Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzantrag

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Nach Annahme der Erbschaft

Rz. 311 Der Erbe haftet ab Erbschaftsannahme den Nachlassgläubigern wie ein Beauftragter (§ 1978 Abs. 1 S. 1 BGB). Nach § 667 BGB hat er das Erlangte herauszugeben. Auch hier gibt ihm das Gesetz einen Ersatzanspruch gegen den Nachlass nach §§ 1978 Abs. 3, 1979, 670 BGB, wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte, dass der Nachlass zur Berichtigung aller Nachlassverbind...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 5. Insolvenzantragspflicht

Rz. 171 Den Nachlassgläubigern gegenüber besteht nach § 1980 Abs. 1 S. 1 BGB eine unverzügliche Insolvenzantragspflicht, wenn der Erbe Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung erlangt. Der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung steht die auf Fahrlässigkeit beruhende Unkenntnis gleich, § 1980 Abs. 2 S. 1 BGB. Fahrlässigkeit ist anzunehmen, ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 13. Antragsrecht für behördliche Verfahren

Rz. 112 Der Nachlasspfleger kann das Gläubigeraufgebot gem. §§ 1970 ff. BGB beantragen (§ 455 FamFG), das Nachlassinsolvenzverfahren (§ 317 Abs. 1 InsO) und die Zwangsversteigerung eines Grundstücks (§ 175 ZVG). Er kann entgegen anderslautender Auffassungen auch die Nachlassverwaltung beantragen (siehe Rdn 47). Im Rahmen der Schadensersatzpflicht aus § 1980 Abs. 1 S. 2 BGB i...mehr

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Rangrücktritt in Standardverträgen kann unwirksam sein

Zusammenfassung Die in vorformulierten Standardverträgen enthaltene Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts für einen Darlehensrückzahlungsanspruch ist unwirksam, sofern sie den Darlehensgeber unangemessen benachteiligt. Das hat Auswirkungen auf Darlehensverträge, aber insbesondere auch auf Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (ESOPs). Hintergrund In dem erst kürzlich ver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Systematik

Rn 4 Die wesentlichen Regelungen zur Ausgestaltung und Einsetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses finden sich in § 22 a und § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a. Beide Vorschriften nehmen aufeinander Bezug und werden im Folgenden zusammen kommentiert. Ohnehin handelt es sich bei dem vorläufigen Gläubigerausschuss nicht um eine Sicherungsmaßnahme, so dass die Regelung einen Fremdkö...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.3 Antragstellung

Rn 70 Bei vielen Insolvenzgerichten ist es möglich mit dem zuständigen Richter bereits vor einer förmlichen Einreichung des Insolvenzantrages das Verfahren zu besprechen. Eine Möglichkeit zu einer Vorbesprechung sollte bei allen Verfahren, in denen die Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses in Betracht gezogen wird, erfolgen. Dabei sollte die Kontaktaufnahme über ...mehr

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FoVo 9/2018, Pflicht des te... / 3 Der Praxistipp

Für den Forderungsverlust kann der Gläubiger etwas verlangen Die Restschuldbefreiung ist Teil der in Art. 14 GG niedergelegten Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Der Gläubiger verliert seinen Vermögensanspruch zugunsten der Chance des Schuldners auf einen Neuanfang. Das ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, setzt aber seinerseits voraus, dass der Schuldner für einen übersch...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8. Verfahren

Rn 65 Die Gerichte sehen sich mitunter einem gewissen Druck ausgesetzt, den vorläufigen Gläubigerausschuss schnell einzusetzen. Häufig geht es den Beteiligten dabei aber wohl weniger um eine frühzeitige Gläubigerbeteiligung an der Sanierung des Unternehmens, sondern eher um die Möglichkeit über § 56 a Einfluss auf die Verwalterauswahlentscheidung zu nehmen. Das Ziel ist per ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Ausländisches Insolvenzverfahren

