Fachbeiträge & Kommentare zu Kleinunternehmer

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Unternehmer

Rz. 96 Im Gegensatz zur EUSt ist der Kreis der steuerpflichtigen Erwerber grundsätzlich auf Personen beschränkt, die Unternehmer sind und den Gegenstand der Lieferung für ihr Unternehmen erwerben.[1] Hierunter fallen auch Kleinunternehmer und pauschalierende Land- und Forstwirte. Rz. 97 Juristische Person sowohl des privaten als auch öffentlichen Rechts gelten in jedem Fall a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 1a und 1b UStG wurden durch Gesetz v. 25.8.1992[1] mWv 1.1.1993, die Vorschrift des § 1c UStG durch Gesetz v. 21.12.1993[2] mWv 1.1.1994 eingefügt; sie regeln die Tatbestandsvoraussetzungen des innergemeinschaftlichen Erwerbs.[3] § 1a UStG trifft die allgemeinen Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb; Sonderregelungen enthalten § 1b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens (§ 1a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Rz. 106 Der umsatzsteuerliche Grenzausgleich nach dem Bestimmungslandprinzip erfolgt seit dem 1.1.1993 nur mehr im unternehmerischen Bereich. Für den nichtunternehmerischen innergemeinschaftlichen Warenverkehr gilt grundsätzlich das Ursprungslandprinzip. Das bedeutet, dass die Erwerbsteuer nur insoweit zum Tragen kommt, als ein innergemeinschaftlicher Leistungsaustausch zwis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Option für die Erwerbsbesteuerung (§ 1a Abs. 4 UStG)

Rz. 238 Gem. § 1a Abs. 4 UStG können Schwellenerwerber (Rz. 192ff.), die auch im Kj. die Erwerbsschwelle voraussichtlich nicht erreichen, auf die Anwendung der Erwerbsschwelle verzichten und ihre Erwerbe freiwillig im Inland der Erwerbsbesteuerung nach § 1a Abs. 1 und 2 UStG unterwerfen. Als Verzicht gilt auch die Verwendung einer dem Erwerber erteilten USt-IdNr. gegenüber d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 3.8 Umsatzsteuer

Die Höhe des geschätzten Umsatzes einschließlich Umsatzsteuer (Tz. 7.1) entscheidet darüber, ob die Kleinunternehmer-Regelung (Tz. 7.3) in der Startphase angewendet werden kann oder nicht. Wird ein Bruttoumsatz von mehr als 22.000 EUR jährlich geschätzt, scheidet der Kleinunternehmer-Status aus. Bei unterjähriger Unternehmensgründung ist der Umsatz auf das Gesamtjahr hochzure...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / 2. Kleinunternehmerregelung für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Kleinunternehmer

Möchte ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Kleinunternehmer[70] für im Inland bewirkte Umsätze die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch nehmen, richten sich die Voraussetzungen nach § 19 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 und 5 UStG-E. Einhaltung inländischer Grenzwerte: Damit der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer von der Steuerbefreiung profitieren...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / 1. Kleinunternehmerregelung für im Inland ansässige Kleinunternehmer

Eine wesentliche Verbesserung zur bisherigen Fassung des § 19 Abs. 1 UStG besteht darin, dass nunmehr auch in Deutschland für Kleinunternehmer eine Steuerbefreiung gilt und die "Nichterhebung der USt" der Vergangenheit angehört. Damit wird nun auch systematisch klar, dass der Kleinunternehmer ein Recht auf Vorsteuerabzug hat (s.o. unter I.1) und dass u.E. bei einem (versehen...mehr

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Neuregelungen für Kleinunternehmer ab 1.1.2025 (USTB 2024, Heft 6, S. 172)

Überblick über die bevorstehenden Änderungen unter Berücksichtigung des Referentenentwurfs JStG 2024 v. 8.5.2024 Dipl.-Finw. (FH) Christian Grebe / Dipl.-Finw. (FH) Holger Raudszus[*] Mit der Richtlinie (EU) 2020/285 des Rates vom 18.2.2020 wurden die unionsweiten Regelungen für Kleinunternehmer grundlegend verändert und reformiert. Im Zentrum der Änderungen steht die Aufhebu...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / 2. Zu beachtende Umsatzgrenzen des Kleinunternehmers

