Fachbeiträge & Kommentare zu Kennzahl

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 30 Europäische Standards ... / 2.4.2 Wesentliche inhaltliche Vereinfachungen des ED ESRS LSME

Rz. 43 Neben den bereits dargestellten strukturellen und formalen Vereinfachungen sind auch Vereinfachungen auf inhaltlicher Ebene vorgesehen. So wurden nicht alle Anforderungen des ESRS Set 1 in den ED ESRS LSME übernommen und auch der Detaillierungsgrad mancher Angabepflichten wurde gesenkt. Die in den Abschnitten 2–6 des ED ESRS LSME enthaltenen Angabepflichten sind in Ta...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 6.2 Erstmalige Berichterstattung durch Nicht-Finanzunternehmen

Rz. 65 Die erstmalige Berichterstattung bestimmt sich nach dem delegierten Rechtsakt zur Berichterstattung und nach der CSRD, welche die CSR-Richtlinie ersetzt hat. Der delegierte Rechtsakt zur Berichterstattung bestimmt, wann Taxonomieangaben bzgl. bestimmter Wirtschaftstätigkeiten erstmalig zu veröffentlichen sind. Die CSRD bestimmt, für welches Geschäftsjahr Unternehmen ü...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.4 Luftschadstoffe

Rz. 82 Für die Angabe der Emissionen von Luftschadstoffen sind die in Rz 22 definierten Luftschadstoffe zu berücksichtigen und in Tonnen oder Kilogramm anzugeben. Die Angabe der Luftschadstoffe ist auch in der Offenlegungsverordnung gefordert. Hiernach sind die Emissionen von Luftschadstoffen anzugeben in der Messeinheit "Tonnen Äquivalent Luftschadstoffe pro investierter Mi...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 3.1 Allgemeines

Rz. 125 Die Mindestangabepflichten (MDR), die ESRS 2 vorsieht (Rz 2), kommen immer dann zur Anwendung, wenn ein Unternehmen einen Nachhaltigkeitsaspekt als wesentlich beurteilt und infolgedessen Angaben zu Konzepten, Maßnahmen, Zielen und Maßnahmen tätigt (§ 3 Rz 10). Die zu den MDR in ESRS 2 vorgesehenen Angaben stellen eine Ergänzung zu den Angabepflichten der vier (sekund...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.1 ESRS E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Rz. 36 Die Offenlegung der vom Unternehmen gesetzten klimabezogenen Ziele (ESRS E1.30) soll ein Verständnis über die Ziele vermitteln, die sich das Unternehmen zur Unterstützung seiner Konzepte zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel und zur Bewältigung seiner wesentlichen klimabedingten Auswirkungen, Risiken und Chancen gesetzt hat (ESRS E1.31). Die Offenlegung...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.2.1 ESRS E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Rz. 32 Die Offenlegung der vom Unternehmen festgelegten Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen (ESRS E3.20) soll ein Verständnis über die Ziele vermitteln, die sich das Unternehmen zur Unterstützung seiner diesbzgl. Konzepte und zur Bewältigung seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in diesem Zusammenhang gesetzt hat (ESRS E3.31). Die Offenlegu...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.1.1 EU-Gesetzgebungen und Aktionspläne mit Bezug zu Verschmutzung

Rz. 6 In den ESRS sollen diverse EU-Richtlinien und Verordnungen sowie weitere unionsrechtliche Instrumente, die mit den verschiedenen Themenbereichen zusammenhängen, eingebunden werden.[1] Daher ergibt sich dieser Standard aus den einschlägigen Bestimmungen der CSRD, aus der bestehenden EU-Gesetzgebung (Rz 7 ff.) sowie aus dem EU-Aktionsplan "Schadstofffreiheit von Luft, Wa...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 3.5 ESRS 2 MDR-T – Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben

Rz. 140 Ziel von ESRS 2 MDR-T ist es, ein Verständnis für die Ziele zu schaffen, die das Unternehmen in Bezug auf seine wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte gesetzt hat. Die Natur dieses Verständnisses wird in ESRS 2 vergleichsweise ausführlich spezifiziert, was einerseits die Bedeutung dieser Mindestangabepflicht unterstreicht, andererseits weiter darlegt, welche Aussagekraf...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 7 Die Angabepflichten, die ESRS S2 vorsieht, sind alle vorbehaltlich der Ergebnisse der vom berichtspflichtigen Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse zu tätigen. ESRS 2 stellt in Anlage B eine Liste der Datenpunkte von bereichsübergreifenden und thematischen Normen dar, die sich aus anderen Offenlegungspflichten der EU ableiten. In ESRS S2 gibt es allerding...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS S3 adressiert Angabepflichten zu betroffenen Gemeinschaften. Bei diesen handelt es sich um eine Teilmenge der Stakeholder eines Unternehmens, die "betroffenen Interessenträger" gem. ESRS 1 (§ 3 Rz 53). Die Definition, was unter betroffenen Gemeinschaften zu verstehen ist, enthält das Glossar zur Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772: "Personen oder Gruppen, die in ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fußböden – Ausgleit- und St... / 2.2.2 Arbeitsstätten-Richtlinie ASR A1.5

