Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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FF 05/2011, Eltern-Recht(s)... / 2. Rechtsentwicklungen in Europa

Zuständig für die Anpassung des Familienrechts an derartige gesellschaftliche Entwicklungen sind zunächst einmal die nationalen Gesetzgeber, die hierbei durchaus auch rechtsvergleichend die Lösungen betrachten, die für das jeweils anstehende und zu regelnde Problem in anderen Ländern gefunden wurden. Allerdings müssen sie stets auch die Tradition des bisherigen, im eigenen L...mehr

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FF 02/2008, Die Abänderung ... / c) Vertrauensschutz

Die Abänderung muss dem Gegner unter Berücksichtigung seines Vertrauens in die getroffene Regelung zumutbar sein. Dies bedeutet, dass das Vertrauen der anderen Partei in den Bestand der Regelung gegen das Interesse an der Anpassung an die neue Rechtslage abzuwägen ist. Dies gilt insbesondere, wenn die Unterhaltsvereinbarung Teil einer Gesamtregelung ist, die auch andere Gege...mehr

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FF 05/2009, Dauer des nache... / 3 Anmerkung

Das erste Urteil des BGH zum neuen § 1570 BGB ist für die Praxis von großer Wichtigkeit. Die Entscheidung betrifft die Erwerbsobliegenheit einer geschiedenen Studienrätin, die ein sechsjähriges Grundschulkind betreut, sowie die Befristung und Begrenzung des Kindesbetreuungsunterhalts. 1. Einzelfall statt Altersphasen Im Urt. v. 16.7.2008 hatte der BGH angedeutet, dass für den ...mehr

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AGS 10/2011, Erstreckung de... / 2 Aus den Gründen

1. Gem. § 114 Abs. 1 ZPO kann eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag Prozesskostenhilfe erhalten, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. In Rspr. u....mehr

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FF 09/2011, Europäische Vie... / I. Auf dem Weg zu einem "Recht der Paarbeziehungen"?

Die rechtlichen Regelungen für Paarbeziehungen in Europa sind heute von einer großen Vielfalt und zudem einem dauernden Wandel unterworfen. Daher fällt es manchmal schon schwer, sich überhaupt einen Überblick zu bewahren. Nachfolgend soll es darum gehen, die wichtigsten Entwicklungen und Wertungen der nationalen Rechte deutlich zu machen. Dazu soll ein Blick auf die maßgebli...mehr

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FF 06/2009, Kindergartenbei... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision ist begründet. Sie führt im Umfang der Anfechtung zur Aufhebung des Berufungsurteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Kammergericht. 1. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 2100 ff. veröffentlicht ist, allerdings den Unterhaltsanspruch nach deutschem Recht beur...mehr

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FF 01/2008, Das neue Unterh... / a) Neue Rangfolge (§ 1609 BGB)

Die Stärkung des Kindeswohls wird vor allem durch eine Änderung der unterhaltsrechtlichen Rangfolge erreicht. Den Unterhaltsansprüchen von minderjährigen unverheirateten Kindern und von volljährigen unverheirateten Kindern, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich noch in der allgemeinen Schulausbildung b...mehr

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FF 02/2009, Ertrotzte Konti... / 2. 1

Zum 12.7.2008 ist das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls in Kraft getreten. Die dortigen Regelungen haben u.a. verfahrensrechtliche Änderungen nach sich gezogen, zu denen auch die Änderung des § 50e FGG zählt. Danach gilt in den Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betre...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Ertr... / 2. 1

Zum 12.7.2008 ist das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls in Kraft getreten. Die dortigen Regelungen haben u.a. verfahrensrechtliche Änderungen nach sich gezogen, zu denen auch die Änderung des § 50e FGG zählt. Danach gilt in den Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betre...mehr

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FF 06/2008, Gesetz zur Erle... / Einführung

