Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / e) Steuerbefreiungen

Rz. 189 Vermögen, das einer Körperschaft oder Organisation, die ausschließlich religiösen, mildtätigen, wissenschaftlichen, erzieherischen oder öffentlichen Zwecken dient, oder einer öffentlichen Einrichtung zur Verwendung für dieselben Zwecke oder zur Nutzung übertragen wird, bleibt gem. Art. 10 Abs. 2 DBA grds. steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Empfänger-Or...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XIX. Abs. 1 Nr. 17 Zuwendungen zu steuerbegünstigten Zwecken

Rz. 104 Zuwendungen, die ausschließlich kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken i.S.d. §§ 51 ff. AO gewidmet sind, werden von der Steuer befreit. Voraussetzung ist, dass der Zuwendende eine entsprechende Zweckwidmung getroffen hat und dass die Zweckerreichung sichergestellt ist.[196] Es genügt nicht, wenn der Empfänger lediglich zu den steuerbegünstigten Körpers...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Inländische Kapitalgesellschaft

Rz. 15 Kapitalgesellschaftsanteile stellen dann Inlandsvermögen dar, wenn die jeweilige Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hat und der Gesellschafter – allein oder zusammen mit ihm nahestehende Personen – zu mindestens 1/10 unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.[51] Ob es sich bei dem Gesellschafter um eine natürliche Person, eine Kapitalgesellsc...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Örtlich zuständig für die Steuerfestsetzung ist in den Fällen, in denen der Erblasser zur Zeit seines Todes oder der Schenker zur Zeit der Ausführung der Zuwendung ein Inländer war, das Finanzamt, das sich bei sinngemäßer Anwendung des § 19 Absatz 1 und des § 20 der Abgabenordnung ergibt. Im Fall der Steuerpflicht nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b richtet sich die ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

Rz. 9 Gem. § 97 Abs. 1 Nr. 3 BewG zählen auch Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit zu den Körperschaften, deren gesamtes Vermögen von Gesetzes wegen als Betriebsvermögen gilt. Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit i.S.d. Vorschrift kann nur ein rechtsfähiger Verein sein, der über eine von der entsprechenden Aufsichtsbehörde (BaFin) erteilte Erlaubnis verfügt.[19]mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

Rz. 8 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sind Körperschaften, deren Mitgliederzahl weder begrenzt noch festgelegt ist und die die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaftlichkeit ihrer Mitglieder mit Hilfe eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes bezwecken (§ 1 GenG). Gemäß § 97 Abs. 1 Nr. 2 BewG sind auch Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften per definitionem a...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Zuordnung zu einem Gewerbebetrieb

Rz. 4 Unter welchen Voraussetzungen die Zugehörigkeit eines Grundstücks zu einem Gewerbebetrieb anzunehmen ist, ergibt sich grundsätzlich aus § 95 BewG.[5] Ausgangspunkt ist also die ertragsteuerrechtliche Zurechnung[6] nach steuerbilanziellen Grundsätzen. Auf diese Weise schlägt die ertragsteuerlich vorgesehene Aufspaltung eines zivilrechtlich als Einheit zu sehenden Grunds...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ee) Umwandlungsfälle

Rz. 267 Gemäß § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 S. 2 letzter Hs. ErbStG gelten die für Personenunternehmen getroffenen Regelungen hinsichtlich begünstigungsunschädlicher Umwandlungen und der damit einhergehenden Fortsetzung der Behaltensregelung an den im Rahmen der Umwandlungsvorgänge erlangten Anteilen bzw. den sonst erlangten Vermögensgegenständen sinngemäß auch für Kapitalgesellsc...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Steuerklasse bei Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (Abs. 4)

Rz. 22 § 15 Abs. 4 ErbStG, der durch Art. 11 des Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BeitrRLUmsG) v. 7.12.2011[57] eingefügt worden ist, regelt die Rechtsfolgen der Schenkung einer Kapitalgesellschaft oder einer Genossenschaft auf Veranlassung einer unmittelbar oder mittelbar an der Kapitalgesellschaft/Genossenschaf...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Erklärungspflicht des Beteiligten (Abs. 1)

Rz. 3 An Erbfällen sind zum Beispiel die Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigten beteiligt. Auch Vorerben gelten als am Erbfall beteiligt, so dass sie hinsichtlich der durch die Vorerbschaft veranlassten Steuer erklärungspflichtig sind (zur Erklärungspflicht in Fällen, in denen Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger bestellt wurden, vgl....mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Verhältnisse des Erwerbers maßgeblich (Abs. 2)

