Fachbeiträge & Kommentare zu Juristische Person des öffentlichen Rechts

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Betätigung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wird eine ehrenamtliche Person für eine öffentlich-rechtliche Person tätig, ist die Vergütung nach § 4 Nr. 26 Buchst. a UStG grundsätzlich steuerfrei, weil regelmäßig davon ausgegangen werden kann, dass es sich immer um einen angemessenen Auslagenersatz handelt. Das gilt jedoch nur für den hoheitlichen Bereich, der i. d. R. durch Gesetz ausdrü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gerichtsstandsvereinbarungen, wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 I).

I. Anwendbarkeit in Fällen mit Auslandsberührung. Rn 5 In Fällen mit Auslandsberührung ist § 38 I anwendbar, sofern die Vorschrift nicht durch speziellere Normen des internationalen Zivilprozessrechts, einschließlich solcher in etwaigen bi- oder multilateralen Staatsverträgen, verdrängt wird. Im Anwendungsbereich der EuGVVO verdrängt Art 23 EuGVVO aF (= Art 25 EuGVVO in der s...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Betätigung für andere als juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG greift dann, wenn es sich um ehrenamtliche Tätigkeiten für andere als für juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt. Die ehrenamtliche Tätigkeit ist nur dann steuerfrei, wenn das Entgelt in einem Auslagenersatz und in einer angemessenen Entschädigung für den Zeitverlust besteht. Dan...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Leistungen an andere juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Werden Leistungen an andere jPöR ausgeführt, liegen nach § 2b Abs. 3 UStG größere Wettbewerbsverzerrungen insbesondere (nicht abschließende Aufzählung) nicht vor, wenn: 1.) die Leistungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur von jPöR erbracht werden dürfen (zu weiteren Einzelheiten vgl. BMF, Schreiben vom 16.12.2016, BStBl I 2016, 1451, Rz....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13 Unternehmereigenschaft bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b UStG)

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 27 Abs. 22 UStG beinhaltet eine fünfjährige Übergangsfrist für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Mit § 2b UStG wird die Frage nach der Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Vorgaben des EU-Rechts angepasst und der inhaltlich schon lange nicht richtlinienkonforme § 2 Abs. 3 UStG beerdigt....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.7.2 Juristische Person als Abnehmer

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter § 6a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG fallen juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, sofern sie entweder kein Unternehmer sind, oder, bei gegebener Unternehmereigenschaft, den Gegenstand der Lieferung nicht für ihr Unternehmen erwerben (vgl. Abschn. 6a.1. Abs. 14 UStAE; vgl. § 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. d UStG = sog....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Juristische Personen

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Bei den juristischen Personen unterscheidet man in: Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind mit einer gewissen Rechtsfähigkeit ausgestattete Gebilde. Sie sind Träger von Rechten und Pflichten. Die Rechtsfähigkeit erlangen sie durch Gesetz oder staatlichen Hoheitsakt (Verwaltungsakt). Im Regelfall werden von ihnen hoheitliche oder gemeinscha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Juristische Personen (Nr 1).

Rn 4 Beteiligtenfähig sind juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie juristische Personen des Privatrechts (GmbH, AG, KGaA, Genossenschaft, VVaG). Juristische Personen mit dem Verwaltungssitz in anderen Staaten der EU wie etwa (vor dem Brexit) die ›Limited‹ nach englischem Recht sind zumindest dann beteiligtenfähi...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Juristische Personen

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auf Antrag erhalten juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine USt-IdNr., wenn sie diese für i. g. Erwerbe benötigen. HINWEIS Eine juristische Person erhält damit die USt-IdNr. primär zur Besteuerung der i. g. Erwerbe! Nur dann, wenn dazu eine USt-IdNr. erteilt wurde, wird dies...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.2 Sonderfall juristische Person

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz führt die juristische Person in § 1a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG und in § 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. d UStG auf. Dabei wird nicht zwischen juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts unterschieden (zu Letzteren vgl. Abschn. 1a.1. Abs. 3 UStAE; zu Problemen der GKV als Erwerber vgl. Pommerin/Paßgang, UStB 2012, 235, vgl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Juristische Personen.

