Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Elternunterhalt / 11.2.3 Schwere Verfehlung gegen das Kind oder nahe Angehörige

Eine vorsätzliche schwere Verfehlung setzt eine tiefgreifende Beeinträchtigung schutzwürdiger entweder wirtschaftlicher oder persönlicher Belange des Kindes durch die Eltern voraus. Das Fehlverhalten kann auch in einer Unterlassung bestehen. In die Beurteilung sind alle Umstände einschließlich des Verhaltens des unterhaltspflichtigen Kindes einzubeziehen. Eine schwere Verfeh...mehr

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Elternunterhalt / 10.3 Variante 3: Kind ist verheiratete, Ehegatte ist Alleinverdiener

Auch wenn die Ehefrau F in dem obigen Beispiel der Variante 2 kein eigenes Einkommen hätte, könnte sie dennoch verpflichtet sein, einen (allerdings sehr kleinen) Elternunterhaltsbetrag (natürlich nur für ihre eigenen Eltern) zu zahlen. Der Grund dafür liegt darin, dass die Ehefrau F gegen ihren Ehemann einen Taschengeldanspruch hat, der in aller Regel mit 5 bis 7 % des Netto...mehr

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Elternunterhalt / 8.2 Unterhaltsrelevante Einkünfte des Kindes

Entscheidend bei der Berechnung von Elternunterhaltsansprüchen ist die richtige Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens. Dies gilt zum einen natürlich für das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes. Zum anderen gilt dies aber auch – sofern vorhanden – für das Einkommen des Ehegatten des unterhaltspflichtigen Kindes. Aus dem Einkommen des Ehegatten ist zwar nicht u...mehr

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Elternunterhalt / 8.3 Unterhaltsrelevante Verbindlichkeiten des Kindes

Das so genannte unterhaltsrelevante Einkommen, das für die Unterhaltsberechnung entscheidend ist, wird dadurch gebildet, dass von den Einkünften die unterhaltsrechtlich relevanten Abzüge erfolgen. In Betracht kommen regelmäßig folgende Abzugspositionen: 8.3.1 Steuern Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind in der Höhe abziehbar, in der ...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.1 Wesen der Leistung "Früherkennung und Frühförderung"

Rz. 8 Die Frühförderung ist ein medizinisch-therapeutisches und gleichzeitig heilpädagogisches Förderangebot für Kinder mit (drohender) Behinderung. Zu diesen (drohenden) Behinderungen werden auch erhebliche Entwicklungsstörungen gezählt, die später die Schulpflicht und damit die Teilhabe einschränken. Die Frühförderung bezieht die Familien bzw. sonstige Bezugspersonen in die...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.3.2 Inhalt der Förderung und Behandlung

Rz. 21 Die interdisziplinäre Frühförderung ist handlungs- und alltagsorientiert ausgerichtet und wird als Komplexleistung (vgl. Rz. 5 und 24) angeboten (§ 46 Abs. 3 Satz 2). Sie dauert so lange an, bis das Ziel (z. B. Erlangung der Schulfähigkeit) erreicht wird, endet aber spätestens mit dem Schuleintritt, also mit dem ersten Schultag (§ 46 Abs. 3 Satz 2). Die Förderung und T...mehr

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Elternunterhalt / 13 Wichtige BGH-Entscheidungen zum Elternunterhalt

BGH, Urteil v. 23.10.2002, FamRZ 2002, 1698. Zur Verwirkung rückständigen Elternunterhalts (im Anschluß an Senatsurteil v. 13.1.1988, IVb ZR 7/87, BGHZ 103, 62). Zur Höhe des eigenen angemessenen Unterhalts bei Unterhaltsansprüchen von Eltern gegen ihre erwachsenen Kinder (im Anschluß an Senatsurteil v. 26.2.1992, XII ZR 93/91, FamRZ 1992, 795). Zur Frage des Einsatzes von Ver...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 30. Diese Vorschrift verschmolz für noch nicht eingeschulte Kinder erstmals die heilpädagogischen M...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.7 Vorrangige Unterhaltsverpflichtungen