Rz. 10 Unabhängig davon, ob Erblasser oder Schenker Inländer sind, sind nach § 35 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG immer die Verhältnisse des Erwerbers maßgeblich, wenn eine Schenkung unter Lebenden oder eine Zweckzuwendung gegenüber einer Körperschaft, einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse erfolgt. Mit Blick auf ggf. in Betracht kommende Steuerbefreiungsvorschriften (§ 13 ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Vermögensübergang auf eine Stiftung oder einen Trust nach ausländischem Recht, Abs. 2 Nr. 1

Rz. 88 Die Vermögensübertragung durch den Erblasser auf eine Stiftung, die von ihm angeordnet ist, kann sich sowohl auf eine gemeinnützige als auch auf eine Familienstiftung beziehen, wobei für Letztere die Sonderregelung des § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG zu beachten ist. Eine Stiftung entsteht gem. § 80 Abs. 1 BGB durch das Stiftungsgeschäft nach § 81 BGB und die Anerkennung durc...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Grundsatz: Aufteilung anhand des Nennkapitals

Rz. 12 § 97 Abs. 1b BewG regelt die Aufteilung des gemeinen Werts der in § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG genannten Kapitalgesellschaften auf deren Gesellschafter. Aufteilungsregeln für andere in Abs. 1 genannte Körperschaften (Nr. 2 bis 4) sieht das Gesetz nicht vor, weil bei diesen eine Aufteilung des Werts des Betriebsvermögens nicht in Betracht kommt. Denn eine Vermögensbeteiligun...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XVII. Abs. 1 Nr. 15: Vermögensanfälle bei Gebietskörperschaften

Rz. 96 Durch § 13 Abs. 1 Nr. 15 ErbStG werden Zuwendungen von Todes wegen oder lebzeitige Schenkungen an den Bund, Länder oder Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden und damit auch an den Fiskus nach § 1936 BGB steuerfrei gestellt (1. Fall). Dies gilt auch für Zuwendungen mit der Auflage, diese ausschließlich für Zwecke einer inländischen Gebietskörperschaft zu verwenden (2. Fall)...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Betriebsgrundstück

Rz. 9 Die Abgrenzung zwischen Grundvermögen und dem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz (Betriebsgrundstücke) ergibt sich aus § 176 Abs. 1 BewG i.V.m. §§ 95, 99 BewG. Ob ein Grundstück Betriebsgrundstück ist, wird nach ertragsteuerlichen Grundsätzen entschieden. Grundbesitz, der in § 97 Abs. 1 BewG bezeichneten inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und V...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 109 BewG wurde im Zuge der Erbschaftsteuerreform 2009 vollständig neu gefasst. Die damaligen Änderungen tragen den damals grundlegend veränderten Prämissen für die Bewertung von Produktivvermögen Rechnung. Denn mit dem Erbschaftsteuergesetz 2009 hatte der Gesetzgeber endgültig Abschied von dem bis dahin beherrschenden Grundsatz der sog. Bewertungsidentität (Übernahme...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Kapitalgesellschaftsanteile

Rz. 34 Grundsätzlich gehören gem. § 121 Nr. 4 BewG von beschränkt Steuerpflichtigen unmittelbar gehaltene Anteile an einer inländischen Kapitalgesellschaft[124] zum Inlandsvermögen, soweit die Beteiligung mindestens 1/10 des Nennkapitals umfasst. Auch im Fall der Einbeziehung mittelbar gehaltener Anteile in die Berechnung der 10 %-Grenze stellen nur die unmittelbar gehaltene...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 97 BewG regelt neben dem Umfang des Betriebsvermögens von Gewerbebetrieben im Eigentum von Körperschaften oder Personenvereinigungen auch die Aufteilung des Werts dieser Betriebe, und zwar in Abhängigkeit von der jeweiligen Rechtsform. Während § 97 Abs. 1 BewG im Rahmen der Erbschaftsteuerreform 2009 im Wesentlichen unverändert geblieben war, wurde die Art und Weise d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. ABC der Entstehung bei Schenkungen

