Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Sommer, SGB V § 192 Fortbes... / 2.2.6 Bezieher von Pflegeunterstützungsgeld (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 35a Mit Wirkung zum 1.1.2015 wurde durch das Gesetz zur besseren Vereinbarung von Familie, Pflege und Beruf v. 31.12.2014 (BGBl. I S. 2462) die Erhaltung der Mitgliedschaft nach Abs. 1 Nr. 2 auf den Tatbestand des Bezuges von Pflegeunterstützungsgeld ausgeweitet. Zur Begründung ist in BT-Drs. 18/3124 S. 44 ausgeführt, dass durch die Regelung sichergestellt werde, dass di...mehr

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Sommer, SGB V § 192 Fortbes... / 2.2.2 Krankengeld (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 23 Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt so lange erhalten, wie Anspruch auf Krankengeld besteht oder dieses bezogen wird. Die mitgliedschaftserhaltende Wirkung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Rechtsanspruch auf diese Leistung entsteht. Ob ein Krankengeldanspruch besteht, richtet sich nach §§ 44 ff. Der Anspruch auf Krankengeld ist von der Versicherung...mehr

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Sommer, SGB V § 192 Fortbes... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Bieback, Kein Kurzarbeitergeld für "Kurzarbeit Null"?, NZS 2011 S. 241. Eilts, Die versicherungs- und beitragsrechtlichen Regelungen in der Kranken- und Pflegeversicherung während des Fortbestandes der Mitgliedschaft, Die Beiträge 1999 S. 193, 257. Greiner, Krankengeld und Entgeltfortzahlung bei Organ- oder Gewebespende, NZS 2013 S. 241. Hallmann/Stiphout, Auswirkungen v...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 6. Ausschluss des Umgangsrechts der Eltern(teile) mit ihrem in einer Pflegefamilie lebenden Kind

Eltern, deren Kinder in einem Pflegeverhältnis (Vollzeitpflege als zeitlich befristete oder Dauerpflege nach § 33 SGB VIII oder Heimerziehung gemäß § 34 SGB VIII) leben, bleiben weiterhin umgangsberechtigt.[44] Da auch diese Eltern hinsichtlich ihrer fremduntergebrachten Kinder grundsätzlich eine Rückführungsperspektive haben,[45] muss der Umgang der Eltern mit den Kindern a...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 1. Umgangsausschluss bei unmittelbarer Gewalttätigkeit des Vaters gegen den Sorgeberechtigten (und (un-)mittelbar gegen das Kind)

Ist häusliche Gewalt im Spiel und richtet sich diese unmittelbar nur gegen den anderen Elternteil bei der Übergabe des Kindes an den Umgangsberechtigten, so ist die Rechtsprechung in Bezug auf die Kindeswohlgefährdung zurückhaltend. Denn diese kann dadurch abgewendet werden, dass ein Umgangspfleger das Kind von dem sorgeberechtigten Elternteil abholt und das Kind dem umgangs...mehr

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FF 11/2017, Der Wechselmode... / 2. Bindungen des Kindes – Wille des Kindes

Zutreffend führt der Senat mit Blick auf § 1626 Abs. 3 BGB aus, dass der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen zum Wohl des Kindes gehört (Rn 28). Ebenso zutreffend legt er allerdings dar, dass damit noch nichts über die quantitative Festlegung einer zu treffenden Umgangsregelung gesagt ist. § 1626 Abs. 3 BGB stelle einen einzelnen – wenn auch gewichtigen – Kindeswohlasp...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 2. Wille des Kindes

Das BVerfG stellt in seiner Entscheidung vom 29.11.2012[76] fest, dass der aufgrund seiner eigenen Meinung geäußerte Wille des Kindes und die Folgen eines gegen diesen Willen angeordneten Umgangs erhebliches Gewicht haben. Mit der Kundgabe seines Willens macht das Kind von seinem Recht zur Selbstbestimmung Gebrauch.[77] Dadurch wird einerseits das Kind in seiner Individualit...mehr

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zfs 11/2017, Anspruch des noch im Haushalt der Eltern lebenden volljährigen und berufstätigen Kindes wegen vermehrter Bedürfnisse auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens

