Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzantrag

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / c) Eröffnungsgründe

Sofern der Antrag nicht von allen Erben gestellt wird, ist der der Eröffnungsgrund gem. § 294 ZPO glaubhaft zu machen (§ 317 Abs. 2 S. 1). Eröffnungsgründe sind gem. § 320 S. 1 die Zahlungsunfähigkeit (§ 17) und die Überschuldung (§ 19). Die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18) ist bei einem "Insolvenz-Eigenantrag" durch den Erben, den Nachlassverwalter bzw. -pfleger oder Tes...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / bb) drohende Zahlungsunfähigkeit

Auf den Antragsgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit (§ 18) kann sich ausschließlich die "Schuldnerseite" und somit Erbe, Nachlassverwalter, Nachlasspfleger oder/und Testamentsvollsrecker[26] stützen und so eine erhebliche Vorverlagerung des Insolvenzverfahrens im Interesse einer Verbindlichkeitsbereinigung und bestmöglichen Gläubigerbefriedigung herbeiführen.[27] Dies des...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / cc) Antragsberechtigte (§§ 317 f, 330) und Insolvenzantragspflicht (§ 1980 Abs. 1 S. 1 BGB)

Antragsberechtigt ist grundsätzlich der Erbe. Wie beschrieben, ist gem. § 316 InsO die Insolvenzeröffnung nicht davon abhängig, ob der Erbe die Erbschaft angenommen hat. Gleiches muss auch für das Antragsrecht des Vorerben gelten. Von einer Annahme der Erbschaft ist das Antragsrecht also unabhängig.[11] Der Erbe hat jedoch kein Antragsrecht, wenn die Tatsache, ob er Erbe ist...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / cc) Überschuldung

Überschuldung liegt vor, wenn das Nachlassvermögen (Aktiva) die Verbindlichkeiten (Passiva) nicht mehr deckt (vgl. § 19 Abs. 2). Es kommt somit entscheidend auf die Bewertung der Aktiva und Passiva an. Die Aktiva eines Nachlasses werden grundsätzlich mit Liquidationswerten angesetzt[29], es sei denn es handelt sich um die Bewertung eines sich im Nachlass befindlichen Unterne...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / aa) Zahlungsunfähigkeit

Grundsätzlich gilt, dass Zahlungsunfähigkeit vorliegt, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, § 17. Im Rahmen des notwendigerweise zu erstellenden Solvenzstatuses, werden – üblicherweise – die liquiden Mittel (Bankguthaben, Bargeld) und die innerhalb von drei Wochen liquidierbare Vermögenswerte[20], z. B. unstrittige For...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / III. Rechtsfolge der Insolvenzeröffnung

Das Insolvenzverfahren über den Nachlass wird, wie aus § 26 ersichtlich ist, von dem Insolvenzgericht per Beschluss (vgl. dazu § 27) eröffnet, wenn ein zulässiger Insolvenzantrag iSv oben II. 2. sowie ein Insolvenzgrund vorliegt. Zudem müssen die Kosten des Insolvenzverfahrens iSd § 54 gedeckt sein. 1. Entstehung der Insolvenzmasse Die "besondere Vermögensmasse" stellt beim Na...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / I. Einleitung, insbesondere wirtschaftliche Bedeutung

Die Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist für natürliche Personen fakultativ möglich, für juristische Personen regelmäßig obligatorisch (§§ 11, 15 a). Ziel eines Regelinsolvenzverfahrens[3] ist, ein "Windhunderennen" der einzelnen Gläubiger um die Vermögenswerte des Schuldners zu verhindern oder zu beenden, ggf. ein Unternehmen zu sanieren[4] und...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / 1. Zweck des Nachlassinsolvenzverfahrens

Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Nachlassinsolvenzverfahren zwei Zwecke.[6] Erster Zweck: Der Nachlass, charakterisiert als Sondervermögen, soll durch die Insolvenzeröffnung vom (originären) Eigenvermögen des Erben abgegrenzt werden. Zwar geht gem. § 1922 BGB der Nachlass auf den Erben mit der Folge über, dass dieser, neben dem Nachlassvermögen, den Nachlassgläubigern unbesc...mehr

