Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 4. Termin in Kindschaftssachen

Rz. 77 Das Verfahren in Kindschaftssachen kennt den Frühen Termin (§ 155 Abs. 2 FamFG), den Erörterungstermin in Verfahren zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung (§ 157 FamFG), die Termine zur persönlichen Anhörung der Eltern und des Kindes (§§ 159 f. FamFG) sowie den Termin zur Erörterung der einstweiligen Anordnung (§ 57 Abs. 2 FamFG).[117] Rz. 78 Praxistipp: Der Verfahrensb...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Familienrechtliche Auskunftsansprüche haben eine große praktische Bedeutung in den Bereichen Unterhalt und Vermögen (Zugewinn), können aber auch im persönlichen Bereich bestehen z.B. hinsichtlich der Kinder.mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 1. Zuständigkeit

Rz. 68 Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes (§ 152 Abs. 2 FamFG). Bei Anhängigkeit einer Ehesache ist das für die Ehesache zuständige Gericht auch für die Kindschaftssachen zuständig (§ 152 Abs. 1 FamFG). Eine bei einem anderen Gericht anhängige Kindschaftssache ist daher nach der Zustellung des Scheidungsantrages an das Gerich...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 2. Antragstellung und Beteiligung

Rz. 357 Der Antrag auf Wohnungszuweisung soll nach § 203 Abs. 3 FamFG die Angabe enthalten, ob Kinder im Haushalt des Ehegatten leben. Dementsprechend ist in diesem Fall gemäß § 205 FamFG das Jugendamt anzuhören. Das Jugendamt kann nach § 204 FamFG auf Antrag auch formell beteiligt werden, sofern Kinder im Haushalt der Ehegatten leben. Auch die Entscheidung ist dem Jugendamt...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / II. Fiktives (erzielbares) Einkommen

1. Grundsätzlich keine Erwerbsobliegenheit Rz. 69 Grundsätzlich besteht keine Erwerbsobliegenheit, solange die Ausbildung ordnungsgemäß absolviert wird. Dann kann auch kein fiktives Einkommen angerechnet werden, weil dies die Verletzung einer Erwerbsobliegenheit voraussetzt. Wenn jedoch der Jugendliche seine Ausbildung aus eigenem Antrieb endgültig abgebrochen hat, wird das vo...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 1. Student mit eigenem Haushalt (Werte 2021)

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Angemessener Wohnwert

Rz. 87 Demgegenüber bezieht sich der angemessene Wohnwert auf die persönlichen Verhältnisse der Person oder der Personengruppe, die die Wohnung derzeit bewohnt. Basis dieser Bewertung ist die Wohnung, die nach Größe und Ausstattung seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen angemessen ist. Daraus ergibt sich nur ein Wohnvorteil in Höhe der objektiven Miete für eine k...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / aa) Umstände aus der Vergangenheit zugunsten der Berechtigten

Rz. 195 Dem Unterhalt kommt in Fällen, bei denen vor allem auf die nacheheliche Solidarität abgestellt wird, eine Ausgleichsfunktion zu im Hinblick auf diese in der Vergangenheit für die Familie erbrachten Leistungen durch langjährigen Einsatz für die Familie und die durch Erziehung und Betreuung der gemeinsamen Kinder.[317] Rz. 196 Praxistipp:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / B. Unterhaltsanspruch des Ehegatten

Rz. 5 Der während der intakten Ehe bestehende Anspruch des Ehegatten auf Wirtschaftsgeld und Teilhabe am Familieneinkommen (siehe § 2 Rdn 1 ff.) erlischt mit der Trennung der Eheleute, und zwar auch hinsichtlich bereits vergangener Zeiträume. Rz. 6 Vom Zeitpunkt der Trennung an besteht ggf.mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Die während der Ehe aufgenommenen Kredite (eheliche Schulden)

Rz. 59 Während der Ehe haben die Ehepartner bestimmte finanzielle Dispositionen getroffen, von denen sich allein durch die Trennung und Scheidung keiner der beiden – ehemaligen – Partner einseitig lösen kann. Hat man also während der Ehe z.B. über die finanziellen Verhältnisse gelebt und seinen Lebensstandard teilweise über Kredite finanziert, so können nun nach der Trennung...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Begriff des Haushaltsgegenstandes

