dem Verlust der Beherrschung ein assoziiertes Unternehmen iSv. IAS 28.2 oder ein Gemeinschaftsunternehmen iSv. IFRS 11.16 vorliegt, ist die verbleibende Beteiligung nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einzubeziehen (IFRS 10.25 (b) iVm. IAS 28.16). Neben der Endkonsolidierung ist der Equity-Wert der Beteiligung zum Zei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 9. Nicht beherrschende Anteile

Tz. 34 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Als nicht beherrschender Anteil (non-controlling interest) gilt der Teil des Reinvermögens (und damit auch des Ergebnisses der Geschäftstätigkeit) eines Tochterunternehmens, der auf Anteile entfällt, die weder unmittelbar vom Mutterunternehmen noch mittelbar über andere Tochterunternehmen vom Mutterunternehmen gehalten werden (IFRS 10 Appendi...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Größenabhängige Befreiung von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung

Tz. 189 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 sieht keine Befreiung von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung bei Unterschreiten bestimmter Größenkriterien vor (wie etwa § 293 HGB). Generell gelten zwar für alle Bereiche der Rechnungslegung die Ausnahmen wegen untergeordneter Bedeutung nach der Wesentlichkeitsklausel des IASB (RK 2.11 (2018)). Die Konzeption der IFRS deutet ind...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Tochterunternehmen von Investmentgesellschaften

Tz. 225 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Im Rahmen des Konsolidierungsprojekts zur Veröffentlichung von IFRS 10 hat der IASB zahlreiche Stellungnahmen erhalten, in denen ua. dargelegt wurde, dass die Konsolidierung von beherrschten Unternehmen bei Investmentgesellschaften als beherrschendem Unternehmen eher zu einer Verschleierung als zu einer Verbesserung von entscheidungsrelevant...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Vorbemerkung

Tz. 367 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Bei der Bilanzierung der verbleibenden Anteile am bisherigen Tochterunternehmen ist grundsätzlich zwischen der erfolgswirksamen Endkonsolidierung der abgehenden Anteile und der Zugangsbilanzierung des verbleibenden Anteils zu unterscheiden. Tz. 368 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Mit der Veröffentlichung von IAS 27 (amend. 2008) hat der IASB seine ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Verlust der Beherrschung durch mehrere Transaktionen

Tz. 381 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Erfolgt die Veräußerung in mehreren Schritten, sind die Transaktionen entsprechend dem Grundsatz der Einzelbewertung grundsätzlich einzeln zu behandeln. Ein Gewinn oder Verlust aus der Endkonsolidierung ist nach IFRS 10 nur dann zu realisieren, wenn die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verloren wird (IFRS 10.25 (c)). Nachdem sich der...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Vereinheitlichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Tz. 243 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Die IFRS kennen – wie die handelsrechtliche deutsche Regelung – keine Maßgeblichkeit der Einzelabschlüsse für den Konzernabschluss. Auf gleiche Geschäftsvorfälle sind unter gleichen Umständen bei der Aufstellung eines Konzernabschlusses grundsätzlich einheitliche Rechnungslegungsmethoden (uniform accounting policies) anzuwenden (IFRS 10.19)....mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

ADS, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995/2001; Baetge, Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf 1970; Baetge, Änderungen bestehender Beteiligungsverhältnisse im Konzernabschluß, in: Ballwieser/Böcking/Drukarczyk/Schmidt (Hrsg.), FS Moxter, 1994, S. 531ff.; Baetge/Kirsch/Thiele, Konzernbilanzen, 14. Aufl., Düsseldorf 2021;...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Zielsetzung von IFRS 10

Tz. 11 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 Consolidated Financial Statements befasst sich mit der Rechnungslegung im Konzern (IFRS 10.1). Die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen (subsidiaries), assoziierten Unternehmen (associates) und Gemeinschaftsunternehmen (joint ventures) in sog. gesonderten (Einzel-)Abschlüssen, sofern das Unternehmen entweder freiwillig oder...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Einbeziehung bei unverhältnismäßig hohen Kosten bzw. zeitlichen Verzögerungen

Tz. 219 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das Rahmenkonzept des IASB enthält neben den grundlegenden Anforderungen an die Relevanz und glaubwürdige Darstellung weitere qualitätsverbessernde Zusatz-Anforderungen (Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit, Zeitnähe, Verständlichkeit) sowie die Nebenbedingung der Kosten-Nutzen-Abwägung, um mögliche Zielkonflikte zwischen den Primäranforderunge...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Zur Weiterveräußerung erworbene oder später dazu bestimmte Tochterunternehmen

