Fachbeiträge & Kommentare zu Juristische Person des öffentlichen Rechts

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Mittel einer öffentlichen Stiftung (§ 3 Nr 11 S 1 EStG Fall 2)

Rn. 375 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach H 3.11 EStH 2021 "öffentliche Stiftung" liegt eine "öffentliche Stiftung" unter folgenden drei alternativen Voraussetzungen vor (glA FG RP 3 K 2197/11, DStRE 2016, 712 rkr): die Stiftung ist selbst juristische Person des öffentlichen Rechts; das Stiftungsvermögen steht im Eigentum einer juristischen Person des öffentlichen Rechts; die Sti...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Juristische Personen

Rz. 9 Für die Eintragung der juristischen Person gilt das zur Handelsgesellschaft Gesagte entsprechend. Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG, aber auch e.G. oder KGaA) sind unter ihrer Firma und dem Sitz einzutragen; der gesetzliche Vertreter wird nicht namentlich genannt.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 9. Juristische Personen im Gründungsstadium

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 10. Ausländische juristische Personen

Rz. 64 Die Umschreibung des Eigentums auf eine ausländische juristische Person setzt den Nachweis ihrer Existenz, Erwerbsfähigkeit sowie die Vertretungsmacht der für sie Handelnden durch öffentliche Urkunden voraus, wobei § 32 GBO grundsätzlich nicht gilt;[140] ist der danach geforderte Nachweis wegen Besonderheiten des auf die juristische Person anzuwendenden ausländischen ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / III. Sonstige juristische Personen

Rz. 152 Gem. § 33 HGB müssen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts, die ein Handelsgewerbe i.S.d. § 1 Abs. 2 HGB betreiben, (u.a.) mit Firma und Sitz ins Handelsregister eingetragen werden. Bei Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Sparkassen) wird von den Obergerichten akzeptiert, dass sie den nach speziellen für sie geltenden Vorschriften zulässigen Mehrfachs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Beispiele

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiterfreibetrag / 3 Nur Tätigkeiten für öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaften

Der Übungsleiterfreibetrag kann nur angewendet werden, wenn die Nebentätigkeit für eine im Inland oder EU-/EWR-Ausland gelegene juristische Person des öffentlichen Rechts oder für eine Körperschaft ausgeübt wird, die wegen ihrer Gemeinnützigkeit von der Körperschaftsteuer befreit ist.[1] Zu den begünstigten Auftraggebern gehören die die Gebietskörperschaften Bund, Länder und G...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 § 549 Abs. 2 und 3

Rz. 3 Die Absätze 2 und 3 der Vorschrift bringen sogleich eine Einschränkung für Abs. 1, indem sie für bestimmten Wohnraum den Anwendungsbereich der Vorschriften für Wohnraummietverhältnisse einschränken. Die Ausnahmen beziehen sich – wie bisher schon z. B. in § 564b Abs. 7 a. F. – auf bestimmte Vorschriften zum Kündigungsschutz für den Mieter und zu Mieterhöhungsbeschränkun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gde) Beispiele

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Mitglieder

Rz. 1409 Mitglieder einer Vereinigung können Gesellschaften i.S.d. heutigen Art. 54 Abs. 2 AEUV sein. In Deutschland kämen also bspw. auch Partnerschaftsgesellschaften als Mitglieder einer EWIV in Betracht. Diesen Gesellschaften gleichgestellt sind andere juristische Einheiten des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts. Beispiele Gemeinnützige Unternehmen, die keinen Erwer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Sondervorschriften für den Nachweis der Verfügungsberechtigung

Rz. 9 In Abs. 1 Nr. 6 finden sich Regeln über den Nachweis (besser: Nichtnachweis) der Verfügungs-(Bewilligungs-)berechtigung bezüglich beschränkter dinglicher Rechte, die für bestimmte Rechtsinhaber eingetragen sind. Die Regelung ist also nicht anwendbar für Verfügungen über das Eigentum. Sie ist zeitlich beschränkt bis zum 31.12.2030.[2] Rz. 10 Der Kern der Regelung in Nr. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Der Personenkreis

