Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 3 Die Europäische Mensche... / II. Rechtsprechung

Rz. 40 So hat bspw. der EGMR entschieden: Marckx v. Belgien (1979): [170] Das Recht auf Achtung des Familienlebens verpflichtet den Staat, sich so zu verhalten, dass sich Familienbande normal entwickeln können. Das Recht eines außerehelichen Kindes in Belgien wurde deshalb verletzt, weil die unverheiratete Mutter ihr Kind adoptieren musste, um bestimmte Rechte zu erlangen (wob...mehr

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Griechenland / 2. Minderjährigenadoption

Rz. 109 Die Adoption wird durch gerichtliches Gestaltungsurteil auf Antrag des Annehmenden ausgesprochen. Der Antrag muss vom Annehmenden höchstpersönlich bei Gericht gestellt werden (Art. 1549 ZGB). Es kommen die Vorschriften der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Anwendung. Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Annehmende oder der Anzunehmende seinen gewöhn...mehr

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Russland / 5. Auslandsberührung

Rz. 98 In Fällen mit Auslandsberührung ist für die Feststellung und Anfechtung der Abstammung das Recht des Staates maßgeblich, dem das Kind angehört (Art. 162 Abs. 1 FGB). Das Verfahren richtet sich auf dem Territorium der RF nach russischem Recht. Sofern die standesamtliche Feststellung der Abstammung nach russischem Recht zulässig ist, kann diese von den im Ausland wohnen...mehr

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Slowakische Republik / 4. Wer kann zu Adoptiveltern werden?

Rz. 96 Ein Kind kann von Ehegatten oder von dem Ehegatten eines der Eltern des Kindes (sog. unechte Adoption)[22] oder von dem hinterbliebenen Ehegatten eines der Eltern bzw. Adoptiveltern eines minderjährigen Kindes adoptiert werden. In Ausnahmefällen kann das Kind auch von einer alleinstehenden Person adoptiert werden (§ 100 Abs. 1 FamG).mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / I. Abstammung

Rz. 169 Die schwedische Rechtsordnung setzt als selbstverständlich voraus, dass die Frau, die ein Kind gebärt, die Mutter des Kindes ist. Waren Ehegatten bei der Geburt eines Kindes verheiratet, so wird gemäß Kap. 1 § 1 FB gesetzlich vermutet, dass diejenige Person, die bei Geburt des Kindes mit der gebärenden Mutter verheiratet war, der Erzeuger des Kindes (Vater) ist, sofe...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 3. Anzuwendendes Recht

Rz. 293 Zentrale Kollisionsnormen sind Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 3 HUntProt. Soweit im HUntProt nichts anderes bestimmt ist, ist nach Art. 3 Abs. 1 HUntProt (ebenso wie schon nach dem HUntÜ, siehe Rdn 316 ff.) als Grundnorm für die Anknüpfung für Unterhaltspflichten (allerdings vorbehaltlich der Sonderanknüpfungsregel des Art. 4 Abs. 3 HUntProt: lex fori bei Vorliegen de...mehr

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Bosnien und Herzegowina / III. Scheidung

Rz. 136 Im Unterschied zum FamG FBiH legt das FamG RS (wiederum in Übernahme der diesbezüglichen Regelungen des früheren FamG BiH) als Scheidungsgründe zum einen die schwere und dauernde Zerrüttung der ehelichen Verhältnisse, in deren Folge das Zusammenleben unerträglich geworden ist (Art. 52), und zum anderen die Verschollenheit des Ehegatten für die Dauer von mindestens zw...mehr

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Ukraine / 1. Voraussetzungen

Rz. 113 Die Adoption ist in den Art. 207–242 FGB geregelt. Sie muss den Interessen des Kindes insofern dienen, als stabile und harmonische Grundlagen für das Leben des Kindes geschaffen werden (Art. 207 Abs. 2 FGB). In Ausnahmefällen ist auch die Adoption volljähriger Waisen zulässig (Art. 208 Abs. 2 FGB). Die Adoption von Geschwistern durch verschiedene Personen ist nur aus...mehr

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Ukraine / II. Scheidungsgründe

