Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilienfonds

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2.1 Grundvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 90 Nach § 121 Nr. 1 und Nr. 2 BewG zählt zum Inlandsvermögen land- und forstwirtschaftliches Vermögen gem. § 140 BewG und im Inland belegenes Grundvermögen gem. §§ 145ff. BewG. Rz. 91 Nach § 10 Abs. 1 Satz 3 ErbStG gilt der Anteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft als Erwerb der anteiligen Wirtschaftsgüter. Die vermögensverwaltende Personengesellschaft i...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Derivative (abgeleitete) Bewertungsmaßstäbe

Rz. 21 In den §§ 11 bis 16 BewG werden weitere Bewertungsmaßstäbe aufgeführt, die zu einem vom gemeinen Wert i. S. d. § 9 BewG vergleichbaren abgeleiteten Wert führen:mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3d USA / Ausgewählte Literaturhinweise:

Brix/Thonemann-Micker, Grenzüberschreitende Nachfolgeplanung und Erbfall: Deutschland/USA, ErbStB 2012, 225 und 251; Eimermann, Ratifizierung des Änderungsprotokolls zum deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen, ZEV 2000, 496; Eimermann, Änderungen des deutsch-amerikanischen DBA, IStR 1999, 237; Flick/Piltz, Der internationale Erbfall, 2. Aufl. 2008; Fox, Schlechter...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.2 Umfang der Besteuerung

Rz. 160 Sind die Voraussetzungen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht erfüllt, unterliegt der Besteuerung in Deutschland zum einen das Inlandsvermögen i. S. v. § 121 BewG (s. Rn. 83 ff.). Darüber hinaus unterliegt der Besteuerung aber auch das so genannte erweiterte Inlandsvermögen. Dies sind Vermögensteile, deren Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 9 Wertpapiere und vergleichbare Forderungen (§ 13b Abs. 4 S. 2 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 201 Gem. § 13b Abs. 4 Nr. 4 ErbStG stellen Wertpapiere und vergleichbare Forderungen Verwaltungsvermögen dar, wenn sie nicht dem Hauptzweck des Gewerbebetriebs eines Kreditinstitutes oder eines Finanzdienstleistungsinstitutes im Sinne des § 1 Abs. 1 und 1a KWG oder einem Wertpapierinstitut im Sinne des § 2 Abs. 1 des WpIG oder eines Versicherungsunternehmens, das der Auf...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Bewertung im Allgemeinen

Rz. 3 Die Bewertungsregeln sind grds. in § 11 BewG enthalten, der aber nicht abschließend ist, da Wertpapiere als Kapitalforderungen mit dem Nennwert nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BewG bewertet werden müssen. Rz. 4 Bei Anteilen an KapG ist zu beachten, dass sie mit dem gemeinen Wert angesetzt werden. Dabei ist vorrangig zu prüfen, ob ein Kurswert existiert (§ 12 Abs. 1 ErbStG i. V....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.7 Bedarfsbewertung von Anteilen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften (§ 12 Abs. 6 ErbStG)

Rz. 95 Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ist im Bereich der ertragsteuerlichen Überschusseinkünfte tätig. So sind z. B. geschlossene Immobilienfonds (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) regelmäßig in die Rechtsform einer KG gegossen. Sie gehören mit Eintragung in das Handelsregister, die fakultativ ist und konstitutiv wirkt, zu den Kann-Kaufleuten i. S. d....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 87 Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei beschränkt Steuerpflichtigen nicht nur das Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG, sondern darüber hinaus auch das sog. erweiterte Inlandsvermögen zu erfassen. Zu unterscheiden sind Fälle der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG und der erweitert beschränkten Steuerpflicht nach § 4 Ab...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1.1 Betroffener Personenkreis

Rz. 6 Wer sich geschäftsmäßig mit der Verwahrung oder Verwaltung von fremdem Vermögen befasst, fällt unter die Anzeigepflicht des Abs. 1. Der Anwendungsbereich eines Verwahrers oder Verwalters ist dabei weit auszulegen und umfasst z. B. Kreditinstitute, Bausparkassen, Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare mit Ander- oder Treuhandkonten, sonstige Treuhänder, Pensions- und Unters...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Umfang des Inlandsvermögens

