Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertragsteuer

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Abgeltungsteuer: Neues BMF-Schreiben

Kommentar Seit dem Jahr 2009 gilt die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge. Im Zusammenhang mit dieser Systemumstellung gab es eine Vielzahl von Fragen, welche die Finanzverwaltung mit Schreiben vom 20.12.2009 beantwortete. Hierbei ging es insbesondere um die Auslegung des damals neu definierten § 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) und auch um die Vorschriften der §§ 43 ff...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abgeltungsteuer: § 20 Abs. 9 EStG findet bei Günstigerprüfung Anwendung

Leitsatz 1. Das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG findet auch dann Anwendung, wenn Ausgaben, die nach dem 31.12.2008 getätigt wurden, mit Kapitalerträgen zusammenhängen, die bereits vor dem 1.1.2009 zugeflossen sind. 2. Auch bei der sog. "Günstigerprüfung" nach § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG findet § 20 Abs. 9 EStG Anwendung. Normenkette § 20 Abs. 9, § 32d Abs. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalvermögen, Zufluss bei einem beherrschenden Gesellschafter

Leitsatz 1. Ausschüttungen an den beherrschenden Gesellschafter einer zahlungsfähigen GmbH fließen diesem in der Regel auch dann zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung i.S. d. § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zu, wenn die Gesellschafterversammlung eine spätere Fälligkeit des Auszahlungsanspruchs beschlossen hat (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Die Zahlungsfäh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Analoge Anwendung der Härteausgleichsregelungen in § 46 Abs. 3 und 5 EStG 2009 bei in der Schweiz beschäftigtem Grenzgänger

Leitsatz Die Härteausgleichsregelungen in § 46 Abs. 3 und 5 EStG 2009 sind aus Gleichbehandlungsgründen analog bei solchen Arbeitnehmern anzuwenden, die mit ihrem von einem ausländischen Arbeitgeber bezogenen Arbeitslohn im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind und mangels Vornahme eines LSt-Abzugs nicht gemäß § 46 EStG 2009, sondern nach der Grundnorm des § 25 Abs. 1 ESt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verwendung des steuerlichen Einlagekontos

Leitsatz Sammelbetrachtung für mehrere Ausschüttungen innerhalb eines Jahres. Sachverhalt Das Finanzamt hat eine GmbH als Haftende für die Kapitalertragsteuer zu Gewinnausschüttungen in Anspruch genommen. Strittig war dabei, ob und inwieweit Ausschüttungen unter Verwendung des steuerlichen Einlagekontos erfolgt sind und damit kein Steuerabzug einzubehalten war. Die GmbH hatte...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Inhaberschuldverschreibung: Kein Ansatz der Marktrendite bei eindeutig ­abgrenzbarer Emissionsrendite

Leitsatz 1. Wird eine Inhaberschuldverschreibung während ihrer Laufzeit mit 1 % p.a. fest verzinst, liegt eine von der Wertentwicklung des eingesetzten Kapitals eindeutig abgrenzbare Emissionsrendite vor. 2. Inwieweit die zugesagte Mindestrendite dem Kapitalmarkt im Zeitpunkt der Emission entspricht, ist für das Vorliegen einer Emissionsrendite i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz 1. Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung, die auf Zeiträume nach der Veräußerung der Beteiligung entfallen, können ab dem Veranlagungszeitraum 2009 gemäß § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden. § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG 2009 steht d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Leistungen der Kapitalgesellschaft i.S. v. § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG 2002 n.F. in Abgrenzung zur Rückzahlung von Nennkapital

Leitsatz Eine Rückzahlung des Nennkapitals i.S. v. § 28 Abs. 2 Satz 2 KStG 2002 n.F. (nach einer Nennkapitalherabsetzung) ermöglicht einen Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto. Um als Rückzahlung des Nennkapitals behandelt zu werden, muss feststehen, dass die entsprechende Leistung der Kapitalgesellschaft darauf gerichtet ist, den Herabsetzungsbetrag auszuzahlen. D...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4.2 Kapitalertragssteuer

