Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzantrag

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / b) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Tz. 192 Gem. § 268 Abs. 3 HGB ist auf der Aktivseite am Schluss der Bilanz ein gesonderter Posten "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen, wenn das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht ist. Dabei handelt es sich um einen bloßen Korrekturposten, der notwendig ist, weil auf der Passivseite kein negativer Eigenkapitalbetrag ausgewiesen werden darf,[389] ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / cc2) Wertaufhellungsprinzip

Tz. 20 Der Zeitpunkt einer bilanzrechtlichen Bewertung ist grds. der Stichtag. Vermögensgegenstände und Schulden sind "zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten" (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Aus dieser Formulierung und dem Umstand, dass die Bilanz nicht "am", sondern "für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres" aufzustellen ist, folgt ein Verbot der Berücksichtigung von Tatsac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.2 Arrestgrund

Rz. 7 Die Anordnung des Arrests dient der Sicherung der Vollstreckung.[1] Demgemäß ist die Anordnung nach § 324 Abs. 1 S. 1 AO dann gerechtfertigt, wenn zu befürchten ist, dass – ohne alsbaldige Vollziehung des Arrests[2] – die Beitreibung, d. h. die Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners vereitelt oder wesentlich erschwert wird.[3] Erforderlich ist also ein Sicherungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3.3 Maßnahmen bei der Verwaltung der Abgaben

Rz. 19 Nach § 347 Abs. 2 S. 1 AO sind Abgabenangelegenheiten alle mit der Verwaltung der Abgabe durch die Finanzbehörde zusammenhängenden Angelegenheiten. Auch hier handelt es sich um die Anwendung abgabenrechtlicher Vorschriften.[1] Mit der Verwaltung der Abgaben zusammenhängende Angelegenheiten sind alle Maßnahmen, die der Durchsetzung des abgabenrechtlichen Anspruchs[2] o...mehr

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Insolvenzanfechtung: Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit und Bargeschäft

Zusammenfassung Der BGH hat sich mit zwei Kernproblemen der Vorsatzanfechtung befasst: Zum einen entschied er, dass der Anfechtungsgegner zur Widerlegung der Kenntnis von einer einmal eingetretenen Zahlungsunfähigkeit beweisen muss, dass der Schuldner seine Zahlungen insgesamt wieder aufgenommen hat. Zum anderen bestätigt der BGH, dass bei bargeschäftsähnlichem Leistungsaust...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.1 Eröffnungsverfahren (§ 23 Abs. 1 GKG)

Rn 7 Das Eröffnungsverfahren kann durch den Schuldner oder einen Gläubiger initiiert werden (§ 13 Abs. 1 Satz 2). Stellt der Schuldner den Antrag, haftet er für die Gebühren und Auslagen (§ 23 Abs. 1, Abs. 3 GKG). Berechnungsgrundlage ist hier die Höhe der Insolvenzmasse abzüglich des Wertes der Absonderungsrechte (§ 58 Abs. 1 Satz 2 GKG).[15] Rn 8 Stellt ein Gläubiger den In...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Aufsatzliteratur

Rn 16 Dornblüth/Pape, Ausweitung der ausgenommenen Forderungen des § 302 Nr. 1 InsO ab 01.07.2014, ZInsO 2014, 1625 ff.; Ehlers, Der Insolvenzschuldner und seine Familie, ZInsO 2013, 1386 ff.; Foerste, Die unterhaltsrechtliche Obliegenheit zum Insolvenzantrag – Fürsorge für Schuldner?, ZInsO 2010, 1961 ff.; Kohte, Die Behandlung von Unterhaltsansprüchen nach der Insolvenzord...mehr

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AGS 10/2016, Streitwert für... / 1 Sachverhalt

I. Vor Übernahme des Klagemandats durch den Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (K) als jetzigen Prozessbevollmächtigten im August 2013 ist die Klage am 29.7.2013 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co KG (RS), vertreten durch K, erhoben worden, die laut Eintragungen v. 2. und 27.1.sowie 13.3.2012 (von R in RS) umfirmiert und das Gesc...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Einzelne Auslagentatbestände