Anderweitige Unterhaltsverpflichtungen können ebenfalls von dem Einkommen abgezogen werden. Der Elternunterhaltsanspruch geht nach dem Gesetz sämtlichen anderen Unterhaltsansprüchen im Rang nach (§ 1609 BGB). Als vorrangige Unterhaltsansprüche kommen insbesondere in Betracht: Kindesunterhaltsansprüche Ehegattenunterhaltsansprüche und Unterhaltsansprüche nach § 1615l BGB [1] Sind ...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.2.2 Diagnostik

Rz. 12 Der Zugang zu der Diagnostik in einer interdisziplinär tätigen Früherkennungs- und Frühförderstelle i. S. d. § 46 Abs. 4 (Rz. 29 ff., 33 ff.) erfolgt grundsätzlich nur über eine ärztliche Verordnung, da Leistungen der Krankenkassen grundsätzlich nur über ärztliche Verordnungen erfolgen können. In bestimmten Bundesländern kann auch der Amtsarzt bzw. Arzt des öffentlich...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.4 Besonderheit: Komplexleistung (Abs. 3)

Rz. 24 Die Komplexleistungen der Frühförderung verfolgen das Ziel, die Leistungserbringung ganzheitlich "unter einem Dach" zu ermöglichen. Sie umfassen i. S. d. §§ 2, 5, 6 und 6a FrühV alle erforderlichen medizinischen, medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Leistungen, die zusätzlich auch pädagogische, psychologische und soziale Inhalte beinhalten können. Entsche...mehr

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Elternunterhalt / 3.1 Die Rolle des Ehegatten

Zur Rolle des Ehegatten des unterhaltspflichtigen Kindes ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Ehegatte als Schwiegerkind der unterhaltsberechtigten Eltern nicht unmittelbar mit seinen Einkünften für den Elternunterhalt haftet. Auch das Vermögen des Ehegatten kann nicht angetastet werden. Und dennoch spielt der Ehegatte des unterhaltspflichtigen Kindes beim Elternunterha...mehr

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Elternunterhalt / 9.2 So wird die Haftungsquote von Geschwistern berechnet

Um die Haftungsquote unter Geschwistern berechnen zu können, muss zunächst das jeweilige unterhaltsrelevante Einkommen aller Geschwister nach den bereits dargestellten Grundsätzen ermittelt werden. Diejenigen Geschwister, deren Einkünfte unterhalb des Selbstbehaltes liegen und deren Vermögen unterhalb der Schongrenze liegt, scheiden bei der Berechnung der Haftungsanteile aus...mehr

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Elternunterhalt / 8.2.1 Erwerbseinkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit

Bei Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit sind regelmäßig alle Leistungen anzusetzen, d. h. auch Einkünfte, die ein Arbeitnehmer unregelmäßig oder einmalig bezieht. So sind auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstige Zuwendungen, Provisionen bzw. Tantiemen, Prämien und Überstundenvergütungen im Rahmen des Üblichen als Einkommen anzusetzen. Dabei ist bei Einkünft...mehr

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Elternunterhalt / 8.4.1 Schonvermögen für die eigene Altersabsicherung

Die eigene Altersvorsorge des unterhaltspflichtigen Kindes hat Vorrang vor der Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt. Aus diesem Grunde ist anerkannt, dass dem Kind ein verschontes Vermögen für seine eigene Altersvorsorge verbleiben muss. Bei der Bestimmung der Höhe des Altersvorsorgeschonvermögens gibt es keine festen Werte, die herangezogen werden können. Vielmehr ...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.5 Kreditverbindlichkeiten

Kreditverbindlichkeiten werden im Bereich des Elternunterhaltes grundsätzlich großzügiger anerkannt, als in sonstigen Unterhaltsrechtsverhältnissen. Ob eine Verbindlichkeit im Einzelfall zu berücksichtigen ist, kann gleichwohl – wie im Unterhaltsrecht generell üblich – nur im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach billigem Ermessen entschieden werden. Insoweit sind...mehr

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Elternunterhalt / 1.3.1 Schwache Ausgestaltung des Elternunterhaltes

Die wichtigste Besonderheit beim Elternunterhalt liegt darin, dass der Unterhaltsanspruch der Eltern im Vergleich zu anderen Unterhaltsverhältnissen recht schwach ausgestaltet ist. Ein Kind, welches für seine Eltern Unterhalt zahlen soll, muss grundsätzlich keine spürbare und dauerhafte Senkung seines eigenen berufs- und einkommenstypischen Lebensniveaus hinnehmen. Der BGH[1...mehr

