Fachbeiträge & Kommentare zu Kanzlei

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist die Änderbarkeit einer Erbschaftsteuerfestsetzung zur steuermindernden Berücksichtigung von Pflichtteilsverbindlichkeiten sowie Gerichtskosten und Prozesszinsen gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 und Nr. 3 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Die Klägerin ist ausweislich des vom Amtsgericht N-Stadt am 1.6.2005 erteilten Erbscheins Alleinerbin ihres am 10./11.1.2005 verstorbene...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Auftragnehmer

Rz. 44 Beauftragt der Mandant eine Anwaltsgemeinschaft, also eine Rechtsanwaltssozietät, so kommt der Auftrag grundsätzlich mit allen Sozien zustande.[32] Das gilt auch bei Beauftragung einer überörtlichen Sozietät sowie dann, wenn mehrere Anwälte nur den Anschein einer Anwaltsgemeinschaft erwecken.[33] Der Wille der Streitgenossen kann jedoch im Einzelfall dahin gehen, dass...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verweis auf §§ 612, 632 BGB

Rz. 88 Im Falle einer unterlassenen oder unwirksamen Gebührenvereinbarung erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Damit verweist Abs. 1 S. 2 für den Bereich der Beratung und der Mediation auf § 612 Abs. 2 BGB, für die – als Werkvertrag einzuordnende (siehe Rdn 46) – Gutachtenerstellung auf die Parallelvorschrift des § 632 Abs. 2 BGB.[8...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Vorschuss/Abschlag (Abs. 1 S. 5)

Rz. 119 Ein Vorschuss auf die Pauschvergütung war bislang gesetzlich nicht vorgesehen. Die Zahlung eines Vorschusses ist an sich auch nicht möglich, weil sowohl die Frage, ob überhaupt eine Pauschvergütung zu bewilligen ist, als auch die Frage, in welcher Höhe dem Anwalt eine Pauschvergütung zusteht, erst beantwortet werden kann, wenn das Verfahren, zumindest der Verfahrensa...mehr

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ZErb 06/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 5: Verein, Sti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Hochschullehrer

Rz. 105 Ob das RVG auf Hochschullehrer anwendbar ist, wenn diese forensisch tätig werden, war unter Geltung des RBerG (bis 30.6.2008) umstritten. Vorrangig war hier die Frage, ob die Übernahme von Prozessvertretungen durch Hochschullehrer vom Erlaubniszwang des Art. 1 § 1 RBerG freigestellt ist. Wurde das bejaht, war das RVG schon wegen § 134 BGB unanwendbar. Hiergegen sprac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Fälle des § 91 Abs. 2 S. 1, 1. Hs. ZPO

Rz. 72 Nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind Kosten, eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen oder dort wohnhaften Anwalts für Geschäftsreisen, die er im Rahmen des Prozesses wahrzunehmen hat, immer zu erstatten. Rz. 73 Das gilt zu allererst für den am Ort des Gerichts ansässigen Anwalt für auswärtige Termine, etwa einen auswärtigen Beweistermin.[71] Beispiel: Vor dem LG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Erforderlichkeit der Geschäftsreise

Rz. 8 Die Geschäftsreise muss auch erforderlich gewesen sein. Dies ist nicht nur eine Frage der Kostenerstattung nach § 91 ZPO, sondern auch schon eine Frage der Erstattungsfähigkeit innerhalb des Anwaltsauftrags. Geschäftsreisen, die nicht erforderlich sind, braucht der Mandant nicht zu vergüten, es sei denn, er hat der Reise zugestimmt oder sie sogar gewünscht. Eines ausdr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Schreiben einfacher Art

Rz. 4 Der Gebührensatz der Geschäftsgebühr reduziert sich bei Aufträgen zu Schreiben einfacher Art auf 0,3. Die Anm. zu VV 2301 definiert Schreiben einfacher Art als solche, die weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthalten. Maßgeblich ist, ob das Schreiben im Vergleich zu den im Allgemeinen in einer durchschnittlichen Kanzlei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Der Vorschuss bei Insolvenz des Auftraggebers