Tz. 206 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Zur Veräußerung gehaltene Tochterunternehmen nach IFRS 5 Non-current Assets Held for Sale and Discontinued Operations sind unverändert zu konsolidieren. Wenn in einem Konzern ein Verkaufsplan für ein Tochterunternehmen existiert, der den Verlust der Beherrschung zur Folge hat, ist zu überprüfen, ob die Anwendungsvoraussetzungen des IFRS 5 fü...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Übergang auf die Einbeziehung als Gemeinschaftsunternehmen gem. IFRS 11

Tz. 378 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gemäß IFRS 11 iVm. IFRS 10.25 (b) ist ein aus dem Konsolidierungskreis ausgeschiedenes Tochterunternehmen, das die Voraussetzungen eines Gemeinschaftsunternehmens gem. IFRS 11 erfüllt, gem. IFRS 11 in den Konzernabschluss einzubeziehen. Teilveräußerungen der Beteiligung an dem ehemaligen Tochterunternehmen durch die Konzernobergesellschaft s...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Mehrheit der Stimmrechte

Tz. 91 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Verfügungsgewalt basiert auf Rechten (IFRS 10.11). Häufig vermitteln Stimmrechte oder ähnliche Rechte, die an Eigenkapitalinstrumente gekoppelt sind (zB Aktien, Geschäftsanteile) und über die die maßgeblichen Tätigkeiten gesteuert werden können, die Verfügungsgewalt (IFRS 10.B34). Bei der Analyse, ob die maßgeblichen Tätigkeiten durch Stimmre...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Voraussetzungen für Beherrschung

Tz. 55 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ist in IFRS 10.4–4B unabhängig von Rechtsform und Sitz der betroffenen Unternehmen geregelt. Dieser weite Anwendungsbereich ist allerdings nur für Unternehmen in solchen Staaten unmittelbar relevant, die IFRS als verbindliches Normsystem für die Rechnungslegung installiert oder anderweitig ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Zwischenergebniseliminierung bei Gesellschaftern ohne beherrschenden Einfluss

Tz. 287 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Zwischengewinne sind voll zu eliminieren (IFRS 10.B86 (c)), und zwar unabhängig von der Höhe der Beteiligungsquote möglicher Gesellschafter ohne beherrschenden Einfluss und unabhängig davon, ob es sich bei den Lieferungen oder Leistungen um Upstream-Geschäfte (ein Tochterunternehmen beliefert das Mutterunternehmen) oder Downstream-Geschäfte ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzern­abschlusses für Investmentgesellschaften

Tz. 191a Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Eine Investmentgesellschaft ist ein Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich der Vermögensverwaltung anbietet: Es sammelt finanzielle Mittel von Investoren ein und investiert diese, um Wertsteigerungen oder Kapitalerträge zu erwirtschaften (zur Bestimmung, ob ein Unternehmen eine Investmentgesellschaft iSd. IFRS 10 ist, vgl. Tz. 191d). ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 10. Mutterunternehmen

Tz. 37 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Mutterunternehmen (parent) ist ein Unternehmen, das ein oder mehrere Unternehmen beherrscht (zum Begriff Beherrschung vgl. Tz. 20 ff.). Die beherrschten Unternehmen werden als Tochterunternehmen (subsidiaries) bezeichnet (IFRS 10 Appendix A). Sowohl Mutter- als auch Tochterunternehmen werden als Unternehmen (entity) definiert (IFRS 10 App...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Auf- oder Abstockung durch Hinzuerwerb oder Veräußerung von Anteilen

Tz. 391 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Beim Hinzuerwerb oder der Veräußerung von Anteilen an Unternehmen, die nicht zu einem Statuswechsel führen, stellt sich die Frage, wie Differenzen zwischen dem für die zusätzlichen Anteile gezahlten oder erhaltenen Betrag und dem Buchwert des anteiligen abgehenden nicht beherrschenden Anteils zu bilanzieren sind (zur Bilanzierung bei Statusw...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundsätzliche Einbeziehungspflicht

