Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderbetreuung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Betreuungsfreibetrag

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Von Verfassungs wegen gehört zum > Existenzminimum eines Kindes nicht nur der sächliche Mindestbedarf, sondern darüber hinaus auch der Betreuungsbedarf und der Erziehungsbedarf. Dies ist bei der Besteuerung der Eltern zu berücksichtigen, denn die von den Eltern zu erbringende Betreuungs- und Erziehungsleistung mindert deren wirtschaftliche Le...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Betreuungsgeld

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Betreuungsgeld, das Eltern erhalten, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ohne Inanspruchnahme öffentlicher Angebote wie etwa > Kindergarten betreuen (vgl §§ 4a–4d, § 27 Abs 3 BEEG – unvereinbar mit Art 72 Abs 2 GG und nichtig; BVerfG 140, 65 vom 21.07.2015 – 1 BvF 2/13, BGBl 2015 I, 1565) führt als Sozialleistung nicht zu besteuerbare...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Internat

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 > Ausbildungsfreibetrag Rz 15 ff, > Internationale Schulen Rz 2, > Kinderbetreuung, > Krankheitskosten Rz 10 Asthma, > Krankheitskosten Rz 10 Auswärtige Unterbringung, > Krankheitskosten Rz 10 Internat, > Krankheitskosten Rz 10 Privatschule, > Schulgeld. Aufwendungen für die Unterbringung eines schwer erziehbaren Kindes in einem Internat, von dem au...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Internationale Schulen

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Internationale Schulen werden zB von privaten Trägern oder Auslandsinstitutionen im > Inland (zB in Berlin, Bonn, München und Potsdam), aber auch im > Ausland Rz 1 unter Beteiligung aus Deutschland entsandter Lehrkräfte betrieben. Eine Übersicht aller deutschen Auslandsschulen findet sich unter www.auslandsschulwesen.de, einer Seite der Zentr...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.10 Berufsberatung zu den Leistungen der Arbeitsförderung

Rz. 34 Die Regelung in Nr. 5 greift insbesondere den Förderungsgrundsatz auf und verdeutlicht zusätzlich über die sich schon aus dem SGB I ergebenden Auskunfts- und Beratungspflicht die Bedeutung der Leistungserbringung für die Entscheidungen des Ratsuchenden. Gegenstand der Beratung wird stets das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium sein, das für die Vorhaben des Ratsuch...mehr

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FF 12/2019, Bemessung des n... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Antragsgegnerin begehrt als Scheidungsfolgesache nachehelichen Unterhalt vom Antragsteller. [2] Die Beteiligten schlossen am 14.5.1996 die Ehe und trennten sich spätestens im Juni 2013. Ihre beiden im Juli 1999 bzw. Juli 2001 geborenen Söhne lebten fortan bei der Antragsgegnerin. Der beim V.-Konzern beschäftigte Antragsteller arbeitete während der Ehe durch...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / IV. Haushaltsvorstände (Haushaltsführungsschaden)

Rz. 122 Der nicht berufstätige Geschädigte erleidet einen Erwerbsschaden, wenn er während des verletzungsbedingten Ausfalls seinen Haushalt nicht mehr führen kann. Der Haushaltsführungsschaden des Nichtberufstätigen wird in der Praxis der Verkehrsunfallbearbeitung häufig übersehen. Rz. 123 Die Haushaltsführung stellt eine Erwerbstätigkeit i.S.d. § 842 BGB dar und/oder begründ...mehr

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§ 9 Familienrecht / d) Unterhalt

Rz. 43 Unterhaltsfragen spielen in Scheidungsverfahren eine ganz erhebliche Rolle. Durch den Unterhaltsanspruch sollen insbesondere Nachteile ausgeglichen werden, die dadurch entstanden sind, dass ein Ehepartner wegen der Familie auf seine eigene berufliche Laufbahn verzichtet hat. Außerdem sollen Kinder dadurch geschützt werden, dass das Elternteil, das sie versorgt, nicht ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 87 Die Gesetzesentwicklung zu § 1615l BGB ist 2007 rasant verlaufen. Zunächst entschied das BVerfG, dass die unterschiedliche Regelung der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder mit Art. 6 Abs. 5 GG unvereinbar ist. Die nacheheliche Solidarität bei geschiedenen Ehegatten im Gegensatz zu nicht miteinander verheirateten Eltern rechtfertig...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2.2 Unterhaltstatbestände