Rn. 2230 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 64 S 2 EStG stellt auch die Auslandszuschläge bei ArbN steuerfrei, wenn das Dienstverhältnis nicht zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts besteht, die aber den Arbeitslohn wie eine solche ermittelt. Die Vorschrift wurde aus Gründen der Gleichbehandlung (verfassungsrechtlich mE zulässig) durch Art 1 Nr 3c S...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Beachtung der Form

Rz. 119 Wahrung der vorgeschriebenen Form. Auch hier ist wieder zu unterscheiden zwischen bewirkenden und bezeugenden Urkunden. Rz. 120 Bei der Ausstellung von bewirkenden Urkunden durch Behörden gilt für die Urkunde die verwaltungsrechtlich vorgeschriebene Form, erleichtert durch die Formvorschrift des Abs. 3. Diese Form ersetzt die der öffentlichen Beglaubigung, gleichgülti...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Gründung einer Tochter-SE

Rz. 2130 Die Gründung einer Tochter-SE (Art. 2 Abs. 3 SE-VO) ist die dritte von der SE-VO vorgesehene originäre Gründungsvariante.[5344] An der Gründung einer Tochter-SE können sich gem. Art. 2 Abs. 3 SE-VO AG, SE, GmbH sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet worden sind und ihren Sitz sowie ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Übertragbarkeit bei juristischen Personen

Rz. 196 Eine Sonderregelung besteht für juristische Personen als Berechtigte (§§ 1059a ff. BGB). Das Recht besteht für "juristische Personen", auch des öffentlichen Rechts,[761] auch solche in Liquidation, sowie für die OHG und KG,[762] nicht dagegen für Einzelunternehmer. Entsprechende Nachfolgeklauseln sind zulässig und eintragungsfähig.[763] Erwerbender kann jede Person u...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Qualifikationserfordernisse

Rz. 131 Gesellschafter einer GbR kann jede natürliche Person sein. Die Fähigkeit, Gesellschafter einer GbR zu sein, geht insoweit Hand in Hand mit der Rechtsfähigkeit.[223] Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen Gesellschafter einer GbR sein. Dies kollidiert nicht etwa mit der zwingenden persönlichen Haftung der Gesellschafter.[224] Gleiches gilt für Vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Europarecht

Rn. 2223a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dem Wortlaut nach begünstigt § 3 Nr 64 EStG nur ArbN, die von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen. EU-/EWR-ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts sind derzeit nicht begünstigt. Rn. 2223b St...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Muster: Gründungsvertrag einer EWIV

Rz. 1429 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.117: Gründungsvertrag einer EWIV Die Unterzeichneten[1777] 1. Herr/Frau _________________________, geb. _________________________, wohnhaft _________________________, Beruf _________________________ 1 und 2. die Gesellschaft _________________________ nach _________________________ Recht mit Sitz in ____________...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Eine unter § 5 Abs 1 Nr 9 KStG fallende Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52–54 AO)

Rn. 968 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und (so der Gesetzeswortlaut; zutreffend müsste es heißen: "oder") kirchlichen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsberechtigte Unternehmer

Rn. 9 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuwendendes Unternehmen iSd § 37b EStG kann jedes Unternehmen bzw jeder Unternehmer sein, nicht erfasst werden jedoch Zuwendungen aus dem privaten Bereich des Unternehmers, auch wenn eine betriebliche Motivation vorliegt ( BFH vom 12.12.2013, BStBl II 2015, 490; s Rn 8b ). Die Pauschalierungsmöglichkeit des § 37b EStG kann unabhängig von der Rec...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Anmeldung, Prüfungsumfang des Registergerichts, Eintragung ins Handelsregister

