Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI 244a Warteze... / 2 Rechtspraxis

Rz. 8 Die Vorschrift bestimmt als Übergangsregelung zu § 52 Abs. 2, in welchem Umfang sich die Ausübung einer geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigung auf die Wartezeit für einen Rentenanspruch auswirkt. Voraussetzung für die Anerkennung von Wartezeitmonaten für Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigung ist allerdings, ...mehr

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Strategien für eine nachhal... / 2.12.1 Einhaltung der Menschenrechte, keine Kinderarbeit, Antikorruption

Die 3Aspekte "Einhaltung der Menschenrechte", "keine Kinderarbeit" und "Antikorruption" sind wesentliche Inhalte der 10 Prinzipien des UN Global Compact und aller ernsthaften Nachhaltigkeitsinitiativen. Zumindest von den ersten beiden habe ich bisher immer angenommen, dass ihre flächendeckende Einhaltung in Deutschland selbstverständlich sei. Einhaltung der Menschenrechte Lass...mehr

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Strategien für eine nachhal... / 2.12.6 Gleichstellung von Mann und Frau

Und – wie könnte es anders sein – auch zu diesem Thema gibt es natürlich ein Gesetz, und zwar das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG). In diesem Gesetz geht es nicht um die "Quotenfrau", sondern um allgemeinere Regelungen mit der Zielsetzung, "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.4 Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen

Rz. 56 Durch G. v. 20.12.1996[1] wurde § 37 Abs. 3 S. 12 EStG in die Regelung eingefügt. Nach § 31 EStG werden Kinder im laufenden Kj. regelmäßig nur durch Zahlung des Kindergelds berücksichtigt. Erst bei der Veranlagung wird verglichen, ob durch das Kindergeld das Existenzminimum eines Kindes gewährleistet ist. Ist das nicht der Fall, wird bei der Veranlagung der Kinderfrei...mehr

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Strategien für eine nachhal... / 2.12.8 Integration von Mitarbeitern mit anderem kulturellem Hintergrund

Auch wenn im Rahmen des Prüfkriteriums "Gleichstellung von Mann und Frau" bereits allgemein über die Gleichberechtigung von Menschen anderer Rasse bzw. ethnischer Herkunft, anderer Religion oder Weltanschauung gesprochen wurde, greife ich das Thema hier noch einmal auf, um darauf aufmerksam zu machen, dass es manchmal gar nicht um "Gleich"behandlung geht, sondern sogar eine ...mehr

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Betriebliche Verkehrssicher... / 3 Versicherungsrechtlicher Hintergrund

Nach § 1 SGB VII ist es die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung, mit allen Mitteln Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Dazu zählen nach § 8 SGB VII auch die direkten Wege von zu Hause zum Unternehmen und vom Unternehmen zurück nach Hause, die notwendigen Wege, um Kinder der Mitarbeiter zur Schule oder zum Kindergarten zu bringen oder von...mehr

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Strategien für eine nachhal... / 2.7.2 Fair Trade

Fair Trade einfach nur mit "fairer Handel" zu übersetzen, ist sicher zu kurz gegriffen. Unter dem Titel Fair Trade verbirgt sich inzwischen eine lange Geschichte von Einzelaktionen und institutionalisierten Prozessen bis hin zu der nationalen Fairtrade-Organisation für Deutschland (früher TransFair), die das Fairtrade-Siegel der Fairtrade Labelling Organizations Internationa...mehr

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Strategien für eine nachhal... / 2.8 Werbung

Die folgende Definition stammt von Werner Kroeber-Riel und enthält meiner Ansicht nach eine Menge Zündstoff.[1] Wohin soll mein Verhalten denn beeinflusst werden? Warum sollte überhaupt jemand das Recht dazu haben, bewusst und ungefragt mein Verhalten zu beeinflu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwartschaft auf den Bezug von GmbH-Anteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung

Leitsatz Eine Anwartschaft auf den Bezug von Geschäftsanteilen an einer GmbH (§ 17 Abs. 1 Satz 3 EStG) im Rahmen einer Kapitalerhöhung liegt erst dann vor, wenn das Bezugsrecht selbständig übertragbar ist. Dies setzt voraus, dass die Kapitalerhöhung durch die Gesellschafterversammlung beschlossen bzw. der entsprechende Beschluss in das Handelsregister eingetragen worden ist....mehr

