Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 2.2 Angestellte der Stufe 2 mit Kind

Kinderbezogenen Anteil im Ortszuschlag – die Differenz zwischen der Stufe 2 und der Stufe 3 ff. – erhalten Angestellte der Stufe 2, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 EStG oder der §§ 3 oder 8 BKGG zustehen würde (§ 29 Abschn. B Abs. 3 BAT). Die Stufe richtet si...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.3.2 Zwischen dem 1.10.2005 und dem 31.12.2005 (TVöD)  geborene Kinder

Die kinderbezogenen Entgeltbestandteile stehen auch übergeleiteten Arbeitnehmern oder bis 31.12.2005 in ein Arbeitsverhältnis übernommenen Auszubildenden usw. zu, deren Kind in der Zeit zwischen dem 1.10.2005 und dem 31.12.2005 geboren wurde (§ 11 Abs. 3 TVÜ). § 11 Abs. 1 und 2 TVÜ sind "entsprechend" anzuwenden. Damit ist zu prüfen, in welcher Höhe dem übergeleiteten Arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.3.1 Vor dem 1.10.2005 geborene Kinder

1.3.1.1 Teilzeitbeschäftigung bei Überleitung vom BAT auf den TVöD Teilzeitbeschäftigte erhalten für die im September 2005 bereits berücksichtigten Kinder die Besitzstandszulage "in der für September 2005 zustehenden Höhe" fortgezahlt, solange der Anspruch auf Kindergeld besteht. Damit haben Teilzeitkräfte grundsätzlich Anspruch auf anteilige Zahlung der kinderbezogenen Ent...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.1.1 Vor dem 1.10.2005 geborene Kinder

1.1.1.1 Anspruchsvoraussetzungen a) Berücksichtigung des Kindes bei der Vergütung im September 2005 Für zum Zeitpunkt der Überleitung am 1.10.2005 bereits geborene Kinder gilt die Besitzstandsregelung nur, wenn das Kind im September 2005 bei der Bemessung der Vergütung des Lohns " berücksichtigt " worden ist. Dies setzt voraus, dass dem Beschäftigten im September 2005 der k...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.1.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

a) Berücksichtigung des Kindes bei der Vergütung im September 2005 Für zum Zeitpunkt der Überleitung am 1.10.2005 bereits geborene Kinder gilt die Besitzstandsregelung nur, wenn das Kind im September 2005 bei der Bemessung der Vergütung des Lohns " berücksichtigt " worden ist. Dies setzt voraus, dass dem Beschäftigten im September 2005 der kinderbezogene Anteil im Ortszusc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.1.2 Zwischen dem 1.10.2005 und dem 31.12.2005 geborene Kinder

Weitere Vertrauensschutzregelungen sind zu beachten. 1.1.2.1 Anspruchsberechtigung übergeleiteter Beschäftigter Praxis-Tipp Für die am 1.10.2005 übergeleiteten Beschäftigten gilt die Regelung zur kinderbezogenen Besitzstandszulage für die bis zum 31.12.2005 geborenen Kinder entsprechend (§ 11 Abs. 3 Buchst. a TVÜ/ § 11 Abs. 3 Buchst. a TVÜ-L). Damit besteht Anspruch auf die k...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.2.1 Die Werte vom 1.10.2005; die Kindererhöhungsbeträge

Die Werte vom 1.10.2005 sind wichtig, denn diese sind Ausgangswert für die Ermittlung der Höhe der heute zu zahlenden – dynamisch ausgestalteten – kinderbezogenen Entgeltbestandteile. Die kinderbezogenen Vergütungsbestandteile werden "in der für September 2005 zustehenden Höhe" als Besitzstandszulage weitergezahlt. Damit stand vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern für jedes i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.1.1.2 Dauer der Zahlung

Besteht Anspruch auf die kinderbezogene Besitzstandszulage, so bleibt dieser Anspruch nur erhalten, "solange für diese Kinder Kindergeld … ununterbrochen gezahlt wird oder … gezahlt würde". Praxis-Beispiel Ein Kind begann im Jahr 2004 ein Studium, das voraussichtlich bis 2009 andauert. Es besteht Anspruch auf Kindergeld und damit auch auf die kinderbezogene Besitzstandszulage...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.1.2.1 Anspruchsberechtigung übergeleiteter Beschäftigter

