Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzanfechtung

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.4.1 Guthaben auf Kontokorrent- und Girokonten

Rz. 130 Die in das Kontokorrent eingestellten Einzelforderungen sind unpfändbar (BGH, NJW 1982, 1150 = WM 1982, 233 = BB 1982, 399 = ZIP 1982, 292 = DB 1982, 1002 = JurBüro 1982, 853 = MDR 1982, 574 = JuS 1982, 626). Die Kontokorrentabrede beinhaltet, dass diese Einzelforderung nicht abgetreten werden dürfen. Zwar würde bei der Vereinbarung eines Abtretungsverbots gem. §§ 39...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Anfechtung der Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit

Rz. 9 Die Befriedigung eines Nachlassgläubigers aus Nachlassmitteln ist, auch wenn sie unter der Verletzung des § 1979 BGB erfolgt, wirksam.[27] Rechtliche Beziehungen zwischen dem zu Unrecht befriedigten Nachlassgläubiger und den dadurch benachteiligten übrigen Nachlassgläubigern, die den zu Unrecht befriedigten Gläubiger zur Herausgabe verpflichten würden, bestehen nicht.[...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Ausschlagung bei Insolvenz des vorläufigen Erben/des Nachlasses

Rz. 12 Auch in der Insolvenz des vorläufigen Erben stehen die Annahme und die Ausschlagung der Erbschaft (und eines Vermächtnisses) stets im freien Ermessen des vorläufigen Erben. Die Ausschlagung unterliegt damit nicht der Insolvenzanfechtung der §§ 129 ff. InsO.[15] § 83 Abs. 1 InsO anerkennt, dass Annahme und Ausschlagung allein in die persönliche Entscheidungsmacht des S...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Vergütung

Rz. 79 Gem. §§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1836 Abs. 1 S. 1 BGB wird die Nachlasspflegschaft grundsätzlich unentgeltlich geführt.[207] Dieser Grundsatz gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Rz. 80 Gem. § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB wird die Nachlasspflegschaft entgeltlich geführt, wenn das Nachlassgericht bei der Bestellung[208] des Pflegers feststellt, dass der Nachlasspfleger die Nachlassp...mehr

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FoVo 8+9/2020, Die Neuregelung der Pfändungsfreigrenzen wirft ihre Schatten voraus

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt und steigt … Das Bundeskabinett hat am 29.7.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen beschlossen. Von der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates ist auszugehen. Es wirkt sich unmittelbar auf die Zwangsvollstreckung aus. Nach den Vorstellun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Lohnsteuer in der Phase bis zur Verfahrenseröffnung

Rz. 2 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Der InsSchuldner oder sein Geschäftsführer bleibt auch in der Liquiditätskrise zum LSt-Abzug verpflichtet. Das gilt – bis zu einem Verfügungsverbot – auch nach einem Antrag auf Eröffnung des InsVerfahrens: Bei Fälligkeit der LSt noch vorhandene Mittel sind an das FA abzuführen (BFH 222, 228 = BStBl 2009 II, 129; ergänzend > Haftung für Lohnst...mehr

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zfs 12/2019, Ausschluss ein... / 2 Aus den Gründen:

"… II. 1. Die gem. §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 99 Abs. 2 Satz 1 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde des beklagten Landes bleibt in der Sache ohne Erfolg." Das LG hat die Kosten des Rechtsstreits in zutreffender Weise und mit vom Senat geteilter Begründung dem beklagten Land auferlegt. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine abweichende Entscheidung....mehr

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Haftungsrisiken beim Cash Pooling inner- und außerhalb einer Insolvenz

Zusammenfassung Zahlungen über einen Cash Pool im Konzern bergen insbesondere im Fall einer Insolvenz diverse Risiken, u.a. das einer Insolvenzanfechtung. Dieses kann jedoch – zumindest beim physischen Cash Pooling – bei Vorhandensein von Cash-Pool-Vereinbarungen reduziert werden. Neben derartigen Anfechtungsrisiken sind weitere Haftungsfallen zu beachten (z.B. die Kapitaler...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 12 Duldungspflichten

Rz. 67 Wer kraft Gesetzes verpflichtet ist, die Vollstreckung zu dulden, kann nach § 191 Abs. 1 AO durch Duldungsbescheid in Anspruch genommen werden. Die Duldung ist also keine Haftung, sondern von dieser genau zu unterscheiden. Die steuerlichen Duldungspflichten, die von den vertraglichen Duldungspflichten zu unterscheiden sind, können sich aus Steuergesetzen oder aus zivi...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 1. Sicherungstreuhand

