Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Außerordentliche Kündigung

Rz. 1163 § 132 Abs. 2, Abs. 3 HGB stellt nun klar, dass sowohl bei befristeten als auch bei unbefristeten Gesellschaften ein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund besteht, ohne dass eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein anderer Gesellschafter eine ihm nach dem Gesellschaftsvertrag obliegende wesentliche Ve...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Wirkung der Rücknahme

Rz. 73 Eine Verwirkung des Antrags tritt durch die Rücknahme nicht ein. Ein zurückgenommener Antrag kann neu gestellt werden, ist dann jedoch als Neuantrag mit allen Folgen anzusehen und entsprechend zu behandeln.[136] Eine Anfechtung der Rücknahme ist dagegen im Hinblick auf die prozessuale Natur des Antrags einerseits und die Rechtsfolgen der Erledigung für das Grundbuch g...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 11 § 71 GBO setzt eine Entscheidung des Grundbuchamts voraus. Der Begriff der Entscheidung ist so zu verstehen wie derjenige in dem früheren § 19 FGG; das FamFG hat diesen Begriff für Grundbuchsachen unberührt gelassen. Entsprechend fallen darunter alle vom Grundbuchamt in der Sache selbst erlassenen endgültigen Beschlüsse (vgl. § 38 FamFG) oder Zwischenverfügungen (vgl....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Notwendiger Inhalt des Titels

Rz. 11 Aufgrund des Titels muss eine Eintragung in das Grundbuch verlangt werden können. Gleichgültig ist, ob es sich um eine rechtsändernde oder berichtigende Eintragung handelt, ob eine Löschung oder die Eintragung eines Rechtes beantragt ist. Eine Eintragung in das Grundbuch kann verlangt werden, wenn der Titel unmittelbar auf Bewilligung einer Eintragung gerichtet ist (§...mehr

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§ 6 Franchiserecht / a) Personengesellschaft

Rz. 221 Die Rechtsformen der Personengesellschaften sind sowohl für die Franchise-Geber- als auch für die Franchise-Nehmer-Gesellschaft denkbar, also die Gründung einer OHG oder KG oder einer GmbH & Co. KG. Rz. 222 Häufig werden Franchise-Nehmer-Gesellschaften auch als GbR betrieben, so bei Dienstleistungs-Franchisen, wie z.B. Makler-Franchise-Systemen, die nunmehr nach der B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Unberechtigte Löschung des Widerspruchs

Rz. 107 Wird ein Widerspruch zu Unrecht gelöscht, so macht dies das Grundbuch nach verbreiteter Ansicht nicht unrichtig (siehe dazu auch § 25 GBO Rdn 34).[252] Folgt man dem, muss der Inhaber des Anspruchs nach § 894 BGB die erneute Eintragung eines Widerspruchs nach Maßgabe des § 899 Abs. 2 S. 1 BGB erwirken;[253] ein Nachweis der Fehlerhaftigkeit der Löschung oder deren Of...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 4. Änderung, Neubildung und Löschung der alten Firma

Rz. 71 Der Gemeinschuldner darf während des Insolvenzverfahrens kein neues Unternehmen unter dem Namen der alten Firma gründen.[159] Da der Insolvenzverwalter allein zur Firmenveräußerung befugt ist, darf der Gemeinschuldner die Firma nicht ändern (um etwa auf diese Weise die bisherige Firma für den eigenen späteren Gebrauch zu sichern).[160] Die Firma kann aber durch den Ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Rechtsmittel

Rz. 19 Gegen die Löschungsankündigung nach lit. b ist kein Rechtsmittel gegeben;[21] es kann nur der vorgesehene Widerspruch erhoben werden. Gegen den Feststellungsbeschluss nach lit. c ist die befristete Grundbuchbeschwerde nach § 89 GBO statthaft. Hebt das Beschwerdegericht den Feststellungsbeschluss auf und lehnt es die Einleitung des Verfahrens gem. § 85 GBO ab, findet h...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Ergebnisverteilung