Praxis-Tipp Für die am 1.10.2005 übergeleiteten Beschäftigten gilt die Regelung zur kinderbezogenen Besitzstandszulage für die bis zum 31.12.2005 geborenen Kinder entsprechend (§ 11 Abs. 3 Buchst. a TVÜ/ § 11 Abs. 3 Buchst. a TVÜ-L). Damit besteht Anspruch auf die kinderbezogene Besitzstandszulage, wenn das Kind bei Geburt zu einem früheren Zeitpunkt nach BAT/BAT-O bzw. den...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.4 Wegfall des Anspruchs auf kinderbezogene Entgeltbestandteile

Mit der bestandskräftigen Ablehnung des Kindergeldanspruchs und dem damit verbundenen Ablauf der Zahlung von Kindergeld endet – grundsätzlich dauerhaft – auch der Anspruch auf Zahlung der kinderbezogenen Entgeltbestandteile nach § 11 TVÜ. Der Bescheid der Familienkasse ist für die Entscheidung des Arbeitgebers über die kinderbezogenen Entgeltbestandteile verbindlich – selbst...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 2.4 Die Konkurrenzregelung des § 29 Abschn. B Abs. 6 BAT

Für jedes unter die Kindergeldberechtigung fallende Kind wird der kinderbezogene Teil des Ortszuschlags nur einmal gezahlt. Steht neben dem Angestellten "einer anderen Person" im öffentlichen Dienst für dasselbe Kind bei Beamten: der Familienzuschlag der Stufe 2 oder einer der folgenden Stufen, bei Angestellten: der Ortszuschlag nach Stufe 3, bei Arbeitern: der Sozialzuschlag od...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 2.1 Überblick

Zur Stufe 3 des Ortszuschlags und den folgenden Stufen gehören die Angestellten der Stufe 2, denen Kindergeld zusteht (§ 29 Abschn. B Abs. 3 Satz 1 BAT). Angestellte der Stufe 1, denen Kindergeld zusteht, erhalten zusätzlich zum Ortszuschlag der Stufe 1 den Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 2 und der Stufe, die der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entspricht (Nä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.1 Kinderbezogene Entgeltbestandteile für übergeleitete Beschäftigte

Zugunsten der Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis zum 1.10.2005 vom BAT/BAT-O bzw. BMT-G II/BMT-G-O/MTArb/MTArb-O auf den TVöD übergeleitet wurde, gilt bezüglich der kinderbezogenen Entgeltbestandteile eine Besitzstandsregelung. Für im September 2005 berücksichtigte Kinder werden die kinderbezogenen Entgeltbestandteile in der für September 2005 zustehenden Höhe als Besi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.1.2.2 Anspruchsberechtigung von übernommenen Auszubildenden etc.

Nach § 11 Abs. 3 Buchst. b) TVÜ/ § 11 Abs. 3 Buchst. b) TVÜ-L haben auch die in ein Arbeitsverhältnis übernommenen Auszubildenden, Schülerinnen/Schüler in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und in der Entbindungspflege sowie Praktikantinnen und Praktikanten aus tarifvertraglich geregelten Beschäftigungsverhältnissen Anspruch auf die kind...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.2.4 Die Werte TVÜ-L bis zum 31.10.2024

Mit der Tarifeinigung vom 29.11.2021 hatten die Tarifvertragsparteien die Tabellenentgelte und die dynamisch ausgestalteten Entgeltbestandteile wie z. B. die Besitzstandszulage nach § 9 TVÜ-Länder zum 1.12.2022 um 2,8 v. H. erhöht. Hinweis Die kinderbezogenen Entgeltbestandteile werden bis zum 31.10.2024 in Höhe von 128,98 EUR monatlich je Kind gewährt.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeitarbeit während der ... / 1.8.1 Ermittlung der Jahressonderzahlung bei elternzeitunschädlicher Teilzeitarbeit

Übt der Beschäftigte während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung aus, bemisst sich das Entgelt nach dem Umfang der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung. Dies gilt grundsätzlich auch für die Jahressonderzahlung: Maßgebend ist das in den Monaten Juli, August, September durchschnittlich erzielte (Teilzeit-)Entgelt. Besonderheiten bestehen bei einer Teilzeitbeschäftigung währ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.2.3.1 Die Werte TVÜ-L ab 1.11.2024 bzw. ab 1.2.2025 mindestens bis 31.10.2025 (Tarifänderung TV-L 2023)