Rz. 61 Ein Scheidungsgrund spielt nur dann eine Rolle, wenn nur einer der Ehegatten die Scheidung beantragt. Andernfalls reicht der gemeinsame Scheidungsantrag beider Ehegatten aus. Im Streitfall ist die Scheidung dann auszusprechen, wenn feststeht, dass das weitere Zusammenleben der Ehegatten und die Aufrechterhaltung der Ehe wesentlichen Interessen eines der Ehegatten oder...mehr

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Slowenien / 1. Grundsätzliches

Rz. 101 Das FamGB sieht ausschließlich eine Volladoption von Kindern vor (Art. 212, 219, 220), die mit der rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts wirksam wird.[162] Ein "Kind" ist nach dem FamGB eine Person, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, es sei denn, sie hat schon früher die vollständige Geschäftsfähigkeit erlangt (Art. 5). Die Adoption hat dem Wohl des...mehr

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Belgien / 3. Abstammung aufgrund Gerichtsverfahrens

Rz. 181 Die Mutterschaft kann ausnahmsweise auf Antrag des Kindes, der Mutter oder des Vaters gerichtlich festgestellt werden, wenn der Name der Mutter nicht in der Geburtsurkunde vermerkt ist und das Kind nicht anerkannt wurde.[242] Sofern die Vaterschaft oder die Mitmutterschaft nicht von Rechts wegen oder infolge einer Anerkennung feststeht, kann diese Abstammung gemäß de...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 2. Volladoption

Rz. 300 Eine Volladoption setzt auf Seiten des Anzunehmenden voraus, dass er minderjährig ist, er sich im Zustand der Verlassenschaft befindet, also ohne moralischen und finanziellen Beistand der Eltern oder unterhaltspflichtiger Verwandten (Art. 8 Abs. 1 l. adoz.) ist, und ein Zeugnis über seine Adoptionsfähigkeit vorliegt. Der Minderjährige ist anzuhören; ist er älter als ...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / II. Adoption

Rz. 174 Die gesetzlichen Regelungen zur Adoption befinden sich im 4. Kapitel des Elterngesetzbuches (Föräldrabalk; FB) sowie ergänzend in der Verordnung (1931:429) über gewisse Rechtsverhältnisse betreffend Ehe, Adoption und Vormundschaft (Förordning (1931:429) om vissa internationella rättsförhållanden rörande äktenskap, adoption och förmynderskap) im Gesetz (2018:1289) übe...mehr

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Türkei / VII. Das elterliche Sorgerecht

Rz. 159 Die elterliche Sorge wird während der Ehe von beiden Elternteilen gleichberechtigt ausgeübt. Bei Trennung oder Scheidung kann das Gericht die alleinige elterliche Sorge auf ein Elternteil übertragen (Art. 336 türkZGB). Rz. 160 Das Gericht hört nach Möglichkeit die Eltern und ggf. den Vormund an und regelt mit dem Scheidungs- oder Trennungsurteil die Rechte der Eltern ...mehr

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Polen / 2. Entscheidung des Gerichts

Rz. 150 Die Annahme als Kind erfolgt nicht durch Vertrag, sondern aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung (Dekretsystem, Art. 117 § 1 FVGB). Vor dem Ausspruch der Adoption muss das Gericht eine Stellungnahme des Adoptions-Pflegedienstes einholen (Art. 586 § 4 ZVGB). Nach dem Tod des Annehmenden oder des Kindes kann die Adoption grds. nicht mehr ausgesprochen werden (Art. 1...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 5. Zuständigkeit für Entscheidungen über die elterliche Sorge

Rz. 265 Für Entscheidungen über die elterliche Verantwortung ergibt sich die Zuständigkeit vorrangig aus der Brüssel IIa-VO. Zuständig sind danach die Gerichte des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wo die Brüssel IIa-VO nicht einschlägig ist (Restzuständigkeit gem. Art. 14 Abs. 1 Brüssel IIa-VO), kommt das KSÜ bzw. (im Verhältnis zu den verbliebene...mehr

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Slowakische Republik / 6. Adoptionsverfahren