Rn 45 Die Bank muss zu Lasten des Treuhandkontos den Steuerabzug für Kapitalerträge vornehmen (§ 15 Abs. 1 Nr. 2, § 20 Abs. 1 Nr. 7, §§ 43 ff. EStG). Nicht nur bei der Ermächtigungstreuhand, sondern auch bei der Vollrechtstreuhand ist der Insolvenzschuldner Steuerschuldner; bei letzterer ist er wirtschaftlicher Eigentümer des Kontoguthabens.[58] Der Insolvenzverwalter kann d...mehr

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Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Personengesellschaften

Kommentar Hintergrund Die steuerliche Transparenz der Personengesellschaft verursacht schon bei innerstaatlichen Sachverhalten nicht unerhebliche Probleme. Diese werden noch gesteigert bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Das BMF hat nun sein Schreiben zur Anwendung von DBA auf Personengesellschaften aktualisiert. Das neue BMF-Schreiben v. 26.9.2014 soll das Schreiben v. 1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 2.4.2 Sperrwirkung durch vorhergehende Amnestieerklärung

Rz. 14 Da es sich bei einer Amnestieerklärung auch um eine Berichtigungserklärung handelt, kann sich auch aus ihr ein Ausschlussgrund i. S. d. § 7 S. 1 Nr. 3 StraBEG ergeben.[1] Dementsprechend ist eine erneute Amnestieerklärung gem. § 7 S. 1 Nr. 3 StraBEG ausgeschlossen, wenn zwar eine strafbefreiende Erklärung abgegeben wurde, aber die Abgeltungssteuer nicht fristgerecht b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 2.1 Erscheinen eines Prüfers

Rz. 4 Nach § 7 S. 1 Nr. 1a StraBEG ist eine Amnestieerklärung ausgeschlossen, wenn ein Amtsträger der Finanzbehörde zu einer rechtmäßigen Außenprüfung i. S. d. §§ 193ff. AO, einer betriebsnahen Veranlagung, einer USt-Sonderprüfung bzw. USt-Nachschau[1], einer LSt-Außenprüfung, einer Fahndungsprüfung oder sonstigen erkennbaren Ermittlungsmaßnahme der Finanzbehörde[2] bei dem ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abgeltungsteuer: Schuldzinsen als Werbungskosten

Leitsatz 1. Im Zusammenhang mit einer teilweise kreditfinanzierten Festgeldanlage im Veranlagungszeitraum 2008 angefallene Schuldzinsen können in vollem Umfang als Werbungskosten abgezogen werden, auch wenn die Zinsen aus dem Festgeld erst im Veranlagungszeitraum 2009 zufließen. 2. § 20 Abs. 9 Satz 1 2. Halbsatz EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 ist erstmalig ab dem Veranlagungs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Irrtum über materiell rechtliche Rechtslage

Leitsatz Der Antrag auf Besteuerung von Kapitalerträgen nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG ist spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung zu stellen. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt beim Versäumen der Frist regelmäßig nicht in Betracht. Sachverhalt Dem Kläger ist zu 40 % an der A-GmbH beteiligt. Am 30.11.2010 floss ihm eine Gewinnausschüttung in Höhe von 18.00...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erlass von Nachzahlungszinsen nach Verrechnungspreiskorrektur

Leitsatz Die Frage, ob die Festsetzung von Zinsen unbillig ist, hängt nur von den Verhältnissen des jeweiligen Zinsschuldners ab; die Verhältnisse eines anderen Rechtssubjekts bleiben insoweit außer Betracht (Bestätigung der Rechtsprechung). Ein Zinserlass ist daher nicht geboten, wenn sich infolge einer Verrechnungspreiskorrektur einerseits die Körperschaftsteuer einer in e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach Veräußerung einer Beteiligung

Leitsatz 1. Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung, die auf Zeiträume nach der Veräußerung der Beteiligung entfallen, können ab dem Veranlagungszeitraum 2009 nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden. Der Werbungskostenabzug ist gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG i.d.F. des U...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abgeltungsteuersatz bei Darlehen an GmbH durch eine dem Anteilseigner ­nahestehende Person

Leitsatz 1. Der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 32d Abs. 1 EStG ist bei einer Darlehensgewährung an eine GmbH nicht schon deshalb nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Satz 2 EStG ausgeschlossen, weil der Gläubiger der Kapitalerträge ein Angehöriger der zu mehr als 10 % an der Schuldnerin beteiligten Anteilseigner ist. 2. Ist das Klagebegehr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abgeltungsteuersatz bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen Angehörigen i.S.d.§ 15 AO (1)