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Schell, SGB IX § 48 Verordn... / 2.1 Verordnungsermächtigung für den Bereich der "(interdisziplinären) Früherkennung und Frühförderung"

Rz. 3 Die ""rüherkennung und Frühförderung" i. S. d. § 46 besteht aus einem interdisziplinär abgestimmten, "ganzheitlichen" System ärztlicher, medizinisch-therapeutischer, psychologischer, heilpädagogischer und sozialpädagogischer Leistungen. Die notwendigen medizinischen und (heil-)pädagogischen Leistungen werden als Komplexleistung (Zusammenfassung von mehreren einzelnen L...mehr

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Elternunterhalt / 8 Die Leistungsfähigkeit

Wenn das eigene Einkommen oder Vermögen des Elternteils ausreicht, um die Heimkosten zu bezahlen – also bereits keine Bedürftigkeit vorliegt – muss kein Elternunterhalt gezahlt werden. Dann ist die Frage der Leistungsfähigkeit des Kindes kein Thema mehr. Dies ist allerdings in den meisten Elternunterhaltsfällen nicht so, weshalb der Schwerpunkt der Problematiken in aller Reg...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.5.1 Anforderungen an Interdisziplinäre Frühförderstellen (IFF)

Rz. 29 Als IFFs werden sowohl die IFFs als solche als auch die nach Landesrecht zugelassenen Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum bezeichnet. Nach § 3 FrühV (Rz. 3) sind IFFs familien- und wohnortnahe Dienste und Einrichtungen, die der Früherkennung, Behandlung und Förderung von Kindern dienen, um in interdisziplinäre...mehr

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Elternunterhalt / 8.4 Vermögenseinsatz für den Elternunterhalt

Wichtig Das Vermögen ist seit dem Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes unabhängig von der Anlageform und seiner Höhe grds. in Elternunterhaltsfällen unbeachtlich. Die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR gemäß § 94 Abs. 1a SGB XII stellt allein auf das Einkommen ab. Wird die Einkommensgrenze von 100.000 EUR allerdings überschritten, gilt der Grundsatz, dass un...mehr

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Elternunterhalt / 4.2 Der weitere Ablauf nach Erhalt der Rechtswahrungsanzeige

Nachdem die notwendigen Auskünfte gegenüber dem Sozialamt erteilt und belegt wurden, kann das Sozialamt die Unterhaltsansprüche überprüfen. Einige Zeit nach der Auskunftserteilung verschickt das Sozialamt dann die gefertigten Berechnungen und gibt bekannt, welche Unterhaltsbeträge für die Vergangenheit und für die Zukunft eingefordert werden. Kommt das Sozialamt zu dem Ergeb...mehr

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Elternunterhalt / 8.2.3 Steuererstattungen

Steuererstattungen stellen aus unterhaltsrechtlicher Sicht Einkommen dar. Sie sind in der Regel in dem Jahr, in dem sie anfallen, als Einkommen zu berücksichtigen (so genanntes In-Prinzip). Bei Selbstständigen kann hingegen auf den Zeitraum der Veranlagung abgestellt werden (Für-Prinzip). Ist innerhalb der letzten 12 Monate eine Steuererstattung geflossen, erhöht diese grds....mehr

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Elternunterhalt / 10.4.2 Variante 4.2: Ehegatte verdient mehr als Unterhaltspflichtiger

Nun liegen die Verhältnisse anders herum. Das unterhaltspflichtige Kind K hat ein unterhaltsrelevantes monatliches Einkommen von 1.200 EUR. Seine Ehefrau F hat ein eigenes Einkommen von 3.900 EUR.mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Die interdisziplinäre Früherkennung und Frühförderung i. S. d. § 46 bietet Kindern mit Behinderungen oder Entwicklungsstörungen bis zum Schuleintritt eine frühzeitig einsetzende, individuelle Förderung auf der Basis eines ganzheitlichen Frühförderkonzeptes. Die einzelnen Bestandteile sind: ein niederschwelliges Beratungsangebot für besorgte Eltern/Bezugspersonen des Kin...mehr

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Elternunterhalt / 8.2.7 Der Wohnvorteil

