Fachbeiträge & Kommentare zu KG

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Fischer/Olkus, Der Einfluss stlicher Ergänzungs-Bil bei der formwechselnden Umwandlung einer Pers-Ges in eine Kap-Ges, DB 1998, 2191; Breuninger, Der Formwechsel als hybrides Umwandlungsinstrument zwischen Gesellschafts- und StR – Überlegungen zu den §§ 14, 25 UmwStG und sich daraus ergebende Gestaltungsfragen, FS für S. Widmann, 2000, 203; Gottwald, GrEStliche Gefahren beim F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haritz, Verschmelzung einer GmbH auf eine KGaA – eine strechtliche Mischumwandlung, DStR 1996, 1192; Haritz, Führt die stliche Rückwirkung auch zum gesellschaftsrechtlichen Rückbezug?, GmbHR 1997, 590; Kusterer, Überlegungen zur stlichen Behandlung der Verschmelzung einer GmbH auf eine atypisch ausgestaltete KGaA, DStR 1998, 1412; Niedner/Kusterer, Der Weg von der GmbH in die G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Verlustübergang und Verfahrensrecht

Tz. 91 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Ungeachtet der Bewahrung der zivilrechtlichen und wirtsch Identität beim Formwechsel kann die übernehmende Gesellschaft vorhandene estliche Verlustvorträge nicht verwerten. Verbleibende Verlustvorträge bei der ESt stehen gem § 10d Abs 4 EStG nicht der formgewechselten Pers-Ges, sondern den als MU beteiligten natürlichen Pers (St-Subjekte nac...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / c) Aktenumfang

Eine große Rolle bei der Beurteilung des "besonderen Umfangs" spielt der Umfang der Akten.[33] Das OLG Stuttgart sieht den Aktenumfang als das maßgebliche Kriterium an, weil der Umfang der Akte und der notwendige Einarbeitungsaufwand als taugliche Abgrenzungskriterien quantifizierbar und damit weitgehend objektivierbar seien. Muss sich der Verteidiger in insgesamt 70 Stehord...mehr

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ZErb 09/2022, Zur Anfechtun... / 1 Gründe

I.) Der Erblasser ist ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung am 0.0.2018 verstorben. Die Beteiligte zu 1) ist die Witwe des Erblassers, der Beteiligte zu 2) eines seiner Kinder. Alle Abkömmlinge des Erblassers haben durch notariell beglaubigte Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht die Erbschaft ausgeschlagen, beim Nachlassgericht eingehend am 10.08. und 13.8.201...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2.1 Formwechsel (§§ 190ff UmwG) und vergleichbare ausländische Vorgänge

Tz. 21 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Sind die pers Anwendungsvoraussetzungen an die Rechtsform des übernehmenden Rechtsträgers (s Tz 20) erfüllt, muss noch im Hinblick auf den umwandelnden Rechtsträger (alter Rechtsform) hinzukommen, dass die formwechselnde Pers-Ges (ausl Rechts) nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der EU/EWR gegründet worden ist (s Art 48 EG-Vertra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 In sachlicher und materiell-rechtlicher Hinsicht ist der Anwendungsbereich des § 23 UmwStG beschr auf Sacheinlagen gem §§ 20 Abs 1, 21 Abs 1, 24 Abs 1 und 25 UmwStG und nur auf das zum Sacheinlagegegenstand gehörende Vermögen. Die Regelungen des § 23 UmwStG gelten nur, wenn die Voraussetzungen einer Sacheinlage iSd §§ 20 Abs 1, 21 UmwStG gegeben...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.3.1 Organgesellschaft (OG)

Als Organgesellschaft kommen Gesellschaften folgender Rechtsformen in Frage: SE (Europäische Gesellschaft) AG KGaA GmbH Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) können keine Organgesellschaften sein. Besonderheiten: Die Geschäftsleitung muss sich im Inland befinden. Der Sitz muss im Inland oder in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens liegen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 41 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Mischverschmelzungen unter Beteiligung von Rechtsträgern unterschiedlicher Rechtsformen sind zivilrechtlich zulässig. Unzulässig hingegen sind: die Kombination einer Verschmelzung und einer Spaltung, Mischübertragungen unter Beteiligung mehrerer übertragender Rechtsträger, gleichgültig, welcher Rechtsform. Zugelassen ist allein die Vollübertrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Formwechsel/Option (§ 1a KStG) als Anteilstausch (§ 25 S 1 iVm § 21 Abs 1 UmwStG)