Leitsatz 1. Die Privilegierung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nach § 32d Abs. 1 EStG in Höhe von 25 % besteuert werden, gegenüber anderen progressiv besteuerten Einkunftsarten ist verfassungsgemäß. 2. Die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 32d Abs. 1 EStG ist nicht schon deshalb nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Gesellschafterfremdfinanzierung

Leitsatz 1. Der gesonderte Steuertarif für Kapitaleinkünfte gem. § 32d Abs. 1 EStG gilt nach dem eindeutigen Wortlaut des § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG nicht für Kapitalerträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, die von einer Kapitalgesellschaft an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu mindestens 10 % an der Gesellschaft beteiligt ist. 2. Der Ausschluss des Abgelt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sog. cum/ex-Geschäfte: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit Aktien

Leitsatz Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt derjenige, dem die Anteile an dem Kapitalvermögen im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses nach § 39 Abs. 1 AO rechtlich oder – wenn ein anderer als der Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über die Anteile hat – nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO wirtschaftlich zuzurechnen sind. Wirtschaftliches Eigentum über die Anteile i...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erlass einer KapESt-Festsetzung wegen widerstreitender Steuerfestsetzung

Leitsatz Hat der Schuldner der Kapitalerträge seiner Pflicht zur Steueranmeldung genügt, so steht dies ei­ner Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Diese Steuerfestsetzung kann – auch nach Eintritt der Bestandskraft und nach Aufhebung des Vorbehaltsvermerks – nach § 174 Abs. 4 AO wegen widerstreitender Festsetzung geändert werden. Die Voraussetzungen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.17 Prüfung bei Investmentfonds

Rz. 45a § 11 Abs. 3 InvStG enthält eine besondere Rechtsgrundlage und Bestimmungen für den Umfang der Prüfung bei inländischen Investmentvermögen. Danach unterliegt das inländische Investmentvermögen, ein Zweckvermögen nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG [1], selbstständig der Außenprüfung. Geprüft werden dabei die steuerlichen Verhältnisse des Investmentvermögens, die Berichte nach §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.7 Prüfung der Anrechnungsberechtigung, § 50b EStG

Rz. 33 Nach § 50b EStG kann die Finanzbehörde die Verhältnisse, die für die Anrechnung oder Vergütung der KSt oder für die Anrechnung oder Erstattung der KapESt von Bedeutung sind, bei den Verfahrensbeteiligten (z. B. Anrechnungs-, Vergütungsberechtigten) überprüfen. Diese Vorschrift ähnelt § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO, da auch hier die Prüfung auf Personen, die keiner regelmäßigen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / V. Einheitliche und gesonderte Feststellung gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rn 12 Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit haben entgegen den juristischen Personen ihren Gewinn nicht als Gesellschaft zu versteuern. Der Gewinn wird den Gesellschaftern zugerechnet. Sie sind weder einkommensteuer- noch körperschaftsteuerpflichtig. Die Gesellschafter haben den ihnen zuzurechnenden Gewinnanteil im Rahmen der Einkommensteuer als Einkünfte aus Gewerbebetri...mehr

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zfs 2/2014, Kapitalisierung... / C. Kapitalertragsteuer

I. Aktuelle Situation Bekanntermaßen sind Zinserträge, wie in der Einleitung bereits erwähnt, jährlich pauschal mit einem Steuersatz von derzeit 25 % zu versteuern. Diese Steuer wird von der Bank direkt an das Finanzamt abgeführt. Daraus ergeben sich im Laufe der Jahre unter Umständen erhebliche Beträge. Sollte es zum Beispiel einem Geschädigten gelingen, einen Betrag von 1,5 ...mehr

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zfs 2/2014, Kapitalisierung... / II. Zwischenergebnis

Der "richtige" einer Kapitalisierung zugrunde zu legende Zinsfuß ist der aktuelle Zinsfuß der Umlaufrendite der öffentlichen Hand abzüglich 25 %. Allerdings muss hierbei bedacht werden, dass die Sozialversicherungsträger keine Kapitalertragsteuer zu zahlen haben, so dass bei deren Ansprüchen dieser Abzug entfällt.mehr

