Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzantrag

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.2.2 Tathandlung

Rn 53a Während die Überschuldung stets die Erstellung einer Überschuldungsbilanz verlangt (§ 19 Rn. 27 ff.), kann die Zahlungsunfähigkeit sowohl durch eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten einerseits und der zu ihrer Tilgung vorhandenen kurzfristig herbeizuschaffenden Mittel andererseits oder aber mithilfe der sogenannten wirtschaftskriminal...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.2.2 Haftung von "Beratern"

Rn 78a Ob Berater (z. B. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) im Falle der Insolvenzverschleppung haften, hängt grundsätzlich von dem mit der schuldnerischen Gesellschaft vereinbarten Mandat ab. Hier sind grds. drei verschiedene Fallkonstellationen (spezifisches Mandat, allgemeines Mandat, Überschreiten eines allgemeinen Mandats) zu unterscheiden: Rn 78b Verpflichtet sich de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hälftiger Erlass von Säumniszuschlägen bei unbilliger Härte

Leitsatz Die Erhebung von Säumniszuschlägen ist unbillig, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuern unmöglich ist und daher die Ausübung von Druck zur Zahlung ihren Sinn verliert. Sachverhalt Der Kläger erzielte steuerpflichtige Umsätze. Auf die festgesetzten Umsatzsteuern erfolgten in den Jahren 2009 bis 2015 Tilgungen erst nach Rückstandsanzeigen und M...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Festsetzung gegen den Gläubiger

Rn 9 Ausnahmsweise können Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters ganz oder teilweise (z. B. bei wechselseitigem Mitverschulden gem. § 254 BGB) dem Gläubiger auferlegt und dann auch nach dieser Vorschrift gegen ihn festgesetzt werden. Im Gegensatz zum Schuldner findet sich hier nun auch eine ausdrückliche Regelung der "Kostenlast". Vora...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Festsetzung gegen den Schuldner

Rn 7 Auch die Neuregelung für alle ab dem 1.7. 2014 beantragte Verfahren belässt es zunächst bei dem Grundsatz der Haftung des Schuldners für Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters. Damit liegt eine zumindest formelle Regelung dieses bisher vor Einführung dieser Vorschrift nur materiell rechtlich anerkannten Erstattungsanspruchs des (ehemaligen) vorläufig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 172 Vermeid... / 2.3 Vereinigung mit einer anderen Krankenkasse (Abs. 3)

Rz. 23 Mit dem ab 1.1.2009 angefügten Abs. 3 wird ein von den freiwilligen Vereinigungen (§§ 144, 150, 160, 168a, 171a) und von sonstigen Zwangsvereinigungen (§ 145, § 150 Abs. 2, § 160 Abs. 3) abweichender eigenständiger Fall einer faktisch auch zwangsweisen freiwilligen Vereinigung (sog. Rettungsfusion) geregelt, denn der erforderliche Vereinigungsbeschluss des Verwaltungs...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO, InsVV § 19 Übergangsregelung

Gesetzestext (1) Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1.1.2004 eröffnet wurden, sind die Vorschriften dieser Verordnung in ihrer bis zum Inkrafttreten der Verordnung vom 4. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2569) am 7. Oktober 2004 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (2) Auf Vergütungen aus vorläufigen Insolvenzverwaltungen, die zum 29. Dezember 2006 bereits rechtskräftig abgerechnet...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / I. Insolvenzantrag

Rz. 2 Wie in einem Regelinsolvenzverfahren ist auch in einem Verbraucherinsolvenzverfahren Schriftformzwang nach § 13 Abs. 1 S. 1 InsO gegeben. Bei einem Insolvenzantrag einer natürlichen Person ist diese generell berechtigt den Antrag zu stellen, sofern sie prozessfähig ist. Ist der Schuldner nur partiell geschäftsfähig, kann die Antragstellung nur durch seinen gesetzlichen ...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / B. Insolvenzanträge von Privatpersonen

