Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabrechnung

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§ 7 Beschlussrecht / 2. Einberufungsfrist (§ 24 Abs. 4)

Rz. 8 Die Einberufungsfrist wird in§ 24 Abs. 4 S. 2 WEG auf drei Wochen verlängert. Dies begründen die Gesetzesmaterialien damit, dass die Möglichkeiten der Wohnungseigentümer, sich auf die Eigentümerversammlung vorzubereiten, verbessert werden soll.[7] Im Übrigen bleibt die Vorschrift unverändert. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit abweichender Regelungen in der Gem...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / a) Grundsatz: Trennung von Zahlungs- und Wirtschaftsplan

Rz. 2 Die Beschlussfassung über das Finanz- und Rechnungswesen wird durch das WEMoG grundlegend umgestaltet. Während nach früherem Recht Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung beschlossen wurden und die Zahlungspflichten implizit aus deren Genehmigung folgten,[5] will der Gesetzgeber dieses Verhältnis nun umkehren. Dies kommt in § 28 Abs. 1 S. 1 WEG dadurch zum Ausdruck, dass ...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / b) Angemessener Ausgleich

Rz. 131 Im Ausgleich für die nachträgliche Mitbenutzung muss der neue Nutzer einen "angemessenen Ausgleich" leisten. Er ist in dem Beschluss über die Gestattung der Mitbenutzung festzusetzen.[85] Die Gesetzesmaterialien befassen sich ausgiebig mit seiner Höhe. So verlangen sie durchaus nachvollziehbar, dass die Kosten von Errichtung und Erhalt der baulichen Veränderung mit A...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / A. Zielsetzung

Rz. 1 Grundlegend umgestaltet hat der Gesetzgeber die Regelungen zum Finanzwesen der Wohnungseigentümergemeinschaft, womit er zunächst eine klarere Fassung des Gesetzes beabsichtigt.[1] In den Vordergrund rückt er nun die Beschlüsse über Vorauszahlungen und Nachschüsse bzw. die Anpassung von Vorschüssen. Die bisher im Vordergrund stehenden Wirtschaftspläne und Jahresabrechnu...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / a) Fortführung früheren Rechtes zu beschlussfreien Befugnissen

Rz. 52 Der Gesetzgeber wollte die Möglichkeit des Verwalters, ohne Beschlussfassung tätig zu werden, durch § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ausschließlich erweitern. Deswegen verbleibt es auch ohne diesbezügliche Vorgaben in Gesetzestext und -materialien bei den Befugnissen, die dem Verwalter schon früher ohne Entscheidung der Eigentümerversammlung zukamen, bei der Entbehrlichkeit der ...mehr

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WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 4 Verhältnis der Wohnungseigentümer zum Verwalter

Unter Geltung des WEMoG wird der Verwalter gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern weder Rechte noch Pflichten haben. Eine mit dem derzeit noch geltenden § 27 Abs. 2 WEG a. F. korrespondierende Regelung wird es nicht mehr geben. Der Verwalter fungiert allein als Organ und Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Alte Rechtslage Nach derzeit noch geltender Rechtsl...mehr

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WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 3.2.4 Recht zur Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen

Neu: Einsichtsrecht in Verwaltungsunterlagen Gemäß § 18 Abs. 4 WEG n. F. kann jeder Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen. Obwohl gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, war längst anerkannt, dass es sich bei dem Recht der Wohnungseigentümer auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen um einen Individ...mehr

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WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 6.1.1.3 Vertiefung: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Eine Einbeziehung des Dritten ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der überwiegenden Meinung in der Literatur abzulehnen, wenn ein Schutzbedürfnis des Dritten nicht besteht. Sie ist im allgemeinen dann zu verneinen, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche – gleich gegen wen – zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wi...mehr

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WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 3.2.3 Ansprüche gegen den Verwalter

