Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Beweiskraft

Rz. 17 Das Zeugnis genügt zum Nachweis der Erbfolge oder Sonderrechtsnachfolge. Infolgedessen kann nicht die Zugehörigkeit zum Nachlass oder Gesamtgut bezeugt werden. Das Zeugnis genießt zwar keinen öffentlichen Glauben wie der Erbschein, soll jedoch für den Grundbuchrichter grundsätzlich die Rechtsgrundlage seiner Entscheidung bilden. Über die bezeugten Punkte kann das Grun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Erwerb nach § 2041 BGB

Rz. 54 Erwerb nach § 2041 BGB kommt nur in Betrachtmehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Stimmrechtsausschluss

Rz. 733 Das Gesetz schließt lediglich das Stimmrecht des Gesellschafters einer OHG in den Fällen von § 118 Abs. 2 HGB (Geltendmachung von Ansprüchen gegen einen Gesellschafter, der das Wettbewerbsverbot verletzt hat), § 116 Abs. 5 HGB und § 124 Abs. 5 HGB (Beschlussfassung betreffend die Entziehung der Geschäftsführungs- und/oder Vertretungsbefugnis) sowie § 134 HGB (Ausschl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Einkommensteuer

Rz. 835 Die qualifizierte Nachfolge bleibt wie die einfache Nachfolge grds. ohne einkommensteuerliche Auswirkungen für sämtliche Beteiligte. Der qualifizierte Nachfolger wird alleiniger Mitunternehmer. Eine von ihm zu zahlende Abfindung an die nicht zur Nachfolge berufenen Miterben führt daher weder zu Anschaffungskosten beim Nachfolger noch zu einem Veräußerungsgewinn bei d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Auskunft

Rz. 10 Bis zur Einfügung der Norm waren Auskünfte aus dem Eigentümerverzeichnis – insbesondere dahin, ob eine bestimmte Person Grundbesitz hat – im Hinblick auf § 11 BDSG nach allgemeiner Auffassung unstatthaft (vgl. § 45 GBV Rdn 3, 5).[8] Dies wird nunmehr durchbrochen insoweit, als aus dem offengelegten Verzeichnis (vgl. oben Rdn 8) Auskünfte zulässig sind. Daneben d.h. zus...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Kette

Rz. 62 Die Urkunden müssen in ununterbrochenem Zusammenhang auf einen eingetragenen Berechtigten zurückführen.[108] Trotz der Ausdrucksweise (§ 1155 BGB) genügt bereits eine einzige derartige Zwischenurkunde.[109] Die Ausdrucksweise des § 1155 BGB ist auf das materielle Recht zugeschnitten. Als eingetragener Berechtigter gilt bei einer Eigentümergrundschuld auch der eingetra...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Wechsel der Art der Gesellschafterstellung

Rz. 937 Der Wechsel eines Kommanditisten in die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters oder umgekehrt erfolgt durch inhaltliche Änderung der fortbestehenden Mitgliedschaft unter Mitwirkung aller Gesellschafter.[1275] Durch den Gesellschaftsvertrag kann einzelnen oder allen Gesellschaftern das Recht eingeräumt werden, ihre Gesellschafterstellung unter bestimmten ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Scheidungsklausel

Rz. 123 Weder Erbschein noch Negativ-Versicherung auf Nichteinleitung eines Scheidungsverfahrens sind erforderlich bei einer Scheidungsklausel.[230] Das hat der BGH[231] klargestellt. Damit ist die zuvor teils abweichende Ansicht der OLG überholt. Die Unwirksamkeit einer Verfügung zugunsten des Ehegatten kann sich aus § 2077 BGB immer ergeben. Für eine Verstärkung dieser Nor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Rechtliche Ausgestaltung der Fonds