Rn 19 Als Insolvenzverfahren sind solche ausländischen Verfahren zu qualifizieren, die im Wesentlichen ein gleiches Ziel verfolgen wie das deutsche Insolvenzverfahren. Es ist erforderlich, dass es sich um ein staatliches Verfahren handelt, das eine schwerwiegende wirtschaftliche Krise des Schuldners voraussetzt und eine grundsätzlich gleichberechtigte Befriedigung aller Gläu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1.1 Prepackaged plan

Rn 20 Stellt der Schuldner Insolvenzantrag unter gleichzeitiger Einreichung eines Planes, so ist bei der Beurteilung der Aussichtslosigkeit vor allem die Fortführungsprognose des schuldnerischen Betriebes relevant. Liegt z. B. bereits eine rechtskräftige Gewerbeuntersagung vor oder ist dem Schuldner eine für den Betrieb notwendige Lizenz entzogen worden, so kann der Betrieb ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Pflichtausschuss (Abs. 1)

Rn 11 Sind die Voraussetzungen des § 22 a Abs. 1 gegeben, ohne dass ein Ausschlusstatbestand des § 22 a Abs. 3 greift, folgt daraus eine Pflicht des Gerichts einen vorläufigen Gläubigerausschuss unmittelbar einzusetzen. Dies ändert aber nichts daran, dass das Gericht für eine repräsentative Besetzung des Ausschusses sorgen muss (s. u. Rdn. 40). Soll also der Ausschuss zeitna...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Insolvenzantragspflicht

Rn 15 Das Recht, einen Insolvenzantrag gemäß § 15 zu stellen, ist als insolvenzrechtlich einzuordnen.[32] Problematisch ist, ob die Insolvenzantragspflicht zum Insolvenz- oder zum Gesellschaftsrecht gehört.[33] Rn 16 § 64 Abs. 1 GmbHG ist als insolvenzrechtliche Norm einzuordnen und demnach über Art. 7 Abs. 2 Satz 1 EuInsVO bzw. § 335 auf die Vertretungsorgane von Scheinausla...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Antragsausschuss (Abs. 2)

Rn 19 Die Möglichkeit der Ernennung eines sog. "Antragsausschusses" wurde erst kurz vor Schluss des Gesetzgebungsverfahrens auf Initiative des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages aufgenommen.[25] Dadurch soll unabhängig von den im Gesetzgebungsverfahren angehobenen Größenklassen des Absatz 1 und der gerichtlichen Initiative bei Entscheidung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1a au...mehr

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FoVo 9/2018, Pflicht des te... / 2 II. Aus der Entscheidung

Versagung der Restschuldbefreiung bei Obliegenheitsverletzung und Beeinträchtigung Die materiellen Voraussetzungen für die Versagung der Restschuldbefreiung nach § 296 Abs. 1 i.V.m. § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO hat das Beschwerdegericht mit zutreffender Begründung festgestellt. Auf einen Gläubigerantrag ist die beantragte Restschuldbefreiung nach § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO zu versag...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Verzögerung

Rn 37 Die Implementierung eines vorläufigen Gläubigerausschusses führt praktisch immer zu einer Verzögerung des Verfahrens. Der in der Praxis wichtigste Ausschlusstatbestand in § 22 a Abs. 3 3. Alt. greift jedoch nur unter zwei Bedingungen ein. Zum einen bezieht sich der Verzögerungsbegriff nur auf den Zeitpunkt bis zur Einsetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses, zum an...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Eingestellter Geschäftsbetrieb

Rn 30 Entsprechend dem gesetzgeberischen Ziel, den Einfluss der Gläubiger vor allem bei einer Fortführung des Geschäftsbetriebes und einer beabsichtigten Sanierung maßgeblich zu stärken, ist ein vorläufiger Gläubigerausschuss nicht einzusetzen, wenn der Geschäftsbetrieb des Schuldners bereits eingestellt ist. Der gesetzliche Filter des laufenden Geschäftsbetriebes ist recht g...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.3 Abwägung

