Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

NN, IDW-Stellungnahme zum Ref-Entw für ein Ges zur Umsetzung stlicher EU-Vorgaben sowie weiterer stlicher Regelungen, Ubg 2009, 903; Stalleiken, Drittmittelforschung im Ertrag-StR, FR 2010, 781; Fischer, Mitwirkungspflichten des Stpfl bei der Geltendmachung von Ausl-Spenden, jurisPR-SteuerR 33/2011; Förster, Grenzüberschreitende Gemeinnützigkeit – Spenden schwer gemacht?, BB 20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Handelsrechtlicher Jahresabschluss

Tz. 16 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Hr-lich ist umstr, wie die Gewinnanteile des phG und der Kommanditaktionäre zu ermitteln sind. Nach der einen Rechtsauff ("dualistische Gewinnermittlung") wird bei der Aufstellung des Jahresabschlusses der KGaA der Mischform zwischen Pers-Ges und Kap-Ges durch eine "Zweistufigkeit" Rechnung getragen. Aus § 278 Abs 2 AktG iVm den Vorschriften...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.3 Bewertung der Vermögensbeteiligung (§ 3 Nummer 39 Satz 4 EStG)

Rz. 18 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 3 Nummer 39 Satz 4 EStG ist die Vermögensbeteiligung mit dem gemeinen Wert bei der Überlassung anzusetzen. Die Vermögensbeteiligung kann aber auch mit dem gemeinen Wert bei Abschluss des für beide Seiten verbindlichen Veräußerungsgeschäfts angesetzt werden (BFH-Urteil vom 7. Mai 2014 – VI R 73/12 –, BStBl II S. 904). Der Wert der Verm...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Vorbemerkungen

... aus Sicht des Leistenden und des jeweiligen Leistungsempfängers anhand ökonomisch anerkannter Bewertungsmethoden ... Rz. 911 [Autor/Stand] Gesetzliche Beschränkung auf eine ertragswertbasierte Bewertung. Der hypothetische Fremdvergleich ist von seiner Grundkonzeption ein Denkmodell, bei dem gemessen am Verhalten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters auf S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.3 Umfang der nach § 9 Abs 1 Nr 1 KStG abziehbaren Aufwendungen

Tz. 28 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG und § 9 Abs 1 Nr 1 KStG korrespondieren nach ihrem Wortlaut nicht miteinander. § 9 Abs 1 Nr 1 KStG erfasst den Teil des Gewinns, der an phG auf ihre nicht auf das Grund-Kap gemachten Einlagen oder als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt wird. § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG bestimmt für den phG dagegen zu Eink...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolgen

Rn. 1366 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 2a EStG stellt eine alternative Bewertung für GWG dar. Diese Regelung beinhaltet ebenfalls ein Wahlrecht, wonach alle WG, welche die Voraussetzungen erfüllen, in einen Sammelposten aufgenommen werden können, welcher dann beginnend im Zugangsjahr mit 20 % des Gesamtwerts linear abzuschreiben ist. Wie § 6 Abs 2 EStG stellt auch Abs 2a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Adrian/Fey, Ges zur Modernisierung des KStR, StuB 2021, 309; Bockhoff/Frieburg/Darijtschuk, Das Optionsmodell für Pers-Ges im Licht grenzüberschreitender Sachverhalte, DB 2021, 2521; Böhmer/Mühlhausen/Oppel, Die KSt-Option nach § 1a KStG nF im internationalen StR – Überblick anhand von Bsp-Fällen, ISR 2021, 388; Böttcher, Das neue KöMoG: Optionsmodell ein "großer Wurf"? GStB 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 766 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zur Frage des Bilanzansatzes von immateriellen Anlagegütern s §§ 4,5 Rn 680ff (Hoffmann) mit ABC der immateriellen WG des AV s §§ 4, 5 Rn 719 (Hoffmann). Wegen des steuerlichen Aktivierungsverbotes für selbst erstellte immaterielle WG (§ 5 Abs 2 EStG) kommen als Ausgangsgröße der Bewertung (s Rn 36, 145) lediglich die AK oder "der an deren ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Geissler, Entgeltliche und unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen, FR 2001, 1029; Düll/Fuhrmann/Eberhard, Übertragung eines Mitunternehmer-(teil-)anteils bei Vorhandensein von BV, DStR 2001, 1773; Groh, Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen: Ende der Ungewissheit?, DB 2001, 2162; Binz/Mayer, Die schrittweise Unternehmensnachf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hottmann, HK von Gebäuden, StBp 1991, 265; IDW, RS HFA 31: Aktivierung von HK, WPg 2010, 798; Rodermond, Aktivierungswahlrecht für HK in der StB, WPg 2016, 818. Verwaltungsanweisungen: H 6.4 EStH 2022. Rn. 600 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruch s Rn 591 ff Abbruchmaterial führt bei Wiederverwendung für den Neubau zu HK s Rn 591ff. Abfindung Abfindungen anlässlich der Errichtung eines...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.6 Berichtigungspflicht erst nach Beanstandung durch die Finanzverwaltung