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Jansen, SGB VI § 242a Witwe... / 2.1 Kleine Witwenrente/Witwerrente ohne Beschränkung der Anspruchsdauer

Rz. 2 Nach § 46 Abs. 1 Satz 2, der durch das AVmEG mit Wirkung zum 1.1.2002 (Art. 1 Nr. 6, Art. 12 Abs. 1 AVmEG) in das SGB VI eingefügt worden ist, wird eine kleine Witwenrente/Witwerrente für längstens 24 Kalendermonate nach Ablauf des Monats geleistet, in dem der versicherte Ehegatte gestorben ist. Der Gesetzgeber unterstellt hierbei, dass ein hinterbliebener Ehegatte, de...mehr

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Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Baur, Auskunftsansprüche des Sozialhilfeträgers gegen Unterhaltspflichtige und ihre Erzwingung, FamRZ 1986 S. 1175. Bress-Brandmaier/Gühlstorf, Einwendungstatbestände im Ehegatten- und Verwandtenunterhalt, ZfF 2003 S. 145. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Gutachten vom 4. August 1992 – G 1-40/92, NDV 1992 S. 300. ders., Empfehlungen für den Einsatz ...mehr

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Maschinen- und Gerätekennze... / 3 Erkennungsmöglichkeiten

Ob die Arbeitsmittel (egal, ob verwendungsfähig oder nicht) den notwendigen Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen entsprechen, kann letzten Endes nur die Aufsichtsbehörde entscheiden. In Deutschland ist für die Produktsicherheit das jeweilige Gewerbeaufsichtsamt zuständig. Mithilfe von Merkmalen kann jedoch schon vorab entschieden werden, ob Produkte oder Arbeitsmittel, zumi...mehr

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Nachhaltige Veränderungen: ... / 2.1 Persönliche Veränderung muss Spaß machen

Wichtig Attraktive Alternative anbieten Bei persönlichen Veränderungen gilt der Grundsatz: Verzicht ist Mist! Die Alternative dazu muss attraktiver sein! Nur mit einer attraktiven Alternative ändert sich wirklich das persönliche Verhalten. Wenn wir uns beispielsweise unseren Umgang mit Sport anschauen, dann wird schnell deutlich, wie Veränderungen gelingen können. Sport muss Sp...mehr

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Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

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Anhang 8: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – SGB VIII

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe neu gefasst durch Bek. v. 11.9.2012, BGBl. I, 2022 BGBl. III 860–8 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 965mehr

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§ 22 Sozialrechtliche Änder... / B. Kinder- und Jugendhilfe, SGB VIII n.F.

Rz. 3 Im SGB VIII sollen die Änderungen im BGB fortgeschrieben werden,[4] wobei schon durch das KJSG Änderungen erfolgten.[5] So wird die Pflicht des Jugendamtes, einen Vormund vorzuschlagen, um eine zur Begründung ergänzt, § 53 Abs. 2, Abs. 3 SGB VIII n.F. [6] Das gilt gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII n.F. besonders, wenn kein ehrenamtlicher Vormund gefunden wurde. Bei der Fe...mehr

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Anhang 5: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) v. 17.12.2008, BGBl. I, 2586, 2587, BGBl. I 2009, 1102 BGBl. III 315–24 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 962mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / III. Minderjährige, §§ 1643, 1799 BGB n.F.

Rz. 11 Auch für Minderjährige und die vormundschaftliche Genehmigung ergeben sich Änderungen. Für Eltern gelten über § 1643 Abs. 1 BGB n.F. weitgehend die Regelungen wie für einen Betreuer, für Vormünder gem. § 1799 BGB n.F. (siehe Rdn 6). Für Grundpfandrechte (keine Genehmigungsbedürftigkeit, § 1643 Abs. 2 BGB n.F.) sowie für Miet- oder Pachtverträge (differenzierte Regelun...mehr

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§ 19 Vormundschaft, §§ 1773... / D. Pflegeperson und Vormund, §§ 1792 Abs. 2, 1796 f., 1777 BGB n.F.

