Fachbeiträge & Kommentare zu KG

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Zur Frage des... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des KG behandelt die Problematik des Nachweises der Erbfolge bei unbenannten Erben in einem notariellen Testament für das Grundbuchamt. Das Grundbuchamt soll Eintragungen nur vornehmen, wenn die zugrunde liegenden Erklärungen dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden.[1] Im Regelfall wird die Erbfolge durch einen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 31 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Erledigung [Rdn 388]

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4 Formwechsel (§ 1 Abs 1 Nr 2 UmwStG iVm §§ 190–304 UmwG)

Tz. 32 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 § 1 Abs 1 Nr 2 UmwStG erfasst den Formwechsel einer Kap-Ges in eine Pers-Ges. An einem Formwechsel ist nur ein einziger Rechtsträger beteiligt. Es ändern sich dessen Rechtskleid und Struktur, ohne dass Vermögen übertragen wird. Seine Identität bleibt damit gewahrt. Es bleibt neben dem Vermögensbestand im Grundsatz auch der Kreis der Gesellsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 6 UmwStG

Rz. 76 [Autor/Stand] Sperrfristbehaftete Anteile i.S.v. § 22 UmwStG. Mit der Neukonzeptionierung des Umwandlungssteuerrechts durch das SEStEG vom 7.12.2006[2] wurde das zuvor in § 21 UmwStG 1995, § 3 Nr. 40 Satz 3 und 4 EStG a.F. und § 8b Abs. 4 KStG a.F. enthaltene System der in § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 legal definierten "einbringungsgeborenen Anteilen" (ausf. Rz. 51 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wessel/Ziegenhain, Sitz und Gründungstheorie im internationalen Gesellschaftsrecht, GmbHR 1988, 423; Dötsch, Kstliche Behandlung der Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung einer Kap-Ges über die Grenze, DB 1989, 2296; Sandrock, Sitztheorie, Überlagerungstheorie und der EWG-Vertrag: Wasser, Öl und Feuer, RIW 1989, 505; Buyer, Die "Repatriierung" ausl beschr stpfl Kap-Ges ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 3 Berufung, Annahmeberufung, Entscheidung [Rdn 28]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 29 Literaturhinw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / 2 Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 81 Rechtsbeschwerde, Verfahrensrüge [Rdn 1180]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 63 Untersuchungshaft, Antrag auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls [Rdn 887]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 52 JGG-Besonderheiten, Heimunterbringung, einstweilige [Rdn 778]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Modul B – Angaben zum Schuldner

Rz. 11 Modul B fasst die Angaben zum Schuldner, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen und gleicht in der Struktur Modul A. Die Angaben zu mindestens einem Schuldner sind dabei zwingend, § 750 ZPO, während die weiteren Angaben in Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall auf ihre Erforderlichkeit zu prüfen sind. Anders als beim Gläubiger zeigen sich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Teilwertabschreibung auf Forderungen im Einzelnen

Rn. 892 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Teilwertabschreibung auf eine Forderung, einerlei ob im AV oder im UV befindlich, setzt eine "voraussichtlich dauernde Wertminderung" voraus (s Rn 475). Diese kann zB bei fehlender oder eingeschränkter Bonität des Schuldners gegeben sein, wenn der Teilwert der Rückzahlungsforderung unter den Nennwert sinkt. In diesen Fällen ist eine Tei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 88 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Auslegung/Umdeutung [Rdn 1311]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / 20 Grundgebühr, Allgemeines [Rdn 233]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / 24 Kostenfestsetzungsbeschluss, Erinnerung [Rdn 312]

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.2 Ableitung des Gewinns des persönlich haftenden Gesellschafters aus der Bilanz der KGaA