Rz. 89 Nach § 1615 l Abs. 1 BGB hat der Vater für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt der Mutter Unterhalt zu gewähren, einschließlich der Kosten der Schwangerschaft und Entbindung, die außerhalb dieses Zeitraums entstehen. Rz. 90 Über den Zeitraum des Abs. 1 hinausgehend hat der Vater der Mutter Unterhalt zu gewähren, soweit diese aufgrund einer durch die...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2.5 Bedürftigkeit der Mutter

Rz. 98 Das Maß des der Mutter zustehenden Unterhalts ist bereits durch den Halbteilungsgrundsatz beschränkt (Rz. 95). Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwieweit die Bedürftigkeit der Mutter zu verneinen ist, wenn sie ein überobligationsmäßiges Einkommen erzielt. Für eine bedarfsmindernde Anrechnung überobligatorischer Leistungen findet § 1577 Abs. 2 BGB analoge Anwendun...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.2 Erweiterte Unterhaltspflicht der Eltern

Rz. 48 Für Eltern gilt die erweiterte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB. Ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber müssen Eltern alle verfügbaren Mittel einschließlich ihres Vermögensstammes (Diederichsen, in: Palandt, BGB, § 1603 Rz. 66) zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig verwenden. Ihnen verbleiben aber nach der Düsseldorfer Tabelle als...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Haushaltszugehörigkeit

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Haushaltszugehörigkeit bedeutet die Aufnahme in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art. Die Haushaltszugehörigkeit einer Person ist bedeutsam für das > Kindergeld (vgl §§ 63 Abs 1 Satz 1 Nr 2, 64 Abs 2 Satz 1 EStG), die > Kinderfreibeträge und für > Pflegekinder Rz 2 (vgl § ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hausaufgabenhilfe

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Vergütungen für Personen, die Hausaufgabenhilfe leisten, unterliegen idR nicht dem LSt-Abzug. Es handelt sich nicht um > Arbeitslohn, sondern um Einnahmen aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG; > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit Rz 12), ggf um Einnahmen aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 26 EStG kann bei N...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Vorrang der Betriebsausgaben oder Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG kann der Stpfl nur beanspruchen, soweit es sich bei den Aufwendungen nicht um BA/WK handelt (§ 35a Abs 5 Satz 1 EStG). § 35a EStG kommt deshalb zB nicht in Betracht für die Reinigung der (Zweit-)Wohnung bei einer > Doppelte Haushaltsführung . Dies gilt sowohl bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hauslehrer

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 > Haushaltshilfe Rz 22/1, > Kinderbetreuung Rz 25, > Lehrer Rz 1.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Für ein hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis, das in einem inländischen Haushalt des Stpfl ausgeübt wird, kann eine Ermäßigung der ESt nach § 35a EStG beantragt werden. Die Steuerermäßigung kommt für Aufwendungen in Betracht, die keine BA/WK sind und die nicht bereits als SA oder > Außergewöhnliche Belastung Rz 75ff berücksichtigt werden. ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Überblick über die steuerliche Begünstigung

Rz. 5 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Ausgaben für eine Hilfe im Privathaushalt (Haushaltshilfe) gehören grundsätzlich zu den durch den > Grundfreibetrag abgegoltenen, nicht weiter abziehbaren Aufwendungen für die private Lebenshaltung (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG; > Lebensführung). Sie sind selbst dann keine WK, wenn wegen der Erwerbstätigkeit des Stpfl und/oder seines Ehegatten eine ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Vorrang der Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen

Rz. 18 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Soweit Aufwendungen als > Sonderausgaben – zB Erhaltungsmaßnahmen nach § 34f EStG – oder als > Außergewöhnliche Belastungen – zB Pflege- und Betreuungskosten (> Rz 23, 41/2) als > Krankheitskosten – berücksichtigt worden sind, erhält der Stpfl keine Steuerermäßigung (§ 35a Abs 5 Satz 1 EStG). Dies gilt für haushaltsnahe Beschäftigungsverhält...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Witwen