Rz. 12 Die rechtsgeschäftliche Treuhand kann eigenem oder fremdem Nutzen dienen. Sie verfolgt das eigene Interesse des Treuhänders, wenn der Treugeber den Treuhänder(-nehmer) sichern will – eigennützige Sicherungstreuhand.[32] Ein Mandant kann den Rechtsanwalt wegen seines Vergütungsanspruchs sichern, etwa durch treuhänderische Abtretung einer vom Rechtsanwalt beizutreibenden...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / XII. Anwaltsvergütung und Insolvenz des Mandanten

Rz. 532 Sämtliche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mandanten entstandene Vergütungsansprüche des Rechtsanwalts gegen den Mandanten werden mit Eröffnung des Verfahrens zu allgemeinen Insolvenzforderungen. Die Honorarforderungen können – selbst wenn sie tituliert sind – nicht mehr gegen den Schuldner geltend gemacht werden (§ 89 InsO); etwaige Za...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Rechtswidrige Vereinbarung

Rz. 463 Ist die Vergütungsvereinbarung formgerecht (vgl. Rdn 448 ff.), so kann sie doch gem. § 138 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein. Die unterlassene Aufklärung eines Pflichtverteidigers bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung darüber, dass er als Pflichtverteidiger auch ohne Vereinbarung einer Honorarabrede zur weiteren Verteidigung verpflichtet ist, vermag allein...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 5. Insolvenzverfahren

Rn 11 § 4 gehört zu den wenigen zwingenden Vorschriften des SchVG.[15] Die Norm ist also, wenn ein Emittent insolvent wird und es zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen kommt, im Verfahren sowohl vom Insolvenzverwalter als auch von den Gläubigern zu beachten. Der Insolvenzverwalter kann dementsprechend während der Laufzeit der Anleihe zum einen mittels ei...mehr

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§ 45 Ablauf des Insolvenzve... / J. Die Insolvenzanfechtung

I. Sinn und Zweck der Insolvenzanfechtung Rz. 12 In der Wirtschaftspraxis kommt es nicht selten vor, dass noch kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens die spätere Insolvenzmasse dadurch geschmälert wird, dass ihr größere Vermögensgegenstände des Schuldners durch rechtsgeschäftliche oder faktische Handlungen des Schuldners oder durch Vollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubi...mehr

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§ 45 Ablauf des Insolvenzve... / I. Sinn und Zweck der Insolvenzanfechtung

Rz. 12 In der Wirtschaftspraxis kommt es nicht selten vor, dass noch kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens die spätere Insolvenzmasse dadurch geschmälert wird, dass ihr größere Vermögensgegenstände des Schuldners durch rechtsgeschäftliche oder faktische Handlungen des Schuldners oder durch Vollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger gegen den späteren Schuldner entzogen...mehr

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§ 45 Ablauf des Insolvenzve... / II. Die Anfechtungstatbestände

Rz. 14 Schenkungsanfechtung (§ 134 InsO) Anfechtbar ist gem. § 134 Abs. 1 InsO eine unentgeltliche Leistung des Schuldners, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden. Nicht anfechtbar ist eine Leistung, wenn sie sich auf ein gebräuchliches Gelegenheitsgeschenk geringen Werts bezieht (§ 134 Abs. 2 InsO). ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Pfändungsschutz des Vorsorgevermögens (Abs. 2)

Rz. 13 Der Pfändungsschutz des Vorsorgevermögens wird in Abs. 2 geregelt. Die Regelung befasst sich nicht mit dem Leistungsanspruch, sondern nur mit dem Aufbau eines Vorsorgevermögens, das in gestaffelter Höhe unpfändbar sein soll (OLG Frankfurt, VersR 2012, 169). Die Norm schützt nur das für eine private Altersvorsorge im Sinne des Abs. 1 eingezahlte Deckungskapital (Abs. ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Umwandlungsverlangen nach § 167 VVG

Rz. 18a Um bereits bestehende Versicherungsverträge für eine pfändungsgeschützte Altersvorsorge einsetzen zu können, ermöglicht es § 167 Satz 1 VVG dem Versicherungsnehmer (Schuldner), jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode die Umwandlung seiner Versicherung in eine nach § 851c Abs. 1 ZPO privilegierte Versicherung zu verlangen (BT-Drucks 16/886 S. 14 z...mehr