Die Mitglieder des Deutschen Bundestages haben am 24. April 2008 dem Gesetzentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls zugestimmt, dem Vernehmen nach einstimmig. Dieses Gesetz beruht auf Empfehlungen einer Experten-Arbeitsgruppe, die die Bundesjustizministerin Zypries im Mai 2006 eingesetzt hatte. Geprüft wurden Maßnahmen zum Schu...mehr

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FF 04/2011, Das sog. Proble... / 1. Die nicht bewältigte Trennung der Eltern

In der Begründung des Gesetzes wird damit argumentiert, dass Kinder aufgrund der mit der Trennung der Eltern verbundenen seelischen Belastung verstärkt der persönlichen Betreuung durch einen Elternteil bedürfen.[18] Allerdings geht es in der Praxis um Nachscheidungsunterhalt, sodass die Trennung der Eheleute im Regelfall mindestens rund 1 ½ Jahre zurückliegt. In diesem zeitl...mehr

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FF 03/2009, Betreuungsunter... / a) Vorgabe des BVerfG

In seiner – in das seinerzeit laufende Gesetzgebungsverfahren hineinplatzenden[48] – Entscheidung hat das BVerfG[49] die unterschiedlich ausgestalteten Ansprüche auf Betreuungsunterhalt von Müttern ehelicher und solchen nichtehelicher Kinder beanstandet, konkret den Umstand, dass dem kindesbetreuenden geschiedenen Ehegatten aus Gründen des Kindeswohls auf der Basis des "Alte...mehr

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FF 06/2008, Gesetz zur Erle... / 5. Erörterung der Kindeswohlgefährdung nach § 50f FGG

Die Einführung eines Erörterungsgesprächs soll den Beteiligten verdeutlichen, dass die Abwehr etwaiger Verfahren vom Kind nach wie vor die primäre Pflicht der Eltern ist. Das Gespräch soll die Eltern stärker in die Pflicht nehmen, sie stärker in den Hilfeprozess einbinden und auf sie einwirken, mit dem Jugendamt zu kooperieren und die notwendigen Hilfen in Anspruch zu nehmen...mehr

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FF 04/2009, KiWoMaG / I. Eine schnelle Geburt

Todesfälle wie der von Lea-Sophie aus Schwerin,[1] aber auch problematische Wegnahmen von Kindern durch das Jugendamt[2] haben die breite Öffentlichkeit erschüttert und wachgerüttelt. Die Medien haben in vielen Facetten und aller Ausführlichkeit hierüber berichtet, interdisziplinäre Arbeitskreise, meist runde Tische genannt, wurden ob dieser Problematik gefordert und eingeri...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Revision der Antragstellerin ist unbegründet. Die Revision des Antragsgegners führt in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. A. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 215 veröffentlicht ist, hat die Unterhaltspflich...mehr

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FF 12/2010, Handlungsbedarf... / I.

Der Gesetzgeber wollte das Unterhaltsrecht an die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse und den eingetretenen Wertewandel anpassen. Er hat dabei drei Ziele verfolgt: die Stärkung des Kindeswohls, die Betonung des Grundsatzes der Eigenverantwortung nach der Ehe und die Vereinfachung des Unterhaltsrechts.[2] Wie sieht es mit der Umsetzung aus? 1. a) Die geänderte Rangrege...mehr

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FF 07/2009, Verfahren in Ki... / 4. Einbindung auch des Sachverständigen, § 163 Abs. 2

Gem. § 163 Abs. 2 kann auch der mit Gutachtenerstellung beauftragte Sachverständige in das Bemühen um Erreichung einvernehmlicher Lösungen eingebunden werden. Damit autorisiert das FamFG zwar eine bisher schon verbreitet geübte Praxis;[70] diese sieht sich aber auch grundsätzlicher Kritik ausgesetzt.[71] Die Kombination von Diagnostik und Therapie, wozu auch die konsensorien...mehr

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FF 01/2008, Das neue Unterh... /  II. Die Grundzüge des neuen Unterhaltsrechts

