Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / X. Eigentumserwerb durch Hoheitsakt oder Gesetz

Rz. 40 Der Eigentumserwerb durch Hoheitsakt oder Gesetz ist wie der originäre vom rechtsgeschäftlichen Erwerb zu unterscheiden. Er tritt außerhalb des Grundbuchs ohne Auflassung ein,[82] z.B. durch:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Widerlegbare Vermutung

Rz. 25 Da es sich um eine bloße gesetzliche Vermutung handelt, ist diese jederzeit widerlegbar und widerruflich.[31] Der Gegenbeweis kann vor und nach Antragstellung geführt werden. Er kann sich bereits aus dem Inhalt der vorgelegten Urkunde selbst oder dem Handeln des vorlegenden Notars[32] ergeben, oder wenn eine entsprechende Vermutung ausdrücklich ausgeschlossen ist. Ebe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Der Begriff des Altenteils

Rz. 3 Das Altenteil wird vielfach gesetzlich erwähnt, jedoch nicht legal definiert (Art. 96 EGBGB, § 49, § 9 EGZVG, § 850b Abs. 1 Nr. 3 ZPO, § 23 Nr. 2 lit. g GVG).[4] Das Altenteil wird regional unterschiedlich auch als Leibgeding, Leibzucht oder Auszug bezeichnet. Rechtsgeschichtlich hat es seine Grundlage als vorwiegend in ländlichen Gebieten vertragliches Rechtsinstitut,...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Begründung von Sondernutzungsrechten

Rz. 112 Sie erfolgt zusammen mit der Begründung von Sondereigentum entweder nach § 3 oder § 8 WEG und Eintragung im Grundbuch. Die nachträgliche Begründung erfordert eine einstimmige Vereinbarung der Miteigentümer und wegen § 876 BGB auch die Zustimmung der an jedem WE dinglich Berechtigten (§ 5 Abs. 4 S. 2 WEG).[498] Das gilt auch dann, wenn ein Sondernutzungsrecht zunächst...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Abberufung des Versammlungsleiters

Rz. 1176 Die Hauptversammlung kann den Versammlungsleiter grds. wieder abberufen. Eine Abberufung des gerichtlich bestellten Versammlungsleiters ist unzulässig.[3421] Zu unterscheiden ist dabei, wie der Versammlungsleiter sein Amt übernommen hat. Wurde er durch die Hauptversammlung gewählt, kann diese ihn jederzeit wieder abberufen. Ein wichtiger Grund muss nicht vorliegen.[3...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / I. Einführung in das Handelsregisterrecht

Rz. 1 Das Handelsregister ist eine historisch traditionsreiche Einrichtung zur öffentlichen Darstellung der wesentlichen Verhältnisse von am Handelsverkehr teilnehmenden Rechtsträgern. Auch wenn es seine Ursprünge in mittelalterlichen Gilderollen und Vollmachtsverzeichnissen hat,[1] beruht das Handelsregister bereits seit 1969 auf den europarechtlichen Vorgaben der vormalige...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Formelle Eintragungsvoraussetzungen

Rz. 119 Die Eintragung in das Grundbuch setzt das Vorliegen einer Eintragungsbewilligung und der Anlagen, bestehend in Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie etwa erforderlicher Genehmigungen voraus.[536] Im Zeitpunkt des Eingangs beim Grundbuchamt brauchen die Beteiligten nach § 3 WEG noch nicht Miteigentümer des Grundstücks zu sein. Es genügt, wenn sich ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Objektive Anknüpfung nach Art. 15 Abs. 1 EGBGB a.F.