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FoVo 9/2016, Auskunftsanspr... / Leitsatz

Sowohl nach der Stellung des Insolvenzantrages als auch nach der Insolvenzeröffnung ist der Gerichtsvollzieher auf Antrag verpflichtet, die Auskünfte nach § 802l ZPO über das Vermögen des Schuldners bei den Auskunftsbehörden einzuholen. AG München, 12.2.2016 – 1503 IN 3339/15mehr

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FF 9/2016, FF 9/2016 / Kindesunterhalt

a) Zur Erwerbsobliegenheit eines Selbstständigen mit geringen Einkünften. b) Eine Obliegenheit zur Stellung des Insolvenzantrags trifft einen Rechtsanwalt, für den die Einleitung des Insolvenzverfahrens zum Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft führen kann, jedenfalls dann nicht, wenn die Schulden in absehbarer Zeit getilgt werden können [red. LS]. c) Könnte der nich...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / 1

Aufgrund der überalternden Gesellschaft bei gleichzeitig ansteigender Altersarmut kommen auch überschuldete oder/und zahlungsunfähige Nachlässe nicht selten vor. Laut Mitteilung des statistischen Bundesamtes[1] wurden im Jahr 2015 insgesamt 2.969 Insolvenzanträge über das Vermögen von Nachlässen gestellt. In immerhin 1.512 Fällen kam es zur Eröffnung des Nachlassinsolvenzver...mehr

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ZAP 1/2017, Rechtsschutzinteresse: Insolvenzantrag des Gläubigers

(BGH, Beschl. v. 15.9.2016 – IX ZB 32/16) • Nach § 14 Abs. 1 InsO muss der Gläubiger ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben und seine Forderung sowie den Eröffnungsgrund glaubhaft machen. Wird die Anfechtungsklage eines Gläubigers gegen den Erwerber eines Grundstücks des Schuldners in einem Vorprozess rechtskräftig abgewiesen, kann ihm ein R...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / 1. Keine Restschuldbefreiung ohne eigenen Insolvenzantrag

§ 287 Abs. 1 S. 1 InsO stellt unmissverständlich klar, dass der Schuldner ohne Eigenantrag weder im Regel- noch im Verbraucherinsolvenzverfahren Restschuldbefreiung erlangen kann (BGH NZI 2005, 271; BGH ZInsO 2009, 1171). Die Verknüpfung von Eigeninsolvenzantrag und Restschuldbefreiungsantrag hat ihren Sinn darin, dass der Schuldner in seinem Eigenantrag den Eröffnungsgrund ...mehr

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ZAP 19/2015, Insolvenzabsic... / b) Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse

Unberücksichtigt gelassen hat der Gesetzgeber aber den Fall, in dem das Gericht den Insolvenzantrag mangels einer die Kosten des Verfahrens deckender Masse abgewiesen hat. In den ersten sechs Monaten 2015 gab es in Deutschland 2016 Unternehmensinsolvenzen, von denen 1.479 eröffnet wurden. In 537 Fällen kam es zu einer Abweisung mangels Masse (Quelle: Statistisches Bundesamt)...mehr

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ZAP 19/2015, Insolvenzabsic... / a) Allgemeines

Insolvenzgründe können bei der Insolvenz eines Reiseveranstalters die Zahlungsunfähigkeit und die drohende Zahlungsunfähigkeit sein. Soweit der Schuldner eine juristische Person ist, kommt ergänzend der Insolvenzgrund der Überschuldung in Betracht. Hinweis: Ist über das Vermögen des Reiseveranstalters das Insolvenzverfahren eröffnet, bereiten die Voraussetzungen des § 651k Ab...mehr

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ZAP 8/2015, Insolvenzeröffnungsverfahren: Auskunftspflichten des (ehemaligen) GmbH-Geschäftsführers