Eine der am häufigsten in der Praxis auftretenden Fragen ist, wie das mietfreie Wohnen in einer im Eigentum stehenden Immobilie zu bewerten ist. Es handelt sich dabei um einen vermögenswerten Vorteil, der unterhaltsrechtlich wie Einkommen behandelt wird, da Unterhaltspflichtige, die keine monatlichen Mietzahlungen aufbringen müssen, entsprechend mehr Geld für den sonstigen L...mehr

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Elternunterhalt / 6.3 Angemessene Kosten für das Pflegeheim

Die Kosten für die in Betracht kommenden Pflegeheime sind uneinheitlich und unterscheiden sich oftmals nicht unerheblich. Die Heimkosten sind aus unterhaltsrechtlicher Sicht im Rahmen des Zumutbaren von dem unterhaltsberechtigten Elternteil so gering wie möglich zu halten. Ein teurer Heimplatz muss daher von dem unterhaltspflichtigen Kind nicht akzeptiert werden. Nur wenn di...mehr

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Elternunterhalt / 2.2 Der Anspruchsübergang nach § 94 SGB XII

Der Unterhaltsanspruch der Eltern gegen die Kinder geht, nachdem das Sozialamt in Vorleistung getreten ist, gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII bis zur Höhe der gewährten Leistungen auf den Sozialhilfeträger über. Das Sozialamt kann dann also den Unterhaltsanspruch, den der Vater oder die Mutter gegen das Kind haben, im eigenen Namen gegen das Kind geltend machen. Voraussetzung...mehr

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Elternunterhalt / 5.1.3 Verteidigungsmöglichkeiten gegen das Auskunftsverlangen

Dem Auskunftsverlangen des Sozialamtes kann in aller Regel nicht viel entgegen gesetzt werden, wenn das Sozialamt hinreichende Anhaltspunkte für ein Überschreiten der Einkommensgrenze von 100.000 EUR hat. Es bringt in den meisten Fällen nichts ein, sich mit dem Sozialamt über die Auskunftsverpflichtung zu streiten. Zwar sind die Schreiben der Sozialämter, mit welchen die Aus...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.6.3 Betreuung in heilpädagogischen Kindergärten, integrativen Kindertagesstätten usw.

Rz. 40 Integrative Kindertagesstätten, heilpädagogische Kindergärten usw. fördern speziell Kinder mit Behinderung bzw. mit drohender Behinderung. Trotzdem sind sie keine IFFs i. S. d. § 46, da sie u. a. nicht unter ärztlicher Verantwortung oder Leitung stehen (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 19.9.2006, L 1 KR 65/04, sowie Ausführungen unter Rz. 5). Einige Vertreter von R...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.1 Steuern

Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind in der Höhe abziehbar, in der sie in dem maßgeblichen Kalenderjahr entrichtet wurden. Es gilt hier das so genannte In-Prinzip. Für Lohnsteuerpflichtige besteht grundsätzlich die Obliegenheit, alle gesetzlichen Möglichkeiten zur Steuerentlastung wahrzunehmen. Aus diesem Grunde besteht auch die Ob...mehr

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Elternunterhalt / 8.1 Selbstbehalt

Der monatliche Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beläuft sich beim Elternunterhalt derzeit auf mindestens 2.000 EUR. Das den Selbstbehalt übersteigende Einkommen ist zudem lediglich zur Hälfte anzurechnen. Praxis-Beispiel Das unterhaltsrelevante Einkommen von S beträgt 2.250 EUR. Nach Abzug des Selbstbehaltes von 2.000 EUR verbleiben noch 250 EUR, von denen 50 % als weit...mehr

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Elternunterhalt / 5.1.1 Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch

Nach § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII geht mit dem Unterhaltsanspruch auch der unterhaltsrechtliche Auskunftsanspruch über. Damit hat das Sozialamt zum einen den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gemäß § 1605 BGB. Dieser Anspruch richtet sich zwar erst einmal nur gegen das Kind selbst als Unterhaltsverpflichteten, sodass der Ehegatte des Kindes nicht zur Auskunftserteilung verpfl...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.5.2 Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)