Rz. 213 Der Begriff des Haushaltsgegenstandes (früher "Hausrat") ist weit auszulegen. Haushaltsgegenstände im vorgenannten Sinne sind alle beweglichen Sachen, die nach den ehelichen Lebens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten für die gemeinsame Wohnung, die Hauwirtschaft und das Zusammenleben einschließlich der gemeinsamen Freizeitgestaltung bestimmt sind, wobei sich di...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / b) Anspruch auf Familienunterhalt

Rz. 126 Dieser Rang gilt auch für Ansprüche des noch nicht geschiedenen Ehegatten (Familienunterhalt). Dabei kommt es aber nicht auf die konkrete Gestaltung an (Ehemodell z.B. dergestalt, dass vereinbarungsgemäß die beiden 12 und 15 Jahre alten Kinder noch persönlich betreut werden). Vielmehr geht § 1609 BGB bei konkurrierenden Unterhaltsansprüchen für die Berechnung vom Fal...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Überlassungsanspruch (§ 1568b Abs. 1 BGB)

Rz. 370 § 1568b BGB ist ebenfalls als Anspruchsgrundlage ausgestaltet. Jeder Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Scheidung die im gemeinsamen Eigentum stehenden Haushaltsgegenstände überlässt und übereignet, wenn er auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in s...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Umstandsmoment

Rz. 417 Ist das Zeitmoment erfüllt, tritt damit aber nicht automatisch eine Verwirkung der davon betroffenen Rückstände ein. Da die Verwirkung ein Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung aufgrund widersprüchlichen Verhaltens ist, muss zusätzlich das Umstandsmoment erfüllt sein.[482] Rz. 418 Das "Umstandsmoment" ist gegeben, wenn der Schuldner sich aufgrund des Verhaltens de...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 3. Begleiteter Umgang und Umgangspflegschaft

Rz. 33 Das Gericht kann auch anordnen, dass der Umgang in Begleitung einer neutralen Person stattzufinden hat.[48] Praxistipp:mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / F. Sonstige geldwerte Vorteile

Rz. 39 Im Unterhaltsrecht sind alle Einkünfte aus allen Einkunftsarten heranzuziehen. Das sind neben den Barbezügen beim Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit auch alle Sachbezüge – Leistungen des Arbeitgebers, die in einem geldwerten Vorteil bestehen. Typische Fälle sind die Bereitstellung eines Firmenwagens [61] auch für private Fahrten, einer verbilligten Dienstwohn...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / I. Mögliche Schutzanordnungen

Rz. 201 Das Gewaltschutzgesetz gibt dem Gericht die Möglichkeit, eine Reihe von Schutzanordnungen zu treffen. Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Fehlverhalten

Rz. 303 Der Härtegrund nach § 1579 Nr. 7 BGB basiert auf der Widersprüchlichkeit des Verhaltens der Unterhaltsberechtigten, die sich zum einen aus der ehelichen Bindung löst, zum anderen aber die eheliche Solidarität durch ein Unterhaltsbegehren einfordert, ohne seinerseits das Prinzip der Gegenseitigkeit zu wahren.[496] Rz. 304 Ein Ehebruch führt als solcher noch nicht ohne ...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / I. Voraussetzungen des Auskunftsanspruches nach § 1605 BGB

Rz. 6 Der Auskunftsanspruch ist ein unselbstständiger Hilfsanspruch zum jeweiligen Unterhaltsanspruch. Folglich müssen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs gegeben sein, die von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien unabhängig sind. Zudem muss der sich daraus ergebende Auskunftsanspruch fällig sein. Rz. 7 Die gewünschte Auskunft muss für...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / V. Ablauf des gerichtlichen Verfahrens (Amtsverfahren § 235 Abs. 1 FamFG)

Rz. 122 Die Auflage des Gerichts muss – schon im Hinblick auf die daran anknüpfenden Mitteilungspflichten aus § 235 Abs. 3 FamFG – möglichst konkret bezeichnet sein.[182] Bei der Auflage zu einer Auskunft über Einkommen muss auch der Zeitraum genau bestimmt werden, für den die Auskunft erteilt werden soll. Hierzu muss sowohl das Anfangsdatum als auch das Enddatum angegeben w...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / 1. Bewerbungsbemühungen