Rz. 212 Art. 15 Abs. 1 EGBGB a.F. strebt durch die Verweisung auf Art. 14 EGBGB den Gleichlauf mit dem allgemeinen Ehewirkungsstatut im Interesse einer möglichst einheitlichen Anknüpfung aller Rechtsbeziehungen zwischen den Ehegatten und im Verhältnis zu ihren Kindern (Familienstatut) an.[687] Indes durchbricht diese Norm den Gleichlauf sogleich auch wieder, indem sie die Un...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Übertragbarkeit bei juristischen Personen

Rz. 196 Eine Sonderregelung besteht für juristische Personen als Berechtigte (§§ 1059a ff. BGB). Das Recht besteht für "juristische Personen", auch des öffentlichen Rechts,[761] auch solche in Liquidation, sowie für die OHG und KG,[762] nicht dagegen für Einzelunternehmer. Entsprechende Nachfolgeklauseln sind zulässig und eintragungsfähig.[763] Erwerbender kann jede Person u...mehr

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§ 13 Konzernrecht / 4. Unternehmensverträge i.S.d. § 292 AktG

Rz. 27 Rz. 28 Praktische Bedeutung besitzt vor allem der Teilgewinnabführun...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / h) Wertabschlag für Familienunternehmen

Rz. 47 Der Wertabschlag nach § 13a Abs. 9 ErbStG [91] ist eine der größeren Fehlleistungen des Gesetzgebers, dessen Inanspruchnahme regelmäßig nicht zu empfehlen ist und deshalb nur ganz besonders gelagerten Einzelfällen vorbehalten bleiben dürfte. Die Problematik, die mit dem Wertabschlag gelöst werden soll, entsteht dadurch, dass nach § 9 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 3 B...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (1) Gesellschaftsvertrag zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts (§ 1852 Nr. 2 BGB)

Rz. 15 Gem. § 1852 Nr. 2 BGB (bis 31.12.2022: § 1822 Nr. 3 BGB a.F.) bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts zu einem Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird. Über §§ 1643 Abs. 1, 1813 Abs. 1, 1799 Abs. 1 BGB gilt diese Bestimmung auch für die Eltern und den Ergänzungspfleger. Die Neufassung ist insoweit wortgleich mit...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 2. Muster: Klage auf Schadensersatz bei Werklieferungsvertrag

Rz. 108 Muster 7.4: Klage auf Schadensersatz bei Werklieferungsvertrag Muster 7.4: Klage auf Schadensersatz bei Werklieferungsvertrag An das Landgericht _________________________ – Kammer für Handelssachen – Klage in Sachen der Firma _________________________ GmbH & Co. KG, gesetzlich vertreten durch die _________________________ Verwaltungs- GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Unrichtigkeit im Sinne des § 894 BGB

Rz. 9 Abs. 1 setzt eine Unrichtigkeit im Sinne des § 894 BGB voraus, die sich wiederum mit dem in § 892 Abs. 1 S. 1 BGB verwendeten Begriff des Inhalts des Grundbuchs vollständig deckt, also die (zumindest potenzielle) Gefahr eines Erwerbs kraft öffentlichen Glaubens des Grundbuchs in sich birgt (vgl. Rdn 25).[23] Danach ist das Grundbuch unrichtig, wenn sein Inhalt mit der ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Erbringung der Einlagen bei der (offenen) Sachgründung

Rz. 63 Entscheiden sich die Gesellschafter für eine Sachgründung, muss der Gesellschaftsvertrag den Gegenstand der Sacheinlage klar und eindeutig festsetzen (§ 5 Abs. 4 GmbHG) und die Verpflichtung zur Erbringung der Sacheinlage (Sacheinlagevereinbarung) enthalten. Bei einer sog. "gemischten Sacheinlage", bei der nur ein Teil der Einlage auf die Einlage angerechnet und der r...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 110 Das liechtensteinische Recht der Handelsgesellschaften ist im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR)[410] geregelt. Die der deutschen OHG vergleichbare Kollektivgesellschaft wird grundsätzlich durch jeden Gesellschafter einzeln vertreten.[411] Abweichende Vereinbarungen, etwa Gesamtvertretung oder die Betrauung eines Nichtgesellschafters mit der Vertretung, sind zuläs...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Veräußerungs- und Belastungsbeschränkung nach § 5 ErbbauRG

Rz. 180 Die Veräußerung oder die Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten und Reallasten kann von der Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers abhängig gemacht werden. Anders als bei der Veräußerungsbeschränkung des § 12 WEG kann die Zustimmungspflicht auch für die Belastung des Erbbaurechts vereinbart werden, sie kann aber nicht von der Zustimmung eines Drit...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Vertretungsnachweis bis 31.12.2023