I. Insolvenzantrag Rz. 2 Wie in einem Regelinsolvenzverfahren ist auch in einem Verbraucherinsolvenzverfahren Schriftformzwang nach § 13 Abs. 1 S. 1 InsO gegeben. Bei einem Insolvenzantrag einer natürlichen Person ist diese generell berechtigt den Antrag zu stellen, sofern sie prozessfähig ist. Ist der Schuldner nur partiell geschäftsfähig, kann die Antragstellung nur durch se...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 3. Kostendeckung

Rz. 38 Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann aber nur dann erfolgen, wenn die Kosten des Verfahrens nach § 54 InsO gedeckt sind. In Verbraucherinsolvenzverfahren ist aber aufgrund der Verschuldung und der geringen Liquidität der Schuldner überwiegend eine Kostendeckung nicht zu erreichen. Aus diesem Grunde ist der Gesetzgeber dazu übergegangen diesen Personen die Durc...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / b) Anfechtung einer vorsätzlichen Benachteiligung

Rz. 142 In diesem Fall ist nach § 133 InsO eine Rechtshandlung des Insolvenzschuldners anfechtbar, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder in dem anderen Fall, in den letzten 10 Jahren vor dem Insolvenzantrag der Schuldner mit dem dem Gläubiger bekannten Vorsatz vorgenommen hat, die späteren Insolvenzgläubiger zu benachteiligen.mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / c) Überschuldung

Rz. 27 Nur bei juristischen Personen ist die Überschuldung ein Insolvenzeröffnungsgrund. Grundsätzlich ist Überschuldung gegeben, wenn die Aktiva die Passiva übersteigen. Die Entwicklung des Überschuldungsbegriffes hat sich in drei zeitlichen Stufen vollzogen. In der Konkurs- und der Gesamtvollstreckungsordnung war die Überschuldung nicht rechtlich definiert. Aus diesem Grund...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / VI. Eröffnungsverfahren

Rz. 24 Nach dem Eingang des Insolvenzantrages bei dem Insolvenzgericht und der Bestellung des Gutachters wird dieser prüfen, ob eine die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden ist. Des Weiteren hat der Gutachter noch den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit festzustellen, der in diesem Verfahrensabschnitt der einzige Insolvenzgrund ist, der zum Tragen kommen kann. 1. Ins...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 1. Insolvenzgründe generell

a) Zahlungsunfähigkeit Rz. 25 Die Zahlungsunfähigkeit wird in § 17 Abs. 2 S. 1 definiert. Die Zahlungsunfähigkeit ist dann durch den Gutachter festzustellen. Nach Abs. 2 S. 1 ist Zahlungsunfähigkeit dann gegeben, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Die Zahlungsunfähigkeit ist aber von einer bloßen Zahlungsstockung abzugrenzen. Nicht jede Liquiditätslücke führt...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / e) Eigentumsvorbehalt

aa) Darstellung Rz. 75 Der Eigentumsvorbehalt hat sich neben dem Sicherungseigentum zu einem der weit verbreitetsten Sicherungsmittel herausgestellt. In der Insolvenz des Sicherungsnehmers oder des Sicherungsgebers ergeben sich immer wieder Konstellationen, die zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien führen. bb) Einfacher Eigentumsvorbehalt Rz. 76 Bei dem einf...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 7. Absonderung

a) Allgemein Rz. 93 Bei dem Absonderungsrecht steht die vorzugsweise Befriedigung des Insolvenzgläubigers an einem zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstand im Vordergrund. Der Absonderungsberechtigte kann sein Recht nach den §§ 49 ff. InsO gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen. Die Verwertung des Absonderungsrechtes erfolgt entweder durch den Insolvenzverwalter oder...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 1. Insolvenzgläubiger

