Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Zweck der Testamentsvollstreckung und Folgen

Die Testamentsvollstreckung, geregelt in §§ 2197 ff. BGB, beruht vor allem auf dem Interesse des Erblassers am künftigen Schicksal seines Vermögens. Die mit der Testamentsvollstreckung verbundene sachkundige, fremdnützige und unparteiische Willensvollstreckung dient der Absicherung von Nachfolgegestaltungen und der Verwirklichung der Zielvorstellungen des Erblassers. Im Normal...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.6 Sonderregelung für den Übergang zum Halbeinkünfteverfahren

Rz. 64 Beim Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren sind für Liquidationen Sonderregelungen erforderlich.[1] Dieser Übergang erfolgte im Normalfall (Wirtschaftsjahr = Kj.) zum Ende des Wirtschaftsjahrs (Kalenderjahrs) 2000.[2] Das bedeutet, dass für den Vz 2000 noch das alte Recht, für den Vz 2001 grundsätzlich schon das neue Recht galt (mit Besonderheiten für...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 2.2.1 Besitz- und Verkehrssteuern

Rz. 15 ESt: für die veranlagte ESt der ESt-Pflichtige i. S. d. § 1 EStG [1]; für die LSt der Arbeitnehmer[2]; für die KapESt der Gläubiger der Kapitalerträge[3]; für die Abzugsteuer nach § 50a EStG der beschränkt Stpfl.[4]. KSt: die körperschaftsteuerpflichtige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. §§ 1ff. KStG, ohne dass das Gesetz dazu eine ausdrückliche ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1 Mitteilung der Ergebnisse der Auswertung

Rz. 8 Unabhängig davon, ob dem Bund, den Ländern oder den Gemeinden die Ertragshoheit für die Steuern, die in der konkreten Meldung erfasst sind, zusteht, erfolgt die Auswertung durch das BZSt. Allerdings werden für den Fall, dass den Ländern oder den Gemeinden die Ertragshoheit ganz oder teilweise zusteht, diese informiert. Die Information erfolgt durch das BMF. Rz. 9 Die Er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4.2 Angaben zu den beteiligten Personen, Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3

Rz. 21 Nach Abs. 3 S. 1 Nr. 1 sind Angaben zu der Person des Intermediärs zu machen, wobei in Nr. 10 und S. 2 ergänzende Angaben gefordert werden. Ist der Intermediär eine natürliche Person, sind Familienname und Vorname sowie Tag und Ort der Geburt anzugeben. Ist er keine natürliche Person, d. h. eine Körperschaft oder Personengesellschaft, ist die Firma oder der Name anzug...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Bereitstellung zur Umsetzung, Abs. 2 Nr. 1

Rz. 8 "Umsetzung" bzw. Implementierung bedeutet, dass Schritte unternommen werden, die konkret zu der Steuervergünstigung führen. Der Abschluss eines Rahmenvertrags ist noch keine Umsetzung in diesem Sinne, da er allein nicht zu Steuerersparnissen führt. "Umsetzung" ist dann erst das Einzelgeschäft, das im Rahmen des Rahmenvertrags vorgenommen wird.[1] Eine Steuergestaltung ...mehr

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Gemeinnützigkeit des Trägers einer Privatschule

Leitsatz Der Träger einer Privatschule fördert mit dem Schulbetrieb nicht die Allgemeinheit, wenn die Höhe der Schulgebühren auch unter Berücksichtigung eines Stipendienangebots zur Folge hat, dass die Schülerschaft sich nicht mehr als Ausschnitt der Allgemeinheit darstellt. Normenkette § 52 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 60a, § 63 Abs. 1 AO, § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 KStG Sachverhal...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.4 Versorgungs- und Vergütungsverträge auf Landesebene bzw. regionaler Ebene (Abs. 4)