Rz. 53 Abfindung, für Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisverzicht (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG): Grds. entsteht die Steuer (spätestens) im Zeitpunkt der Leistung der Abfindung. Der Ausführungszeitpunkt kann auch schon früher liegen, nämlich zum Zeitpunkt der wirksamen Vereinbarung der Abfindung, wenn dadurch ein durchsetzbares Forderungsrecht (z.B. ein Stammrecht zur Rentenzahlu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerlicher und strafrechtlicher Kontenabruf

a) Allgemeines Rz. 607 [Autor/Stand] Der Fahndung stehen für ihre Ermittlungen zwei Arten des Kontenabrufs, im Besteuerungsverfahren der steuerliche Kontenabruf nach § 93 Abs. 7, Abs. 8a, § 93b AO i.V.m. § 24c Abs. 1 KWG und im Strafverfahren der strafrechtliche Kontenabruf nach § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG zur Verfügung. Rz. 608 [Autor/Stand] Die Möglichkeiten der FinB und d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Kapitalgesellschaften

Rz. 5 Der Begriff der Kapitalgesellschaft ist weder im Zivil- noch im Steuerrecht einheitlich definiert. Aus diesem Grunde ist in § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG ausdrücklich klargestellt, was als Kapitalgesellschaft i.S.d. Bewertungsrechts zu gelten hat. Zunächst waren dies die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Kommanditgesellschaft au...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Mehrere Erwerbe von derselben Person

Rz. 5 § 14 ErbStG kann nur bei Erwerben von denselben Personen angewendet werden, d.h. bei jedem Erwerb ist Personenidentität sowohl des Erwerbers wie des Zuwendenden in natura und rechtlich erforderlich.[7] Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge führt zur Änderung der Personenidentität. Deshalb ist der Erwerb von einem Gesamtrechtsnachfolger (Erben) grundsätzlich kein Erwerb vo...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Grundsätzliches

Rz. 21 Gemäß § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG bildet auch das Vermögen von Gesellschaften i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 bzw. § 18 Abs. 4 S. 2 EStG Betriebsvermögen. Hierunter fallen insbesondere gewerblich tätige und gewerblich geprägte Personengesellschaften sowie Personengesellschaften und Personenvereinigungen, deren Zweck in der Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit beste...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Ausnahme: vom Nennkapital abweichende Aufteilung (Abs. 1b S. 4)

Rz. 14 Wie atypisch gestaltete Verträge, z.B. von der Beteiligung am Nennkapital abweichende Gewinn- oder Liquidationserlösverteilungsabreden, zu berücksichtigen sind, ist trotz der Einfügung von § 97 Abs. 1b S. 4 BewG nicht abschließend geklärt. Für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2015[35] konnten im Rahmen der Aufteilung nach § 97 Abs. 1b BewG a.F. derartige Gesichtspunk...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Bei Schenkungen

Rz. 19 Bei einer Schenkung wird die in § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO enthaltene Dreijahresgrenze durch § 170 Abs. 5 Nr. 2 Alt. 2 AO bei einer nach § 30 ErbStG bestehenden – aber nicht erfüllten – Anzeigepflicht, bis zu der der Anlauf der Festsetzungsfrist längstens gehemmt ist, außer Kraft gesetzt. In diesem Fall beginnt die Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer später, und...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Bereichsausnahme (Banken und Versicherungen)

Rz. 256 Abweichend von der dargestellten Grundregel des § 13b Abs. 4 Nr. 2 ErbStG, derzufolge Anteile an Kapitalgesellschaften bei einer Beteiligung von nicht mehr als 25 % Verwaltungsvermögen darstellen, gilt für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen eine Ausnahmeregelung. Zum Betriebsvermögen derartiger Unternehmen gehören grds. vielf...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Einen Gewerbebetrieb bilden insbesondere alle Wirtschaftsgüter, die den folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gehören, wenn diese ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift legt fest, für welche Erwerbsfälle die jeweils gültige Fassung des ErbStG gilt. Bis zur jüngsten Entscheidung des BVerfG[1] wurden die Steuerbescheide mit Blick auf die ausstehende Entscheidung gem. § 165 Abs. 1 AO vorläufig festgesetzt. Das BVerfG hat das ErbStG in der gültigen Fassung wegen des ungleichen Wertniveaus der Vermögensgegenstände, die der B...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 4.2.3 Vom Gesetz erfasste Meldungen von Verstößen

§ 2 HinSchG zählt auf, welche Meldungen oder Offenlegungen von Informationen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Das sind (auszugsweise und verkürzt): Verstöße, die strafbewehrt sind, Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerpauschalierung / Zusammenfassung