Rn 36 Schließlich kann auf Basis der erwarteten Kosten und Insolvenzmasse die eigentliche Abwägung stattfinden. Aus dem bloßen Verhältnis der beiden Werte lässt sich aber nichts ableiten. Der Gesetzgeber hat insoweit versäumt einen Maßstab zu dessen Bewertung vorzugeben. Zweifelsohne ist eine Unverhältnismäßigkeit anzunehmen, wenn die Kosten der Einsetzung die freie Insolvenz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.2 Unterlassen des Einbehalts und der rechtzeitigen Abführung

Rz. 21 Eine Tathandlungen i. S. d. § 380 Abs. 1 AO liegt vor, wenn der Verpflichtung zur Einbehaltung oder Abführen der Steuerabzugsbeträge nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachgekommen wird. Die Tat ist mit dem ganzen oder teilweisen Unterlassen des gesetzlich geforderten Tuns im Zeitpunkt der Handlungspflicht vollendet (echtes Unterlassungsdelikt). Rz. 22 Abz...mehr

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Keine Zahlungsansprüche im einstweiligen Rechtsschutz zur Abwendung einer Zahlungsunfähigkeit

Zusammenfassung Für den Erlass einer sog. Leistungsverfügung auf Zahlung einer Geldschuld im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz einer GmbH fehlt es am Vorliegen eines Verfügungsgrundes. Der Hintergrund: Kündigung und Nichtauszahlung eines Gesellschafterdarlehens An der Klägerin, einer im Softwarebereich tätigen GmbH, war u.a. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften – Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts – Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme

Leitsatz 1. Mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG ist die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG entfallen. 2. Aufwendungen des Gesellschafters aus einer Einzahlung in di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Wirkungen des rechtskräftigen Widerrufs

Rn 15 Mit Rechtskraft des widerrufenden Beschlusses und gleichzeitig notwendiger Versagung der erteilten Restschuldbefreiung entfallen ex tunc die Wirkungen der ursprünglich erteilten Restschuldbefreiung (§ 301), das unbeschränkte Nachforderungsrecht der Gläubiger, das zunächst erloschen war, lebt wieder auf. Die durch die Restschuldbefreiung zu Naturalobligationen herunter ...mehr

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FoVo 7+8/2018, Erhöhung des... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt der großzügigen Linie des LG nicht Das Insolvenzgericht als Vollstreckungsgericht (§ 36 Abs. 4 InsO) kann dem Schuldner nach § 36 Abs. 1 S. 2 InsO, § 850f Abs. 1 Buchst. b ZPO auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i ZPO pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wenn besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen...mehr

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FoVo 7+8/2018, Erhöhung des... / 1 I. Der Fall

Schwerbehinderter SU mit verschiedenen Einkünften Am 28.1.2016 wurde auf Eigenantrag das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet und der Insolvenzverwalter bestellt. Der Schuldner bezieht als ehemaliger Hauptschullehrer im Landesdienst Versorgungsbezüge in steigender Höhe (von monatlich netto 2.564,60 EUR bis monatlich netto 2.702,49 EUR), von denen die B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkaufsrisiko / 1.2 Insolvenzrisiko/Konkursrisiko

Für den Einkauf besteht das latente und potenzielle Risiko einen wichtigen Lieferanten aufgrund von dessen Zahlungsunfähigkeit zu verlieren. Ein Insolvenzverfahren wird entweder auf Antrag der Geschäftsführung oder externer Gläubiger (Lieferanten, Sozialversicherungsträger) eröffnet. In der Regel befindet sich ein Unternehmen bereits seit einiger Zeit in finanziellen Schwieri...mehr

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AGS 5/2018, Lückenhafter PK... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg. Das OLG hat die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung im Ergebnis zu Recht verneint. 1. Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO) und auch im Übrigen zulässig. a) Die Rechtsbeschwerde hätte allerdings nicht zugelassen werden dürfen. Im Verfahren der Prozesskostenhilfe kommt eine Zulassung...mehr

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Zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH

Zusammenfassung Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH entschieden, dass bei der Vorschau auf die kommenden drei Wochen nicht nur die innerhalb dieses Zeitraums fällig werdenden Forderungen, sondern auch die innerhalb dieser Zeit fällig werdenden Verbindlichkeiten (sog. Passiva II) zu berücksichtigen sind. Hintergrund der...mehr

