Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Überblick

Rz. 142 Die Bewilligung kann gem. § 15 Abs. 1 S. 1 GBO durch einen Vertreter erklärt werden. In diesem Fall gehört die Vertretungsmacht zu den Eintragungsvoraussetzungen im Grundbuchverfahren. Rz. 143 Ein Mangel in der Vertretungsmacht verstößt gegen § 19 GBO, ein Mangel im Nachweis der Vertretungsmacht gegen § 29 GBO und muss deshalb vom GBA beanstandet werden (vgl. § 18 GBO...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Einzelfälle

Rz. 130 Mit öffentlichem Glauben versehene Personen sind alle diejenigen, welchen die Gesetzgebung diese Befugnis ausdrücklich übertragen hat; es sind dies neben den Notaren (§§ 20 ff. BNotO):mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Nichtübertragung

Rz. 6 Durch Nichtübertragung des Rechts auf ein neues Blatt wird das Recht gelöscht. Abs. 2 betrifft zwei Fälle, nämlich dass ein Recht auf einem zu übertragenden Grundstück oder Grundstücksteil wegfallen soll und dass es auf einem abzuschreibenden Grundstücksteil nicht nicht mehr lastet.[12] Wird das Grundbuch als Datenbankgrundbuch geführt, soll nach § 76a Abs. 1 Nr. 3 GBV...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Anteilsveräußerung

Rz. 503 Die Geschäftsanteile an einer GmbH können nach § 15 Abs. 1 GmbHG veräußert werden. Das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft ist vom dinglichen Verfügungsgeschäft zu trennen. Gem. § 15 Abs. 5 GmbHG können im Gesellschaftsvertrag Beschränkungen der grds. freien Abtretung von Geschäftsanteilen festgelegt werden (sog. Vinkulierungsklauseln; dazu s. bereits o. Rdn 202 f...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Qualifizierte Nachfolgeklausel

aa) Zivilrecht Rz. 832 Ein Nachteil der einfachen Nachfolgeklausel ist die Zersplitterung der Beteiligungen der Altgesellschafter im Fall mehrerer Erben und die fehlende Kontrolle der Mitgesellschafter über die Person des/der Erben. Abhilfe bietet die sog. qualifizierte Nachfolgeklausel, die die Nachfolge in den Komplementär- oder Kommanditanteil auf einen oder mehrere Erben ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Der Begriff des Sondernutzungsrechts

Rz. 110 Sondernutzungsrechte können an Teilflächen des gemeinschaftlichen Eigentums oder am gesamten gemeinschaftlichen Eigentum bestellt werden,[482] auch bei einem im Miteigentum stehenden Teileigentum.[483] Sondernutzungsrechte können allein durch schuldrechtliche Vereinbarung der Miteigentümer begründet werden. Sie gelten dann aber auch nur zwischen diesen und nicht für ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Grundsatz: Notwendigkeit der Verzahnung

aa) Problematik Rz. 983 Eine GmbH & Co. KG ist wirtschaftlich ein Unternehmen, besteht aber rechtlich aus zwei Gesellschaften: Der KG, die die eigentlichen unternehmerischen Aktivitäten betreibt, und der Komplementär-GmbH, die der Haftungsbeschränkung dient. Das Unternehmen wird am Markt nur dann als Einheit auftreten, wenn die beiden Gesellschaften auch rechtlich miteinander...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IX. Gesellschafterversammlung und Gesellschafterbeschlüsse

1. Allgemeines Rz. 717 Das MoPeG hat im Recht der OHG, das insoweit gem. § 161 Abs. 2 HGB auch für die KG gilt, ein minimales Regelwerk für die Einberufung und Abhaltung von Gesellschafterversammlungen eingeführt (§ 109 HGB). Der Gesetzgeber konnte es hier bei einer sehr knappen Regelung belassen, da er davon ausgeht, dass im Regelfall Beschlüsse der Zustimmung aller Gesellsc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Dem Amtswiderspruch mit Einschränkungen zugängliche Fallgruppen

Rz. 14 Nur mit gewissen Einschränkungen zulässig ist die Eintragung eines Amtswiderspruchs in den nachfolgend genannten Fällen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Antragsberechtigter

Rz. 31 Der Notar hat kein eigenes Antragsrecht. Es besteht lediglich das Recht, in fremdem Namen prozessual zu behandeln.[43] Er stellt den Antrag im Namen eines materiell Beteiligten. An sich muss der Notar bei Antragstellung offenlegen, für welchen Vertreter er als Bevollmächtigter auftritt. Ohne eine solche Angabe vermutet die einhellige Grundbuchpraxis aber ein Auftreten...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Zulässigkeit einer Auslandsbeurkundung