Rz. 23 Alle Geschäftsführer, auch die stellvertretenden, müssen die GmbH gem. §§ 7 ff. GmbHG zur Eintragung ins Handelsregister anmelden. Die Anmeldung hat in öffentlich beglaubigter Form zu erfolgen und muss in elektronischer Form zum Handelsregister eingereicht werden (§ 12 Abs. 1 HGB).[79] Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn die in § 7 Abs. 2 und Abs. 3 GmbHG genannten...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Erfasste Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 43 Das Gesellschaftsstatut erfasst neben den Personengesellschaften die juristischen Personen. Seine Grundsätze treffen damit auch auf Vereine und Stiftungen zu.[168] Der Geltungsanspruch des Gesellschaftsstatuts erstreckt sich auch auf handelsrechtliche Gesellschaften ohne Rechtsfähigkeit sowie allgemein auf Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit eigener Organisat...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Behördenbegriff – Allgemeines

Rz. 102 Eine öffentliche Behörde wird von der feststehenden Rspr. definiert als ein in den allgemeinen Behördenorganismus eingefügtes, von der physischen Person des Amtsträgers unabhängiges Organ der Staatsgewalt, das dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität nach eigenem Ermessen für unmittelbare oder mittelbare Staatszwecke tätig zu sein.[274] Rz. 103 Für den Behördenb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einlegung der Beschwerde, Abs. 3 i.V.m. §§ 71 FamFG, 73 Abs. 2 S. 2 GBO

Rz. 25 § 71 FamFG Frist und Form der Rechtsbeschwerde (1) Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Frist von einem Monat nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses durch Einreichen einer Beschwerdeschrift bei dem Rechtsbeschwerdegericht einzulegen. Die Rechtsbeschwerdeschrift muss enthalten:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gilt diese Verordnung mit folgenden Maßgaben:mehr

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Entwicklungshelfer / 4 Steuerfreie Leistungen

Nach § 3 Nr. 61 EStG sind diverse aufgrund des EhfG gezahlte Leistungen steuerbefreit. Hierzu gehören: nach der Beendigung des Entwicklungsdienstes zu zahlende angemessene Wiedereingliederungshilfen[1], die vom Bund übernommenen Krankheits-, Entbindungs-, Rückführungs- und Überführungskosten[2], Tagegelder bei Arbeitsunfähigkeit[3], Leistungen i. S. d. gesetzlichen Unfallversich...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Das berechtigte Interesse

Rz. 5 § 12 GBO setzt für die Gewährung der Einsicht das Bestehen eines berechtigten Interesses und dessen Darlegung voraus. Der Begriff des berechtigten Interesses ist weiter gefasst, als der des rechtlichen Interesses. Während letzteres regelmäßig eine Beziehung zu einem bereits bestehenden Rechtsverhältnis, eine Beeinflussung der privat- oder öffentlich-rechtlichen Situati...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Die einzelnen Fälle der Buchungsfreiheit

Rz. 5 Als Ausnahme vom Grundsatz des Abs. 1 S. 1 bestimmt Abs. 2, dass bestimmte Grundstücke zwar buchungsfähig, aber nicht buchungspflichtig sind; ein Grundbuchblatt wird für solche Grundstücke nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag angelegt.[8] Buchungsfrei sind: [9]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Überblick

Rz. 49 Erwerbsfähigkeit und -wille des Erwerbers sind unerlässliche Voraussetzungen einer wirksamen Einigung. Das Recht zum Eigentumserwerb ist Ausfluss der allgemeinen Rechtsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen und ihnen gleichgestellter Personenverbände. Das BGB kennt Erwerbsbeschränkungen nur für Erbengemeinschaften (§ 2041 BGB), das öffentliche Recht auch für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfc) Pauschalregelungen in H 3.12 EStH 2021 iVm R 3.12 LStR 2023

Rn. 458 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 H 3.12 EStH 2021 iVm R 3.12 Abs 3, 5 LStR 2023 enthalten pauschal wirkende Vereinfachungsregelungen über die Höhe der Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen. Zu beachten ist aber: Ist kein WK-/BA-Abzug dem Grunde nach gegeben (weil zB die Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer greifen), sind diese Vereinfachungsregelungen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Die Grundbucheintragung durch Nennung aller Gesellschafter