Rz. 123 Nach entsprechenden Studien ist es um das Forderungsmanagement der Anwälte schlecht bestellt, gerade auch bei kleineren Kanzleien.[93] Umso ärgerlicher ist es, wenn vor Realisierung der offen stehenden Forderungen der Auftraggeber in Insolvenz fällt. Die richtig genutzte Möglichkeit des Anwalts auf Zahlung eines Vorschusses kann insoweit manchen Forderungsverlust ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 33 Gemäß der Anm. zu VV 3305 wird die 1,0-Verfahrensgebühr (nicht Auslagen (!), vgl. Rdn 58) auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Rechtsstreits angerechnet. Hierbei muss jedoch zwischen dem Rechtsanwalt des Mahnverfahrens und dem Rechtsanwalt des nachfolgenden streitigen Verfahrens eine Personenidentität bestehen. Beauftragt daher der Mandant zunächst einen Recht...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kanzleimanagement: Wie schaffe ich mehr Honorarakzeptanz?

Für mehr Honorarakzeptanz bieten sich Ihnen 3 Wege an. Jeder einzelne für sich entfaltet schon eine große Wirkung. Gelingt es Ihrer Kanzlei, sie zu kombinieren, sind Sie so gut wie unschlagbar.Für die ersten beiden Wege verfüge ich über empirische Nachweise. Der dritte Weg ist offensichtlich. Ich beobachte ihn tagtäglich bei meiner Beratungspraxis. Weg 1 "Transparenz" Während ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1.2 Haftungsfallen

Für die nicht zur Rechtsberatung zugelassenen Steuerberater gilt ohne Einschränkung, dass die Erstellung und Formulierung eines Testaments bzw. Erbvertrags inkl. Testamentsvollstreckungsauftrag allein Aufgabe des Notars oder eines Rechtsanwalts ist.[1] Bei einem Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz tritt im Haftungsfall die Berufshaftpflichtversicherung nicht ein. Ei...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Überblick über mögliche Treuhandtätigkeiten des Steuerberaters und Grenzen

Die für den Steuerberater zulässigen Treuhandtätigkeiten sind in § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG und § 15 Abs. 1 BOStB geregelt.[1] Folgende Treuhandschaften sind z. B. möglich: Verwaltung fremden Vermögens Halten von Gesellschaftsanteilen Wahrnehmung von Gesellschafterrechten Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat Wahrnehmung des Amts als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / b) Die fehlende Vergütungsvereinbarung

Rz. 92 Für die Beratung sind die Gebühren durch den Rechtsanwalt auszuhandeln. (vgl. § 1 Rdn 189). Erfolgt keine Vereinbarung über eine Vergütung, so ist nach § 34 RVG die Vergütung nach § 612 BGB geschuldet. Mit der Abschaffung des RVG gibt es keine taxmäßige Vergütung mehr. Die Bandbreite ist groß. Erhebungen im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer zeigen aber, dass die R...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Fahrtkosten, Nr. 7004, 7005 VV RVG

Rz. 49 Die Erstattung der Fahrkosten eines Rechtsanwaltes nach dem RVG erfolgt lediglich bei Geschäftsreisen. Die Geschäftsreise im Sinne des RVG ist in der Vorbem. 7 (2) des Vergütungsverzeichnisses definiert. Eine Geschäftsreise liegt danach vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwalts befindet. Damit ents...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / b) Zeithonorarvereinbarung für fortlaufende Beratungstätigkeit

Rz. 224 Muster 1.13: Zeithonorarvereinbarung für fortlaufende Beratungstätigkeit Muster 1.13: Zeithonorarvereinbarung für fortlaufende Beratungstätigkeit Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt _________________________ – nachfolgend Rechtsanwalt – und _________________________ – nachfolgend Auftraggeber – wird in der Beratungssache _________________________ die folgende Vergütun...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. BGH Entscheidungen