Tz. 39 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Besteht die Tätigkeit einer (rein) vermögensverwaltenden KG oder OHG (auch) in der Verwaltung von Anteilen an Kap-Ges oder Gen, erfüllt der Formwechsel der Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen nicht den Sacheinlagetatbestand des § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 28, 30), weil keine betriebliche Sachgesamtheit auf die Übernehmerin übergeht. Gleiches gilt bei d...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Abdingbarkeit

Rz. 4 Die gesetzliche Fälligkeitsregel kann abbedungen werden. Keine Bedenken bestehen gegen eine Vereinbarung, dass die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses oder zu Beginn der einzelnen Zeitabschnitte fällig wird, weil der Mieter hier von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen kann, wenn der Vermieter nicht leistet. Ob eine vom Vermieter gestellte Allgemeine Geschäfts...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / 6. Höhe der Pauschgebühr

Die OLG halten nach wie vor[85] an der schon zur BRAGO geltenden Rspr. fest, wonach die Wahlverteidigerhöchstgebühren die Höchstgrenze für eine Pauschgebühr bilden, die nicht oder nur in Ausnahmefällen überschritten werden soll.[86] Das ist m.E. nicht zutreffend. Dass die Wahlverteidigerhöchstgebühr nicht die Grenze für die Pauschgebühr sein muss, zeigt i.Ü. auch schon § 42 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.3 Zurückbehaltung von funktional wesentlichen Wirtschaftsgütern beim Formwechsel oder der Option

Tz. 34c Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Gesellschaftsvermögen Der Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen ist die identitätswahrende Änderung der Rechtsordnung eines Rechtsträgers nach den Bestimmungen der § 190ff UmwG (s Tz 8). Ausfluss des Identitätsgrundsatzes bei der formwechselnden Umwandlung ist, dass das Vermögen des Rechtsträgers alter und neuer Rechtsform über...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Überprüfung von Spendenbescheinigungen

Rz. 93 [Autor/Stand] Im Bereich der sog. Parteienfinanzierung [2] wurde 1989 mit dem Vereinsförderungsgesetz[3] eine Vertrauensschutzregelung für Spender, die an politische Parteien spenden, in § 10b Abs. 4 EStG eingeführt. Demnach darf der Stpfl. "auf die Richtigkeit der Bestätigung über Spenden und Mitgliedsbeiträge vertrauen, es sei denn, dass er die Bestätigung durch unla...mehr

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zfs 09/2022, Gegenstandswer... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des 11. Senats des Bay. VGH entspricht der weit überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung der Zivil- und der Verwaltungsgerichte sowie auch der Kommentarliteratur. Grundsatz: Gegenstandswert entspricht dem Hauptsachewert Der Bay. VGH hat als Gegenstandswert für das Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren den Wert der Hauptsache angesetzt. Seine Entscheidun...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / 3. "Besonders schwieriges" Verfahren

Die Aufdeckung von Verfahrensverstößen gem. § 160a StPO bei Überprüfung der TKÜ-Verschriftungen durch die Verteidiger begründet eine besondere Schwierigkeit gem. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG ebenso wenig wie der Umstand, dass die Strafkammer wegen des Umfangs und/oder der Schwierigkeit der Sache gem. § 76 Abs. 2 GVG mit drei Berufsrichtern besetzt wurde.[54] Die besondere Schwierigk...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / a) Verjährung

Der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr wird nach inzwischen übereinstimmender Auffassung der OLG erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fällig. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt dann auch der Lauf der Verjährungsfrist des Pauschgebührenanspruchs.[71] Die Verjährung eines Antrags auf Festsetzung einer Pauschgebühr wird durch den Eingang des Antrags bei ...mehr

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zfs 09/2022, Kein Anspruch ... / 2 Aus den Gründen:

[32] I. Die Berufung und die Anschlussberufung sind zulässig. Sie haben indes keinen Erfolg. [33] 1. Die Berufung des Klägers hat keinen Erfolg, soweit sie sich dagegen wendet, dass das Landgericht ihm Verdienstausfall für nur 2 ½ Monate und nicht für die gesamte Zeit der Krankschreibung bis zum 14.9.2020 zugesprochen hat. [34] 1.1 Der nach §§ 249 ff., 842, 843 BGB (bzw. § 11 ...mehr