Rz. 36 Mit den umfassenden Änderungen der §§ 705 ff. BGB ist die Teilrechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) seit 1.1.2024 gesetzlich geregelt (siehe Einl. § 4 Rdn 52 ff.). Der Begriff der Teilrechtsfähigkeit, der in der Anerkennung der Handelsgesellschaften durch § 124 HGB seinen Ursprung hat, darf nicht mit der Anerkennung als juristische Person verwechs...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / B. Wichtige arbeitsrechtliche Fachbegriffe

Rz. 2 Nachfolgend werden zunächst die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fachbegriffe erläutert, die zum "Grundhandwerkszeug" eines gesellschaftsrechtlich tätigen Juristen gehören. ▪ Arbeitsrecht Dieser Begriff bezeichnet das besondere Recht der abhängigen Arbeit, d.h. der Arbeit, die ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt leistet (§ 61...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Zur Bezeichnung des Berechtigten sind im Grundbuch anzugeben:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Eintragungsfähige Vereinbarungen

Rz. 179 Zum sog. vertraglichen dinglicher Inhalt des Erbbaurechts gehören insbes. folgende Regelungen:mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. Rechtsformzusätze

Rz. 211 Die Intention des Gesetzgebers ging dahin, dass durch den Rechtsformzusatz die Rechtsform und damit die Haftungsverhältnisse aller unternehmenstragenden Rechtsträger für die Verkehrskreise transparent werden. Rz. 212 Der Name der Partnerschaftsgesellschaft muss nach § 2 Abs. 1 PartGG den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" enthalten. Handelt es sich um eine Part...mehr

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Übungsleiter / 1 Freibetrag bei Nebentätigkeit

Die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter werden bis zu einem Jahresbetrag von 3.000 EUR als steuerfreie Aufwandsentschädigung behandelt. Der Übungsleiterfreibetrag kann nur angewendet werden, wenn die nebenberufliche Tätigkeit im Dienst oder Auftrag für eine im Inland oder EU-/EWR-Ausland gelegene juristische Person des öffentlichen Rechts oder für e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Rechtsmittelschrift

Rz. 27 Die Rechtsbeschwerde erfordert das Einreichen einer Rechtsbeschwerdeschrift nach Abs. 3 i.V.m. § 71 Abs. 1 S. 1 FamFG durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt. Eine Ausnahme besteht nur für (zugelassene) Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts über die Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen oder über die Bewilligung ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister

Rz. 641 Die Errichtung der KG ist nach §§ 161 Abs. 2, 106, 162 Abs. 1 HGB beim Handelsregister des Amtsgerichtes am Sitz der Gesellschaft zur Eintragung anzumelden. Alle Gesellschafter, also auch die Kommanditisten, müssen die Anmeldung bewirken, §§ 161 Abs. 2, 106 Abs. 7 HGB. Stellvertretung bei der Anmeldung ist möglich, bedarf allerdings einer öffentlich beglaubigten Voll...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1

§ 15 [Bezeichnung von Berechtigten] (seit 1.1.2024 geltende Fassung) (1) Zur Bezeichnung des Berechtigten sind im Grundbuch anzugeben:mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (1) Anwendung der Betriebsaufspaltungsgrundsätze bei der Nutzungsüberlassung an Eigengesellschaften

Rz. 211 Eine Betriebsaufspaltung kann auch entstehen, wenn eine Trägerkörperschaft als juristische Person des öffentlichen Rechts wesentliche Betriebsgrundlagen an eine beherrschte Kapitalgesellschaft (Eigengesellschaft) überlässt; aufgrund der personellen und sachlichen Verflechtung entsteht bei der Trägerkörperschaft ein Betriebsaufspaltungs-BgA nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 3. Verpflichteter: Auftraggeber

Rz. 74 Jeder Besteller, der werkvertraglich mit einem Unternehmer verbunden ist, ist zur Sicherheitsleistung nach § 650f BGB verpflichtet, unabhängig davon, ob er Eigentümer des Baugrundstücks ist. Daher gilt § 650f BGB auch für Werkverträge zwischen Hauptunternehmer und Subunternehmer unter der Voraussetzung, dass Gegenstand der Verträge Bauarbeiten an einem Bauwerk oder ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstler / 5.3 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für die von den Unternehmen zu zahlende Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.[1] Entgelt ist alles, was der Unternehmer aufwendet, um das künstlerische bzw. publizistische Werk bzw. die Leistung zu erhalten oder zu nutzen. Dazu gehören auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten, die...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Anwendungsbereich der Art. 12, 15 MMVO

