Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilien

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelheiten.

Rn 14 Der VoRp ist Träger des Vereinsvermögens und des durch § 12 geschützten Namensrechts des Vereins. Er ist wechsel- und scheckfähig, erbfähig und fähig, Arbeitgeber zu sein (LAG Hamm NZA-RR 03, 487 [LAG Hamm 12.12.2002 - 1 (11) Sa 1813/01]). Der VoRp kann materiell-rechtlich Mitglied einer juristischen Person und einer Personengesellschaft sowie eines anderen VoRp sein. ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / b) Bewertungszeitpunkt bei verbrauchbaren Sachen

Rz. 97 Verbrauchbare Sachen (§ 92 BGB) sind stets mit ihrem Wert zum Zeitpunkt der Schenkung anzusetzen (§ 2325 Abs. 2 S. 1 BGB). Dabei ist bei diesen – anders als bei nicht verbrauchbaren Sachen – unerheblich, ob diese in der Zwischenzeit bis zum Eintritt des Erbfalls verbraucht, vernichtet oder entwertet wurden.[312] Dem liegt wohl der Gedanke zugrunde, dass diese ohnehin ...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / c) Klageantrag

Rz. 222 Im Rahmen der Stufenklage kann der Pflichtteilsberechtigte die Reihenfolge und Zusammensetzung der Stufe der jeweiligen Hilfsansprüche je nach Notwendigkeit selbst bestimmen. Hat der Pflichtteilsberechtigte seitens des Erben keine Informationen erhalten, bietet es sich an, in der ersten Stufe die Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines ...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 4. Behandlung des Renvoi bei interlokaler Rechtsspaltung

Rz. 118 Beispiel Der Erblasser war Professor an einer Hochschule in Berlin. Aufgrund eines universitären Kooperationsprogramms ist er für zunächst zehn Jahre an eine Partnerhochschule nach Nanjing in China gegangen. Dort verstarb er, kurz bevor eine von ihm beantragte Verlängerung um weitere fünf Jahre bewilligt worden war. Er hinterlässt ein Grundstück in Spandau, eine Eige...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / IV. Vergleich über den Pflichtteilsanspruch

Rz. 81 Beim Pflichtteilsanspruch handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch, der durch Zahlung eines Geldbetrages zu erfüllen ist. Ein Vergleich über den Pflichtteilsanspruch ist daher grundsätzlich formlos möglich. Etwas anders gilt nur, wenn der Pflichtteilsanspruch durch Übertragung von Grundstücken oder GmbH-Anteilen erfüllt werden soll. Der mangelnde Formzwang ...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / f) Schätzung des gemeinen Werts

Rz. 102 Theoretisch entspricht der gemeine Wert dem Normalverkaufspreis.[375] Dessen Feststellung ist aber, soweit ein tatsächlicher Verkauf nicht stattfindet, in der Praxis nicht ohne weiteres möglich. Dass die Wertermittlung im Wesentlichen durch entsprechend qualifizierte Sachverständige erfolgen muss, versteht sich von selbst. Das ändert allerdings nichts daran, dass auch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wesen des Maklervertrags.

Rn 7 Der Maklervertrag ist kein gegenseitig, sondern nur einseitig verpflichtender Vertrag; § 320 ist nicht anwendbar (BGHZ 94, 100). Eine Verpflichtung besteht lediglich für den Auftraggeber, dieser hat die Vergütung zu entrichten. Der Makler muss zum Erlangen des Anspruchs auf Vergütung aber tätig werden und entweder die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags nachweisen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Der 10. Titel enthält Regelungen zum Maklervertrag. Dabei lassen sich die Regelungen in den §§ 652–654 als allg Grundsätze verstehen, welche durch die Sonderregelung für den Nachweis der Gelegenheit sowie die Vermittlung zum Abschluss von Dienstverträgen (§ 655) ergänzt werden. Besondere Vorschriften gelten für die Darlehensvermittlung zwischen einem Unternehmer und ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1475 BGB – Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten.