Rz. 1249 Der Vertrag über die Anteilsübertragung sollte stets auch die Beteiligung am Jahresergebnis der Gesellschaft regeln.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Grundbuchverfahren

Rz. 153 Das BGB hat den Kreis genehmigungsbedürftiger Geschäfte im Interesse der Sicherheit des Rechtsverkehrs streng formal bestimmt. Im Gesetz nicht aufgeführte Geschäfte sind selbst dann genehmigungsfrei, wenn sie die Interessen des Minderjährigen gefährden.[366] Für genehmigungsbedürftige Geschäfte ist die Vertretungsmacht des gesetzlichen Vertreters eingeschränkt. Geneh...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zur Eintragung erforderliche Erklärungen

Rz. 94 Sie müssen durch öffentliche Urkunden oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Eine Berufung auf die Offenkundigkeit ist nicht zulässig.[264] Jedoch beweisen im Zweifel formgerecht abgegebene Erklärungen eines Betroffenen, die ihm ungünstig sind, die Richtigkeit des Inhalts.[265] Das GBA ist gehalten, von der Vollständigkeit und Richtigkeit der Eintra...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (b) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 1206 Bei der qualifizierten Nachfolgeklausel bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass nicht alle Erben, sondern nur einzelne oder einer von ihnen in die Gesellschafterstellung einrücken.[1583] Der Gesellschaftsvertrag kann den Kreis der nachfolgeberechtigten Personen grds. in beliebiger Weise einschränken. Möglich sind etwa folgende Regelungen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Auskunftserteilung

Rz. 2 Absatz 3 behandelt die Auskunftserteilung des Grundbuchamts. Eine Pflicht zur Auskunftserteilung besteht nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift (Abs. 3 S. 1). Hierher gehören folgende Fälle:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Legalisation

Rz. 362 Um ausländische Urkunden den inländischen Urkunden im Rahmen des § 29 GBO gleichzustellen, genügt die Gleichwertigkeit alleine nicht, sondern es ist auch die formell-beweisrechtliche Frage ihrer Echtheit aufzuwerfen.[1058] Anders als inländische öffentliche Urkunden, die gem. § 437 Abs. 1 ZPO die Vermutung der Echtheit für sich haben, kommt ausländischen öffentlichen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Vollstreckbarer Titel

Rz. 8 Vollstreckbare Titel sind insbesondere die der ZPO (§§ 704, 794, 801). Der Titel kann jedoch ebenso auf Landesrecht beruhen. Er muss den Antragsteller als Gläubiger und den einzutragenden Berechtigten als Schuldner bezeichnen. Für die Stellung des Berichtigungsantrages ist die vorherige Umschreibung der Vollstreckungsklausel gegen den Rechtsnachfolger des Schuldners ni...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Einlage (Innenverhältnis)

Rz. 1092 Hinsichtlich des Beitrags, den die Gesellschafter im Innenverhältnis als Einlage vereinbaren, besteht völlige Vertragsfreiheit. Jeder Gesellschafter muss den Gesellschaftszweck lediglich in irgendeiner Weise fördern.[1467] Dabei genügt jeder Beitrag im weitesten Sinn. Die Aufbringung von bestimmten Vermögenswerten ist demnach keineswegs notwendig.[1468] Rz. 1093 Die ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Mögliche Mängel von Gesellschafterbeschlüssen

Rz. 738 Der Beschluss der Gesellschafter einer KG kann inhaltliche Mängel aufweisen (z.B. Verstöße gegen gesellschaftsvertragliche Bestimmungen, Sittenwidrigkeit) oder verfahrensfehlerhaft zustande gekommen sein. Verfahrensfehler können u.U. geheilt werden, z.B. wenn ein nicht oder nicht ordnungsgemäß geladener Gesellschafter erscheint.[1047] Von Beschlussmängeln sind Stimma...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Tätigkeit des Grundbuchamts