Rz. 105 Das Adoptionsverfahren ist zweistufig ausgestaltet: Vor der Gerichtsentscheidung über die Adoption muss das minderjährige Kind mindestens für neun Monate in die Sorge der künftigen Adoptiveltern gegeben werden. Die mit der voradoptiven Fürsorge verbundenen Kosten tragen die künftigen Adoptiveltern (§ 103 Abs. 1 FamG). Über die Fürsorge des Kindes in die Sorge der künf...mehr

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Dänemark / 1. Mutterschaft

Rz. 174 Mutter ist die Person, die ein Kind gebärt. Vom Wortlaut des Kindergesetzes wird allein die Mutterschaft im Falle einer künstlichen Befruchtung geregelt: Nach § 30 Kindergesetz gilt die Frau, die ein durch künstliche Befruchtung gezeugtes Kind gebärt, als Mutter des Kindes (Mutterschaft).[121] Eine Vereinbarung, nach der eine Frau, die ein Kind gebärt, dieses nach de...mehr

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Ungarn / a) Unwirksamwerden der Adoption

Rz. 239 Die Adoption wird kraft Gesetzes – rückwirkend zum Entstehungszeitpunkt (ex tunc) – unwirksam, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Abstammungsverhältnis entsteht, d.h. wennmehr

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Slowakische Republik / a) Vaterschaft des Ehemannes der Mutter

Rz. 87 Ist ein Kind während der Ehe oder bis zu 300 Tage nach der Scheidung bzw. nach der Nichtigkeitserklärung der Ehe geboren, so wird der Ehemann der Mutter als Vater des Kindes betrachtet (§ 85 Abs. 1 FamG). Ist ein Kind einer Frau geboren, die wieder verheiratet ist, wird als Vater der spätere Ehemann betrachtet, auch wenn das Kind noch vor dem Ablauf von 300 Tagen nach...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / e) Staatliche Entscheidungszuständigkeit

Rz. 181 Ein Antrag auf Güterteilung zwischen Ehegatten, die von Art. 4 erfasst werden, ist gem. Art. 5 in dem Staat zu entscheiden, in dem beide Ehegatten wohnhaft sind; im Falle unterschiedlicher Wohnsitze ist in dem Staat zu befinden, in dem der Ehegatte, gegen den der Antrag auf Güterteilung gerichtet ist, wohnhaft ist. Ist dieser Ehegatte in Finnland wohnhaft, ist über d...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / d) Verhältnis zu staatsvertraglichem Recht

Rz. 14 Für Unterhaltsfragen ist die EuGVO (siehe Rdn 36 ff.) vorrangig bzw. das Haager Übereinkommen vom 2.10.1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen (HUntÜ; siehe Rdn 316 ff.) oder das Haager Übereinkommen vom 15.4.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (HKindUntÜ...mehr

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Litauen / 1. Mutterschaft

Rz. 84 Die Abstammung von der Mutter wird gemäß den Bestimmungen des Art. 3.139 ZGB festgestellt, wobei die Eintragung der Angaben über die Mutter aufgrund der durch eine medizinische Anstalt (z.B. Krankenhaus) erteilten Bescheinigung über die Geburt des Kindes vorgenommen wird. Wurde das Kind nicht in einer medizinischen Anstalt geboren, wird eine solche Bescheinigung gemäß...mehr

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Slowakische Republik / c) Vaterschaftsfeststellung durch das Gericht

Rz. 89 Wurde die Vaterschaft nicht durch die einvernehmliche Vaterschaftserklärung begründet, so kann das Kind, die Mutter oder der Mann, welcher behauptet, Vater zu sein, einen Antrag auf Vaterschaftsfeststellung durch das Gericht einreichen (§ 94 Abs. 1 FamG). Ist das Kind binnen 180 und 300 Tagen nach dem Geschlechtsverkehr des Mannes mit der Mutter des Kindes geboren und...mehr

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Bosnien und Herzegowina / a) Kindesunterhalt nach der Scheidung