Mit der Tarifeinigung vom 9.12.2023 haben die Tarifvertragsparteien die monatlichen Tabellenentgelte zum 1.11.2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200,00 EUR erhöht. Zum 1.2.2025 werden sich die Tabellenentgelte um weitere 5,5 % erhöhen, die Steigerung des Tabellenentgelts muss zu diesem Stichtag mindestens einen Erhöhungsbetrag von 340 EUR erreichen. Diese Sockelbeträge, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.2.2.1 Die Werte TVÜ-VKA/TVÜ-Bund ab 1.3.2024 mindestens bis 31.12.2024 (Tarifänderung TVöD 2022)

Mit der Tarifeinigung vom 22.4.2022 haben die Tarifvertragsparteien die monatlichen Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag in Höhe von 200,00 EUR und anschließend um 5,5 v. H. erhöht, die Steigerung des Tabellenentgelts muss mindestens einen Erhöhungsbetrag von 340 EUR erreichen. Diese Sockelbeträge, kombiniert mit einer prozentualen Erhöhung und einem Mindesterhöhungsbetrag...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Baden-Württe... / 1 Grundsätze (§ 1 BzG BW)

Rz. 1 (1) Die Beschäftigten in Baden-Württemberg haben einen Anspruch gegenüber ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber auf Bildungszeit. Während der Bildungszeit sind sie von ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen. (2) Die Bildungszeit kann für Maßnahmen der beruflichen oder der politischen Weiterbildung sowie für die Qualifi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeitarbeit während der ... / 1.1 Geltendmachung der Teilzeitarbeit durch den Beschäftigten

Beschäftigte haben gegenüber ihrem Arbeitgeber bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung. Bei Elternzeit für ab dem 1. September 2021 geborene Kinder kann eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang bis zu 32 Wochenstunden im Durchschnitt eines Monats ausgeübt werden (§ 15 Abs. 4 und Abs. 7 BEEG; Einzelheiten siehe Lexikonstichwort "Elter nzeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.3.1.1 Teilzeitbeschäftigung bei Überleitung vom BAT auf den TVöD

Teilzeitbeschäftigte erhalten für die im September 2005 bereits berücksichtigten Kinder die Besitzstandszulage "in der für September 2005 zustehenden Höhe" fortgezahlt, solange der Anspruch auf Kindergeld besteht. Damit haben Teilzeitkräfte grundsätzlich Anspruch auf anteilige Zahlung der kinderbezogenen Entgeltbestandteile. Zu beachten sind jedoch die Besonderheiten des BA...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / Zusammenfassung

Kinderbezogene Entgeltbestandteile sind im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes nur noch im Rahmen von Übergangsregelungen vorgesehen (§ 11 TVÜ-VKA/TVÜ-Bund/TVÜ-Länder). Im früheren – im Geltungsbereich des TVöD bis 30.9.2005 maßgebenden – Tarifrecht waren die kinderbezogenen Leistungen als Bestandteil des sog. Ortszuschlags, bei Arbeitern als Sozialzuschlag geregelt (§ 29 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeitarbeit während der ... / 1.9.1 Pauschalierte Auszahlung des Leistungsentgelts

Ist keine Dienst- oder Betriebsvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung vorhanden, werden im Dezember eines Jahres 6 % des September-Tabellenentgelt pauschal als Leistungsentgelt ausgezahlt (Einzelheiten Lexikonstichwort Leistungsentgelt). Übt der Beschäftigte im September des Auszahlungsjahres eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit aus, müssen Sie als paus...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.3.1.3 Sonderfall: Aufstockung der Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten mit ungekürztem Anspruch auf die kinderbezogenen Entgeltbestandteile

Erhöht ein Beschäftigter mit ungekürztem Anspruch auf die kinderbezogenen Entgeltbestandteile seine individuell vereinbarte Arbeitszeit, so führt dies nicht zu einer Verringerung der vollen kinderbezogenen Besitzstandszulage.[1] Praxis-Beispiel Teilzeitbeschäftigter mit vollem Anspruch auf kinderbezogene Entgeltbestandteile Ein das Kindergeld beziehender Beschäftigter war zum ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.2.2.3 Die Werte TVÜ-VKA/TVÜ-Bund bis zum 31.3.2022