Rz. 27 Der Erwerbspflichtige muss sich in angemessener Weise um einen Arbeitsplatz bemüht haben.[34] Rz. 28 Verliert ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz, so ist dies in aller Regel nicht unterhaltsrechtlich vorwerfbar. Daraus folgt, dass zumindest für eine Übergangszeit die Berechnung des Unterhaltes auf der Basis der verringerten Einkünfte (Arbeitslosenunterstützung) erfolg...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / II. Zusätzliche Altersvorsorge

Rz. 16 Der Unterhaltspflichtige darf von seinen Einkünften neben der gesetzlichen Altersvorsorge eine zusätzliche Altersvorsorge betreiben, die beim Elternunterhalt bis zu 5 % des Bruttoeinkommens[23] und im Übrigen bis zu 4 % des Bruttoeinkommens [24] betragen kann. Dabei kann diese Absicherung sowohl durch zusätzliche private Versicherungen (Riester-Rente, Lebensversicherung...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 7. Kostenentscheidung in Umgangsverfahren

Rz. 94 In Umgangs- und Sorgesachen, bei denen die Interessen des jeweiligen Kindes entscheidend im Vordergrund stehen, entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, die Verfahrenskosten gegeneinander aufzuheben und von der Erstattung außergerichtlicher Kosten abzusehen.[136]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Gesetzliche Vertretung

Rz. 141 Wenn der Unterhalt nach dem Abschluss des Scheidungsverfahrens tituliert werden soll, tritt der betreuende Elternteil auch bei gemeinsamem Sorgerecht als gesetzlicher Vertreter des Kindes auf (§ 1629 Abs. 2 S. 2 BGB).mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Selbstbehaltssätze (Stand 2022)

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§ 3 Trennung der Eheleute / III. Voraussetzungen der gerichtlichen Wohnungszuweisung nach § 2 GewSchG

Rz. 196 Unter den Voraussetzungen des § 2 GewSchG kann ein Ehegatte die Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung – ggf. mit den Kindern – zugewiesen bekommen (vgl. auch § 1 GewSchG, Rdn 200). Es erfolgt während der Trennungszeit nur eine interne Nutzungszuweisung, keine Regelung im Außenverhältnis z.B. gegenüber dem Vermieter.mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / 4. Formular über die Anerkennung der Kindererziehungszeiten

Rz. 43 Das Formular über die Anerkennung der Kindererziehungszeiten ist erforderlich, wenn ein Ehegatte Kinder betreut hat.mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Im familienrechtlichen Mandat kann sich im Zusammenhang mit Kindern Klärungsbedarf in folgenden Bereichen ergeben:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Nutzungsvergütung gem. § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB

Rz. 176 Der in der Ehewohnung verbleibende Ehegatte schuldet eine Nutzungsvergütung, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht, auch dann, wenn die Wohnungsüberlassung an den bleibenden Ehegatten freiwillig erfolgt.[209] Dabei folgt der Anspruch auf Nutzungsentschädigung aus § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB als lex specialis gegenüber § 745 Abs. 2 BGB.[210] Rz. 177 Grundsätzlic...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 3. Auskunft über Einkünfte der neuen Ehefrau

Rz. 28 Der zum Kindesunterhalt Verpflichtete muss auf Anfrage auch Angaben über die Einkünfte seiner neuen Ehefrau machen, um deren vorrangigen Anteil am Familienunterhalt bestimmen zu können.[52] Ein direkter Anspruch des Kindes gegen die neue Ehefrau des Vaters besteht mangels Verwandtschaftsverhältnisses nicht. Rz. 29 Rz. 30 Denn Ehegatten haben nach den §§ 1360, 1360a BGB...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / c) Behandlung von Teilansprüchen

Rz. 127 Kann der kindesbetreuende Elternteil seinen Anspruch teilweise auf § 1570 BGB, teilweise aber auf andere Anspruchsgrundlagen stützen, gilt für den gesamten Anspruch der 2. Rang.[115]mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / I. Tatsächliches Einkommen