Rz. 53 Das Grundbuchamt ist an die Entscheidung des Beschwerdegerichts gebunden. Es ist verpflichtet, die ihm erteilte Anweisung auszuführen, und zwar auch dann, wenn es diese für sachlich nicht berechtigt hält. Hat das Beschwerdegericht das Grundbuchamt angewiesen, eine Eintragung vorzunehmen, so darf das Grundbuchamt im Anschluss an die angeordnete Eintragung gegen diese k...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Ausnahmen

Rz. 4 Der Grundsatz gilt nicht: 1. innerhalb der Grundbuchordnungmehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 8. Handelsregisteranmeldung

Rz. 1257 Die Übertragung der Kommanditanteile ist von allen Gesellschaftern zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Durch die Eintragung eines Rechtsnachfolgevermerks ("im Wege der Sonderrechtsnachfolge" oder "als Rechtsnachfolger") ist deutlich zu machen, dass der Kommanditistenwechsel im Wege der Sonderrechtsnachfolge und nicht durch Austritt und Eintritt erfolgt...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. Bildzeichen und Sonderzeichen

Rz. 77 Insb. sog. Bildzeichen (auch bildhafte Zeichen genannt) erfüllen in dem oben dargestellten Sinne keine Namensfunktion und sind damit nicht kennzeichnungsgeeignet.[182] So wurden bspw. "*",[183] "#" oder "=" mangels namens- und somit firmenrechtlicher Funktion beanstandet.[184] Demgegenüber werden Satzzeichen wie z.B. "!", ";", "?", ":", "." im Allgemeinen anstandslos ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 10. Ausländische juristische Personen

Rz. 64 Die Umschreibung des Eigentums auf eine ausländische juristische Person setzt den Nachweis ihrer Existenz, Erwerbsfähigkeit sowie die Vertretungsmacht der für sie Handelnden durch öffentliche Urkunden voraus, wobei § 32 GBO grundsätzlich nicht gilt;[140] ist der danach geforderte Nachweis wegen Besonderheiten des auf die juristische Person anzuwendenden ausländischen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Rechtsmittel

Rz. 75 Gegen die ergangene Entscheidung kann der Notar Beschwerde und weitere Beschwerde einlegen. Dies ist jedoch stets nur möglich im Namen eines Antragsberechtigten, nicht im eigenen Namen.[141] Keine Rolle spielt es, ob der ursprüngliche Antrag bereits im Namen des Beschwerdeführers gestellt wurde.[142] Bezeichnet der Notar nicht genau den Beschwerdeführer, so gelten all...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Grundbuchvorlage und Rücknahme der Bewilligung

Rz. 125 Die Bewilligung wird im Grundbuchverfahren wirksam, wenn sie vom Bewilligenden selbst (oder von einem Vertreter) oder mit seinem Einverständnis dem GBA zur Eintragung beantragt wird.[294] Die Grundbuchvorlage hat diese Wirkung nicht, wenn ihre Zurücknahme dem GBA vor der Bewilligung (oder gleichzeitig mit ihr) zugeht.[295] Enthält die Urkunde mehrere, in keinem Zusam...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Einzelfragen zur Mitunternehmerstellung von Kommanditisten

Rz. 328 Kommanditisten, die nach dem Gesellschaftsvertrag mit dem Regelstatut des HGB vergleichbaren Rechten und Pflichten ausgestattet sind, werden nach der ständigen Rspr. des BFH regelmäßig als Mitunternehmer bewertet.[567] Unschädlich ist insoweit, dass der Kommanditist nach § 164 HGB nicht zur Geschäftsführung befugt ist bzw. ihm nach § 166 HGB keine Unternehmensinitiat...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Erlöschen dinglicher Rechte