Rz. 15 In Abs. 4 hat der Gesetzgeber das Recht, das vor dem 1.7.1997 aufgrund des § 132 a. F. galt, übernommen. Eine besondere, durch Verwaltungsakt auszusprechende Zulassung zur Versorgung sieht das Gesetz bei häuslicher Krankenpflege nicht vor. Soweit die Krankenkassen zur Gewährung der häuslichen Krankenpflege nicht selbst geeignete Personen anstellen (vgl. Abs. 4 Satz 13...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6.1 Formwechselnde Umwandlung

Rz. 21 Unter Formwechsel im handelsrechtlichen Sinn (§§ 190–304 UmwG 1995) versteht das Gesetz den Formwechsel von Personengesellschaft in Personengesellschaft, von Körperschaft in Körperschaft, von Personengesellschaft in Körperschaft und von Körperschaft in Personengesellschaft, z. B. die Umwandlung einer GmbH in eine AG (§§ 376ff. AktG) oder einer AG in eine GmbH (§§ 369f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6.2 Übertragende Umwandlung und Verschmelzung

Rz. 22 Unter Verschmelzung im handelsrechtlichen Sinn fallen die Verschmelzung von Körperschaften (eigentliche Verschmelzung), die Verschmelzung von Personengesellschaften und von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie die Verschmelzung mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters (§§ 2–122 UmwG 1995). Steuerrechtlich werden aber nur die Vermögensübertragungen zwischen ju...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4.2.3 Rechtslage durch JStG 2018

Rz. 14a § 8c Abs. 1 S. 1 KStG ist aber mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und deshalb verfassungswidrig für Zeiträume bis Inkrafttreten des § 8d KStG ab 1.1.2016. Das BVerfG hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31.12.2018 rückwirkend für die Zeit v. 1.1.2008 bis 31.12.2015 eine verfassungskonforme Regelung zu treffen.[1] Dem ist der Gesetzgeber mit Art. 6 des G. v. 11.12.201...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6.3 Spaltung

Rz. 26 Die Spaltung von Körperschaften wird in §§ 123–173 UmwG geregelt. Steuerrechtlich wird die Spaltung einer Kapitalgesellschaft entsprechend den Bestimmungen der Verschmelzung (§§ 11–13 UmwStG) behandelt, § 15 Abs. 1 UmwStG (Rz. 22ff.).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 1 Das Wirtschaftsjahr und seine Bedeutung

Rz. 1 § 4a EStG regelt die Bestimmung des Wirtschaftsjahrs für Land- und Forstwirte und Gewerbetreibende. Die Vorschrift gilt nicht nur für unbeschränkt, sondern auch für beschr. Stpfl., da § 50 Abs. 1 EStG insoweit keine Einschränkungen enthält. Die Vorschrift gilt auch für Mitunternehmerschaften, die als Gewinnermitltungssubjekt einen Gewinn i. S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 2.4 Selbstständig Tätige (Freiberufler)

Rz. 23 Für Freiberufler enthält das Gesetz keine besondere Regelung über das Wirtschaftsjahr. Das bedeutet, dass der Grundsatz des § 2 Abs. 7 EStG uneingeschränkt gilt. Der Gewinn ist daher für das Kj. zu ermitteln. "Wirtschaftsjahr" in diesem Sinne ist daher immer das Kj. Eine Möglichkeit, einen abweichenden Gewinnermittlungszeitraum zu wählen, gibt es nicht.[1] Einen vom K...mehr

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Sommer, SGB V § 219 Besonde... / 2.1.1 Bildung und Rechtsform

Rz. 3 Die Krankenkassen und ihre Verbände können untereinander und insbesondere mit Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Leistungserbringern sowie mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst Arbeitsgemeinschaften bilden. Weitere Stellen können in die Arbeitsgemeinschaft einbezogen werden, weil die Aufzählung nicht abschließend ist. Denkbar sind Arbeitsgemeinschaften unter B...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm bestimmt die Insolvenzfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen und beseitigt die ungleiche Behandlung zwischen landes- und bundesunmittelbaren Krankenkassen (Abs. 1). Bis zum Inkrafttreten der Vorschrift spielte das Insolvenzrecht faktisch keine Rolle, weil schon das im SGB V verankerte Instrument der Kassenschließung auf eine auf Dauer gesicherte Leistungsfäh...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.5 Zeitpunkt und Folgen der Schließung (Abs. 5)