Gesetzestext (1) 1Die Ehegatten haben zunächst die Gesamtgutsverbindlichkeiten zu berichtigen. 2Ist eine Verbindlichkeit noch nicht fällig oder ist sie streitig, so müssen die Ehegatten zurückbehalten, was zur Berichtigung dieser Verbindlichkeit erforderlich ist. (2) Fällt eine Gesamtgutsverbindlichkeit im Verhältnis der Ehegatten zueinander einem der Ehegatten allein zur La...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbb) Zweckbestimmung

Rn. 663 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Objektive Zweckbestimmung: Die maßgebende objektive Zweckbestimmung eines WG ist anhand objektiver, von außen nachvollziehbarer Merkmale zu ermitteln. Zur Beurteilung der Zweckbestimmung eines WG werden die jeweils konkreten Ausprägungen der folgenden – objektiven – Kriterien herangezogen (BFH v 30.04.1998, III R 29/93, BFH/NV 1998, 1372; BF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH-...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 4. Nachlasswert

Rz. 257 Neben der Pflichtteilsquote muss der Pflichtteilsberechtigte auch die Höhe seines Anspruchs, also den Wert des Nettonachlasses, beweisen.[476] Hierfür dienen ihm das im Rahmen des Auskunftsverfahrens eingeholte Nachlassverzeichnis sowie eventuell erstellte Sachverständigengutachten. Die meisten Schwierigkeiten bereitet in der Praxis jedoch die Bewertung der im Nachla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1472 BGB – Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts.

Gesetzestext (1) Bis zur Auseinandersetzung verwalten die Ehegatten das Gesamtgut gemeinschaftlich. (2) 1Jeder Ehegatte darf das Gesamtgut in derselben Weise wie vor der Beendigung der Gütergemeinschaft verwalten, bis er von der Beendigung Kenntnis erlangt oder sie kennen muss. 2Ein Dritter kann sich hierauf nicht berufen, wenn er bei der Vornahme eines Rechtsgeschäfts weiß ...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / b) Auskunft über den fiktiven Nachlass

Rz. 19 Neben dem Anspruch auf Auskunft über die im Erbfall tatsächlich im Nachlass vorhandenen Aktiva und Passiva steht dem pflichtteilsberechtigten Nichterben darüber hinaus auch ein Anspruch auf Auskunft bezüglich aller seitens des Erblassers erfolgten anrechnungs- und ausgleichungspflichtigen Zuwendungen i.S.d. §§ 2315, 2316, 2052, 2055 BGB sowie wegen pflichtteilsergänzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 147. Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3683

Rn. 167 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Die Bundesregierung hatte bereits durch Kabinettsbeschluss v 04.05.2005 die Verabschiedung eines § 15b EStG in die Wege geleitet, die an die Stelle von § 2 EStG tritt. In der Begründung wird ausgeführt, dass der Ansturm auf ua Medienfonds u Wertpapierfonds ständig zunehme u diese Fondsmodelle ihren Anlegern im Erstjahr einen hohen Verlust zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Europarechtliche Rahmenbedingungen.

Rn 24 Im Zusammenhang mit den sog ›Schrottimmobilien‹ hat EuGH 25.10.05, C-350/03 – Schulte/Badenia, ZIP 05, 1959, zu den Widerrufsfolgen entschieden: Es verstoße nicht gegen Art 3 II lit a HausTWRL (nunmehr durch die VRRL ersetzt), bestimmte drittfinanzierte Kaufverträge über Immobilien von der Geschäftsverbindung auszunehmen. Daher könnten die Rechtsfolgen eines Widerrufs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 95. Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz) vom 24.06.1994, BGBl I 94, 1395

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hierzu vorab Hinweis auf das Schreiben des BMF vom 30.06.1994, BStBl I 94, 439, betreffend Verlängerung der Frist für die Inanspruchnahme der degressiven AfA nach § 7 Abs 5 Nr 1 Satz 2 EStG um ein Jahr sowie die Kommentierung im Fachschrifttum, nämlich Gierlich, DB 1994, 1257; Kaefer, BB 1994, 1331; Förster, DStR 1994, 1297, mit einer inform...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 4. China