Rn. 1517b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Venture Capital- und Private Equity-Fonds werden idR als PersGes (insbesondere GmbH & Co KG, s Figna/von Goldacker/Mayta, DB 2005, 968) gegründet, wobei die Komplementär-GmbH meist nicht am Vermögen der KG beteiligt ist (wie bei der klassischen Komplementär-GmbH auch sonst üblich); die Anleger (Inländer, Ausländer, private, institutio...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Verfügungsbeschränkungen bei Gütergemeinschaft

Rz. 103 Über ihr Gesamtgut (§ 1416 BGB) können Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner (vgl. § 7 S. 2 LPartG) nur gemeinsam verfügen (siehe §§ 1421 f. BGB), wenn sie in ihrem Ehevertrag die Verwaltungs- und damit Verfügungsbefugnis nicht einem Ehegatten zugeordnet haben. Über Sonder- und Vorbehaltsgut kann ein Ehegatte ohne Mitwirkung des anderen verfügen (§§ 1417, 1418 BG...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Unrichtigkeitsnachweis

Rz. 36 Zudem kann auch die Unrichtigkeit im Übrigen nachgewiesen und auf dieser Grundlage nach § 22 Abs. 1 S. 1 GBO eine Löschung vorgenommen werden, wenn keiner der in § 25 GBO geregelten Fälle des Erlöschens vorliegt, nämlich:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Fehlerhafte Beschlüsse und Abwehrrechte

Rz. 737 Eine wesentliche Neuerung des MoPeG besteht in der Schaffung eines – an die bekannten Regeln des AktG angelehnten – Rechtes zur Geltendmachung von Beschlussmängeln in Personenhandelsgesellschaften (vgl. §§ 110–115 HGB). Dieses Verfahren ist auch im Recht der KG anwendbar. Während nach bisherigem Verständnis mangelhafte Beschlüsse stets nichtig waren (was ggf. im Wege...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Tätigkeit auf Anweisung des Beschwerdegerichts

Rz. 16 Keine Entscheidung des Grundbuchamts liegt vor, wenn dieses lediglich in Ausführung einer ergangenen Entscheidung des Beschwerdegerichts tätig geworden ist. Eine hiergegen eingelegte Beschwerde ist unzulässig, da infolge der Bindungswirkung der Entscheidung des Beschwerdegerichts eine Abänderung nicht in Betracht kommt. Die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist nur ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / II. Einzelfälle

Rz. 135 Die Beifügung von Ordinalzahlen (z.B. XY zweite Verwaltungs-KG; XY dritte Verwaltungs-KG) genügt nach der heutigen nicht zu beanstandenden Registerpraxis den Erfordernissen des § 30 HGB,[419] ebenso wenn sich die Firmierung der lediglich durch eine andere römische Ziffer unterscheidet (zur abstrakten Unterscheidungsfähigkeit von "Zahlenfirmen" auch oben Rdn 82).[420]...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Unrichtigkeit der Eigentümereintragung

Rz. 7 Das Grundbuch muss hinsichtlich der Eigentümereintragung (Abt. I Spalte 2) unrichtig sein. Ebenfalls anwendbar ist die Vorschrift bei einer Unrichtigkeit des Grundbuchs hinsichtlich der Eintragung des Erbbauberechtigten.[16] Dagegen werden Eintragungen in anderen Abteilungen des Grundbuchs nicht von § 82 GBO erfasst; entsprechende Berichtigungen können nicht erzwungen ...mehr

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AGS 01/2024, Umdeutung eine... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Zutreffend verweist das OLG darauf, dass innerhalb der Beschwerdefrist gestellte Kostenfestsetzungsanträge von der Rspr. gelegentlich als sofortige Beschwerden gegen die Kostengrundentscheidung ausgelegt werden, Voraussetzung ist aber ein hinreichend erkennbarer Wille des Verurteilten, gegen die Kostengrundentscheidung vorzugehen (neben KG, Beschl. v. 26.2.2004 – 5 Ws 696...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Beteiligung Minderjähriger

