Fachbeiträge & Kommentare zu Kanzlei

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / a) MeinPflichtteil.de

Das Online-Angebot der Bonner Kanzlei Meyer Koering erlaubt dem Enterbten schnellen Zugriff auf rechtssichere Informationen zu seinen Ansprüchen im Pflichtteilsrecht. Sitzt der Schock enterbt zu sein tief, wächst das Verlangen nach Beratung rasch. In der Sorge, die Kosten seien zu hoch, wird die Schwelle sich professionell beraten zu lassen dabei oft nicht überschritten. Auf ...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / II. Legal Tech im Überblick

Der in der anwaltlichen Beratung herrschende Zeitgeist hat sich im "Digitalen Zeitalter" verändert. Anfangs waren es Diktiergeräte, die das gesprochene Wort mittels Spracherkennung in Schriftdokumente umwandeln oder umfangreiche Softwarelösungen für die kanzleiinterne Kommunikation, neuerdings ist eine Automatisierung ganzer Arbeitszweige denkbar – die Digitalisierung prägt ...mehr

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ZErb 09/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bornewasser/Klinger, Erben und Vererben, Vorsorge, Testament und E...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 1 Tatbestand

I. Der 1934 geborene A hatte seit Mitte der 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts bis zum Ende des Jahres 2000 auf eigenen Grundstücken ein Einzelunternehmen betrieben und dort auch gewohnt. Die 1967 und 1970 geborenen Kläger und Revisionskläger (Kläger), seine Neffen, waren in diesem Betrieb als Arbeitnehmer beschäftigt. Mit Gesellschaftsvertrag vom 8.12.2000 wurde die GmbH mit...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / V. Fazit und Ausblick

In vielen Bereichen des Rechts lassen sich Arbeitsabläufe von Algorithmen begleiten, unterstützen, stellenweise sogar durch sie ersetzen. Löst dies in vielen Teilen der rechtlichen Beratung eine Welle der Entrüstung und eine gewisse Panik aus, so können im Erbrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare durchaus beruhigt in die Zukunft blicken...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / a) Funktionsweise und Besonderheiten

Auf dem Markt der Rechtsdienstleistungen vermitteln Plattformen meist potenzielle Mandanten an dort vernetzte oder verlinkte Kanzleien. Anhand einer automatischen "Anamnese" des rechtlichen Problem des Nutzers wird eine Vorauswahl aus den im Netzwerk registrierten Anwälten getroffen, eine Empfehlung ausgesprochen oder ein sachlich zuständiger Anwalt meldet sich direkt beim N...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 2 Gründe

II. Die Revision ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt. Maßgebend für den Lauf der Revisionsfrist ist die Entgegennahme des mittels Empfangsbekenntnisses zugestellten Urteils. 1. Die Frist zur Einlegung der Revision von grundsätzlich einem Monat beginnt nach § 120 Abs. 1 S. 1 FGO mit Zustellung des vollständigen Urteils. Urteile des FG werden gemäß § 53 Abs. 1 und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Kanzleimanagement: Der Marketingplan für Ihre Kanzlei

Wer die zukünftige Umsatzentwicklung seiner Kanzlei nicht dem Zufall überlassen möchte, sollte einen individuellen Marketingplan für die Kanzlei erstellen. Der Marketingplan dient dazu, individuelle Maßnahmen zur Umsatzsteigerung zu definieren und die Umsetzung dieser Maßnahmen durch einen konkreten Aktionsplan sicher zu stellen. Die Planung von Marketingmaßnahmen kann im Int...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinigte Staaten von Amerika

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die in Nordamerika gelegenen Vereinigten Staaten von Amerika (engl United States of America, kurz USA; Hauptstadt: Washington, D.C.; de facto Amtssprache: Englisch) sind als flächenmäßig drittgrößter Staat der Erde und eine der größten Volkswirtschaften der Welt sowie zudem historisch bedingt einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands ...mehr