Bis zum 31.3.2022 betrugen die kinderbezogenen Entgeltbestandteile 125,94 EUR monatlich. Beinhaltete die Besitzstandszulage bei kinderbezogenen Entgeltbestandteilen nach § 11 TVÜ-VKA/TVÜ-Bund Erhöhungsbeträge der ehemaligen Vergütungsgruppen X bis VIII, Kr. I und Kr. II sowie der ehemaligen Lohngruppen 1 bis 4, waren diese individuell zu berechnen. Kindererhöhungsbeträge Auch d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.3.1.2 Änderung des Beschäftigungsumfangs nach Überleitung in den TVöD

Reduzierung der Arbeitszeit Ändert sich zu einem späteren Zeitpunkt der Umfang der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit – wechselt ein bisher Vollzeitbeschäftigter in Teilzeit oder wird die Arbeitszeit einer Teilzeitkraft weiter vermindert –, so sind auch die kinderbezogenen Entgeltbestandteile entsprechend anzupassen. Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 TVÜ ist § 24 Abs. 2 TVöD / TV-L...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz, geleisteter / 3 Bei betrieblicher Veranlassung des Schadens besteht Betriebsausgabenabzug

Sind Schadensersatzleistungen betrieblich veranlasst, können sie als Betriebsausgaben abgezogen werden. Ein betrieblicher Anlass ist beispielsweise gegeben, wenn der Schaden bei Ausübung der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit entsteht oder wenn schlechte Waren geliefert oder schlechte Werkleistungen ausgeführt werden. Auch im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens ve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.7 Abfindung der kinderbezogenen Besitzstandszulage

Nach § 11 Abs. 2 Satz 3 TVÜ / § 11 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-L können kinderbezogene Entgeltbestandteile für Kinder ab Vollendung des 16. Lebensjahrs durch einzelvertragliche Regelung abgefunden werden. Praxis-Tipp Damit ist es zulässig, die nach der Überleitungsregelung zustehenden kinderbezogenen Entgeltbestandteile zu faktorisieren und in einem Einmalbetrag abzugelten. Der Tarifver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ist Ernährung mehr al... / 1.1 Hintergründe

Die längste Zeit des Tages verbringen Arbeitnehmer in der Firma oder unterwegs im Auftrag des Unternehmens. Kümmern sie sich während dieser Zeit auch um ihr leibliches Wohl? "Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen". Auch wenn der Spruch schon sehr alt und zu oft bemüht wurde, ist er aktueller denn je. Wichtig Ein ausgewogenes und pfiffiges Verpflegungsangebot im Betri...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2.2 Unentgeltliche Übertragung

Rz. 112 Die unentgeltliche Übertragung (Schenkung) einer Fotovoltaikanlage z. B. auf ein Kind im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ist nach § 3 Abs. 1b UStG einer Lieferung gleichgestellt. Werden vor dem 1.1.2023 erworbene und voll dem Unternehmensvermögen zugeordnete Fotovoltaikanlagen im Jahr 2023 oder später vom bisherigen Betreiber an einen neuen Betreiber unentgeltli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.3 Hausstand außerhalb des Tätigkeitsorts als Mittelpunkt der Lebensverhältnisse

Rz. 167 Der Grund der Anerkennung der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung liegt darin, dass aus beruflicher Veranlassung Kosten für eine Wohnung außerhalb der (Familien-)Wohnung entstanden sind, die der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Stpfl. ist. Daraus folgt, dass Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nur dann als Werbungskosten anerkannt werden ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.2 Hausstand des Steuerpflichtigen

Rz. 163 Das Unterhalten eines Hausstands außerhalb des Beschäftigungsorts setzt voraus, dass der Stpfl. über Räume verfügen kann (aufgrund von Eigentum, Miete usw.), die eine Wohnung bilden. Diese Räume müssen den, an eine Wohnung für die Stpfl. und seine Familienangehörigen zu stellenden Anforderungen, genügen (Zahl und Größe der Räume, Küche, sanitäre Anlagen). Außerdem mü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.4 Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