Rz. 84 Die Entscheidung über den Kindesunterhalt ist wesentlicher Bestandteil des Scheidungsurteils und vom Gericht von Amts wegen zu erlassen. Unterhaltsberechtigt sind minderjährige Kinder sowie volljährige Kinder bis zum 26. Lebensjahr, die sich noch in einer Ausbildung befinden oder keine ausreichenden eigenen Mittel für ihren Lebensunterhalt besitzen oder arbeitsunfähig...mehr

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Dänemark / 2. Elterliche Personen- und Vermögenssorge

Rz. 55 Im dänischen Personensorgerecht wurde mit dem Gesetz über die Verantwortung der Eltern (forældreansvarslov – FAL) aus dem Jahre 2007[36] verstärkt eine gemeinsame Ausübung der elterlichen Personensorge befürwortet und erleichtert. In Bezug auf Verheiratete bestimmt § 6 FAL, dass die Eltern gemeinsam die elterliche Personensorge ausüben, wenn sie im Zeitpunkt der Gebur...mehr

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Kroatien / 3. Voraussetzungen für die Adoption

Rz. 117 Voraussetzungen auf Seiten des zu Adoptierenden: Eine Adoption ist bis zum 18. Lebensjahr des Kindes möglich (Art. 181 Abs. 1 FamG). Grundsätzlich müssen die biologischen Eltern der Adoption zustimmen (Art. 188 Abs. 1 FamG). Die Zustimmung zur Adoption ist innerhalb einer Frist von 30 Tagen widerrufbar (Art. 188 Abs. 6 FamG). Die Zustimmung kann in bestimmten Fällen ...mehr

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Dänemark / II. Scheidungsgründe

Rz. 110 Nach § 30 Abs. 1 ÆL hat ein Ehegatte nach sechs Monaten Getrenntleben ein Recht auf Scheidung. Bei gegenseitigem Einvernehmen kann die Scheidung aber auch sofort erfolgen (§ 29 ÆL). Rz. 111 Haben Ehegatten, die einvernehmlich eine sofortige Scheidung wünschen, ein oder mehrere gemeinsame(s) minderjährige(s) Kind(er), muss der Scheidung allerdings (im Interesse des Kind...mehr

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Großbritannien: England und... / II. Adoption

Rz. 110 Das Adoptionsrecht wurde im Vereinigten Königreich durch den Adoption and Children Act (ACA) 2002 vollständig neu gefasst. Dabei wurde – neben Ehegatten und Alleinstehenden – auch nichtehelichen (heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen) Paaren die Möglichkeit zur Adoption eröffnet. Ferner wurde das Kindeswohl bei den Entscheidungsgründen in den Mittelpunkt gerückt...mehr

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Katalonien / 3. Wirkungen der Adoption

Rz. 67 Durch die Adoption wird das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Nachkommen zu der oder den adoptierenden Personen und deren Familien begründet (Art. 235–47 CCCat). Mit der Annahme erlischt das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Nachkommen zu den bisherigen Eltern und anderen Verwandten und die sich aus diesen Verhältnissen ergebenden Rechte un...mehr

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Russland / 3. Verfahren und Zustimmungserfordernisse

Rz. 103 Die Adoption wird vom Gericht in einem besonderen Verfahren ausgesprochen (Art. 269–275 ZPO). Zuständig ist das Kreisgericht (Art. 24 ZPO). Am Verfahren sind neben den Antragstellern die Vormundschafts- und Pflegschaftsbehörde und die Staatsanwaltschaft beteiligt (Art. 125 Abs. 1 Unterabs. 2 FGB). Die Vormundschafts- und Pflegschaftsbehörde muss eine gutachterliche S...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 2. Begriffsbestimmungen

Rz. 456 Art. 1 LSÜ trifft Begriffsbestimmungen: Rz. 457 Kind i.S.d. LSÜ ist jede Person, gleich welcher Staatsangehörigkeit, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die noch nicht berechtigt ist, nach dem Recht ihres gewöhnlichen Aufenthalts, dem Recht des Staates, dem sie angehört, oder dem innerstaatlichen Recht des ersuchten Staates ihren eigenen Aufenthalt zu ...mehr