Rz. 2072 Die Form von gesellschaftsrechtlichen Verträgen richtet sich nach dem Geschäftsstatut, also dem Recht am Sitz der Gesellschaft.[5230] Der deutsche Gesetzgeber hat sich für die Form der notariellen Beurkundung entschieden, um die materielle Richtigkeit des Gründungsverfahrens zu gewährleisten. Die Rspr. geht für das deutsche Recht daher davon aus, dass eine Beurkundun...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (c) Anerkennung der Mitunternehmerstellung in der Familiengesellschaft

Rz. 333 Regelmäßig werden in der Praxis Familiengesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführt. Bei Aufnahme eines Angehörigen in eine Personengesellschaft ist sowohl das Gesellschaftsverhältnis als auch die steuerliche Anerkennung der Gewinnverteilung zu prüfen. Anhand des Gesellschaftsverhältnis wird bewertet, ob eine Mitunternehmerschaft grds. anerkannt wird...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Einzelfälle

Rz. 40 a) Geschäftsfähigkeit: Die Geschäftsfähigkeit wird – wie generell im Privatrecht – vermutet. Nachforschungen bzw. Zwischenverfügung zu weiterer Aufklärung sind erst dann zulässig und erforderlich, wenn Zweifel an der Geschäftsfähigkeit hinreichend begründet sind.[101] Ist die Geschäftsfähigkeitsvermutung entsprechend durch z.B. formfreies ärztliche Attest (formfrei al...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (e) Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Rz. 1222 Die rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel ermöglicht beim Tod eines Kommanditisten den Eintritt von Nachfolgern außerhalb der Erbfolge. Die Nachfolge erfolgt in diesem Fall ohne Rücksicht auf die Erbenstellung des Nachfolgers. Im Hinblick auf das Verbot von Verträgen zulasten Dritter ist eine rechtsgeschäftliche Nachfolge nur dann möglich, wenn der Nachfolger am Gese...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XX. Auflösung/Liquidation

1. Allgemeines Rz. 957 Nach dem Gesetz (§§ 161 Abs. 2, 138 Abs. 1 HGB) kommt es in folgenden Fällen zur Auflösung einer KG: Die Auflösungsgründe gem. § 138 Abs. 2 HGB sind nur für die Gmb...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gesellschafterversammlung

a) Einberufung und Ladung Rz. 718 Mangels gesellschaftsvertraglicher Regelung zur Einberufung und Ladung herrscht grds. Formfreiheit (§ 109 Abs. 1 Satz 2 HGB). Neben dem grds. Einberufungsrecht des geschäftsführenden, persönlich haftenden Gesellschafters (§ 109 Abs. 2 Satz 1 HGB) kann einem Gesellschafter oder einer bestimmten Anzahl von Gesellschaftern das Recht eingeräumt we...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XII. Verfügungen über Gesellschaftsanteile und sonstige Ansprüche gegen die Gesellschaft

1. Allgemeines Rz. 769 Es ist heute allgemein anerkannt, dass der Gesellschaftsanteil an einer KG (die Mitgliedschaft) selbst Gegenstand rechtsgeschäftlicher Verfügung sein kann. Die Mitgliedschaft kann daher übertragen und belastet (z.B. durch Nießbrauch, Verpfändung) werden. Voraussetzung ist dabei stets, dass alle anderen Gesellschafter der Verfügung zustimmen. Insoweit is...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Auschüttungen stehen gelassener Gewinne

Rz. 370 Ob auch Ausschüttungen von Gewinnvorträgen oder vom Gesellschafter gebildeten freien Gewinnrücklagen Zahlungen auf Forderungen sind, die der Forderung auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen gleichgestellt sind, hatte der BGH zunächst offengelassen[710] und wurde in der obergerichtlichen Rspr. unterschiedlich entschieden und war in der Lit. streitig. Teilweise wurd...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / V. Insolvenzantragspflicht und Insolvenzverschleppungshaftung