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AGS 10/2019, Klage auf Fest... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte und auch i.Ü. zulässige, insbesondere auch gem. §§ 68 Abs. 1 S. 3 1. HS i.V.m. 63 Abs. 3 S. 2 GKG fristgerecht eingelegte Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Der angefochtene Beschluss war auf die Beschwerde des Beklagten dahingehend abzuändern, dass der Streitwert für den Zeitraum nach dem 18.8.2018 auf bis 500,00 EUR festgesetzt wird. 1. Im Falle der Aufnahme...mehr

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Vereinfachte Anfechtung von Zahlungen an Gesellschafter in der Insolvenz

Zusammenfassung Zahlungen auf Gesellschafterforderungen können als "darlehensgleiche Forderung" angefochten werden, wenn der Gesellschafter die Forderung vorab für mehr als drei Monate gestundet hat. Hintergrund Kläger war der Insolvenzverwalter einer insolventen GmbH. Die Beklagte war eine Schwestergesellschaft der GmbH (beide wurden zu 100 % von der gleichen Muttergesellscha...mehr

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zfs 08/2019, Ausschluss ein... / 2 Aus den Gründen:

"… II. 1. Die gem. §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 99 Abs. 2 S. 1 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde des beklagten Landes bleibt in der Sache ohne Erfolg." Das LG hat die Kosten des Rechtsstreits in zutreffender Weise und mit vom Senat geteilter Begründung dem beklagten Land auferlegt. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine abweichende Entscheidung. D...mehr

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Abkürzungs- und Literaturve... / G

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Anfechtung von Zahlungen auf ein Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz

Zusammenfassung Die Gläubigerbenachteiligung bei Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens entfällt nicht dadurch, dass der Gesellschaft von dritter Seite die gleiche Summe wieder zufließt. Hintergrund Eine Tochter-GmbH hatte an den alleinigen Gesellschafter ihrer Muttergesellschaft (diese eine GmbH & Co. KG) 100.000 EUR auf ein (Gesellschafter)Darlehen zurückgezahlt. Der Gese...mehr

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FoVo 06/2019, Anpassung der Pfändungsfreigrenzen 2019 bis 2021 und was zu tun ist!

Pfändungsfreigrenzenverordnung 2019 verkündet Jetzt ist es amtlich! Was angesichts der Erhöhung des steuerlichen Existenzminimums in den Jahren 2017 und 2018 von 8.820 EUR (Stand 2017) über 9.000 EUR (ab 1.1.2018) auf jetzt 9.168 EUR (seit dem 1.1.2019) absehbar war, wurde am 11.4.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I 2019, 443): die "Bekanntmachung zu den §§ 850c ...mehr

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Insolvenzanfechtung des vormaligen Organträgers

Leitsatz Ficht der Insolvenzverwalter des vormaligen Organträgers Zahlungen an Lieferanten der vormaligen Organgesellschaft (Leistungsempfänger) erfolgreich an, erfolgt keine Vorsteuerberichtigung nach § 17 UStG. Sachverhalt Zwischen A und B bestand eine umsatzsteuerliche Organschaft mit B als Organträgerin und A als Organgesellschaft. Nachdem A in Liquiditätsschwierigkeiten ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Arbeitsrecht

Rn 73 Da bereits im Eröffnungsverfahren entscheidende Weichenstellungen für die künftige Sanierung des Schuldnerunternehmens getroffen werden müssen und regelmäßig eine Fortführung des Unternehmens erfolgt, stellen sich vielfach arbeitsrechtliche Fragen. Leider hat der Gesetzgeber die Bedeutung des Arbeitsrechts für den Erhalt der Sanierungschancen im Eröffnungsverfahren kau...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Anfechtungsfristen

Rz. 481 Die Anfechtung wegen Irrtum oder falscher Übermittlung im Sinne der §§ 119, 120 BGB muss nach § 121 Abs. 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Bei der Anfechtung wegen Arglist oder Drohung beträgt die Frist nach § 124 BGB ein Jahr; sie beginnt im Fall der Täuschung mit...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / Y. Zwangsvollstreckung