Rz. 7 Mit dem am 10.6.2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)[10] wurde begonnen, die Regelungen im Zusammenhang mit Pflegepersonen zu überarbeiten, insbesondere hinsichtlich deren Verhältnis zu dem Vormund und zum Kind.[11] Das wurde in der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts fortgeführt. Rz. 8 Bei der Konzeption des BGB war beim Vormunds...mehr

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§ 21 Pflegschaften, §§ 1809–1813 BGB

Rz. 1 Bislang waren die Pflegschaften in den §§ 1909 ff. BGB a.F. normiert. Sie sind nun unterteilt.[1] Die Pflegschaft für Minderjährige wird nun in den §§ 1809–1813 BGB n.F. geregelt:[2]mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / III. Nur Berufsbetreuer, § 30 Abs. 1 S. 1 BtOG

Rz. 33 Betroffen sind nur Zuwendungen an Berufsbetreuer, womit auch Vereins- und Behördenbetreuer gefasst werden.[34] Zimmermann meint, dass frühere Berufsbetreuer nicht unter die Regelung fallen, wenn also die Testierung nach Ende des Amtes erfolgte.[35] Systematisch wird das zutreffend sein, eröffnet aber Missbrauchsmöglichkeiten, indem die Betreuung niedergelegt oder in e...mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / D. Schenkungen, § 1854 Nr. 8 BGB n.F.

Rz. 19 Möglichkeiten bei der Gestaltung kann die Aufhebung des Schenkungsverbots im Betreuungsrecht gem. § 1854 Nr. 8 BGB n.F. eröffnen. Schenkungen sind nun (bis auf Gelegenheitsgeschenke) nur noch genehmigungsbedürftig. Für Vormünder bleibt es bei der bisherigen Form des Schenkungsverbotes, also der Untersagung mit Ausnahme von Pflicht- und Anstandsschenkungen, § 1798 Abs....mehr

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§ 11 Einrichtung einer Betr... / III. Ergänzungsbetreuer, § 1817 Abs. 5 BGB n.F.

Rz. 30 Interessenkonflikte können gerade bei ehrenamtlichen Betreuern be- oder entstehen, die mit dem Betreuten in enger persönlicher Beziehung stehen, beispielsweise wenn ein vom betreuten Elternteil nicht mehr genutzter Pkw an das betreuende Kind überschrieben oder die Pflege des Betreuten vom Betreuer übernommen wird und dafür ein Vertrag geschlossen werden soll. Relevant...mehr

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§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / B. Überblick

Rz. 2 Bemerkenswert ist zunächst, dass das Kind nun einen Namen hat: Kontrollbetreuung. Das war lange unklar.[3] Jetzt gehören Begriffe wie "Vollmachtsüberwachungsbetreuer" der Vergangenheit an. Die Kontrollbetreuung wird in zwei dritten Absätzen geregelt: In dem des § 1815 BGB n.F. wird der Aufgabenkreis beschrieben, in dem des § 1820 BGB n.F. die Anforderungen an die Erfor...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / III. Ausschlüsse, § 1358 Abs. 3 BGB n.F.

Rz. 20 Im dritten Absatz des § 1358 BGB n.F. werden Konstellationen ausgeführt, die ein Ehegattenvertretungsrecht ausschließen. Das ist der Fall, wenn ein ausdrücklicher (geäußerter), entgegenstehender Wille bekannt oder wegen Trennung anzunehmen ist oder eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten oder Betreuer besteht oder (Abs. 5) entsteht. Rz. 21 Eine Vollmacht kann auch...mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / H. Informationsrechte durch Vermögensverzeichnis, § 1835 BGB n.F., und Auskunftsrecht Angehöriger, § 1822 BGB n.F.

Rz. 50 Streitige Erbfälle beginnen regelmäßig schon vor dem Erbfall. Letztwillige Verfügungen werden errichtet und lebzeitige Übertragungen finden statt, die gegen bindende, letztwillige Verfügungen verstoßen und spätere Ansprüche gem. § 2287 BGB (ggf. analog) begründen können.[65] Lebzeitige Verfügungen können auch indirekt die Nachfolge von Todes wegen ändern. Das kann ges...mehr

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§ 19 Vormundschaft, §§ 1773... / A. Einleitung

Rz. 1 Die bisherigen Regelungen stellten auf ein Leitbild von ehrenamtlichen Vormündern ab. Tatsächlich haben die Amtsvormundschaften einen Anteil von ca. 80 Prozent. Zudem wurde die Personensorge nur ansatzweise, die Vermögenssorge aber ausführlich geregelt, weil man von einem bei Verwandten lebenden Waisen als Regelfall ausging. Heute ist aber die Personensorge bei von ihr...mehr

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§ 17 Betreuer, §§ 1816–1819... / II. Mehrere Betreuer, § 1817 Abs. 1, Abs. 3 BGB n.F.