Hat ein Wohnungseigentümer nach derzeitiger Rechtslage noch einen unmittelbaren Anspruch gegen den Verwalter auf Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung, Erstellung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung oder auf Beschlussdurchführung, sind derartige Ansprüche künftig gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten und notfalls gerichtlich durchzusetzen.[1]mehr

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WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 5.2.2 Negative Komponenten

Zum Gemeinschaftsvermögen gehören als negative Komponenten insbesondere die Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Zu diesen Verbindlichkeiten gehören sämtliche Ansprüche gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer von außenstehenden Dritten, wie etwa der Werklohn des Handwerkers, Ansprüche von Versorgungsunternehmen oder aber auch das Verwalterhonorar....mehr

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WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 3.2 Sonstige Individualansprüche der Wohnungseigentümer

Wie ausgeführt, obliegt die gesamte Verwaltung des Gemeinschaftseigentums künftig der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Das WEMoG stärkt die Stellung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch insoweit, als es mit Blick auf die Ausübungsbefugnis der Rechte der Wohnungseigentümer nicht mehr nach sog. "geborenen" und "gekorenen" Ansprüchen trennt – letztere werden gar nic...mehr

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WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 5.2.1 Positive Komponenten

Zum Gemeinschaftsvermögen gehören insbesondere die Ansprüche und Befugnisse aus Rechtsverhältnissen mit Dritten und Wohnungseigentümern sowie die eingenommenen Gelder. Im Einzelnen gehören zum Gemeinschaftsvermögen eingenommene Gelder, Bankguthaben, Rücklagen, Ansprüche auf Miet- und Pachtzahlungen, Ansprüche auf Zahlung von Hausgeldern, Sonderumlagen, Ansprüche auf Schadensersatz,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 468 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen Einkommensteuer) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinander in An...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geringwertige Wirtschaftsgüter / 2.3 Beispiel 3: Unterjährige Anschaffung

Ein Wirtschaftsgut wird zu einem Nettowert von 900 EUR im Dezember 2020 angeschafft. Wird die Poolabschreibung gewählt, geht ein Abschreibungsbetrag in Höhe von 180 EUR in die Jahresabrechnung ein (900 ./. 5). Im Falle der Sofortabschreibung ist eine anteilige unterjährige Abschreibung zu berücksichtigen. Da die Anschaffung in den Dezember fällt, ist ein Zwölftel anzusetzen....mehr

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Absenkung des Umsatzsteuers... / 4.4 Weitere Sonderregelungen

Auch in weiteren Sonderfällen müssen umsatzsteuerrechtliche Besonderheiten beachtet werden: Erstattung von Pfandbeträgen: Die Rücknahme von Leergut stellt eine Entgeltsminderung dar. Grundsätzlich müsste die Erstattung dem ursprünglichen Umsatz zugerechnet werden (praktisch unmöglich). Aus Vereinfachungsgründen lässt die Finanzverwaltung es zu, bei der Erstattung von Pfandbet...mehr

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Befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze (zu § 12 UStG)

Kommentar Zur Konjunkturbelebung im Rahmen der Corona-Krise wurde beschlossen, den allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % und den ermäßigten Steuersatz von 7 % auf 5 % temporär abzusenken. Wie auch schon bei früheren allgemeinen Steuersatzänderungen hat die Finanzverwaltung in einem umfassenden Schreiben zu den Anwendungsregelungen Stellung genommen und eine Vielzahl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Einzelfälle

Rz. 8 Als vertretbare Handlungen kommen i. d. R. Werk- oder Dienstleistungen (soweit letztere nicht unter § 888 ZPO fallen) vor (ausführlich hierzu Goebel/Goebel, § 11 Rn. 10), so z. B.: Abnahme einer Kaufsache (OLG Köln, MDR 1975, 586), der Anspruch auf Vernichtung von Fotomaterial, das sich im Besitz des Schuldners befindet (OLGR Frankfurt, 2006, 935; ausgeschlossen wäre ein...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Einzelfälle