Rn 49 Der Kostenschuldner hat außer den Gebühren auch die gerichtlichen Auslagen zu tragen; die Auslagen richten sich nach Nr. 9000 bis 9019 KV GKG. Für das Insolvenzverfahren sind im Wesentlichen folgende Auslagentatbestände von Bedeutung: 9000: Dokumentenpauschale für die Anfertigung von Kopien oder Ausdrucken 9002: Zustellungen per Postzustellungsurkunde oder Einschreiben 90...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / 2. Der Insolvenzantrag

a) Allgemeine Voraussetzungen Jedes Insolvenzverfahren setzt gem. § 13 Abs. 1 S. 1 einen schriftlichen Insolvenzantrag voraus. So auch ein Nachlassinsolvenzverfahren. Nahezu selbstverständlich sollte zu Eingang des Antrags klargestellt werden, dass es sich bei dem vorliegenden Antrag nicht um den Antrag in einem Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren, sondern um den Antrag...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / II. Zweck des Nachlassinsolvenzverfahrens und Insolvenzantrag

1. Zweck des Nachlassinsolvenzverfahrens Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Nachlassinsolvenzverfahren zwei Zwecke.[6] Erster Zweck: Der Nachlass, charakterisiert als Sondervermögen, soll durch die Insolvenzeröffnung vom (originären) Eigenvermögen des Erben abgegrenzt werden. Zwar geht gem. § 1922 BGB der Nachlass auf den Erben mit der Folge über, dass dieser, neben dem Nachlas...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / a) Allgemeine Voraussetzungen

Jedes Insolvenzverfahren setzt gem. § 13 Abs. 1 S. 1 einen schriftlichen Insolvenzantrag voraus. So auch ein Nachlassinsolvenzverfahren. Nahezu selbstverständlich sollte zu Eingang des Antrags klargestellt werden, dass es sich bei dem vorliegenden Antrag nicht um den Antrag in einem Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren, sondern um den Antrag auf Eröffnung eines Nachlass...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / b) Spezielle Voraussetzungen

Die speziellen Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachlassinsolvenzverfahrens werden in den §§ 315–319 geregelt. aa) Örtliche Zuständigkeit (§ 315) Der Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens ist grundsätzlich bei dem Insolvenzgericht zu stellen, in dessen Bezirk der Erblasser zum Todeszeitpunkt seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte (§§ 315 S. 1, 4 iVm §§ 4, 12, ...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / dd) Antragsfrist, § 319

Die Insolvenzordnung sieht grundsätzlich keine Fristen für die Stellung eines Insolvenzantrags vor. Eine Ausnahme hierzu stellt die für Nachlassgläubiger bestehende Ausschlussfrist von zwei Jahren ab Annahme der Erbschaft des § 319 dar. Zu beachten ist, dass neben der eindeutigen Annahmeerklärung auch das Verstreichenlassen der Ausschlagungsfrist sowie schlüssiges Handeln, b...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / bb) Zulässigkeit der Eröffnung (§ 316)

Weder die Möglichkeit, dass der Erbe die Erbschaft noch nicht angenommen hat, noch die, dass er bereits persönlich für die Nachlassverbindlichkeiten haftet, steht der Insolvenzeröffnung entgegen (§ 316 Abs. 1). Die Teilung des Nachlasses in mehrere Erbteile steht der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Nachlass ebenso wenig entgegen, jedoch kann ein Insolvenzverfahr...mehr

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FoVo 9/2016, Auskunftsanspr... / 2 Der Praxistipp

Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren unterscheiden Grundsätzlich liegt die Bedeutung der vorliegenden Entscheidung im Regelinsolvenzverfahren, wenn ein Dritter den Insolvenzantrag gestellt hat und der Schuldner bei der Feststellung der Insolvenzgründe nicht mitwirkt. Im Verbraucherinsolvenzverfahren bedarf es dieser Vorgehensweise nicht, weil das Gericht dem Schuldner bei...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / aa) Örtliche Zuständigkeit (§ 315)