Rz. 33 Nach § 119 SGB V können Sozialpädiatrische Zentren (SPZs) zur ambulanten sozialpädiatrischen Behandlung ermächtigt werden, wenn sie fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen und die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche sozialpädiatrische Behandlung bieten. Die Behandlung durch sozialpädiatrische Zentren ist auf diejenigen Kinder aus...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.6.1 Zuständigkeitsabgrenzung zwischen IFF und SPZ als Interdisziplinäre Frühförderstellen

Rz. 37 SPZs bieten in integrierter Form spezielle medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Maßnahmen an (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 202 zu § 128). Die Behandlung durch SPZs ist nach § 119 Abs. 2 Satz 1 SGB V auf diejenigen Kinder auszurichten, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Krankheit oder einer drohenden Krankheit nicht von geeigneten Ärzten oder in g...mehr

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Elternunterhalt / 10.4.1 Variante 4.1: Unterhaltspflichtiger verdient mehr als Ehegatte

In diesem Berechnungsbeispiel hat das unterhaltspflichtige Kind K ein unterhaltsrelevantes monatliches Einkommen von 3.900 EUR. Seine Ehefrau F hat ein eigenes Einkommen von 1.200 EUR.mehr

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Elternunterhalt / 2.2.1 Ausschluss des Anspruchsübergang nach § 94 Abs. 1 SGB XII

Es gibt einige Konstellationen, in denen der gesetzliche Übergang von Unterhaltsansprüchen ausgeschlossen ist. Nach § 94 Abs. 1 SGB XII ist dies der Fall soweit der Unterhaltsanspruch durch laufende Zahlungen erfüllt wird (§ 94 Abs. 1 Satz 2 SGB XII), wenn der Unterhaltspflichtige selbst zum Personenkreis des § 19 SGB XII gehört oder der Unterhaltspflichtige mit der leistungsb...mehr

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Elternunterhalt / 3.2 Die Rolle der Geschwister

Hat das unterhaltspflichtige Kind Geschwister, haften alle Geschwister als gleich nahe Verwandte anteilig als Teilschuldner (nicht als Gesamtschuldner) für den Elternunterhalt. Die jeweiligen Haftungsanteile bestimmen sich dabei gemäß § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB nach den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Die anteilige Haftung hat zunächst zur Folge, dass die Leistungsfähigk...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.8 Fahrtkosten für Heimbesuche

Kosten, die den unterhaltspflichtigen Kindern durch Besuche bei den im Heim lebenden Eltern entstehen, können ebenfalls von dem Einkommen abgezogen werden. In der Regel handelt es sich dabei um Fahrtkosten. Die Höhe der Fahrtkosten ist entsprechend der Grundsätze zu berechnen, die bei den berufsbedingten Aufwendungen gelten. Der BGH[1] zu den Fahrtkosten für Heimbesuche wie ...mehr

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Elternunterhalt / 7.4 Realisierbare Ansprüche gegen Dritte

Wenn der unterhaltsbedürftige Elternteil Ansprüche gegen dritte Personen hat, muss er diese realisieren, um seine Bedürftigkeit zu beseitigen. Besonders praxisrelevant sind in diesem Zusammenhang regelmäßig folgende Ansprüche: Schenkungsrückforderungen, Wohnungsrechte und Nießbrauchsrechte sowie Pflegeverpflichtungen. Also immer dann, wenn der bedürftige Elternteil in der Vergan...mehr

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Elternunterhalt / 7.5.1 Der Anspruch auf Familienunterhalt nach §§ 1360, 1360a BGB

Soweit ein vorrangiger Anspruch auf Familienunterhalt gem. §§ 1360, 1360a BGB besteht, schulden die Kindern keinen Elternunterhalt. Nach §§ 1360, 1360a BGB sind Eheleute einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Seinem Umfang nach umfasst der Anspruch auf Familienunterhalt gemäß § 1360a BGB alles, was für die Haush...mehr

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Elternunterhalt / 7.2 Eigenes Vermögen der Eltern

Bevor Kinder Elternunterhalt zahlen müssen, sind die Eltern verpflichtet, ihr Vermögen aufzubrauchen – und zwar vollständig. Nur ein kleiner Notgroschen wird den Eltern als Schonvermögen zugebilligt. Dieser beläuft sich entsprechend dem sozialrechtlichen Schonvermögen nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des S...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.2.3 Förder- und Behandlungsplan