(BGH, Beschl. v. 5.3.2015 – IX ZB 62/14) • Wird gegen eine GmbH ein Insolvenzantrag gestellt, hat der Geschäftsführer über die rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse der von ihm vertretenen Gesellschaft einschließlich gegen den Gesellschafter und ihn selbst gerichteter Ansprüche Auskunft zu erteilen. Auskunft ist nach der Insolvenzordnung über alle das ...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / b) Gläubigerantrag

Für den Antrag des Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners, der den Vorschriften über das Verbraucherinsolvenzverfahren unterliegt, gelten die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 14 Abs. 1 InsO. Eine darüber hinausgehende Darlegungspflicht besteht nicht. Insbesondere ist es nicht Aufgabe des Gläubigers, vorzutragen und ...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / c) Schuldnerantrag

Der Antrag eines Schuldners auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens über sein Vermögen ist an besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen geknüpft. Mit seinem Eröffnungsantrag oder unverzüglich danach hat der Schuldner gem. § 305 Abs. 1 InsO eine Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs, die von einer geeigneten Person oder Stelle ausgest...mehr

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ZAP 19/2015, Änderungen im ... / Zahl der Unternehmensinsolvenzen weiter gesunken

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Vergleich zum Vorjahr weiter gesunken. Im ersten Halbjahr 2015 verzeichneten die deutschen Amtsgerichte 11.558 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 3,9 % weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Der Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen)...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / 2. Außergerichtlicher Einigungsversuch

Den Zugang zum gerichtlichen Verfahren findet nur der Schuldner, der zuvor eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eröffnungsantrag erfolglos versucht hat (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Nähere Bestimmungen zum Ablauf dieses Schuldenbereinigungsversuchs enthält die Ins...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltliche Ber... / a) Fehlendes Auskunftsrecht des Gläubigers

Liefert der Schuldner dem Gläubiger nicht von sich aus die zur Beurteilung des Sanierungskonzepts erforderlichen Einzelheiten, gehört es zu den Sorgfaltspflichten des Gläubigers in eigenen Angelegenheiten, sich die erforderlichen Informationen zu verschaffen. Einen Auskunftsanspruch bezüglich des Inhalts des Sanierungsplans hat er insoweit allerdings nicht. Den Schuldner tri...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / 3. Antrag auf Eröffnung des Verfahrens, gerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch

Ist die außergerichtliche Einigung gescheitert, kann der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beim zuständigen Insolvenzgericht (§§ 2, 3 InsO) beantragen. Im Gegensatz zur Rechtslage bei juristischen Personen besteht für natürliche Personen keine rechtliche Verpflichtung, bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenz...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / IV. Zulassungsverfahren

Das Restschuldbefreiungsverfahren als „freiwilliges Verfahren“ (Krug, Der Verbraucherkonkurs, S. 59) setzt zwingend einen Antrag des Schuldners voraus. Außer dem Schuldner persönlich kann nur sein gesetzlicher oder gewillkürter Vertreter in seinem Namen den Antrag stellen (Delhaes, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 3. Aufl. 2009, S. 103 Rn 19). An den Antrag sind kein...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltliche Ber... / I. Einleitung

Im nachfolgenden Beitrag werden die Anforderungen aufgezeigt, welche an die anwaltliche Beratung eines Schuldners zu stellen sind, der sich in einer finanziellen Krise befindet und einen ernsthaften und erfolgversprechenden Sanierungsversuch in Angriff nimmt. Will der Schuldner einen sonst unumgänglichen Insolvenzantrag vermeiden, muss der von ihm unternommene Versuch, seine...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / 2. Hinweis auf Restschuldbefreiung

Fügt ein Schuldner seinem Eigenantrag nicht unmittelbar den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung bei, hat das Gericht ihn darauf hinzuweisen, dass er nach Maßgabe der §§ 286–303 InsO Restschuldbefreiung erlangen kann ( § 20 Abs. 2 InsO). Der Insolvenzschuldner soll nicht die Restschuldbefreiungsmöglichkeit aus Rechtsunkenntnis einbüßen (BGH ZInsO 2005, 310). Der Antra...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / Einschränkungen bei der Insolvenzanfechtung

Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur "Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz" (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 20/2016, S. 1057) Mitte Dezember in den Bundestag eingebracht (BT-Drucks 18/7054). In dem Vorhaben geht es insbesondere um die künftige Ausgestaltung der Möglichkeit von Insolvenzverwaltern...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltliche Ber... / V. Beratung des Schuldners im Rahmen eines Sanierungsverfahrens

Geht es um die anwaltliche Beratung des Schuldners – sei es bei der Erstellung eines Sanierungskonzepts, sei es im Rahmen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Schuldners oder seiner Organe, die als Dritte in den Schutzbereich der Verträge mit den Beratern einbezogen sein können –, so müssen strengere Anforderungen an das Konzept gestellt werden. Der Gläubiger ...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / bb) Durchführung des Schuldenbereinigungsverfahrens

Hält das Insolvenzgericht dagegen die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens für erfolgversprechend, hat es die Zustellung der in § 307 Abs. 1 S. 1 InsO genannten Unterlagen, von denen der Schuldner innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch das Gericht die erforderliche Zahl der Abschriften vorzulegen hat (§ 306 Abs. 2 2. 3 InsO), an alle vom S...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / II. Anwendungsbereich

Restschuldbefreiung nach Maßgabe der §§ 286 ff. InsO kann nur eine natürliche Person erlangen, unabhängig von ihrer sozialen Stellung oder Herkunft. Einer Erstreckung der Wirkungen der Restschuldbefreiung auf juristische Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit bedurfte es nicht. Denn bei juristischen Personen führt das Insolvenzverfahren zur Auflösung (§ 42 Abs...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / f) Unrichtige oder unvollständige Verzeichnisse (§ 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO)

Da § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO einen Verstoß gegen die Anforderungen aus § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO in einem Verbraucherinsolvenzverfahren fordert, ist sein persönlicher Anwendungsbereich auf Schuldner i.S.d. § 304 Abs. 1 InsO beschränkt. Der Schuldner hat seinem Insolvenzantrag u.a. ein Vermögensverzeichnis, eine Vermögensübersicht, ein Verzeichnis der Gläubiger und ein Verzeichni...mehr

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ZAP 12/2017, Die Europäisch... / V. Einrichtung von Insolvenzregistern

Die EuInsVO verpflichtet die Mitgliedstaaten, zur Unterrichtung der von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens betroffenen Gläubiger und Gerichte, aber auch zur allgemeinen Information des Geschäftsverkehrs, öffentlich zugängliche elektronische Register einzuführen (Art. 24 ff. EuInsVO). Damit trägt der Verordnungsgeber dem Umstand Rechnung, dass die Leistungsfähigkeit gren...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / bb) Verzeichnisse

Seit Inkrafttreten der Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren (Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung – VbrInsVV v. 17.2.2002 – geändert durch Art. 1 Nr. 1 V. v. 23.6.2014 (BGBl I, S. 825 m.W.v. 30.6.2014) am 1.3.2002 sind auch die vom Schuldner vorzulegenden Verzeichnisse (Vermögensübersicht, Gläu...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / d) Verschwenderischer Lebensstil (§ 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO)

Für eine natürliche Person besteht keine Insolvenzantragspflicht. Aus diesem Grunde erfüllt die Verzögerung eines Insolvenzantrags noch nicht den Tatbestand der Norm (AG Göttingen NZI 2015, 40; vgl. ferner BGH NZI 2012, 330). Sanktioniert werden sollen missbräuchliche Verhaltensweisen des Schuldners, die zu einer Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger gefüh...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / d) Kündigungssperre im Insolvenzverfahren