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zfs 08/2021, Wiedereinsetzu... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Klägerin macht aus abgetretenem Recht Ansprüche aus Mobilfunkverträgen geltend. Durch Urt. v. 6.5.2020 hat das Amtsgericht die Beklagte bei Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 3.445,81 EUR zu zahlen. Dieses Urteil ist der Beklagten am 18.5.2020 zugestellt worden. Mit am selben Tag beim Berufungsgericht eingegangenem Schriftsatz vom 12.6.2020 hat d...mehr

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ZErb 08/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Becker (Hrsg.), Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvoll...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kanzleimanagement: Überzeugender Umgang mit Mandanten: So punkten Sie durch Auftreten und Persönlichkeit

Bei der Entscheidung für eine bestimmte Steuerberatungskanzlei spielen für viele Mandanten nicht nur der Umfang des Leistungsangebots und die Höhe des Honorars eine Rolle, sondern auch die Frage, wie der persönliche Umgang und die fachliche Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Mandant gestaltet werden. Diese Faktoren werden von Mandanten oft nachhaltiger wahrgenommen als die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Erfolgshonorar bei Vertragskündigung

Die Gebühren des Steuerberaters ergeben sich entweder unmittelbar aus der StBVV oder aus vertraglichen Vereinbarungen eines Honorars. Der Steuerberater kann demnach die gesetzliche Vergütung (Gebühren und Auslagen) nach § 1 Abs. 1 Satz 1 StBVV beanspruchen oder die Vergütung vertraglich vereinbaren (vgl. § 4 und 14 StBVV, § 311 BGB). Zur Historie: BVerfG ebnet Weg für Erfolgs...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / I. Vorläufige Akte

Rz. 22 Die Kanzlei des Gerichtshofes legt nach Eingang der Beschwerde eine vorläufige Akte an und vergibt einen Barcode; dem Beschwerdeführer werden Aufkleber mit dem Barcode zur Verfügung gestellt. Diese sind auf jeder weiteren Korrespondenz mit dem Gericht anzubringen.[128] Die Kanzlei prüft vorab, ob die Beschwerde offenkundig unzulässig und/oder unbegründet ist oder ein ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 15 Dem Vertrag liegt folgende Konstellation zugrunde: Die derzeitigen Inhaber einer größeren interprofessionellen Kanzlei haben sich entschlossen, von dem ursprünglichen "Stammesdenken" abzugehen und, dem weiteren Wachsen der Kanzlei Rechnung tragend, diese für Kollegen zu öffnen, die in ihrer Person den Ansprüchen des § 17 Abs. 1 des Vertrages gerecht werden. Besonderer...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 9. Mandatsschutzklauseln/Abfindung

Rz. 27 Mandatsschutzklauseln sind äußerst problematisch, insbesondere bei einer Trennung der Partner zu aktiven Zeiten.[53] Auf die Vereinbarung einer Mandatsschutzklausel für den Fall einer Trennung zu aktiven Zeiten wurde deshalb im Formular vollständig verzichtet. Abgesehen von der fraglichen juristischen Haltbarkeit solcher Klauseln dürfte es Illusion sein, einen Verstoß...mehr

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§ 14 Europarecht / 2. Allgemeine Hinweise für das schriftliche Verfahren

Rz. 29 Zur Förderung der papierlosen Kommunikation wurde die Anwendung e-Curia eingeführt, über die Verfahrensschriftstücke auf elektronischem Wege eingereicht und den Parteivertretern zugestellt werden können. Hinweise zum Zugang über e-Curia finden sich unter folgendem Link: https://curia.europa.eu/e-Curia.[50] Seit Herbst 2018 ist die Nutzung von e-Curia bei Verfahren vor...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / 3. Form

