Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.5.1.1 Der Kostenvergleich

Rz. 9 Der Wahl und den Wünschen soll gemäß Abs. 2 Satz 1 entsprochen werden. Dies bedeutet, dass eine Ermessensreduzierung auf Null eintritt, soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen und keine atypischen Umstände eine andere Entscheidung gebieten. Der Anspruch besteht nur, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Dabei handelt es sich ...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.2.2 Gemeinnützige Zielsetzung

Rz. 12 Nach Nr. 2 muss der Antragsteller gemeinnützige Ziele verfolgen. Damit soll nicht die Gemeinnützigkeit im steuerrechtlichen Sinne gemeint sein (siehe BT-Drs. 11/6748 S. 82; so auch VG Köln, Urteil v. 27.6.2013, 26 K 34/12 Rz. 144 ff.). Dies stellt die Jugendämter vor Probleme, da unklar ist, wodurch sich der steuerrechtliche von dem allgemeinen Begriff der Gemeinnützi...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.2.1 3-jährige Tätigkeit

Rz. 17 Wer die vorab beschriebenen Bedingungen für eine Anerkennung nach Abs. 1 erfüllt, hat gemäß Abs. 2 einen Anspruch auf Anerkennung, wenn er mindestens 3 Jahre auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig gewesen ist. Für die Berechnung des Zeitraums von 3 Jahren kommt es darauf an, wann der Träger tatsächlich damit begonnen hat, auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig zu werden (...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.2.3 Voraussetzungen nach § 75 Abs. 1

Rz. 19 Die Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 1 bis 4 müssen während der gesamten 3 Jahre der Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe vorgelegen haben. Der Anerkennungsbescheid unterliegt als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung der ständigen Kontrolle des öffentlichen Trägers dahingehend, ob die Voraussetzungen der Anerkennung weiterhin vorliegen (Trésoret, in: Schlegel/Voelzke, ju...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 1.3 Privilegierung bei der Förderung nach § 74

Rz. 4 Die staatliche Anerkennung führt außerdem dazu, dass die Träger stärker gefördert werden. Die Anerkennung ist allerdings keine Voraussetzung, um von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe Förderung zu erhalten. § 74 Abs. 1 unterscheidet nicht zwischen staatlich anerkannten und nicht staatlich anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe. Nur die auf Dauer angelegte För...mehr

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Jung, SGB VIII § 73 Ehrenam... / 3 Literatur

Rz. 12 Articus, Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit, in: Gernert (Hrsg.), Freie und öffentliche Jugendhilfe, Einführung in das KJHG 1990, 183; Beyer, Rechtsbegriff und Rechtsverhältnis der ehrenamtlichen Tätigkeit, ZStV 2019, 172; Enquête-Kommission, BT-Drs. 14/8900; Münder, Finanzierung der Leistungserbringung durch Dritte: Zwischen jugendhilfere...mehr

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Jung, SGB VIII § 73 Ehrenam... / 2.2 Unterstützungsverpflichtete

Rz. 7 Adressaten des Anspruchs sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, an die sich nach § 3 Abs. 2 Satz 2 die Leistungsverpflichtungen richten, die durch das SGB VIII begründet werden (Kern, in: Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, § 73 Rz. 1). Zuständig sind nach § 69 Abs. 1 und Abs. 3 die örtlichen und überörtlichen Träger der Jugendhilfe, namentlich die Jugendämt...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.2.2 Bezug der Tätigkeit zum räumlichen Bereich des öffentlichen Trägers

Rz. 18 Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist es nicht erforderlich, dass der Antragsteller die gesamten 3 Jahre im Bereich des öffentlichen Trägers tätig war, an den er den Antrag auf Anerkennung richtet (a. A. Kern, a. a. O., § 75 Rz. 14); er braucht lediglich irgendwo in Deutschland auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig gewesen zu sein. Demnach hat beispielsweise derjenige Trä...mehr