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Verwitwete Personen werden für die ESt/LSt grundsätzlich wie andere > Alleinstehende behandelt. Nur für das Todesjahr des Ehegatten / eingetragenen > Lebenspartner werden sie noch wie Ehegatten besteuert (> Ehegattenbesteuerung): Wenn beide im Todesjahr unbeschränkt steuerpflichtig waren (> Unbeschränkte Steuerpflicht) und nicht dauernd getre...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Binnenschiffer

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die auf einem Binnen- oder Flusskreuzfahrtschiff tätigen ArbN (Bordpersonal) haben während ihrer Tätigkeit auf dem Schiff dort keine > Erste Tätigkeitsstätte, denn ein Schiff ist keine ‚ortsfeste’ Einrichtung iSd § 9 Abs 4 Satz 1 EStG (vgl > Rz 3 mwN). Die ArbN verrichten deshalb ab dem Verlassen ihrer Wohnung bis zur Rückkehr dorthin Auswärt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Bedeutung des Wohnsitzes

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Der steuerrechtliche Wohnsitzbegriff wird in § 8 AO bestimmt. Diese Vorschrift enthält eine vom zivilrechtlichen Wohnsitzbegriff des § 7 BGB abweichende Definition, die nicht auf den rechtsgeschäftlichen Willen des Stpfl abstellt, sondern auf die tatsächliche Gestaltung und damit auf äußere Merkmale. Sie gilt für das gesamte Steuerrecht (BFH/...mehr

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FF 10/2019, Kindesunterhalt... / Leitsatz

1. Bei einer Betreuung des gemeinsamen Kindes durch beide Elternteile im Verhältnis von 45 % zu 55 % kann von einem unterhaltsrechtlichen paritätischen Wechselmodell, bei dem beide Elternteile quotal für den Unterhaltsbedarf des Kindes einzustehen haben, noch keine Rede sein. 2. Der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Sorge- und Umgangssachen (Beschl. v. 1.2.201...mehr

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FF 10/2019, Kindesunterhalt... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten über den Kindesunterhaltsanspruch der am … 2008 geborenen Antragstellerin gegen den Antragsgegner, ihren Vater. [2] Der Antragsgegner ist Beamter der B … und arbeitete zunächst Vollzeit im Schichtdienst. Aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Dienstherrn arbeitete er ab dem 1.4.2016 lediglich noch mit 80 % seiner regelmäßigen wöchentlichen Arbe...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.3 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Rz. 447 [Haushaltsnahe Dienstleistungen → Zeile 5] Unter haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG) fallen nur Tätigkeiten, die keine handwerklichen Leistungen i. S. d. § 35a Abs. 3 EStG sind und gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Es wird eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister als Hilfe im Haushalt in...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2 Abziehbare Sonderausgaben

Rz. 26 Sonderausgaben-Pauschbetrag Haben Sie keine oder nur ganz geringe in der Anlage Sonderausgaben aufgeführten Aufwendungen, wird für diese Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 EUR, bzw. 72 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten, berücksichtigt. Rz. 27 [Kirchensteuer, Kirchgeld → Zeile 4] Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehegatten tatsächl...mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / III. Zeitenwende – Tendenzen zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

In der Literatur fand die weitgehende Vertragsfreiheit gewährende Rechtsprechung des BGH durchaus Zustimmung.[34] Es gab jedoch bereits damals kritische Stimmen, die forderten, dass die Gerichte stärker korrigierend eingreifen müssten. Es sei ein Schutz vor Übervorteilung erforderlich. Der Ehegatte, der infolge Hausarbeit und Kindererziehung ökonomisch vom anderen Ehegatten ...mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / IV. Aktuelle Praxis der Gestaltung von Eheverträgen

Die Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle hat bewirkt, dass in der Praxis – mag es kraft Einsicht oder aus Furcht davor, unwirksame oder der Anpassung unterfallende Vereinbarungen zu treffen, geschehen – mehr Bedacht darauf genommen wird, ausgewogenere Regelungen zu finden. Auch die Notare haben einen umfangreichen Belehrungsapparat in ihre Verträge aufgenommen. Totalverzichte...mehr