Rn 3 In den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen alle juristischen Personen des Öffentlichen Rechts und des Privatrechts, dh insb alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen (zum Verhältnis zu § 18s dort Rn 2), eingetragene Vereine, rechtsfähige Stiftungen des Privatrechts, Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die AG, auch die Deutsche Post AG, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Juristische Personen.

Rn 7 Der Sitz der juristischen Personen des Öffentlichen Rechts ist grds im Errichtungsakt genannt, zB für die BaFin in § 1 II FinDAG, für die Bundesnetzagentur in § 1 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (zur Bestimmung durch Satzung vgl BGH JZ 60, 444 [BGH 22.10.1959 - II ZR 83/58]; BSGE 52, 203 [BSG 08.10.1...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Unternehmereigenschaft als Grundvoraussetzung des Vorsteuerabzugs

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Vorsteuerabzug berechtigt sind nur Unternehmer (§ 15 Abs. 1 1. HS UStG). Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit i. S. d. § 2 UStG ausübt. (Vgl. Kommentierung zu § 2 UStG). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 2a UStG werden sog. Fahrzeuglieferer wie Unternehmer behandelt und sind damit unter den übrigen Vorausse...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Belcke/Westermann, Die Besteuerung öffentlicher Unternehmen – Die Umsatzsteuerreform und weitere aktuelle Praxishinweise zum Jahresbeginn 2016, BB 2/2016, 87 ff. Burret, Aktuelles zur Anwendung des § 2b UStG in der Praxis – Aussicht auf eine verlängerte Übergangsfrist und die Möglichkeit einer verbindlichen Auskunft, NWB 2020, 1411. Burret, Reform der Umsatzbesteuerung der öff...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 4 Nr. 14 Buchst. f UStG)

Rz. 116 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der durch das JStG 2020 (BGBl I 2020, 3096) eingeführte § 4 Nr. 14 Buchst. f UStG befreit eng mit der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens verbundene Leistungen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 14 Buchst. f Doppelbuchst. aa UStG), Sanitäts- und Rettungsdiensten, die die landesrechtlichen Voraussetzungen e...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Steuerpflichtige Person (§ 2 öUStG; § 2 dUStG)

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das UStG knüpft an den Begriff des Unternehmers an, d. h. nur Leistungen eines Unternehmers i. S. d. UStG unterliegen der USt. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, feh...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Zu § 2 Abs. 1 UStG: Alvermann, Unternehmensgründung und Umstrukturierung, UStB 2005, 28. Blöse, "Stolperfalle" Außenhaftung des GmbH-Geschäftsführers nicht unterschätzen, GStB 2012, 119. Burhoff, Der Strohmann ist kein Unternehmer, PStR 2003, 193. Carl, Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Wandel/BFH erweitert unternehmerische Tätigkeit von juristischen Personen des öffent...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Betrieb gewerblicher Art

Rz. 128 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Maßgebend dafür, ob ein Betrieb gewerblicher Art vorliegt, sind die §§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und 4 KStG. Demzufolge sind Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.5 Bestimmte juristische Personen

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. d UStG fallen auch juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwerben in den Kreis der Schwellenerwerber. Für diesen Erwerberkreis gilt bereits die Besonderheit, dass er mit den Erwerbern nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG überhaupt unter die Regelungen des...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Steuerpflichtige Person (§§ 5, 5a–5c, 6, 6b–l MWStG)

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerpflichtige Personen sind natürliche und juristische sowohl in- als auch ausländische Personen, die selbstständig wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben (Unternehmer). Körperschaften des öffentlichen Rechts sind nur steuerpflichtige Personen hinsichtlich bestimmter, im Gesetz aufgezählter wirtschaftlicher Tätigkeiten. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET:...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3 Betrieb in privatrechtlicher Form