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Jung, SGB VIII § 74a Finanz... / 2.1 Regelung durch das Landesrecht

Rz. 2 Satz 1 begründet einen Regelungsauftrag und eine umfassende Öffnungsklausel für den Landesgesetzgeber in Bezug auf die Finanzierung von Tageseinrichtungen. Die Vorschrift kann daher in seinem Anwendungsbereich nicht als Prüfungsmaßstab für die durch den Landesgesetzgeber geschaffene Regelung herangezogen werden, soweit von der Ermächtigung Gebrauch gemacht wurde (BVerw...mehr

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Jung, SGB VIII § 68 Soziald... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die mit dem SGB VIII in die Kinder- und Jugendhilfe eingefügte Norm ist durch das 2. SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) und das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) überarbeitet worden. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) hat der Gese...mehr

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Jung, SGB VIII § 78 Arbeits... / 2.3.1 Zusammensetzung

Rz. 7 Die Arbeitsgemeinschaften, deren Bildung die öffentlichen Träger anzustreben verpflichtet sind, müssen eine bestimmte Zusammensetzung aufweisen. Rz. 8 Neben den örtlichen bzw. überörtlichen Trägern gem. § 69 müssen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sein. Wer anerkannter Träger der freien Jugendhilfe ist, ergib...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Gemäß § 1 JWG hatte jedes deutsche Kind ein Recht auf Erziehung. Ansprüche ausländischer Kinder auf Leistungen der Jugendhilfe ergaben sich jedoch aus zwischenstaatlichen Abkommen und insbesondere aus den Vorschriften des Haager Minderjährigenschutzabkommens und des Europäischen Fürsorgeabkommens. Eine Regelung zum räumlichen Geltungsbereich enthielt das JWG nicht. Ins...mehr

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Jung, SGB VIII § 78 Arbeits... / 2.2.1 Inhalt der Pflicht und Einordnung

Rz. 4 Die öffentlichen Träger sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben. Das beinhaltet eine Verpflichtung auf das Ziel, nicht auf den Erfolg. Ein subjektives Recht und ein klagbarer Anspruch wird also nicht begründet (Trésoret, in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl., § 78 Rz. 37; Münning, ZfJ 1992, 605). Der Gesetzgeber hat die Verpflichtung der öffent...mehr

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Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 2.3 Rechtsfolgen für den Jugendhilfeträger

Rz. 7 Der Träger der Jugendhilfe hat die Befugnis, nach pflichtgemäßen Ermessen ("kann") darüber zu entscheiden, ob er im eigenen Namen für den Empfänger der Jugendhilfe Anträge stellt, um ein Verwaltungsverfahren zur Feststellung von Sozialleistungen eines anderen Trägers einzuleiten. Dabei steht die Rechtsposition nach § 97 in Konkurrenz zur Geltendmachung eigener Erstattu...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.2 Materielle Anerkennungsvoraussetzungen

Rz. 7 § 75 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 regelt abschließend, welche Voraussetzungen das Jugendamt oder Landesjugendamt zu prüfen hat, bevor es nach seinem Ermessen entscheidet, ob der Antragsteller als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt wird. Soweit die Voraussetzungen unbestimmt formuliert sind, wie dies etwa für die Frage gilt, ob der Antragsteller erwarten lässt, einen nicht u...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.3.3 Jugendverbände

Rz. 22 Den auf Bundes- und Landesebene zusammengeschlossenen Jugendverbänden wird eine entsprechende gesetzliche Sonderstellung nicht zuerkannt. Da diese Verbände einer stärkeren Fluktuation unterliegen als die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und daher keine vergleichbare Kontinuität aufweisen – so die Begründung für diese Differenzierung (vgl. BT-Drs. 11/5948 S. 99) –,...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.5.1 Zuständigkeit