BGB § 843 Abs. 1 § 1619 Leitsatz Auch das noch im Haushalt der Eltern lebende, volljährige und berufstätige Kind kann unter dem Aspekt vermehrter eigener Bedürfnisse, § 843 Abs. 1 Alt. 2 BGB, einen Anspruch auf Ersatz seines Haushaltsführungsschadens geltend machen. OLG Saarbrücken, Urt. v. 1.6.2017 – 4 U 122/16 Sachverhalt Der Kl. ließ sich in der Nacht eines von ihm aufgesuchte...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / III. Ausschlussgründe aufseiten des Kindes

1. Umgangsausschluss bei Gewalttätigkeit, massiven Beleidigungen und Bedrohungen des Vaters Ist das Kind durch den umgangsberechtigten Elternteil geschlagen worden, so hat die miterlebte Gewalt negative Auswirkungen auf seine Entwicklung. Die eigene Verletzung, aber auch die (wahrgenommene) Bedrohung oder Verletzung einer engen Bezugsperson kann bei ihm nahezu durchgängig ein...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 3. Verfeindung der Eltern

Die Verfeindung der Eltern und die daraus resultierende ablehnende Haltung des sorgeberechtigten Elternteils allein rechtfertigen grundsätzlich nicht den Ausschluss des Umgangsrechts.[31] Nach dem geltenden Recht steht es dem die Sorge allein ausübenden Elternteil nicht zu, lediglich durch die Formulierung einer hartnäckigen Ablehnung aller Umgangskontakte den nicht sorgeber...mehr

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FF 11/2017, Anforderungen a... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich, auch im Wege des Eilantrags, gegen den im Wege der einstweiligen Anordnung erfolgten teilweisen Entzug der elterlichen Sorge für seine beiden im Jahr 2016 geborenen Zwillingstöchter. [2] 1. a) Der Beschwerdeführer, ein belgischer Staatsangehöriger, ist Vater zweier Kinder. Die Eltern leben voneinander getrennt. Der Beschwerdeführer woh...mehr

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FF 11/2017, Auskunftspflich... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt als Vater des im Juli 2004 geborenen betroffenen Kindes vom Kreisjugendamt (Antragsgegner) als Ergänzungspfleger Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes. [2] Den geschiedenen, gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist die elterliche Sorge in den Teilbereichen Gesundheitssorge, Recht zur Beantragung von Jugendhilfe und Aufenthaltsbe...mehr

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FF 11/2017, Der Wechselmode... / 1. Möglichkeiten einer korrigierenden Anwendung des § 1687 BGB

§ 1687 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB geben dem Elternteil, bei dem sich das Kind aufgrund der gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens; das sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Ent wicklung des Kindes haben. Wird ein Wechselmodel...mehr

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FF 11/2017, Anrechenbarkeit... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung befasst sich mit der Anrechnung von Familienzulagen nach dem EU-Beamtenstatut auf den Kindesunterhalt. EU-Bedienstete erhalten sie zusätzlich zu einer großzügigen Grundvergütung; hinzu kommen andere Zulagen und Vorteile etwa bei Urlaub, Umzug, Dienstreisen, Versicherung und Steuern. Familienzulagen gibt es kumulativ in drei Formen: als Kinder-, Haushalts- un...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / I. Aufbau des Gesetzes

Den Vorschriften des § 1684 Abs. 4 S. 1 und 2 BGB ist zu entnehmen, dass sie sich in den beiden Sätzen hinsichtlich der Zeit des Ausschlusses des Umgangsrechts unterscheiden. Bei § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB geht es um einen Ausschluss für längere Zeit oder auf Dauer. Diese Zeitbegrenzung fehlt der Norm des § 1684 Abs. 4 S. 1 BGB. Sie regelt im Umkehrschluss zu § 1684 Abs. 4 S. 2 ...mehr

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AGkompakt 11/2017, Vermögen der Eheleute bei der Verfahrenswertberechnung einer Ehesache

Der Verfahrenswert einer Ehesache bemisst sich nach § 43 FamGKG. § 43 Ehesachen (1) 1In Ehesachen ist der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen. 2Der Wert darf nicht unter 3 000 Euro und nicht über 1 Milli...mehr

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FF 11/2017, Der Wechselmode... / 1. Verteilungsgerechtigkeit statt Kindeswohl?