Rz. 55 Ausgangspunkt ist, dass für das Insolvenzverfahren und seine Wirkungen gem. Art. 7 EuInsVO [94] grds. das Insolvenzrecht des Staats gilt, in dem das Verfahren eröffnet wird (lex fori concursus). Bei Eröffnung des Verfahrens durch ein deutsches Gericht muss dieses also auch dann, wenn der Schuldner eine nach ausländischem Recht errichtete Gesellschaft ist, die Vorschrif...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Fortsetzungsklausel

aa) Zivilrecht Rz. 821 Eine Fortsetzungsklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass ein Kommanditist mit seinem Tod aus der Gesellschaft ausscheidet und die Gesellschaft von den verbliebenen Gesellschaftern fortgesetzt wird.[1098] Die gleiche Rechtsfolge ergibt sich bei Tod eines Komplementärs bereits nach dem Gesetz (§§ 161 Abs. 2, 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB). ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / bb) Ausländische Gesellschaften als Namensgeber

Rz. 203 Wegen der besonderen Überlegungen zur Firmierung ausländischer Gesellschaften wird auf Rdn 220 ff. verwiesen.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 9. Verkehrsbeschränkungen im Bereich von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt

Rz. 170 Die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum an bestimmten Bestandsbauten, von Wohnungs- und Teilerbbaurechten und von Bruchteilsgemeinschaften mit § 1010-BGB-Regelung und auch die Veräußerung von Wohnungs- oder Teileigentum kann zum Erhalt der Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen im Bereich von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (§ 201a Bau...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Beschaffung des Briefes

Rz. 11 Der Antragsteller (oder die ersuchende Behörde) hat den Brief zu beschaffen.[17] Unerheblich ist, ob die Vorlegung tatsächliche Schwierigkeiten bereitet.[18] Dies gilt auch für das Umlegungs- oder Grenzregelungsverfahren nach dem Bundesbaugesetz,[19] ebenso im Flurbereinigungsverfahren.[20] Rz. 12 Hat das GBA den Brief aus anderer Veranlassung in Verwahrung, z.B., weil...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Vorbemerkungen

Rz. 209 Aus Gründen des Gläubigerschutzes existiert eine Vielzahl von Regelungen, welche gläubigerschädigendes Fehlverhalten insb. im Insolvenzvorfeld nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich[401] sanktionieren und die durch die Rspr. auch sehr strikt angewandt werden. Hinweis Die Deliktanfälligkeit des Schuldners und der übrigen Beteiligten wächst mit der Insolv...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Nachweise

Rz. 99 Nachweise bezüglich britischer Gesellschaften sind dadurch erschwert, dass es in Großbritannien kein allgemeines Handelsregister gibt. Rz. 100 Von den partnerships ist nur die "limited partnership" wegen der dort vorgesehenen Haftungsbeschränkung registrierungspflichtig.[365] Aus der Registrierung kann aber nicht auf eine ordnungsgemäße Gründung geschlossen werden.[366...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Sanktionen bei Verstoß gegen die Güterstandsklausel

Rz. 1184 Die meisten Gesellschaftsverträge sehen vor, dass ein Verstoß gegen die Verpflichtung zum Abschluss eines Ehevertrags einen wichtigen Grund darstellt, der den Ausschluss eines Gesellschafters rechtfertigt. Im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erscheint im Regelfall aber ein abgestuftes Vorgehen als vorzugswürdig:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Pflichtteilsstrafklausel

Rz. 124 Der Fortbestand des testamentarischen Erbrechts aus einem gemeinschaftlichen Testament/Erbvertrag trotz vorsorglicher Verwirkungsklausel (Pflichtteilsstrafklausel) kann durch eine vor dem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung nachgewiesen werden, wonach nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils keine Pflichtteilsansprüche geltend gemacht wurden.[232] Die...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / bb) Mahnung (§ 286 BGB)

Rz. 18 Eine Mahnung ist eine Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner (aus Beweisgründen bevorzugt schriftlich), die geschuldete Leistung zu erbringen. Zusammen mit der Mahnung kann und sollte eine angemessene Frist zur Leistung gem. § 281 Abs. 1 S. 1 BGB gesetzt werden.[29] Nach dem BGH erfordert eine wirksame Fristsetzung indes keine Bestimmung der maßgeblichen Zeitspa...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Verstoß gegen Zurückweisungspflicht

Rz. 55 Wird in unzulässiger Weise der Antrag nicht zurückgewiesen und der Mangel später behoben, so gilt dennoch der Antrag erst vom Zeitpunkt der Behebung des Hindernisses an als im Sinn des § 17 GBO eingegangen.[146]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Belastung des einzelnen WE-Rechtes