Rz. 42 Am Verfahren können nur Insolvenzgläubiger oder, sofern das Insolvenzgericht zur Anmeldung nicht nachrangiger Insolvenzgläubiger aufgefordert hat, auch diese teilnehmen. Nach der Definition des § 38 InsO ist ein Insolvenzgläubiger ein persönlicher Gläubiger, der einen vermögensrechtlichen Anspruch gegen den Insolvenzschuldner hat.mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / X. Vertragsverhältnisse in der Insolvenz

1. Grundlegende Regelungen Rz. 115 Die Abwicklung von Vertragsverhältnissen innerhalb eines Insolvenzverfahrens ist in den §§ 103 – 112 und §§ 115–117 InsO festgelegt. Von diesen Regelungen werden Schuldverhältnisse umfasst, die der Insolvenzschuldner vor Verfahrenseröffnung geschlossen hat. Zu den wichtigsten Vertragsverhältnissen, die in der Schnittstelle zum Insolvenzrecht...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / XI. Insolvenzanfechtung

Rz. 134 Für viele Berater ist eines ist der undurchsichtigsten Kapitel in der Abwicklung eines Insolvenzverfahrens, die Geltendmachung einer Insolvenzanfechtungen durch den Insolvenzverwalter. Rz. 135 Nachstehend soll ihnen durch die Zeittabelle vermittelt werden, innerhalb welcher Zeiträume ein Insolvenzverwalter Anfechtungsanprüche gegenüber einem Insolvenzgläubiger geltend...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / VII. Durchsetzung von Forderungen im Insolvenzverfahren

Rz. 41 Ein weiteres Aufgabenfeld in der Beratung von Mandanten ist die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle (§ 174 InsO). Dazu ist als Erstes eine Bestimmung der anzumeldenden Forderung vorzunehmen. Dabei ist abzugrenzen, ob es sich bei dem Mandanten um einen Insolvenz-, Aus-, Ab- oder Massegläubiger handelt. 1. Insolvenzgläubiger Rz. 42 Am Verfahren können nur Insol...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 6. Anmeldefrist

Rz. 49 Bei der durch das Gericht bestimmten Frist (§ 28 Abs. 1 S. 1 InsO) handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist. Nach Fristablauf kann der Gläubiger noch einen besonderen Prüfungstermin beantragen. Die anfallenden Kosten hat er aber zu tragen. Das Gericht kann auch zur Prüfung im schriftlichen Verfahren übergehen. (§ 177 Abs. 2 S. 1 InsO)mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / b) Besitz

Rz. 67 Das Recht zum Besitz wird überwiegend wie ein dingliches Recht behandelt. Der frühere Besitzer kann gegenüber dem jetzt besitzenden Insolvenzverwalter die Einräumung des Rechtes nach § 861 BGB bzw. die Herausgabe zwecks Ausübung des Besitzes nach § 1007 BGB verlangen.[46]mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 5. Aussonderungsfähige Rechte

a) Eigentum Rz. 63 Nach § 985 BGB kann der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe verlangen. Das Eigentum[43] stellt einen Grundfall des Aussonderungsrechtes dar. Aussonderung kann aber nur in dem Zustand erfolgen, in dem sich der Gegenstand im Besitz des Insolvenzverwalters befindet und nur an dem Ort, an dem der Gegenstand ist.[44] Der Verwalter muss den Gegenstand nur ...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / d) Sicherungseigentum

aa) Darstellung Rz. 72 Als überwiegendes Sicherungsmittel in der Praxis wird das so genannte Sicherungseigentum verwendet. Dabei wird die Übereignung nach §§ 930 ff. BGB durchgeführt, verbunden mit einer Sicherungsabrede. Im Außenverhältnis hat der Sicherungsnehmer Volleigentum erworben. Im Innenverhältnis ist dieses Recht aber fiduziarisch gebunden. Eine solche Rechtspositio...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / bb) Einfacher Eigentumsvorbehalt