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AGS 09/2022, Verhandeln im ... / III. Richterliche Vernehmung (Nr. 4102 Nr. 1 VV)

Nach Auffassung des LG ergibt sich auch aus Nr. 4102 Nr. 1 VV kein Anspruch des Rechtsanwalts auf eine Terminsgebühr. Der Rechtsanwalt habe nämlich nicht an einer richterlichen Vernehmung im Sinne dieser Vorschrift teilgenommen. Zwar habe der zuständige Richter einen Festgenommenen, der nicht wieder in Freiheit gesetzt wird, gem. § 128 Abs. 1 i.V.m. § 115 Abs. 3 StPO unverzü...mehr

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ZErb 09/2022, Zur Anfechtun... / Leitsatz

1. Ein Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung der Erbschaft zugutekommt (hier: Ausschlagung mit dem Ziel, die Alleinerbenstellung der Mutter zu erreichen), ist grundsätzlich nur ein nicht zur Anfechtung berechtigender unbeachtlicher bloßer Motivirrtum (Anschluss KG – 19 W 50/19; entgegen OLG Düsseldorf – 3 Wx 173/17, ZEV 2081, 85; OLG Düsseldorf – 3 Wx 166/1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvermögen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 [Autor/Stand] Begünstigungsfähig ist der Erwerb inländischen Betriebsvermögens i.S.d. § 12 Abs. 5 ErbStG, welches im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Erblasser oder Schenker auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers inländisches Betriebsvermögen bleibt.[2] Dazu gehört insbesondere das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.1 Grundlagen

Tz. 8 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im Fünften Buch des UmwG (Formwechsel, s §§ 190–304) ist der Formwechsel von Rechtsträgern geregelt. Erstmals wird ab 1995 hr-lich der Wechsel der Rechtsform von einer Gesamthandsgemeinschaft (Pers-Ges) in eine Kap-Ges oder Gen zugelassen (heterogener, kreuzender oder inkongruenter Formwechsel). Die Umwandlung von Unternehmen durch Formwechse...mehr

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AGS 09/2022, Dauer der Pfli... / II. Wortlaut des § 408b StPO

Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach § 408b StPO sei – so das LG – nicht auf das schriftliche Verfahren bis zur Einlegung des Einspruchs gegen den Strafbefehl beschränkt, sondern gelte bis zur Einlegung des Rechtsmittels gegen das auf den Einspruch hin ergangene amtsgerichtliche Urteil fort (OLG Celle StraFo 2011, 291; OLG Oldenburg StV 2018, 152; OLG Köln NStZ-RR 2...mehr

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zfs 09/2022, Einsichtsrecht... / V. Geltendmachung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

Die Geltendmachung des Verstoßes gegen das Recht auf ein faires Verfahren erfolgt in der Rechtsbeschwerdeinstanz über eine auf § 338 Nr. 8 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG (unzulässige Beschränkung der Verteidigung durch einen Beschluss des Gerichts) gestützte Verfahrensrüge.[64] Die Oberlandesgerichte verlangen für eine zulässige Verfahrensrüge insbesondere die Darlegung, ...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 5.2 Mehrere Berechtigte

"Hinterlieger" Kein seltener Fall: Auf mehreren hintereinander liegenden Grundstücken sollen ein Geh- und Fahrtrecht sowie ein Ver- und Entsorgungsanlagenrecht durch Grunddienstbarkeiten gesichert werden. Hier sind 2 Wege möglich: Zugunsten des jeweiligen Eigentümers jedes der hintereinander liegenden Grundstücke kann an jedem der davor liegenden Grundstücke ein jeweils an d...mehr

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FF 09/2022, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 6.7.2022 – XII ZB 571/21 Hat das Gericht das Rechtsschutzbegehren eines Beteiligten aufgrund von Rechtsirrtum oder Missverständnis unrichtig und zu eng ausgelegt, mit der Beschlussformel aber gleichwohl über das gesamte Rechtsschutzbegehren des Beteiligten erschöpfend entschieden und seine Instanz als erledigt betrachtet, liegt keine verdeckte, über § 43 FamFG...mehr