Rz. 188 Die Begründung der doppelten Haushaltsführung muss beruflich, sie darf nicht privat veranlasst sein, d. h. das auslösende Moment ist in der beruflichen Sphäre des Stpfl. zu finden. Dagegen ist es ohne Bedeutung, ob die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung beruflich oder privat veranlasst ist (Rz. 201; a. A. Lange, DStZ 1995, 682, der aus der Streichung der aus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.4 Fahrtkosten

Rz. 213 Für die erste Fahrt zum Beschäftigungsort und die letzte Fahrt vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands können die tatsächlichen Aufwendungen geltend gemacht werden.[1] Für die Ermittlung der Fahrtkosten ist § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 1 und 2 EStG anzuwenden. Zusätzlich können etwaige Nebenkosten berücksichtigt werden.[2] Nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 a. F. EStG wa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.1 Begriff der Schuldzinsen

Rz. 84 Schuldzinsen sind alle Leistungen, die für die zeitliche Überlassung des Kapitals gezahlt werden, die also nicht Tilgung der Kapitalschuld darstellen. Zinsen aufgrund der Steuergesetze (z. B. Nachzahlungs-, Aussetzungs- und Hinterziehungszinsen) können daher keine "Zinsen" i. d. S. sein, da insoweit kein "Kapital überlassen" wird.[1] Die Zinsen teilen stattdessen das ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.5 Sonstige Kosten

Rz. 220 Die Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG und der (allg.) in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG geregelten Entfernungspauschale stehen dem Werbungskostenabzug ab Vz 2014 jedoch entgegen (Rz. 208).[1] Unter die sonstigen Kosten fallen zudem Telefonkosten.[2] Allerdings schränkt die Rspr. den Umfang der Telefongespräche ein. Danach soll das Telefongespräch die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.1 Begriff der Wohnung

Rz. 116 Unter § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG fallen nur die Wege zwischen "Wohnung" und erster Tätigkeitsstätte. "Wohnung" i. d. S. ist weit zu fassen; hierunter zu verstehen ist jede Art von Unterkunft, von der aus der Stpfl. zur ersten Tätigkeitsstätte geht oder fährt.[1] Die Wohnung i. d. S. braucht also nicht "Mittelpunkt der Lebensverhältnisse" zu sein (vgl. aber Rz. 119); ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheid... / 2. Änderung nach § 175b Abs. 1 AO auch bei Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung nach Einzelsteuergesetz

Urteil des BFH: Mit Urteil v. 8.9.2021 (BFH v. 8.9.2021 – X R 5/21, BStBl. II 2022, 398 = AO-StB 2022, 146 [Weigel]) hat der BFH sich erstmals mit der Änderungsvorschrift des § 175b AO befasst. Er stellte klar, dass die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO zulässig ist, wenn ein Unternehmen der gesetzlichen Krankenversicherung – entgegen der gesetzli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchwarnmelder (Miete) / 8.1 Haftung nach den öffentlich-rechtlichen Feuerwehrgesetzen

Wer für die Kosten des Feuerwehreinsatzes bei einem Fehlalarm herangezogen werden kann, ist in den einzelnen Landesfeuerwehrgesetzen (FwG) bzw. -verordnungen, in manchen Bundesländern auch im Brandschutzgesetz (BrSchG) geregelt. Grundsätzlich erfolgt der Einsatz der Feuerwehr unentgeltlich. Die Landesgesetze regeln aber Ausnahmen, wobei speziell auch Regelungen für das Auslös...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 6 ... / 2.2 Unterhaltsleistung gegenüber Kindern

Rz. 7 Das soziale Recht auf Minderung seines Unterhaltsaufwands steht demjenigen zu, der entweder zum Unterhalt rechtlich verpflichtet ist oder der tatsächlich Unterhalt leistet. Eine vollständige Familie wird nicht vorausgesetzt, sodass der in der Überschrift genannte Familienaufwand nicht vorliegen muss. Daher ist es ausreichend, dass eine oder mehrere Personen einem Kind ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.3.3 Zuschlagsbeginn bei Geburt des Kindes nach Ablauf der 300-Tage-Frist (Satz 3)

Rz. 57 Wird ein Kind der Witwe oder des Witwers mehr als 300 Tage nach dem Tod des Versicherten geboren, regelt Satz 3 einen letztlich von Satz 1 und Satz 2 abweichenden Beginn des Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten. Ausschlaggebend ist insoweit die Geburt. Sinn der Regelung ist es, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass bei einer solch späten Geburt, das Kind i. d. R. n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.3.1 Tod der/des Versicherten in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes (Satz 1)