Anders als zu Zeiten der alten Konkursordnung steht bei der Insolvenzordnung die Sanierung im Vordergrund und nicht die Zerschlagung. Da der Insolvenzverwalter aber Zeit benötigt, um die Sanierungsfähigkeit des Betriebes festzustellen, hat der Gesetzgeber in § 112 InsO die sog. Kündigungssperre eingeführt. Danach darf wegen Mietrückständen, die bis zur Stellung des Insolvenz...mehr

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ZAP 19/2015, Insolvenzabsic... / cc) Drohende Zahlungsunfähigkeit, § 18 InsO

Der Eröffnungsgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit kann ausschließlich vom Schuldner selbst geltend gemacht werden (§ 18 Abs. 1 Hs. 1 InsO), nicht aber von einem beteiligten Gläubiger. Nach der Legaldefinition des § 18 Abs. 2 InsO droht ein Schuldner zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpu...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltliche Ber... / IV. Beratung des Gläubigers bzgl. der Annahme eines Sanierungsvorschlags

Wird der Fall zunächst aus der Perspektive des Gläubigers betrachtet, der dem Sanierungsversuch zustimmen soll, so gerät dieser durch das Schreiben der WPG in eine nur schwer zu lösende Zwangslage. Aussicht auf Befriedigung besteht kaum, weil der Schuldner offensichtlich nicht mehr über ein pfändbares Vermögen verfügt. Ob der Gläubiger im Fall eines Insolvenzantrags tatsächl...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltliche Ber... / II. Verhaltensalternativen des Schuldners in der Krise

Für zahlungsschwache Schuldner, die kurz vor der Insolvenz stehen, stellt sich regelmäßig die Frage, ob sie sich dem Insolvenzverfahren stellen, den Versuch machen ihr defizitäres Unternehmen zu sanieren oder – sei es bewusst oder unbewusst – den Kopf in den Sand stecken und weiterwirtschaften, bis gar nichts mehr geht. Dabei ist entgegen mancher Erwartungen, die schon bei V...mehr

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ZAP 6/2016, Anwaltsmagazin / Lob und Kritik an der geplanten Reform der Insolvenzanfechtung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (BT-Drucks 18/7054) ist bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages Ende Februar in vielen Punkten kritisiert worden. Anliegen des Gesetzentwurfs ist es im Wesentlichen, klarer als bisher zu regeln, inwie...mehr

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ZAP 19/2015, Insolvenzabsic... / c) Nachweis des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit

Ist das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden, sollte zunächst das Insolvenzgutachten eingesehen werden. Hinweis: Ergänzend zu dem Gutachten kann der geschädigte Reisende als Beteiligter des Insolvenzverfahrens Einsichtnahme in die Gerichtsakten nehmen. Hieraus können sich weitere Anhaltspunkte auf den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit e...mehr

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AGS 6/2016, Geschäftsgebühr... / 1 Sachverhalt

Der Rechtsuchenden wurde Beratungshilfe "wegen Insolvenzanmeldung" bewilligt. In der Folge wurde die Beteiligte zu 1) für die Rechtsuchende Frau P tätig und hat Schriftwechsel mit den Gläubigern geführt. Nach Abschluss der Angelegenheit hat die Beteiligte zu 1) für die Vertretung der Rechtsuchenden in einem Schuldenbereinigungsverfahren vor Insolvenzanmeldung eine Gebühr nac...mehr

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AGS 6/2016, Geschäftsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Die nach den §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG grundsätzlich statthafte sofortige Beschwerde begegnet in formeller Hinsicht keinen Bedenken; insbesondere ist der Beschwerdewert von 200,00 EUR aus § 33 Abs. 3 RVG erreicht. Das zulässige Rechtsmittel hat auch in der Sache selbst Erfolg. Entgegen der Auffassung des AG umfasst die bewilligte Beratungshilfe die Durchführung des Schulden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.8 Insolvenzantrag des Finanzamts

Rz. 17 Unabhängig davon, dass gegen den Eröffnungsbeschluss und gegen die Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Zivilrechtsweg vor den ordentlichen Gerichten gegeben ist, beruht der Antrag des FA gem. §§ 13f. InsO auf einer Ermessensentscheidung, deren Rechtmäßigkeit im finanzgerichtlichen Verfahren zu überprüfen ist.[1] Der BFH lässt hierbei die Fr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Abgrenzung zur Aussetzung der Vollziehung