Wie dem auch sei: Nunmehr können Familiengerichte Umgangsregelungen mit dem Inhalt eines paritätischen Wechselmodells anordnen und es stellt sich die Frage nach den Entscheidungsmaßstäben. Vorgelagert ist freilich die Frage, ob der XII. Zivilsenat des BGH mit dieser Entscheidung den Weg zur Etablierung des Wechselmodells als Standardmodell einschlagen möchte. Diese Frage, der...mehr

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FF 11/2017, Ehe für alle – ... / 4. Welche Auswirkungen hat die Gesetzesänderung?

Die gleichgeschlechtliche Ehe ist eine Ehe wie auch die von Mann und Frau. Das heißt, dass alle die Ehe betreffenden Regelungen auch für sie gelten, von der Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 BGB) über den Familienunterhalt (§ 1360 BGB) bis zum Ehegattensplitting, der Krankenversicherung und der Hinterbliebenenversorgung. Die gleichgeschlechtliche Ehe kann gesc...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 3. Loyalitätskonflikt

Das Kind kann sich in einem Loyalitätskonflikt befinden, wenn zwischen dem sorgeberechtigten Elternteil und dem umgangsberechtigtem Elternteil ein erheblicher Konflikt besteht.[86] Angesichts dieses elterlichen Konfliktes kann das Kind schlicht überfordert sein. Lehnt das Kind den Umgang mit nachvollziehbaren Gründen ab, ist der Umgang (befristet) auszuschließen.[87]mehr

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FF 11/2017, Der Wechselmode... / 1. Erziehungseignung der Eltern

Im Hinblick auf die Erziehungseignung stellt der Senat auf die "Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern" (Rn 25) ab. Dabei handelt es sich freilich um die Grundvoraussetzung für die gedeihliche Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge ohne oder nach einer Beziehung überhaupt, ohne dass damit Spezifika des Wechselmodells angesprochen wären. Insoweit besteht auc...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 7. Sonstige Gründe

Ist der Umgangsberechtigte HIV-infiziert, so rechtfertigt diese Tatsache allein keinen Ausschluss des Umgangsrechts. Denn eine Infizierung ist bei einem normalen sozialen Kontakt nicht möglich.[62] Befindet sich der Umgangsberechtigte in Strafhaft, so rechtfertigt das grundsätzlich auch keinen Ausschluss des Umgangsrechts.[63] Für die Frage, ob ein Ausschluss des Umgangsrecht...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 1. Umgangsausschluss bei Gewalttätigkeit, massiven Beleidigungen und Bedrohungen des Vaters

Ist das Kind durch den umgangsberechtigten Elternteil geschlagen worden, so hat die miterlebte Gewalt negative Auswirkungen auf seine Entwicklung. Die eigene Verletzung, aber auch die (wahrgenommene) Bedrohung oder Verletzung einer engen Bezugsperson kann bei ihm nahezu durchgängig ein Trauma erzeugen.[72] Die häusliche Gewalt kann dadurch zu panischen Angstreaktionen des Ki...mehr

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FoVo 11/2017, Nichtberücksi... / 2 II. Die Entscheidung

LG Düsseldorf verweist die Sache zurück Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 793 ZPO) und führt in der Sache zur Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses und Rückgabe der Sache an das Amtsgericht. Ab welcher Höhe ein eigenes Einkommen des Unterhaltsberechtigten seine Berücksichtigung bei der Bestimmung der Pfändungsfreibeträge aus Arbeitseinkommen des Unter...mehr

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FoVo 11/2017, Keine Berücks... / 1 I. Der Fall zusammengefasst

Schuldner und ein unterhaltsberechtigtes Kind Am 9.7.2014 wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet, der einem minderjährigen Kind aus erster Ehe zum Unterhalt verpflichtet ist. Von seiner zweiten Ehefrau hat sich der Schuldner getrennt und zahlt ihr keinen Unterhalt, weshalb deren Nichtberücksichtigung nach § 850c ZPO gerichtlich besch...mehr

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FF 11/2017, Der Wechselmode... / 2. Rückgriff auf Strukturmerkmale des Sorgerechts

Freilich bedarf es dieser Uminterpretation des für das Residenzmodell geschaffenen § 1687 BGB nicht. Die Abgrenzung der elterlichen Kompetenzbereiche im Wechselmodell (einerlei, ob dieses im Konsens begründet wurde oder auf Grundlage gerichtlicher Anordnung gelebt wird) ergibt sich aus allgemeinen Grundsätzen: Das Sorgerecht ist ein treuhänderisches Recht, ein den Eltern zum...mehr