Rz. 25 § 75 gibt keine Auskunft darüber, welche Behörde für die Anerkennung zuständig ist. Auch § 85, die Vorschrift über die sachliche Zuständigkeit, enthält insoweit keine Regelung. Es erscheint sachgerecht, die örtlichen und überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 69 Abs. 1 mit der Anerkennungsentscheidung zu betrauen (so auch Münder, in: Münder u. a., F...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.3.1 Kirchen und Religionsgemeinschaften

Rz. 20 Die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind Abs. 3 kraft Gesetzes und daher ohne dass es einer behördlichen Anerkennungsentscheidung bedarf, als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind auch nicht befugt, diese gese...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.1.2 Tatsächlicher Aufenthalt

Rz. 4 Nach dem Grundsatz des Abs. 1 Satz 1 können nur diejenigen Personen ohne weitere Einschränkungen Leistungen der Jugendhilfe beanspruchen und Adressaten der anderen Aufgaben der Jugendhilfe sein, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Tatsächlicher Aufenthalt beinhaltet die körperliche Anwesenheit im Inland, ein rechtsgeschäftlicher Wille ist nicht erforder...mehr

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Jung, SGB VIII § 70 Organis... / 2.4 Landesjugendamt und Landesjugendhilfeausschuss

Rz. 8 Das Landesjugendamt ist überörtlicher Träger der Jugendhilfe. Ihm obliegen alle diejenigen in § 2 aufgeführten Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, für die der überörtliche Träger gemäß § 85 Abs. 2 sachlich zuständig ist. Die zweigliedrige Struktur des Landesjugendamtes entspricht der des Jugendamtes. Anders als Abs. 2 für das Jugendamt normiert Abs. 3 nicht die Bindu...mehr

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Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 3 Literatur

Rz. 15 Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und der Landesjugendämter Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, Westfalen-Lippe, Gemeinsame Empfehlungen für die Heranziehung zu den Kosten nach §§ 90 ff. SGB VIII, Stand 12.5.2011; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienr...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.6 Rechtsbeziehungen bei Leistungserbringung durch den freien Träger

Rz. 15 Wie aus den vorangehenden Ausführungen hervorgeht, besteht ein öffentlich-rechtlicher Anspruch des Leistungsberechtigten gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, soweit die materiellrechtlichen Voraussetzungen nach dem SGB VIII gegeben sind. Da nicht der öffentliche, sondern der vom Leistungsberechtigten gewünschte freie Träger die Dienstleistung erbringen s...mehr

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Jung, SGB VIII § 78 Arbeits... / 2.2.2 Initiativrecht freier Träger

Rz. 6 Das Gesetz schließt nicht aus, dass die Initiative zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft von den Trägern der freien Jugendhilfe ausgeht. Dies entspricht im Gegenteil dem Grundgedanken der partnerschaftlichen Zusammenarbeit, von dem § 78 ausgeht.mehr

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Jung, SGB VIII § 74a Finanz... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 § 74a ist eine Öffnungsklausel für landesrechtliche Regelungen (vgl. Sieben, VBlBW 2011, 223, 224). Er stellt eine Spezialregelung zu § 74 für die Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder dar (Mrozynski, Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII, § 74a Rz. 1). Die Vorschrift wurde durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) v. 27.12.2004 (BGBl. I S. 3852) mit Wirkung zum ...mehr

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Jung, SGB VIII § 70 Organis... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 § 70 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) eingeführt worden und am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie ist seitdem unverändert. Sie übernimmt Regelungen, die zuvor in § 13 Abs. 2 und 3 JWG, § 16 Abs. 1 JWG und § 21 Abs. 1 und 2 JWG enthalten waren. S...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.4 Hinweispflicht des Trägers