Tz. 54 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Gewinn der phG ist unmittelbar aus dem Jahresabschluss der KGaA abzuleiten. Dabei ist str, ob hr-lich von einer dualistischen Gewinnermittlung (Aufstellung von zwei Bil: zunächst eine Bil nach KG-Recht, aus der die Gewinnanteile der phG zu errechnen sind, danach eine zweite Bil nach Aktienrecht für die Gewinnanteile der Kommanditaktionär...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2024, Vorherige Anhö... / I. Sachverhalt

Aufgrund der ihm günstigen Kostenentscheidung des LG Berlin hat der Beklagte mit seinem Kostenfestsetzungsantrag vom 11.10.2023, der beim LG am selben Tage eingegangen war, die Festsetzung seiner außergerichtlichen Kosten i.H.v. insgesamt 6.625,33 EUR und ferner beantragt, den festzusetzenden Betrag verzinslich ab Antragstellung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 18 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, (vorläufige) Festnahme/Unterbringung [Rdn 270]

Rdn 271 Literaturhinweise: Laser, Das Rechtsschutzsystem gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, NStZ 2001, 120 Schroth, Der Rechtsschutz gegen strafprozessuale Grundrechtseingriffe, StV 1999, 117 s.a. die Hinw. bei → Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Allgemeines, Teil B Rdn 92, m.w.N. und bei Burhoff, EV, Rn 443, 4761, 5520. Rdn 272 1.a) Wird ein Beschuldigter nach § 127 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 9 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Anfechtung, Wiedereinsetzung [Rdn 92]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 137 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Gemeinschaftseinrichtung [Rdn 1920]

Rdn 1921 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Allgemeines, Teil A Rdn 1850. Rdn 1922 1. Auch bei Ersatzzustellung in Gemeinschaftseinrichtungen muss feststehen, dass der Zustellungsadressat dort tatsächlich wohnt (OLG Köln NStZ-RR 2008, 379); bei einer Obdachlosenunterkunft setzt dies nicht das Übernachten voraus (OLG Hamm, Beschl. v. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 168 Revision, Sprungrevision [Rdn 2267]

Rdn 2268 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009, und bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1292. Rdn 2269 1.a) Gem. § 335 Abs. 1 kann ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, statt mit der Berufung mit der Revision angefochten werden. Diese sog. Sprungrevision richtet sich also gegen erstinstanzliche Urteile de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 60 JGG-Besonderheiten, Ungehorsamsarrest [Rdn 906]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / 28 Revision, Gebühren [Rdn 369]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 83 Rechtsbeschwerde, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 1213]

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4.1 Kapitalverwaltungsgesellschaften und Investmentvermögen

Tz. 50 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die in der Praxis bedeutsamste, ges geregelte Form "anderer Zweckvermögen" iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG sind die Investmentvermögen nach § 1 KAGB. Dies sind die von Kap-Verwaltungsgesellschaften (KVG) verwalteten Sondervermögen und Investment-AG. KVG dürfen nach § 18 KAGB nur als AktG, GmbH oder GmbH & Co KG betrieben werden und müssen Sitz und H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 27 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Antrag, Frist [Rdn 358]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 359 Literaturhinweise: s. die Hinw....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 167 Revision, Sachrüge, Tatsachenfeststellungen [Rdn 2256]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 2257 Literaturhinweise: Meyer-Goßner, Hinweise zur Abfassung des Strafurteils aus revisionsrechtlicher Sicht, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Anschaffungsvorgänge

Rn. 155 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zivilrechtliche Grundlagen für einen Anschaffungsvorgang können nicht nur Rechtsgeschäfte (Kauf, Tausch, Schenkung) sein, auch Erwerbe kraft G oder durch Hoheitsakt kommen als rechtliche Anschaffungsgrundlage in Betracht, zB also auch der Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren (Korn/Strahl in Korn, § 6 EStG Rz 59 (12/2016)). Keine Anscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 55 JGG-Besonderheiten, Rechtsmittelbeschränkungen [Rdn 809]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 41 Klageerzwingungsverfahren, Antrag, Allgemeines [Rdn 521]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 128 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vollmacht, Vertretungsvollmacht [Rdn 1813]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1814 Literaturhinweise: s. die Hinw. Bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vollmacht, Allgemeines, Teil A Rdn 1772. Rdn 1815 1.a) Auch der gewählte Verteidiger b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich (§ 1a Abs 1 S 1 und 6 KStG)