Rz. 66 Dingliche Rechte können zudem außerhalb des Grundbuchs, d.h. ohne Löschung (Eintragung eines Löschungsvermerks im Grundbuch) erlöschen, z.B. in folgenden Fällen: Rz. 67mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Mittelbare Beherrschung

Rz. 42 Eine mittelbare Beteiligung an der Betriebsgesellschaft kann zu deren Beherrschung ausreichen und eine personelle Verflechtung begründen.[84] Die personelle Verflechtung ist gewährleistet, wenn die Gesellschafter des Besitzunternehmens auch die Gesellschaft beherrschen, die über die Stimmenmehrheit in der Betriebsgesellschaft verfügt.[85] Ein solcher Fall der mittelba...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Bindung an Anträge

Rz. 6 Die Prüfung durch das Beschwerdegericht hat sich in den Grenzen des vom Beschwerdeführer gestellten Beschwerdeantrags zu halten. Dieser Antrag ist für das Beschwerdegericht bindend. Über ihn darf es nicht hinausgehen; dies gilt insbesondere bei einer teilweisen Anfechtung der Entscheidung des Grundbuchamts. Enthält die Beschwerde keinen bestimmten Antrag, so ist anzune...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XIX. Änderung des Gesellschaftsvertrages

Rz. 949 Der Gesellschaftsvertrag der KG kann selbstverständlich nachträglich geändert werden. Eine Vertragsänderung kann z.B. notwendig werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse oder Zielsetzungen der Gesellschaft ändern oder wenn sich Struktur und Gesellschafterbestand der KG wandeln. Rz. 950 Die Änderung des Gesellschaftsvertrages bedarf grds. der Zustimmung aller...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / a) Gesetzliche Beschränkung

Rz. 18 Gem. § 49 Abs. 2 HGB erstreckt sich der regelmäßige Umfang der Prokura nicht auf die Veräußerung und Belastung von Grundstücken. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Beschränkung mit Außenwirkung. Diese gilt sowohl für die Verfügungsgeschäfte als auch für die diese begründenden Verpflichtungsgeschäfte.[48] Unbeachtlich ist, ob die Grundstücke zum Anlagevermögen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Sonstige allgemeine Voraussetzungen

Rz. 31 Die Löschung erfolgt nur auf Antrag (§ 13 GBO). Ist der gesicherte Anspruch übergegangen – bei der Vormerkung durch Übergang des Anspruchs als solchem (z.B. infolge einer Abtretung[68]), beim Widerspruch durch Übergang des geschützten Rechts[69] –, soll nach § 39 Abs. 1 GBO die Voreintragung des neuen Berechtigten erforderlich sein, wenn kein Fall ihrer Entbehrlichkei...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Kapitalanteil der Kommanditisten

Rz. 1103 Für die Kommanditisten ist gleichfalls ein bewegliches Kapitalkonto vorgesehen, auf dem Gewinnanteile gutgeschrieben und Verlustanteile abgeschrieben werden (§§ 161 Abs. 2, 120 Abs. 2 HGB). Der Kommanditist kann die Auszahlung des Gewinns nicht fordern, soweit sein Kapitalanteil durch den ihm zugewiesenen Verlust unter den auf die vereinbarte Einlage geleisteten Bet...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Rechtsmittel gegen Schutzvermerk

Rz. 115 Die Eintragung eines Schutzvermerks kann mit der unbeschränkten Beschwerde angegriffen werden. § 71 Abs. 2 GBO steht dem nicht entgegen, da sich an die Eintragung kein gutgläubiger Erwerb anschließen kann.[279] Es kann jedoch nur geprüft werden, ob der gesicherte Antrag früher als der durch Eintragung erledigte beim GBA eingegangen ist, nicht jedoch, ob er bei richti...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Besteuerung vorweggenommener Erbfolgen und Erbfälle nach dem ErbStG