Rz. 18 China ist Mehrrechtsgebiet. In Hongkong und Makao sind die dort bis zur Rückgabe an China geltenden Vorschriften weiterhin anzuwenden. Da auch ein einheitliches interlokales Kollisionsrecht fehlt, ist aus deutscher Sicht zur Bestimmung der einschlägigen Teilrechtsordnung Art. 36 Abs. 2 EuErbVO anzuwenden. Es ist also unmittelbar das Recht des Teilrechtsgebietes anzuwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Verursachung des Mangels.

Rn 47 Der Verkäufer hat den Mangel zu vertreten, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen (§ 278) ihn schuldhaft verursacht haben; auf Kenntnis kommt es dann nicht an. Rn 48 (1.) Der Hersteller als Verkäufer haftet für alle zu vertretenden Mängel im Herstellungsprozess, also insb für Verschulden von Mitarbeitern (HP/Faust Rz 100; U. Huber in: FS Ulmer, 1165, 1185; für Tierzüchte...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / II. Annahme des Mandats

Rz. 2 Bei der Annahme eines pflichtteilsrechtlichen Mandats muss bereits zu Beginn der Bearbeitung eine genaue Sachverhaltserforschung erfolgen, bei der alle pflichtteilsrelevanten Daten erfasst werden. Für die Geltendmachung und die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs werden neben den Angaben zu den Personenstandsdaten (Verwandtschaftsverhältnisse, Güterstand) auch Informa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Veräußerung unter Nießbrauchsvorbehalt

Rn. 451 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Bei Übertragungen unter Vorbehaltsnießbrauch überträgt der bisherige Eigentümer einer Sache das Eigentum auf einen anderen, aber behält sich Besitz und Nutzungsrecht vor (zu Nießbrauchsarten ausführlich Schön, der Nießbrauch an Sachen – gesetzliche Struktur und rechtsgeschäftliche Gestaltung (1992); vgl auch BMF vom 24.07.1998, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abweichende vertragliche Bestimmung.

Rn 6 Eine anderweitige Bestimmung kann sich aus einer ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung ergeben. Sie kann unterschiedlich hohe Anteile, aber auch eine völlige Freistellung einzelner Gesamtschuldner vorsehen. Rn 7 Für ein Darlehen ist intern ausgleichspflichtig, wem der Betrag zufließt oder sonst zugutekommt. Der Umfang der Ausgleichspflicht bei mehreren Mitbürgen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 § 1003 I gibt neben § 1001 dem Besitzer eine komplizierte und in der Praxis kaum umsetzbare mehrstufige Regelung, seine Verwendungsersatzansprüche durchzusetzen: (1) Setzung einer angemessenen Frist zur Genehmigung des Verwendungsersatzanspruchs unter nachvollziehbarer Bezifferung desselben. Durch ernsthaftes und endgültiges Bestreiten der Ersatzpflicht kann die Frist j...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / d) Einige Hinweise auf wichtige Fallgruppen

Rz. 27 Hier sei auf einige in der Praxis besonders bedeutsamen Fälle hingewiesen, in denen der beschränkte Pflichtteilsverzicht erklärt werden sollte:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Die Vorschrift gilt für Miet- und Pachtobjekte wie § 566. Normzweck ist es, den durch § 566 bewirkten Schutz bei Eigentümerwechsel zu gewährleisten, wenn die Immobilie von dem Erwerber weiter veräußert oder weiter belastet wird. Die Vorschrift hat eher deklaratorischen Charakter, ihre Rechtsfolge ergibt sich schon aus den §§ 566 f.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonderregeln für Immobiliengeschäfte, III 3.