Rz. 9 § 121 BewG bestimmt abschließend, welche Vermögenswerte und organisatorischen Einheiten im Einzelnen zum Inlandsvermögen gehören. Fällt ein WG nicht unter den abschließenden Katalog des § 121 BewG , so zählt es auch nicht zum Inlandsvermögen. Zum Inlandsvermögen gehören: inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§ 121 Nr. 1); inländisches Grundvermögen (§ 121 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2022, Zur Annahme e... / 1 Gründe

I. Die Klägerin macht einen Pflichtteilsanspruch nach ihrem am 26.8.2018 verstorbenen Ehemann H. V. geltend. Am 24.8.1998, sechs Tage vor ihrer Eheschließung, schlossen die am 6.5.1941 geborene Klägerin und der am 5.10.1938 geborene Erblasser einen notariellen Ehe- und Erbvertrag. Sie vereinbarten Gütertrennung, wobei sie nach dem Text der notariellen Urkunde u.a. darüber bele...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.2 Unentgeltlichkeit

Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 08.10.2003, BStBl II 2004, 234; BFH vom 26.08.2004, BFH/NV 2005, 57; BFH vom 11.05.2005, BFH/NV 2005, 2011; BFH vom 24.08.2005, DStR 2006, 178. Rz. 285 Eine freigebige Zuwendung liegt nur dann vor, wenn ihr keine Gegenleistung gegenübersteht, die den Vermögenszuwachs des Bedachten kompensiert. Der Wert der Gegenleistung ist dabei nach bürgerlic...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.3.1.2 Detailfragen und Berechnungsbeispiele

Rz. 333 Die Finanzverwaltung folgt in Altfällen (vor dem 01.01.2009) der Rechtsprechung des BFH zur gemischt-freigebigen Zuwendung und hat zu Detailfragen der Berechnung in R E 17 ErbStR 2003 Stellung genommen. In Neufällen (ab dem 01.01.2009) wendet sie die Einheitstheorie an. Rz. 334 Gem. R E 7.4 Abs. 1 Satz 2 ErbStR ermittelt sich die Bereicherung des Bedachten beim Besteh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.5.4 Anlage der Gelder

Über die Art bzw. Form der Anlage gemeinschaftlicher Gelder entscheiden die Wohnungseigentümer durch Beschlussfassung. Die Form der Anlage muss selbstverständlich ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Spekulative Anlagen verbieten sich. So widerspricht eine Anlage der gemeinschaftlichen Gelder in Form von Aktien sowie offenen oder geschlossenen Immobilienfonds den Grundsät...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Allgemeines zur Besteuerungssystematik seit 2018

Durch das InvStRG vom 19.7.2016 (BGBl. I 2016, 1730) wurde nicht nur die Besteuerung der Investmentfonds, sondern auch die Besteuerung der Anleger an Investmentfonds grundlegend geändert. Seit Inkrafttreten am 1.1.2018 (§ 56 Abs. 1 Satz 1 InvStG) erzielt der Anleger aus seinen Anteilen an Publikums-Investmentfonds Investmenterträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG i.V.m. § 16 I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.8 Umfang und Ermittlung der Kürzung

Rz. 99 § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG erfasst nur den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfällt. Erforderlich ist die Ermittlung des auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfallenden Teils des Gewerbeertrags. Hierzu gehören auch die anteiligen Hinzurechnungen und Kürzungen.[1] Übt das Grundstücksunternehmen außer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.2 Wertpapiere und andere Anteile (Zeilen 47 bis 51)

In den Zeilen 47 bis 51 sind Wertpapiere und andere Anteile anzugeben. Dabei ist Folgendes zu beachten: Anteile an Kapitalgesellschaften sowie festverzinsliche Wertpapiere, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen waren, sind mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs anzusetzen (Kurswert). Liegt a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zurechnung bei Personenmehrheiten

Rn. 111 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Sind mehrere Personen Miteigentümer eines Grundstücks, sind die Einkünfte grundsätzlich nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile auf die Miteigentümer zu verteilen. Im Fall von Unterbeteiligungen können Unterbeteiligungen an PersGes-Anteilen nur dann den Unterbeteiligten zugerechnet werden, wenn sie auch nach außen aufgetreten sind, was ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Voraussetzungen der modellhaften Gestaltungen iSv § 15b EStG