Ausgehend von den gesellschaftlichen Veränderungen und im Sinne einer konsequenten Fortsetzung der skizzierten bisherigen Entwicklungen im deutschen Familienrecht ist das neue Unterhaltsrecht auf drei zentrale Ziele ausgerichtet: die Förderung des Kindeswohls, die Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung sowie darüber hinaus eine Vereinfachung des geltenden Rechts. 1. Er...mehr

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FF 07_08/2008, Das Altersph... / 2. Oberlandesgerichte in Nordrhein-Westfalen

17. Erwerbsobliegenheit 17.1 bei Kindesbetreuung Bei der Beurteilung der Frage, ob und inwieweit der betreuende Ehegatte nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes bei einer bestehenden Betreuungsmöglichkeit auf eine eigene Erwerbstätigkeit verwiesen werden kann, kommt es auf die Verhältnisse des Einzelfalls an. Bei besonderer Betreuungsbedürftigkeit des ...mehr

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FF 04/2011, Rechtsprechung ... / Sorgerecht

Art. 8 EMRK gewährleistet ein Umgangsrecht eines leiblichen Vaters mit seinem Kind aufgrund eines Familienlebens zwischen ihnen, jedenfalls aufgrund seines Privatlebens, auch wenn er bisher eine sozialfamiliäre Beziehung zu dem Kind nicht aufbauen konnte. Das Umgangsrecht kann nicht mit Rücksicht auf eine bestehende familiäre Beziehung zwischen dem Kind und seinen rechtliche...mehr

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FF 09/2008, Verbleibensanor... / IV. Das Verhältnis von Pflegeeltern und leiblichen Eltern nach dem GG

Nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG sind Pflege und Erziehung das natürliche Recht der leiblichen Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Die primäre Entscheidungszuständigkeit der leiblichen Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes grundsätzlich am besten von ihnen wahrgenommen werden;[17] Erziehung und Betreuung des Kindes durch Vater und Mutter in...mehr

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FF 06/2008, Gesetz zur Erle... / 2. Konkretisierung der Rechtsfolgen

Nach § 1666 Abs. 1 BGB hat das Gericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr für das Kind erforderlich sind. Auf Grund dieser offenen Formulierung hat das Gericht vielfältige Möglichkeiten. Im Bereich der Personensorge kann das Familiengericht nach geltender Rechtslage Ermahnungen, Auflagen, Ge- und Verbote sowie Weisungen erteilen.[9] Nach der Begründung zu...mehr

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FF 04/2011, Verfassungswidr... / 1 Aus den Gründen:

A. [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft die vom BGH zur Auslegung des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB entwickelte neue Rechtsprechung zu den "wandelbaren Lebensverhältnissen" unter Anwendung der Berechnungsmethode der so genannten Dreiteilung zur Feststellung des nachehelichen Unterhaltsbedarfs. I. [2] 1. a) Das Maß nachehelich zu gewährenden Unterhalts war in der Vergangenheit wi...mehr

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FF 07_08/2008, Das Altersph... / 1. Oberlandesgerichte in

Die Süddeutschen Leitlinien (der sechs oben genannten Oberlandesgerichte): Ziffer 17 der Süddeutschen Leitlinien SüdL 1.1.2008 sehen in § 17 Folgendes vor:[15] 17. Erwerbsobliegenheit 17.1 Bei Betreuung eines Kindes kann bis zur Vollendung des 3. ...mehr

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FF 11/2009, Deutscher Famil... / Empfehlungen zu § 1570 BGB an Rechtsberatung und Rechtsprechung

Empfehlung 1 Die – auch ganztägige – Fremdbetreuung in einer öffentlich geförderten Einrichtung ist grundsätzlich zumutbar; die Zumutbarkeit muss nicht im Einzelfall im Unterhaltsverfahren geklärt werden. Empfehlung 2 Der Wunsch des betreuenden Elternteils nach einer bestimmten Betreuungseinrichtung ist in der Regel unbeachtlich, wenn er eine Erwerbstätigkeit erschweren oder ve...mehr