Rz. 21 Die Kasse ist mit dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder dem Tag der Rechtskraft des Beschlusses, mit dem die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, geschlossen. Das Ergebnis ist der Verlust der Eigenschaft einer rechtsfähigen Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 1). Die "gesetzliche Krankenkasse" existiert nicht mehr. Rz. 22 Die Abwicklung...mehr

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Sommer, SGB V § 162 Insolve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 160, 161, 169 und 170 gelten für die Verbände der Krankenkassen entsprechend. Die Übertragung auf die Verbände ist insoweit sachgerecht, als sie ebenso wie die Krankenkassen bundes- oder landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Für diese müssen daher in Bezug auf die Insolvenzfähigkeit die gleichen Regelungen gelten wie für die Krankenkass...mehr

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Sommer, SGB V § 77b Besonde... / 2.2 Jährlicher Beteiligungsbericht zur Information der Vertreterversammlung auf Bundesebene

Rz. 4 Nach Abs. 2 Satz 1 ist der KBV-/KZBV-Vorstand verpflichtet, zur Information der Vertreterversammlung der KBV bzw. der KZBV jährlich einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Das aus der rechtlichen und organisatorischen Verselbständigung der Beteiligungsgesellschaften folgende höhere Maß an Autonomie bei der Aufgabenerfüllung führt i. d. R. zu einem Informationsverlust b...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert den Insolvenzfall (Abs. 1) mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Krankenkasse oder der Abweisung der Eröffnung mangels Masse. Beide Ereignisse werden durch einen entsprechenden Gerichtsbeschluss nach der InsO (§§ 27 bis 30) bestimmt. Die nachfolgenden Haftungsregelungen greifen nur bei Eintreten eines dieser beiden T...mehr

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Jung, SGB VII § 125 Zuständ... / 2.5 Übernahme von Unternehmen in selbständiger Rechtsform (Abs. 4)

Rz. 18 Der Bund führt seine öffentlichen Aufgaben zum Teil durch rechtlich selbständige Unternehmen durch. Dies würde grundsätzlich zu einer Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften führen (§ 121). Im Zuge einer zunehmenden Privatisierung öffentlicher Aufgaben ergibt sich eine sachliche Berechtigung für die Übernahme eines derartigen Unternehmens in den Zuständigkeitsbereich ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die > Lohnsteuer wird grundsätzlich vom > Arbeitnehmer geschuldet; er ist Steuerschuldner (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG). Nur wenn die Steuerabzüge nach §§ 37a/b, 40–40b EStG pauschaliert werden, wird der ArbN aus der Steuerschuld entlassen; der > Arbeitgeber wird dann selbst zum Steuerschuldner (vgl § 40 Abs 3 Satz 2 EStG; > Pauschalierung der Loh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Mindesthaltedauer (§ 36a Abs 2 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der Gläubiger der KapErtr muss für eine bestimmte Frist um den Ausschüttungszeitpunkt herum wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien oder Genussscheine sein. Der Zeitpunkt des Zuflusses regelt sich nach § 44 Abs 2 EStG. Diese Regelung korrespondiert derzeit nicht mit der Neuregelung im AktG, wonach der Fälligkeitstag gemäß § 58 Abs 4 Akt vorbeh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Bedeutung und Inhalt

Rn. 1 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der § 36a EStG stellt eine erste entschiedene Antwort des Gesetzgebers dar auf eine nachhaltig angewandte Methode, mit der die Besteuerung von Dividenden in der Vergangenheit vermieden wurde (Cum/Cum-Geschäfte) und KapErtr aus Dividenden in Gewinne aus Veräußerungsgeschäften umgewandelt wurden (Kretzschmann/Schwarz, FR 2017, 223 [224]. Dabei ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.2.1 Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtiger Organträger (Abs. 1)