Tz. 522 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Weitere Voraussetzung für die Anwendung der in § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4, 5 KStG geregelten Durchführungsfiktion ist nach Buchst c des S 4, dass ein von der Fin-Verw (richtig müsste es "von dem zuständigen FA" heißen, s Jesse, FR 2013, 681, 685) beanstandeter Fehler spätestens in dem nächsten nach dem Zeitpunkt der Beanstandung des Fehlers au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.1 Allgemeines; zeitliche Anwendung

Tz. 500 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits ausgeführt (s Tz 24), brachte das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Untenehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen deutliche Erleichterungen bei der GAV-Voraussetzung. Mit dieser Ges-Änderung wurde das frühere Problem weitestgehend entsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 Leistung von Amtshilfe und Unterstützung bei der Beitreibung durch den Ansässigkeitsstaat des Zuwendungsempfängers als weitere Voraussetzung für den Abzug (§ 9 Abs 1 Nr 2 S 3 bis 5 KStG)

Tz. 148 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Für nicht im Inl ansässige Zuwendungsempfänger iSd S 2 der Vorschrift (also für jur Pers d öff Rechts und für privat-rechtliche Zuwendungsempfänger) ist nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 3 KStG weitere Voraussetzung für den Abzug der Zuwendungen, dass "durch diese Staaten" (uE also die Ansässigkeitsstaaten) Amtshilfe und Unterstützung bei der Beitreibu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hey, Organschaft und Verlustberücksichtigung im Ausl – Adressatenkreis von § 14 Abs 1 Nr 5 KStG nF, BB 2002, 915; Löwenstein/Maier, Organschaft und eingeschränkte Verlustnutzung bei doppelt ansässigen OT, IStR 2002, 185; Meilicke, Die Neuregelung der ertragstlichen Organschaft über die Grenze, DB 2002, 911; Orth, Schritte in Richtung einer "Grenzüberschreitenden Organschaft" IS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsbereich

Rn. 1384 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Hauptanwendungsfälle sind folgende Sachverhalte: Schenkung (auch im Wege der vorweggenommenen Erbfolge), (unmittelbare) Erbfolge, Herausgabe eines Betriebes oder Mitunternehmeranteils durch die Erben an einen Vermächtnisnehmer (BFH BStBl II 1995, 714; BFH BStBl II 1991, 350; BMF v 11.01.1993, BStBl I 1993, 62 Rz 68 "Erbengemeinschaft"), Nießbr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Tz. 77 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Einstellung des Geschäftsbetriebs sowie der Eintritt eines anderen schädlichen Ereignisses iSd § 8d Abs 2 S 2 KStG führen grds zum vollständigen Untergang des nach § 8d Abs 1 S 7 KStG zum Schluss des dem schädlichen Ereignis iSd Abs 2 vorangegangenen VZ festgestellten fortführungsgebundenen Verlustvortrags (s BT-Drs 18/10495, 15); vorbeh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Uhlig, Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Zuschüsse, 1989; Hilke, Bilanzpolitik, 6. Aufl 2002, 148. Rn. 176 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Beschaffungsvorgänge für Sach-AV stehen häufig im Zusammenhang mit Finanzierungshilfen im weitesten Sinn. Diese "Hilfen" können von der öffentlichen Hand, aber auch von privaten Auftraggebern geleistet werden. Bei öffentlichen Beihilfe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abzinsung (Altregelung für Wj, die vor dem 01.01.2022 enden)