Rz. 16 Der Förder- und Behandlungsplan (§ 46 Abs. 1, § 7 der unter Rz. 3 aufgeführten FrühV) basiert auf den Ergebnissen der interdisziplinären Eingangs- und Verlaufsdiagnostik. Er wird von den Berufsgruppen (Professionen) erarbeitet, die die Diagnostik durchgeführt haben und ist mit den Eltern/Personensorgeberechtigten abzustimmen. Der Förder- und Behandlungsplan beinhaltet ...mehr

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Elternunterhalt / 8.4.2 Die eigene (selbstgenutzte) Immobilie

Die selbstgenutzte eigene Immobilie genießt beim Elternunterhalt einen umfassenden Schutz. Dies bedeutet, dass eine irgendwie geartete Verwertung des selbstgenutzten eigenen Familienheims grds. nicht verlangt werden kann. Die selbstgenutzte Immobilie spielt daher beim Elternunterhalt regelmäßig nur über den anzusetzenden Wohnvorteil eine Rolle. Hinweis Der Wert der selbstgenu...mehr

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Elternunterhalt / 11 Verwirkung von Elternunterhaltsansprüchen

Es gibt Fallkonstellationen, in denen kein Elternunterhalt gezahlt werden muss, obwohl das eigentlich unterhaltspflichtige Kind leistungsfähig zur Zahlung von Elternunterhalt ist. Man spricht dann davon, dass die Unterhaltsansprüche der Eltern verwirkt sind. Es gibt im Wesentlichen zwei Gründe, aus denen sich eine Verwirkung von Elternunterhaltsansprüchen ergeben kann. Diese...mehr

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Elternunterhalt / 5.1.2 Der öffentlich-rechtliche Auskunftsanspruch

Daneben steht dem Sozialamt noch ein öffentlich-rechtlicher Auskunftsanspruch aus § 117 SGB XII zur Verfügung. Dieser Auskunftsanspruch richtet sich – anders als der zivilrechtliche Auskunftsanspruch – unmittelbar gegen das Kind selbst sowie zusätzlich auch gegen den Ehegatten und wird im Wege des Verwaltungsaktes geltend gemacht. Die Unterscheidung dieser zwei Auskunftsansp...mehr

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Elternunterhalt / 7.3 Rücklagen für den eigenen Sterbefall

Die Sozialämter stellen sich häufig auf den Standpunkt, dass Vermögensrücklagen für die eigene Beerdigung von den bedürftigen Eltern zur vorrangigen Bedarfsdeckung verwertet werden müssen. Dies ist allerdings so nicht zutreffend, denn nach der Rechtsprechung gehören generell angemessene Rücklagen für Beerdigungen zum geschützten Vermögen nach § 90 SGB XII. Innerhalb der sozi...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.3.1 Verfahren zwecks Genehmigung der interdisziplinären Frühförderung

Rz. 17 Wenn der Förder- und Behandlungsplan erstellt wurde, ist aufgrund der Landesrahmenempfehlungen i. d. R. eine Genehmigung der Frühfördermaßnahmen seitens der die Kosten tragenden Rehabilitationsträger notwendig. Vorher kann mit der eigentlichen interdisziplinären Förderung nicht begonnen werden. Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 bis 4 FrühV (vgl. Rz. 3) kann der Antrag auf Genehmi...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.3 Beiträge zur Altersvorsorge

Hierunter fallen in erster Linie die Aufwendungen für die so genannte primäre Altersvorsorge, also Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung sowie für die Beamtenversorgung. Auch bei Selbstständigen besteht die unterhaltsrechtliche Möglichkeit, entsprechende Aufwendungen für eine Altersversorgung zu betreiben. Es entspricht inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BGH,...mehr

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Elternunterhalt / 1.2.1 Änderungen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Die für den Elternunterhalt relevanten zentralen gesetzlichen Änderungen beziehen sich auf die Vorschriften zum zu berücksichtigenden Einkommen und den Regress (§§ 43, 94 SGB XII). Die Vorschriften sind aus § 43 Abs. 5 und § 94 Abs. 1 SGB XII a. F. in dem neu eigefügten § 94 Abs. 1a SGB XII zusammengefasst. Dort heißt es wörtlich: "Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigte...mehr