Die ASR A1.5 "Fußböden" fordert, dass Fußböden in Abhängigkeit von Art und Nutzung sowie den zu erwartenden gleitförmigen Stoffen (z. B. Wasser, Öl, Fett, Staub) sicher benutzt werden können. Rutschgefahren müssen durch geeignete Schutzmaßnahmen vermieden werden. Hierzu zählen Fußbodenbeläge mit einer hohen Rutschhemmung oder zusätzlichem Verdrängungsraum. Die ASR A1.5 besch...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Neugeschäft: Wachstum, Profitabilität/Neugeschäftswert und potenzielle Markteintrittskosten

Tz. 220 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Der Standard erfordert (vgl. Tz. 121) für das in der Berichtsperiode neu aufgenommene Geschäft (unter getrenntem Ausweis der Akquise ganzer Portfolien) Angaben zur initialen Einschätzung der erwarteten Cash In- und Outflows, des Risk Adjustments und der CSM – sofern eine Profiterwartung vorliegt. Davon separat auszuweisen sind ebenjene Angabe...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.2 Basis-Modul

Rz. 80 Die ersten Angaben, die gem. B 1 zu machen sind, betreffen die Grundlagen der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts. Bericht erstattende Unternehmen müssen angeben, welches Modul oder welche Module des ESRS VSME für die Erstellung ihres Nachhaltigkeitsberichts verwendet wurden und ob dieser auf konsolidierter Basis oder auf Einzelunternehmensebene erstellt wurde. Im ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.4 Geschäftspartnermodul (BP-Modul)

Rz. 109 Für das BP-Modul sind die als wesentlich identifizierten Nachhaltigkeitsthemen anzugeben, sofern dies nicht bereits beim PAT-Modul erfolgt ist (Liste wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen). Für nicht als wesentlich identifizierte Themen sind keine weiteren Erläuterungen erforderlich. Zudem wird den konkreten Angabeanforderungen des BP-Moduls explizit, anhand des Beispiel...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Würdigung der Angabepflichten

Tz. 130 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Zusammenfassend nimmt IFRS 17 hier viele der in der bisherigen IFRS-Berichterstattung oder auch durch die Regulatorik etablierten obligatorischen Anhangangaben auf. Die Detailtiefe im qualitativen Bereich ist somit vergleichbar und wird aufrechterhalten. Synergieeffekte werden in der Praxis daher umfangreich ausgenutzt und sollten auch dem ex...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.2 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Rz. 17 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Mit "Konzepte" wird in der aktuellen Übersetzung "policies" übersetzt, was zunächst "Strategie" hieß. Nach dem Glossar bezeichnet ein Konzept eine "Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Managementp...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2 ESRS E2-4 – Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung

2.3.2.1 Allgemeine Angabepflicht Rz. 69 Angabepflicht ESRS E2-4 sieht die Offenlegung von Kennzahlen zur Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung vor. Offenzulegen sind die Schadstoffe, die bei Produktionsprozessen entstehen bzw. verwendet oder beschafft werden und die das Unternehmen als Emissionen, als Produkte oder als Teil von Produkten bzw. Dienstleistungen verlassen. Ziel ...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS S1 adressiert Offenlegungspflichten zu den "Arbeitskräften des Unternehmens":[1] Dabei handelt es sich um eine bedeutende Gruppe der "betroffenen Interessenträger" (ESRS S1.12), die darüber hinaus als "häufig" angeführte Kategorie von Stakeholdern in ESRS 1 genannt wird (ESRS 1.AR6). Den Begriff "Arbeitskräfte des Unternehmens" fasst ESRS S1 breit und subsumiert d...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 3 Fazit