Rz. 7 Als nicht vertretbare Handlungen kommen in Betracht (übersichtlich Goebel/Goebel, § 11 Rn. 66): Auszahlungsanweisung an Anwalt zur Rückzahlung des vom Gläubiger auf dessen Geschäftskonto eingezahlten Geldes (OLG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 26.10.2011, 16 W 120/11, Juris; BGH, JurBüro 2008, 104). Verpflichtung zur Gewährung häuslicher Krankenpflege (LSG Berlin Brande...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / bb) Jährliche Rechnungslegung nach Abs. 2

Rz. 46 Bei einer Testamentsvollstreckung, die länger als ein Jahr dauert, kann der Erbe – unabhängig davon, ob es sich um eine Verwaltungs- oder reine Abwicklungsvollstreckung handelt – aufgrund Abs. 2 eine jährliche Rechnungslegung verlangen.[109] Für die jährliche Rechnungslegung gelten dieselben Grundsätze wie für die Rechenschaftsablegung als Schlussabrechnung. Sie ist l...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Aufwendungen

Rz. 44 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Bei der Beschäftigung von ArbN (> Rz 21 ff) sind Aufwendungen die Ausgaben für den > Arbeitslohn (das > Arbeitsentgelt) in Form von Geld. Hinzu kommen die Lohnzusatzkosten, zB Pflichtbeiträge des ArbG zur SozVers, pauschale Steuerabzüge nach § 40a EStG (> Rz 27 ff, 30 ff). In die Begünstigung einbezogen sind aber auch Sachleistungen wie frei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nachweis der Aufwendungen

Rz. 59 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Seit dem VZ 2008 müssen die Rechnung und der Zahlungsnachweis dem FA nicht mehr zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden (vgl § 35a Abs 5 Satz 3; > Rz 12). Die in > Rz 60ff genannten Nachweise muss der Stpfl aber weiterhin vorhalten; sie sind dem FA auf Anforderung vorzulegen. Bei einem Haushalt im EU/EWR-Ausland (> Rz 25/2) beste...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wohnungseigentümergemeinschaft

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Erfüllt bei einer WEG der Verwalter sämtliche die Gemeinschaft betreffenden Arbeitgeberpflichten (Zusammenstellung der für den LSt-Abzug maßgebenden Lohnteile, Abgabe der > Lohnsteuer-Anmeldung und > Abführung der Lohnsteuer), so ist das für den Verwalter zuständige FA zugleich > Betriebsstätten-Finanzamt für die WEG (FinVerw, DStR 1988, 787;...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 435 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen Einkommensteuer) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Rz. 436 Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinand...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Stolperfalle Hausgeldklage / 6 Ergebnis der Jahresabrechnung

Zumindest in den Bereichen der Landgerichtsbezirke Dortmund und Frankfurt/Main, aber zunehmend auch in vielen anderen Landgerichtsbezirken, droht unangenehmes Erwachen dann, wenn Hausgeldrückstände auf Grundlage der Jahresabrechnung geltend gemacht werden und die Jahresabrechnung nicht die Abrechnungsspitze ausweist. Dann nämlich wird Beschlussnichtigkeit angenommen (LG Fran...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Stolperfalle Hausgeldklage / 9 Verjährungsfalle

Leider keine Seltenheit sind die Fälle, in denen etwa der Beschluss über die Jahresabrechnung angefochten ist und sich ergebende Nachzahlungsansprüche aus den Einzelabrechnungen eben wegen dem laufenden Klageverfahren vom Verwalter nicht geltend gemacht werden, weil er – zunächst nachvollziehbar – den Ausgang des Verfahrens abwarten will. So verständlich ein derartiger Beweg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Stolperfalle Hausgeldklage / 1 Was ist vorgerichtlich zu beachten?