Durch die Neukonzeption der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer müssen diese bzw. die Steuerbehörden ab 1.1.2025 nunmehr drei Umsatzgrößen überwachen bzw. im Blick haben, nämlich die nationale Grenze des Ansässigkeitsstaates, die nationalen Grenzen der anderen Mitgliedstaaten sowie den obligatorischen Jahresumsatz in der Union i.H.v. 100.000 EUR. a) Nationale Umsatzgrenze de...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / 3. Registrierungspflichten und Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Permanenter Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten: Die Neukonzeptionierung der Kleinunternehmerregelung ab 1.1.2025 erfordert einen laufenden Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und eine Kontrolle, ob Umsatzgrenzen überschritten wurden mit der Folge, dass die Steuerbefreiung entweder im Ansässigkeitsstaat, in einzelnen oder aber in allen Mitgliedstaaten ...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / b) Besonderes Meldeverfahren nach § 19a UStG-E für Steuerbefreiung in anderen Mitgliedstaaten

Allgemeines: Möchte ein inländischer Kleinunternehmer die Steuerbefreiung in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen, so muss er am besonderen Meldeverfahren nach § 19a UStG-E teilnehmen. Das besondere Meldeverfahren dient der Prüfung der Voraussetzungen für die unionsweite Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung.[59] Hierzu und zur (weiteren) Teilnahme am besonderen...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / 1. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Kleinunternehmereigenschaft

§ 19 UStG in der aktuellen Fassung sieht ein "Nichterheben der Umsatzsteuer" für im Inland und in den Gebieten i.S.v. § 1 Abs. 3 UStG ansässige sog. Kleinunternehmer vor, wenn zum einen deren Gesamtumsatz im Vorjahr den Betrag i.H.v. 22.000 EUR nicht überstiegen hat und zum anderen der Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich den Betrag i.H.v. 50.000 EUR nicht ...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / c) Unionsweite Grenze

In Art. 284 Abs. 2 Buchst. a MwStSystRL n.F. ist eine absolute und feste Obergrenze i.H.v. 100.000 EUR für die Umsätze, die der Kleinunternehmer im Gemeinschaftsgebiet (in allen anderen Mitgliedstaaten) erbringt, vorgesehen. Dieser Grenze kommt eine Bedeutung ausschließlich für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit im EU-Ausland zu.[36] Wird die nationale Umsatzgrenze einge...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / 1. Allgemeines

Im Zentrum der ab 1.1.2025 geltenden Neuregelungen steht die Aufhebung der Beschränkung auf im Inland ansässige Unternehmer.[29] Grenzüberschreitend tätige Kleinunternehmer können die Steuerbefreiungsvorschrift[30] grundsätzlich in allen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen, sofern der Mitgliedstaat eine solche Regelung einführt, denn die Mitgliedstaaten haben gem. Art. 284 Ab...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / 3. Sonstige Änderungen

Neue Rechnung für Kleinunternehmer: Gestützt auf Art. 220a Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL n.F., wonach die Mitgliedstaaten dem Kleinunternehmer die Ausstellung einer vereinfachten Rechnung gestatten, wird ein neuer § 34a UStDV-E [73] eingeführt, der die von einem Kleinunternehmer in einer Rechnung aufzunehmenden Rechnungsangaben enthält. Diese neue Kleinunternehmer-Rechnung muss...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / b) Umsatzgrenze in den anderen Mitgliedstaaten

Wie oben unter II.2a) aufgezeigt, hat jeder Mitgliedstaat in der EU, möchte er eine Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gewähren, einen Spielraum dahingehend, einen nationalen Schwellenwert (eine Umsatzgrenze) von bis zu 85.000 EUR festzulegen. Für im Inland bzw. in den Gebieten i.S.v. § 1 Abs. 3 UStG ansässige Unternehmer, die im EU-Ausland Leistungen erbringen, bedeutet di...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / a) Neufassung des § 19 UStG-E