Begriff Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens können (bis 31.12.2022) für Gruppen von Unternehmern, bei denen hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen annähernd gleiche Verhältnisse vorliegen, die abziehbaren Vorsteuerbeträge nach Durchschnittssätzen festgesetzt werden. Außerdem ist eine Gesamtpauschalierung der abzugsfähigen Vorsteuern für bestimmte Körperschaften vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerpauschalierung / 2.1 Voraussetzungen

Für die Anwendung des Durchschnittssatzes nach § 23a UStG[1] sind folgende Voraussetzungen erforderlich: Es muss sich um Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG handeln. Es darf keine Verpflichtung bestehen, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen. Die steuerpflichtigen Umsätze, ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 37–41 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 1 Begriffsmerkmale einer Gewerkschaft

Auch wenn in zahlreichen verschiedenen Gesetzen Rechte und Pflichten von Gewerkschaften geregelt sind, z. B. im TVG, BetrVG, BPersVG, Landespersonalvertretungsgesetzen, MitbestG, ArbGG oder SGG, ist nach BAG von einem gesetzesübergreifend einheitlichen Gewerkschaftsbegriff auszugehen, der das Erfordernis der Tariffähigkeit mit einschließt.[1] So wie z. B. § 10 Satz 1 Halbsat...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 6. Gemeinnützigkeit

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Die "Highlights" im steuerl... / II. Verwaltungsanweisungen

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Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 5 Sonderregelungen aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine

Die Finanzverwaltung musste erneut steuerliche Sondermaßnahmen aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine verkünden. In einem umfassenden Schreiben[1], in dem auch ertragsteuerrechtliche Sonderregelungen veröffentlicht wurden – insbesondere im Umgang mit Spenden bei begünstigten Einrichtungen –, wurden von der Finanzverwaltung auch Nichtbeanstandungsregelungen zur Umsatzsteuer ge...mehr

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Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis gerade im Zusammenhang mit einem Jahreswechsel zu beachten sind. Die Finanzverwaltung[1] hatte im l...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 1.3.2 Änderungen bei den Durchschnittssteuersätzen

Durch das Jahressteuergesetz 2022 wird die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 23 UStG aufgehoben. Nach § 23 UStG konnten bis 31.12.2022 bestimmte Unternehmer[1] eine Pauschalierung der Vorsteuerbeträge mit einem bestimmten Prozentsatz der selbst erzielten Ausgangsumsätze vornehmen. Die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung war auf bestimmte Berufsgruppen bzw. bestimmte...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuerbefreiung für Arbeitsgemeinschaften

Leitsatz Ob eine nicht in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtete Arbeitsgemeinschaft i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 21 Satz 1 KStG die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt, richtet sich danach, ob ihre Leistungen bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art erbracht werden. Normenkette § 5 Abs. 1 N...mehr

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Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 4.1 Personenkreis mit Vorsteuerabzugsbeschränkungen

Insbesondere bei dem nachfolgenden Personenkreis ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen bzw. eingeschränkt: Nichtunternehmer haben kein Recht auf Vorsteuerabzug (Ausnahme: neue Fahrzeuge),[1] Kleinunternehmer, die der Sonderregelung für umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung unterliegen, sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.[2] Unternehmer mit steuerfreien Umsätzen (sieh...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Umwandlung/Mitunternehmer/Organschaft

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 7. Weitere wichtige Entscheidungen

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Aktuelle Aspekte bei der Ge... / III. GewSt bei Veräußerungsgewinnen

Grundlage für die Berechnung der GewSt ist der Gewerbeertrag. Nach § 7 S. 1 GewStG handelt es sich hierbei um den nach den Vorschriften des EStG und KStG zu ermittelnden Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um Hinzurechnungen und Kürzungen nach den §§ 8 und 9 GewStG. Bei Personenunternehmen erfasst die GewSt nur die Einkünfte aus einem bestehenden Gewerbebet...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 3. Betriebsvermögen

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ZErb 12/2022, Relativität v... / 2 Gründe

Die Berufung der Klägerin ist gem. § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlusswege als unbegründet zurückzuweisen, da der Senat einstimmig davon überzeugt ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senats nicht...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 21 Die steuerliche Förderung der Unternehmensnachfolge hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Verschonung erfolgte viele Jahrzehnte vor allem (mittelbar) durch eine niedrige Bewertung. Das BVerfG hat die niedrige Bewertung im Jahr 2006 allerdings für verfassungswidrig erklärt.[1] Die Bewertung muss sich für alle Vermögenswerte einheitlich am gemeinen Wert orientier...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2022... / 1. Personengesellschaften/Umwandlung/§ 17 EStG

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