Geraten Wohnungseigentümer in Hausgeldrückstand, hat der Verwalter zunächst die innerhalb der Eigentümergemeinschaft geltende Rechtslage zu prüfen. Diese ist in aller erster Linie geprägt durch die Gemeinschaftsordnung und Beschlüsse der Wohnungseigentümer. Hausgelder können dabei immer erst dann gerichtlich gegen einen Wohnungseigentümer geltend gemacht werden, wenn dieser ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Stolperfalle Hausgeldklage / 5 Gültigkeit des Wirtschaftsplans

Von vornherein besteht keine Zahlungspflicht der Wohnungseigentümer, wenn lediglich ein Gesamtwirtschaftsplan, nicht aber auch die Einzelwirtschaftspläne beschlossen wurden (BGH, Beschluss v. 2.6.2005, V ZB 32/05). Eine Hausgeldklage ist in einem derartigen Fall zum Scheitern verurteilt. Ist im Übrigen der Beschluss über die Genehmigung des Wirtschaftsplans und der Einzelwir...mehr

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AGS 03/2019, Berechnung der... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 321a ZPO statthafte Anhörungsrüge ist unzulässig, weil sie den gesetzlichen Darlegungsanforderungen nicht genügt. Eine Anhörungsrüge ist nur zulässig, wenn mit ihr eine neue und eigenständige Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch das erkennende Gericht gerügt wird; dabei ist darzulegen, dass das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblic...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 5. Betreuung und Erbfall

Rz. 27 Erben eines betreuten Erblassers haben nach dessen Tod gegen den Betreuer einen Anspruch auf Rechnungslegung (§§ 1908i, 1892 BGB). Diese Verpflichtung kann der Betreuer dadurch erfüllen, indem er Bezug nimmt auf den Vorgaben der §§ 1908i, 1840 BGB genügende Jahresabrechnungen und diese den Erben in Kopie überlässt.[40] Rz. 28 Eine Pflicht zur Schlussrechnung trifft auc...mehr

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AGS 1/2018, Zweite Überprüf... / 2 Aus den Gründen

A. Die befristete Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen die Streitwertabänderung für die erste Instanz ist unzulässig (§§ 68 Abs. 1 S. 5, 66 Abs. 4, 63 Abs. 3 GKG, § 32 Abs. 2 RVG). Das LG hat insoweit als Berufungsgericht entschieden und bei der Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung nach § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GKG bereits eine Kontrolle dieser Ent...mehr

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Abrechnung: Vorbehalt einer Nachprüfung

Leitsatz Ein Vorbehalt einer Nachprüfung einzelner Kostenpositionen in der Abrechnung muss nicht die Nichtigkeit des Beschlusses über die Genehmigung der Abrechnung zur Folge haben. Normenkette WEG § 28 Abs. 5 Das Problem Die Wohnungseigentümer fassen im Jahr 2011 folgenden Beschluss: "Die vorgelegte Wohngeldabrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010 und die Einzelabrechnungen 201...mehr

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Genehmigung der Abrechnung: Bestimmtheit des Beschlusses

Leitsatz Die Formulierung "Die vorgelegte Gesamtjahresabrechnung mit den Einzelabrechnungen vom (...) für das Wirtschaftsjahr (...)" ist hinreichend bestimmt, wenn es keine weiteren Abrechnungsentwürfe gab und das Abrechnungswerk in der Versammlung vorlag oder allen bekannt war. Normenkette WEG § 28 Abs. 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: Die vorge...mehr

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Abrechnung: Anforderungen

Leitsatz Sind in einer Gesamtabrechnung nicht erkennbar alle Einnahmen genannt, ist diese nicht ordnungsmäßig. Normenkette WEG § 28 Abs. 3, Abs. 5 Das Problem Die Wohnungseigentümer fassen Ende 2015 folgenden Beschluss: Die allen Eigentümern mit der Einladung zu dieser Versammlung übersandte Jahresabrechnung für das Jahr 2014 mit Gesamtkosten von 12.197,01 EUR sowie die Einzela...mehr