Rz. 140 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dient eine Tätigkeit der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben und wird sie nicht von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, sondern von dritten Unternehmern (z. B. in Form der KG oder OHG ausgeübt, ist sie steuerbar (Abschn. 2.11. Abs. 20 UStAE), dann handelt sich um sog. Eigenbetriebe. Hier gilt § 2 Abs. 3 UStG nicht. Es sind regelmä...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1 Begriff

Rz. 127 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 KStG) und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sind juristische Personen des öffentlichen Rechts gewerblich oder beruflich, d. h. als Unternehmer, tätig (§ 2 Abs. 3 UStG). Daher gilt es zunächst festzuhalten, was juristische Personen des öffentlichen Rechts sind: G...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Steuerpflichtige Person (§§ 2ff. dUStG)

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Art. 5 sloMwStG ist jede Person, die unabhängig (selbstständig) eine Tätigkeit ungeachtet ihres Zwecks oder Resultats ausübt, eine steuerpflichtige Person. Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Tätigkeit definiert das Gesetz jede Produktions-, Verarbeitungs-, Handels- und Dienstleistungstätigkeit, einschließlich des Kohlebergbaus, der Landwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Öffentlich-rechtliche Körperschaften.

Rn 27 Behörden und juristische Personen des Öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen gebildeten Zusammenschlüsse (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen einschließlich öffentlich-rechtlicher Verbände) müssen sich grds durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen (MüKoZPO/Toussaint § 78 Rz 24; Musielak/Voit/Weth § 78 Rz 21, 22). Für diese Personen gilt jed...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschäftigte des Beteiligten (Abs 2 S 2 Nr 1).

Rn 7 Nach Abs 2 S 2 Nr 1 sind auch Beschäftigte des Beteiligten vertretungsbefugt. Unerheblich ist dabei, ob der Beteiligte eine natürliche Person, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person des privaten oder Öffentlichen Rechts ist (Prütting/Helms/Ahn-Roth § 10 Rz 9). Als ›juristische Person des öffentlichen Rechts‹ ist jede Behörde zu verstehen, etwa das Jugend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prorogationsbefugte Parteien des Abs 1.

Rn 6 Die Kaufleute gehören zu den prorogationsbefugten Vertragsparteien gem § 38 I. Wer Kaufmann ist, bestimmt sich im Anwendungsbereich des § 38 I nach dem deutschen Sachrecht als der lex fori (München OLGR 01, 27), mithin nach den §§ 1 ff HGB (Hambg OLGR 08, 340; Karlsr MDR 02, 1269). Demnach fallen hierunter ein Handelsgewerbe betreibende Vollkaufleute (§ 1 II HGB), ins H...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Tatbestandsmerkmale (Überblick)

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, d. h. nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, selbstständig ausübt, unabhängig davon, ob er nach anderen Vorschriften rechtsfähig ist, mit Einnahmeerzielungsabsicht (d. h. auch ohne Gewinnerzielungsabsicht) oder wenn eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tät...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Tatbestandsmerkmale des § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerbefreit ist nach dem Gesetzeswortlaut erste Alternative die Gestellung land- und forstwirtschaftlicher Arbeitskräfte durch juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts. Dabei müssen folgende Bedingungen eingehalten werden: der begünstigte Betrieb muss ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sein, inklusive der Nebenbetrie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Androhung des Ordnungsmittels.

Rn 9 Vor Verurteilung des Schuldners zu einem Ordnungsgeld bzw zur Ordnungshaft muss die Verhängung angedroht werden, § 890 II. Einer Androhung von Ordnungsmitteln ggü einer Behörde bedarf es nicht, da regelmäßig davon auszugehen ist, dass sie, ohnehin an Recht und Gesetz gebunden, einer Unterlassungsverpflichtung nachkommen wird (VG Sigmaringen 17.11.22 – 4 K 2313/22, Rz 32...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beteiligung öffentlicher Stellen.