Rz. 8 Über die Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht nach §§ 13 bis 15 SGB I hinaus ist der öffentliche Träger gemäß Abs. 1 Satz 2 verpflichtet, den Leistungsberechtigten objektiv, vollständig und verständlich über die Leistungsangebote aller in Betracht kommender Träger und deren Unterschiede zu informieren. Es handelt sich um eine aktive Aufklärungspflicht, die nic...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht in den Grundzügen noch ihrem Vorläufer in § 49 JWG. Sie hat ihrerseits inzwischen zahlreiche Änderungen erfahren. Durch Art. 1 Nr. 32 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) wurden die Befugnisse zur Beurkundung erweitert. Durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 1942) wurde Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 7 u...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.3 Leistungen an Deutsche im Ausland

Rz. 16 Anspruchsberechtigt sind gemäß Abs. 3 Deutsche i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG mit Aufenthalt im Ausland. Es muss sich um einen der in Abs. 1 Satz 1 aufgeführten Leistungsberechtigten oder Adressaten handeln. Die Gewährung einer Leistung der Jugendhilfe an Deutsche im Ausland setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte und der Leistungsempfänger ihren Aufenthalt im Auslan...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.5.2.2 Vereinbarungen nach § 78b

Rz. 12 Positiv formuliert besteht das Wahlrecht dann uneingeschränkt, wenn zwischen dem öffentlichen und dem freien Träger eine der vorgenannten Vereinbarungen besteht. Die Rechtsnatur einer solchen Vereinbarung muss jedenfalls seit dem Inkrafttreten der §§ 78a bis 78g als die eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach Maßgabe der §§ 53ff. SGB X beurteilt werden. Diese Vors...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.2.4 Verfassungstreue

Rz. 16 Nr. 4 verlangt schließlich, dass der Antragsteller die Gewähr für eine den Zielen des GG förderliche Arbeit bietet. Die Bestimmung ist mit § 74 Abs. 1 Nr. 5 identisch. Diese Voraussetzung darf nicht dazu führen, Antragsteller auszuschließen, die sich kritisch mit verfassungspolitischen Themen auseinandersetzen. Eine freie Grundrechtsausübung, zu der auch die Meinungsf...mehr

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Jung, SGB VIII § 70 Organis... / 2.2 Geschäfte der laufenden Verwaltung

Rz. 4 Der Begriff der Geschäfte der laufenden Verwaltung ist im SGB VIII nicht definiert. Jedoch ist in den Gemeinde- und Kreisordnungen der Länder die Abgrenzung zwischen den Geschäften der laufenden Verwaltung und denjenigen Entscheidungen, die der Beschlussfassung in der Kreisversammlung bzw. im Stadt- oder Gemeinderat vorbehalten sind, geregelt. Geschäfte der laufenden V...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.1 Leistungsberechtigte

Rz. 3 Leistungsberechtigt ist die in der jeweiligen Vorschrift genannte Person. Ist ein Leistungsberechtigter in der jeweiligen Norm nicht benannt, so sollen die Träger der sozialen Rechte in der Jugendhilfe berechtigt sein. Dies sind Kinder, Jugendliche und Personensorgeberechtigte. Wenn einem oder beiden Elternteilen das Personensorgerecht nach Maßgabe von § 1666 Abs. 3 Nr...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Wunsch- und Wahlrecht trägt dazu bei, das in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte Elternrecht und die damit verbundene Grundrechtsposition der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Sie beinhaltet das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen. Die Vorschrift setzt ferner das ebenfalls verfassungsrechtlich verbürgte Individualisierun...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die dazu ermächtigten Beamten und Angestellten des Jugendamtes dürfen bestimmte Beurkundungen selbst vornehmen. Die Befugnis ist in § 2 Abs. 3 Nr. 12 als andere Aufgabe zugewiesen und auf solche Beurkundungen begrenzt, die einen Bezug zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe haben; sie werden in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 9 aufgelistet. Die Beurkundungsbefugnis der Not...mehr