Rz. 13 Gem. Art. 45 Abs. 1, Art. 47 Abs. 1 VerfO sind Individualbeschwerden schriftlich und zwingend unter Verwendung des offiziellen Beschwerdeformulars der Kanzlei[97] einzureichen, sofern der Gerichtshof nichts anderes bestimmt. Das Beschwerdeformular ist auszufüllen, auszudrucken und in einfacher Ausführung zusammen mit Kopien aller relevanter Anlagen (siehe hierzu die d...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 34 Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesellsch...mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 247 Herr A erscheint in der Kanzlei mit einem Schreiben des Gerichts, in dem etwas von einer Anklage wegen Körperverletzung steht und nachgefragt wird, ob er vor der Eröffnung des Hauptverfahrens bestimmte Anträge stellen wolle. Herr A will wissen, was es damit auf sich hat. Der Verteidiger erklärt ihm, dass gegen ihn Anklage erhoben wurde und sich das Verfahren augenbli...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 3. Muster: Ersuchen um ein Beratungsschreiben

Rz. 96 Muster 26.7: Ersuchen um ein Beratungsschreiben Muster 26.7: Ersuchen um ein Beratungsschreiben Europäische Kommission GD Wettbewerb, Antitrust-Kanzlei B – 1049 – Brüssel Ersuchen um ein Beratungsschreiben Wir bestellen uns unter Beifügung von Vollmachten für die A-GmbH und die X-AG und ersuchen um informelle Beratung im Wege eines Beratungsschreibens über Auslegungsfragen...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 6 Vereinbarungen über Haftungsbeschränkung oder vorformulierte Honorarbedingungen sind regelmäßig allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. § 305 BGB.[12] Bei einem mündlichen Vertragsschluss hat der Rechtsanwalt während des Gespräches ausdrücklich auf seine AGB hinzuweisen[13] oder diese unterschreiben zu lassen, damit diese rechtswirksam einbezogen sind. Formularmäßige Ve...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / e) Anmerkungen zum Muster

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§ 26 Kartellrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 99 Eine Information der Kommission über vermutete Verstöße gegen Wettbewerbsregeln nach Art. 101 oder 102 AEUV kann über eine formlose Eingabe erfolgen, um Ermittlungen von Amts wegen anzustoßen,[114] oder durch die Einlegung einer förmlichen Beschwerde gem. Art. 7 Abs. 2 VO 1/2003. Beschwerdebefugt sind natürliche und juristische Personen sowie die Mitgliedstaaten (Art....mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Asservate

Rz. 80 Nach § 147 Abs. 4 StPO a.F. durften Beweisstücke dem Verteidiger nicht mitgegeben werden. Die Neufassung enthält diese Beschränkung nicht mehr. Allerdings dürfen amtlich verwahrte Beweisstücke ohnehin nicht aus deren Gewahrsam entlassen werden. Diese sind nur zu besichtigen.[36] Im Interesse des Geheimnisschutzes werden Disziplinar- und Steuerakten dem Verteidiger nic...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / 7. Große Kammer

Rz. 32 Die Große Kammer des EGMR besteht aus 17 Richtern.[154] Ihre Zuständigkeit kann auf dreierlei Wegen begründet werden. (1) Abgabe eines Verfahrens durch eine Kammer: Die Kammer kann gem. Art. 30 EMRK die Sache jederzeit bis zum Urteil abgeben, wenn eine Rechtssache schwerwiegende Fragen der Auslegung der Konvention oder der Protokolle aufwirft oder wenn ihre Entscheidun...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / II. Kosten

Rz. 35 Das Verfahren vor dem EGMR als solches ist für die Parteien kostenfrei.[172] Prozesskostenhilfe kann gem. Art. 105 bis 110 VerfO gewährt werden, wenn sie für die ordnungsgemäße Prüfung der Rechtssache notwendig und der Beschwerdeführer finanziell bedürftig ist – allerdings erst nach Zustellung der Beschwerde an die Regierung des betroffenen Staates. Ab diesem Zeitpunk...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf mündliche Haftprüfung