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FF 09/2022, Rechtsprechung ... / Kosten und Gebühren

KG, Beschl. v. 19.1.2022 – 16 WF 4/22 1. Bei der Festsetzung des Verfahrenswertes in einer Ehesache ist das Vermögen der Ehegatten zu berücksichtigen. Dabei ist das Vermögen zunächst um den Betrag eventueller, auf ihm lastender Verbindlichkeiten zu bereinigen und zusätzlich für jeden Ehegatten um einen Freibetrag in Höhe von 25.000 EUR. Der auf diese Weise errechnete Betrag f...mehr

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zfs 09/2022, Höhe der Gesch... / Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem LG Stuttgart gegen die beklagte Volkswagen AG Ansprüche im Zusammenhang mit dem sogenannten VW-Dieselskandal geltend gemacht. Der Kläger hatte einen gebrauchten Pkw Audi erworben, der mit einem von der Beklagten hergestellten Dieselmotor ausgestattet war, der eine Software zur Abgasrückführungssteuerung enthielt. Diese Software verfügte über zwei Mod...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 "Mischeinbringung" durch Gesamtrechtsnachfolge und Einzelrechtsnachfolge

Tz. 119 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erfolgt eine Einbringung sowohl im Wege der Gesamtrechtsnachfolge als auch im Wege der Einzelrechtsnachfolge, beispielsweise bei einer Verschmelzung oder Formwechsel einer KG auf/in eine GmbH mit gleichzeitigem Übergang des Sonder-BV im Wege der Einzelrechtsnachfolge (s § 20 UmwStG Tz 167 und s § 25 UmwStG Tz 24), so ist – nach uE sachgerec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Auswirkung des Formwechsels/der Option (§ 1a KStG) auf vorhergehende Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs 5 S 3 EStG) auf die Personengesellschaft

Tz. 75 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Hr-licher Formwechsel (§ 190 UmwG iVm § 25 UmwStG) Erfolgt der Formwechsel einer Pers-Ges innerhalb von sieben Jahren nach der Übertragung von Einzel-WG gem § 6 Abs 5 S 3 EStG zu Bw auf die Pers-Ges, erfüllt die Umwandlung (auch wenn diese unter Bw-Verknüpfung oder Zwischenwertansatz erfolgt) den Tatbestand des § 6 Abs 5 S 6 EStG (Sperrfristv...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 4.4.3 Nur Duldung und Unterlassung

Kein aktives Tun Die Belastung durch eine Dienstbarkeit kann lediglich in einem Dulden oder Unterlassen bestehen. Zu positivem Tun oder sonstigen Leistungen als Hauptpflicht ist grundsätzlich weder der Eigentümer des dienenden noch der des herrschenden Grundstücks verpflichtet.[1] Hierin unterscheidet sich die Grunddienstbarkeit von der Reallast. Inhalt einer Grunddienstbarke...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Darstellung der vertretenen Meinungen

Rz. 56 [Autor/Stand] Die Auffassungen weichen voneinander ab, soweit es darum geht, den höheren Grad an Fahrlässigkeit, der die Leichtfertigkeit auszeichnet, näher zu bestimmen. Im Wesentlichen lassen sich drei Meinungen unterscheiden. Die h.M. geht von der Überlegung aus, dass sich der Begriff der Leichtfertigkeit im StGB und in anderen strafrechtlichen Nebengesetzen, vorneh...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Miete gem. § 579 BGB ist die Gegenleistung des Mieters für die Gebrauchsüberlassung. Zur Miete gehören auch die Betriebskosten (BGH, Urteil v. 6.4.2005, XII ZR 225/03, GE 2005, 666, OLG Naumburg, Urteil v. 5.11.1998, 8 U 4/98, WuM 1999, 160; OLG Koblenz, NJW 1984, 2369 m.w.N.), mithin auch Betriebskostenvorschüsse (Brdbg. OLG, Urteil v. 22.08.2012, 3 U 67/11, juris; OL...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Verjährung

Rz. 7 Die Ansprüche auf Zahlung der Miete verjähren grundsätzlich in drei Jahren (§ 195) ab dem Schluss des Jahres, in dem der Mietzahlungsanspruch entstanden ist und der Vermieter Kenntnis über die anspruchsbegründenden Umstände und die Person des Mieters erlangt hat (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 und 2). Die dreijährige Verjährungsfrist gilt grundsätzlich auch für Mietnebenkosten. Au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Mehrfache Verkürzung derselben Steuerart