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AGS 03/2009, Keine Terminsg... / 2 Anmerkung

Ich halte die Entscheidung für unzutreffend. Ebenso wie in den WEG-Verfahren nach alter Fassung muss meines Erachtens das Familiengericht im Umgangsrechtsverfahren mündlich verhandeln, wenn eine Partei darauf anträgt. Verzichten beide Parteien auf ihr Antragsrecht, so erklären sie sich konkludent mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren einverstanden, so dass eine T...mehr

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FF 10/2008, Zehn Jahre Kind... / III. Anhang

Ohne auf Einzelheiten einzugehen, soll nachstehend – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – auf weitere Gesetze hingewiesen werden, die in den letzten Jahren verabschiedet worden sind: Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung;[27] Gesetz zur weiteren Verbesserung von Kinderrechten – Kinderrechteverbesserungsgesetz;[28] Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen...mehr

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FF 03/2009, Betreuungsunter... / 1. Basisunterhalt für drei Jahre

Angesichts des Gesetzeswortlauts, wonach Betreuungsunterhalt für "mindestens" drei Jahre nach der Geburt geschuldet wird, kommt eine Erwerbsobliegenheit vor der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes nicht in Betracht. Rein tatsächlich können Eltern aber durchaus auch schon vor diesem Zeitpunkt wieder erwerbstätig sein mit der Folge, dass eine Arbeit – ausnahmsweise ...mehr

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FF 12/2009, Rechtsprechung ... / Umgangsrecht

Bei einem Vater mit pädophilen Neigungen und einer dissozialen Persönlichkeitsstörung kann selbst ein begleiteter Umgang zu einer Gefährdung des Kindeswohls führen, die nicht anders als durch den befristeten Ausschluss des Umgangsrechts abwendbar ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.5.2009 – 6 UF 188/07, FamRZ 2009, 1685). Lehnt ein zwölfjähriges Kind einen Umgang mit dem Vater...mehr

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FF 12/2008, Interessenvertr... / IV. Fazit

Insgesamt betrachtet, gehören die Konkretisierung sowie der Ausbau der Institution des Verfahrensbeistands sicherlich zu zentralen Fortschritten des neuen FamFG.[45] Dennoch ist zweifelhaft, ob der Gesetzgeber angesichts der offenen Fragen bereits sein Ziel erreicht hat, wesentliche Streitfragen aus dem Bereich des § 50 FGG einer (endgültigen) gesetzlichen Klärung zuzuführen...mehr

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FF 02/2009, Ertrotzte Konti... / 2.

Der dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegte Sachverhalt ist auch vor dem Hintergrund des bereits in Kraft getretenen Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls und dem zum 1.9.2009 in Kraft tretenden FGG-Reformgesetz – gerichtet auf eine vollständige Reform des Verfahrens in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Ger...mehr

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FF 11/2008, Beschlüsse des ... / I. Betreuungsunterhalt

Der Betreuungsunterhalt ist Ausdruck der gemeinsamen Elternverantwortung für das Kind. angenommen 34:0:0 Der Betreuungsunterhalt ist als Teil des Kindesunterhalts zu begreifen. angenommen 16:12:5 Notwendige Drittbetreuungskosten sind Teil des Kindesunterhalts. angenommen 30:2:3 Die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder ist dadurch zu verwirklichen, dass der Betreuungs...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Ertr... / 2.