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zfs 2/2014, Kapitalisierung... / I. Aktuelle Situation

Bekanntermaßen sind Zinserträge, wie in der Einleitung bereits erwähnt, jährlich pauschal mit einem Steuersatz von derzeit 25 % zu versteuern. Diese Steuer wird von der Bank direkt an das Finanzamt abgeführt. Daraus ergeben sich im Laufe der Jahre unter Umständen erhebliche Beträge. Sollte es zum Beispiel einem Geschädigten gelingen, einen Betrag von 1,5 Mio. EUR mit 2 % Verz...mehr

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zfs 2/2014, Kapitalisierung von Renten

Zinsfuß, Dynamisierung, Kapitalertragsteuer 1 Bei der Regulierung von schweren Personenschäden (insbesondere Kfz-Haftpflicht sowie allgemeine Haftpflicht/Arzthaftpflicht) sind in aller Regel sowohl der Geschädigte als auch der eintrittspflichtige Versicherer daran interessiert, die grundsätzlich in Rentenform geschuldeten Leistungen für die Zukunft mit einer einmaligen Zahlu...mehr

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zfs 2/2014, Kapitalisierung... / A. Kapitalisierungsgrundsatz

Zunächst gilt der Grundsatz, dass der zu zahlende Kapitalbetrag ausreichen muss, "um den Geschädigten in die Lage zu versetzen, durch Kapitalabbau und Zinserträgnisse die Rente zu bestreiten."[2] Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen sowohl die Laufzeit als auch der für die Erwirtschaftung der Zinsen voraussichtlich geltende Zinsfuß berücksichtigt werden. Da als sicher ...mehr

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zfs 2/2014, Kapitalisierung... / E. Gesamtergebnis

1. Bei der Bestimmung der Laufzeit sind die tatsächlichen aktuellen Gegebenheiten zugrunde zu legen. 2. Kapitalisierungen müssen auf der Grundlage sicherer Geldanlagen erfolgen. Spekulative Geldanlagen kommen, auch wenn sie zunächst höhere Erträge erbringen, nicht in Betracht. 3. Sichere Geldanlagen sind insbesondere die Anleihen der öffentlichen Hand, die aktuell einen Zinser...mehr

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zerb 1/2014, Mobile Unterne... / 2. Der Handlungsspielraum des Gesetzgebers

Die Körperschaftsteuersenkung im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 habe den gewünschten Effekt zur Folge gehabt. Die EMTR und die EATR seien deutlich gesunken und es gebe geringere Anreize zur Gewinnverlagerung. Untersuchungen an seinem Lehrstuhl belegten, dass sich die Senkung des Körperschaftsteuersatzes positiv für die Standortwahl ausgewirkt habe und den aus deutsc...mehr

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zerb 1/2014, Mobile Unterne... / C. Diskussionsbeiträge aus dem Auditorium

Herr Eigenthaler [12] dankte für die Betonung einer gut ausgebildeten und funktionsfähigen Steuerverwaltung als Standortvorteil. Eine Betriebsprüfung dürfe nicht als Gegner, sondern müsse als Partner im Rahmen einer vernünftigen Steuerverwaltung begriffen werden. Gleiches gelte für die Mitarbeiter im Innendienst, die die verbindlichen Auskünfte bearbeiteten. Hinsichtlich der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Verhältnis zur Kapitalertragsteuer

Tz. 5 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Die auf Dividenden nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst d und e EStG erhobene KapSt (s § 43 Abs 1 S 3 EStG) kann iRd Veranlagung in voller Höhe angerechnet werden (s § 36 Abs 2 S 1 Nr 2 S 1 EStG). Bei beschr stpfl AE ist die ESt idR durch den KapSt-Abzug abgegolten (s § 50 Abs 5 S 1 EStG, Ausnahme: Die Dividenden sind BE eines inl Betriebs, § 50 Abs 5 S ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anrechnungshöchstbetragsberechnung nach § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG im Anschluss an das EuGH-Urteil Beker und Beker