1. Kindergeld Rz. 56 Das Kindergeld ist nach der klaren gesetzlichen Regelung des § 1612b Abs. 1 Nr. 2 BGB in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes anzurechnen, mindert also dessen aktuelle Bedürftigkeit entsprechend. 2. BAföG-Leistungen Rz. 57 Auch BAföG-Leistungen sind als unterhaltsrechtliches Einkommen anzurechnen und mindern damit die Bedürftigkeit d...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / V. Verfahrensrechtliche Durchsetzung von Veränderungen bei vorhandenem Titel aus der Zeit der Minderjährigkeit

Rz. 167 Wenn der bestehende Unterhaltstitel über den Zeitpunkt des Eintritts der Volljährigkeit des Kindes weiter gilt, ist von praktischer Bedeutung, auf welchem verfahrensrechtlichen Weg Veränderungen durchgesetzt werden können. Dabei ist zu unterscheiden zwischen 1. V...mehr

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§ 2 Während der intakten Ehe / III. Elternunterhalt

Rz. 11 Die Inanspruchnahme eines Ehegatten auf Elternunterhalt kann unabhängig von der ehelichen Situation dieses Ehegatten erfolgen, jedoch können Ehegatte und Kinder wegen der Auswirkungen auf die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit bei der Berechnung des Unterhaltsanspruches eine wesentliche Rolle spielen.mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / 4. Obliegenheit zur Nebentätigkeit beim Minderjährigenunterhalt

Rz. 34 Die Obliegenheit zur Nebentätigkeit ist bei der verschärften Haftung gegenüber minderjährigen Kindern aus § 1603 Abs. 2 BGB relevant (siehe § 18 Rdn 25).mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / B. Auswirkungen der Rechtskraft der Scheidung auf die gerichtliche Zuständigkeit

Rz. 2 Die Zuständigkeit des Gerichtes der Ehesache endet. Wenn der unterhaltspflichtige Ehegatte an einem anderen Wohnort wohnt, ist daher für weitere Verfahren z.B. auf Nachscheidungsunterhalt und Unterhalt des volljährigen Kindes ein anderes Gericht zuständig.mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Zweite Rangstufe gem. § 1609 Nr. 2 BGB

Rz. 121 Die zweite Rangstufe nehmen ein Rz. 122 Verlangt ein betreuender Elternteil Unterhalt, so muss der Unterhaltsschuldner ggf. die Existenz eines weiteren gleichrangigen unterhaltsberechtigten Elternteils darlegen ...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / a) Loyalitätspflicht

Rz. 59 Die sog. Loyalitätspflicht (§ 1684 Abs. 2 BGB) verlangt von beiden Eltern, alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zu dem anderen Elternteil beeinträchtigen und die Erziehung sowie den Umgang erschweren könnte (Verpflichtung zur wechselseitigen Loyalität).mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / e) Dritte Rangstufe gem. § 1609 Nr. 3 BGB

Rz. 130 Ehegatten, die nicht unter Nr. 2 fallen, nehmen den dritten Rang ein. Sie sind untereinander gleichrangig.mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / f) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 47 Da es sich um die tatbestandliche Voraussetzung seines Unterhaltsanspruches handelt, obliegt der Unterhaltsberechtigten die Darlegungs- und Beweislast der für die Prüfung der konkret bestehenden Betreuungsmöglichkeiten des Kindes notwendigen Tatsachen.[56]mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Auskunft über eigene Unterhaltsansprüche

Rz. 27 Die Auskunftspflicht des volljährigen Kindes erstreckt sich auch auf seine Einkünfte und sein Vermögen, wozu auch ein Anspruch auf Barunterhalt gegen jeden Elternteil gehört.[51]mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / B. Anzurechnendes tatsächliches Einkommen

Rz. 2 Es sind alle tatsächlich erzielten Einkünfte heranzuziehen.[1] Bestimmte Einkommenspositionen werden nicht oder nur teilweise angerechnet, weil sie dazu dienen, besonderen Aufwand auszugleichen (z.B. Auslösung, Schmutzzulage). So ist z.B. die Auslandsverwendungszulage, die ein Soldat bei einem Einsatz in Krisengebieten erhält, nur zu 50 % auf sein Einkommen anzurechnen....mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / c) Beteiligung des Jugendamtes (§ 162 Abs. 2 FamFG)