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zfs 2/2018, Die Entwicklung... / X. Insolvenzen

Insb. in der zweiten Hälfte des Berichtszeitraums 2017 kam es zu mehreren Insolvenzen europäischer Luftfahrtunternehmen. Beispielsweise stellte die Air Berlin am 15.8.2017 den Insolvenzantrag. Das AG Charlottenburg hat mit Beschluss vom 1.11.2017[59] das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG in Eigenverwaltung eröffnet. Mehr als 100.000...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.3.2 Rechtslage nach Inkrafttreten des MoMiG

Tz. 331 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Fraglich ist welche Auswirkungen das MoMiG auf die Höhe der nachträglichen AK bei Darlehensverlusten hat. Durch das zum 01.11.2008 in Kraft getretene MoMiG sind die zivilrechtlichen Regelungen des EK-Ersatzrechts grundlegend geändert worden. Die bisherigen Regelungen zum EK-Ersatzrecht im GmbHG wurden abgeschafft. Die Vorschriften wurden in d...mehr

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AGS 11/2017, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Der Rechtsbeschwerdeführer (im Folgenden auch: Beklagter zu 3)) wendet sich gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss. Der Kläger und Rechtsbeschwerdegegner nahm den beschwerdeführenden Rechtsanwalt und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden auch: Beklagte zu 4)), deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Rechtsbeschwerdeführer ist, erfolglos auf Scha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.3.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG

Tz. 310 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach der ständigen Rspr des BFH kommen als nachträgliche AK iSd § 17 EStG nicht nur Aufwendungen in Betracht, die auf der Ebene der Kap-Ges als Nachschüsse oder verdeckte Einlagen zu werten sind, sondern auch Verluste aus Finanzierungsmaßnahmen des Gesellschafters, wenn diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind. Dabei sind Fina...mehr

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Haftungsbescheid: Einwendungsausschluss des Geschäftsführers einer GmbH bei unterlassenem Widerspruch gegen die Forderungsanmeldung des FA

Leitsatz Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, ist der Geschäftsführer der GmbH im Verfahren wegen Haftung gemäß § 166 AO mit Einwendungen gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat. Normenkette § 166 AO, § 174, § 175, § 176...mehr

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Gegenleistungen können bei Gläubigerinteresse entgegengehalten werden

Zusammenfassung Gegenleistungen können der Geschäftsführerhaftung gem. § 64 S. 1 GmbHG entgegengehalten werden, wenn sie für eine Verwertung im Interesse der Gläubiger geeignet sind. Auf einen zeitlichen Zusammenhang kommt es hierbei nicht an. Die Ersatzpflicht des Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife gem. § 64 S. 1 GmbHG entfällt, soweit dem Gesellschaftsvermög...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.2.2 Darlehen

Rn 63 (Rückzahlungs-)Ansprüche des Insolvenzschuldners aus gewährten Darlehen gehören zur Masse. Mangels eines Sonderkündigungsrechtes des Verwalters kann sich der Darlehensschuldner des Insolvenzschuldners auf die im Darlehensvertrag getroffenen Abreden (insbesondere Ratenzahlung) berufen (vgl. § 108 Rn. 28).[133] Soweit künftige Ansprüche geltend gemacht werden (z. B. Rück...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Insolvenzmasse – Begriff und Rechtsnatur

Rn 3 Die Insolvenzmasse im Sinne der Insolvenzordnung umfasst gemäß § 35 Abs. 1 das gesamte Vermögen des Schuldners einschließlich des von ihm verwalteten Gesamtguts bei ehelicher Gütergemeinschaft (§ 37) und sonstiger insolvenzspezifischer Rechte,[9] soweit die Vermögensbestandteile nicht unpfändbar (§ 36) oder vom Insolvenzverwalter freigegeben[10] worden sind. Vermögen im...mehr

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FoVo 08_09/2017, Bestimmthe... / 2 II. Die Entscheidung