Rz. 76 Bei dem einfachen Eigentumsvorbehalt[52] erfolgt die dingliche Übereignung nach § 929 S. 1 BGB unter der aufschiebenden Bedingung nach § 158 BGB, der vollständigen Zahlung des Kaufpreises aus einem Kaufvertrag, zur Absicherung des Verkäufers. Der Verkäufer der Sache bleibt in dieser Konstellation immer noch Eigentümer. (1) Insolvenz des Verkäufers Rz. 77 Eine Regelung i...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / cc) Rechtliche Situation bei der Insolvenz des Sicherungsnehmers

Rz. 74 Dem Sicherungsnehmer (Sicherungseigentümer) steht dann ein Aussonderungsrecht zu, wenn er gegenüber dem Insolvenzschuldner die zugrunde liegende Forderung erfüllt hat oder der Sicherungszweck anderweitig eingetreten ist.[51]mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / A. Einleitung

Rz. 1 Bereits seit vielen Jahren verknüpft sich das Familienrecht mit dem Insolvenzrecht immer enger. Ausschlaggebende Faktoren hierfür sind die immer weitere Fortschreitung der Überschuldung von Privatpersonen, die dann wiederum in die Familien hineinwirkt. Aus diesem Grunde sollen die nachfolgenden Darstellungen helfen, die Verzahnungen zwischen Familienrecht und Insolvenz...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / aa) Darstellung

Rz. 75 Der Eigentumsvorbehalt hat sich neben dem Sicherungseigentum zu einem der weit verbreitetsten Sicherungsmittel herausgestellt. In der Insolvenz des Sicherungsnehmers oder des Sicherungsgebers ergeben sich immer wieder Konstellationen, die zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien führen.mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 4. Eröffnung und weiterer Verfahrensablauf

Rz. 39 Ist eine Verfahrenskostendeckung gegeben, so wird das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren eröffnen. Dies geschieht durch Beschluss, der im Internet veröffentlicht wird.[31] Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Insolvenzverwalter bestellt. Über die Bestellung als Verwalter wird ihm eine Urkunde ausgehändigt, die dieser bei Verfahrensende an das Gericht zu...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 3. Anmeldefrist

Rz. 44 Im Eröffnungsbeschluss werden die Insolvenzgläubiger aufgefordert innerhalb der dort genannten Frist ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. In der überwiegenden Zahl der Fälle wird dem Insolvenzverwalter die Zustellung des Beschlusses an die Gläubiger nach § 8 Abs. 3 InsO übertragen. Die Übersendung des Beschlusses erfolgt meistens mit der Übersendung eines...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 5. Schriftformerfordernis

Rz. 46 Nach § 174 Abs. 1 S. 1 InsO haben die Anmeldungen in Schriftform und ich deutscher Sprache[33] (§ 184 GVG) zu erfolgen.[34] Inhaltlich muss die Anmeldung alle Informationen und Beweismittel beinhalten, die es dem Insolvenzverwalter ermöglicht, die Forderung auf ihr Bestehen sowohl dem Rechtsgrund als der Höhe nach zu prüfen. Der Inhalt der Anmeldung ist mit einer schl...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 4. Verträge mit Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern

Rz. 133 Auf diese Verträge unterfallen der Vorschrift des §§ 116 InsO. Mit Verfahrenseröffnung sind diese beendet. Die Beendigung des Geschäftsbesorgungsvertrages ist eine zwingende Rechtsfolge und kann auch nicht vertraglich abbedungen werden.[81] Dem Verlangen des Insolvenzverwalters auf Rechenschaftslegung gegenüber den vorgenannten Berufsgruppen können diese nicht mit de...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / VIII. Der Massebeschlag

Rz. 50 Für den Berater es ist unumgänglich zu wissen, welche Vermögenswerte der so genannten Insolvenzmasse zuzuordnen sind. Erst durch dieses Verständnis wird gewährleistet, dass im Rahmen der Betreuung eines Insolvenzschuldners in einem eröffneten Verfahren rechtlich korrekte Ausführungen gemacht werden können. Ein solches Verständnis ist nicht überwiegend gegeben. Rz. 51 N...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / a) Zahlungsunfähigkeit