Rz. 25 Abs. 1 gilt für die Anwendung der besonderen Tarifvorschriften bei dem Organträger in der Rechtsform der Körperschaft, der unbeschränkt steuerpflichtig ist. Es kann sich um Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland, mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz im Ausland sowie mit Sitz im Inland, aber Geschäftsleitung im Ausland handeln. Da die Vorschrift nur ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.1.2 Maßgebende Verhältnisse von Organträger und Organgesellschaft

Rz. 7 § 19 Abs. 1 – 4 KStG regelt die Anwendung der besonderen Tarifvorschriften im Organkreis. Die einzelnen Abs. behandeln die unterschiedlichen Rechtsformen des Organträgers. Der Organträger kann eine Körperschaft (Abs. 1), eine natürliche Person (Abs. 2) oder eine Personengesellschaft sein (Abs. 4). Die Körperschaft oder die natürliche Person kann unbeschränkt (Abs. 1, 2...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.1.4 Durchführung der Anrechnung ausländischer Steuern

Rz. 21 De Prüfung, ob die Voraussetzungen der Steueranrechnung vorliegen, hat auf der Ebene der Organgesellschaft zu erfolgen. Diese Daten sind in den Feststellungsbescheid nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festzustellen. Bei dem Organträger hat insoweit bei der Durchführung der Anrechnung keine eigenständige Prüfung mehr zu erfolgen. Auf der Ebene der Organgesellschaft ist da...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.2.3 Beschränkt steuerpflichtiger Organträger (Abs. 3)

Rz. 36 Abs. 3 regelt die Anwendung besonderer Tarifvorschriften, wenn der Organträger nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Betroffen sind daher Organträger, die keinen Anknüpfungstatbestand für die unbeschränkte Steuerpflicht im Inland verwirklichen, also weder Sitz oder Geschäftsleitung noch Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Da ein solcher Rechtsträg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.2.2 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Organträger (Abs. 2)

Rz. 28 Ist der Organträger unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (natürliche Person), gilt die Regelung des Abs. 1 nur, wenn die ESt eine gleiche oder gleichartige besondere Tarifvorschrift kennt, der Geltungsbereich der Vorschrift also nicht auf die KSt beschränkt ist. Das ist bei der Anrechnung ausl. Steuern der Fall, da § 34c Abs. 1 EStG eine dem § 26 Abs. 1 KStG entsprec...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 1 Nach seiner Überschrift behandelt § 19 KStG den Steuerabzug. Das ist insofern ungenau, als die Abs. 1 – 4 die besonderen Tarifvorschriften erfasst. Diese bestehen zwar überwiegend, aber nicht ausschließlich, in der Anrechnung ausländischer Steuer. Es sind darüber hinaus aber auch andere Tarifvorschriften möglich, die kein Steuerabzug sind, und für die § 19 Abs. 1 – 4 K...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vermögensverwaltungen

Tz. 12 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Vermögensverwaltende Betätigungen werden vom Gesetzgeber gestattet, dürfen aber nicht zum eigentlichen Vereinszweck (satzungsmäßigem Zweck – Selbstzweck) der Körperschaft werden. Ist dies dennoch der Fall, liegt insoweit ein Verstoß gegen das Gebot der Selbstlosigkeit vor (s. § 55 Abs. 1 Nr. 1 und 56 AO, Anhang 1b). Vgl. auch AEAO zu § 56 TZ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Ideelle Körperschaften, insbesondere Vereine, verfolgen in der Regel steuerbegünstigte Zwecke. Eine derartige steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft kann folgende steuerbegünstigte Zwecke verfolgen: gemeinnützige Zwecke, mildtätige Zwecke, kirchliche Zwecke. Tz. 2 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Der Idealverein kann sich in der Form eines re...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe mit steuerpflichtigem Charakter