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FF 09/2019, Ehevertrag in z... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbund um einen Stufenantrag zum Zugewinnausgleich und die Wirksamkeit eines Ehevertrags. [2] Der 1968 geborene Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) und die 1965 geborene Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) schlossen im Oktober 1995 die Ehe. Aus ihrer Verbindung sind vier gemeinsame Kinder hervorgegangen, ein bereits vor der ...mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / II. Funktion des Ehevertrages nach dem 1. EheRG – Primat der Privatautonomie

Im Spiegel Nr. 27/1977[11] erschien zum Inkrafttreten des neuen Scheidungsrechts am 1.7.1977 ein Artikel mit dem Titel "Neues Scheidungsrecht: Dreimal zahlen". Der Artikel betont, dass von der ursprünglichen Grundidee, Unterhalt nur als Hilfe zur Selbsthilfe zu gewähren, so gut wie nichts im Gesetzgebungsprozess übrig geblieben sei. Den Ehemännern werde bewusst, durch das Eh...mehr

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ZErb 09/2019, Fortbestehen ... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, soweit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes zum Nachteil der Antragstellerin entschieden worden ist, und zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht. I. Das Oberlandesgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, der Betreuungsunterhal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1 Schrifttum:

Kanzler, ESt-rechtliche Folgen bei Auflösung der Ehe, DStR 1990, 367; Wendt, Familienbesteuerung u GG, in FS für Tipke, 1995, 47; Müller, Die Bedeutung eines erfolglosen Versöhnungsversuchs für das dauernde Getrenntleben von Ehegatten (§§ 26, 26b EStG), DStZ 1997, 86; Dörn, Ermittlungen des FA bei dauerndem Getrenntleben von Eheleuten, StB 1997, 197; Lietmeyer, Ehegattensplittin...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 4 Mitwirkung des Ehegatten/Lebenspartners (Abs. 1 S. 2)

Rz. 11 § 26a Abs. 1 S. 2 EStG regelt für den Fall der Mitwirkung des Ehegatten an der Einkunftserzielung die Zurechnung von Einkünften und gehört damit systematisch zu § 2 EStG, der regelt, wem Einkünfte persönlich zuzurechnen sind. Rz. 12 Die Vorschrift ist historisch zu erklären. Nach § 1356 Abs. 2 BGB i. d. F. bis 1976 war die Ehefrau auf familienrechtlicher Grundlage zu A...mehr

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Jung, KiQuTG § 2 Maßnahmen ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 10 benennen die Handlungsfelder, auf denen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung erfolgen sollen. Diese entsprechen den im "Communiqué Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern" aus dem Jahr 2014 festgelegten Handlungsfeldern, welche der gleichnamige Zwischenbericht von Bund und Ländern aus dem Jahr 2016 a...mehr

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Sauer, SGB III § 64 Sonstig... / 2.3 Ausbildungs- und Kinderbetreuungskosten (Abs. 3)

Rz. 9 Abs. 3 Satz 1 sieht vor, dass nach dem SGB III – in analoger Anwendung des § 83 – auch bei der Berufsausbildung Kosten der Kinderbetreuung bis zu 140,00 EUR je Kind und Monat (ab 1.8.2020: 150,00 EUR) bei beruflicher Ausbildung und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen übernommen werden. Zum 1.1.2009 ist im Rahmen des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitmarktpolitis...mehr

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FF 05/2019, FF aktuell / Experten gegen Festlegung auf das Wechselmodell der Kinderbetreuung

Am 13.2.2019 haben sich die Mehrzahl der Sachverständigen für eine bessere Betreuung der Kinder geschiedener Eltern, aber gegen eine Festlegung auf das sogenannte Wechselmodell ausgesprochen. Hintergrund der Anhörung war der FDP-Antrag der ein familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen will (19/1175), während Die Linke gegen eine Festschreibung des Modells ist...mehr

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FF 05/2019, FF aktuell / Elternautonomie weiter stärken

Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut, verwies auf das gestiegene Engagement der Väter in der Kinderbetreuung. Aus ihrer Sicht spricht dem Wechselmodell als Regelfall jedoch entgegen, dass es keine paritätische Rollenverteilung gebe. Walper sprach sich stattdessen dafür aus, die Elternautonomie weiter zu stärken. Quelle: https://www.bundestag.de/dokum...mehr