Rz. 25 Die Zahlungsunfähigkeit wird in § 17 Abs. 2 S. 1 definiert. Die Zahlungsunfähigkeit ist dann durch den Gutachter festzustellen. Nach Abs. 2 S. 1 ist Zahlungsunfähigkeit dann gegeben, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Die Zahlungsunfähigkeit ist aber von einer bloßen Zahlungsstockung abzugrenzen. Nicht jede Liquiditätslücke führt unweigerlich zur Zahl...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 136 Grundsätzlich setzt eine Insolvenzanfechtungen voraus, dass eine vor Insolvenzeröffnung oder in den Fällen des § 147 InsO nach Insolvenzeröffnung erfolgte Rechtshandlung zu einer Benachteiligung der Insolvenzgläubiger geführt hat. Zwischen der Rechtshandlung und der Benachteiligung muss ein Zurechnungszusammenhang bestehen. Werden dann die Tatbestandsvoraussetzungen ...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 2. Definition Aussonderung(-recht)

Rz. 55 Unter Aussonderung ist zu verstehen, dass ein Dritter oder ein Insolvenzgläubiger die Massefremdheit eines Rechtes geltend macht. Bei einer Aussonderung unterliegt von Anfang an das Recht/der Gegenstand nicht dem Insolvenzbeschlag und muss daher vom Insolvenzverwalter aus der Masse freigegeben werden. Werden durch den Insolvenzverwalter bei der Inbesitznahme nach § 14...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / a) Eigentum

Rz. 63 Nach § 985 BGB kann der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe verlangen. Das Eigentum[43] stellt einen Grundfall des Aussonderungsrechtes dar. Aussonderung kann aber nur in dem Zustand erfolgen, in dem sich der Gegenstand im Besitz des Insolvenzverwalters befindet und nur an dem Ort, an dem der Gegenstand ist.[44] Der Verwalter muss den Gegenstand nur zur Abholun...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 3. Kurzdarstellung der wichtigsten Anfechtungstatbestände in Übersichtsform

Rz. 139 § 130 Anfechtung kongruenter Deckungen Die Anfechtbarkeit einer dem Gläubiger gebührenden (kongruenten) Sicherung oder Befriedigung (Deckung) wird durch § 130 InsO erreicht. Grundsätzlich darf ein Gläubiger darauf vertrauen, dass er vertragsgerecht erhaltene Leistungen auch behalten darf. Dieser Rechtssatz erfährt aber im Insolvenzverfahren eine Einschränkung. Hat de...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 4. Anspruchsgegner

Rz. 60 Anspruchsgegner zur Geltendmachung eines Aussonderungsrechtes ist immer der Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter ist nämlich Inhaber und Verwalter der so genannten Ist-Masse. Immer wieder wird die Frage aufgeworfen, ob der vorläufige Insolvenzverwalter zur Aussonderung verpflichtet ist. Eine Pflicht zur Aussonderung des vorläufigen Insolvenzverwalters besteht ab...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / c) Sonstige Rechte

Rz. 68 Der berechtigte Erbe kann gemäß § 2018 BGB gegenüber dem Insolvenzverwalter die Herausgabe des sich in der Masse befindlichen Erbes verlangen.[47] Dingliche Vorkaufsrechte nach den §§ 1094 ff. BGB können auch Aussonderungsrechte begründen. Pfandrechte an beweglichen Sachen und Rechten geben dem Pfandgläubiger die Möglichkeit, den Insolvenzverwalter auf Herausgabe in A...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / aa) Darstellung

Rz. 72 Als überwiegendes Sicherungsmittel in der Praxis wird das so genannte Sicherungseigentum verwendet. Dabei wird die Übereignung nach §§ 930 ff. BGB durchgeführt, verbunden mit einer Sicherungsabrede. Im Außenverhältnis hat der Sicherungsnehmer Volleigentum erworben. Im Innenverhältnis ist dieses Recht aber fiduziarisch gebunden. Eine solche Rechtsposition wird von der ...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / (1) Insolvenz des Verkäufers