Tz. 25 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 1a Abs 1 S 1 KStG idF des WachstumschancenG können einen Optionsantrag nur Pers-Handelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften oder eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts stellen. Bis zur Änderung des § 1a Abs 1 S 1–4 KStG durch das WachstumschancenG waren nur Pers-Handels- und Partnerschaftsgesellschaften von § 1a KStG ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 33 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen der Vollzugsbehörden [Rdn 411]

Rdn 412 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines, Teil B Rdn 324, und bei Burhoff/Kotz/Schmidt-Clarner, Nachsorge, Teil C Rn 180. Rdn 413 1. Vollzugsbehörden stehen den Justizbehörden nach § 23 Abs. 1 S. 2 EGGVG gleich, soweit sie Maßnahmen im Rahmen des Vollzugs der Untersuchungshaft oder von Freiheitsstrafe oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 28 Beschwerde, Allgemeines [Rdn 400]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 29 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Durchführung eines Vorverfahrens [Rdn 376]

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Überblick

Tz. 11 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der sachliche Anwendungsbereich des Zweiten bis Fünften Teils des UmwStG ist in § 1 Abs 1 UmwStG geregelt. Der Zweite bis Fünfte Teil des Gesetzes erfasst: die Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung iSd §§ 2, 123 Abs 1 und 2 UmwG von Kö oder vergleichbare ausl Vorgänge sowie entspr Vorgänge des Art 17 SE-VO und des Art 19 SCE-VO (zu den ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Begründung einer atypisch stillen Beteiligung

Rz. 215 [Autor/Stand] Grundüberlegung. Die o.g. Maßnahmen zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 erfordern regelmäßig eine tiefergreifende Veränderung der bestehenden Strukturen und sind mglw. aufgrund unterschiedlicher Interessen von Mitgesellschaftern nicht durchführbar. Dies führt zu der Frage, ob die gewünschten Gestaltungsfolgen nicht auch bzw. für bestimmte Fäl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3 Kein Ausschluss und keine Beschränkung deutscher Besteuerungsrechte an den erhaltenen Anteilen (Fallgruppe 3)

Tz. 166 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Für die Fallgruppe 3 (Umwandlung iSd § 1 Abs 3 Nr 1 bis 4 UmwStG) kommt es entscheidend darauf an, ob das Recht der B-Rep hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile ausgeschlossen oder beschr wird (s § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b UmwStG). Die Beschränkung bzw der Ausschluss des dt Besteuerungsrechts is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.2 Zivilrecht und Körperschaftsteuer

Tz. 18 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Entsch für die Zuordnung eines inl Rechtsgebildes zu den einzelnen Gr des § 1 Abs 1 Nrn 1–6 KStG ist somit zunächst grds seine Rechtsform. So ist eine Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG nur ein solches Gebilde, das die Rechtsform einer AG, KGaA oder GmbH hat (s Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751 unter Hinw ua auf den Beschl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

van Lishaut, StSenkG: Mitunternehmerische Einzelübertragungen iSd § 6 Abs 5 S 3ff EStG, DB 2000, 1784, 1786; Kloster/Kloster, StSenkG: Umstrukturierung von Mitunternehmerschaften, GmbHR 2000, 1129, 1133; van Lishaut, Einzelübertragungen bei Mitunternehmerschaften, DB 2001, 1519, 1522; Heerdt, Das Rangverhältnis von § 6 Abs 5 S 6 EStG zu den Sperrfristregelungen bei Einbringung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / 31 Revision, Zusätzliche Verfahrensgebühr (Nr. 4141 VV RVG) [Rdn 401]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Keine uneinge... / 2 Anmerkung