Rn. 421 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die in erster Linie auf PersGes mit gewerblichen Einkünften zugeschnittene Regelung des § 15b EStG ist nach § 21 Abs 1 S 2 EStG durch die sinngemäße Anwendung auch auf WK-Überschüsse aus VuV anzuwenden. Wie schon erwähnt sind insoweit geschlossene Immobilienfonds mit Einkünften aus VuV betroffen. Dabei ist Voraussetzung, dass die Anteile ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Sinngemäße Anwendung auf andere Formen beschränkter Haftung (§ 15a Abs 5 EStG)

Rn. 389 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die doppelte entsprechende Anwendung (sinngemäße Anwendung des § 15a EStG und sinngemäße Anwendung des § 15a EStG auf bestimmte andere Gesellschaftsformen) ist bei bestimmten anderen Gesellschaftsformen vorzunehmen, bei denen eine Haftungsbeschränkung in Betracht kommt. Rn. 390 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Von besonderer Bedeutung ist die ents...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 450 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Begriff der Einnahmen wird in § 8 Abs 1 EStG erläutert. Danach sind Einnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem StPfl im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs 1 S 1 Nr 4–7 EStG (hier Nr 6) zufließen. Wie bei den WK ist auch bei den Einnahmen maßgeblich, ob sie durch die Vermietungstätigkeit bzw durch die Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines zu Steuerstundungsmodellen iSv § 15b EStG und ihre entsprechende Anwendung bei Einkünften aus VuV

Rn. 401 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die sinngemäße Anwendung des § 15b EStG führt dazu, dass die Bedeutung von Immobilienfonds mit Einkünften aus VuV erheblich zurückgehen wird. § 15b EStG ordnet auf der Rechtsfolgenseite an, dass bei Stundungsmodellen die entstandenen Verluste in der Weise einer Verlustverrechnungsbeschränkung unterliegen, als sie nur mit zukünftigen positiv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Spindler, Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV – Eine Bestandsaufnahme, DB 2007, 185; Heuermann, Irritationen über einen alten Rechtsgrundsatz – Verträge zwischen nahe stehenden Personen ohne zivilrechtliche Wirksamkeit?, DB 2007, 1267; Spiegelberger/Spindler/Wärholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, 2008; Heuermann, Können wir auf die Überschusserzielungsabsicht verzicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 1.5 Verlustzuweisungs­gesellschaften

Kann eine Personengesellschaft nach Art ihrer Betriebsführung keinen Totalgewinn erreichen und will sie lediglich Gesellschaftern Steuervorteile durch Verlustzuweisungen verschaffen, liegt der Grund für die Fortführung der verlustbringenden Tätigkeit allein in der privaten Sphäre der Gesellschafter.[1] Die Überschusserzielungsabsicht muss sowohl auf der Ebene der Gesellschaft...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

Zu Absatz 1 Nr. 1 Brilla/Weiß, "Strafbarer" Vergleich – der 214a FamFG, jM 2018, 10 Brugger/Ziegler, Die Grenzen von Vergleichsbemühungen bei einem Prozessvergleich, NJW-Spezial 2011, 114 Christopoulos, Prozessvergleich – Unbestimmte Formulierungen als Risiko fehlender Vollstreckungsfähigkeit, MDR 2014, 438 Dötsch, Der Vergleich in WEG-Sachen, NZM 2013, 625 Fuhlrott/Oltmanns, Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / b) Anrechnung ausländischer Steuern bei ausländischen Investmenterträgen

Nach § 32d Abs. 5 Satz 1 EStG sind höchstens 25 % ausländische Steuer auf den einzelnen Kapitalertrag anzurechnen. Bei ausländischen Investmenterträgen ist für die Berechnung des anrechenbaren Höchstbetrages der nach Berücksichtigung der Teilfreistellung nach § 20 InvStG verbleibende steuerpflichtige Investmentertrag maßgebend (vgl. BMF v. 3.6.2021, BStBl. I 2021, 723 Rz. 14...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Danach ist die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solchen definierten Sondervermögen steuerbefreit. In der deutschen Fassung des bis Ende 2006 geltenden Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. EG-Richtlinie war insoweit noch von der Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesell...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Steuerbefreiung für die Vermögensverwaltung nach dem KAGG [1] war zum 1.1.1980 neu in das Gesetz aufgenommen worden. Das BMF-Schreiben v. 24.8.1970[2] wurde damit gegenstandslos.[3] Nach der Gesetzesbegründung[4] sollte mit der Regelung erreicht werden, dass Sparer, die ihr Geld bei Wertpapier- oder Grundstücksfonds anlegen, nicht mit USt belastet werden. Im Ergebni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1.5 Zweckgesellschaften, gemeinschaftlich geführte und assoziierte Unternehmen