Rz. 22 Die Regelungen zur Bestellung mehrerer Betreuer in § 1817 Abs. 1, Abs. 3 BGB n.F. entsprechen inhaltlich weitgehend denen in § 1899 Abs. 1, Abs. 3 BGB a.F. Grundsätzlich ist dies auf ehrenamtliche Betreuungen beschränkt, bei denen dafür oft ein Bedürfnis besteht, z.B. bei mehreren Kindern des Betroffenen.mehr

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§ 12 Führung der Betreuung ... / III. Befreite Personen, § 1859 Abs. 2 BGB n.F.

Rz. 18 Zusätzlich zu den schon in § 1908i Abs. 2 S. 2 BGB a.F. genannten Personen sind nun auch Geschwister grundsätzlich befreit, § 1859 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB n.F. Zudem können weitere Personen befreit werden, die der Betreute vor der Betreuung schriftlich benannt hat, § 1859 Abs. 2 S. 2 BGB n.F. Nach hier vertretener Ansicht führt die Erweiterung auf Verwandte in gerader L...mehr

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§ 16 Ende der Betreuung, §§... / III. Befreite Betreuer, § 1872 Abs. 5 BGB n.F.

Rz. 41 Von u.a. der Rechnungslegungspflicht gem. § 1859 BGB n.F. befreite Betreuer müssen gem. § 1872 Abs. 5 BGB n.F. auch am Betreuungsende oder -wechsel nur eine Vermögensübersicht erstellen und deren Richtigkeit und Vollständigkeit an Eides statt versichern. Das ist eine wesentliche Änderung zu der bisherigen Rechtslage. Danach war der befreite Betreuer zwar während der Be...mehr

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§ 11 Einrichtung einer Betr... / IV. Umgang, § 1815 Abs. 2 Nr. 4 BGB n.F.

Rz. 23 Die Regelung des Umganges des Betreuten ist eine wesentliche Maßnahme, wird doch z.B. bestimmt, wer ihn in einem Krankenhaus oder Pflegeheim besuchen darf, wenn er sich nicht selbst fortbewegen kann. Ungerechtfertigte Einschränkungen können dem Betroffenen und seine Zu- und Angehörigen erhebliches Leid zufügen. Daher muss auch diesbezüglich zukünftig ein Aufgabenkreis...mehr

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Literaturverzeichnis / Aufsätze

Beetz, Die Prozessfähigkeit betreuter Personen, BtR 2022, 22 Braun, Mehr Selbstbestimmung im Betreuungsrecht, ZRP 2020, 201 Brosey, Folgerungen aus der Studie zur Qualität der rechtlichen Betreuung, BtPrax 2018, 217 Brosey, Reform des Betreuungsrechts: § 1821 BGB-E: Konsequente Stärkung des Selbstbestimmungsrechts betreuter Menschen?, BtPrax 2020, 161 Bürkel, "Die haben gesagt, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerpflichtige Leistungen eines Schuldnerberaters

Leitsatz Wird ein Rechtsanwalt auch als Schuldnerberater tätig, sind bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Einrichtung handelt, die keine systematische Gewinnerzielung anstrebt, sämtliche Tätigkeiten des Unternehmers zu berücksichtigen. Sachverhalt Der Kläger ist als selbstständiger Rechtsanwalt insbesondere auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Zudem wird er i...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / VIII. Nachweise, Verfahren, § 1358 Abs. 4 BGB n.F.