Rz. 48 Satz 1 betrifft die Situation, dass Versicherte vor Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes versterben. Nach Abs. 2 Satz 1 sind "mindestens" so viele Zuschlagsmonate zu berücksichtigen, wie an der Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes – gerechnet ab Todeszeitpunkt (= Kalendermonat, in dem der Tod eingetreten ist) – fehlen. Rz. 49 Das setzt mit Blick auf Abs. 1 vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.3.2 Tod der/des Versicherten vor der Geburt des Kindes (Satz 2)

Rz. 54 Nach Abs. 2 Satz 2 sind für Kinder, die innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod der/des Versicherten geboren werden (vgl. hierzu §§ 1592, 1593 BGB), 36 Zuschlagsmonate zugrunde zu legen. Bei dieser Fiktion kommt es wie in den Fällen des Abs. 2 Satz 1 ebenfalls allein darauf an, dass das Kind zu einem bestimmten Zeitpunkt erzogen wird. Das kann der Geburtstag des Kindes s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.3 Zusätzliche persönliche Entgeltpunkte (Satz 3)

Rz. 32 Für die ersten 36 Erziehungsmonate – also im Allgemeinen für das erste Kind – erhöht sich die Anzahl der persönlichen Entgeltpunkte (vgl. § 66) um 0,1010 je Monat (3,636), danach um jeweils 0,0505. Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Hinterbliebenenrentenrechts mit Wirkung zum 24.7.2001 (BGBl. I S. 1598) wurde in Abs. 1 Satz 3 der Zuschlag persönlichen Entgeltpunkten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.2.4 Eigener Hausstand in der elterlichen Wohnung

Die Nachweisvoraussetzungen für das Innehaben einer Wohnung bei Kindern, die Räumlichkeiten der Eltern nutzen, sind eindeutig festgelegt. Unproblematisch sind Sachverhalte, in denen dem Kind separate Räume außerhalb der elterlichen Wohnung überlassen werden, die eine tatsächliche eigene Haushaltsführung des Kindes ermöglichen, insbesondere eine eigene Kochgelegenheit sowie e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.2 Ermittlung der Dauer (Satz 2)

Rz. 29 Satz 2 regelt die Bestimmung der Dauer. Die Dauer der Erziehung von Kindern bis zur Vollendung ihres 3. Lebensjahres ergibt sich aus der Summe der Kalendermonate mit Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, die der Witwe oder dem Witwer zugeordnet worden sind, beginnend nach Ablauf des Monats der Geburt; bei Geburten am Ersten eines Monats jedoch vom Monat der G...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.1.3 Voraussetzungen im Einzelnen

Rz. 21 Nach Satz 1 richtet sich der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Witwenrenten und Witwerrenten nach der Dauer der Erziehung von Kindern bis zur Vollendung ihres 3. Lebensjahres. Rz. 22 In welchem Umfang Zuschlagsmonate zu berücksichtigen sind, richtet sich danach, wie lange ein oder mehrere Kinder bis zur Vollendung ihres 3. Lebensjahres von der Witwe/dem Witwe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Pflegekindschaftsverhältnis im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Leitsatz Ein Pflegekind im Sinne von § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist eine Person, mit der der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist. Zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Kind muss ein Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis wie zwischen Eltern und leiblichen Kindern bereits über einen längeren Zeitraum bestanden ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 6 ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Bieback, Familienleistungen und Familienlastenausgleich in der Sozialversicherung, VSSR 1996, 73. Graue/Diers, Verfassungs- und europarechtliche Probleme bei der Berechnung von Elterngeld, NZS 2015, 777. Hase, Familienlastenausgleich und die Finanzierung der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, VSSR 2004, 55. ders., Sozialversicherung und Familie – verfassungsre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 § 78a regelt, in welchem Umfang Witwen- und Witwerrenten (vgl. §§ 46, 243, 303) durch eine Kinderkomponente mittels eines Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten erhöht werden (BT-Drs. 14/4595 S. 49). Mit dem Zuschlag soll die Minderung der Renten für Witwen und Witwer (aufgrund der Reduzierung des Rentenartfaktors ab 1.1.2002 von 0,6 auf 0,55 in der allgemeinen Renten...mehr