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Österreich / 3. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 238 Die internationale Zuständigkeit bei der elterlichen Verantwortung, somit auch bei der Obsorge, richtet sich primär nach der Brüssel IIa-VO (Art. 8 ff. i.V.m. Art. 2 Nr. 7 Brüssel IIa-VO). Rz. 239 Die Brüssel IIa-VO verdrängt hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit das KSÜ,[367] wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU (außer D...mehr

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Bulgarien / c) Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung

Rz. 116 Aktivlegitimiert sind die Mutter und das Kind. Die Feststellungsklage ist binnen drei Jahren zu erheben – für die Mutter ab Entbindung, für das Kind ab Erreichung der Volljährigkeit (Art. 69 S. 1 FamKodex).mehr

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Dänemark / 2. Vaterschaftsvermutung

Rz. 175 Wird ein Kind von einer verheirateten Frau geboren, gilt nach § 1 Kindergesetz die Vermutung, dass der Ehemann der Vater ist. Die Registrierung der Vaterschaft erfolgt gleichzeitig mit der Registrierung der Geburt. Die Vaterschaftsvermutung entfällt, wenn bei der Geburt Ehetrennung ("separation") vorliegt, die Mutter innerhalb der letzten zehn Monate vor der Geburt m...mehr

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§ 2 Deutsches International... / aa) Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung

Rz. 68 Die deutsche Staatsangehörigkeit wird regelmäßig durch Abstammung erworben (ius sanguinis). Wer als Kind einer deutschen Mutter oder eines deutschen Vaters geboren worden ist, ist gem. § 4 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG; vormals Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.7.1913) ebenfalls deutscher Staatsangehöriger. Dies gilt unabhängig davon, ob aufgrund...mehr

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Polen / b) Antrag des Annehmenden

Rz. 143 Die Adoption wird nur auf Antrag des Annehmenden ausgesprochen (Art. 117 § 1 FVGB). Eine gemeinschaftliche Annahme ist nur durch Ehegatten möglich (Art. 115 § 1 FVGB). Ist der Annehmende verheiratet, so kann er nur mit Einwilligung seines Ehegatten das Kind annehmen, es sei denn, dass der andere Ehegatte nicht geschäftsfähig ist oder die Verständigung mit ihm auf sch...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 3. Regelungsgehalt

Rz. 270 Das 2. Kapitel (Art. 4 bis 8) des HUntVollstrÜbk regelt die Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene durch die Zentralen Behörden, das 3. Kapitel (Art. 9 bis 17) des HUntVollstrÜbk die Anträge über die Zentralen Behörden – nämlich (Art. 10 bis 31 HUntVollstrÜbk) aufmehr

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Großbritannien: Schottland / III. Kollisionsrecht der Eheschließung

Rz. 6 Das für die Eheschließung maßgebliche Kollisionsrecht entspricht weitgehend dem in England, ist aber im Unterschied zu diesem gesetzlich geregelt. Danach richten sich die persönlichen Voraussetzungen zur Eheschließung sowie die Frage, ob ein wirksamer Ehewille vorliegt, nach dem jeweiligen Domizilrecht jedes Ehegatten und die Fragen der formalen Wirksamkeit der Ehe nac...mehr

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Ungarn / b) Internationale Zuständigkeit; Anerkennung ausländischer Entscheidungen

Rz. 244 Gemäß § 105 IPRG sind ungarische Gerichte bzw. Vormundschaftsbehörden für die Verfahren betreffend Adoption international zuständig, wenn entweder das Kind oder der Annehmende[200] ungarischer Staatsbürger ist oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Rz. 245 Für die Anerkennung ausländischer Entscheidungen sind die allgemeinen Anerkennungsvorschriften sinnge...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / X. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung

Rz. 114 Für weite Teile der Bevölkerung besteht in Italien eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Diese gilt insbesondere für Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte, D.L.L. vom 18.1.1945, Nr. 39). Nicht versicherungspflichtige Personen, d.h. insbesondere die meisten Selbstständigen, können sich freiwillig versichern. Rentenversicherungsträger ist u.a die INPS (Istituto...mehr