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Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 In der bis zum 31.3.1993 geltenden Fassung war in § 97 die Kostenerstattung zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe geregelt, die sich nun in §§ 89 ff. findet. Der Regelungsgehalt des heutigen § 97 stammt aus dem Sozialversicherungsrecht (§ 1538 RVO) und ist nach dem Vorbild des früheren § 91a BSHG (jetzt § 95 SGB XII) als § 82a im JWG 1983 in Kraft getreten (BGB...mehr

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Jung, SGB VIII § 78 Arbeits... / 2.3.2 Organisation der Zusammenarbeit

Rz. 11 Die Vorschrift enthält keine formellen Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsgemeinschaften. Es ist daher sowohl möglich, nur eine Arbeitsgemeinschaft zu errichten, als auch mehrere Arbeitsgemeinschaften mit spezifischen Kompetenzbereichen zu bilden (so auch Wiesner/Wapler/Schön, 6. Aufl. 2022, SGB VIII, § 78 Rz. 4). Die Arbeitsgemeinschaften können auch dauerhaf...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.2.3.4 Ausländerrechtliche Auswirkung der Leistungsgewährung

Rz. 15 Den Ausweisungstatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 7 AufenthG a. F. gibt es nicht mehr. Allerdings kann die Inanspruchnahme von Leistungen der Jugendhilfe nach der Systematik des AufenthG nach wie vor grundsätzlich "aufenthaltsschädlich" sein. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ist ein Aufenthaltstitel nur zu erteilen oder zu verlängern, wenn der Lebensunterhalt des Ausländers...mehr

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Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 2.4 Wirkung für den Berechtigten

Rz. 11 Der Berechtigte verliert durch den Antrag des Jugendamtes nicht die Verfügungsbefugnis über den Anspruch darauf, dass der öffentliche Träger der Jugendhilfe nach § 97 vorgeht – etwa, um ihm das Prozessrisiko abzunehmen. Die den Berechtigten begünstigenden Wirkungen des § 97 sind insofern als bloßer Rechtsreflex nicht geeignet, diesem gegenüber bestehende Amtspflichten...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.5.2.1 Leistungen nach § 78a

Rz. 11 Gemäß Abs. 2 Satz 2 wird das Wahlrecht in Bezug auf die in § 78a Abs. 1 Nr. 1 bis 7 genannten Leistungen, die in solchen Einrichtungen erbracht werden, mit denen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe keine Vereinbarungen nach § 78b geschlossen hat, weiter eingeschränkt. Es handelt sich bei diesen Leistungen im Wesentlichen um teilstationäre und stationäre Leistungen...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.5.2.3 Leistungserbringung geboten

Rz. 13 Absatz 2 Satz 2 sieht ebenso wie die spezielle Regelung in § 78b Abs. 1 vor, dass das Wunsch- und Wahlrecht grundsätzlich auf solche Einrichtungen beschränkt ist, mit denen eine Vereinbarung besteht (vgl. dazu BayVGH, Urteil v. 16.2.2005, 12 B 01.2895). Die Regelungen der Öffnungsklauseln in § 5 Abs. 2 Satz 2 und § 78b Abs. 3 für den Fall, dass die Leistung in einer E...mehr

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Jung, SGB VIII § 70 Organis... / 2.1 Jugendamt und Jugendhilfeausschuss

Rz. 2 Aufgaben des Jugendamtes sind alle diejenigen in § 2 aufgeführten Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, für die der örtliche Träger gemäß § 85 Abs. 1 und 3 sachlich zuständig ist. Diese Aufgaben werden gemäß Abs. 1 durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen. Die Zweigliedrigkeit soll vor allem eine breit repräsentierte Fachlich...mehr

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Jung, SGB VIII § 68 Soziald... / 2.1 Datenerhebung und -verwendung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 darf der Beamte oder Angestellte, dem die Ausübung der Beistandschaft, Amtspflegschaft oder Amtsvormundschaft übertragen ist, Sozialdaten nur erheben und verwenden, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Mit der Formulierung "seiner Aufgaben" weicht die Vorschrift von den in §§ 62 f. vorgenommenen Bezugnahmen auf die "jeweiligen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 3 Literatur