Rz. 2 Mit der Aussetzung der Vollziehung nach § 69 bzw. § 361 AO wird vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung bereits erlassener und vollziehbarer Verwaltungsakte erreicht, gegen die der Betroffene Einspruch eingelegt oder Klage erhoben hat. Die einstweilige Anordnung dient dagegen der vorläufigen Sicherung oder Regelung eines Anspruchs, den der Steuerbürger erst in e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 76... / 3.2 Entstehung der Sachhaftung (Abs. 2)

Rz. 4 Die Entstehung der Sachhaftung ist unabhängig von der Entstehung des Steueranspruchs. Hierin unterscheidet sich die Sachhaftung von den persönlichen Haftungstatbeständen, bei denen der Haftungsanspruch akzessorisch zum Steueranspruch ist. Die Sachhaftung und damit die Möglichkeit der Beschlagnahme von Waren kann auch schon vor der Steuerschuld entstehen. Eine Verwertun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.4.2.2 Sozialplan

Rz. 44 Aus der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss eines Interessenausgleichs folgt aber nicht ohne Weiteres seine Zuständigkeit auch für den Abschluss eines Sozialplans. Vielmehr ist gesondert zu prüfen, ob der Ausgleich oder die Abmilderung der durch die Betriebsänderung entstehenden Nachteile zwingend unternehmenseinheitlich oder betriebsübergreifend ge...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / § 15a Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit

(1) 1Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Insolvenzantrag zu stellen. 2Das Gleiche gilt für die organschaftlichen Vertreter der zur Vertretung der Gesellschaft ermächtig...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Gesetzgebungsgeschichte

Rn 3 Die Vorschrift ist durch das MoMiG mit Wirkung zum 1.11.2008 eingeführt worden und regelt – sieht man einmal von vereinzelten Ausnahmen (Rn. 7) ab – die Insolvenzantragspflicht rechtsformübergreifend.[4] Die entsprechenden Vorschriften in den einzelnen Gesellschaftsgesetzen (§§ 64 Abs. 1, 71 Abs. 4 GmbHG a. F.; §§ 92 Abs. 2, 268 Abs. 2 AktG a. F. sowie §§ 278 Abs. 3, 28...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.2 Die Rechtsfolge

Rn 55a Die Gerichte berücksichtigen strafschärfend, wenn der Insolvenzantrag über einen längeren Zeitraum nicht gestellt worden ist.[171] Strafmildernd kann zu berücksichtigen sein, wenn ein "faktischer Geschäftsführer" die eigentlichen Geschicke der Gesellschaft in Händen hält. Dann kann u. U. der rechtliche Geschäftsführer – wenn nur Befehlsempfänger oder Strohmann – nur a...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2.1 Beginn, Ende und Ruhen der Pflicht

Rn 28 Die Pflicht, den Eröffnungsantrag zu stellen, besteht – vorbehaltlich der Höchstfrist von drei Wochen -, wenn die Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung "offen zutage tritt" (oben Rn. 22). Die Pflicht dauert fort bis zur Insolvenzeröffnung. Ist die Gesellschaft zunächst insolvenzreif und überwindet sie sodann die Krise, erlischt die Insolvenzantragspflicht für die zurü...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.3.2 Tatsächliche Führungslosigkeit

Rn 38 Abs. 3 ist – h. M. zufolge – nicht entsprechend anzuwenden, wenn ein Geschäftsleiter zwar rechtlich, aber nicht mehr tatsächlich vorhanden ist, weil er unauffindbar, untergetaucht oder unwillig ist, sein Amt auszuüben.[123] Eine entsprechend weite Definition des Begriffs der Führungslosigkeit im RefE MoMiG hat der Gesetzgeber wegen zu vieler Zweifelsfragen fallen gelas...mehr