Tz. 83 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Auch Zweckgesellschaften können nach dem Gesetzeswortlaut zwar in den Anwendungsbereich der Zinsschranke einbezogen werden, wenn für sie ein Control-Verhältnis besteht (s IFRS 10 bzw IAS 27 iVm SIC 12.8). Die amtl Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 50) nimmt jedoch bestimmte Zweckgesellschaften von der Zinsschranke aus, deren Unternehmensgegenstand ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfälle

Rn. 264 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Schuldet der Altenpfleger/Krankenpfleger eine einheitliche Hauswirtschaft umfassende Leistung oder wird er nicht bei allen Pflegebedürftigen eigenverantwortlich tätig (s Rn 249e), wird er insoweit gewerblich tätig; je nach Vertrag bzw Rechnungsstellung kommt Trennbarkeit in Betracht (BFH BStBl II 2004, 509; s Rn 236 "Altenpfleger" und s Rn ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Fallgruppen

Rn. 277 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Hauptanwendungsfall der Abfärberegelung ist die Erbringung freiberuflicher und trennbarer gewerblicher Leistungen durch die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit (die PersGes selbst). Beispiele: BFH BStBl II 1979, 574: Tierärzte mit trennbarer Medikamentenabgabe; BFH BStBl II 1995, 171: stille Beteiligung an freiberufli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 1 EStG, aus sonstiger selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, INF 2003, 57; Jahn, Überblick zur steuerlichen Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, DB 2005, 692. Verwaltungsanweisungen: H 15.6 EStH 2020. Rn. 236 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Hier werden im Folgenden Tä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Sonder-WK bei Beteiligung an geschlossenem Immobilienfonds

Rechtsverfolgungskosten mit dem Ziel der Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds sind auf die Beendigung der Erzielung von Einnahmen aus dieser Einkunftsquelle gerichtet. Ein Abzug als Sonder-WK ist daher mangels Veranlassungszusammenhangs ausgeschlossen. Wird i.R.d. erstrebten Rückabwicklung lediglich die Rückzahlung der Anschaffungskosten (Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) "Pool-Finanzierung": Abzug von Refinanzierungskosten

Streitig ist die steuerrechtliche Behandlung von Refinanzierungskosten bei Kreditinstituten bei nach DBA steuerfreien ausländischen Erträgen aus Immobilienfonds. Ein Abzugsverbot von Refinanzierungsaufwendungen aufgrund der "Pool-Finanzierung" gem. § 3c Abs. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG ist nicht einschlägig, da ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang der Aufwendung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.1 Fondsbesteuerung

Rz. 752 Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsäc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4 Anlage KAP-INV

Rz. 194 In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. Rz. 195 [Laufende Investmenterträge → Anlage KAP-INV Zeilen 4–13] Anzugeben sind die Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, getrennt nach Art des Fond...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1 Allgemein

Rz. 203 Wichtig Vermietungseinkünfte richtig erfassen Die Anlage V benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Grundbesitz oder Teile davon (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, Garage etc.) vermietet. Sie sind Haus-/Wohnungseigentümer und haben vergeblich versucht, einen Mieter zu finden. Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und beabsichtigen zu vermieten. Wenn Sie m...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 2 Einnahmen

Rz. 204 [Einkünfte aus dem bebauten Grundstück → Zeilen 4–6] Tragen Sie die Lage des Grundstücks, den Anschaffungszeitpunkt (= Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen, Lasten und der Gefahr des zufälligen Untergangs) und/oder den Zeitpunkt der Fertigstellung (= Bezugsfertigkeit) ein. Die Angaben haben Bedeutung für die Berechnung der Absetzung für Abnutzung (Zeile 33). Außerdem üb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Teilwert von Investmentanteilen eines offenen Immobilienfonds

Der Teilwert eines Investmentanteils darf nicht nach dem Börsenpreis bestimmt werden, wenn auf Grund konkreter und objektiver überprüfbarer Anhaltspunkte davon auszugehen ist, dass dieser den tatsächlichen Anteilswert nicht widerspiegelt. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn über einen längeren Zeitraum hinweg mit den zu bewertenden Aktien praktisch kein Handel stattgefunden ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Handelsrecht / b) Bildung der Firma, Täuschungsverbot