Rz. 202 Muster 41.26: Antrag auf mündliche Haftprüfung Muster 41.26: Antrag auf mündliche Haftprüfung An das Amtsgericht _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ stelle ich den Antrag, Termin zur mündlichen Haftprüfung zu bestimmen und vor Durchführung der Haftprüfung Akteneinsicht zu gewähren. Im Haftprüfungstermin werde ich beantragen,mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 1. Bedeutung/Unterschied zur GbR

Rz. 19 Das Gesetz hatte in der Praxis zunächst keine größere Relevanz, weil die praktischen Auswirkungen des Gesetzes selbst relativ gering und im Wesentlichen lediglich in zwei Aspekten gegenüber der bisher üblichen Sozietät (bei den Beratungsberufen) oder Gemeinschaftspraxis (bei Ärzten), jeweils in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, begründet waren:mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / 3. Offensichtliche Unbegründetheit, Rechtsmissbrauch, kein erheblicher Nachteil

Rz. 16 Eine Beschwerde wird a limine zurückgewiesen, wenn sie sich als offensichtlich unbegründet erweist (Art. 35 Abs. 3 lit. a Alt. 2 EMRK). Der EGMR macht von der Möglichkeit einer solchen Abweisung sehr häufig Gebrauch; ca. 90 % der Fälle scheitern an dieser Hürde.[108] Die häufigsten Gründe für die Zurückweisung sind: offensichtliches Fehlen einer Konventionsverletzung,...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / III. Vorvertragliche Haftung

Rz. 19 Für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten ist § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2 oder Abs. 3 BGB anwendbar.[66] So judizierte der BGH, dass der Anspruch auf Rückzahlung des Honorars eines Mandanten einer Rechtsanwaltskanzlei gerechtfertigt war, da die Kanzlei vor Übernahme auf eine bestehende Interessenkollision zu der Bank hätte hi...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / VIII. Pflichtteilsansprüche

Rz. 37 Auch bei der lebzeitigen Übergabe einer Praxis bzw. Kanzlei an den Nachfolger ist durch den Berater die spätere Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen zu bedenken. Dies ist insbesondere dann nötig, wenn ein Teil der Praxis oder Kanzlei unentgeltlich, zu einem geringeren Wert oder aber (lediglich) unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs, ansonsten aber unentgeltlich übe...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / IV. Übertragung von Einzelunternehmen

Rz. 66 Die Übertragung von Einzelpraxen im Wege der Abfassung einer Verfügung von Todes wegen ist prinzipiell ähnlich wie bei einer BGB-Gesellschaft möglich. Zu beachten ist jedoch, dass es bei einem Einzelunternehmen nicht zu einer Sonderrechtsnachfolge wie bei der BGB-Gesellschaft kommt. Die Praxis oder Kanzlei fällt also vollständig (als wirtschaftliche Einheit) in den Na...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / VI. Praxis- bzw. Kanzleiverkauf

Rz. 22 Rechtlich betrachtet unterscheidet sich der Verkauf einer Praxis bzw. Kanzlei nicht von einem normalen Unternehmensverkauf. Auch in diesem Fall liegt ein Kaufvertrag nach dem BGB vor. Zu beachten sind bei einem solchen Verkauf jedoch die standesrechtlichen Besonderheiten, insbesondere die Pflicht zur Verschwiegenheit des Arztes, Steuerberaters und Anwalts (mehr unter ...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / 2. Bemessung des Kaufpreises

Rz. 25 Die Ermittlung des tatsächlichen Praxiswertes ist sowohl für den Erwerber als auch für den Veräußerer von elementarer Bedeutung. Während der Erwerber nicht zu viel bezahlen möchte, möchte der ausscheidende Verkäufer einen Großteil seiner Altersversorgung über den Kaufpreis gesichert wissen. Bedauerlicherweise existieren nicht selten große Diskrepanzen in den Vorstellu...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / II. Erbrechtlich-gesellschaftsrechtliche Lösung