Rz. 1057 Die Gründung der Komplementär-GmbH[1438] erfolgt durch notariell beurkundeten Abschluss des GmbH-Vertrags (§ 2 GmbHG). Bei Beteiligung von Minderjährigen ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich, sofern die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft betreiben soll (1852 Nr. 2 BGB).[1439] Ferner ist für den Minderjährigen die Bestellung eines Ergänzungspflegers no...mehr

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Vorbemerkungen / II. Tätigkeiten des Rechtspflegers

Rz. 10 Hat – was in Grundbuchsachen der Regelfall ist – der Rechtspfleger entschieden, so ist nach § 11 Abs. 1 RPflG das Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften gegen die Entscheidung des Richters zulässig ist. Kann gegen die Entscheidung des Richters nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften kein Rechtsmittel eingelegt...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / a) Generalhandlungsvollmacht

Rz. 58 Die Generalhandlungsvollmacht gestattet alle Geschäftshandlungen und Rechtsgeschäfte, die der gesamte Betrieb eines derartigen Handelsgewerbes gewöhnlich mit sich bringt. Sie ist damit die umfangreichste Form der Handlungsvollmacht. Der Handlungsbevollmächtigte ist gleichsam Geschäftsführer des Kaufmanns.[133] In der Praxis kommt diese Form der Handlungsvollmacht eher...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Umfang des Begriffes

Rz. 97 Der Begriff der öffentlichen Urkunde ist gesetzlich definiert in § 415 ZPO. Diese Definition gilt auch für die Grundbuchordnung.[269] Maßgeblich ist vorrangig deren Form, allerdings wirkt auch der Inhalt über die Einhaltung der Amtsbefugnisse auf die Charakterisierung ein.[270] Rz. 98 Die Begriffsbestimmung gilt unmittelbar nur für die öffentlichen Urkunden des Inlande...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Steuerbegünstigungen für Betriebsvermögen

Rz. 809 Komplementär- und Kommanditbeteiligungen an gewerblich tätigen KGs werden (ebenso wie Betriebsvermögen von Einzelunternehmen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften über 25 %) unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Rz. 810 Die nunmehr in den §§ 13a–13c, 19a, 28, 28a Er...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 3. Abgrenzung zum Gesellschaftsvertrag

Rz. 37 Der Gesellschaftsvertrag kann die materiellen Regelungen des Joint Venture-Vertrages ganz oder teilweise umfassen.[40] Für die formellen Regelungen – wie etwa die Regelung der Vollzugsbedingungen und der zum Closing ggf. abzuschließenden Begleitvereinbarungen (s.o. Rdn 30) – gilt dies nicht. Aber auch die Aufnahme bestimmter materieller Regelungen des Joint Venture-Ve...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gesellschaftsvertragliche Regelungen

Rz. 894 Das Wettbewerbsverbot des § 117 HGB, die Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot nach § 118 HGB und die Befreiung des Kommanditisten vom Wettbewerbsverbot gem. § 165 HGB stellen kein zwingendes Recht dar. Der Gesellschaftsvertrag kann (in den Grenzen von § 1 GWB und § 138 BGB, wonach insb. Minderheitsgesellschaftern nicht ohne Weiteres ein gesellschaftsv...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Inhalt

Rz. 188 Der Nießbrauch umfasst grundsätzlich sämtliche Nutzungen des Grundstücks. Abdingbar (§ 1030 Abs. 2 BGB) mit Eintragungspflicht[726] ist es, einzelne Nutzungen qualitativer Art von dem Recht auszunehmen,[727] soweit dadurch nicht gegen das Wesen des Nießbrauches verstoßen wird, indem die begriffswesentlichen Grenzen zwischen Eigentum und Nießbrauch und damit der Grund...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Klarstellungsvermerke und Wirksamkeitsvermerke

Rz. 85 Ihre Eintragungsfähigkeit ist gesetzlich nicht geregelt, jedoch allgemein anerkannt.[153] Zu nennen sind:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Einreichung einer Beschwerdeschrift, Abs. 2 S. 1 Alt. 1