Rn. 958 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Für Verbindlichkeiten sieht § 6 Abs 1 Nr 3 S 1 EStG eine Abzinsung mit dem Zinssatz von 5,5 % vor. Gegen die Höhe des Zinssatzes bestehen nach Auffassung des FG Hamburg zu Recht ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, weshalb es in dem entsprechenden Fall vorläufigen Rechtsschutz gewährte (vgl FG Hamburg v 31.01.2019, 2 V 112/18, EF...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Rechtliche Umqualifizierung des nicht verbrauchten Verlustabzugs iSd § 8c KStG in einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag (§ 8d Abs 1 S 6 KStG)

Tz. 40 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8d Abs 1 S 6 KStG wird der Verlustvortrag, der zum Schluss des VZ verbleibt, in den der schädliche Beteiligungserwerb fällt, zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag. Unterjähriger schädlicher Beteiligungserwerb: Nach dem Wortlaut des § 8d Abs 1 S 6 KStG werden nicht nur die nicht genutzten Verluste zum Zeitpunkt des schädlichen Beteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Vorteilsausgleich

Werden Einkünfte [...] dadurch gemindert, dass... a) Rechtsgrundlage und Begriff Rz. 209 [Autor/Stand] Rechtsgrundlage. Als Rechtsgrundlage für einen Vorteilsausgleich kommt zunächst § 1 in Betracht, der als einzige Einkünftekorrekturvorschrift den Fremdvergleichsgrundsatz ausdrücklich erwähnt und konkretisiert. Allerdings ist in § 1 vom Vorteilsausgleich unmittelbar keine Red...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / l) Verhältnis zu Art. 9 OECD-MA

Rz. 40 [Autor/Stand] Fremdvergleichsgrundsatz gem. Art. 9 Abs. 1 OECD-MA . Art. 9 OECD-MA regelt die internationale Gewinnabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen, die, ebenso wie die damit in einem unmittelbaren Zusammenhang stehende Thematik der internationalen Verrechnungspreise, immer mehr im Fokus der deutschen und internationalen Finanzbehörden steht. Eine wesentlich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Bauten

Rn. 246 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Der Begriff "Bauten" umfasst i.W. Gebäude und Grundstückseinrichtungen (vgl. Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, Rn. 310). Zur Umschreibung eines Gebäudes eignet sich die Definition in R 7.1 Abs. 5 Satz 2 EStR: "Ein Gebäude ist ein Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund und Boden, das Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen ä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundstücke

Rn. 238 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Grundstücke (Grund und Boden) gehören grds. zu den nicht-abnutzbaren VG des Sach-AV. Aufgrund ihrer generell zeitlich unbegrenzten Nutzung findet ein Verbrauch des Leistungsvorrats nicht statt und eine planmäßige Abschreibung ist unzulässig. Rn. 239 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Betrieblich ausgebeutete Grundstücke (z. B. Steinbrüche, Kiesgruben, B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bewertung von Rückstellungen (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 90 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 "in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen". Der "Erfüllungsbetrag" ist der Betrag, den der Schuldner aufbringen muss, um seine Verpflichtungen zu begleichen bzw. einen Verpflichtungsüberschuss aus einem schwebenden Geschäft abzudecken (vgl. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung (Abs. 3 Satz 6)

Rn. 213 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige Abschreibungen auch gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorgenommen werden. Die Ausübung dieses Wahlrechts unterliegt dem Stetigkeitsgebot (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 6; Beck Bil-Komm. (2020), § 253 HGB, Rn. 350; zum Stetigkeitsgebot ausführlich HdR-E, HGB § 252, Rn. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Diskontierung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Abs. 2 Satz 1)

Rn. 110 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 sind Rückstellungen mit einer (Rest-)Laufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen. Die Abzinsung hat auf der Grundlage des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben GJ (bei Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen der vergangenen zehn GJ) unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der Rückstellu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Voraussichtlich dauernde Wertminderung

Rn. 204 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Besteht zum BilSt bei einem VG des AV ein Wertminderungsbedarf (beizulegender Wert < Buchwert), ist eine außerplanmäßige Abschreibung zwingend durchzuführen, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist (vgl. § 253 Abs. 3 Satz 5). Allein für VG des Finanz-AV besteht bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung ein Abschreibungswahl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Beschaffungsmarkt

Rn. 293 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der beschaffungsmarktorientierten Bewertung sind die fiktiven Wiederbeschaffungskosten inkl. angemessener Anschaffungsnebenkosten (z. B. Transportkosten) und AK-Minderungen (z. B. Skonti) bzw. die fiktiven Wiederherstellungskosten unter Berücksichtigung der zum BilSt bestehenden Kostenstrukturen relevant. Basierend auf den so ermittelten ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bewertung von unfertigen und fertigen Erzeugnissen