Rz. 40 Bei der nicht registrierten und bisher auch nicht registrierungsfähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts scheidet eine Anwendung von § 32 GBO bis zum 31.12.2023 aus. Eine für die GbR vorhandene Grundbucheintragung entsprechend den Vorgaben des § 47 Abs. 2 GBO ist nur Rechtsscheingrundlage gem. § 899a BGB für den beteiligten Personenkreis, nicht aber für die Vertretung...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / 6. Entscheidung

Rz. 25 Gem. § 490 Abs. 1 ZPO entscheidet das Gericht über den Antrag nach freigestellter mündlicher Verhandlung (§ 128 Abs. 4 ZPO) durch Beschluss. Ein stattgebender Beschluss nach § 490 Abs. 2 ZPO entspricht inhaltlich einem Beweisbeschluss (§ 359 ZPO). Der Beschluss nach § 490 Abs. 2 ZPO ist ebenfalls wie ein Beweisbeschluss nicht anfechtbar.[35] Allerdings behält sich der...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Rederecht/Auskunftsrecht

Rz. 1040 Das Rederecht der Aktionäre in der Hauptversammlung ist Ausfluss des Teilnahmerechts. Das Rederecht ist nicht abhängig vom Umfang des Aktienbesitzes; auch auf das Stimmrecht kommt es nicht an.[3073] Die Redebeiträge müssen sich auf Angelegenheiten der Gesellschaft und nach überwiegender Ansicht analog § 131 AktG auch auf Gegenstände der Tagesordnung beziehen.[3074] ...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / b) Von der Prokura nicht gedeckte Geschäfte und Rechtshandlungen

Rz. 17 Der Prokurist unterliegt zunächst den allgemeinen gesetzlichen Einschränkungen der Stellvertretung. Er darf daher keine höchstpersönlichen Erklärungen des Inhabers des Handelsgeschäfts abgegeben, z.B. kein Testament/Erbvertrag für den Einzelkaufmann errichten (§§ 2064, 2274 BGB). Die Prokura ermächtigt den Prokuristen nicht zum Selbstkontrahieren (§ 181 BGB).[40] Auch ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VII. Satzungsänderung

Rz. 2305 Ausdrückliche Vorschriften über die Satzungsänderung in der KGaA fehlen. Entsprechend der o.g. Normenhierarchie des § 278 Abs. 2 und Abs. 3 AktG findet deshalb teilweise Kommanditgesellschaftsrecht, teilweise Aktienrecht Anwendung. Rz. 2306 Die Änderung aktienrechtlicher Bestandteile der Satzung (§§ 281 Abs. 1, 23 Abs. 3 und Abs. 4 AktG), richtet sich nach den §§ 179...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Bilanzierungsanlässe

Rz. 11 Der Gesetzgeber qualifiziert verschiedene Gegebenheiten als Anlass für eine gesetzlich vorgeschriebene Bilanzierung. Im Mittelpunkt des Bilanzrechts steht naturgemäß die ordentliche Jahresabschlussbilanz, doch gibt es eine Vielzahl weiterer gesetzlich vorgeschriebener Bilanzierungsanlässe (vgl. z.B. § 15a InsO; § 98 GenG; §§ 17, 24 UmwG; § 57i GmbHG; § 207 Abs. 3 AktG...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Bestellung und Abberufung des Vorstands, Amtsniederlegung

Rz. 896 Der Vorstand wird durch den Aufsichtsrat bestellt (§ 84 Abs. 1 AktG). Bei mehreren Vorstandsmitgliedern kann der Aufsichtsrat auch einen Vorsitzenden des Vorstands ernennen (§ 84 Abs. 2 AktG). In dringenden Fällen kann das Gericht ein fehlendes Vorstandsmitglied bestellen, dessen Amt nach § 85 Abs. 2 AktG nur besteht, bis der Aufsichtsrat das fehlende Vorstandsmitgli...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Kollision von öffentlicher Urkunde und privatschriftlichem Testament