Rn 5 III nimmt – wie auch § 10 IV 2 – Behörden u juristische Personen des Öffentlichen Rechts v Anwaltszwang nach I, II aus. Das gilt auch vor dem BGH, wobei hier der Vertreter jedoch die Befähigung zum Richteramt haben muss. Hauptanwendungsfall v III sind das JugA u die öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger. Die Befreiung nach III greift nicht, wenn die öffentliche Stell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 14 EuVTVO – Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Schuldner.

Gesetzestext (1) Das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück sowie eine Ladung zu einer Gerichtsverhandlung kann dem Schuldner auch in einer der folgenden Formen zugestellt worden sein:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Darüber hinaus sind als Bevollmächtigte, soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, vertretungsbefugt nurmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 18 gilt für den gesamten Fiskus. Als ›Fiskus‹ bezeichnet man den Staat, soweit er nicht hoheitlich handelt, sondern als juristische Person des Öffentlichen Rechts am Privatrechtsverkehr teilnimmt (St/J/Roth Rz 2; allgM; vgl BVerfG NJW 83, 25, 26 [BVerfG 19.10.1982 - 2 BvF 1/81]; Grüneberg/Ellenberger vor § 89 Rz 1; Musielak/Voit/Heinrich Rz 2; Zö/Schultzky Rz 1). Fisk...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13.3 Außerunternehmerische Leistungsbezüge (§ 13b Abs. 5 S. 7 UStG)

Rz. 109 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Von der Steuerschuldnerschaft wird neben dem unternehmerischen auch der außerunternehmerische (in der Regel also der private) Bereich des Leistungsempfängers betroffen. Der Gesetzgeber hat sich damit der Rechtsprechung der Finanzgerichte angeschlossen (vgl. FG Baden-Württemberg vom 17.09.1997, EFG 1998, 339 und Abschn. 233 Abs. 1 S. 4 UStR 2...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Unternehmen

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Unternehmen ist das sachliche Substrat der Unternehmertätigkeit. Es umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit (§ 2 Abs. 1 S. 2 UStG), es ist tätigkeitsbezogen. Mehrere Betriebe bzw. die einzelnen Tätigkeitsbereiche des Unternehmers bilden nur ein (Gesamt-) Unternehmen – sog. Einheitstheorie. Dies gilt auch dann, wenn der U...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.3 Abfuhrverpflichtung und Haftung des Leistungsempfängers (§ 27 Abs. 4 öUStG)

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Führt ein ausländischer Unternehmer (weder Wohnsitz/Sitz noch gewöhnlichen Aufenthalt oder Betriebsstätte in Österreich) im Inland eine steuerpflichtige Leistung aus, hat der Leistungsempfänger, sofern er Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, die auf diese Leistung entfallende Steuer einzubehalten und im Namen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Bei Gericht schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen sind durch einen Rechtsanwalt, durch einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse als elektronisches Dokument zu übermitteln. 2Ist dies aus technischen Gründen vorüb...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7.8 Zuschüsse

Rz. 144 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zuschüsse (Zuwendungen, Beihilfen, Prämien oder Ausgleichsbeträge u.Ä.) können entweder Entgelt für eine Leistung an den Zuschussgeber, (zusätzliches) Entgelt eines Dritten oder echter Zuschuss sein (Abschn. 10.2 Abs. 1 UStAE). Rz. 145 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zahlungen der öffentlichen Hand können Entgelt für eine steuerbare Leistung sein, ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Schon im UStG 1934 wurde der Begriff des Unternehmers verwendet. Die Legaldefinition ist seither unverändert. Zu dieser Zeit wurde auch schon die Organschaft gesetzlich geregelt. Trotz des grundlegenden Wechsels von der kumulativen Bruttoumsatzsteuer zur Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug (Mehrwertsteuer) durch das UStG 1967/73 bli...mehr