Rz. 903 Das Kapitel Zwangsvollstreckung birgt vielerlei Haftungsrisiken, auch wenn Anwälte nicht für die Solvenz der Vertragspartner und Prozessgegner ihrer Mandanten einzustehen haben, nicht zur Durchsetzung von Ansprüchen verpflichtet sind, die ihren Mandanten nach Recht und Gesetz nicht zustehen, und grds. nur in bekanntes oder ermittelbares pfändbares Vermögen vollstreck...mehr

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FoVo 10/2018, Keine Aufhebung des Haftbefehls zur Erzwingung der Vermögensauskunft nach Teilleistung

Der BGH hat sich aktuell mit der Frage befasst, wann ein zur Erzwingung der Vermögensauskunft erlassener Haftbefehl wieder aufzuheben ist, wenn es zu Teilleistungen, nicht aber zum vollständigen Ausgleich der titulierten Forderung kommt (Beschl. v. 17.7.2018 – I ZB 54/17). Die Ausgangslage Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Amtsgericht nach § 802g ZPO gegen den Schuldner zu...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 12. Insolvenzanfechtung

Rz. 182 Anfechtbarkeit unentgeltlicher Leistungen: Nach § 134 InsO ist jede unentgeltliche Leistung des Schuldners anfechtbar, es sei denn, sie wurde früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen. Betroffen sind das Schenkungsversprechen und der Schenkungsvollzug, so dass auch eine Übergabe als letzter Akt des dinglichen Rechtsgeschäft...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 9. Rechtswirkungen der Verfahrenseröffnung

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Ungleichbehandlung

Rn 5 Die Ungleichbehandlung kann in den verschiedensten Formen vorkommen. Sie kann darin liegen, dass die Gläubiger auf ihre Forderungen unterschiedliche Quoten erhalten sollen, ihnen für ihre Forderungen andere Sicherheiten zugeteilt werden, die zu leistenden Auszahlungen zeitlich variieren, für bestimmte Gläubiger Naturalleistungen vorgesehen sind oder Barabfindungen für d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Anwendungsbereich

Rn 3 Die Vorschrift macht lediglich Vorgaben für die Regelungen hinsichtlich der Eingriffe in die Rechte der nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger. Den Gläubigern i. S. v. § 38 gleichgestellt sind z. B. die Forderungen der Gläubiger, deren Ansprüche erst durch eine Insolvenzanfechtung und anschließende Rückgewähr des angefochtenen Betrages gem. § 144 Abs. 1 wieder aufleben. ...mehr

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Zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH

Zusammenfassung Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH entschieden, dass bei der Vorschau auf die kommenden drei Wochen nicht nur die innerhalb dieses Zeitraums fällig werdenden Forderungen, sondern auch die innerhalb dieser Zeit fällig werdenden Verbindlichkeiten (sog. Passiva II) zu berücksichtigen sind. Hintergrund der...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.6 Sonstige Zuschlagskriterien

Rn 24 Da die Verordnung nur Regelbeispiele normiert, handelt es sich bei der Zuschlagsregelung in § 3 Abs. 1 um keine abschließende Regelung. Vielmehr kann sich ein Anspruch des Verwalters auf Gewährung eines Zuschlags auf die Regelvergütung auch in anderen Fällen ergeben, in denen die mit der Abwicklung des Insolvenzverfahrens verbundene Arbeitsbelastung deutlich von dem ni...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.5 Überschaubare Vermögensverhältnisse (e)

Rn 33a Dieses weitere Regelbeispiel eines Vergütungsabschlages wurde durch das "Verkürzungsgesetz"[138] eingefügt und gilt nach den entsprechenden Übergangsregelungen für alle ab dem 01.07.2014 beantragte Insolvenzverfahren. Die Neuregelung steht im Zusammenhang mit der Neuordnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, das weitgehend in das Regelinsolvenzverfahren integriert wu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.5 Überschaubare Vermögensverhältnisse (e)

Rn 33a Dieses weitere Regelbeispiel eines Vergütungsabschlages wurde durch das "Verkürzungsgesetz"[138] eingefügt und gilt nach den entsprechenden Übergangsregelungen für alle ab dem 01.07.2014 beantragte Insolvenzverfahren. Die Neuregelung steht im Zusammenhang mit der Neuordnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, das weitgehend in das Regelinsolvenzverfahren integriert wu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Säumniszuschläge bei Rückgewähr von bei Fälligkeit gezahlten Steuern nach Anfechtung durch den Insolvenzverwalter