Rz. 135 ESRS S4 verdeutlicht den Erstellern der Nachhaltigkeitsberichterstattung, welche Angaben bei vorliegender Wesentlichkeit über Aspekte im Kontext von Verbrauchern und/oder Endnutzern nötig sind. Der Standard ist noch nicht final ausgestaltet, da insbes. noch die konkreten Kennzahlen fehlen. Nach den sehr allgemein gehaltenen Zielen der Berichterstattung über Verbrauch...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 12 Anlage A von ESRS 1 enthält die Aufstellung der Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3). Die für ESRS S4 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen zeigt Tab. 1:mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 9 Von hoher praktischer Relevanz sind die Übergangsbestimmungen aus ESRS 1, Kap. 10.2 zur geforderten Abdeckung der Wertschöpfungskette. Diese spielt für die Angabepflichten zu ESRS S2 eine große Rolle. Die folgenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob es sich bei dem betreffenden Akteur der Wertschöpfungskette um ein KMU handelt oder nicht (ESRS 1.133). Für die erst...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Ziele des IFRS 17

Tz. 9 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Die aus Sicht des IASB wesentlichen Mängel der bisherigen Berichterstattung unter IFRS 4 sowie die mit der Einführung des IFRS 17 verfolgten Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen (vgl. IFRS Foundation, Fact Sheet, 2017): Vergleichbarkeitmehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Mindestangabepflicht

In einer Mindestangabepflicht wird der erforderliche Inhalt der Informationen festgelegt, die das Unternehmen bei der Berichterstattung über Konzepte, Maßnahmen, Kennzahlen oder Ziele entweder gemäß einer Angabepflicht in einem ESRS oder auf einer unternehmensspezifischen Basis angibt.mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.3 ESRS E5-5 – Ressourcenabflüsse

2.3.3.1 Allgemeine Angaben Rz. 99 Ergänzend zu den Informationen über die Ressourcenzuflüsse gem. Angabepflicht ESRS E5-4 hat das Unternehmen Informationen über seine Ressourcenabflüsse offenzulegen. In Kombination der beiden Angabepflichten soll der Ressourcenverbrauch über die gesamte Wertschöpfungskette und des Produktionsprozesses im Unternehmen selbst transparent werden....mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.3.1 ESRS E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz

Rz. 12 Das berichtspflichtige Unternehmen ist zur Angabe seines Übergangsplans zum Klimaschutz (transition plan for climate change mitigation) verpflichtet. Anhang II der ESRS definiert einen Übergangsplan zum Klimaschutz als einen Aspekt der übergeordneten Unternehmensstrategie, welcher die Ziele, Maßnahmen und Ressourcen darlegt, die zur Dekarbonisierung des Unternehmens v...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Weiterentwicklung eines Versicherungsstandards

Tz. 14 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Wie oben ausgeführt enthielt der als Interimsstandard konzipierte IFRS 4 noch keine spezifischen Anforderungen für die Bewertung von Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen. Die weitgehende Fortführung der bisherigen nationalen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Versicherungsverträge führte in der Berichterstattungspraxis zu eine...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 30 Europäische Standards ... / 2.4.1 Phase-in-Regelungen

Rz. 40 Im Hinblick auf die Erstanwendung eines künftigen ESRS LSME verweist ED ESRS LSME Abschn. 1.121 auf Anlage C des Entwurfs, in dem Übergangsregelungen zur zeitlich gestaffelten Erstanwendung der Angabepflichten des ED ESRS LSME festgelegt werden (sog. Phase-in-Regelungen). Die vorgesehenen Vereinfachungszeiträume beginnen jeweils mit dem Zeitpunkt der Erstanwendung des...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.3 Messmethoden und Messhierarchie

Rz. 79 Neben den Kontextinformationen sind weiterführende Erklärungen zu den Messmethoden und zur Messhierarchie anzugeben. Wird zur Quantifizierung der Emissionen eine im Vergleich zur direkten Messung der Emissionen schlechtere Methode gewählt, so sind die Gründe für die Wahl dieser schlechteren Methode darzulegen. Verwendet das Unternehmen Schätzungen, so legt es den Stan...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 4 Fazit