Rz. 12 Die Firmenbildung hat sich an den drei wesentlichen Funktionen der Firma auszurichten, nämlich Erfüllt die Firma diese Voraussetzungen, ist sie grundsätzlich im Handelsregister ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bankrecht / a) Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts

Rz. 4 Die Vorschriften zum Verbraucherkredit finden sich überwiegend in §§ 491 bis 505d BGB (Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge). § 491 Abs. 1 BGB unterscheidet seit dem 21.3.2016 (Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie,[1] Richtlinie 2014/17/EU) zwischen Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen (näher geregelt in § 491 Abs. 2 BGB; die Norm stellt a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 6. Muster: Einspruch und Antrag auf Wiedereinsetzung

Rz. 52 Muster 39.5: Einspruch und Antrag auf Wiedereinsetzung Muster 39.5: Einspruch und Antrag auf Wiedereinsetzung An das Finanzamt Bonn-Außenstadt Identifikationsnr.: 12/345/678/912; Herr M. Müller, Maxstraße 35, 53111 Bonn Namens und in Vollmacht unseres o.a. Mandanten beantragen wir Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.1 Verlustzuweisungen

Rz. 113 Bei Immobilienfonds konnten früher unangemessen hohe Gebühren für die Vermittlung der Zwischen- und Endfinanzierung nicht als Werbungskosten abgezogen werden, weil sie als rechtsmissbräuchlich angesehen wurden.[1] Später wurden die Aufwendungen eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten geschlossenen Fonds für die Fondsetablierung in der Steuerbilanz der K...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verschiedene Auftragsverhältnisse

Rz. 33 Will der Anwalt "in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber" gleichzeitig tätig werden, bedarf es der Zustimmung aller, sie gemeinsam zu vertreten. Er ist nicht berechtigt, ohne Absprache von sich aus verschiedene Auftragsverhältnisse in einer Angelegenheit zu begründen.[46] Daran ist er schon aufgrund der geschuldeten Vertraulichkeit gehindert. Andererseits ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.6 Treuhandgebühr und steuerliche Behandlung

Das Geschäftsbesorgungsentgelt, das der Steuerberater als Treuhänder für seine Tätigkeit erhält, unterliegt § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, da die Tätigkeit des Treuhänders grundsätzlich eine sonstige selbstständige Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift ist. In dem Moment, in dem der Steuerberater als Treuhänder die Grenze zur Gewerblichkeit überschreitet bzw. Tätigkeiten übernimmt, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Überblick über mögliche Treuhandtätigkeiten des Steuerberaters und Grenzen

Die für den Steuerberater zulässigen Treuhandtätigkeiten sind in § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG und § 15 Abs. 1 BOStB geregelt.[1] Folgende Treuhandschaften sind z. B. möglich: Verwaltung fremden Vermögens Halten von Gesellschaftsanteilen Wahrnehmung von Gesellschafterrechten Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat Wahrnehmung des Amts als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung auf Investmentanteile: Ausgleichsposten

Leitsatz Eine Teilwertabschreibung auf bilanzierte Anteilscheine an einem Immobilienfonds ist nicht im Umfang des Bestandes eines sog. passiven steuerlichen Ausgleichspostens ("negativ thesaurierte Erträge", § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g InvStG 2004), der die Anschaffungskosten der Anteilscheine nicht mindert (Senatsurteil vom 01.07.2020 ‐ XI R 10/18, BFHE 269, 516, BStB...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schreiben v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 - 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes – Auszug), BStBl. I 1974, 442 (aufgehoben durch BMF-Schreiben v. 7.6.2005 – IV 6 – O 1000 – 86/05, BStBl. I 2005, 717) Inhaltsübersicht [...]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge

"... so tritt ... die Steuerpflicht über den dort bezeichneten Umfang hinaus ... ein, ..." Rz. 50 [Autor/Stand] Rechtsfolge. Auf einen nach § 4 steuerpflichtigen Erwerb i.S. von §§ 3, 7 oder 8 ErbStG sind die Bestimmungen des ErbStG anzuwenden.[2] Für den Erwerb durch den Ehegatten gilt unter den entsprechenden Voraussetzungen § 5 ErbStG. Wie bei der beschränkten Steuerpflich...mehr