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Türkei / II. Adoption

Rz. 181 Haben die Parteien unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, müssen sie i.d.R. die Adoptionsvoraussetzungen nach dem jeweiligen nationalen Recht erfüllen. Es müssen also die Voraussetzungen beider Rechtssysteme erfüllt sein. Dies ist in Fällen von deutsch-türkischen Adoptionen relevant. Die Türkei hat bereits im Jahre 2004 das Haager Adoptionsübereinkommen ratifiziert....mehr

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Russland / 2. Gerichtliche Scheidung

Rz. 58 Die Gerichte sind für die Ehescheidung nur in den folgenden gesetzlich geregelten Fällen zuständig (Art. 21 FGB):mehr

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Ukraine / 2. Gerichtliche Scheidung

Rz. 70 Ein Gericht ist für die Ehescheidung nur dann anzurufen, wenn mindestens ein gemeinsames minderjähriges Kind vorhanden ist (mit Ausnahme der Fälle, in denen die Ehe gem. Art. 107 Abs. 1 FGB ungeachtet gemeinsamer Kinder standesamtlich geschieden werden kann: bei Verschollenheit oder Geschäftsunfähigkeit) oder wenn einer der Ehegatten nicht in die Ehescheidung einwilli...mehr

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Großbritannien: England und... / III. Regelungen zur elterlichen Sorge

Rz. 73 Bei ehelichen Kindern steht die elterliche Sorge für das Kind (parental responsibility) beiden Eltern gemeinsam zu (s. 2 (1) Children Act 1989). Für ein nichteheliches Kind erlangt der Vater das gemeinsame Sorgerecht, wenn er auf einer nach dem 1.12.2003 ausgestellten Geburtsurkunde als Vater eingetragen ist (was jedoch nur mit Zustimmung der Mutter erfolgen kann), di...mehr

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Ungarn / 2. Genehmigungsverfahren

Rz. 230 In Ungarn ist für Verfahren in Adoptionssachen die Vormundschaftsbehörde sachlich zuständig. Dieses Organ geht nach den allgemeinen Regeln des Verwaltungsverfahrens vor. Die besonderen Verfahrensregeln bezüglich der Adoption sind im Gyer. enthalten.[186] Rz. 231 Dem Genehmigungsverfahren ist ein Vorverfahren vorgeschaltet. Es wird geprüft, ob der Annehmende angesichts...mehr

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Ungarn / a) Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 165 Die Eltern können auch vereinbaren, dass sie trotz des Getrenntlebens die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge unverändert aufrechterhalten, und dass ihnen weiterhin gleiche Rechte und Pflichten zustehen. Zur gemeinsamen elterlichen Sorge bedarf es eines allumfassenden Konsenses zwischen den Eltern; es genügt, die gemeinsame Ausübung zu deklarieren und den Wohno...mehr

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Ungarn / 3. Anfechtung der Vaterschaftsvermutung

Rz. 216 § 4:107 Ptk. regelt ausdrücklich die möglichen Grundlagen der Vaterschaftsanfechtung. Die Vaterschaftsvermutung kann in der Regel mit Hinblick auf inhaltliche Unwahrheit der Vermutung angefochten werden. Das Gesetz nennt zwei Fälle, und zwarmehr

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Türkei / I. Abstammung

Rz. 177 Der türkische Gesetzgeber hat von der Unterscheidung zwischen ehelichen und unehelichen Kindern Abstand genommen. Mit der weitgehenden Rezeption des schweizerischen ZGB hat der türkische Gesetzgeber das Kindschaftsrecht den internationalen Verpflichtungen und Anforderungen gerecht gestaltet. Rz. 178 Die Interessen des Kindes stehen bei der Feststellung der Vaterschaft...mehr

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Russland / II. Ehelicher Unterhalt

Rz. 29 Die Ehegatten sind verpflichtet, sich gegenseitig materiell zu unterstützen (Art. 89 Abs. 1 FGB). Auch während der Ehe kann auf Unterhalt in Form gerichtlich festzusetzender, monatlich fester Geldleistungen geklagt werden, wenn der andere Ehegatte diese materielle Unterstützung trotz seiner Leistungsfähigkeit verweigert und die Ehegatten keine Vereinbarung über Unterh...mehr