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FoVo 6/2017, Vollstreckung der Verurteilung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung einer Jahresabrechnung

Leitsatz 1. Die Verurteilung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung einer Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 3 WEG für Kalenderjahre, in denen er die Verwaltung geführt hat, ist als Verurteilung zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung gemäß § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch Androhung von Zwangsmitteln und nicht als Verurteilung zur Vornahme einer v...mehr

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FoVo 6/2017, Vollstreckung ... / 2 II. Aus der Entscheidung/Der Praxistipp

BGH folgt LG bei der Einordnung Die Verurteilung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung einer Jahresabrechnung für Kalenderjahre, in denen er die Verwaltung geführt hat, ist als Verurteilung zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung und nicht als Verurteilung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung zu vollstrecken. Die Abgrenzung zwischen vert...mehr

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FoVo 6/2017, Vollstreckung ... / 1 I. Der Fall im Überblick

Erstellung von Jahresrechnung und Wirtschaftsplan Die Gläubiger sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die Schuldnerin war die Verwalterin dieser Gemeinschaft. Sie wurde durch Anerkenntnisurteil verurteilt, für die WEG für die Kalenderjahre 2011, 2012 und 2013 jeweils eine Jahresabrechnung und für das Kalenderjahr 2014 einen Wirtschaftsplan aufzustellen u...mehr

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FoVo 6/2017, Vollstreckung ... / Leitsatz

1. Die Verurteilung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung einer Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 3 WEG für Kalenderjahre, in denen er die Verwaltung geführt hat, ist als Verurteilung zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung gemäß § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch Androhung von Zwangsmitteln und nicht als Verurteilung zur Vornahme einer vertretba...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / VII. Inhaltskontrolle bei Preiserhöhungsklauseln, insbesondere bei längerfristigen Verträgen mit Verbrauchern

Rz. 16 Fällt eine Preisanpassungsklausel schon nicht in den Anwendungsbereich des § 309 Nr. 1 BGB, weil etwa der zugrundeliegende Vertrag eine längere Leistungszeit als vier Monate nach Vertragsschluss ausweist oder es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt, kann sie bei Verträgen insbesondere mit Verbrauchern jedoch wegen § 307 BGB unwirksam sein. Im Allgemeinen gilt hier...mehr

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Grundsätze zur Abrechnung und Darstellung der Instandhaltungsrückstellung

Leitsatz Die Abrechnung muss vollständig, übersichtlich und verständlich gegliedert sein und die Wohnungseigentümer müssen nachvollziehen können, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist, insbesondere ob sie entsprechend den Vorgaben des Wirtschaftsplans eingesetzt worden sind. Der Verwalter hat im Rahmen der Darstellung der Instandhaltungsrückstellung anzugeben, ob Mit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Kommentar Was ist eine "haushaltsnahe Dienstleistung"? Nach § 35a EStG werden Leistungen und Beschäftigungen im Privathaushalt steuerlich gefördert, insbesondere um Schwarzarbeit zu verhindern. Zur Anwendung der Regelungen hat die Finanzverwaltung ihren alten Erlass vom 10.1.2014 nun überarbeitet und ergänzt. Die Änderungen waren insbesondere aufgrund neuerer Rechtsprechung d...mehr

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Abrechnung mit Korrekturvorbehalt

Leitsatz Die Genehmigung einer Abrechnung mit dem Zusatz, gegebenenfalls noch vorzunehmende Korrekturen seien in einer späteren Abrechnung vorzunehmen, macht den Genehmigungsbeschluss nichtig. Normenkette WEG § 28 Abs. 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen die Abrechnungen für 2012 und für 2013 mit dem Korrekturvorbehalt: "Gegebenenfalls noch vorzunehmende Korrektur...mehr

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ZAP 19/2016, WEG-Verwalter: Verurteilung zur Erstellung einer Jahresabrechnung