Rz. 79 Uneingeschränkt zulässig ist die Belastung mit Grundpfandrechten, Reallast, Nießbrauch, dinglichem Vorkaufsrecht;[332] schuldrechtliches Vorkaufsrecht ist nur als "Inhalt des Sondereigentums" eintragungsfähig.[333] Die Belastung von noch nicht gebildetem WE kann nicht als vorläufige Belastung des Miteigentumsanteils ausgelegt werden.[334] Mit Dienstbarkeiten ist eine B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Notwendiger Inhalt

Rz. 42 Der Antrag muss notwendig erkennen lassen: 1. Die Person des Antragstellers, damit seine Legitimation geprüft werden kann.[70] Gleichgültig ist, von wem der Antrag tatsächlich eingereicht worden ist. Legt ein Unbeteiligter formell und materiell genügende Anträge der Beteiligten dem GBA vor, so darf die Erledigung nur dann abgelehnt werden, wenn aus den Umständen ersich...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / III. Abgrenzung zum Dienstvertrag des Organmitglieds

Rz. 19 Das der Organstellung etwa eines Geschäftsführers oder Vorstands zugrundeliegende Vertragsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis, sondern materiell-rechtlich als freier Dienstvertrag zu qualifizieren.[31] Eine persönliche Abhängigkeit i.S.d. oben bereits beschriebenen Verständnisses des Arbeitnehmerbegriffs lässt sich auch nicht daraus ableiten, dass das jeweilige Orga...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens

Rz. 254 Hinweis Für die Befreiung vom Verbot des § 181 BGB ist nach der Art der betroffenen Gesellschaft genau zu differenzieren. Rz. 255 Zunächst kann die Satzung die unmittelbare Befreiung des (Alleingesellschafter-)Geschäftsführers von § 181 BGB enthalten. In der Einmann-GmbH ist nach h.M.[780] eine Regelung in der Satzung unabdingbare Voraussetzung für die Befreiung. Bei ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gesellschafterwechsel (Übertragung des Gesellschaftsanteils)

a) Veräußerungs- und Übertragungsvertrag/Eintragung ins Handelsregister Rz. 919 Von dem originären Erwerb eines Gesellschaftsanteils durch Beitritt zu unterscheiden ist der derivative Erwerb einer bestehenden Beteiligung im Wege der Abtretung. Eine solche ist im Rahmen der gesellschaftsvertraglichen Beschränkungen unmittelbar möglich.[1247] Verpflichtungs- und Übertragungsver...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / c) Bereicherungsansprüche

Rz. 138 Schließlich kommen grundsätzlich auch noch Bereicherungsansprüche gem. den §§ 812 ff. BGB in Frage. Seit der Einführung von § 2 Abs. 8 Nr. 3 VOB/B gilt dies auch im VOB-Vertrag, denn durch den Verweis auf die Regelungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag gilt auch § 684 BGB, welcher dem auftragslos Handelnden bereicherungsrechtliche Ansprüche gibt, sofern die Vor...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 2. Spaltungsfähige Rechtsträger

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / gg) Steuerfolgen für die Mitunternehmer

Rz. 505 Für den Einbringenden gilt nach § 20 Abs. 3 Satz 1 UmwStG, der Wert mit dem die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt als Veräußerungspreis. Hieraus ergeben sich die im Folgenden dargestellten steuerlichen Konsequenzen:[870]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Gesellschaftergleiche Dritte

Rz. 486 Nach den früheren Eigenkapitalersatzregeln galt auch für Dritte, wenn sie ein Darlehen gewähren oder eine andere Rechtshandlung vornehmen, die der Darlehensgewährung durch Gesellschafter wirtschaftlich entspricht, § 32a Abs. Satz 1 GmbHG a.F. In den nunmehr geltenden §§ 19 Abs. 2 Satz 2, 39 Abs. 1 Nr. 5 sowie § 135 InsO werden anders als in § 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG a...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Genehmigungen

Rz. 56 Bei der betreuungsgerichtlichen Genehmigung (§§ 1855 ff. BGB und Verweisungsfälle hierauf) unterliegt dem Formgebot der Beschluss, der Nachweis der Rechtskraft (dies durch beigesetzten Rechtskraftvermerk) sowie das Wirksamwerden nach §§ 1855, 1856 BGB. Die nach FamFG ergänzte verfahrensinterne Rechtsmittelbefugnis hat die materiell-rechtliche Rechtsbehelfsmöglichkeit ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Allgemeines zur Antragsvollmacht des Notars – Abs. 2