Rz. 154 [Autor/Stand] Verkürzt der Täter dieselbe Steuerart durch verschiedene Willensbetätigungen mehrfach, so kann zunächst danach unterschieden werden, ob die Verkürzungshandlungen in einen oder in mehrere Besteuerungszeiträume fallen. Fallen sie in einen Besteuerungszeitraum, so kann unter Umständen Gesetzeskonkurrenz anzunehmen sein, wenn die späteren Handlungen nur dazu...mehr

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FF 09/2022, Die Kindesanhörung / 1. Grundsatz

Nähere Vorgaben für das Gericht finden sich in § 159 Abs. 4 FamFG, im Übrigen besteht Gestaltungsfreiheit. Die persönliche Anhörung setzt voraus, dass das Gericht das Kind akustisch und visuell wahrnimmt, so dass eine telefonische Anhörung diese Vorgaben grundsätzlich nicht erfüllt.[11] Allerdings stellt nicht jeder Verstoß gegen einfaches Recht auch eine Verletzung des Verfas...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.2 Zurückbehaltung unwesentlicher Wirtschaftsgüter

Tz. 34a Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Zurückbehaltung funktional unwes WG ist für die Anwendung der §§ 25 S 1 iVm §§ 20, 21 UmwStG unschädlich (s Tz 33). Dabei spielt keine Rolle, ob dies durch Veräußerung oder Entnahme von WG des Gesamthandsvermögens zeitgleich oder in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang im Vorfeld der Umwandlung oder Option erfolgt ist. Der dabei...mehr

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AGS 09/2022, Verhandeln im ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Es gibt Entscheidungen, bei denen ist man nach dem Lesen der Entscheidung verärgert. So ist es hier und man fragt sich, was das eigentlich soll. Da bestellt das AG an einem Samstag einen Rechtsanwalt zu einem "Termin", wofür der Verteidiger insgesamt mehr als drei Stunden (Frei-)Zeit aufwendet, und wenn es dann an das Bezahlen der Leistung geht – nach dem anwendbaren alten R...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 7.1.1 Schonpflichten

Gegenseitige Rücksichtnahme Da die Grunddienstbarkeit das Eigentum am dienenden Grundstück beschränkt, liegt zwischen dem Eigentümer und dem Grunddienstbarkeitsberechtigten ein Interessenwiderstreit vor: Im Allgemeinen möchte jeder der Beteiligten in größtmöglichem Umfang seine Rechte ausüben und das dienende Grundstück für eigene Zwecke nutzen. Miteinander in Einklang zu brin...mehr

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zfs 09/2022, Ersatzfähigkei... / 2 Aus dem Gründen:

II. Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt. In der Sache hat sie keinen Erfolg. Weitere Sachverständigenkosten über den erstinstanzlich zuerkannten Betrag hinaus stehen dem Kläger nicht zu. 1. Das Erstgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass dem Kläger dem Grunde nach ein Anspruch gegen die Beklagte auf Ersatz der Kosten des eingeholten...mehr

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zfs 09/2022, Kein zwingende... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Ausführungen, mit denen das AG ein vorsätzliches Verhalten des Betroffenen begründet hat, begegnen jedoch durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Auf die neben der Sachrüge erhobenen Verfahrensbeanstandung kommt es somit nicht an. 1. Der Betroffene hat über seinen Verteidiger die Fahrereigenschaft eingeräumt und erklären lassen, er "habe den Tempomat eingestellt geh...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Ausübung des Vorkaufsrechts

Rz. 21 Der Mieter kann sein Vorkaufsrecht nur durch entsprechende einseitige, empfangsbedürftige, bedingungsfeindliche, unwiderrufliche (Bub, NZM 2000, 1092 [1097]) Erklärung gegenüber dem Verkäufer ausüben; dies gilt auch dann, wenn Vermieter und Verkäufer nicht dieselbe Person sind. Bei einer Mehrheit von Verkäufern muss die Erklärung an alle gerichtet sein und allen zugeh...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / 4. Unzumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren

Nach wie vor liegt nur wenig Rspr. vor, die sich konkret mit der Frage der "Zumutbarkeit" i.S.d. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG befasst. Der BGH, der immer wieder für die Teilnahme an Revisionshauptverhandlungen (§ 350 StPO) Pauschgebühren festgesetzt hat, hat zu der Frage geflissentlich geschwiegen. Die Pauschgebühren werden i.d.R. festgesetzt, ohne dass ein Wort zur "Zumutbarkeit" d...mehr

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zfs 09/2022, Nachtrunk als ... / 1 Aus den Gründen:

1. Ob der Kl. selbst Inhaber von Ansprüchen gegen die Bekl. aufgrund der Beschädigung des von ihm gefahrenen Fahrzeugs ist, kann hier dahingestellt bleiben, da er jedenfalls insoweit prozessführungsbefugt ist, nachdem ihn die finanzierende Bank ermächtigt hat, entsprechende Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen. 2. Die Berufung ist jedoch unbegründet. Dem Kl. steht ein ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1 Anwendungsvorschrift (§ 1 Abs 3 Nr 3 UmwStG)

Tz. 6 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der sachliche Anwendungsbereich ergibt sich aus § 25 UmwStG iVm § 1 Abs 3 Nr 3 UmwStG (s Tz 3). Danach gelten die Sacheinlagevorschriften des Sechsten Teils des UmwStG (§ 25 S 1 iVm §§ 20 bis 23 UmwStG, ggf iVm § 1a Abs 2 S 2 KStG) nur für den Formwechsel einer Pers-Ges iSd § 190 UmwG mit inl Rechtsträgern (s Tz 8 ff) oder grenzüberschreitend ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Sorgfaltspflichten

Rz. 64 [Autor/Stand] An die von einem Stpfl. zu beachtende Sorgfalt dürfen generell keine überspannten Anforderungen gestellt werden. Bereits in einer Entscheidung des RG[2] finden sich dazu folgende Grundsätze, die auch heute noch Gültigkeit haben, in der Praxis aber viel zu wenig Beachtung finden: Es würde dem Geist der AO "überhaupt nicht entsprechen, bei Anwendung des § 4...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.1 "Übertragung" von Mitunternehmeranteilen beim gesellschaftsrechtlichen Formwechsel einer Personengesellschaft

Tz. 28 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Auf Grund der in § 25 S 1 UmwStG enthaltenen Tatbestandsverweisung (s Tz 26) ist zusätzlich zu einem wirksamen inl (s Tz 8–15) oder ausl (s Tz 16–19) Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen hinsichtlich der Anwendung der §§ 20ff UmwStG zu fordern, dass das infolge des stlichen Systemwechsels von der MU-Schaft zur Kap-Ges/Gen wech...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Besonderheiten bei Personengesellschaften

Rz. 189 [Autor/Stand] Bei Kapitalgesellschaften ergeben sich durch den Finanzmitteltest keine Besonderheiten. Bei Personengesellschaften schon. Denn hier stellt sich insbesondere die Frage nach der Behandlung von Forderungen bzw. Schulden im Zusammenhang mit dem Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter. Solches wird bekanntermaßen bereits dadurch geschaffen, dass eine Perso...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 4.4.4 Vorteil für Berechtigten

§ 1019 BGB schränkt den zulässigen Inhalt der Grunddienstbarkeit weiter ein, und zwar dahin, dass die Belastung "für die Benutzung des Grundstücks des Berechtigten einen Vorteil bietet". Anderenfalls ist die Grunddienstbarkeit nichtig und von Amts wegen zu löschen. Vorteil zwingend geboten Die Grunddienstbarkeit kann gelöscht werden, wenn das für ihre Bestellung maßgebliche Bed...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.4 Formwechsel/Option unter Miteinbringung funktional wesentlicher Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens

Tz. 35 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Handelsrechtlicher Formwechsel Der Formwechsel einer (mitunternehmerischen) Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen stellt insgesamt eine Sacheinlage gem § 25 S 1 iVm § 20 Abs 1 UmwStG dar, wenn die MU, die über Sonder-BV mit wes Betriebsgrundlagen verfügen, das Sonder-BV im Wege der Einzelrechtsnachfolge (s § 1 Abs 3 Nr 4 UmwStG) zusätzlich zur formwec...mehr