Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer bezeichnet man im Umsatzsteuerrecht Unternehmer, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Bei Kleinunternehmern wird die Umsatzsteuer auf Ausgangsumsätze nicht erhoben. Im Gegenzug dürfen Kleinunternehmer aber auch keinen Vorsteuerabzug aus Eingangsumsätzen geltend machen.

Die Kleinunternehmerbesteuerung nach § 19 UStG greift bei Unternehmern, deren Gesamtumsatz im letzten Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten wird. Bei der Prüfung des Gesamtumsatzes werden bestimmte steuerfreie Umsätze und Umsätze aus der Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen nicht berücksichtigt.





Kleinunternehmer und Umsatzsteuer

Kleinunternehmer dürfen in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, zur Angabe einer Steuernummer oder USt-IdNr. sind sie aber formal verpflichtet, wobei das Fehlen dieser Angabe zumindest für den Leistungsempfänger mangels Vorsteuerabzug folgenlos bleibt. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zusammenfassenden Meldungen abgeben, wohl aber eine Umsatzsteuererklärung. Innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren müssen Kleinunternehmer wie andere Unternehmer versteuern. Bei Leistungen, für die das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) gilt, muss unterschieden werden: Ist der Kleinunternehmer Leistungsempfänger, wird er zum Steuerschuldner, ist er dagegen Leistender, kommt es nicht zu einem Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger.

Verzicht auf Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmer können auf die Kleinunternehmerregelung verzichten (Option zur Regelbesteuerung). Das kann z. B. sinnvoll sein, wenn sie hauptsächlich vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer als Kunden haben oder größere Investitionen anstehen (Vorsteuerüberhang). Der Verzicht kann dem Finanzamt formlos und bis Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des betreffenden Jahres erklärt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt kann auch ein bereits erklärter Verzicht auch noch widerrufen werden, danach ist er für fünf Jahre bindend.