Der Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens ist grundsätzlich bei dem Insolvenzgericht zu stellen, in dessen Bezirk der Erblasser zum Todeszeitpunkt seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte (§§ 315 S. 1, 4 iVm §§ 4, 12, 13, 16 ZPO). Hiervon abweichend wird für den Fall, dass der Erblasser an einem anderen Ort selbstständig wirtschaftlich tätig[10] war geregelt, da...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / c) Eröffnungsgründe

Sofern der Antrag nicht von allen Erben gestellt wird, ist der der Eröffnungsgrund gem. § 294 ZPO glaubhaft zu machen (§ 317 Abs. 2 S. 1). Eröffnungsgründe sind gem. § 320 S. 1 die Zahlungsunfähigkeit (§ 17) und die Überschuldung (§ 19). Die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18) ist bei einem "Insolvenz-Eigenantrag" durch den Erben, den Nachlassverwalter bzw. -pfleger oder Tes...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / bb) drohende Zahlungsunfähigkeit

Auf den Antragsgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit (§ 18) kann sich ausschließlich die "Schuldnerseite" und somit Erbe, Nachlassverwalter, Nachlasspfleger oder/und Testamentsvollsrecker[26] stützen und so eine erhebliche Vorverlagerung des Insolvenzverfahrens im Interesse einer Verbindlichkeitsbereinigung und bestmöglichen Gläubigerbefriedigung herbeiführen.[27] Dies des...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / cc) Antragsberechtigte (§§ 317 f, 330) und Insolvenzantragspflicht (§ 1980 Abs. 1 S. 1 BGB)

Antragsberechtigt ist grundsätzlich der Erbe. Wie beschrieben, ist gem. § 316 InsO die Insolvenzeröffnung nicht davon abhängig, ob der Erbe die Erbschaft angenommen hat. Gleiches muss auch für das Antragsrecht des Vorerben gelten. Von einer Annahme der Erbschaft ist das Antragsrecht also unabhängig.[11] Der Erbe hat jedoch kein Antragsrecht, wenn die Tatsache, ob er Erbe ist...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / cc) Überschuldung

Überschuldung liegt vor, wenn das Nachlassvermögen (Aktiva) die Verbindlichkeiten (Passiva) nicht mehr deckt (vgl. § 19 Abs. 2). Es kommt somit entscheidend auf die Bewertung der Aktiva und Passiva an. Die Aktiva eines Nachlasses werden grundsätzlich mit Liquidationswerten angesetzt[29], es sei denn es handelt sich um die Bewertung eines sich im Nachlass befindlichen Unterne...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / aa) Zahlungsunfähigkeit

Grundsätzlich gilt, dass Zahlungsunfähigkeit vorliegt, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, § 17. Im Rahmen des notwendigerweise zu erstellenden Solvenzstatuses, werden – üblicherweise – die liquiden Mittel (Bankguthaben, Bargeld) und die innerhalb von drei Wochen liquidierbare Vermögenswerte[20], z. B. unstrittige For...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / III. Rechtsfolge der Insolvenzeröffnung

Das Insolvenzverfahren über den Nachlass wird, wie aus § 26 ersichtlich ist, von dem Insolvenzgericht per Beschluss (vgl. dazu § 27) eröffnet, wenn ein zulässiger Insolvenzantrag iSv oben II. 2. sowie ein Insolvenzgrund vorliegt. Zudem müssen die Kosten des Insolvenzverfahrens iSd § 54 gedeckt sein. 1. Entstehung der Insolvenzmasse Die "besondere Vermögensmasse" stellt beim Na...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / I. Einleitung, insbesondere wirtschaftliche Bedeutung

Die Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist für natürliche Personen fakultativ möglich, für juristische Personen regelmäßig obligatorisch (§§ 11, 15 a). Ziel eines Regelinsolvenzverfahrens[3] ist, ein "Windhunderennen" der einzelnen Gläubiger um die Vermögenswerte des Schuldners zu verhindern oder zu beenden, ggf. ein Unternehmen zu sanieren[4] und...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / 1. Zweck des Nachlassinsolvenzverfahrens

Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Nachlassinsolvenzverfahren zwei Zwecke.[6] Erster Zweck: Der Nachlass, charakterisiert als Sondervermögen, soll durch die Insolvenzeröffnung vom (originären) Eigenvermögen des Erben abgegrenzt werden. Zwar geht gem. § 1922 BGB der Nachlass auf den Erben mit der Folge über, dass dieser, neben dem Nachlassvermögen, den Nachlassgläubigern unbesc...mehr

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FoVo 9/2016, Auskunftsanspr... / Leitsatz

Sowohl nach der Stellung des Insolvenzantrages als auch nach der Insolvenzeröffnung ist der Gerichtsvollzieher auf Antrag verpflichtet, die Auskünfte nach § 802l ZPO über das Vermögen des Schuldners bei den Auskunftsbehörden einzuholen. AG München, 12.2.2016 – 1503 IN 3339/15mehr

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FF 9/2016, FF 9/2016 / Kindesunterhalt

a) Zur Erwerbsobliegenheit eines Selbstständigen mit geringen Einkünften. b) Eine Obliegenheit zur Stellung des Insolvenzantrags trifft einen Rechtsanwalt, für den die Einleitung des Insolvenzverfahrens zum Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft führen kann, jedenfalls dann nicht, wenn die Schulden in absehbarer Zeit getilgt werden können [red. LS]. c) Könnte der nich...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / 1

Aufgrund der überalternden Gesellschaft bei gleichzeitig ansteigender Altersarmut kommen auch überschuldete oder/und zahlungsunfähige Nachlässe nicht selten vor. Laut Mitteilung des statistischen Bundesamtes[1] wurden im Jahr 2015 insgesamt 2.969 Insolvenzanträge über das Vermögen von Nachlässen gestellt. In immerhin 1.512 Fällen kam es zur Eröffnung des Nachlassinsolvenzver...mehr

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ZAP 1/2017, Rechtsschutzinteresse: Insolvenzantrag des Gläubigers

(BGH, Beschl. v. 15.9.2016 – IX ZB 32/16) • Nach § 14 Abs. 1 InsO muss der Gläubiger ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben und seine Forderung sowie den Eröffnungsgrund glaubhaft machen. Wird die Anfechtungsklage eines Gläubigers gegen den Erwerber eines Grundstücks des Schuldners in einem Vorprozess rechtskräftig abgewiesen, kann ihm ein R...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / 1. Keine Restschuldbefreiung ohne eigenen Insolvenzantrag

§ 287 Abs. 1 S. 1 InsO stellt unmissverständlich klar, dass der Schuldner ohne Eigenantrag weder im Regel- noch im Verbraucherinsolvenzverfahren Restschuldbefreiung erlangen kann (BGH NZI 2005, 271; BGH ZInsO 2009, 1171). Die Verknüpfung von Eigeninsolvenzantrag und Restschuldbefreiungsantrag hat ihren Sinn darin, dass der Schuldner in seinem Eigenantrag den Eröffnungsgrund ...mehr

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ZAP 19/2015, Insolvenzabsic... / b) Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse

Unberücksichtigt gelassen hat der Gesetzgeber aber den Fall, in dem das Gericht den Insolvenzantrag mangels einer die Kosten des Verfahrens deckender Masse abgewiesen hat. In den ersten sechs Monaten 2015 gab es in Deutschland 2016 Unternehmensinsolvenzen, von denen 1.479 eröffnet wurden. In 537 Fällen kam es zu einer Abweisung mangels Masse (Quelle: Statistisches Bundesamt)...mehr

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ZAP 19/2015, Insolvenzabsic... / a) Allgemeines

Insolvenzgründe können bei der Insolvenz eines Reiseveranstalters die Zahlungsunfähigkeit und die drohende Zahlungsunfähigkeit sein. Soweit der Schuldner eine juristische Person ist, kommt ergänzend der Insolvenzgrund der Überschuldung in Betracht. Hinweis: Ist über das Vermögen des Reiseveranstalters das Insolvenzverfahren eröffnet, bereiten die Voraussetzungen des § 651k Ab...mehr