Neue nationale Umsatzgrenze: Gemäß § 19 Abs. 1 UStG-E sind die von inländischen Kleinunternehmern bewirkten Umsätze i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG-E im vorangegangenen Jahr 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 EUR nicht überschreitet. Somit soll der nationale (untere) Grenz- oder Schwel...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / IV. Zusammenfassung

Hervorzuheben ist die systematisch neu eingeführte und zutreffende Steuerbefreiung von steuerbaren Umsätzen eines Kleinunternehmers, für die der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 UStG-E ausgeschlossen ist. Systematisch wird der Kleinunternehmer damit Unternehmern gleichgestellt, die ausschließlich steuerfreie Umsätze gem. § 4 Nr. 8 ff. UStG ausführen. Eine sinnvolle Vere...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Grebe / Dipl.-Finw. (FH) Holger Raudszus[*] Mit der Richtlinie (EU) 2020/285 des Rates vom 18.2.2020 wurden die unionsweiten Regelungen für Kleinunternehmer grundlegend verändert und reformiert. Im Zentrum der Änderungen steht die Aufhebung der Beschränkung der Steuerbefreiung auf inländische Kleinunternehmer. Die Änderungen sind vom nationalen Gese...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / a) Nationale Umsatzgrenze der Mitgliedstaaten

Art. 284 Abs. 1 MwStSystRL n.F. räumt dem Mitgliedstaat der Ansässigkeit ein Wahlrecht ein, für die in seinem Mitgliedstaat ansässigen Unternehmer einen nationalen Schwellenwert für die Steuerbefreiung einzuführen, der jedoch 85.000 EUR nicht überschreiten darf. Die nationale Grenze eines Mitgliedstaats gilt gem. Art. 284 Abs. 1 Unterabs. 4 und Abs. 2 Buchst. b MwStSystRL n....mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / II. Regelungen im Unionsrecht ab 1.1.2025

1. Allgemeines Im Zentrum der ab 1.1.2025 geltenden Neuregelungen steht die Aufhebung der Beschränkung auf im Inland ansässige Unternehmer.[29] Grenzüberschreitend tätige Kleinunternehmer können die Steuerbefreiungsvorschrift[30] grundsätzlich in allen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen, sofern der Mitgliedstaat eine solche Regelung einführt, denn die Mitgliedstaaten haben ge...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / I. Bisherige nationale Ausgestaltung des § 19 UStG

1. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Kleinunternehmereigenschaft § 19 UStG in der aktuellen Fassung sieht ein "Nichterheben der Umsatzsteuer" für im Inland und in den Gebieten i.S.v. § 1 Abs. 3 UStG ansässige sog. Kleinunternehmer vor, wenn zum einen deren Gesamtumsatz im Vorjahr den Betrag i.H.v. 22.000 EUR nicht überstiegen hat und zum anderen der Gesamtumsatz im laufend...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / III. Umsetzung der Richtlinie in das nationale UStG ab 1.1.2025

Das BMF hat am 17.5.2024 einen ersten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Stand des Entwurfs ist der 8.5.2024) veröffentlicht, mit welchem u.a. die notwendigen Umsetzungen der Richtlinie (EU) 2020/285 im nationalen UStG vollzogen werden sollen.[48] Dazu wurde der § 19 UStG neu konzipiert und ein neuer § 19a UStG eingeführt.[49] Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / 2. Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Abs. 2 UStG

Option zur Regelbesteuerung: Der Unternehmer konnte nach bisheriger Rechtslage dem Finanzamt bis zur formellen[22] Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung erklären, dass er auf die Anwendung von § 19 Abs. 1 UStG verzichtet,[23] mithin die Steuer nach den allgemeinen Regelungen versteuern möchte. Für die Erklärung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Vor Eintritt der Unanf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wachstumschancengesetz: Ver... / 2.2.1 Wer ist betroffen?