Rz. 96 Liegt neben dem öffentlichen Testament ein eigenhändiges Testament vor, so bleibt es bei der Regel des Abs. 1 S. 1,[163] sofern die Erbfolge (auch) auf dem privatschriftlichen Testament beruht. Eine Erbfolge allein aufgrund öffentlichen Testaments liegt vor, wenn das privatschriftliche Testament widerrufen wurde, ungültig ist oder ersichtlich keine Erbeinsetzung enthä...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Erklärung der Auflassung vor einer zuständigen Stelle

Rz. 96 Zur Entgegennahme der Auflassung sind zuständig:[242]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Verfügungsbeeinträchtigungen des Insolvenzrechts

Rz. 12 Der UdG ist zuständig zur Behandlung von gerichtlichen Ersuchen (§ 38 GBO) auf Eintragung und Löschung des Insolvenzvermerkes nach § 32 InsO. Der Wortlaut des Abs. 2 Nr. 3 berücksichtigt nicht die vielfältigen weiteren Anordnungen im Insolvenzrecht, die eine Verfügungsbeeinträchtigung oder deren Aufhebung beinhalten. Zu nennen sind insgesamt:[17]mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / IV. Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB

Rz. 67 Eine für das private Baurecht praktisch sehr bedeutsame Konstellation mit vollstreckungsrechtlichen Bezügen betrifft den Fall der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB.[50] Diese Vorschrift verfolgt den Zweck, dem Bauunternehmer durch die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers seine Forderungen aus dem Vertra...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Prüfung der Zulässigkeit der Beschwerde

Rz. 26 Das Beschwerdegericht hat grundsätzlich vor einer sachlichen Prüfung zunächst von Amts wegen die Zulässigkeit des Rechtsmittels zu prüfen.[72] Die Zulässigkeitsvoraussetzungen müssen bis zur Beschwerdeentscheidung vorliegen.[73] Eine unzulässige Beschwerde wird nicht dadurch zulässig, dass der Beteiligte eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Grundbuchamt ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Voraussetzungen der Wirksamkeit des Widerspruchs

Rz. 65 Der Widerspruch ist materiell nur wirksam, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und sich inhaltlich decken:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Ausnahmen

Rz. 4 Sonderregelungen gelten für die Eintragung von Altenteilen oder Leibgedingen (siehe § 49 GBO Rdn 13)[7] sowie für die Eintragung eines gemeinschaftlichen Vorkaufsrechts; bei Letzterem ergibt sich das Verhältnis der mehreren Berechtigten zueinander aus § 472 BGB (vgl. Rdn 11, 19, 23).[8] Rz. 5 Zur Eintragung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Berechtigte eines d...mehr

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§ 9 Prozessuales / VI. Kosten der Streitverkündung

Rz. 55 Der Streithelfer wird gemäß § 101 ZPO so behandelt wie die von ihm unterstützte Partei. Die durch eine Streithilfe verursachten Kosten sind dem Gegner der Hauptpartei aufzuerlegen, soweit er nach den Vorschriften der §§ 91–98 ZPO die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat; soweit dies nicht der Fall ist, sind sie dem Nebenintervenienten aufzuerlegen. Lediglich für den...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Mindestinhalt der Erklärungen über Begründung von WE

Rz. 61 Das Grundstück muss nach § 28 GBO bezeichnet und ein Grundstück im Rechtssinne sein (§ 1 Abs. 4 WEG). Alle Miteigentumsanteile müssen nach Bruchteilen bestimmt sein (§ 1008 BGB) und zusammen ein Ganzes ergeben (z.B. 1000/1000stel).[245] Mit jedem Miteigentumsanteil muss Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen v...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Objektive Pflichtverletzung des GBA

Rz. 17 Es muss eine Pflichtverletzung des GBA, d.h. des im Einzelfall zuständigen Organs (Rechtspfleger oder Urkundsbeamter der Geschäftsstelle) vorliegen. Hieran fehlt es, wenn die Gesetzesverletzung nicht vom GBA ausgeht, weil die Eintragung auf Anordnung des Beschwerdegerichts oder auf Ersuchen einer Behörde (zur diesbezüglichen Prüfungskompetenz des GBA siehe § 38 GBO Rd...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Lösungsversuche der Rechtsprechung (Rspr.)