Leitsatz 1. Die Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags nach Maßgabe von § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG verstößt im Hinblick auf das unionsrechtliche Gebot, das subjektive Nettoprinzip vorrangig im Wohnsitzstaat zu verwirklichen, gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs. Der Höchstbetrag ist deswegen "geltungserhaltend" in der Weise zu errechnen, dass der Betrag der Steuer, die auf ...mehr

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Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 10 EStG 2002/2009 und der dazu ergangenen Übergangsvorschriften

Leitsatz 1. Erhält ein in Italien ansässiger Gesellschafter einer deutschen Personengesellschaft Zinsen für ein von ihm der Gesellschaft gewährtes Darlehen, so können diese Zinsen nach dem DBA-Italien 1989 in Deutschland nicht als gewerbliche Gewinne besteuert werden (Bestätigung der ständigen Spruchpraxis). Ein deutsches Besteuerungsrecht kann sich insoweit aber infolge der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 4.3 Streitwerte-ABC

Rz. 29 Nach § 52 Abs. 1 GKG ist der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache zu bestimmen. Die Bestimmung ist in das Ermessen des Gerichts gestellt. I. d. R. ist Streitwert die Differenz zwischen der im angefochtenen Bescheid festgesetzten Steuer und der mit dem Klageantrag begehrte niedrigeren Steuerfestsetzung. Mindeststrei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berichtigung einer Anrechnungsverfügung nach Änderung der bei der Veranlagung erfassten Einkünfte

Leitsatz Werden durch einen die Festsetzung der Einkommensteuer ändernden Steuerbescheid die Einkünfte in abweichender Weise erfasst und führt diese Änderung zu einer entsprechenden Änderung der gem. § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG auf die Einkommensteuer anzurechnenden Beträge, ist die erforderliche Berichtigung einer früheren Anrechnungsverfügung durch eine neue mit dem Steueränder...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erneut Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des Werbungskosten-Abzugs bei Kapitaleinkünften bestätigt

Leitsatz Der seit der Einführung der Abgeltungsteuer geltende Ausschluss des Abzugs von Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften verstößt zwar gegen das objektive Nettoprinzip, ist aber durch ausreichende sachliche Gründe gerechtfertigt. Dies gilt zumindest bei einem individuellen Steuersatz von mehr als 25 %. Sachverhalt Der Kläger hatte im Zusammenhang mit einer fremdfinanz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Abgeltungsteuer: Automatisiertes Abzugsverfahren für Kirchensteuer kommt ab 2015

Kommentar Bislang mussten Banken die Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge nur dann einbehalten, wenn sie vom Anleger über dessen Religionszugehörigkeit informiert wurden. Ab 2015 werden die Daten nun automatisiert vom BZSt bereitgestellt. Ab dem 1.1.2015 müssen Anleger bei ihrer Bank keinen Antrag auf Einbehalt von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einlagekonto bei Regiebetrieb

Leitsatz Bei einem als Regiebetrieb geführten Betrieb gewerblicher Art führt ein nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelter Jahresverlust auch dann unmittelbar zu einem entsprechenden Zugang im Einlagekonto, wenn der Betrieb seinen Gewinn durch Vermögensvergleich ermittelt und soweit der Verlust auf sog. Buchverlusten (z.B. Abschreibungen) beruht (Bestätigung und Fortfü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 24a

Rz. 76 Die Nummerierung als Abs. 24a ist aufgrund eines Fehlers im Gesetzgebungsverfahren doppelt vorhanden. Rz. 77 Abs. 24a i. d. F. des Gesetzes v. 20.4.2009[1] regelt in S. 1, dass die KiSt auf Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer des § 32d EStG unterlegen haben, nicht abzugsfähig ist. Dies gilt erstmals ab Vz 2011 (§ 10 EStG Rz. 117); S. 2 die Erweiterung des Abzugs von ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 1

Rz. 2 Abs. 1 enthält die grundlegende Regelung, die immer dann eingreift, wenn die folgenden Absätze sowie § 52a EStG für die Abgeltungssteuer keine abweichende Regelung enthalten. Danach gilt die vorliegende Fassung ab dem Vz 2012. Für den Steuerabzug vom Arbeitslohn gilt diese Fassung, soweit der Lohnzahlungszeitraum nach dem 31.12.2011 endet. Es ist also nicht der Zufluss...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 54