Rz. 51 Besser ist es bei freiberuflichen Praxen und Kanzleien, in den Gesellschaftsvertrag eine sogenannte qualifizierte Nachfolgeklausel einzubauen. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass nur bestimmten Personen, z.B. solchen, die eine bestimmte fachliche Eignung besitzen, der Eintritt nach dem Tode des bisherigen Gesellschafters ermöglicht wird.[150] Auch der Erbe/Vermächtn...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / 1. Datenschutz/Zustimmungserfordernis

Rz. 23 Bei allen lebzeitigen (Teil-)Übertragungen ist zu beachten, dass bei den meisten freiberuflichen Praxen ein Zustimmungserfordernis der Patienten bzw. Mandanten bzgl. der Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten besteht.[56] Dabei handelt es sich keineswegs um eine reine Formalie. Wird dieses Zustimmungserfordernis nicht eingehalten, so ist die Übertragungsverpflichtun...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / VII. Grenzen der Übertragung des Vermögens zu Lebzeiten

Rz. 35 Die Freiheit des Übergebers, über sein Vermögen zu Lebzeiten zu verfügen, ist grundsätzlich unbeschränkt.[101] Dies gilt freilich nur so lange, wie der Praxis- bzw. Kanzleiinhaber keinen Erbvertrag errichtet hat und der Inhaber nicht unentgeltlich über seine Praxis bzw. seinen Kanzleianteil verfügt. Stellt der unentgeltlich übertragene Anteil nämlich einen Großteil de...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / 5. Arbeitsverträge

Rz. 33 Der Käufer einer Praxis bzw. Kanzlei tritt mit dem Kauf in die bestehenden Arbeitsverträge der Mitarbeiter (mit allen Rechten und Pflichten) ein.[86] Das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber erlischt.[87] Der Übergang der Arbeitsverträge kann im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen werden. § 613a BGB ist also unabdingbar.[88] Gleiches gilt für einen Erwerb aufgrun...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / 4. Mietvertrag

Rz. 32 Mit Übernahme der Praxis bzw. Kanzlei ist bei angemieteten Räumen die Genehmigung des Vermieters zum Eintritt des Käufers in den Mietvertrag erforderlich. Ferner ist die Zustimmung zur Entlassung des Praxis- bzw. Kanzleiverkäufers aus dem Mietvertrag notwendig. Empfehlenswert ist es, diese Zustimmungen vor Abschluss des Kaufvertrags einzuholen,[81] sowie für den Fall,...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / I. Erbrechtliche testamentarische Lösung

Rz. 46 Möchte der Mitinhaber einer Praxis oder Sozietät (BGB-Gesellschaft) seine Anteile an der Gesellschaft nicht zu Lebzeiten an die nächste Generation übergeben, so kann dies auch von Todes wegen erfolgen.[131] Denkbar sind so genannte rein gesellschaftsrechtliche Lösungen, oder aber erbrechtliche Lösungen. Dabei gilt es jedoch auch bei den erbrechtlichen Lösungen, gesell...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / III. Rein gesellschaftsrechtliche Lösung von Todes wegen

Rz. 62 Möglich ist es auch, die Nachfolge außerhalb des Testaments, jedoch von Todes wegen zu regeln. Es ist möglich, den gesellschaftsrechtlichen Nachfolger in der Praxis oder Kanzlei gesellschaftsvertraglich zu regeln. Man spricht dabei von einer rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel. Erforderlich ist jedoch, dass der Nachfolger selbst am Vertrag beteiligt war.[179] Tritt ...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / III. Rentenmodell