Rz. 121 Scheidet die Möglichkeit einer Klage aus, z.B. weil ein inexistenter Berechtigter eingetragen (also niemand nach § 894 BGB passivlegitimiert) ist, so sollen ausnahmsweise auch in anderer Form vorgebrachte Umstände berücksichtigt werden können, da andernfalls keine Möglichkeit bestünde, die Eintragung aus dem Grundbuch zu entfernen.[293] In Betracht soll auch eine Lös...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Muster: Werklohnklage bei gekündigtem Einheitspreisvertrag

Rz. 414 Muster 1.20: Werklohnklage bei gekündigtem Einheitspreisvertrag Muster 1.20: Werklohnklage bei gekündigtem Einheitspreisvertrag An das Landgericht _________________________ Klage der _________________________ Bau-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn _________________________, geschäftsansässig in _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Re...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Zuzug einer ausländischen Gesellschaft

Rz. 111 Bei Sitzverlegung einer ausländischen Gesellschaft ins Inland (Zuzug) ist wie folgt zu differenzieren: Die Verlegung des tatsächlichen Sitzes der Hauptverwaltung führt auf der Basis der Sitztheorie zur Geltung deutschen Gesellschaftsstatuts, sodass die nicht nach den Vorgaben des deutschen Gesellschaftsrechts errichtete Gesellschaft allenfalls (bei Mehrgliedrigkeit) ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Beurkundung der Zustimmungserklärung

Rz. 2296 Unklar ist, welche Anforderungen an die Niederschrift einer Hauptversammlung zu stellen sind, wenn der persönlich haftende Gesellschafter seine (ausdrückliche oder konkludente) Zustimmungserklärung unmittelbar in der Hauptversammlung selbst abgeben will und dies gem. § 285 Abs. 3 AktG in der Niederschrift vermerkt werden soll. Rz. 2297 Soweit sich die aktienrechtlich...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / VI. Firma

Rz. 59 Die Rechtsnatur des Firmenrechts ist umstritten. Vielfach wird in der Lit. die Ansicht vertreten, es handle sich um Ordnungsrecht mit öffentlichem Charakter.[103] Dies führt zu einer territorialistischen Geltung. Maßgeblich wäre das Recht am Ort der Hauptniederlassung der Gesellschaft und ihrer Zweigniederlassung. Beispiel Danach könnte von einer in Liechtenstein erric...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Entscheidung des Gerichts auf die Rüge

Rz. 27 Ist die Anhörungsrüge nicht in der gesetzlichen Form oder Frist erhoben, so ist sie als unzulässig zu verwerfen (§ 44 Abs. 4 S. 1 FamFG). Ist die Rüge unbegründet, weist das Gericht sie zurück (§ 44 Abs. 4 S. 2 FamFG). Die Entscheidungen über die Verwerfung oder Zurückweisung ergeht durch Beschluss (§ 44 Abs. 4 S. 3 i.V.m. § 38 FamFG), der kurz begründet werden soll (...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Reichweite des Vollmachtsstatuts

Rz. 179 Zum Vollmachtsstatut gehört zum einen die wirksame Begründung und Gültigkeit der Vollmacht.[597] Hierzu rechnet die Frage nach der Erteilung der Vollmacht (durch einseitige Willenserklärung oder durch Vertrag)[598] ebenso wie die Relevanz etwaiger Willensmängel bei der Erteilung[599] und die Frage, wem gegenüber die Vollmachtserklärung abzugeben ist.[600] Weiterhin s...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Notwendigkeit der Vorsorgevollmacht

Rz. 1190 Bei der Ausgestaltung einer Vorsorgevollmacht sollten die Gesellschafter in vermögensmäßiger Hinsicht (die ärztlichen und medizinischen Fragen sollen hier nicht näher behandelt werden) unbedingt u.a. auch folgende Punkte beachten:mehr