Rz. 26 Balzer, Die Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftserkennungen, NZFam 2018, 5; Binschus, Adoptions- und Namensrecht: Neue Regelungen und Rechtsprechung, ZfF 2002, 109; Birnstengel, Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz: Neuerungen zum 01.07.2013, JAmt 2013, 179; Knittel, Beurkundungen im Kindschaftsrecht, 6. Aufl. 2005; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Fa...mehr

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Jung, SGB VIII § 68 Soziald... / 3 Literatur

Rz. 11 DIJuF, Rechtsgutachten v. 15.6.2023, SN_2023_0674 Ho – Weitergabe von Daten durch das Jugendamt als Beistand an das Sozialgericht, JAmt 2023, 523; dass., Rechtsgutachten v. 21.3.2023, SN_2023_0279 Ho – Inhalt des Anfangs-, Jahres- und Schlussberichts des Vormunds gegenüber dem Familiengericht, JAmt 2023, 228; dass., Rechtsgutachten v. 9.1.2023, SN_2022_2141 Ho – Auskünf...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.4.2 Zwischenstaatliches Recht

Rz. 18 Völkerrechtliche Verträge haben Gesetzesrang, soweit sie nach Maßgabe von Art. 59 GG in das innerstaatliche Recht transformiert wurden. Dies würde zunächst einmal Gleichrangigkeit, nicht aber den Vorrang vor innerstaatlichem Recht bedeuten. Abs. 4 stellt übereinstimmend mit § 30 Abs. 2 SGB I insoweit klar, dass das innerstaatliche Recht die vertraglichen Regeln unberü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.2.1 Kostenamortisation

Nach § 102 Abs. 1 Satz 2 GEG liegt eine unbillige Härte insbesondere vor, "wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude nicht innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können". Die erforderlichen Investitionen müssen also in einem angemessenen Verhältnis zum Ert...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.3 Träger der freien Jugendhilfe nach Abs. 3

Rz. 32 Werden Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe in Anspruch genommen, so ist sicherzustellen, dass der Schutz personenbezogener Daten bei ihrer Erhebung und Verwendung in entsprechender Weise gewährleistet ist. Eine analoge Geltung des Sozialdatenschutzes für die freie Jugendhilfe ist damit nicht normiert worden. Es ist sicherzustellen, dass der Soz...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 3 Musterantragsformular Jugendhilfe

Rz. 66 Information für Eltern und sonstige Sorge-, Erziehungs- bzw. Leistungsberechtigte Sehr geehrte Eltern und sonstige Sorge-, Erziehungs- bzw. Leistungsberechtigte, Sie haben beim Jugendamt der Stadt … für sich/Ihr Kind/Ihren Pflegling die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe beantragt. Damit Ihnen/Ihrem Kind/Ihrem Pflegling die richtige Hilfe zuteilwerden kann, ist das...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 40 VG München, Urteil v. 22.9.2022, M 10 K 21.30727: Zum Sozialdatengeheimnis der Angaben eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings zu seinen (§ 42a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) unterfallen dem Sozialgeheimnis; BVerfG, Urteil v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83: Volkszählungsurteil (Mikrozensus) – Grundsätze des Datenschutzes; Saarländisches OLG, Beschluss v. 27.4.2015, 9 WF 13/15...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.6 Abgrenzung zu anderen Leistungen

Rz. 48 Für die Eingliederungshilfe gelten die §§ 90 ff. SGB IX und § 35a SGB VIII. Während das SGB VIII nur Kinder und Jugendliche (ggf. auch junge Volljährige nach Maßgabe des § 41 SGB VIII) mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung erfasst, insoweit aber im Leistungsrecht weitestgehend auf das SGB IX verweist (dazu Eicher, Jugendhilfe 2023, 144; Eicher, Das Reha...mehr