Rz. 76 Das Jugendamt soll das Familiengericht bei allen Maßnahmen unterstützen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen (§ 50 SGB VIII). Es nimmt dabei eine eigenverantwortlich zu erfüllende Aufgabe als sozialpädagogische Fachbehörde wahr.[116]mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 3. Anteilige Haftung beider Eltern

Rz. 175 Verlangt der Unterhaltsschuldner die Abänderung eines Titels über Kindesunterhalt aus der Zeit der Minderjährigkeit des inzwischen volljährigen Kindes, so muss der Berechtigte darlegen und beweisen, dass der Unterhaltsanspruch fortbesteht. Dazu gehört auch im Abänderungsverfahren eines Elternteils insbesondere der schlüssige Vortrag, welcher Haftungsanteil auf den an...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / II. Wertfestsetzungen zu den Folgesachen

Rz. 63 Die Wertfestsetzung zu den Folgesachen regelt § 44 FamGKG. Es wird ein einheitlicher Wert für das gesamte Verbundverfahren festgesetzt. Rz. 64 Für jede Kindschaftssache erhöht sich der nach § 43 FamGKG ermittelte Verfahrenswert um 20 %, höchstens um 4.000 EUR. Ist der Verfahrenswert der Ehescheidung vom gemäß § 43 FamGKG auf den Mindestwert von 3.000 EUR festgesetzt wo...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / II. Scheidungstermin mit Anhörung der Eheleute

Rz. 3 Die Anhörung der Ehegatten ist gem. § 128 Abs. 1 Satz 1 FamFG zwingend erforderlich.[2] Es bedarf jedoch nicht zwingend einer erneuten Anhörung der Ehegatten, wenn ein Ehegatte von seiner zuvor erklärten Zustimmung zur Scheidung abrückt.[3] Rz. 4 Der Scheidungstermin beginnt mit dem sog. Versöhnungsversuch, bei dem die Eheleute gefragt werden, ob sie geschieden werden m...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / ee) Praktische Behandlung in der anwaltlichen Beratung:

Rz. 108 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass die Eheleute nach der Trennung in Verkennung der wirtschaftlichen Realitäten sich an den Gedanken klammern "das Haus für die Kinder zu erhalten". Rz. 109 Bei der anwaltlichen Beratung sollte sobald als möglich dem Mandanten die rein wirtschaftlich zu beantwortende Frage gestellt werden, ob einer der Ehegatten nach der Sche...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / III. Zurückverweisung gem. § 69 FamFG bei Verfahrensfehlern

Rz. 75 OLG Schleswig, Beschl. v. 20.11.2012 – 10 WF 187/12 [103] Zitat Die unterlassene Kindesanhörung begründet einen wesentlichen Verfahrensfehler. Die Voraussetzungen für eine Zurückverweisung gem. § 69 Abs. 1 S. 3 FamFG sind allerdings nicht gegeben, da eine nachgeholte Verfahrensbeistandsbestellung sowie die persönliche Anhörung des Kindes keine aufwändige Beweisaufnahme d...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / d) Ehe "von langer Dauer"

Rz. 128 Ebenfalls dem zweiten Rang zugeordnet worden sind geschiedene Ehegatten bei einer Ehe von langer Dauer. Rz. 129 Es reicht zur Zuordnung zur 2. Rangstufe nicht aus, lediglich auf die abstrakte Dauer der Ehe zu verweisen. Vielmehr muss der Unterhaltsberechtigte, der den zweiten Rang für sich in Anspruch nimmt, darlegen und ggf. beweisen, dass sich für ihn aus der Ehe au...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 16. Sonstige Billigkeitsgesichtspunkte

Rz. 177 Die ehebedingten Nachteile sind ein wesentliches, aber nicht das einzige Kriterium für die vorzunehmende Billigkeitsabwägung, denn das Gesetz spricht nur "insbesondere" von den ehebedingten Nachteilen. Daher können auch andere Gesichtspunkte mit in die Billigkeitsabwägungen einfließen. Hier spielt die nacheheliche Solidarität die entscheidende Rolle.[253] Rz. 178 Pra...mehr