Rz. 168 Abs. 54 enthält eine Übergangsregelung für bestimmte Fälle des KapESt-Abzugs bei Wertpapieren und Kapitalforderungen, die durch die Bundes- oder eine Landesschuldenverwaltung verwahrt oder verwaltet werden können und vor dem 1.1.1994 emittiert worden sind.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 53a

Rz. 167 Abs. 53a S. 1 bestimmt, dass die Regelung über die KapESt bei Dividendenscheinen erstmalig auf Einkünfte anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2004 zufließen. Nach S. 2 ist die Ausdehnung der Regelung des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. b S. 2 EStG auf Versicherungsunternehmen erstmals auf Verträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2006 abgeschlossen wurden (§ 43 EStG Rz. 79).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 58

Rz. 187 Abs. 58 enthält die Regelung zum Inkrafttreten verschiedener Vorschriften des § 50 EStG. Nach Abs. 58 S. 1 gilt die Erweiterung der Anwendung bestimmter Vorschriften im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht bei Angehörigen der EU- und EWR-Staaten auch für Vz vor 2008, soweit die Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind (§ 50 EStG Rz. 32). Rz. 188 S. 2 bestimmt,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 53

Rz. 165 Abs. 53 S. 1–4 regelt, dass die Vorschriften über die KapESt des EStG 1999 zusammen mit den Regelungen des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens außer Kraft treten[1]. Rz. 166 S. 5 bestimmt, dass die Ausdehnung der Regelung des § 44 Abs. 6 EStG auf wirtschaftliche Geschäftsbetriebe erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden ist, für die das Anrechnungsverfahren n...mehr

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ZErb 08/2013, Ansässigkeite... / 3.1. § 50 d Abs. 3 dEStG im nationalen Kontext und im Verhältnis zu Auslandsstiftungen

§ 50 d Abs. 3 dEStG lautet nach den letzten europarechtlich veranlassten Änderungen[32] in seiner neuesten Fassung[33] wie folgt: "Eine ausländische Gesellschaft hat keinen Anspruch auf völlige oder teilweise Entlastung nach Absatz 1 (hier: reduzierte Steuersätze aus DBA, Anm. des Verf.) oder Absatz 2, soweit Personen an ihr beteiligt sind, denen die Erstattung oder Freistell...mehr

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ZErb 7/2013, Die Cash-Gesel... / 1. Steuerliche Nachteile der Kapitalanlage in einer GmbH gegenüber der Vermögensverwaltung im Privatvermögen

Im Falle der GmbH-Variante muss für einen ehrlichen Vergleich zusätzlich die Ausschüttungsbesteuerung von Gewinnen in die Kalkulation einbezogen werden. Auch wenn die ertragsteuerliche Situation bei Berücksichtigung der Ausschüttungsbelastung und der damit verbundenen Zwei-Stufen-Besteuerung von Kapitalerträgen in der GmbH gegenüber der Besteuerung bei Privatpersonen zunächs...mehr

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ZErb 7/2013, Die Cash-Gesel... / II. Berechnung der Vorteilhaftigkeit in der Gesamtbetrachtung

Die Praxis erlebte vor der ersten “Deadline“ des Gesetzgebers am 26. Oktober 2012 eine geradezu hektische Aktivität der Gründung[10] oder Umgestaltung von Gesellschaften in Vorbereitung einer Schenkung, die spätestens am 25. Oktober 2012 vollzogen wurde. Mit dem Scheitern des Ergebnisses aus dem Vermittlungsausschuss im Bundestag kurz vor Weihnachten 2012 ging die Cash-Gesel...mehr

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ZErb 7/2013, Die Cash-Gesel... / 5. Reduzierung der Restgefahrenlage

Will man sicherer sein, nicht in das nie auszuschließende "Restrisiko" eines Entfallens bzw. der Nichtgewährung der Begünstigung zu kommen, bietet es sich an, das Vermögen außerhalb der Gesellschaft – zum Beispiel bei dem Gesellschafter – zu verwalten. Diese Alternative hat nebenbei den Charme, dass die Erträge, wenn sie an den Gesellschafter ausgeschüttet und nicht für imme...mehr