Die Verpflichtung, eine elektronische Rechnung im o.g. Sinne auszustellen, betrifft nur Leistungen zwischen Unternehmern (B2B). Zudem müssen leistender Unternehmer und Leistungsempfänger im Inland[1] ansässig sein. Hinweis Ansässigkeit im Inland erfordert Sitz, Geschäftsleitung oder eine (am betreffenden Umsatz beteiligte) Betriebsstätte im Inland; existiert kein Sitz, reiche...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Entwurf des BMF zur E-Rechnung ab 2025 (zu § 14 UStG)

Kommentar Ab dem 1.1.2025 ergibt sich eine mit Übergangsregelungen versehene gesetzliche Verpflichtung, bei bestimmten Umsätzen mit einer strukturierten elektronischen Rechnung abzurechnen. Da diese Verpflichtung für (fast) alle Unternehmer erhebliche Auswirkungen haben wird, hat die Finanzverwaltung, nachdem sie schon im Oktober 2023 kurz vorab Stellung genommen hatte, eine...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
PV-Anlage: Besteuerung und ... / 1.2 Kleinunternehmerregelung

Wer sich nicht innerhalb eines halben Jahres nach Inbetriebnahme der PV-Anlage beim Finanzamt meldet, wird automatisch als Kleinunternehmer eingestuft, es sei denn, dass er schon mit anderen umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen dort gemeldet ist. Eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ist dabei nur möglich, wenn mit der Anlage im Jahr der Inbetriebnahme nicht mehr als 22.000...mehr

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PV-Anlage: Installation – V... / 4 Strommengenerzeugung

Die Anlagengröße wird einmal durch die zur Verfügung stehende Fläche definiert, zum anderen aber hängt sie entscheidend davon ab, welche (Ertrags-)Ziele der Betreiber mit der Anlage verfolgt. Wenn die PV-Anlage einen Teil des erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz einspeisen soll, wie es bei den meisten Anlagen der Fall ist, wird sie in der Regel größer ausfallen, als...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Schweden / 2.5 Erwerbsschwelle (bei innergemeinschaftlichen Erwerben durch Pauschallandwirte, Kleinunternehmer, steuerbefreite Unternehmer oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen)

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Umsatzsteuer in Schweden / 10 Pauschalregelungen

Kleinunternehmer- und Pauschalregelungen zur Ermittlung der Steuerschuld existieren nicht.mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.13 Reform der Kleinunternehmerregelung (§§ 19 und 19a UStG)

Die Neuregelung dient der Umsetzung der sog. Kleinunternehmer-Richtlinie (RL (EU) 2020/285). Bisher konnten nur im Inland ansässige Unternehmer die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG im Inland in Anspruch nehmen. Die Neuregelung ermöglicht es auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern, die Kleinunternehmerregelung in Deutschland anzuwenden. Damit im Inlan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Stellung im Unionsrecht

Rz. 23 Nach den unionsrechtlichen Vorgaben treten der Steuertatbestand und der Steueranspruch zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Lieferung von Gegenständen bewirkt oder die Dienstleistung erbracht wird – damit ist im Unionsrecht nach Art. 63 MwStSystRL [1] die auch in Deutschland als Regeltatbestand normierte Berechnung der USt nach vereinbarten Umsätzen vorgeschrieben.[2] Rz. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Grundsätze zur Berechnung des Gesamtumsatzes

Rz. 38 Nach § 20 S. 1 Nr. 1 UStG kann der Unternehmer sich die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten von seinem zuständigen FA gestatten lassen, wenn der Gesamtumsatz des vorangegangenen Kalenderjahrs eine bestimmte Höhe nicht überschritten hat. Der maßgebliche Gesamtumsatz i. H. v. derzeit 800.000 EUR (bzw. in der Zeit vor dem 1.1.2024 die jeweils geltenden Grenzen für d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 28 § 20 S. 1 UStG führt in den Nrn. 1 bis 4 abschließend die alternativen Möglichkeiten auf, nach denen ein Unternehmer die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten durchführen kann. Die ihn begünstigende Regelung kann jeder in Anspruch nehmen, der die Voraussetzungen nach § 2 UStG als Unternehmer erfüllt. Damit müssen die in § 2 Abs. 1 UStG genannten Voraussetzun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Umrechnung in einen Jahresumsatz