1. Hintergrund Im Recht der Personengesellschaften gilt, anders als bei Kapitalgesellschaften, der Grundsatz der Einheitlichkeit der Mitgliedschaft. Er basiert auf dem in § 711a BGB geregelten Abspaltungsverbot. Das bedeutet im Ergebnis: Jeder Gesellschafter einer Personengesellschaft kann nur einen einheitlichen Anteil der Gesellschaft halten. Erwirbt ein Gesellschafter eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.10 Beispielsfälle

Tz. 713 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nachstehend wird an einigen Bsp die Wirkungsweise des § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG erläutert, wobei die sog Stand-alone-Betrachtung (s Tz 698) zugrunde gelegt wird (dazu auch s Prinz/Simon, DK 2003, 104; s Neumann, in Gosch, 4. Aufl, § 14 KStG Rn 487ff; s Brink, in Sch/F, 2. Aufl, § 14 KStG Rn 971q ff und s Frotscher, in F/D, § 14 KStG Rn 486ff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / 8 Auslagen, Allgemeines [Rdn 75]

Rdn 76 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, vor Teil D Rdn 2, sowie die umfangreichen Hinw. bei Burhoff/Volpert/Volpert, RVG, Teil A vor Rn 208, bei Burhoff/Volpert/Volpert, RVG, Vorbem. 7 VV, vor Rn 1, und bei Burhoff/Kotz/Volpert, Nachsorge, Teil J Rn 98. Rdn 77 1. Zur Vergütung des Rechtsanwalts gehören nach § 1 Abs. 1 S. 1 RVG n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.7.2 Zuordnung der Organbeteiligung und des Organeinkommens; insbesondere bei Organträger-Personengesellschaften

Tz. 212 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Derzeit besteht keine endgültige Klarheit darüber, nach welchen Regeln sowohl nach innerstaatlichem dt Recht als auch nach DBA-Recht Beteiligungen an Kap-Ges einer inl BetrSt des OT zuzurechnen sind (s Häck, ISR 2015, 113; dazu auch s Rödder/Liekenbrock, in R/H/N, § 14 KStG Rn 284ff). Die Fin-Verw (s Schr des BMF v 26.09.2014, BStBl I 2014,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbd) Berechnungsmethoden

Rn. 121 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Wie oben dargestellt (s Rn 118), findet die Lifo-Bewertungsmethode ihre sinnvolle Anwendung nur unter vorgängiger Anwendung der Gruppenbewertung gem § 240 Abs 4 HGB. Erforderlich ist deshalb die Bildung von Gruppen – einer Vorgehensweise, welcher sich die FinVerw in den beiden BMF-Schreiben (s Rn 119) dem Grunde nach angeschlossen hat. Sowo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Organschaft

Tz. 54 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Fraglich ist, ob eine optierende Pers-Ges OG sein kann. Schiffers/Jacobsen (DStZ 2021, 348, 354) gehen davon aus, dass nur für den Fall einer GmbH & Co KG, bei der keine natürliche Pers Kpl ist, geklärt ist, dass ein Vertragskonzern zulässig ist. Lieckenbrock (DB 2021, 2111, 2115) geht davon aus, dass zumindest eine in einen Konzernverbund vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 113 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Mängel [Rdn 1646]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 148 Revision, Beruhensprüfung [Rdn 2081]

Rdn 2082 Literaturhinweise: Herdegen, Die Beruhensfrage im strafprozessualen Revisionsrecht, NStZ 1990, 513 Niemöller, Beruhensprüfung bei Verfahrensfehlern, NStZ 2015, 489 Radtke, Anmerkung zum Urteil des BGH vom 10.7.2013 (2 StR 195/12, NStZ 2013, 667) – Zur Rechtsprechung zur Protokollrüge, NStZ 2013, 669 s.a. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009. Rdn 2083 1...mehr