(BGH, Beschl. v. 23.6.2016 – I ZB 5/16) • Bei dem Erstellen einer Jahresabrechnung handelt es sich um eine nicht vertretbare Handlung, wenn der Verwalter die Abrechnung für ein Kalenderjahr aufstellt, in dem er selbst die Verwaltung geführt hat. Der Verwalter hat in einem solchen Fall bei der Abrechnung auch für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Belege einzustehen. Die...mehr

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ZAP 7/2017, Betriebskostennachforderungen: Verspätete WEG-Abrechnung

(BGH, Urt. v. 25.1.2017 – VIII ZR 249/15) • Bei Vermietung einer Eigentumswohnung ist für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung die vorherige Beschlussfassung über die Jahresrechnung der WEG nicht Voraussetzung. Der Vermieter versäumt daher die Abrechnungsfrist, wenn er nicht anderweitig darlegt, dass er an der Erstellung der Betriebskostenabrechnung gehindert war. Hin...mehr

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ZAP 15/2016, WEG: Eigentümerbeschluss über die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

(BGH, Urt. v. 8.4.2016 – V ZR 104/15) • Nach § 16 Abs. 3 WEG können die Wohnungseigentümer hinsichtlich der in der Vorschrift näher bezeichneten Betriebs- und Verwaltungskosten den bestehenden Umlageschlüssel durch Mehrheitsbeschluss ändern, soweit dies ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Ein Beschluss über die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels kann auch wirksam se...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / 1. Verwertung bei verjährter Gegenforderung

Zu den größten Irrtümern im Mietrecht zählt sicher auch die Frage, wann der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution fällig wird. Anders als vor allem in der Laiensphäre geglaubt wird, gibt es hier keine starren Fristen, z.B. nach sechs Monaten. Bei der Verpfändung eines Sparbuchs steht dem Mieter ein Anspruch auf Freigabe der Sicherheit und Rückgabe des Sparbuchs sowohl aus §§ ...mehr

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ZAP 23/2016, Mietsicherheit: Fälligkeit des Anspruchs und Rückgabe

(BGH, Versäumnisurt. v. 20.7.2016 – VIII ZR 263/14) • Dem Mieter, der eine Mietsicherheit geleistet hat, steht (frühestens) nach Beendigung des Mietverhältnisses und Ablauf einer angemessenen Prüfungsfrist des Vermieters ein Anspruch auf Freigabe der Sicherheit zu. Dieser Anspruch wird erst dann fällig, wenn das Sicherungsbedürfnis entfallen ist, mithin zu dem Zeitpunkt, in ...mehr

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AGS 6/2016, Anfechtung der ... / 1 Sachverhalt

Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Versammlung beschlossen die Wohnungseigentümer zu dem Tagesordnungspunkt (TOP) 4a mehrheitlich die Jahresabrechnung 2011 sowie zu TOP 4b die Entlastung des Verwalters. Die Abrechnung enthält Kosten von 5.311,89 EUR für eine Reparatur der Aufzugsanlage. Der Kläger, der meint, die Wohnungseigentümer hätten einen Be...mehr

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AGS 6/2016, Anfechtung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. 1. Sie ist gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 522 Abs. 4 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig, weil die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO). Dieser Zulässigkeitsgrund ist unter anderem gegeben, wenn das Berufungsgericht dem Rechtsmittelführer den Zugang...mehr

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Kosten: Verteilung von gerichtlichen Verfahrenskosten

Leitsatz An den Kosten einer Hausgeldklage nimmt der beklagte Wohnungseigentümer teil. An den Kosten einer Anfechtungsklage ist der klagende Wohnungseigentümer im Innenverhältnis nicht zu beteiligen. Normenkette §§ 16 Abs. 2, Abs. 8, 28 Abs. 3 WEG Das Problem Wohnungseigentümer K geht gegen den Beschluss vor, mit dem die Abrechnung genehmigt wird. K bemängelt, dass die Vergütun...mehr