Rz. 48 Hat der Unternehmer seine Tätigkeit nicht in dem gesamten vorangegangenen Kj. ausgeübt, ist der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG bis 31.12.2024 in einen Jahresumsatz umzurechnen. Nach der zum 1.1.2025 erfolgenden Reform der Besteuerung von Kleinunternehmern ist keine Umrechnung in einen Jahresumsatz mehr vorgesehen. Die Umrechnung kann bisher immer dann infrage komm...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Pkw-Lieferung... / 8 Rechnungslegung: Es muss eine Rechnung erstellt werden

Nach § 14a Abs. 4 UStG ist der Unternehmer, der die Lieferung ausführt, verpflichtet, eine Rechnung über die Fahrzeuglieferung zu schreiben. Die Rechnung muss die in § 1b Abs. 2, 3 UStG bezeichneten Merkmale enthalten, damit jederzeit erkennbar ist, dass es sich um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs handelt. Die Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung gilt auch für Kleinunter...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kleinunternehmer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Wegen Kleinunternehmern s. "Umsatzsteuer" und s. "Optionen im Umsatzsteuerrecht" Tz. 6 ff.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Private Pkw-Nutzung, Unternehmer, FAQ

Zusammenfassung Die steuerliche Behandlung des Pkw und seiner Nutzung werfen für Unternehmer und Berater viele Fragen auf: Wann ist der Pkw betrieblich? Darf er auch privat genutzt werden? Muss eine private Nutzung besteuert werden? Diese und andere Fragen wollen wir hier kurz und knapp beantworten.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer

1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift Rz. 1 § 19 UStG enthält die sog. Kleinunternehmerregelung, wonach Unternehmer mit niedrigen Umsätzen insofern von der Besteuerung ausgenommen werden, als sie für ihre steuerpflichtigen keine USt abführen müssen, aber auch keinen Zugang zum Vorsteuerabzug erhalten. Sie sind zwar Unternehmer i. S. v. § 2 Abs. 1 UStG, werden aber im wirtsch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Aufzeichnungspflichten der Kleinunternehmer

Rz. 145 Zu den Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten gem. § 65 UStDV, die mit der Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG verbunden sind, vgl. Rz. 78ff.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die Nichterhebung der USt gem. § 19 Abs. 1 UStG

Rz. 26 Gem. § 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete USt nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz des Vorjahrs 22.000 EUR [1] nicht überschritten hat und im laufenden Kj. 50.000 EUR voraussichtlich nicht überschreiten wird. Die Grenze von 50.000 EUR gilt seit dem 1.1.2003 (s. Rz. 24). Sie blieb bei der Anhebung der Vorjahresumsatzgrenze auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 § 19 UStG enthält die sog. Kleinunternehmerregelung, wonach Unternehmer mit niedrigen Umsätzen insofern von der Besteuerung ausgenommen werden, als sie für ihre steuerpflichtigen keine USt abführen müssen, aber auch keinen Zugang zum Vorsteuerabzug erhalten. Sie sind zwar Unternehmer i. S. v. § 2 Abs. 1 UStG, werden aber im wirtschaftlichen Ergebnis wie Privatpersonen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 § 19 Abs. 4 S. 1 UStG: Keine Geltung des § 19 Abs. 1 UStG für die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 146 S. 1 des zum 1.1.1993 angefügten § 19 Abs. 4 UStG bestimmt, dass die Nichterhebungsregelung des § 19 Abs. 1 UStG nicht für die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge gilt. Dies bedeutet, dass die unter § 19 Abs. 1 UStG fallenden Unternehmer – wie alle anderen Unternehmer gem. § 2 UStG und Fahrzeuglieferer gem. § 2a UStG – mit der Lieferung neuer Fahrzeuge[1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 § 19 Abs. 4 S. 2 UStG: Entsprechende Anwendbarkeit des § 15 Abs. 4a UStG