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FF 11/2017, Handbuch Begleiteter Umgang – Pädagogische, psychologische und rechtliche Aspekte

Klinkhammer/Prinz (Hrsg.)3. Aufl. 2016, 469 Seiten, 42 EUR, Bundesanzeiger-Verlag, ISBN 978-3-8462-0648-5 Bei dem "Handbuch Begleiteter Umgang" handelt es sich um ein interdisziplinäres Werk von Psychologen, (Heil-) Pädagogen, Juristen und Erziehern. Sie haben sich dem Thema des § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB verschrieben, wonach das Familiengericht insbesondere anordnen kann, ...mehr

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FoVo 11/2017, Nichtberücksi... / 3 Der Praxistipp

Unterhaltsberechtigte wirken sich für den Schuldner positiv aus … Der Schuldner profitiert von jeder gesetzlich unterhaltsberechtigten Person. Er erhält neben seinem Freibetrag von 1.133,80 EUR für die erste unterhaltsberechtigte Person weitere 426,71 EUR und für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person jeweils 237,73 EUR an pfändungsfreiem Betrag. Damit aber nicht ...mehr

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zerb 11/2017, BFH weitet An... / a) Allgemeines

Für die Praxis ist das Urteil von großer Relevanz: Üblicherweise werden freiwillige Pflegeleistungen innerhalb der Familie, insbesondere von Kindern gegenüber ihren Eltern erbracht. Daher muss bei sämtlichen Erwerben von Todes wegen sowie solchen zu Lebzeiten geprüft werden, ob der "Pflegefreibetrag" in Betracht kommt. Denn gerade derjenige Angehörige, der sich gegenüber dem...mehr

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zerb 11/2017, Pflegefreibet... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung – FGO – ). Das FG hat zu Recht entschieden, dass der Erwerb der Klägerin wegen der von ihr gegenüber M erbrachten Pflegeleistungen in Höhe von 20.000 EUR nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG steuerfrei ist. 1. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG bleibt ein steuerpflichtiger Erwerb bis zu 20.0...mehr

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FF 11/2017, FF 11/2017 / Abstammung

BGH, Beschl. v. 13.9.2017 – XII ZB 403/16 Führt von den nach Art. 19 Abs. 1 EGBGB für die Feststellung der Vaterschaft alternativ berufenen Rechtsordnungen zum Zeitpunkt der Geburt nur eine Rechtsordnung zur rechtlichen Vaterschaft (hier: des italienischen Ehemanns der Mutter aufgrund Anwendung deutschen Rechts), so kann diese grundsätzlich nur nach dem gemäß Art. 20 EGBGB an...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 2. Sexueller Missbrauch

Bei sexuellen Missbrauchsfällen ist danach zu unterscheiden, ob der sexuelle Missbrauch nachgewiesen ist oder ob hierzu lediglich ein Verdacht besteht. Ein nachgewiesener Missbrauch durch den nicht betreuenden Elternteil rechtfertigt regelmäßig den Ausschluss des Umgangsrechts.[24] Denn er stellt eine nachhaltige Gefährdung des Kindeswohls dar. So hat das OLG Hamm[25] zutreff...mehr

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zerb 11/2017, BFH weitet An... / b) "Pflegefreibetrag" auch bei gesetzlicher Unterhaltsverpflichtung

Wegweisend und Kern der aktuellen Entscheidung des BFH ist die Feststellung des unter anderem für die Erbschaft- und Schenkungsbesteuerung zuständigen 2. Senats, dass ein Erwerb von Todes wegen iSd § 3 ErbStG (bzw. eine Schenkung unter Lebenden iSd § 7 ErbStG) auch dann ein angemessenes Entgelt für unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt gewährte Pflege iSd § 13 Abs....mehr

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FF 11/2017, Änderung der Mindestunterhaltsverordnung

Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 28.9.2017 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BGBl I S. 3525) wurde aufgrund des § 1612a Abs. 4 BGB der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gemäß § 1612a Abs. 1 BGB zum 1.1.2018 und 1.1.2019 neu festgelegt. Diese Änderungen wirken sich unmittelbar auf die zum 1.1.2018 zu er...mehr