Leitsatz Es entstehen keine Säumniszuschläge, wenn aufgrund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters Steuern, die bis zum Ablauf des Fälligkeitstages vom Insolvenzschuldner gezahlt wurden, zurückgewährt werden. Normenkette § 240, § 224 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 AO, § 143, § 144 InsO Sachverhalt Über das Vermögen des A eröffnete das Amtsgericht X mit Beschluss im Mai 2013 das Insolve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.3.2 Rechtslage nach Inkrafttreten des MoMiG

Tz. 331 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Fraglich ist welche Auswirkungen das MoMiG auf die Höhe der nachträglichen AK bei Darlehensverlusten hat. Durch das zum 01.11.2008 in Kraft getretene MoMiG sind die zivilrechtlichen Regelungen des EK-Ersatzrechts grundlegend geändert worden. Die bisherigen Regelungen zum EK-Ersatzrecht im GmbHG wurden abgeschafft. Die Vorschriften wurden in d...mehr

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Gegenleistungen können bei Gläubigerinteresse entgegengehalten werden

Zusammenfassung Gegenleistungen können der Geschäftsführerhaftung gem. § 64 S. 1 GmbHG entgegengehalten werden, wenn sie für eine Verwertung im Interesse der Gläubiger geeignet sind. Auf einen zeitlichen Zusammenhang kommt es hierbei nicht an. Die Ersatzpflicht des Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife gem. § 64 S. 1 GmbHG entfällt, soweit dem Gesellschaftsvermög...mehr

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Vorrang der Inanspruchnahme des Gesellschafters bei einer Gesellschaftersicherheit

Zusammenfassung Der Gesellschafter muss einen Gläubiger, dem er eine Gesellschaftersicherheit gewährt hat, in der Insolvenz der Gesellschaft vorrangig befriedigen. Wird das (auch) durch den Gesellschafter besicherte Darlehen mit Mittel der Gesellschaft zurückgeführt, ist dies dem Gesellschafter gegenüber anfechtbar gem. § 135 Abs. 2 InsO, d.h. er muss einen Betrag in Höhe de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4.2 Insolvenzanfechtung

Rn 87 Daneben gehören auch die Rückgewähransprüche gem. § 143 aus Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff.)[203] zu den sonstigen Vermögenswerten der Masse.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.2 Inlandswirkungen eines ausländischen Verfahrens

Rn 145 Für ausländische Insolvenzverfahren ordnet Art. 102 § 3 Abs. 1 EGInsO grundsätzlich die Anerkennung durch das deutsche Recht an. Etwas anderes gilt nur bei Verstoß gegen die internationale Zuständigkeit, den ordre public oder Vorschriften über die Eröffnung des Verfahrens nach dem jeweils maßgeblichen Recht.[305] Die Gegenseitigkeit der Anerkennung ist nicht erforderl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.2.4 Versicherungsansprüche

Rn 65 Ein Zahlungsanspruch der Masse gegen Versicherungsunternehmen resultiert regelmäßig aus der Leistungspflicht des Versicherers nach Eintritt eines Schadensfalls (z. B. Abbrennen von Gebäuden,[140] Diebstahl). Um einen Anspruch gegen den Versicherer zu erhalten, muss der Verwalter das bestehende Versicherungsverhältnis jedoch nicht unter Verzicht auf sein Recht nach § 10...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Insolvenzmasse – Begriff und Rechtsnatur

Rn 3 Die Insolvenzmasse im Sinne der Insolvenzordnung umfasst gemäß § 35 Abs. 1 das gesamte Vermögen des Schuldners einschließlich des von ihm verwalteten Gesamtguts bei ehelicher Gütergemeinschaft (§ 37) und sonstiger insolvenzspezifischer Rechte,[9] soweit die Vermögensbestandteile nicht unpfändbar (§ 36) oder vom Insolvenzverwalter freigegeben[10] worden sind. Vermögen im...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2.1 Echte Freigabe

Rn 126 Die echte Freigabe erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung mit dinglicher Wirkung, die gegenüber dem Schuldner bzw. dessen gesetzlichem Vertreter abzugeben ist.[251] Wie jede Willenserklärung kann auch die Freigabe durch schlüssige Handlung vorgenommen werden.[252] Kümmert sich der Verwalter nicht um einen Massegegenstand, weil er davon ausgeht, d...mehr