Rz. 228 Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen nunmehr deutlich dazu Stellung genommen, dass die anwaltliche Tätigkeit dem Widerrufsrecht aus Fernabsatzverträgen unterliegen kann, wenn der Rechtsanwalt einen Vertrag unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, also Telefon, E-Mail, Fax oder anderen Medien abschließt. Dabei spricht allein das Bereithalten von Fernkom...mehr

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Vorwort

Das anwaltliche Gebührenrecht ist schon ein eigenes Rechtsgebiet. Es gehört zum Handwerkszeug eines jeden Rechtanwaltes. Dieses Buch soll "Kochbuch" für den Praktiker sein, also Ausbildungslektüre, Bedienungsanleitung, Tipp-Geber und Nachschlagewerk in einem. Ausgerichtet an den Bedürfnissen des Zivilrechtlers und seiner Kanzlei werden Hinweise zur Rechnungsstellung, zur Dur...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Hinweisblatt für Beratungshilfe

Rz. 115 Muster 1.7: Hinweisblatt Beratungshilfe Muster 1.7: Hinweisblatt Beratungshilfe Für Mandanten mit geringem Einkommen und ohne Vermögen gibt es die Möglichkeit, für die außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Den Antrag erhalten Sie beim Amtsgericht oder im Internet unter _________________________ Bitte reichen Sie den Antrag selbst bei der Rec...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / II. Vertragsabschluss im Fernabsatz

Rz. 231 Nicht darauf ankommen soll es, wie nach Vertragsabschluss die Leistung selbst erbracht werden soll. So kann auch die klassische Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren mit Anwesenheit im Termin oder persönlicher Besprechung vor Ort durchaus im Rahmen eines Fernabsatzvertrages begründet worden sein. Rz. 232 Abzustellen ist daher immer auf den Zeitpunkt des Vertrags...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Tage- und Abwesenheitsgeld, Nr. 7005 VV RVG

Rz. 56 Für die Abwesenheit aus der Kanzlei erhält der Rechtsanwalt für einen Zeitraum vom Die Pauschale wird bei mehreren Tagen Abwesenheit für jeden einzelnen Tag gesondert berechnet. Entscheidend ist die Dauer der Abwesenheit vom Kanzleisitz, einschließlich Mittagessen und Wartezeiten, sowie eines eingep...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Der Auftrag

Rz. 90 Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes nach außen erfordert nur den unbedingten Auftrag, gegenüber Dritten tätig zu werden oder einen Vertrag auszuarbeiten. In letzterem Fall reicht es aus, dass die Tätigkeit des Rechtsanwaltes im Ergebnis gegenüber Dritten Anwendung finden soll. Der Rechtsanwalt selbst muss nicht nach außen auftreten.[114] Unbedingt ist der Auftrag, wenn d...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Risikoprüfung bei Vertragsabschluss

Rz. 236 Schwieriger wird die regelmäßige Prüfung des Kanzleibetriebes auf das Vorliegen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems. Kanzleien, bei denen der Abschluss des Vertrages ursprünglich die Ausnahme war, können ihre Vertriebsstruktur ohne bewusste Entscheidung ändern. Gerade im Zuge von informationstechnischer Umgestaltung der Gesel...mehr

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ZErb 05/2021, Der rechtzeit... / 5

Auf einen Blick Die Vorteile eines rechtzeitigen Insolvenzantrages durch den Nachlasspfleger liegen auf der Hand: Von der Haftungsvermeidung (aus § 826 BGB) bis hin zur Fruchtbarmachung insolvenzrechtlicher Rechtsinstitute "gemeinsam" mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter – was auch eine Vergütungssicherung letztlich über § 324 Abs. 1 Nr. 4 InsO zugunsten des Nachlasspfle...mehr

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FF 05/2021, Immer das Gleiche oder Wie das Leben so spielt?