Der dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegte Sachverhalt ist auch vor dem Hintergrund des bereits in Kraft getretenen Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls und dem zum 1.9.2009 in Kraft tretenden FGG-Reformgesetz – gerichtet auf eine vollständige Reform des Verfahrens in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Ger...mehr

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FF 09/2009, Rechtsprechung ... / Sorge – und Umgangsrecht

§ 1666 BGB hat in Fällen, in denen es nicht darum geht, die getroffene Sorgeregelung wegen veränderter Umstände abzuändern, sondern bei Gefährdung des Kindeswohls gerichtlich einzuschreiten, Vorrang vor einer Abänderung nach § 1696 BGB . Die Entscheidung über den Umgang und seine Ausgestaltung darf nicht durch das Gericht auf einen Dritten, insbesondere das Jugendamt, durch E...mehr

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FF 01/2008, Das neue Unterh... / b) Besserstellung der Mütter von nichtehelichen Kindern (§§ 1570, 1615l BGB)

Auf Grund dieser bereits im Frühjahr in den Gesetzentwurf eingeführten Änderung bedurfte es dann im Sommer mit Blick auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Frage der Dauer des Betreuungsunterhaltsanspruchs nur noch einer geringfügigen Überarbeitung. Nach der "alten" Rechtslage geht die Dauer des Betreuungsunterhalts bei nichtehelichen Müttern (drei Jahre ab Geb...mehr

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FF 07_08/2008, Das Altersph... / 4. Oberlandesgericht in Hessen

Unterhaltsgrundsätze 17. Erwerbsobliegenheit 17.1 bei Kinderbetreuung Die nach Vollendung des 3. Lebensjahres grundsätzlich einsetzende Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils ist hinsichtlich Art und Umfang an den Belangen des Kindes auszurichten. Stehen solche Belange einer Fremdbetreuung generell entgegen oder besteht eine kindgerechte Betreuungsmög...mehr

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FF 01/2008, Das neue Unterh... / IV . Ausblick

Das neue Unterhaltsrecht muss sich nun in der Praxis bewähren. Trotz der am Ende kurzen Vorbereitungszeit bin ich überzeugt, dass es den beteiligten Professionen gelingen wird, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. In den zurückliegenden Beratungen sind wiederholt Bedenken geäußert worden, dass die steuerrechtlichen Auswirkungen der Reform unter Umständen das Ziel der St...mehr

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FF 05/2008, In den nächsten Ausgaben

Büttner: Ist das Bundesverfassungsgericht das oberste Amtsgericht der Bundesrepublik? Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich: Patientenautonomie am Lebensende Hauß: Elternunterhalt Klinkhammer: Brauchen wir noch die "ehelichen Lebensverhältnisse"? Offermann-Burckart: Wahrnehmung widerstreitender Interessen Rixe: Der Einfluss der neuen Rechtsprechung des Bundesverfa...mehr

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FF 03/2011, Gemeinsame elte... / Einleitung

Am 21.7.2010[2] hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG dadurch verletzt ist, dass er nach geltendem Recht ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist und dass er gerichtlich nicht überprüfen lassen kann, ob es aus Gründen des Kindeswohls angez...mehr

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FF 10/2008, Zehn Jahre Kind... / I. Einleitung

Vor gut zehn Jahren, am 1. Juli 1998, ist das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (KindRG) in Kraft getreten. Seine wichtigsten Neuregelungen erfassten das Abstammungsrecht, die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, Namensrecht, Adoptionsrecht, mit begleitenden verfahrensrechtlichen Normen.[1] Das legt einen Rückblick nahe. Dieser soll im Wesentlichen auf das Sorge- und Um...mehr

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FF 07/2009, Verfahren in Ki... / a) Hintergrund und Schutzziel

Die Dauer kindschaftsrechtlicher Verfahren war schon lange ein Stein des Anstoßes, nicht zuletzt auch für das BVerfG und den EGMR in Straßburg.[21] Als Hintergrund des nunmehr in § 155 aufgenommenen Vorrang- und Beschleunigungsgebotes nennt die Entwurfsbegründung etwas farblos das "Interesse des Kindeswohls".[22] Gemeint ist das spezifisch kindliche Zeitempfinden, dem eine W...mehr

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FF 06/2009, Rechtsprechung ... / Internationales Recht