Rz. 7 Die Beschwerde kann gem. Abs. 2 S. 1 Alt. 1 durch Einreichung einer Beschwerdeschrift per Bote, per Post sowie als Telebrief,[13] Fax [14] oder Computerfax [15] eingelegt werden. Soweit die Möglichkeit der Einreichung per Fax oder Computerfax eröffnet ist (z.B. durch Angabe einer Faxnummer), muss das Gericht für die Funktionsfähigkeit des Empfangsgerätes auch nach Dienst...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Erscheinungsformen

Rz. 1 Die GmbH ist in Deutschland die beliebteste Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen (sog. KMU).[1] In zahlreichen Fällen hat die GmbH sogar nur einen Gesellschafter, der oft gleichzeitig Geschäftsführer ist (Einmann-GmbH). Häufig wird die Rechtsform der GmbH auch für mittelständische Unternehmen gewählt, insb. wenn eine Haftungsbeschränkung gewollt und der Kreis...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Überschneidungen, Anwendungsbereich und Rechtsfolge

Rz. 531 Die Regelung weist Überschneidungen mit mehreren anderen Gläubigerschutzinstrumenten auf. Rz. 532 Bei einem Verstoß gegen das Verbot der Ausschüttung des Stammkapitals in § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG kann für den Geschäftsführer eine Schadensersatzpflicht nach § 43 Abs. 3 GmbHG entstehen. Rz. 533 Nach § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG sind Gesellschafterdarlehen oder stille Beteili...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Verhältnis von Erbschein zu öffentlichem Testament als Nachweisdokument

Rz. 107 Den Erbschein als Erbfolgenachweis konstituiert § 35 GBO als abschließend. Einen Erbschein könnte das GBA damit nur wegen derart gravierender inhaltlicher Mängel zurückweisen, die den Erbschein zu einem "Schein-Erbschein" machen. Das kommt praktisch nicht vor, zumal der typische Erbschein ja auch inhaltlich nicht besonders kompliziert ist. Demgegenüber enthält für de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Spätere Zulässigkeit des früheren Antrags

Rz. 37 Wird die früher beantragte Eintragung erst zulässig nach Vornahme der später beantragten Eintragung, so ist letztere zuerst vorzunehmen, da der Zweck des § 17 GBO hier nicht zutrifft.[40] Steht der spätere Antrag mit weiteren in einem Zusammenhang gem. § 16 Abs. 2 GBO, so sind sämtliche spätere Eintragungen vor der Erledigung des früheren Antrags vorzunehmen.[41]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Form

Rz. 78 Das Ersuchen hat in der Form des § 29 Abs. 3 GBO zu erfolgen.[146] Weitergehende, strengere Formvorschriften des BeurkG sind auf das behördliche Ersuchen nicht anzuwenden. Eine Verbindung mehrerer Blätter mit Schnur und Prägesiegel (analog § 44 BeurkG) ist nicht erforderlich, zumal dann nicht, wenn sich die Einheit der mehrblättrigen Erklärung aus dem fortlaufenden Te...mehr

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Bearbeiterverzeichnis

Teil 1: Handelsrecht § 1 Kaufmannsbegriff Miller § 2 Handels- & Unternehmensregister A. Allgemeines zum Handelsregister Krafka B. Registerrechtliche Funktionsmechanismen Krafka C. Publizität des Handelsregisters Krafka D. Handelsregisteranmeldungen Krafka E. Eintragungen im Handelsregister Krafka F. Amtswegige Registereintragungen Krafka G. Muster für Handelsregisteranmeldungen Krafka...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Insbesondere der Aktivbeteiligte

Rz. 86 Unmittelbar als Aktivbeteiligter begünstigt ist insbesondere: Bei Eigentumswechsel der neue Eigentümer, bei Neueintragung eines Rechts der Gläubiger, bei Abtretung eines Rechts der Zessionar. Hat jedoch der Eigentümer eine Eigentümergrundschuld bestellt und diese vor der Eintragung abgetreten, so kann nur der Eigentümer die Eintragung und Abtretung beantragen;[169] be...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Europäische Rechtsgrundlagen und Rspr. des EuGH