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§ 5 Architektenrecht / VI. Einwendungen des Auftraggebers

Rz. 48 Eine abstrakte Zusammenstellung aller möglichen Einwendungen, Gegenrechte und Verteidigungsmöglichkeiten des Auftraggebers ist nicht möglich. Die Verteidigungsmöglichkeiten lassen sich jedoch weitgehend danach systematisieren, ob sie sich gegen den Vertragsschluss bzw. die Auftragserteilung richten, die Honorarrechnung als solche bzw. deren rechnerische Richtigkeit od...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Fakultative Umschreibung

Rz. 2 Die fakultative Umschreibung ist gesondert in Satz 2 geregelt. Sie erfolgt, wenn das Grundbuchblatt durch die Umschreibung wesentlich vereinfacht wird. Das ist beispielsweise der Fall, wenn es zahlreiche gelöschte Eintragungen oder viele Veränderungseintragungen aufweist, ohne dass es darum als unübersichtlich anzusprechen wäre. Oftmals wird auch die Zurückführung der ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Löschung eines Rechts

Rz. 35 Soll ein von der Nacherbfolge erfasstes Recht gelöscht werden, ist wegen des gleichzeitigen Wegfalls des Nacherbenvermerkes der Schutz des Nacherben nicht mehr gewährleistet. Eine Löschung kann deshalb nur erfolgen, wenn sie von allen Nacherben bewilligt wird, die im grundbuchverfahrensrechtlichen Sinn von der Verfügung über das Recht betroffen sind (vgl. Rdn 37). Ans...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (auch BGB-Gesellschaft oder GbR) ist die Gesellschaftsform mit der größten praktischen Verbreitung. Dies liegt weniger daran, dass die BGB-Gesellschaft regelmäßig bewusst als Träger gesellschaftsrechtlicher Aktivitäten gewählt würde. Die Vielzahl ihres Auftretens beruht vielmehr darauf, dass gem. § 705 BGB i.d.F. bis zum 31.12.2023 ...mehr

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AGS 01/2024, Nachfestsetzun... / III. Einrede der Verwirkung

Nach den weiteren Ausführungen des OLG Karlsruhe steht der Nachfestsetzung nicht der Einwand der Verwirkung entgegen. Angesichts des Umstandes, dass der Kostenerstattungsanspruch gem. § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB in 30 Jahren verjährt (s. BGH AGS 2007, 219 = RVGreport 2006, 233 [Hansens]) sei eine Verwirkung nicht grds. fernliegend. Die Verwirkung des Kostenerstattungsanspruchs se...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / ff) "Ergänzende Regeln für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten" der DIS (Anlage 5 DIS-SchO)

Rz. 75 Die Anforderungen des BGH an die Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung zu Beschlussmängeln sind streng. Soll die Schiedsvereinbarung dieselbe Wirkung wie die §§ 248 Abs. 1 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG unter den Gesellschaftern herbeiführen, muss eine Verfahrensvereinbarung oder Verfahrensordnung dafür sorgen, dass alle Gesellschafter gleichwertige Beteiligungs- und ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Zulässigkeit einer Güterstandsklausel

Rz. 1178 Die rechtliche Zulässigkeit von Güterstandsklauseln in Gesellschaftsverträgen ist höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt. Im älteren Schrifttum ist man stets davon ausgegangen, dass Güterstandsklauseln im Interesse der Gesellschaft notwendig und daher auch rechtlich zulässig sind.[1555] Im neueren Schrifttum finden sich zunehmend auch kritische Stellungna...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (2) Minderjähriger als persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 22 Soll der Minderjährige die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters übernehmen, genügt die Tatsache, dass er für Verbindlichkeiten der Gesellschaft im Außenverhältnis den Gläubigern ggü. mit seinem Vermögen persönlich als Gesamtschuldner haftet, für sich allein nicht, um eine Versagung der Genehmigung zu rechtfertigen.[44] Insoweit sind auch die Haftungsbes...mehr