Inge Saathoff Oft sind in unserer Beratungspraxis aufgrund unserer langjährigen Erfahrung die Konstellationen so vorhersehbar, dass wir glauben, bei der Erstberatung die Geschichte zu Ende erzählen oder die Frage des Mandanten beantworten zu können, bevor dieser die Gelegenheit hatte, sie zu stellen. "Jetzt wollen Sie sicher wissen, …" ist eine Formulierung, die wohl jedem vo...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kanzleimanagement: Ertrag sichern durch zukunftsorientierte Kanzleiorganisation

Vermutlich werden sich viele Kanzleien zukünftig und dauerhaft so organisieren, dass eine flexible Kombination von persönlichem und digitalem bzw. virtuellem Informationsaustausch zwischen den ­Mitarbeitern und mit den Mandanten möglich ist. Mit einer Kanzleiorganisation, die den unterschiedlichen Erwartungen aller Beteiligten gerecht wird, können die Ertragskraft und die We...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick Durch die Coronakrise haben sich die Arbeitsabläufe in vielen Kanzleien deutlich verändert. Der Informationsaustausch erfolgt überwiegend digital, das persönliche Mandantengespräch und der persönliche Kontakt zwischen Mitarbeitern wird durch virtuelle Kontakte ersetzt. Viele Steuerberater fragen sich derzeit: Werden wir diese spontan und teilweise improvisiert ents...mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Das LG Hamburg hat dem in Berlin ansässigen Beklagten den Berliner Rechtsanwalt B im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet. Da Rechtsanwalt B von seinem Mandanten keine hinreichenden Informationen über die dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Tatsachen erhalten hat, beantragt er beim LG Hamburg, ihm die Gerichtsakten in seine Kanzlei nach Berlin zu übersenden. Dem kommt das...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kanzleimanagement: Zusatzleistungen erfolgreich verkaufen

Definieren Sie zunächst, welche zusätzlichen Beratungsleistungen Sie angesichts Ihrer zeitlichen und fachlichen Kapazitäten anbieten möchten. Grundsätzlich kommen alle vereinbaren Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 3 StBerG und § 15 BOStB in Betracht. Legen Sie dann die personellen Zuständigkeiten für die neuen Beratungsangebote fest. Die Aneignung des erforderlichen Fachwissens ...mehr

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Zielgruppe Millennials: Neu... / Neue Wege mit pfiffigen Lösungen

Generation Y Unternehmer sind davon überzeugt, dass es für nahezu alles eine bessere (digitale) Lösung gibt. Sie hinterfragen alles und probieren gern Neues so lange aus bis die bestmögliche Lösung gefunden wird. Deshalb schrecken sie vor Dienstleistern zurück, die am Status Quo festhalten. Wenn Sie also beispielsweise weiter auf dem Pendelordner bestehen, da sich dieser "bi...mehr

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Zielgruppe Millennials: Neu... / Werte

Nachhaltigkeit und Sinnhaftigkeit sind zwei starke innere Treiber. Für Generation Y Unternehmer ist es wichtig, der Gesellschaft etwas zurückzugeben und eigene Fußspuren zu hinterlassen. Sie sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und kritisieren die vorhergehenden Generationen für ihren Egoismus. Engagieren Sie sich mit der Kanzlei für soziale Projekte, ist ...mehr

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Zielgruppe Millennials: Neu... / Zusammenfassung

Kennen Sie das Durchschnittsalter Ihrer Mandanten? Machen Sie doch einmal eine Altersstrukturanalyse und ermitteln Sie, wie viel Prozent Ihrer Mandanten jeweils zur Generation der Baby Boomer (geboren bis 1965), Generation X (geboren zwischen 1966 und 1980) und Generation Y (geboren zwischen 1981 und 1999) gehören. Das eigene Alter spiegelt dabei häufig das Durchschnittsalte...mehr

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Kryptowährungen: "Steuerberater können sich positionieren" ( Interview)

Zusammenfassung Elon Musk sorgte im Februar 2021 wieder einmal für Furore: Tesla investierte 1,5 Milliarden Dollar in Bitcoins. Spätestens jetzt wird das Thema auch für andere Unternehmen interessant, denn Musk gibt den Takt vor. Für Steuerberater heißt das, dass sie sich mit Kryptowährungen auseinandersetzen sollten. Warum das Wissen darum für Steuerberater lohnend sein kan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 7 ... / 2.3.2 Bestellte oder beauftragte Personen