Rn 10 Anwendungsbereich des III 3 ist sachlich der finanzierte Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts. Das sind Wohnungseigentum (WEG § 4 III) und Miteigentumsanteile. Zeitlich ist von Bedeutung, dass III 3 aufgrund der Heininger-Entscheidung (EuGH 13.12.01, C-481/99 – Heininger, NJW 02, 281 [BVerfG 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02]) nachträglich eingefügt worden...mehr

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§ 18 Länderübersicht / III. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 250 Auch das materielle Erbrecht von Luxemburg beruht auf dem französischen code civil. Abkömmlinge erben bei gesetzlicher Erbfolge ohne Rücksicht auf eheliche oder uneheliche Abstammung. Der Ehegatte erhält – eingeführt durch die Reform von 1979 – den Nießbrauch an der den Eheleuten gehörenden, gemeinsam bewohnten Immobilie samt Einrichtungsgegenständen oder – nach sein...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / b. Beschränkung der Rückzahlung auf Kapitalanteile und Sacheinlagen, § 55 Abs. 1 Nr. 2, 4 AO

Darüber hinaus sind die nachstehenden Regelungen der Mustersatzung i.V.m. § 55 Abs. 1 Nr. 2, 4 AO zu beachten: Zitat "Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück." bzw. Zitat "Bei Auflösung der Körperscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufwandseinlage

Rn. 280 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Betriebliche Nutzung eigener außerbetrieblicher WG: Werden außerbetriebliche WG des StPfl für betriebliche Zwecke genutzt, ohne dass hierdurch bereits eine Einlage des WG selbst bewirkt wird, wird der für die Nutzung angefallene Aufwand (der dem Betrieb zunächst erspart wurde) in das BV eingelegt, um den BA-Abzug für betrieblich veranlasste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sonstiges ökonomisches Fehlverhalten.

Rn 11 Es besteht nicht die Pflicht der Ehegatten, ihr Vermögen in angemessener Weise mit dem Ziel der Mehrung des Zugewinns oder in einer allein am Wohl der Familie orientierten Weise zu verwalten, weshalb das Bestehen des Zugewinnausgleichsanspruchs nicht von der Feststellung der Mitwirkung an der Vermögensmehrung abhängt (BGH FamRZ 92, 787; 80, 877). Deshalb scheitert der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1034 BGB – Feststellung des Zustands.

Gesetzestext 1Der Nießbraucher kann den Zustand der Sache auf seine Kosten durch Sachverständige feststellen lassen. 2Das gleiche Recht steht dem Eigentümer zu. Rn 1 Zur Vermeidung von Beweisschwierigkeiten können bei der Bestellung oder später der Berechtigte und der Eigentümer den Zustand der Sache, Mobilie oder Immobilie durch einen Sachverständigen feststellen lassen. De...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / ee) Abgrenzung der Ausstattung zur Schenkung

Rz. 24 Maßgeblich für die Beantwortung der Frage, ob eine Zuwendung als Ausstattung oder Schenkung zu qualifizieren ist, sind der Ausstattungsanlass und der Ausstattungszweck. Eine Ausstattung kommt danach nur in Betracht, wenn ein Ausstattungsanlass, sprich die Verheiratung, Existenzgründung, -förderung oder -erhaltung gegeben war. Es kommt also nicht darauf an, ob die Ehe ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / c) Zuwendungen unter Vorbehalt eines Nutzungsrechts

Rz. 112 Behält sich der Schenker einen Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht am Schenkungsobjekt vor, so ist umstritten, ob dies den Schenkungswert mindert. Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein vorbehaltenes dingliches Nutzungsrecht mit seinem kapitalisierten Wert nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen vom Schenkungswert absetzbar. Hierzu erfolgt eine mehrstufige Bewert...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / (2) Gemeiner Wert

Rz. 79 Der der Pflichtteilsberechnung zugrunde zu legende Wert ist i.d.R. der "gemeine Wert".[319] Auch eine Definition dieses Begriffes enthält das BGB nicht. Nach Auffassung des BGH kann diese Lücke jedoch durch den Rückgriff auf § 9 Abs. 2 BewG geschlossen werden, soweit beide Vorschriften den gleichen Normzweck verfolgen.[320] Rz. 80 Gem. § 9 Abs. 2 BewG wird der gemeine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelfälle.