Rz. 265 Näher betrachtet werden hier die erbschaftsteuerlichen Folgen von Schenkungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolgen und im Rahmen von Erbfällen unter der Prämisse, dass die personelle Verflechtung und damit Betriebsaufspaltung erhalten bleibt. Dies kann bei einer gekoppelten Übertragung der Anteile an der Betriebs-GmbH unter gleichzeitiger Übertragung des Betriebsgrun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Erlöschen der Grunddienstbarkeit

Rz. 135 Die Dienstbarkeit erlischt durch Aufgabeerklärung und Löschung (§ 875 BGB) am Blatt des dienenden Grundstücks. Das Erlöschen einer Dienstbarkeit bei Teilung des belasteten Grundstücks setzt voraus, dass der Berechtigte nicht nur tatsächlich, sondern nach dem Rechtsinhalt der Dienstbarkeit oder aufgrund rechtsgeschäftlich vereinbarter Ausübungsregelung dauernd rechtli...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Ähnliche Eintragungen

Rz. 23 Ein Nacherbenvermerk ist bei einer Veräußerung des Gegenstandes, auf den er sich bezieht, gegenstandslos, sofern die Nacherben der Veräußerung zugestimmt haben. Gleiches gilt bei einer entgeltlichen Verfügung des befreiten Vorerbens. Dagegen wird der Nacherbenvermerk nicht allein dadurch gegenstandslos, weil der Nacherbe im Vorerbfall seinen Pflichtteil fordert. Ausna...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b)2. Voraussetzung

Rz. 81 Stellung des Antrags beim GBA. § 13 Abs. 1 GBO hat die Wirkung des § 878 BGB nur, wenn gerade dieser Antrag (nicht etwa ein neuer Antrag) zur Eintragung führt. Zurücknahme (§ 31 GBO) und Zurückweisung des Antrags (nicht aber eine Zwischenverfügung)[202] beseitigen die Wirkung. Wird die Zurückweisung im Rechtsbehelfsverfahren mit "rückwirkender" Kraft aufgehoben, dann ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven

Rz. 248 Allerdings kann die mit der Aufdeckung der stillen Reserven verbundene Besteuerung durch vielfältige Auffangtatbestände vermieden werden, wenn die stillen Reserven des Besitzunternehmens weiterhin steuerlich verstrickt verbleiben. Hierbei ist zu differenzieren, ob es sich um eine Betriebsaufspaltung mit unterliegender Betriebsverpachtung oder um eine Betriebsaufspalt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gewerbetreibende in Handwer... / 2.3 Personen- und Kapitalgesellschaften

Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, KG, GmbH & Co. KG, OHG), die in die Handwerksrolle eingetragen sind, gilt als Gewerbetreibender der Gesellschafter. Dieser ist bei tatsächlicher Ausübung der handwerklichen selbstständigen Tätigkeit somit versicherungspflichtig, wenn er in seiner Person die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt. Gesellsc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Entschließungen betreffend den inneren Geschäftsbetrieb

Rz. 52 Nur den inneren Geschäftsbetrieb betreffende Entschließungen und rein buchtechnische Maßnahmen sind nicht anfechtbar.[190] Hierunter fallen insbesondere die Eintragungsverfügungen. Sie enthalten lediglich die Anweisung an den Grundbuchführer, eine Eintragung vorzunehmen, und werden in aller Regel nicht bekannt gegeben. Auch wenn eine Eintragungsverfügung zur Kenntnis ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Erbfälle von Inkrafttreten des BGB

Rz. 13 War der Erblasser vor dem 1.1.1900 gestorben, konnte ein Erbschein nach BGB nicht ausgestellt werden, da erbrechtliche Verhältnisse sich in diesem Fall nach dem früheren Recht bestimmten (Art. 213 EGBGB). Nach diesen Rechtsvorschriften richtete sich auch der Nachweis der Erbfolge.[21]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Rechtsbeschwerde