Rz. 15 Die bestellte Person muss entweder bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle die verwaltende Tätigkeit ausführen oder dies muss im Auftrag der Behörde oder sonstigen Stelle geschehen. Behörde ist dabei nach der Begriffsbestimmung in § 6 Abs. 1 AO "jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt". Danach ist überall, wo Aufgaben öff...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2.3 Zusammenschlüsse mit Anwälten

Die Gründung einer echten örtlichen oder überörtlichen Sozietät[1] mit Rechtsanwälten oder einer Partnerschaftsgesellschaft mit diesen macht im Hinblick auf die Rechtsdienstleistungen aus Sicht des Steuerberaters unter Berücksichtigung des Aufwands bei der Gründung und Risiken bei Trennung etc. nur Sinn mit erprobten Anwaltskollegen (z. B. ehemalige freie Mitarbeiter). Dazu...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2.1 Anwalt als freier Mitarbeiter

Der Steuerberater kann Rechtsanwälte als freie Mitarbeiter in seiner Kanzlei für eigene Zwecke (z. B. Fertigung von Klagen) einsetzen (in der Praxis wohl selten). Er kann dem Mandanten diesen im Bedarfsfall erforderlichenfalls als "Berater" präsentieren, der seine Leistungen dann direkt mit dem Mandanten abrechnet und für seine Beratung allein haftet. Der Steuerberater kann ...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.1 Begriff des Gewerberaummietvertrags

Kennzeichnend für eine Gewerberaumvermietung ist, dass die Räume zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken vermietet werden, d. h. nach der zwischen den Parteien getroffenen Zweckbestimmung geschäftlichen bzw. gewerblichen Zwecken dienen sollen.[1] Dazu gehören z. B.[2] Ladenräume, Büroräume, Praxis-, Kanzlei- und Büroräume für Freiberufler (insbesondere für Ärzte, Rechtsanwälte, W...mehr

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AGS 03/2021, Fragen aus der... / Antwort

Ich habe dem Kollegen empfohlen mit dem "Sicherheitspuffer" des OLG Frankfurt am Main[26] zu argumentieren, der m.E. auch für die Rückfahrt gilt. Nach dieser Rspr. kann von einer Partei/einem Rechtsanwalt nicht verlangt werden, die in einer Rechtssache notwendig werdenden Reisen zur Nachtzeit durchzuführen. Als Nachtzeit ist in Anlehnung an § 758a Abs. 4 ZPO die Zeit von 21....mehr

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FF 03/2021, Homeoffice und Datenschutz

Die Quadratur des Kreises? Argiris Balomatis Am 27.1.2021 trat die zunächst bis 15.3.2021 geltende Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft, die erstmals eine Pflicht zum Angebot eines Homeoffice-Arbeitsplatzes festschreibt. Die meisten von uns werden während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 als reine Vorsichtsmaßnahme das Arbeiten von zu Hause aus für Mitarbeiter und Beruf...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kanzleimanagement: Honorarerhöhungen richtig kommunizieren

Steuerberater befürchten oft, dass ihre Kanzlei Mandanten verliert, wenn sie das Honorar für ihre Tätigkeiten erhöhen. Natürlich kann es vorkommen, dass einzelne Mandanten wegen einer Honorarerhöhung zu einer anderen Kanzlei wechseln, aber das sind sicherlich nicht viele und bestimmt nicht die Mehrheit der Mandanten. Die meisten Mandanten, die wegen einer Honorarerhöhung künd...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kanzleimanagement: Einfache und rechtssichere Kanzleiprozesse mithilfe eines Chatbots

Eine Kaufmannsweisheit lautet: "Der Gewinn liegt im Einkauf." Im Zeitalter von 4.0 müsste sie allerdings lauten: "Der Gewinn steckt in den Prozessen." Je nachdem wie die Kanzleiprozesse strukturiert sind, steckt in ihnen eine Menge Geld, das entweder in die Kosten geht – oder in den Gewinn. Und das beginnt bereits mit der Aufnahme neuer Mandanten in der Kanzlei. Die Mandatsan...mehr