Rn. 305 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Beim Niederstwerttest für unfertige und fertige Erzeugnisse sind die historischen HK zum BilSt mit dem beizulegenden Wert zu vergleichen. Mit der Schaffung unfertiger und fertiger Erzeugnisse ist eine Veräußerungsabsicht verbunden. Der beizulegende Wert dieser VG ist daher grds. absatzmarktorientiert nach den Grundsätzen der verlustfreien Bew...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände

Rn. 224 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Entgeltlich erworbene immaterielle VG des AV, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind gemäß § 253 Abs. 3 planmäßig über die ND abzuschreiben. Gerade immaterielle VG können unbefristet begründet sein, wie bspw. Gewinnungsrechte, Wegerechte oder Grunddienstbarkeiten. Allerdings kann von einer fehlenden Befristung nicht zwingend auf eine zeitli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Ausschüttungssperre im Kontext der Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (Abs. 6) (Rn. 408–411 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 408 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 § 253 Abs. 2 Satz 1 wurde mit dem sog. Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 geändert. Seit dieser Änderung sind Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung von wertpapiergebundenen Versorgungszusagen (Abs. 1 Satz 3)

Rn. 99 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren des AV gemäß § 266 Abs. 2 A.III.5. richtet (wertpapiergebundene Versorgungszusagen), sind grds. mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Wertpapiere zu passivieren. Dies gilt so lange, wie der beizulegende Zeitwert ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Komponentenansatz

Rn. 184 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Der Komponentenansatz beschreibt eine Methode, bei der ein abnutzbarer VG des Sach-AV für Zwecke der RL in seine wesentlichen Komponenten mit unterschiedlichen wirtschaftlichen ND zerlegt wird. Für die einzelnen Komponenten werden die planmäßigen Periodenabschreibungen einzeln ermittelt und als Summe zur planmäßigen Periodenabschreibung des g...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ermittlung des beizulegenden Werts

Rn. 195 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Grundvoraussetzung zur Feststellung, ob am BilSt ein Wertminderungsbedarf für einen VG vorliegt, ist gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 die Ermittlung des Werts, der dem VG am BilSt beizulegen ist. Gesetzliche Vorschriften zur Ermittlung des beizulegenden Werts existieren jedoch nicht (vgl. auch Beck Bil-Komm. (2020), § 253 HGB, Rn. 307). Ein verpflic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Anzuwendender Abzinsungssatz (Abs. 2 Satz 4f.)

Rn. 123 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Nach § 253 Abs. 2 Satz 1f. ist zur Diskontierung von langfristigen Rückstellungen ein mit ihrer Restlaufzeit entsprechender durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (sonstige Rückstellungen) bzw. der vergangenen zehn Jahre (Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen) für die Barwertermittlung zu verwenden. Mit de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 22 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der Bewertung der Anteilsrechte im AV, d. h. der Anteile an verbundenen UN und der Beteiligungen (vgl. zur Postenabgrenzung im Finanz-AV HdR-E, HGB § 266, Rn. 41ff. sowie § 271, Rn. 40ff.), ist von den AK auszugehen, wenn die Anteilsrechte von Dritten erworben wurden (derivativer Erwerb). Das gilt auch für Anteile an PersG, die handelsrech...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Bewertungsvorschriften

Rn. 104 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 VG, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen (Deckungsvermögen; vgl. § 246 Abs. 2 Satz 2), sind – vorbehaltlich § 253 Abs. 1 Satz 5f. – gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 erfolgswirksam mit ihr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände

Rn. 218 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Für selbst geschaffene immaterielle VG des AV, d. h. für Entwicklungskosten, besteht gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 grds. ein Aktivierungswahlrecht (vgl. zu Ausnahmen § 248 Abs. 2 Satz 2). Die Zugangsbewertung hat nach § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 255 Abs. 2a mit den jeweiligen HK zu erfolgen (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 17ff.; HdR-E, HGB § 255, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Technische Anlagen und Maschinen

Rn. 258 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Technische Anlagen und Maschinen sind VG, die der Leistungserstellung im UN dienen. Ihre ND ist zeitlich begrenzt. Daher sind planmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 vorzunehmen. Zudem müssen außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 durchgeführt werden, wenn zum BilSt eine dauernde Wertminderung vorliegt. Die Wahl der Abs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Überverzinsliche Verbindlichkeiten