Rz. 16 Beim Rentenmodell überträgt der Praxis- bzw. Kanzleialleininhaber oder Praxis- bzw. Kanzleimitinhaber seine Praxis/Kanzlei bzw. den Anteil seiner Praxis/Kanzlei an seinen Nachfolger gegen Gewährung einer lebenslangen Rentenzahlung gemäß § 759 BGB. Empfehlenswert ist diese Rentenzahlung immer dann, wenn der Arzt oder Anwalt über einen längeren Zeitraum hin monatliche Z...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Nachfolgeplanung einer freiberuflichen Praxis bzw. Kanzlei stellt den Berater vor nicht unerhebliche Aufgaben und fachliche Herausforderungen. Anders als bei "gewöhnlichen" Personen- und Kapitalgesellschaften sind bei freiberuflichen Praxen eine Vielzahl von berufsspezifischen Regelungen zu beachten. In den meisten Fällen wird die Fortführung bzw. die Übernahme der...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / D. Verfügungen von Todes wegen

Rz. 45 Die Übergabe einer Praxis bzw. Kanzlei ist prinzipiell auch von Todes wegen möglich, wobei dies im Falle der Übergabe eines Praxis- bzw. Kanzleianteils (BGB-Gesellschaft) wesentlich einfacher ist, als die Übergabe einer Einzelanwaltskanzlei von Todes wegen. Schwerpunktmäßig soll deshalb nachfolgend auf die Übergabe eines Gesellschaftsanteils eingegangen werden. I. Erbr...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / V. Gründung einer Übergangs-GbR

Rz. 19 Wenn ein Arzt oder Anwalt über Jahrzehnte hinweg als alleiniger Inhaber einer Praxis oder Kanzlei im ländlichen Raum tätig war, so wird es seinem Nachfolger schwerfallen, wenn, wie im Rentenmodell, der Anteil der Praxis bzw. Kanzlei über Nacht auf ihn übergeht. Auch hier empfiehlt es sich als Berater, zu einem stufenweisen Vorgehen zu raten. Zunächst einmal tritt der ...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / I. Grundsätzliches

Rz. 13 In der Praxis empfiehlt es sich, rechtzeitig darüber nachzudenken, ob man seine Praxis bzw. Kanzlei (bzw. einen entsprechenden Sozietätsanteil) bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation überträgt, oder aber, ob man eine Regelung bzw. Verfügung von Todes wegen treffen möchte. Es bringt nichts, diese Entscheidung allzu lange aufzuschieben. Das Hinauszögern einer so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Freiberufliche Praxis / VI. Berechnung des Pflichtteils

Rz. 74 Unterschiedliche Auffassungen herrschen darüber, ob bei der Wertermittlung das Ertragswertverfahren oder aber das Sachwertverfahren angewendet werden soll. Der wirtschaftliche Erfolg eines Freiberuflers geht in der Regel einher mit seiner engagierten und persönlichen Bindung zu seinen Patienten bzw. Mandanten.[215] Die Anwendung der Ertragswertmethode wird daher im Ra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fachkräftemangel in Steuerk... / 3.1 Erste Schritte

https://playout.3qsdn.com/038727d9-a393-11eb-b839-0cc47a188158 (c) Haufe Redaktion In diesem Beitrag beleuchten wir die Möglichkeit des Bewerbermarketings via Social-Media mit Hilfe des Webeanzeigenmanagers von Facebook. Dank des Werbeanzeigenmanagers ist es Werbetreibenden möglich bezahlte Kampagnen auf den folgenden Kanälen auszuspielen: Facebook Facebook Messenger Instagram Aud...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fachkräftemangel in Steuerk... / 2.5 Hohe Reichweite

Die Social-Media-Anzeigen erreichen eine Vielzahl an Leuten. Je nach Art der Kampagne bezahlt man nur für die Leute, die auf den Link klicken. Viele Leute klicken nicht auf die Anzeige, haben diese jedoch zumindest gesehen. Dies steigert die Bekanntheit der Marke bei gesuchten Fachkräften. Sollten sich diese in Zukunft mit der Möglichkeit eines Job-Wechsels beschäftigen, eri...mehr