Tz. 36 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 In § 14 Satz 1 und 2 AO (s. Anhang 1b) wird der Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes definiert. Körperschaften, die steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, werden mit derartigen Betrieben partiell steuerpflichtig, d. h., für diesen Tätigkeitsbereich wird eine Teilsteuerpflicht z. B. des Steuersubjektes "Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Steuerrecht

Tz. 9 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Bei Verschmelzung eines gemeinnützigen Vereins auf einen Berufsverband oder auf einen steuerpflichtigen Verein ist in besonderem Maße auf die Einhaltung des Gebots der Vermögensbindung zu achten, um nicht den rückwirkenden Verlust der Gemeinnützigkeit des übertragenden Vereins zu riskieren. Vermögensempfänger dürfen nach § 55 Abs. 1 Nr. 4 Sat...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Forschung

Tz. 1 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Gemeinnützig ist nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO (Anhang 1b) die Förderung von Forschung und Wissenschaft. Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit ist, dass derartige Einrichtungen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Unter Wissenschaft wird verstanden, wenn das Wissen systematisch gesammelt, aufbewahrt, gelehrt und redigiert...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ideeller (steuerfreier) Bereich

Tz. 8 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Einnahmen, die diesem Tätigkeitsbereich zuzuordnen sind, müssen als nicht steuerbare Geschäftsvorfälle behandelt werden, weil sie keiner der sieben Einkunftsarten zugeordnet werden können. Ausgaben, die diesem Tätigkeitsbereich unmittelbar zuzuordnen sind, sind demzufolge auch nicht abziehbar (s. § 10 Nr. 1 KStG, Anhang 3; § 3c EStG, Anhang 1...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 7 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften (z. B. Vereine) können als Steuersubjekt folgende Tätigkeitsbereiche unterhalten: ideeller Bereich (auch als steuerfreier Bereich bezeichnet); Vermögensverwaltungen; wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 Satz 1 und 2 AO (Anhang 1b) in der Form von steuerbefreiten wirtschaftlichen Geschä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe in der Form von Zweckbetrieben

Tz. 20 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 § 64 Abs. 1 AO (Anhang 1b) i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 KStG (Anhang 3) begünstigt die in §§ 65–68 AO (Anhang 1b) genannten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe in der Form von Zweckbetrieben. D. h., die einem Zweckbetrieb zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen genießen Ertragsteuerfreiheit, wenn die vom Gesetzgeber auferlegten Bedingungen e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Versicherungsschutz durch den Verein

Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Das FG Düsseldorf hat in einer neueren Entscheidung (FG Düsseldorf vom 08.05.2017, 6 K 1221/15 K) Mitgliedsbeiträge in einem Förderkreis als unechte Mitgliedsbeiträge behandelt, da die Möglichkeit bestand, einen vergünstigten Gruppenversicherungsvertrag abzuschließen. Dabei hat das Finanzgericht sich allerdings bezüglich des Aufteilungsmaßstabes ni...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.3.4.5 Kinder, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Freiwilligenaktivitäten leisten

Rz. 31 Nach § 66 Abs. 1 Satz 3 SGB IX i. V. m. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG ist ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, bezüglich der Erhöhung des Übergangsgeldbetrages zu berücksichtigen, wenn es "ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder eine Freiwil...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.2 Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist

Rz. 117 Die Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist, in einen Staat der EU oder in einen Drittstaat wird gleich behandelt. Wird bei einer solchen Sitzverlegung das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus einer Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt, fingiert Abs. 1 eine Veräußerung der Anteile im Zeitpunkt der Sitzverlegung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3.3.1 Rechtsfolge auf der Ebene der Körperschaft

Rz. 145 Rechtsfolge der Anwendung des Abs. 2 ist, dass die übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem Buchwert anzusetzen sind, also kein Gewinn realisiert wird. Dies betrifft nur diejenigen Wirtschaftsgüter, für die die Bundesrepublik ein Besteuerungsrecht hat (inl. Betriebsstätte). Wie diese Wirtschaftsgüter nach ausl. Recht angesetzt werden, ist ohne Bedeutung. Das Gesetz mach...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2 Besteuerung des Anteilseigners bei Wegzug der Körperschaft