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ZErb 04/2024, Auslegung ein... / 1 Gründe

I. Die Beklagten verfolgen mit ihrer Berufung gegenüber dem der Klage stattgebenden Urteil des LG Bielefeld ihren erstinstanzlichen Antrag auf Abweisung der Klage weiter. Die Parteien streiten über die Rechtsnachfolge am Kommanditanteil des 2017 verstorbenen Kommanditisten der Klägerin zu 1) B A, der … Staatsbürger war. Die Klägerin zu 1) ist eine im Handelsregister der AG Bie...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.4 Sondertätigkeiten

Rz. 141 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die in § 2 Abs. 3 S. 1 UStG – abschließend – aufgeführten Sondertätigkeiten erklären sich von selbst; hier wird eine unternehmerische Tätigkeit fingiert. Allerdings gelten hier die für die KSt maßgebenden Umsatzgrenzen (30.678 EUR bzw. 130.000 EUR) gem. § 2 Abs. 3 S. 2 UStG nicht.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Geschäftsgrundstücke (Abs. 7)

Rz. 152 [Autor/Stand] Geschäftsgrundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 7 BewG sind Grundstücke, die zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche eigenen oder fremden betrieblichen (gewerblichen/freiberuflichen) und/oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Teileigentum sind. Demnach sind alle Grundstücke, die kein Teileigentum sind und ausschließlich eigenen oder fremde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis 857 ZPO 12 Gattungsschuld 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht 186 GVG 5 Gebot 817 ZPO 4 Gebühren 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert 2 ZPO 4; 3 ZPO 15, 20; 4 ZPO 8 Geburtsname 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung 851 ZPO 10 geeignete Zeugen 759 ZPO 2 Gefahr 754 ZPO 8 im Verzug 758a ZPO 7 Gefährdung von Gläubigerinteressen 808 Z...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / b) Einreichung als elektronisches Dokument oder in eigenhändig unterschriebener Form

Rz. 15 Seit dem 1.1.2022 gilt bundesweit eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für professionelle Rechtseinreicher. Gem. § 46g S. 1 ArbGG sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einsc...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2 Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (reverse charge, § 75 kroUStG)

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das kroUStG sieht für bestimmte Fälle den Übergang der Steuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger vor, unter der Voraussetzung, dass der Leistungsempfänger ebenfalls ein Unternehmer, ein Unternehmer i. S. d. Definition für Zwecke der Bestimmung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen (vgl. Rz. 31 ff.) oder eine juri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Private in hoheitlicher Funktion.

Rn 7 Ein Rechtsverhältnis kann auch dann öffentlich-rechtlichen Charakter haben, wenn an ihm ausschl Personen des Privatrechts beteiligt sind. Dies gilt speziell für die Fälle der sog Beliehenen, denen förmlich die eigenverantwortliche Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben mit Mitteln des Öffentlichen Rechts übertragen wurde, zB Schornsteinfeger und öffentlich bestellte Prüf- od...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Gesamtumsatzhöchstgrenze

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bezüglich der Berechnung der Gesamtumsatzhöchstgrenze wird in § 20 S. 1 Nr. 1 UStG auf § 19 Abs. 3 UStG verwiesen. Demnach fließen in die Berechnung nur Umsätze ein, die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar sind, allerdings bleiben solche außen vor, deren Steuerbarkeit sich aus § 1 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 UStG ergibt. Von den nach § 1 Abs. 1 N...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13b UStG trat zum 01.01.2002 die Nachfolge des bisherigen Abzugsverfahrens (§ 18 Abs. 8 UStG i. V. m. §§ 51ff. UStDV 1999) an. Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das StÄndG 2003 (BStBl I 2003, 710) hat seit 01.01.2004 die Ausnahmen vom Wechsel der Steuerschuld auf grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Luftfahrzeugen ausgedehnt. Rz. 4 Sta...mehr