Rz. 7 1. Die Vorlage eines Antrages beim Grundbuchamt kann erfolgenmehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Ausscheiden eines Gesellschafters

a) Ausscheiden nach der gesetzlichen Regelung Rz. 855 Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, scheidet ein Komplementär nach § 130 Abs. 1 aus der KG aus, wenn er verstirbt, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet[1151] wurde, er oder einer seiner Privatgläubiger gekündigt hat, weitere im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Fälle eingetreten sind ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Geschäftsführung

(1) Gesetzliches Regelungsmodell Rz. 1113 Nach der gesetzlichen Regelung sind bei der GmbH & Co. KG alle (aber auch nur die) persönlich haftenden Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet (§§ 161 Abs. 2, 116 ff. HGB).[1487] Ist die persönlich haftende Gesellschafterin eine GmbH, wird die Geschäftsführung durch deren Geschäftsführer wahrgenommen (§§ 35 ff...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragliche Regelungsmöglichkeiten

Rz. 1158 Die gesetzlichen Gewinnverteilungsregelungen sind dispositiv, sodass sie an die individuellen Bedürfnisse anpasst werden können. Bei der Ausgestaltung der Entnahmeregelung sind insb. folgende Umstände zu berücksichtigen:mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / 3. Kombination aus subjektiver Theorie und Andeutungstheorie (h.M.)

Rz. 32 Die objektive Theorie des Reichsgerichts wird heute m.E. zu Recht kritisiert, weil sie in der Gefahr steht, den Willen des Erblassers zu missachten.[88] Die heute ganz h.M. folgt daher der subjektiven Theorie, kombiniert diese jedoch mit der Andeutungstheorie.[89] Ehegatten können bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments die Formerleichterung des § 2267 ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Erläuterungen

Rz. 339 Über die allgemeinen Hinweise zum Formwechsel bei Rdn 303 ff. hinaus gelten hier die besonderen Vorschriften der §§ 214–225 UmwG. aa) Formwechselbeschluss Rz. 340 Grds. erfordert der Formwechselbeschluss bei einer Personenhandelsgesellschaft die Zustimmung aller, auch der nicht anwesenden Gesellschafter, wenn im Gesellschaftsvertrag nicht eine abweichende Mehrheit vorg...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Tod eines Kommanditisten

(1) Gesetzliches Regelungsmodell Rz. 1195 Beim Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt (§ 177 HGB).[1577] Die gesetzliche Regelung entspricht der einfachen Nachfolgeklausel. Der Gesellschaftsanteil des Kommanditisten ist grds. vererblich. Der Gesellschaftsvertrag kann die Vererblichkeit des Kommanditistenanteils aber beschränken oder ganz auss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zahlung einer Unterhaltsrente durch einen Berechtigten (§ 64 Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 150 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift betrifft nur leibliche Eltern oder Adoptiveltern, da nur bei diesen die Haushaltszugehörigkeit des Kindes keine selbstständige Anspruchsvoraussetzung bildet, Wendl in H/H/R, § 64 EStG Rz 16 (Juni 2020). Hat eine der in § 64 Abs 2 EStG genannten Personen (Eltern, Pflegeeltern oder Großeltern) das Kind in seinen Haushalt aufgen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Verfügungsentziehungen

Rz. 88 Die Fälle des völligen Entzugs der Verfügungsbefugnis haben drei gemeinsame Besonderheiten: [216] Erstens: Der Rechtsinhaber verliert seine Verfügungsbefugnis, die regelmäßig einem Verwalter übertragen wird. Zweitens: Die Beschränkungen wirken absolut, zwar nur im Rahmen ihres Schutzzweckes, aber mit der Wirkung einer Grundbuchsperre. Drittens: Der gutgläubige Erwerber wi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Wirkung des neuen Vorbringens

Rz. 14 Die Wirkungen des neuen Vorbringens im Beschwerdeverfahren regelt nicht die GBO. Vielmehr gelten hierzu die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze. Die durch neues Vorbringen erfolgreiche Beschwerde führt zur Aufhebung der Vorentscheidung. Das ist auch dann der Fall, wenn die einen Eintragungsantrag zurückweisende Entscheidung des Grundbuchamts nach der damali...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Anspruchsberechtigter

Rz. 19 Anspruchsgläubiger muss der Vormerkungsberechtigte sein, der seiner Person nach bestimmt und bei Verträgen zugunsten Dritter durch sachliche, auch Dritten zugängliche Merkmale eindeutig bestimmbar sein muss.[43] Die Eintragung einer Vormerkung für eine Vor-GmbH oder eine noch nicht im Handelsregister eingetragene OHG oder KG ist selbstverständlich möglich, da diese Vo...mehr