2.2.2.1 Allgemeines Rz. 111 Verlegt nicht der Gesellschafter (Rz. 89), sondern die inländische Gesellschaft Sitz und Geschäftsleitung ins Ausland, kann bei dem Gesellschafter ebenfalls eine Entstrickung i. S. d. Abs. 1 eintreten. Diese Vorschrift ist so allgemein gehalten, dass sie jede Art des Verlustes oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts erfasst, also auc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1 Besteuerung der Körperschaft bei Wegzug

2.2.1.1 Allgemeines Rz. 89 Für die Sitzverlegung einer Körperschaft vom Inland in einen anderen Staat der EU oder des EWR enthält das KStG keine besondere Regelung. Vielmehr gilt § 12 Abs. 1 KStG. Das bedeutet, dass eine Sitzverlegung insoweit zur Versteuerung der stillen Reserven durch Ansatz des gemeinen Werts führt, als das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 4.2.1 Ausscheiden aus der unbeschränkten Steuerpflicht eines EU-/EWR-Staates (§ 12 Abs. 3 S. 1 KStG)

Rz. 164 Abs. 3 enthält eine in den Rechtsfolgen sehr belastende Regelung, falls eine Körperschaft ihren Sitz und/oder ihre Geschäftsleitung in einen Staat, der nicht Mitglied der EU oder des EWR ist, verlegt und dadurch aus der unbeschränkten Steuerpflicht der Bundesrepublik oder eines anderen EU-/EWR-Staates ausscheidet. In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob die Wirts...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.1 Allgemeines

Rz. 111 Verlegt nicht der Gesellschafter (Rz. 89), sondern die inländische Gesellschaft Sitz und Geschäftsleitung ins Ausland, kann bei dem Gesellschafter ebenfalls eine Entstrickung i. S. d. Abs. 1 eintreten. Diese Vorschrift ist so allgemein gehalten, dass sie jede Art des Verlustes oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts erfasst, also auch den Fall, dass di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3.3.2 Rechtsfolge auf der Ebene des Anteilseigners

Rz. 148 Für die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft gilt nach § 12 Abs. 2 S. 2 KStG die Regelung des § 13 UmwStG entsprechend. Zum persönlichen Anwendungsbereich enthält die Vorschrift keine näheren Bestimmungen. Der Gesellschafter kann also jede Rechtsform aufweisen, er kann auch eine Personengesellschaft oder natürliche Person sein. Das Gesetz verlangt auch nicht ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 154 § 12 Abs. 3 KStG enthält eine Regelung, falls ein KSt-Subjekt i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG die Geschäftsleitung oder den Sitz ("Sitzverlegung") verlegt und dadurch aus der unbeschränkten Steuerpflicht ausscheidet. Dann besteht die Gefahr, dass das deutsche Besteuerungsrecht für die Wirtschaftsgüter der Körperschaft ausgeschlossen oder beschränkt wird. Um dies zu verhinde...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 133 Abs. 2 enthält eine besondere Regelung für Verschmelzungen, die nicht dem deutschen Recht, sondern einer ausl. Rechtsordnung unterliegen, wobei der ausl. Staat weder ein EU- noch ein EWR-Staat ist. Verschmelzungen nach deutschem Recht sowie nach dem Recht eines EU- bzw. EWR-Staats unterliegen dagegen den §§ 11ff. UmwStG, wenn übertragende und übernehmende Gesellschaf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3.2 Voraussetzungen einer steuerfreien Verschmelzung

Rz. 139 Es muss sich um eine Verschmelzung handeln, die einer Verschmelzung nach § 2 UmwG vergleichbar ist. Der Vorgang muss also in seiner Struktur der Verschmelzung nach deutschem Recht entsprechen. Diese allgemeine Struktur einer Verschmelzung kann entsprechend der Definition des Art. 2 Buchst. a FRL bestimmt werden.[1] Eine Verschmelzung i. d. S. setzt voraus, dass die ü...mehr