Rz. 154 Der Anwendungsbereich des Verbots der Marktmanipulation nach Art. 12, 15 MMVO knüpft nach Art. 2 Abs. 2 MMVO in erster Linie an den Begriff des Finanzinstruments (vgl. Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 MMVO) an.[335] Das Verbot der Marktmanipulation richtet sich grds. an jedermann ("… sind verboten."), d.h. Adressaten sind sowohl natürliche als auch juristische Personen, wobei sich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Allgemeines

Rn. 965 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Gemeinsames Merkmal aller in § 3 Nr 26 EStG genannten nebenberuflichen Tätigkeiten ist, dass die daraus resultierenden Aufwandsentschädigungen im "Dienst" oder "Auftrag" erfolgen müssen. Dabei ist zu verstehen (BFH BStBl II 1986, 401; 1988, 890; 1990, 686; BFH/NV 1988, 150; FG Köln vom 20.01.2022, 15 K 1317/19, EFG 2022, 572 rkr; Ross in Fr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Wohnungsrecht (§ 1093 BGB)

Rz. 158 Beim Wohnungsrecht nach § 1093 BGB handelt sich um eine Unterart der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit.[602] Vom Dauerwohnrecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet es sich durch die fehlende Vererblichkeit und die Unmöglichkeit, veräußert zu werden, vom Nießbrauch dadurch, dass der Nießbrauch sämtliche Nutzungen gewährt, von denen allenfalls einzelne...mehr

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§ 3 Firmenrecht / I. Begriff der Firma

Rz. 13 § 17 Abs. 1 HGB enthält die Legaldefinition der Handelsfirma. Diese beinhaltet drei Elemente: Die Firma ist ein Name. Nur Kaufleute können eine Firma haben. Die Firma ist der Name, unter der ein Kaufmann Geschäfte abschließt und zeichnet. Anders als nach ihrer umgangssprachlichen Verwendung handelt es sich bei der Firma nicht um das Unternehmen selbst, sondern nur um e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Nachweise im Grundbuchverfahren

Rz. 69 Das anzuwendende Verfahrensrecht ist der Lex fori zu entnehmen, so dass hinsichtlich deutscher Grundstücke auch bei Beteiligung ausländischer Gesellschaften nach der GBO zu verfahren ist.[274] Das gilt auch für das Beweisverfahren, so dass die erforderlichen Nachweise sich ebenfalls nach der GBO richten.[275] Nimmt eine ausländische Gesellschaft an in das Grundbuch ei...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Adressaten der Verpflichtung

Rz. 71 Emittenten, die für ihre Finanzinstrumente eine Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt in einem Mitgliedstaat beantragt oder erhalten haben, bzw. im Falle von Instrumenten, die nur auf einem multilateralen oder organisierten Handelssystem gehandelt werden, sowie Emittenten, die für ihre Finanzinstrumente eine Zulassung zum Handel auf einem multilateralen oder ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Definition und Grundprinzipien

Rz. 303 Der wesentliche Unterschied des Formwechsels ggü. den anderen Arten der Umwandlung liegt in der wirtschaftlichen Kontinuität des Rechtsträgers vor und nach dem Formwechsel. Diese Kontinuität beruht zum einen auf der Identität des Personenkreises (vgl. § 202 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 UmwG; vgl. zu den daraus resultierenden Schwierigkeiten mit der Komplementär-GmbH und dem M...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / VIII. Renteneinkünfte

Grundsätzlich hat im Hinblick auf Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen, die ein in Österreich Ansässiger erhält, nach Art. 18 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland Österreich das Besteuerungsrecht.[54] Werden diese Beträge jedoch von der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland gezahlt, verbleibt das Besteuerungsrecht nach Art. 18 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland b...mehr