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FF 11/2017, Der Wechselmode... / 2. "Das Wechselmodell anzuordnen, wenn es dem Kindeswohl im konkreten Fall am besten entspricht"

Dies sieht auch der XII. Zivilsenat so, der mit seinem Beschluss keineswegs den ersten Schritt zu einer Etablierung des Wechselmodells als Standardmodell unternommen hat. So kritikwürdig die Entscheidung auf der einen Seite sein mag, so begrüßenswert deutlich erteilt sie einer solchen Tendenz eine Absage, denn gleich im ersten Leitsatz ist nach dem Ausspruch der Zulässigkeit...mehr

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zerb 11/2017, BFH weitet An... / 6

Auf einen Blick Nach der Entscheidung des BFH vom 10.5.2017 kommt es im Erb- und Schenkungsfall im Rahmen der Anwendung des "Pflegefreibetrags" iSd § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG – entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung – nicht (mehr) darauf an, ob aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses (insbesondere Eltern-Kind-Verhältnis) eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Pflegende...mehr

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zfs 11/2017, Anspruch des n... / Leitsatz

Auch das noch im Haushalt der Eltern lebende, volljährige und berufstätige Kind kann unter dem Aspekt vermehrter eigener Bedürfnisse, § 843 Abs. 1 Alt. 2 BGB, einen Anspruch auf Ersatz seines Haushaltsführungsschadens geltend machen. OLG Saarbrücken, Urt. v. 1.6.2017 – 4 U 122/16mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / Einführung

Das Umgangsrecht steht unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG.[1] Danach sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Ihren einfachgesetzlichen Ausdruck hat diese Anforderung in § 1626 Abs. 3 S. 1 BGB gefunden. Danach gehört zum Wohl des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Dieser Gru...mehr

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zerb 11/2017, Erfordernis d... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, in der Sache aber unbegründet. 1. Die Voraussetzungen für die beantragte Berichtigung des Grundbuchs nach § 22 GBO sind nicht gegeben. Auf der Grundlage der "Vereinbarung über Abschichtung einer Erbengemeinschaft" aus Oktober 2015 kann die Löschung der Beteiligten zu 1), 2) und 9) als in Abteilung I laufende Nummer 3 des in Rede stehenden Grundbuc...mehr

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zerb 11/2017, Erfordernis e... / Sachverhalt

Die im Grundbuch als Eigentümerin von Wohn- und Teileigentum eingetragene Bauträgerin verkaufte die Wohnung und den Tiefgaragenstellplatz mit Urkunde vom 1.3.2016 an den Vater des Beteiligten. Die gleichzeitig zu dessen Gunsten bewilligte Vormerkung wurde in den Grundbüchern jeweils am 7.3.2016 eingetragen. Der Vater des Beteiligten verstarb am 5.6.2016. Der Beteiligte beantr...mehr

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zerb 11/2017, BFH weitet An... / 2. Kein Pflegefreibetrag bei gesetzlich zum Unterhalt verpflichteten Personen?

Hauptkampflinie in Praxis und Dogmatik war bisher die Frage, ob das Bestehen einer gesetzlichen (familienrechtlichen) Unterhaltspflicht aufgrund Verwandtschaftsverhältnisses nach den §§ 1601 ff, 1589 S. 1 BGB die Gewährung einer Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG ausschließt. Dies wird sowohl von der Finanzverwaltung[9] als auch großen Teilen der Literatur bejaht....mehr

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zfs 11/2017, Anspruch des n... / 2 Aus den Gründen:

" … 4. Der Kl. hat Anspruch auf Ersatz eines Haushaltsführungsschadens i.H.v. 4.026 EUR." a. In dem Verlust der Fähigkeit, weiterhin Haushaltsarbeiten zu verrichten, liegt ein ersatzfähiger Schaden. Er stellt sich je nachdem, ob die Hausarbeit als Beitrag zum Familienunterhalt oder den eigenen Bedürfnissen des Verletzten diente, entweder als Erwerbsschaden i.S.d. § 843 Abs. 1...mehr

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FF 11/2017, Der Wechselmode... / IV. "Die sorgerechtlichen Folgen lassen sich im allgemeinen § 1687 BGB entnehmen" – Zur Kompetenzverteilung zwischen den Eltern