Gläubiger ist erfolgreich Die Revision führt zur Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils. Diese Ausführungen des OLG halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Die gepfändete Forderung war hinreichend bestimmt, wie die vom Senat selbstständig vorzunehmende Auslegung des Pfändungsbeschlusses ergibt (vgl. BGH WM 1988, 950, 951; BGH WM 2012, 1786 Rn 5). Anforderung...mehr

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Gerichtsstand bei Zahlungsansprüchen gegen Geschäftsführer aus § 64 Satz 1 GmbHG

Zusammenfassung Zahlungsansprüche gegen GmbH-Geschäftsführer nach § 64 Satz 1 GmbHG können am Sitz der Gesellschaft (Erfüllungsort) eingeklagt werden. Hintergrund: Zwei unterschiedliche Gerichtsbezirke Ein Insolvenzverwalter klagte gegen die ehemaligen Geschäftsführer einer inzwischen insolventen GmbH. Noch vor der Stellung des Insolvenzantrags hatten die Geschäftsführer für d...mehr

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Kennzahlen als Frühwarnsyst... / 1 Bedeutung der Kennzahlen für die Unternehmenssteuerung

Rechnungswesen als Ausgangsbasis Um die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens qualitativ beurteilen zu können, muss der Controller die Basiselemente der betriebswirtschaftlichen Analyse beherrschen. Ausgangspunkt ist das betriebliche Rechnungswesen. Es spiegelt die physischen Vorgänge im Unternehmen wider und rechnet sie in monetäre Größen um. Aus der Kombination von ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Aufhebung

Rn 6 Eine Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen erfolgt von Amts wegen [9] in folgenden Fällen: Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse (§ 26), Abweisung des Insolvenzantrags als unzulässig oder unbegründet, Rücknahme oder Erledigungserklärung des Insolvenzantrags durch den Antragsteller, Wegfall der Anordnungsvoraussetzungen vor Entscheidung über den Insolvenzantrag. Problematis...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5 Praxis

Rn 30 In der praktischen Anwendung birgt die Vorschrift des § 25 Abs. 2 eine Fülle von Problemen, weil die fehlende Regelung der zeitlichen Abfolge zu Unsicherheiten im Vorgehen führt.[77] Vor diesem Hintergrund sind verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift erhoben worden.[78] Zur Reduzierung der Unsicherheit ist auch hier eine enge Abstimmung zwischen vorläufigem...mehr

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Jahresabschluss auf Basis von Fortführungswerten trotz bilanzieller Überschuldung

Zusammenfassung Übernimmt ein Steuerberater die Aufstellung des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft, muss er ihn entsprechend der handelsrechtlichen Vorschriften aufstellen. Diese Pflicht ist verletzt, wenn der Jahresabschluss trotz erkennbarer Insolvenzreife auf Basis von Fortführungswerten aufgestellt wird. Die Leistung des Steuerberaters ist dann mangelhaft und de...mehr

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Lohnsteuerhaftung im vorläufigen Insolvenzverfahren

Leitsatz Der Geschäftsführer einer insolventen GmbH kann nicht nach § 69 AO wegen grober Pflichtverletzung in Anspruch genommen werden, wenn das Insolvenzgericht angeordnet hat, dass Zahlungen aus dem Steuerschuldverhältnis nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters geleistet werden dürfen und der Sachwalter die Zustimmung zur Zahlung von Steuern ausdrücklich versagt hat...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / a) Berücksichtigung von Verbindlichkeiten

Führt der Abzug von Zahlungen für Verbindlichkeiten zur Leistungsunfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils, kann eine Obliegenheit zur Stellung eines Insolvenzantrages bestehen. Dies kommt im Rahmen der gesteigerten Unterhaltspflicht u.U. in Betracht, wenn dieses Verfahren zulässig und geeignet ist, den laufenden Unterhalt der minderjährigen Kinder dadurch sicherzust...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.3 Grenzen der Staatshoheit