Rz. 148 Weil die unter § 19 Abs. 1 UStG fallenden Kleinunternehmer bei der innergemeinschaftlichen Lieferung von Neufahrzeugen ebenso wie die nichtunternehmerischen Fahrzeuglieferer gem. § 2a UStG die Neufahrzeuge wegen der fehlenden Vorsteuerabzugsberechtigung gem. § 19 Abs. 1 UStG mit der deutschen Vorsteuerbelastung liefern, gibt ihnen § 19 Abs. 4 S. 2 UStG die Möglichkei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Der Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG nach § 19 Abs. 2 UStG

Rz. 87 Ähnlich der schon in § 19 Abs. 4 UStG 1967/73 den betroffenen Unternehmern gegebenen Möglichkeit zum Verzicht auf die Sonderregelung für Kleinunternehmer hat der Gesetzgeber in § 19 Abs. 2 UStG seit dem 1.1.1980 den unter § 19 Abs. 1 UStG fallenden Unternehmern das Recht eingeräumt, auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG, d. h. auf die Nichterhebung der USt, zu verzic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Der Gesamtumsatz gem. § 19 Abs. 3 UStG

Rz. 106 Der Begriff des Gesamtumsatzes spielt eine Rolle gem. § 19 Abs. 1 S. 2 UStG bei der Berechnung der genannten Grenzen von 22.000 EUR und 50.000 EUR (Rz. 47ff.). Der Gesamtumsatz ist gem. § 19 Abs. 3 S. 1 UStG die Summe der steuerbaren Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG abzüglich der gem. § 4 Nr. 8 Buchst. i, Nr. 9 Buchst. b und Nr. 11 bis 29 UStG (s. Rz. 3) steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Kleinunternehmer als Leistender (§ 13b Abs. 5 S. 9 UStG)

Rz. 175 Nach § 13b Abs. 5 S. 9 UStG in der ab 1.1.2021 geltenden Fassung (vorher Abs. 5 S. 8) gelten die Vorschriften über den Übergang der Steuerschuldnerschaft nicht, wenn beim leistenden Unternehmer die Steuer nach § 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben wird. Die Vorschrift wurde mWv 16.12.2004 durch Gesetz v. 9.12.2004[1] eingeführt. Sie dient der Klarstellung, dass § 13b Abs. 5...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke, umsat... / 9 Besonderheit bei Kleinunternehmern

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben, wenn die Verpflegung durch einen Kleinunternehmer erfolgt. Jemand ist Kleinunternehmer, wenn seine steuerpflichtigen Leistungen im Vorjahr 22.000 EUR nicht überschritten haben und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht überschreiten werden. Ein Vorsteuerabzug scheidet dann aus. Auf die Anwendung der Kleinunternehme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Fälle des § 13b Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 3 UStG

Rz. 144 Nach § 13b Abs. 5 S. 1 (erster Satzteil) UStG i. d. ab 1.7.2010 geltenden Fassung schuldet der Leistungsempfänger für die in § 13b Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 3 UStG bezeichneten Umsätze die Steuer, wenn er ein Unternehmer oder eine juristische Person ist. Somit schulden auch Kleinunternehmer ( §§ 19 Abs. 1 S. 3, 13b Abs. 8 UStG ), pauschalversteuernde Land- und Forstwirte ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 13.1.1 Leistungsempfänger

Rz. 220 Zuständig für die Besteuerung der überwälzten USt ist das FA, bei dem der Leistungsempfänger als Unternehmer umsatzsteuerlich erfasst ist. Für nicht im Inland ansässige Leistungsempfänger besteht eine zentrale Zuständigkeit eines bestimmten FA.[1] Für juristische Personen des öffentlichen Rechts ist das FA zuständig, in dessen Bezirk sie ihren Sitz haben.[2] Für Organ...mehr