Rn. 70 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Muss das UN für Verbindlichkeiten vergleichsweise hohe Zinsen zahlen (überverzinsliche Verbindlichkeiten), sind auch diese Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag (Nominalwert) zu passiveren. Erhält das UN für die hohen Zinsen als Gegenleistung einen einmaligen Vorteil (z. B. in Form der Gewährung eines niedrigeren Kaufpreises), ist der Vor...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Beizulegender Wert

Rn. 282 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Können weder Börsen- noch Marktpreise für den zu bewertenden VG ermittelt werden, ist der beizulegende Wert für die Folgebewertung maßgeblich. Börsen- oder Marktpreise können bspw. bei schwachem Organisationsgrad eines Markts fehlen oder ein Markt ist überhaupt nicht existent. Rn. 283 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Beim beizulegenden Wert handelt es...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Kombinationsformen

Rn. 164 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Im Handelsrecht sind grds. die o. g. Abschreibungsverfahren für alle VG zulässig, wenn sie den Nutzungs- und Wertminderungsverlauf möglichst genau widerspiegeln und damit den GoB entsprechen. Allein bei immateriellen VG wird die Leistungsabschreibung regelmäßig unzulässig sein, da sich der gesamte Leistungsvorrat kaum ermitteln lässt. Auch di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen

Rn. 297 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 RHB werden zum Zweck des Verbauchs oder der Be- und Verarbeitung von Dritten erworben. Im Regelfall ergibt sich ihr beizulegender Wert zum BilSt aus den vom Beschaffungsmarkt abgeleiteten (d. h. inkl. angemessener Anschaffungsnebenkosten und AK-Minderungen) Wiederbeschaffungskosten (vgl. auch Haufe HGB-Komm. (2019), § 253, Rn. 288). Ggf. könn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 232 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei einem Unternehmenserwerb im Wege eines "asset deal" kann ein entgeltlich erworbener GoF entstehen (vgl. HdR-E, HGB § 246, Rn. 19; WP-HB (2019), Rn. F 317), wenn die für die Übernahme des UN-Teils bewirkte Gegenleistung das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Reinvermögen, bestehend aus den Zeitwerten der einzelnen erworbenen VG abzgl. de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abschreibungsausgangswert

Rn. 138 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der planmäßigen Abschreibungen bilden gemäß § 253 Abs. 3 Satz 2 die AHK (vgl. zum Wertmaßstab der AHK HdR-E, HGB § 255, Rn. 7ff., 125ff.; steuerrechtlich ergeben sich die AHK als Bemessungsgrundlage aus § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4f. EStG). Die AHK sind damit der Abschreibungsausgangswert, der mittels e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Korrektur der Abschreibungsmethode

Rn. 175 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Eine Änderung der Abschreibungsmethode kommt in der Praxis seltener vor als eine Korrektur der ND. Ein Methodenwechsel kann notwendig werden, wenn die bislang angewendete Abschreibungsmethode den Wertminderungsverlauf eines VG nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend abbildet und insbesondere die folgenden GJ tendenziell mit zu geri...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vorbemerkung

Rn. 167 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Der Abschreibungsplan für einen abnutzbaren VG ist vor dem ersten Abschreibungslauf zu fixieren und mit Aufstellung des JA verbindlich. Nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 6) ist der Bilanzierende grds. an diesen Plan gebunden (vgl. Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, Rn. 275). Der Erstellung eines Abschreibungsplans ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Geringwertige Wirtschaftsgüter

Rn. 182 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 GWG sind gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG abnutzbare bewegliche WG des AV, die selbständig nutzungsfähig (vgl. zur Fähigkeit der selbständigen Nutzung § 6 Abs. 2 Satz 2f. EStG) sind und deren AHK, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (vgl. § 9b Abs. 1 EStG), für das einzelne WG i. H. v. 800 EUR nicht übersteigen. Für solche WG ex...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rn. 417 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Analog zum HGB ist bei den Vorschriften der IFRS zwischen der erstmaligen Bewertung eines Vermögenswerts, d. h. der Zugangsbewertung, und der Fortführung dieses Bewertungsansatzes in der Folgebewertung zu differenzieren. Den Zugangswert erworbener Vermögenswerte bilden die AK (zu den Besonderheiten bei Finanzinstrumenten nach IFRS 9 vgl. HdR...mehr