Rn 3 Bei Forderungen und sonstigen Rechten gelten die §§ 398, 413, außerdem wegen des Eigentumsverschaffungsanspruchs an einer Immobilie, § 1075 (dort Rn 3), bei Grundstücksrechten, § 873, bei Briefgrundpfandrechten, § 1154 I, II, bei Anwartschaftsrechten wie die Übertragung des Vollrechts. Inhaberpapiere und Orderpapiere mit Blankoindossament sind wie beweglichen Sachen zu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rückgewähr von Leistungen.

Rn 52 Während des Zusammenlebens erbrachte gemeinschaftsbezogene Leistungen oder Zuwendungen können wegen des Verrechnungsverbotes regelmäßig nicht ersetzt verlangt werden (BGH FamRZ 13, 1295; 08, 247, 248), in keinem Fall für Tätigkeiten, die das tägliche Zusammenleben ermöglicht haben, zB im Haushalt. Das gilt auch für Pflegeleistungen (Frankf FamRZ 82, 265), die Übernahme...mehr

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§ 18 Länderübersicht / IV. Pflichtteilsrecht

Rz. 444 Pflichtteilsberechtigt sind ausschließlich die Abkömmlinge des Erblassers. Gem. § 479 S. 1 ZGB erhalten minderjährige Abkömmlinge ihren vollen gesetzlichen Erbteil als Pflichtteil. Volljährige Abkömmlinge bekommen die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Nach der Rechtsprechung besteht der Pflichtteil in einer unmittelbaren dinglichen Beteiligung am Nachlass, nicht in e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Besonders grobes Missverhältnis.

Rn 64 Der Nachweis eines bewussten Ausnutzens bereitet erhebliche Schwierigkeiten, denen die Rspr durch eine Beweiserleichterung begegnet. Liegt ein grobes, besonders krasses Missverhältnis zwischen den Leistungen vor (zu den Voraussetzungen Rn 55), rechtfertigt dieser Umstand regelmäßig den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteils (BGHZ 146, 30...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kennenmüssen.

Rn 3 Kennenmüssen ist gem §§ 122 II, 276 als grob fahrlässige Unkenntnis zu verstehen, die vorliegt, wenn die Unkenntnis des Vertragspartners über den Mangel der Vollmacht auf einer Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt beruht (BGH NJW 85, 730 [BGH 08.11.1984 - III ZR 132/83]; aA für Evidenzmaßstab Staud/Schilken Rz 2). Hiervon ist auszugehen, wenn für eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bestimmte Gegenstände des Schuldnervermögens.

Rn 3 ›Bestimmte Gegenstände‹ iSv § 1383 sind alle geldwerten Objekte, die Gegenstand einer rechtsgeschäftlichen Verfügung sein können, nicht dagegen Rechte, wie die Beteiligung an einer Personengesellschaft (Grüneberg/Brudermüller Rz 5) oder Anrechte an einer Kapitallebensversicherung (BGH FamRZ 95, 1272). Übertragungsfähig sind auch Sachinbegriffe wie gewerbliche Unternehme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Erkennbarkeit des Mangels.

Rn 51 Der Verkäufer hat bei Vertragsschluss erkannte oder erkennbare Mängel zu vertreten. Den Händler trifft eine Untersuchungspflicht vor Verkauf nur ausnahmsweise (Hamm BeckRS 14, 00843; HP/Faust Rz 103; MüKo/Westermann Rz 30; zur aF BGH NJW 81, 1269, 1270): Ablieferungsinspektion beim Verkauf von Neuwagen (zur aF BGH NJW 69, 1708, 1710); Endinspektion beim Verkauf von Geb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Dienstbarkeiten ermöglichen den vorteilhaften Gebrauch einer Immobilie durch die Nutzung eines anderen Grundstücks bzw die Nutzungsbeschränkung für ein anderes Grundstück mit dinglichem Schutz. Die aus dem Grundeigentum des dienenden Grundstücks resultierenden Befugnisse werden beschränkt. Grunddienstbarkeit, §§ 1018 ff, und beschränkte persönliche Dienstbarkeit, §§ 109...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Dauer der BV-Eigenschaft