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ZAP 8/2015, Insolvenzeröffnungsverfahren: Auskunftspflichten des (ehemaligen) GmbH-Geschäftsführers

(BGH, Beschl. v. 5.3.2015 – IX ZB 62/14) • Wird gegen eine GmbH ein Insolvenzantrag gestellt, hat der Geschäftsführer über die rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse der von ihm vertretenen Gesellschaft einschließlich gegen den Gesellschafter und ihn selbst gerichteter Ansprüche Auskunft zu erteilen. Auskunft ist nach der Insolvenzordnung über alle das ...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / b) Gläubigerantrag

Für den Antrag des Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners, der den Vorschriften über das Verbraucherinsolvenzverfahren unterliegt, gelten die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 14 Abs. 1 InsO. Eine darüber hinausgehende Darlegungspflicht besteht nicht. Insbesondere ist es nicht Aufgabe des Gläubigers, vorzutragen und ...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / c) Schuldnerantrag

Der Antrag eines Schuldners auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens über sein Vermögen ist an besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen geknüpft. Mit seinem Eröffnungsantrag oder unverzüglich danach hat der Schuldner gem. § 305 Abs. 1 InsO eine Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs, die von einer geeigneten Person oder Stelle ausgest...mehr

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ZAP 19/2015, Änderungen im ... / Zahl der Unternehmensinsolvenzen weiter gesunken

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Vergleich zum Vorjahr weiter gesunken. Im ersten Halbjahr 2015 verzeichneten die deutschen Amtsgerichte 11.558 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 3,9 % weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Der Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen)...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / 2. Außergerichtlicher Einigungsversuch

Den Zugang zum gerichtlichen Verfahren findet nur der Schuldner, der zuvor eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eröffnungsantrag erfolglos versucht hat (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Nähere Bestimmungen zum Ablauf dieses Schuldenbereinigungsversuchs enthält die Ins...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / bb) Durchführung des Schuldenbereinigungsverfahrens

Hält das Insolvenzgericht dagegen die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens für erfolgversprechend, hat es die Zustellung der in § 307 Abs. 1 S. 1 InsO genannten Unterlagen, von denen der Schuldner innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch das Gericht die erforderliche Zahl der Abschriften vorzulegen hat (§ 306 Abs. 2 2. 3 InsO), an alle vom S...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltliche Ber... / a) Fehlendes Auskunftsrecht des Gläubigers

Liefert der Schuldner dem Gläubiger nicht von sich aus die zur Beurteilung des Sanierungskonzepts erforderlichen Einzelheiten, gehört es zu den Sorgfaltspflichten des Gläubigers in eigenen Angelegenheiten, sich die erforderlichen Informationen zu verschaffen. Einen Auskunftsanspruch bezüglich des Inhalts des Sanierungsplans hat er insoweit allerdings nicht. Den Schuldner tri...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / 3. Antrag auf Eröffnung des Verfahrens, gerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch

Ist die außergerichtliche Einigung gescheitert, kann der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beim zuständigen Insolvenzgericht (§§ 2, 3 InsO) beantragen. Im Gegensatz zur Rechtslage bei juristischen Personen besteht für natürliche Personen keine rechtliche Verpflichtung, bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenz...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / IV. Zulassungsverfahren

Das Restschuldbefreiungsverfahren als „freiwilliges Verfahren“ (Krug, Der Verbraucherkonkurs, S. 59) setzt zwingend einen Antrag des Schuldners voraus. Außer dem Schuldner persönlich kann nur sein gesetzlicher oder gewillkürter Vertreter in seinem Namen den Antrag stellen (Delhaes, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 3. Aufl. 2009, S. 103 Rn 19). An den Antrag sind kein...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltliche Ber... / I. Einleitung