Rz. 144 ESRS 2 enthält allgemeine Angabepflichten, die unabhängig vom Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse von allen berichtspflichtigen Unternehmen zu tätigen sind. Sie legen das Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar und spannen zugleich einen Bogen um die thematischen Angaben zu den Nachhaltigkeitsaspekten, die in den weiteren Abschnitten der Nachhaltigkeitserk...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 29 Die Angabepflichten aus ESRS E2 sind zum größten Teil vorbehaltlich der Ergebnisse der vom berichtspflichtigen Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse zu tätigen. Die Kategorisierung nach Angabebereichen, die für die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse zu den Angabepflichten in ESRS E2 maßgeblich ist (§ 3 Rz 61 ff.), findet sich in Anlage A von ESRS 2....mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.2.1 ESRS E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 44 Angabepflicht ESRS E2-1 sieht die Beschreibung der Konzepte vor, die adressieren, wie das Unternehmen mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Vermeidung und Verminderung der Verschmutzung umgeht und wie es diese managt. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu ermöglichen, inwieweit das Unternehmen über Konze...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E5 adressiert i. R. d. Umweltstandards die Teilbereiche Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft und insbes. den Übergang hin zum Verzicht auf die Gewinnung nicht erneuerbarer Ressourcen und die Anwendung von Verfahren zur Vermeidung des Abfallaufkommens, einschl. der durch Abfälle verursachten Umweltverschmutzung (ESRS E2.7(d), ESRS E4.5(d)). Daraus kann abgelei...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.4.3 ESRS E4-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 46 Bei den Angaben im Hinblick auf die voraussichtlichen finanziellen Effekte wesentlicher biodiversitäts- und ökosystembezogener Risiken und Chancen sind die Anforderungen gem. ESRS 2.48(d) zu berücksichtigen (ESRS E4.42 f.; § 4 Rz 106). Darüber hinaus wird gefordert: dass die zu tätigenden Angaben eine Quantifizierung der erwarteten finanziellen Effekte in monetären Ein...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.1 ESRS E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 53 ESRS E5-3 verlangt die Offenlegung der vom Unternehmen festgelegten Ziele bezogen auf die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5.21). Die Ziele sind so konkret zu fassen, dass aus diesen deutlich wird, wie diese sowohl die übergeordneten Strategien und Leitlinien mit Blick auf die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft als auch die damit verbundene Bewä...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.4 ESRS E2-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 98 Angabepflicht ESRS E2-6 sieht die Offenlegung der erwarteten finanziellen Effekte von wesentlichen verschmutzungsbezogenen Risiken und Chancen vor (ESRS E2.36). Die im Inhaltsverzeichnis zu Beginn des Themenstandards angegebenen Titel der Offenlegungspflicht weichen von der im Standard verwendeten Formulierung ab. Es treten die folgenden drei Formulierungen auf: Erwart...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.9 ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Rz. 97 Die Angabepflicht ESRS 2 SBM-2 zielt darauf, den Prozess des Stakeholder-Engagements eines Unternehmens darzustellen. Zu den erzielten Ergebnissen ist auszuführen, wie die Interessen und Standpunkte der Stakeholder eines Unternehmens in seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell berücksichtigt werden (ESRS 2.43 f.). Rz. 98 Zunächst ist die Einbeziehung der Stakeholder...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.4 ESRS E5-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 124 ESRS E5 beinhaltet auch Angaben zu erwarteten finanziellen Effekten aufgrund wesentlicher Risiken und Chancen, die sich aus Auswirkungen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ergeben (ESRS E5.41). Diese Angaben ergänzen die nach ESRS 2.48(d) erforderlichen Angaben zu den aktuellen finanziellen Effekten der wesentlichen Risiken und Chancen auf ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.2 Geschäftsbeziehungen und Wertschöpfungskette

Rz. 123 Eine bedeutsame Abweichung gegenüber dem Umfang der Berichtsgrenzen regeln die ESRS im Hinblick auf die Wertschöpfungskette: "Die in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Informationen über das Bericht erstattende Unternehmen werden durch Informationen über die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ergänzt, die mit dem Unternehmen durch seine direkten und...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 3 Fazit

Rz. 177 ESRS S1 lässt sich als "Flaggschiff-Standard" bezeichnen – sowohl innerhalb des Gesamtsystems des Set 1 der ESRS als auch im Besonderen als bereits elaboriertester Teil der "S-Säule" der vorliegenden Standards. Ähnlich komplex ist einzig ESRS E1 zum Thema des Klimawandels – das einen besonderen Schwerpunkt der regulatorischen Initiativen darstellt. Die Arbeitskräfte ...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 Tab. 1 zeigt die Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse zu würdigen sind, inkl. der Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen für ESRS E4:mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.3 ESRS S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens

Rz. 77 Der Indikator ESRS S1-7 ist als Ergänzung zu und in engem Zusammenhang mit ESRS S1-6 zu sehen. Diese Angabepflicht zielt darauf ab darzulegen, wie stark das Unternehmen auf den Teil der Fremdarbeitskräfte innerhalb seiner Arbeitskräfte angewiesen ist (ESRS S1.54): Das Unternehmen muss die Gesamtzahl der im Unternehmen tätigen Fremdarbeitskräfte gem. NACE Code N78[1] an...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / Vorbemerkung

Die besonderen Herausforderungen des Klimaschutzes und die Informationsbedürfnisse der Adressaten haben die (parallele) Entwicklung von drei Rahmenwerken – bedeutsam sind die Verlautbarungen der SEC, die allerdings aktuell "stayed" sind und einer gerichtlichen Überprüfung harren, und des ISSB, die sich bislang ausschl. Klimaaspekten widmen, und die Berichtsanforderungen der ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.5 ESRS S1-9 – Diversitätskennzahlen

Rz. 93 Mit dem Ziel der Förderung von Vielfalt sowie Gleichstellung unter den Arbeitnehmern und den Leitungs- und Aufsichtsgremien haben Unternehmen nach ESRS S1-9 die definierten Diversitätskennzahlen für Alter und Geschlecht offenzulegen (ESRS S1.64). Diese ergänzen die Angabepflichten in ESRS 2 GOV-1, insbes. ESRS 2.21 (§ 4 Rz 33). "Diversität" i. S. d. ESRS S1-9 soll ein...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 1.1.2 Aktuell angewandte Prüfstandards

Rz. 6 De lege ferenda gibt es keine spezifischen Prüfungsstandards für nachhaltigkeitsbezogene Informationen. Die International Federation of Accountants (IFAC) gemeinsam mit der Association of International Certified Professional Accountants (AICPA) legt in ihrem Bericht "The state of play: Sustainability disclosure & assurance" aus dem Jahr 2024 Kennzahlen u. a. zur global...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.3.3 Abfälle

Rz. 112 Vergleichbar zu den ergänzenden Angaben zu Produkten und Materialien enthält der Abschnitt "Abfälle" weitere Angaben zu den allgemeinen Berichtspflichten zu Ressourcenabflüssen nach ESRS E5-5. Dieser Abschnitt ist den Angaben nach ESRS E5.34(b) inhaltlich zugeordnet. Gem. ESRS E5.37 hat das berichtende Unternehmen zur Gesamtmenge an Abfällen aus dem eigenen Betrieb fo...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Prognose der IFIEs und Überlegungen zum ALM

Tz. 172 Stand: EL 54– ET: 10/2024 In obigem Beispiel (vgl. Tz. 163–168) wird deutlich, wie sehr die Materialisierung von Discount benefit im service result und IFIEs im finance result zeitlich auseinanderfallen kann. Während Aussagen zum Diskonteffekt im service result (etwa ausgedrückt als Impact auf die Combined Ratio) zumindest retrospektiv recht unmittelbar abgeschätzt werde...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.3.1 Allgemeine Angaben

Rz. 99 Ergänzend zu den Informationen über die Ressourcenzuflüsse gem. Angabepflicht ESRS E5-4 hat das Unternehmen Informationen über seine Ressourcenabflüsse offenzulegen. In Kombination der beiden Angabepflichten soll der Ressourcenverbrauch über die gesamte Wertschöpfungskette und des Produktionsprozesses im Unternehmen selbst transparent werden. Spiegelbildlich zu ESRS E5...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 3 Fazit

Rz. 136 ESRS E5 enthält Angabepflichten zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Wie auch in den anderen Standards sind einerseits Informationen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen zu geben und andererseits zu Kennzahlen und Zielen. Fokussiert werden Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfälle. Die inhaltliche Breite der verschiedenen Aspekte de...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Geleitwort zur 2. Auflage

Die EU-Kommission setzt mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstmals einheitliche und verbindliche Maßstäbe für die nichtfinanzielle Berichterstattung. Damit kommt sie den zunehmenden Forderungen nach einer qualitativ hochwertigeren und vergleichbaren Offenlegung von Leistungsindikatoren für U...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.6 ESRS E1-7 – Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate

Rz. 82 Hinsichtlich der Entnahme von Treibhausgasen (THG) und Projekten zur Verringerung von THG finanziert über CO2-Zertifikate hat das Unternehmen folgende Angaben verpflichtend zu tätigen (ESRS E1.56): Die ggf. erzielte Entnahme sowie die Speicherung von THG i. R. v. Projekten in CO2-Äquivalenten. Hierbei sind Projekte i. R. d. eigenen Tätigkeiten zu berücksichtigen sowie ...mehr