Rz. 34 Als Bestätigung des Vorliegens der Voraussetzung für die Vertretungsmacht wird ein bestätigendes Dokument ausgestellt. Aussteller ist der Arzt, dem gegenüber die Vertretung ausgeübt werden soll. Gerichte (durch Richter oder Rechtspfleger), Behörden oder andere Personen wie Verfahrenspfleger oder andere Angehörige sind also nicht beteiligt. Das mag rechtsstaatlich als b...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / VII. Unberechtigte Vertretung

Rz. 53 Fraglich ist, was bei einer unberechtigten Vertretung geschieht. Es sind ohne weiteres Fälle denkbar, bei denen ein Widerspruch im ZVR nicht wahrgenommen wird (da die Einsichtnahme in das Register keine Pflicht für den Arzt ist) oder der vertretende Ehegatte einen entgegenstehenden Willen des vertretenen Ehegatten, eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuung oder eine Tren...mehr

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§ 13 Führung der Betreuung ... / IV. Inhalt

Rz. 15 Von der "persönlichen Lebenssituation" sollen die Wohnsituation sowie der allgemeine Gesundheitszustand umfasst sein.[19] Damit wird auch der Aufenthalt offenzulegen sein. Was unter "allgemein" fällt, wird vom Einzelfall abhängen. Eine Konkretisierung, wie vom Bundesrat vorgeschlagen,[20] wurde nicht aufgenommen[21] und hätte wohl auch – u.U. unbeabsichtigterweise – e...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Ref... / 4. Das Umgangsrecht des Elternteils, mit dem das Kind nicht zusammenlebt

Wesentlich reformiert wurde Art. 1520 gr. ZGB über das Umgangsrecht des Elternteils, mit dem das Kind nicht zusammenlebt. Bis dem Inkrafttreten des Gesetzes 4800/2021 galt, dass das Gericht das Umgangsrecht des Elternteils, mit dem das Kind nicht zusammenlebt, regelt. Unter dem früheren Recht wurde häufig das Umgangsrecht in dieser Weise vom Gericht geregelt, sodass das Kind...mehr

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ZErb 09/2022, Zur Entziehung der Vertretungsmacht der Eltern für ihr Kind anlässlich eines Erbscheinerteilungsverfahrens

Leitsatz Die Entziehung der Vertretungsmacht für ein Erbscheinerteilungsverfahren muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Einem Elternteil soll das Sorgerecht nur entzogen werden, wenn das Interesse des Kindes zum Interesse des Elternteils als gesetzlichem Vertreter in erheblichem Gegensatz steht. Die Entziehung ist nicht erforderlich, wenn zu erwarten ist, da...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.2 Zulässige Auflösung des Arbeitsverhältnisses beim "ersten" Kind

Rz. 50 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld soll bei beendetem Arbeitsverhältnis nach § 24i Abs. 1 Satz 2 dann nicht ausgeschlossen sein, wenn das letzte Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig i. S. d. § 17 Abs. 2 MuSchG aufgelöst (vgl. Rz. 20 ff.) wurde und bei Eintritt der Schutzfrist eine Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 2 besteht. Wurde das Arbeitsverhä...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.2 Kind mit Behinderung

Rz. 150 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld verlängert sich für die Zeit nach der Entbindung nicht nur bei Mehrlings- und Frühgeburten auf einen Zeitraum von 12 (statt 8) Wochen, sondern auch, wenn bei dem Säugling eine Behinderung i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ärztlich festgestellt wird (§ 24i Abs. 3 Satz 2). Das setzt voraus, dass vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbin...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Ref... / IV. Die elterliche Sorge der nichtehelichen aber freiwillig anerkannten Kinder

Eine der wichtigsten Änderungen, die das Gesetz 4800/2021 an dem gr. ZGB vorgenommen hat, betrifft Art. 1515 über die nichtehelichen Kinder. Die frühere Fassung des Art. 1515 Abs. 1 gr. ZGB sah vor, dass die elterliche Sorge des nichtehelichen Kindes seiner Mutter obliegt. Hätte der Vater das Kind durch Rechtsgeschäft gemäß Art. 1475 gr. ZGB anerkannt, wäre er Träger der elt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.3 Tod der Frau oder des Kindes

Rz. 152a Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld endet mit dem Tod der Frau. Für den Todestag besteht noch ein Anspruch auf die Leistung. Für das bis zum Todestag fällige, aber noch nicht gezahlte Mutterschaftsgeld gelten die Vorschriften über die Sonderrechtsnachfolge und Vererbung (§ 56 SGB I). Gibt es keine Rechtsnachfolger oder verzichten alle Rechtsnachfolger, tritt die Vererb...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.5 Bemessungszeitraum, wenn die anspruchsberechtigte Frau seit der Geburt des letzten Kindes nicht mehr gearbeitet hat