Im nachfolgenden Beitrag werden die Anforderungen aufgezeigt, welche an die anwaltliche Beratung eines Schuldners zu stellen sind, der sich in einer finanziellen Krise befindet und einen ernsthaften und erfolgversprechenden Sanierungsversuch in Angriff nimmt. Will der Schuldner einen sonst unumgänglichen Insolvenzantrag vermeiden, muss der von ihm unternommene Versuch, seine...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / Einschränkungen bei der Insolvenzanfechtung

Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur "Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz" (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 20/2016, S. 1057) Mitte Dezember in den Bundestag eingebracht (BT-Drucks 18/7054). In dem Vorhaben geht es insbesondere um die künftige Ausgestaltung der Möglichkeit von Insolvenzverwaltern...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltliche Ber... / V. Beratung des Schuldners im Rahmen eines Sanierungsverfahrens

Geht es um die anwaltliche Beratung des Schuldners – sei es bei der Erstellung eines Sanierungskonzepts, sei es im Rahmen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Schuldners oder seiner Organe, die als Dritte in den Schutzbereich der Verträge mit den Beratern einbezogen sein können –, so müssen strengere Anforderungen an das Konzept gestellt werden. Der Gläubiger ...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / 2. Hinweis auf Restschuldbefreiung

Fügt ein Schuldner seinem Eigenantrag nicht unmittelbar den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung bei, hat das Gericht ihn darauf hinzuweisen, dass er nach Maßgabe der §§ 286–303 InsO Restschuldbefreiung erlangen kann ( § 20 Abs. 2 InsO). Der Insolvenzschuldner soll nicht die Restschuldbefreiungsmöglichkeit aus Rechtsunkenntnis einbüßen (BGH ZInsO 2005, 310). Der Antra...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / II. Anwendungsbereich

Restschuldbefreiung nach Maßgabe der §§ 286 ff. InsO kann nur eine natürliche Person erlangen, unabhängig von ihrer sozialen Stellung oder Herkunft. Einer Erstreckung der Wirkungen der Restschuldbefreiung auf juristische Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit bedurfte es nicht. Denn bei juristischen Personen führt das Insolvenzverfahren zur Auflösung (§ 42 Abs...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / f) Unrichtige oder unvollständige Verzeichnisse (§ 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO)

Da § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO einen Verstoß gegen die Anforderungen aus § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO in einem Verbraucherinsolvenzverfahren fordert, ist sein persönlicher Anwendungsbereich auf Schuldner i.S.d. § 304 Abs. 1 InsO beschränkt. Der Schuldner hat seinem Insolvenzantrag u.a. ein Vermögensverzeichnis, eine Vermögensübersicht, ein Verzeichnis der Gläubiger und ein Verzeichni...mehr

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ZAP 12/2017, Die Europäisch... / V. Einrichtung von Insolvenzregistern

Die EuInsVO verpflichtet die Mitgliedstaaten, zur Unterrichtung der von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens betroffenen Gläubiger und Gerichte, aber auch zur allgemeinen Information des Geschäftsverkehrs, öffentlich zugängliche elektronische Register einzuführen (Art. 24 ff. EuInsVO). Damit trägt der Verordnungsgeber dem Umstand Rechnung, dass die Leistungsfähigkeit gren...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / bb) Verzeichnisse

Seit Inkrafttreten der Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren (Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung – VbrInsVV v. 17.2.2002 – geändert durch Art. 1 Nr. 1 V. v. 23.6.2014 (BGBl I, S. 825 m.W.v. 30.6.2014) am 1.3.2002 sind auch die vom Schuldner vorzulegenden Verzeichnisse (Vermögensübersicht, Gläu...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / d) Verschwenderischer Lebensstil (§ 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO)

Für eine natürliche Person besteht keine Insolvenzantragspflicht. Aus diesem Grunde erfüllt die Verzögerung eines Insolvenzantrags noch nicht den Tatbestand der Norm (AG Göttingen NZI 2015, 40; vgl. ferner BGH NZI 2012, 330). Sanktioniert werden sollen missbräuchliche Verhaltensweisen des Schuldners, die zu einer Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger gefüh...mehr