Tz. 200 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 enthält Regelungen zur Abgrenzung des Vollkonsolidierungskreises. Ein Mutterunternehmen, das einen Konzernabschluss erstellt, hat alle ausländischen und inländischen Tochtergesellschaften, dh. alle beherrschten Unternehmen, zu konsolidieren (Weltabschlussprinzip). Diese Pflicht besteht unabhängig von Rechtsform und Sitz des Mutterunt...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 318 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Änderungen des Konsolidierungskreises ergeben sich, wenn sich die Einflussmöglichkeit des berichtenden Mutterunternehmens auf die einbezogenen Konzernunternehmen ändert. Dies kann durch Änderungen der absoluten oder relativen Beteiligungsquote, zB durch Anteilserwerb oder Veräußerung sowie andere eigenkapitalverändernde Maßnahmen, aber auch ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Beherrschung

Tz. 20 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 enthält die Definition von Beherrschung (control). Der Beherrschungsbegriff weist drei Elemente auf, anhand derer zu beurteilen ist, ob ein Investor (investor) als potenzielles Mutterunternehmen ein Beteiligungsunternehmen (investee) als potenzielles Tochterunternehmen beherrscht. Dies ist auf Ebene von "Unternehmen" (entities) zu beu...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Nahestehende Parteien und De-facto-Agenten

Tz. 166 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nach IFRS 10 hat ein Investor darüber hinaus die Art seiner Beziehungen zu dritten Parteien im Allgemeinen zu berücksichtigten und zu beurteilen, ob diese Dritten in seinem Namen handeln, auch wenn keine expliziten vertraglichen Verpflichtungen hierzu bestehen (sog. De-facto-Agenten). Es reicht aus, wenn ein oder mehrere Investoren oder diej...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeines

Tz. 300 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Latente Steuern und Steuern vom Einkommen und Ertrag sind in IFRS-Abschlüssen grundsätzlich nach IAS 12 zu bilanzieren. Gemäß IAS 1.16 sind die allgemeinen Vorschriften des IAS 12 auch auf Konzernabschlüsse anzuwenden. Tz. 301 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IAS 12 basiert auf dem sog. temporary -Konzept (temporary differences; IAS 12.5). Das tempor...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Potenzielle Stimmrechte

Tz. 113 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Auch Investoren ohne Stimmrechtsmehrheit haben zu prüfen, ob sie Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen besitzen (IFRS 10.B38). Zum einen können vertragliche Vereinbarungen (vgl. Tz. 125ff.) zur Verfügungsgewalt führen und zum anderen gibt es Situationen, in denen Verfügungsgewalt über Stimmrechte auch ohne die absolute Stimmrecht...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Effekte auf die direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen

Tz. 360 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gem. IFRS 10.B98 (c) iVm. IFRS 10.B99 sind bei einem Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen sämtliche, auf das Tochterunternehmen entfallende, im Eigenkapital erfolgsneutral erfasste Beträge (ua. nach IAS 16, IAS 19 oder IAS 38) aufzulösen (zu "recyclen") oder umzugliedern, und zwar so, als wenn die diesen Beträgen zugrunde lie...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Grundsatz der Wesentlichkeit bei der Vollkonsolidierung

Tz. 296 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 sieht keine explizite Ausnahme von der Pflicht zur Vollkonsolidierung vor. Für alle Bereiche der IFRS-Rechnungslegung gilt indes die Ausnahme wegen untergeordneter Bedeutung bzw. mangelnder Wesentlichkeit (CF.2.11CF 2 (2018); IAS 1.11 sowie IAS 1.29; IAS 8.5; zur policy decision aber vgl. Tz. 216). Die einzelnen Konsolidierungsmaßnah...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Variabilität der Renditen

Tz. 143 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das zweite Element der Beherrschung bezieht sich auf die Risikobelastung eines Investors durch oder Anrechte auf schwankende Renditen. Für die Frage, ob ein Investor ein potenzielles Tochterunternehmen beherrscht, muss somit beurteilt werden, ob der Investor aufgrund seiner Beteiligung an dem Beteiligungsunternehmen schwankende Renditen erhä...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Anteil an einem Beteiligungsunternehmen und damit zusammenhängende Rechtspositionen

Tz. 26a Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Anteil an einem Beteiligungsunternehmen liegt vor, wenn der Investor aufgrund eines vertraglichen oder nichtvertraglichen Engagements schwankenden Renditen aus dieser Einheit ausgesetzt ist (IFRS 12 Appendix A). Der Begriff des Anteils (interest) ist deutlich weiter gefasst als der bloße Anteil an Eigen- oder Fremdkapitalinstrumenten. Al...mehr