Rz. 65 Hat eine Arbeitnehmerin trotz fortbestehendem Arbeitsverhältnis seit der Schutzfrist/Geburt des letzten Kindes nicht mehr gearbeitet (z. B. wegen unbezahltem Urlaub oder Erziehungsgeld bzw. Elternzeit), und hat sie wegen der Schutzfrist aufgrund der erneuten Schwangerschaft einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld (vgl. Rz. 51 bis 56), wird das Mutterschaftsgeld aus dem N...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.3 Mitgliedschaft aufgrund der Elternzeit wegen des "ersten" Kindes

Rz. 51 Wegen der Dauer der Elternzeit (bis zu 3 Jahren, vgl. § 15 BEEG) arbeiten Mütter zwischen der Geburt des "ersten" und "zweiten" Kindes oft nicht. Es stellt sich hier die Frage, ob die Mutter in diesen Fällen wegen des "zweiten" Kindes erneut Mutterschaftsgeld beanspruchen kann. Damit ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 24i entsteht, muss die Frau zum Zeitpunkt de...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Reform des griechischen Familienrechts - unter besonderer Berücksichtigung der Eltern-Kinder Verhältnisse

I. Einleitung Das griechische Familienrecht (Art. 1346-1694 gr. ZGB) hat seit 1946, als das gr. ZGB in Kraft getreten ist, drei große Reformen erlebt. Mit der ersten Reform im Jahre 1983,[1] die fast das gesamte Familienrecht wesentlich geändert hat, sind die Vorschriften über die Eltern-Kinder-Verhältnisse nach dem Gleichheits- und Kindeswohlprinzip modernisiert worden.[2] E...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.3.3 Mehrlingsgeburt: Kinder an verschiedenen Tagen geboren

Rz. 146a Werden Kinder bei einer Mehrlingsgeburt an verschiedenen Tagen geboren, so ist jeder dieser Tage als Entbindungstag zu werten. Das ist auch der Fall, wenn ein Mehrling zu einem früheren Zeitpunkt als der andere Mehrling/die anderen Mehrlinge aufgrund von Komplikationen tot geboren wird und aufgrund des Gewichts bzw. des Erreichens der 24. Schwangerschaftswoche die M...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.4 Mitgliedschaft ausschließlich aufgrund des Bezugs von Elterngeld wegen des "ersten" Kindes

Rz. 52 Besteht die Mitgliedschaft einer Frau während des Elterngeldbezuges nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 fort, kann sie Mutterschaftsgeld nur beanspruchen, wenn die aufgrund einer neuen Schwangerschaft ausgelöste Schutzfrist während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses beginnt. In diesen Fällen ist Mutterschaftsgeld ggf. neben Elterngeld zu zahlen (vgl. Abschn. 9.2.2.4 des GR v....mehr

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FF 09/2022, Die Kindesanhörung / II. Gesetzliche Ausgangslage

Kinder waren bis zum Inkrafttreten des Art. 5 des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder[2] vom 16.6.2021 in der Regel ab einem Mindestalter von drei Jahren persönlich, d.h. mündlich anzuhören.[3] Mit diesem Gesetz stärkt der Gesetzgeber über das Instrument des Verfahrensrechts erheblich die Kinderrechte, insbesondere im Bereich der Kinderschutzverfahren....mehr

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FF 09/2022, Berechnung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [9] 1. Die Abänderungsanträge sind zulässig. [10] Gemäß § 329 Abs. 1 S. 2 FamFG muss der Antragsteller für die Abänderung einer auf die Verpflichtung zukünftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen gerichteten Urkunde wie den verfahrensgegenständlichen Jugendamtsurkunden Tatsachen vortragen, die die Abänderung rechtfertigen. Fehlt es hingegen an einem Einvern...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.3.2 Weitere Voraussetzung: Keine andere Vorpflichtversicherung

Rz. 183 Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs von Mutterschaftsgeld besteht nicht, wenn gleichzeitig eine Vorpflichtversicherung nach § 26 Abs. 2a SGB III besteht (§ 26 Abs. 3 Satz 3 SGB III). Diese Vorpflichtversicherung wird teilweise in diesem Zusammenhang auch als Vorrangversicherung bezeichnet. Rz. 184 Eine solche Vorrang- bzw. Vorpflichtversicherung besteht in der Ar...mehr