Rz. 77 Eine Regelung in der Insolvenz des Verkäufers[53] findet sich versteckt in § 107 InsO. In der Insolvenz des Vorbehaltsverkäufers kann der Käufer nach § 107 Abs. 1 InsO die Erfüllung des Kaufvertrages verlangen und dadurch Volleigentum erwerben. Dafür muss er aber im Besitz der Sache sein. Durch diese Regelung wird es nämlich dem Insolvenzverwalter genommen, das Anwart...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / V. Weitere Rechtsänderungen zum 1.7.2014

Rz. 23 Durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte sind eine Vielzahl von Änderungen in Kraft getreten, die zu beachten sind.mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / cc) Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Rz. 81 Bei der Vereinbarung eines so genannten verlängerten Eigentumsvorbehaltes[55] ist es dem Vorbehaltskäufer gestattet, die erworbene Sache im Rahmen der ordnungsgemäßen Ausübung seines Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Einhergehend tritt der Vorbehaltskäufer an den Vorbehaltsverkäufer seine Forderung aus seiner eigenen Weiterveräußerung an den Endkunden ab. In die...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 2. Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

Rz. 34 Besteht bei dem Insolvenzgericht, dem Gutachter oder dem vorläufigen Insolvenzverwalter der Verdacht, dass der Insolvenzschuldner seine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren nach § 20 InsO verletzt, können Sicherungsmaßnahmen zugunsten der Insolvenzmasse angeordnet werden.[19] a) Vorläufige Postsperre Rz. 35 So kann unter anderem die Postsperre nach §...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / ee) Nachgeschalteter/weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt

Rz. 83 In diesem Falle[57] legt der Vorbehaltskäufer seinem eigenen Endkunden den ihn betreffenden Eigentumsvorbehalt offen. In seiner vertraglichen Abrede überträgt dann der Vorbehaltskäufer auf seinen Endkunden das ihm bereits zustehende Anwartschaftsrecht am Eigentum. In dieser Konstellation tritt der Endkunde an die Stelle des Vorbehaltskäufers und nimmt seine Rechtsstel...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / b) Drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO

Rz. 26 Eine drohende Zahlungsunfähigkeit ist nach § 18 InsO gegeben, wenn der Insolvenzschuldner nicht in der Lage sein wird seine bestehenden Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. Der Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit ist nur Insolvenzgrund bei so genannten "Eigenanträgen" eines Insolvenzschuldners und nicht bei Fremdanträgen. Dieser Insolvenzan...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / b) Einstellung der Zwangsvollstreckung bewegliches Vermögen

Rz. 36 Eine weitere sehr sinnvolle Maßnahme zur Wahrung der Rechte der Gesamtgläubigerschaft ist die Anordnung der Einstellung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen. Erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt die Rechtswirkung des § 89 InsO ein, der Zwangsvollstreckungen nach Verfahrenseröffnung für unzulässig erklärt. Auf Antrag des vorläufigen Insolvenzv...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / aa) Immobiliarpfandrechte

Rz. 96 Immobiliarpfandrechte liegen vor, wenn ein Recht auf Befriedigung an Gegenständen besteht, die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen (Grundstücke etc.). Die Immobiliarabsonderung bestimmt sich nach den §§ 864, 865 ZPO, 93 ff., 97 ff., 1120 ff. BGB. Bei einer Verwertung nach dem ZVG sind die Vorschriften der §§ 10 – 14 ZVG maßgebend. Rz. 97 Au...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / a) Allgemein

Rz. 93 Bei dem Absonderungsrecht steht die vorzugsweise Befriedigung des Insolvenzgläubigers an einem zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstand im Vordergrund. Der Absonderungsberechtigte kann sein Recht nach den §§ 49 ff. InsO gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen. Die Verwertung des Absonderungsrechtes erfolgt entweder durch den Insolvenzverwalter oder in speziell...mehr