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Corporate Digital Responsibility für Steuerberatungen: Mit digitaler Verantwortung die Kanzlei in die Zukunft führen

Zusammenfassung Traditionell besteht die Verantwortung von Steuerberatern darin, rechtssicher, zuverlässig und streng vertraulich tätig zu sein. Die Digitalisierung verändert das Geschäftsmodell der Steuerberatung – automatisierbare Prozesse werden von Algorithmen übernommen, die Wertschöpfung entsteht zukünftig aus der Wissensgenerierung der Mandantendaten und Übernahme weit...mehr

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Corporate Digital Responsib... / 10 Jetzt mit CDR beginnen

CDR könnte bei all den zusätzlichen Belastungen durch die digitale Transformation als weiterer "Bremsklotz" eingeschätzt werden. Das ist nicht der Fall: CDR beschleunigt die Transformation, denn sie thematisiert vorhandene und aktuell oft unterschätzte Barrieren und sie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit. Denjenigen Steuerberatern, die die Zukunft ihrer Kanzlei in einem datenba...mehr

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Corporate Digital Responsib... / 2 Die digitale Transformation der Steuerberatungsbranche

Mit digitaler Transformation ist die Veränderung des individuellen Lebens, von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft durch digitale Vernetzung und Digitaltechnologien gemeint. "Durch die technologischen Möglichkeiten wird die Netzwelt in die physische Welt (rück-) integriert. Die Folge: Wir gehen nicht mehr ins Netz – so wie es Ende der 90-Jahre hieß: „Ich bin drinnen.“ – sond...mehr

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Corporate Digital Responsib... / Zusammenfassung

Traditionell besteht die Verantwortung von Steuerberatern darin, rechtssicher, zuverlässig und streng vertraulich tätig zu sein. Die Digitalisierung verändert das Geschäftsmodell der Steuerberatung – automatisierbare Prozesse werden von Algorithmen übernommen, die Wertschöpfung entsteht zukünftig aus der Wissensgenerierung der Mandantendaten und Übernahme weiterer Dienstleis...mehr

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Corporate Digital Responsib... / 1 Die traditionelle unternehmerische Verantwortung der Steuerberatung

Die unternehmerische Verantwortung bei der Beratung in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten liegt in der Rechtssicherheit, Zuverlässigkeit und strengen Vertraulichkeit. Kernprodukte sind die Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen, Einkommensteuererklärungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor Finanzämter...mehr

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Corporate Digital Responsib... / 3 Neue datenbasierte Wertschöpfung

In der Steuerberaterbranche liegen Mandanten-Informationen, die die Ausgangslage für die Tätigkeiten sind, heute bereits oft digitalisiert vor. Es ist jedoch noch großes Potenzial zur weiteren Datennutzung vorhanden. "Allein im Hinblick auf die riesigen Datenmengen, die bisher bei den meisten Steuerberatern ungenutzt herumliegen, zeigt sich außerdem deutlich das große Potenzi...mehr

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zfs 02/2021, Was bleibt, wenn das Virus geht?

Es gibt genügend Weisheiten, die in der Krise Mut machen sollen und den gedrückten Blick aufrecht in die Zukunft richten lassen wollen: "In jedem Ende steckt immer auch Anfang" "Aus Schaden wird man klug" "Nach dem Spiel ist vor dem Spiel" So werden auch das Verkehrsrecht und die mit dem Verkehrsrecht befassten Personen positiv auf das gestimmt, was nach der Corona-Pandemie blei...mehr

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AGS 02/2021, Darlegungs- un... / III. Abschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems

Rechtsfehlerhaft meine das LG, der Anwaltsvertrag sei hier nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems abgeschlossen worden. Ob ein solches System bestehe, hänge wesentlich davon ab, auf welche Art und Weise der Unternehmer in seinem Geschäftsbetrieb Vertragsverhandlungen und Vertragsschlüsse ermögliche (vgl. BT-Drucks 17/126...mehr