Eine Schutzmaßnahme wie die Inobhutnahme von Kindern kann von einem für die Hauptsache nicht zuständigen nationalen Gericht gem. Art. 20 der Verordnung EG Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 getroffen werden, wenn die Maßnahme dringend ist, in Bezug auf Personen getroffen wird, die sich in dem Mitgliedsstaat befinden, und vorübergehender Art ist. Soweit der Schutz des Kin...mehr

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FF 11/2009, Rechtsprechung ... / Elterliche Sorge

Die Entziehung der elterlichen Sorge hinsichtlich einer Reise des Kindes zu den Großeltern ins Ausland (hier: Äthiopien) greift in das Elternrecht ein und ist nur zu rechtfertigen, wenn im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für eine drohende Verletzung des Kindeswohls (hier: durch Genitalverstümmelung) gegeben sind; die Tatsache, dass es sich bei dem Land, das das Kind besuch...mehr

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FF 01/2008, AG Familienrech... / Was länge währt … das neue Unterhaltsrecht

Nach monatelangem Hin und Her war es dann endlich unter Dach und Fach: Am 9.11.2007 verabschiedeten der Bundestag und am 30.11.2007 der Bundesrat die Reform des Unterhaltsrechts; am 1. Januar 2008 wird das Gesetz in Kraft treten. Grund genug für die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, das Programm der Herbsttagung kurzfristig zu ändern, um den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ...mehr

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FF 04/2008, Familienrechtliches Forum Göttingen 2008

Reform des familiengerichtlichen Verfahrens Mit dem Familienrechtlichen Forum Göttingen wollen die Familienrechtler der Juristischen Fakultät Göttingen, Volker Lipp, Eva Schumann und Barbara Veit, den Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis fördern und von nun an regelmäßig größere Tagungen zu aktuellen familienrechtlichen Themen anbieten. Die erste Tagung wird sich am 28. Jun...mehr

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AGS 11/2011, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist gem. § 56 RVG zulässig und auch begründet. Der Verfahrensbevollmächtigten steht eine Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV zu, da sie an einem Termin im Sinne dieser Vorschrift teilgenommen hat. Entgegen der in der Stellungnahme des Bezirksrevisors zum Ausdruck kommenden Auffassung galt für das Verfahren gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch die bis zum 31.8.2009 gelte...mehr

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ZErb 07/2011, Bestellung ei... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt; sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Der angefochtene Beschluss ist zwar formell fehlerhaft, weil das Amtsgericht entgegen § 160 Abs. 2 S. 1 FamFG die Kindesmutter nicht angehört hat, denn sie hat vor Erlass des Beschlusses keine Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Bei der Bestellung eines ...mehr

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FF 07_08/2008, Das Altersph... / 5. Oberlandesgerichte in Niedersachsen

17. Erwerbsobliegenheit Beim nachehelichen Unterhalt besteht nur dann keine Verpflichtung zu einer eigenen Erwerbstätigkeit, wenn der geschiedene Ehegatte insbesondere durch Kindesbetreuung, Krankheit oder Alter an der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gehindert ist (§§ 1570 bis 1576 BGB). 17.1 Bei Betreuung eines Kindes kann bis zur Vollendung des 3. Lebens...mehr

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AGS 12/2010, Terminsgebühr ... / Aus den Gründen

Weil das vorliegende Hauptsacheverfahren nach dem 31.8.2009 eingeleitet wurde, finden die Vorschriften über das Verfahren in Kindschaftssachen (§§ 151 bis 168a) des FamFG Anwendung. Nach § 155 Abs. 1 FamFG sind Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls vorrangig und be...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / 2. Der Folgesachenantrag

Der Folgesachenantrag ist durch das 1. EheRG neu eingeführt und durch das FamFG modifiziert worden. Erforderlich für das Vorliegen einer Folgesache ist, dass es sich hierbei um eine andere Familiensache handelt, die von ihrem Gegenstand her eine Entscheidung gerade für den Fall der Scheidung erlaubt. In Betracht kommen nur die enumerativ abschließend aufgezählten Folgesachen ...mehr