Rz. 58 Das nationale Handelsbilanzrecht der Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Personen als Vollhafter (insb. GmbH & Co. KG) ist in weit reichendem Maße von einer europäischen Harmonisierung durch Richtlinien (vgl. Art. 288 Abs. 3 AEUV (Art. 249 Abs. 3 EGV a.F.)) geprägt. Hinweis Die Richtlinien gelten nicht unmittelbar, sondern sind inner...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Gestaltungsmodelle und Gestaltungsoptionen

Rz. 613 Grds. werden zwei Arten von Unternehmensstiftungen unterschieden: Rz. 614 Die Unternehmensträgerstiftung betreibt selbst ein Unternehmen, die Beteiligungsträgerstiftung hält dagegen Beteiligungen an Gesellschaften. Eine Stiftung kann sich an einer Kapitalgesellschaft oder an einer Personengesellschaft ...mehr

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§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / A. Steuerklasse, Freibeträge, Befreiungstatbestände

Rz. 1 Der Lebensgefährte unterfällt der Steuerklasse III (§ 15 Abs. 1 ErbStG).[1] Er unterliegt daher einem Erbschaftsteuersatz von 30 %, bei Erwerben über 13.000.000 EUR von 50 % (§ 19 Abs. 1 ErbStG). Ihm steht nicht der höhere Freibetrag des Ehegatten in Höhe von 500.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, sondern nur in Höhe von 20.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG zu....mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / cc) Kein Vertretungsausschluss bei lediglich rechtlich vorteilhaften Geschäften

Rz. 7 Die §§ 1824, 181 BGB finden im Wege einer teleologischen Reduktion keine Anwendung, wenn das Rechtsgeschäft dem Kind lediglich rechtliche Vorteile verschafft.[10] Dies wird damit begründet, dass der Schutzzweck dieser Vorschriften eine Vertretungsbeschränkung nur dort erfordert, wo es nicht um eindeutige Fälle bloßer Kindesbegünstigung geht. Die Gründung einer Personeng...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Prokurist

Rz. 21 Bei Prokuristen kommt eine Feststellung zur Verfügungsberechtigung über Grundbesitz hinsichtlich Veräußerung und Belastung hinzu, die diesen zusätzlich verliehen werden muss und dann im Handelsregister eintragungsfähig ist (§ 49 Abs. 2 HGB). Auch der nicht besonders ermächtigte Prokurist ist per se zum Erwerb von Immobilien berechtigt. Dabei kann er das erworbene Grun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Bevollmächtigte im Grundbuchverfahren – Abs. 1

Rz. 1 Mit Gesetz vom 30.7.2009[1] wurde der Wortlaut des Abs. 2 und Abs. 1 neu eingefügt. Es handelt sich um eine nicht wirklich gelungene Folgeänderung zur rechtspolitisch verfehlten[2] Vertretungsbeschränkung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch das FamFG. In familiengerichtlichen Verfahren war dies zuvor durch eine Spezialregelung adäquat aufgefangen worden...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 5. Vertretung der Partner im Joint Venture

Rz. 53 Die Praxis kennt verschiedene Gremien, in denen die Partner ihren Einfluss auf das Joint Venture geltend machen können. Obligatorische Gremien sind die Gesellschafterversammlung und – bspw. bei der AG und bei der gem. DrittelbG oder MitbestG mitbestimmten GmbH – der Aufsichtsrat. Es steht den Partnern aber bei den meisten Gesellschaftsformen frei, weitere freiwillige ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Erlöschensgründe

Rz. 199 Der Nießbrauch erlischt durch Tod der natürlichen oder Erlöschen der juristischen Person (§ 1061 BGB). Rz. 200 Er erlischt durch Bedingungseintritt oder Endtermin, aber auch Tod eines Dritten. Das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen und mit einer bestimmten Frist zu kündigen, ist als Inhalt des Nießbrauches zwar unzulässig, kann jedoch als auflösende Bedingung ged...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Bewilligungs- und Einigungsprinzip

Rz. 15 § 20 GBO bestimmt in Abweichung von § 19 GBO die Fälle, in denen für die Grundbucheintragung die einseitige Bewilligung des Betroffenen nicht genügt, sondern zur Eintragung des Eigentumswechsels etc. die Einigungserklärungen (§§ 873 Abs. 1, 925 Abs. 1 BGB) abgegeben und damit dem GBA in Form des § 29 GBO nachgewiesen werden müssen. Der Grund dafür liegt darin, dass we...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / I. Gründe für die Beteiligung minderjähriger Gesellschafter

Rz. 1 Minderjährige werden an Gesellschaften häufig aus steuerlichen Gründen beteiligt. Ertragsteuerlich können der Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG (derzeit 11.604,00 EUR) und der Progressionsvorteil genutzt werden. Schenkungsteuerlich bieten "Gesellschaftslösungen" eine elegante Möglichkeit, die Freibeträge nach dem ErbStG – durch entsprechend wiederholte Antei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Nichtanwendbarkeit des § 15 Abs 3 EStG (§ 18 Abs 1 Nr 4 Hs 2 EStG)

Rn. 1521 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 18 Abs 1 Nr 4 Hs 2 EStG ordnet an, dass § 15 Abs 3 EStG nicht anzuwenden ist. Das bedeutet:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / I. Einführung

1. Praktische Verbreitung der Rechtsform der GmbH & Co. KG Rz. 973 Neben der GmbH ist die GmbH & Co. KG heute eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Schätzungen zufolge werden ca. 80 % aller KG in der Rechtsform der GmbH & Co. KG geführt. Insgesamt bestehen derzeit ca. 150.000 Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG.[1327] Hans Martin Schmidt hat daher bere...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Vollstreckbarer Titel

Rz. 26 a) Titel: Jeder Titel genügt, welcher Eintragungsunterlagen unmittelbar oder mittelbar ersetzen kann (§§ 704, 794,[58] 804, 932, 936 ZPO), gleichgültig ist, ob der Titel gegen den Erblasser, den Nachlasspfleger oder den Testamentsvollstrecker lautet. In Frage kommen insbesondere neben Urteilen, welche eine Bewilligung ersetzen,[59] Urteile, die auf Zahlung einer Gelds...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Zweck/Gegenstand

Rz. 660 Der Zweck einer (gewerblich tätigen) KG wird vom Gesetz vorgegeben (s.o. Rdn 624). Für den Gesellschaftsvertrag ist der Gegenstand des Unternehmens wichtig. Der Gegenstand des Unternehmens beschreibt die konkrete Tätigkeit im Einzelfall. Der konkrete Gegenstand der Tätigkeit ist aus mehreren Gründen wichtig: Der Gegenstand des Unternehmens bestimmt den Umfang der Ges...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Protokoll

Rz. 725 Ein Protokoll über die Gesellschafterversammlung einer KG wird vom Gesetz nicht gefordert, ist aber aus Beweisgründen sehr zu empfehlen. Der Inhalt des Versammlungsprotokolls muss dem Zweck gerecht werden, den Versammlungsverlauf so genau wiederzugeben, dass sich Abwesende ohne Schwierigkeiten über den Inhalt der Veranstaltung unterrichten können, und so, dass das Pr...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / d) Sonderrechtsnachfolgevermerk bei Kommanditanteilen

Rz. 54 Schließlich ist als dritter Problemkreis im Rahmen dieser Gruppe die Eintragung des Vermerks über die Sonderrechtsnachfolge bei Kommanditanteilen zu behandeln. Nachdem durch den Großen Senat des RG[63] Mitte der 1940er Jahre sowohl die materiell-rechtlichen als auch die formell-rechtlichen Rahmenbedingungen der Mitgliedschaftsübertragung bei Kommanditisten festgestell...mehr