Sind diese Voraussetzungen erfüllt und wurde deshalb eine Umgangsregelung in Form des Wechselmodells angeordnet, stellt sich die Frage nach der Umsetzung dieses Modells. Dabei können Probleme auftreten, weil der Gesetzgeber bewusst keine Regelungen hierzu vorgesehen hat. Trotzdem fasst sich der Senat kurz und erklärt: Zitat "Die sich aus der umgangsrechtlichen Anordnung des We...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 4. Entführungsgefahr

Eine konkrete Entführungsgefahr rechtfertigt einen Ausschluss des Umgangs.[38] Nach OLG Köln[39] kann der völlige Ausschluss des Umgangsrechts nur angenommen werden, wenn begründete Gefahr zu der Annahme besteht, der das Umgangsrecht beanspruchende Elternteil werde dieses dazu missbrauchen, das betroffene Kind dem Zugriff des anderen Elternteils zu entziehen. Für die Annahme...mehr

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FoVo 11/2017, Nichtberücksi... / 1 I. Der Fall

Nichtberücksichtigung Unterhaltsberechtigter Die Gläubigerin hat das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet und beantragt nunmehr die Nichtberücksichtigung der Ehefrau sowie der gemeinsamen Kinder zur Hälfte bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens. Information: Die Lohnabrechnung Die Gehaltsabrechnung des Schuldners für September 2016 weise die Lohnsteuerklasse I...mehr

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FF 11/2017, Anforderungen a... / Leitsatz

1. Die vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge erfordert umso weitreichendere Sachverhaltsermittlungen, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden des Kindes wiegt, in je größerer zeitlicher Ferne der zu erwartende Schadenseintritt liegt und je weniger wahrscheinlich dieser ist. (Rn 19) 2. Die bloße Existenz "besserer" Alternativen vermag den Entzug der elterliche...mehr

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zerb 11/2017, Methodische G... / a) Korrekturnotwendigkeit bzgl. des Ermessens des Testamentsvollstreckers bei der Mittelverwendung?

Vor allem ältere Verwaltungsanordnungen räumen dem Testamentsvollstrecker ein sehr weites Ermessen bei der Mittelverwendung für den Behinderten ein. Im Urteil des BSG vom 17.2.2015 ging es um eine solch weite Anordnung.[85] Das BSG anerkennt die erbrechtliche Lage und verneint das Vorhandensein von bereiten Mitteln im Sinne des Sozialrechts: denn der Testamentsvollstrecker d...mehr

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FoVo 11/2017, Nichtberücksi... / Leitsatz

1. Aus der Lohnsteuerklasse IV kann auf gleichhohe Einkünfte des Ehegatten des Schuldners geschlossen werden. 2. Dies rechtfertigt nach § 850c Abs. 4 ZPO die Nichtberücksichtigung des Ehegatten wie der Hälfte der gemeinsamen Kinder bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens. LG Düsseldorf, Beschl. v. 16.3.2017 – 25 T 143/17mehr

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FF 11/2017, Anrechenbarkeit... / Leitsatz

1. Die nach Art. 67 Abs. 1 Buchst. b des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften gezahlte Kinderzulage kommt dem betreuenden Elternteil und dem barunterhaltspflichtigen Elternteil gleichermaßen zugute und ist daher in vollem Umfang nur zur Hälfte auf den Barunterhaltsbedarf eines minderjährigen Kindes anzurechnen. 2. Eine Anrechnung der gemäß Art. 67 Abs. 1 Buchst...mehr

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FF 11/2017, Auskunftspflich... / Leitsatz

a) Ist den Eltern die Gesundheitssorge entzogen, so richtet sich insoweit der Auskunftsanspruch eines Elternteils über die persönlichen Verhältnisse des Kindes vorrangig gegen den Inhaber der Gesundheitssorge (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 14.12.2016 – XII ZB 345/16, FamRZ 2017, 378). b) Eine Auskunftserteilung kann dem Kindeswohl widersprechen, wenn zu befürchten ist, das...mehr

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FF 11/2017, Der Wechselmode... / I. Beredtes Schweigen des Gesetzgebers

In einem grundlegenden Beschluss[1] hat der BGH entschieden, das geltende Kindschaftsrecht lasse eine gerichtliche Umgangsregelung zu, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt. Das Gericht hat sich damit gegen die weit überwiegende Auffassung[2] in Rechtsprechung und Literatur gestellt. D...mehr