Rz. 8 ▪▪▪ Rz. 9 Die fehlende Staatshoheit außerhalb des Staatsgebiets verhindert grundsätzlich nur hoheitliche Maßnahmen auf dem fremden Hoheitsgebiet. Solche Maßnahmen sind auch dann nicht zulässig, wenn der Betroffene ihnen zustimmt oder sie duldet. Umgekehrt dürfen auch ausländische Staaten auf deutschem Gebiet keine hoheitlichen Maßnahmen treffen. Es ist bekannt geworden,...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Gegenüber dem Handelsregister, etc. (§ 23 Abs. 2)

Rn 23 Die Vorschrift des § 23 Abs. 2 korrespondiert für das Eröffnungsstadium mit § 31, der die Mitteilungspflichten des Insolvenzgerichts gegenüber den jeweiligen Registern nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens regelt. Aus dem systematischen Zusammenhang mit § 23 Abs. 1 ist zu schließen, dass sich die Mitteilungspflichten auf die in § 23 Abs. 1 ausdrücklich genannten Siche...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Leistungen an den Schuldner während des Antragsverfahrens (§ 24 Abs. 1, § 82)

Rn 22 Leistet im Eröffnungsstadium ein Dritter auf eine Verbindlichkeit gegenüber dem Schuldner, so ist die Entgegennahme dieser Leistung und die Herbeiführung der Erfüllungswirkung gemäß § 362 BGB durch den Schuldner schon gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1 rechtlich unwirksam, denn auch eine solche Rechtshandlung des Schuldners stellt eine Verfügung i. S. d. § 81 Abs. 1 dar, denn si...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Anfechtungsvoraussetzungen

Rn 13 Da § 136 ein besonderer Fall der Anfechtung ist, müssen neben den besonderen auch die allgemeinen Anfechtungsvoraussetzungen gegeben sein. Hierzu gehört insbesondere, dass die Gläubiger durch die Rechtshandlung benachteiligt werden. Dabei genügt h. M. zufolge auch eine mittelbare Benachteiligung.[41] Nicht notwendig ist, dass die Rechtshandlung vom Schuldner vorgenomme...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Gegenüber dem Grundbuch, etc. (§ 23 Abs. 3)

Rn 26 Abs. 3 verweist für die Eintragung der in Abs. 1 ausdrücklich genannten Verfügungsbeschränkungen im Grundbuch, Schiffsregister, Schiffsbauregister und Register über Pfandrechte an Luftfahrzeugen auf die entsprechende Anwendung der §§ 32 und 33 (zur Löschungspflicht s. u. Rn. 30). Das Insolvenzgericht treffen schon bei Anordnung der Sicherungsmaßnahmen dieselben Pflicht...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 20: Haftung für feh... / aa) Schadensposten

Tz. 23 Ein typischer Fall liegt in den Kosten für die erneute Prüfung des JA. Die Kosten für die erneute Aufstellung des JA müssen ihm nicht auferlegt werden, weil eine neue Aufstellung sowieso nötig ist.[71] Das ist nur anders, wenn der JA zutreffend aufgestellt worden war und der Mangel allein aus dem Bereich des Prüfers stammt. So kann es sein, dass ein Abschlussprüfer ni...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / bb) § 335 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB

Tz. 214 Ordnungsbewehrt sind demnach die Offenlegungspflichten gem. § 325 HGB: Bei KapGes davon erfasst sind der Jahresabschluss, der Lagebericht und andere Unterlagen der Rechnungslegung, namentlich der Bestätigungsvermerk, der Bericht des Aufsichtsrats, der Vorschlag und der Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses sowie Änderungen des Jahresabschlusses oder Bestätigu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / dd) Haftungserklärung

Tz. 74 Entscheidend ist nicht die Verlustübernahme, sondern die Einstandspflicht für bislang begründete Verbindlichkeiten. Dadurch soll Art. 37 Abs. 3 der Bilanzrichtlinie 2013 (RL 2013/34/EU [131]) umgesetzt werden.[132] Die bisherige Regelung zur Verlustübernahme wurde bereits mit Blick auf europarechtliche Vorgaben für bedenklich gehalten.[133] Gleichwohl werden die Folgen...mehr