Rn. 90 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zeitdauer ist kein Kriterium zur Beurteilung der BV-Eigenschaft. Kurzfristig im Produktionsprozess verbrauchtes Material gehört genauso zum BV wie ein Grundstück, das jahrzehntelang produktiv eingesetzt wird. Hat ein WG BV-Eigenschaft erlangt, verliert es diese in aller Regel nur durch Handeln des Betriebsinhabers oder ausnahmsweise frem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Kreditwürdigkeitsprüfung bei Anschlussfinanzierungen u Umschuldungen (Abs 3).

Rn 11 Der erst mit Wirkung zum 22.7.17 angefügte, richtlinienkonforme (MüKo/Weber Rz 12; Schultheiß ZBB 18, 107, 108) III 1 Nr 1 behandelt unechte u echte Abschnittsfinanzierungen bei Immobiliardarlehen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung im Wesentlichen gleich. Auch bei einer echten Abschnittsfinanzierung, bei der der Darlehensnehmer auf eine Anschlussfinanzierung angewiesen i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelne Anknüpfungen.

Rn 2 Für die Formwirksamkeit bestehen 5 alternative Anknüpfungen. Es genügt die Einhaltung des Rechts des Staates, in dem das Testament errichtet oder der Erbvertrag geschlossen wurde (I lit a = Art 1 I lit a HTÜ). Die Formwirksamkeit beurteilt sich auch nach dem Recht des Staates, dem zumindest einer der Verfügenden angehörte (I lit b; vgl Art 1 I lit b HTÜ). Zur Staatsange...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Auslegung der Vollmacht und konkludente Vollmachtserteilung.

Rn 8 Ob das Verhalten des Vertretenen als Vollmachtserteilung zu verstehen ist, ist in Zweifelsfällen durch Auslegung vom Empfängerhorizont (§§ 133, 157) zu ermitteln (MüKo/Schubert Rz 7). Während für die Auslegung einer Innenvollmacht der Verständnishorizont des Bevollmächtigten maßgeblich ist (BGH NJW 10, 1203 [BGH 14.01.2010 - III ZR 173/09] Rz 8), ist bei der Auslegung e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vereinbarungen.

Rn 11 Die Zugewinnausgleichsforderung stellt ein nur beschränkt verkehrsfähiges Recht dar. Rechtsgeschäfte, die gegen III verstoßen, sind nichtig (MüKo/Koch Rz 26), ohne dass die Nichtigkeit geheilt werden könnte (BGH FamRZ 04, 1353). Sinn der Regelung ist es, jedes Drittinteresse an der Beendigung des Güterstandes auszuschließen, weshalb Verträge mit Dritten auch dann unter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Schenkungswiderruf.

Rn 70 Schenkungswiderruf (§ 530) kommt nur in Betracht, wenn die Vermögensübertragung eine im Gegensatz zur Zuwendung frei disponible Bereicherung darstellte (BGH FamRZ 14, 1547; Frankf NZFam 23, 310). Bei Beiträgen, die der gemeinsamen Lebensführung dienen, wie Zurverfügungstellung von Konsumgütern, ist dies nicht der Fall. Schenkung liegt nur vor, wenn die Zuwendung dem Em...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zahlungs- u Sparkonten; Rentenprodukte (Abs 1).

Rn 2 I bezieht Kopplungsgeschäfte auch mit Familienangehörigen des Darlehensnehmers, Verwandten (§ 1589) u Verschwägerten (§ 1590) ein (MüKo/Weber Rz 2), wenn es sich dabei um eines der in Nr 1–3 abschließend aufgeführten Geschäfte handelt. Nr 1 erfasst Verträge über die Eröffnung von Zahlungs- o Sparkonten ausschließlich zur Ansammlung von Kapital, etwa auf einem Bausparver...mehr