Rz. 7 Gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist die Rechtsbeschwerde gegeben, sofern das Beschwerdegericht sie in seiner Entscheidung zugelassen hat (§ 78 Abs. 1 GBO). Sie unterliegt, da Abs. 1 S. 1 nur für die Erstbeschwerde eine kurze Frist von zwei Wochen regelt (siehe Rdn 3), gem. § 78 Abs. 3 GBO i.V.m. § 71 Abs. 1 FamFG der Monatsfrist.[5] Auch die Monatsfrist k...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Einkommensteuer

Rz. 830 Die Erbfolge an einer gewerblich tätigen KG löst grds. aufgrund einer einfachen Nachfolgeklausel keine Einkommensteuer aus. Die Miterben werden unmittelbar Gesellschafter im Wege der Sonderrechtsnachfolge [1104] und führen gem. § 6 Abs. 3 EStG die Buchwerte des Erblassers (anteilig) fort. Der Vorgang beurteilt sich als unentgeltlicher Erwerb (kein Veräußerungs- und An...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerähnliche Selbst... / 1.3 Dauerhafte Tätigkeit für einen Auftraggeber

Die Tätigkeit für einen Auftraggeber ist dauerhaft, wenn sie im Rahmen eines Dauerauftragsverhältnisses oder eines regelmäßig wiederkehrenden Auftragsverhältnisses erfolgt. Eine Tätigkeit wird im Wesentlichen für einen Auftraggeber ausgeübt, soweit der Selbstständige mindestens 5/6 seiner gesamten Einkünfte (aus den zu beurteilenden Tätigkeiten) allein aus einer dieser Tätig...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Eintragungsunterlagen

Rz. 7 § 29 GBO gilt für diejenigen Eintragungsunterlagen, die zur Vollzugsreife ("Begründung") eines Antrags vorgelegt werden müssen. Rz. 8 Für reine Eintragungsanträge und bloße Antragsvollmachten gilt § 29 GBO nicht (vgl. § 30 GBO Rdn 3 ff.). Ebenso sind alle Anträge formfrei, die nicht auf Vornahme einer Eintragung gerichtet sind, z.B. auf Gewährung einer Grundbucheinsicht...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Verstorbene Personen

Rz. 52 Stirbt der Auflassungsempfänger vor Eintragung, darf er nicht mehr eingetragen werden (vgl. § 2 Einl. Rdn 5).[113] Zur Eintragung der Erben als neue Eigentümer ist weder eine neue Auflassung noch eine neue Bewilligung notwendig, sondern nur der Erbnachweis (§ 35 GBO) und ein Antrag auf Eintragung der Erben.[114] Hat das GBA in Unkenntnis des Todes den Verstorbenen ein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 152 Bei der tschechischen OHG ist vom Grundsatz der Einzelvertretungsbefugnis jedes Gesellschafters auszugehen, wenn nicht im Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt ist,[495] wobei allerdings lediglich eine voll geschäftsfähige natürliche Person handeln kann.[496] Bei der KG sind die Kommanditisten von der organschaftlichen Vertretung ausgeschlossen, da die Geschäfts...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. Entstehung

Rz. 33 Betreiben der Einzelkaufmann sowie die OHG und KG ein Handelsgewerbe i.S.d. § 1 Abs. 2 HGB – das Unternehmen erfordert nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb –, entsteht die Firma durch ihren tatsächlichen Gebrauch.[67] Der Eintragung im Handelsregister kommt nur noch deklaratorische Bedeutung zu. Anders ist das in den Fälle...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Weitere Rechtsfragen zur Liquidation

Rz. 521 Die Auflösungsgründe für die GmbH ergeben sich aus § 60 GmbHG . Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei der Auflösung der Gesellschaft um einen mehraktigen Vorgang handelt, soweit nicht das Gesetz Liquidation und Auflösung zusammenfallen lässt, wie in Verschmelzungs- und Umwandlungsfällen oder der Löschung kraft Gesetzes. Im Normalfall folgt auf den Liquidationsbeschl...mehr