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FF 05/2019, FF aktuell / Gegen Festschreibung als gesetzlichen Regelfall

Brigitte Meyer-Wehage vom Deutschen Juristinnenbund plädierte im Ergebnis der jahrelangen Diskussion gegen eine Festschreibung des Wechselmodells als gesetzlichen Regelfall und für mit Bedacht geführte Diskussionen zu Änderungen im Kindesunterhalt. Zudem müssten tragfähige Lösungen für paritätische Betreuungsmodelle auch für getrennt lebende Eltern und ihre Kinder im Grundsi...mehr

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FF 05/2019, FF aktuell / Festlegung auf ein Modell nicht empfehlenswert

Eva Becker vom Deutschen Anwaltverein verwies wie auch andere Sachverständige auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Gerichte bei der Entscheidung über den Kindesumgang frei sind und damit einem Wechselmodell nichts im Weg steht. Dies sei eine gute Grundlage für eine Reform des Familienrechts. Eine Festlegung auf ein Modell sei dagegen nicht empfehlenswert....mehr

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FF 05/2019, FF aktuell / Hohe Anforderungen an alle Beteiligten

Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter, begrüßte den Antrag der Linken und warnte in ihrer Stellungnahme vor der Vorgabe des Wechselmodells als Regelfall durch den Gesetzgeber, denn er verhindere damit die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl. Deshalb sollten Eltern ihr Familienleben weiterhin autonom und individuell gesta...mehr

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FF 03/2019, Nacheheliche Verantwortung in Frankreich und Deutschland – Eine rechtsvergleichende Untersuchung zu Grund und Grenzen zeitgemäßen Unterhalts

Katharina Kaesling 1. Aufl. 2017, Schriftenreihe zum Europäischen Familienrecht, Bd. 43, 452 Seiten, 128 EUR, Stämpfli Verlag, ISBN 978-3-7272-2170-5 Eine neuerliche Reform des Unterhaltsrechts, namentlich des nachehelichen Unterhaltsrechts, ist seit einiger Zeit wieder in vieler Munde: Die Thematik wurde jüngst etwa von der Abteilung Familienrecht des 72. Deutschen Juristent...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Drillingsgeburt

Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Aufwendungen für eine Haushaltshilfe nach Drillingsgeburt sind keine AgB (BFH/NV 2002, 1432). > Kinderbetreuung.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / e) Finanzielle Beteiligung

Rz. 34 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Zum Unterhalt eines eigenen Hausstands am Lebensmittelpunkt gehört ferner die angemessene (> Rz 35) finanzielle Beteiligung des ArbN an den dafür aufzuwendenden Kosten. Die geltende Fassung von § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG setzt in Satz 3 ausdrücklich die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung für den eigenen Hausstand voraus....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 19 Teilhab... / 2.6 Besonderheit: Unterhaltssichernde Leistungen und sonstige ergänzende Leistungen (Abs. 6)

Rz. 19 Nach § 19 Abs. 6 lösen unterhaltssichernde Leistungen im Zusammenhang mit einer anderen "Hauptleistung" i. S. d. § 5 Nr. 1, 2, 4 und 5 nicht eine sog. Leistungsgruppenmehrheit i. S. v. Abs. 1 aus, wenn sie aufgrund der jeweiligen Leistungsgesetze lediglich akzessorisch zu anderen Teilhabeleistungen gewährt werden. Ist also Übergangsgeld während einer medizinischen Lei...mehr

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Sommer, SGB V § 224 Beitrag... / 2.1.1 Krankengeld

Rz. 7 Die Beitragsfreiheit bei Krankengeld ist allein an das Bestehen eines solchen Anspruchs geknüpft, die Gewährung der Leistung wird nicht gefordert. Andererseits ist die tatsächliche Krankengeldzahlung nicht mit Beitragsfreiheit verknüpft, obwohl § 192 Abs. 1 Nr. 2 die Erhaltung der Mitgliedschaft auch für den Fall der Krankengeldzahlung vorsieht, auch wenn dies zu Unrec...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2019

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Beim Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt wird der Bedarf bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Zahlbetrags für minderjährige oder des Bedarfs für volljährige und noch in der Berufsau...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr