Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Auf Antrag können sich auch juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) in Deutschland, wie z. B. Städte, Gemeinden etc., sowie ausländische jPdöR, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen sind, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) Anwendung findet, in das Zuwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rn. 430 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Vorschrift ist nur auf einen unbeschränkt StPfl anwendbar. Dieser kann nach § 1 Abs 1 EStG, § 1 Abs 2 EStG oder – auf Antrag – nach § 1 Abs 3 EStG (Moritz/Strohm in Frotscher/Geurts, § 32d EStG Rz 78 (04/2016)) stpfl sein (zur Einbeziehung von der AbgSt unterliegenden Einkünften in die Prüfung der Grenzen bei § 1 Abs 3 EStG s BFH vom 12...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 13. § 20 Abs 2 EStG

Rn. 45 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei Veräußerung von Anteilen an Körperschaften nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG ist zwingend die AbgSt anzuwenden. Bei fehlendem Einbehalt von KapSt ist die Pflichtveranlagung nach § 32d Abs 3 EStG zu beachten. Eine Besteuerung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 17 EStG geht in jedem Fall vor (§ 20 Abs 8 S 1 EStG; zur Umqualifikation BMF v...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 18 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Lieferungen und sonstige Leistungen gehören zu den steuerbaren und ggf. zu den steuerpflichtigen Umsätzen, wenn Vereine, rechtsfähige wie auch nicht rechtsfähige, im Inland im Rahmen der unternehmerischen Betätigung an ihre Mitglieder oder diesen nahe stehenden Personen, Umsätze/Wertabgaben ausführen, für die die Leistungsempfänger kein Entg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 eingeführt, sie entspricht § 45 BKGG aF. Das JStErgG 1996 hat § 72 Abs 9 EStG aF, jetzt Abs 8, angefügt. Das StEntlG 1999 vom 19.12.1998, BGBl I 1998, 3779 hat § 72 Abs 9 aF dahin geändert, dass die Familienkassen der Bundesanstalt für Arbeit Kindergeldansprüche aufgrund über- oder zwischenstaatlicher Re...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Drachenfliegerclubs/-vereine

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Drachenfliegerclubs (so genannte Fesseldrachen) konnten in der Vergangenheit wegen der Förderung von Freizeitbetätigungen nicht als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden. S. BFH-Urteil vom 14.09.1994, BStBl II 1995, 499. Nach dem BMF-Schreiben vom 08.01.1996, BStBl I 1996, 74 ist der Drachenflug mit Modellen ein gemeinn...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Ab dem 01.01.2024 wird bei dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein zentrales Register (Zuwendungsempfängerregister) geführt, in dem die steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Körperschaften, die nach § 34g EStG begünstigten Parteien sowie die unabhängigen Wählergemeinschaften gespeichert sind (§ 60b AO; Anhang 1b). Tz. 2 Stand: EL 137 – ET: 0...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuschüsse

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zuschüsse sind Zuwendungen, die den steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften (Vereinen) regelmäßig von öffentlichen Kassen oder Dachverbänden zufließen. Zuschussgeber kann aber auch jeder andere sein. Echte Zuschüsse liegen immer dann vor, wenn sie von keiner Gegenleistung abhängig gemacht werden und alleine dem Zweck dienen, den V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / a) Oasenbericht, Oasenerlass

Rz. 2 [Autor/Stand] Steueroasenländer. Es gibt nicht wenige Staaten, die aus den unterschiedlichsten Gründen entweder nur niedrige Ertragsteuern erheben oder aber bestimmte Personen (Körperschaften) einer bevorzugten Besteuerung unterwerfen. Als klassische Steueroasenländer galten früher die Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Niederländische Antillen, Bahamas und Bermudas. E...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 4 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Von der Umsatzsteuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (s. Anhang 5) sind die Leistungen ausgeschlossen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes i. S. v. § 14 AO (s. Anhang 1b) ausgeführt werden (s. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG, Anhang 5). Die bewirkten Lieferungen von Erzeugnissen, die in der 2. Stufe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Krabbe, Zweifelsfragen zu § 50d Abs 1a EStG, IStR 1995, 382; Flick, Deutsche Aktivitäten von Ausländern über ausländische Zwischengesellschaften und die Mißbrauchsgesetzgebung des § 50d Abs 1a EStG, IStR 1994, 223; Piltz, Wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe in § 50d Abs 3 EStG, IStR 2007, 793; Frey/Mückl, Substanzerfordernisse bei der einseitigen KapSt-Entlastung für ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungen an Vereinsmitglieder

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zuwendungen, für die die Mitglieder kein Entgelt zu entrichten haben, werden nach Wegfall der gesetzlichen Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG a. F. durch § 3 Abs. 1b UStG (Anhang 5) bzw. § 3 Abs. 9a UStG (Anhang 5) erfasst. Zu erfassen sind alle Geschäftsvorfälle, in denen steuerbegünstigte Körperschaften aus ihrem unternehmerischen Bereich unentg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Geleitwort

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zwischenzeitlich sind seit dem leider viel zu frühen Tod des Begründers dieses Werkes, Herrn Hans-Georg Reuber, einige Jahre verstrichen. Das noch von Herrn Reuber ausgewählte Autorenteam hat die Herausforderung angenommen, den Kommentar im Sinne Herrn Reubers fortzuführen und die Besonderheiten des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts und damit zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätze

Rn. 290 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Auf Antrag des StPfl kann die Anwendung der AbgSt nach § 32d Abs 1 EStG unterbleiben, wenn der StPfl KapErtr im Sinne § 20 Abs 1 Nr 1 EStG oder § 20 Abs 1 Nr 2 EStG bezieht und im VZ, für den der Antrag gestellt wird, unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 25 % an der leistenden KapGes beteiligt ist (Buchst a) oder zu mindestens 1 % an der l...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienende Körperschaften haben eine unternehmerische und außerunternehmerische Sphäre. S. "Umsatzsteuer". Die Finanzverwaltung differenziert nunmehr der Rechtsprechung des EuGH und des BFH folgend zwischen der wirtschaftlichen und der nichtwirtschaftlichen Sphäre. Die Begrifflichkeiten sollen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Buchführungspflicht nach § 141 AO

Tz. 11 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Vorschrift des § 141 AO (Anhang 1b) betrifft demnach zunächst all die Fälle, in denen keine Verpflichtung zur Führung entsprechender Bücher nach handelsrechtlichen Vorgaben besteht. § 141 (Anhang 1b) AO stellt vielmehr die Fälle fest, in denen die Finanzverwaltung steuerbegünstigte Körperschaften, so auch Vereine, zur Buchführung verpfli...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.6 Wahlanfechtungsklage, Abs. 4

Rz. 40 Der Rechtsschutz gegen rechtswidrige Wahlmaßnahmen bei Wahlen i. S. d. § 57b oder Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der Kassenärztlichen Vereinigungen ist im SGG nur unvollkommen geregelt. Nach § 131 Abs. 4 spricht das Gericht, wenn es eine Wahl ganz oder teilweise für ungültig hält, dies im Urteil aus und bestimmt die Folgerungen, die sich aus der Ungültigkeit e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"In camera"-Verfahren (§ 86 Abs. 1 FGO) bei Umsatzsteuersatzermäßigung

Leitsatz 1. Der bei einer Konkurrentenklage beigeladene Steuerpflichtige ist Dritter im Sinne des § 86 Abs. 1 FGO, wobei die Offenbarung durch das Steuergeheimnis geschützter Daten im Rahmen von § 30 Abs. 4 Nr. 1 der Abgabenordnung zulässig ist, wenn dabei das Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt wird. 2. Bei einer Konkurrentenklage gegen die Steuer­satzermäßigung der Umsätze ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXI. Latente Steuern (§ 285 Nr. 29)

Rn. 782 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 29 ist im Anhang anzugeben, "auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist". § 285 Nr. 29 ist mit dem BilMoG – im Übrigen ohne entsprechendes Pendant in der Bilanz-R – in das HGB eingeführt worden. Die Angabepflicht besteht für gro...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsches Rotes Kreuz

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das DRK ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. Es ist als föderal gegliederter Mitgliederverband organisiert mit weitreichender rechtlicher Selbständigkeit der Untergliederungen. Dem Bundesverband "Deutsches Rotes Kreuz" eV sind die Landesverbände und der Verband der Schwesternschaften nachgegliedert, die wiederum auf Ortsebene i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Vorteile, die auch bei Arbeitnehmern nach § 3 Nr 58 und Nr 59 EStG steuerfrei bleiben

Rz. 72 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 § 3 Nr 59 EStG regelt im ersten Halbsatz die Steuerfreiheit der einem Mieter – auch, wenn der ArbG der Vermieter ist – unmittelbar zugute kommenden Zusatzförderung im Rahmen der Wohnraumförderung (> Rz 28; zum Wohngeld > Rz 80) und im zweiten Halbsatz die Steuerbefreiung entsprechender Mietvorteile im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Zur F...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jagd

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwendungen für eine Jagd gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung (Böhme, DStZ 1985, 612; zur Jägerprüfung vgl BFH/NV 2012, 783 und EFG 2019, 338). Unterhält ein Unternehmer die Jagd, sind die Aufwendungen ausdrücklich vom Abzug als > Betriebsausgaben ausgeschlossen (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 4 EStG; vgl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.8 Entgeltumwandlung zugunsten eines Arbeitszeitkontos

Rz. 307 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Unter den Begriff der Arbeitszeitkonten in diesem Sinne fallen nur sog. Zeitwertkonten (Arbeitsentgeltguthaben). Hierbei vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass künftig fällig werdender Arbeitslohn anstelle einer sofortigen Auszahlung auf einem Zeitwertkonto betragsmäßig erfasst und dem Arbeitnehmer erst im Rahmen einer späteren Frei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1.2.2.3 Besondere Regelungen bezüglich der Zuweisung des Besteuerungsrechts

Rz. 30 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das OECD-MA bzw. die einzelnen DBA enthalten für bestimmte Arbeitnehmer, bestimmte Vergütungen bzw. bestimmte Tätigkeiten von Art. 15 OECD-MA abweichende Regelungen, insbesondere für das für die Geschäftsführung eines Unternehmens verantwortliche Personal (s. Tz. 6.1, Rn. 353), für Künstler und Sportler (Art. 17 OECD-MA), für Ruhegehaltszahl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 311 Forderungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zu AK (§ 255 Rz 17) in der Bilanz anzusetzen. Eine Abschreibung ist im Falle eines niedrigeren beizulegenden Werts vorzunehmen. Sie kann durch die Realisation der folgenden Risiken veranlasst sein: Ausfallrisiko: Risiko einer nicht vollständigen Begleichung der Forderung wegen mangelnder Bonität des Schuldners, Verzögerungs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Begünstigte Arbeitnehmer-Jubiläen

Rz. 10 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Begünstigung gilt nur für Jubiläen, die arbeitsrechtlich allgemein üblich sind. Die Berechnung der für das Jubiläum maßgebenden Beschäftigungsdauer hat sich aber nicht geändert (zu Einzelheiten > Rz 11, 12). Begünstigt sind nur Jubilarfeiern aus Anlass des 10- oder 25-jährigen Jubiläums oder eines Vielfachen davon, also zum 10., 20., 30....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Wohnungen im Bereich der sozialen Wohnraumförderung

Rz. 28 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei der Ermittlung der anzusetzenden ortsüblichen Miete für Wohnungen, deren Bau und Unterhaltung öffentlich gefördert werden (> Rz 29 ff), ist auch lohnsteuerlich zu beachten, dass während der Dauer der Sozial- bzw der Preisbindung der Vermieter selbst dann an die festgelegte Miete gebunden ist, wenn für vergleichbare nicht sozialer Bindung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jersey

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Jersey (Hauptort: St Helier) ist die größte der Kanalinseln im südwestlichen Teil des Ärmelkanals. Sie ist weder Teil des Vereinigten Königreichs von > Großbritannien und Nordirland (VK), noch Kronkolonie, sondern direkt der britischen Krone unterstellt. Das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung mit dem VK ist nicht anwendbar. Als g...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Juristische Person

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine juristische Person (Gegensatz zu einer natürlichen Person) nimmt als eigenständige Rechtsperson selbständig am Rechtsleben teil. Welche Zusammenschlüsse von Personen, Organisationen oder Einrichtungen selbständig am Rechtsleben teilnehmen, wird durch die jeweilige Rechtsordnung bestimmt und muss nicht für alle Rechtsgebiete einheitlich s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Mantelkauf / 2 Steuerliche Voraussetzungen der Verlustverrechnung

Beim Erwerb eines solchen GmbH-Mantels können zukünftige Gewinne mit diesem Verlust nur unter engen Voraussetzungen verrechnet werden, sodass ein Steuerspareffekt eintritt. Der Verlustvortrag wird vom Finanzamt nur unter bestimmten Voraussetzungen (§ 8c KStG) anerkannt. Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 ist für die Verlustabzugsbeschränkung der sog. qualifizierte Anteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 5 Steuerliche Auswirkungen der Kapitalerhöhung

Bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen erhöht sich das Vermögen der GmbH. Die Kosten der Kapitalerhöhung sind Betriebsausgaben. Der Vermögenszugang unterliegt nicht der Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer. Bei der Einlage von Grundstücken entsteht Grunderwerbsteuer (3,5 %, in einigen Bundesländern bis zu 6,5 %), die von der GmbH zu zahlen ist. Die Gewährung von neuen Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Abfin... / 6 Steuerliche Behandlung der Abfindung

Die Abfindung an den ausscheidenden Gesellschafter stellt aus steuerlicher Sicht eine entgeltliche Anteilsveräußerung dar. Das ist immer dann zu rechtfertigen, wenn die veräußerte GmbH-Beteiligung zum Betriebsvermögen zählte. Versteuert werden muss aber nur der ggf. entstehende Veräußerungsgewinn (= Differenz von Anschaffungskosten der Beteiligung bzw. Veräußerungskosten ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.5 Einkunftsart

Rz. 70 In dem Gewinnfeststellungsbescheid sind ebenfalls bindende Entscheidungen zu treffen über die Einkunftsart, zu der die Einkünfte gehören ("Artfeststellung").[1] Die Feststellung einer falschen Einkunftsart stellt eine Beschwer für den Spfl. dar, auch wenn sich im Einzelfall hieraus keine negativen steuerlichen Konsequenzen ergeben.[2] Bei den Gewinneinkünften kommen al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.4 Steuerermäßigungen

Rz. 64 Festzustellen ist auch die Höhe der Steuerermäßigungen für die Beteiligten, die ihren Grund im Betrieb der Mitunternehmerschaft haben. In die Feststellung aufzunehmen sind danach die Höhe des begünstigten Gewinnanteils und dessen Zurechnung für den Freibetrag nach § 14a EStG; soweit der Freibetrag an persönliche Merkmale des Stpfl. anknüpft (Einkünfte, Grund der Aufgab...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke, umsat... / 11 Verpflegungsleistungen, die generell dem ermäßigten Steuersatz unterliegen

Dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.[1] Der Steuersatz von 7 % ist auch bei Leistungen anzuwenden, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.4.1 Rechtsformabhängige Steuerfreistellungen und -ermäßigungen

Rz. 69a Eine besondere Problematik ergibt sich, wenn die Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) Einkünfte bezieht, die steuerlich freigestellt sind oder ermäßigt besteuert werden, bei denen die Steuerfreistellung oder -ermäßigung aber von der Rechtsform des Stpfl. abhängt. In diesem Fall richtet sich die Anwendbarkeit der Steuerfreistellung oder der Steuerermäßigung nicht nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.3.1 Örtliche Zuständigkeit, § 2

Rz. 147 Die örtliche Zuständigkeit der Finanzbehörde richtet sich nach § 2 VO zu § 180 Abs. 2 AO (beruhend auf § 180 Abs. 2 Nr. 3 AO). Örtlich zuständig für Feststellungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 der VO zu § 180 Abs. 2 AO ist das Betriebsfinanzamt nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 AO. Für die Zwecke der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit gelten Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einricht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.1 Feststellungssubjekt

Rz. 19a Die Feststellung ist nur für ein bestimmtes und abgegrenztes Feststellungssubjekt möglich. Feststellungssubjekt ist diejenige zivilrechtliche Personenvereinigung, in dessen Rahmen die Einkünfte gemeinsam erzielt werden. Außerdem müssen bei dieser Personenvereinigung die Einkünfte nicht bei ihr, sondern bei den Beteiligten steuerlich erfasst werden, die Personenverein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 8 Feststellung bei Bestehen eines DBA, Abs. 5 Nr. 1

Rz. 203 Grundsätzlich sind nur diejenigen Besteuerungsgrundlagen festzustellen, die für eine inländische Steuerfestsetzung von Bedeutung sein können (vgl. Rz. 193). Unterliegen Besteuerungsgrundlagen (insbes. Einkünfte), die im Ausland verwirklicht werden, wegen der Regelungen eines DBA nicht der inländischen Besteuerung, können sie vom Grundsatz her für die inländische Best...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.4 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 § 11 EStG gilt für unbeschränkt und für beschr. Stpfl. Die Vorschrift kann auch für körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte eingreifen, soweit Körperschaften Überschusseinkünfte erzielen, z. B. Idealvereine oder Berufsverbände, soweit sie nicht von der KSt befreit sind. Rz. 7 Unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaften haben, da sie nach § 6 HGB Vollkaufleute sind, stets E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.6 Sicherheit

Rz. 104 Bilanzpolitische Maßnahmen können hinsichtlich ihrer Durchsetzbarkeit sichere, d. h. unstreitige Maßnahmen sein; das ist etwa bei Wahlrechten und bei den meisten Sachverhaltsgestaltungen der Fall. Es kann sich aber auch um Maßnahmen handeln, die vor ihrer endgültigen Durchsetzung u. U. erst "erkämpft" werden müssen, z. B. im Rahmen der Jahresabschlussprüfung oder anl...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 1 Vorbemerkung

Eine Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GbR) unterliegt als solche nicht der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer und ist insoweit nicht Steuersubjekt, sondern die Gesellschafter selbst sind Subjekt der Einkünftebesteuerung (sog. Transparenzprinzip). Einkommensteuerpflichtig und damit Steuerschuldner sind die Gesellschafter als natürliche Personen (§ 1 EStG). Ist eine j...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.1 Begriff der Kapitalgesellschaft

Rz. 1 Das HGB enthält keine Definition des Begriffs der Kapitalgesellschaften, lediglich aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG ergibt sich eine Aufzählung derjenigen Gesellschaftsformen, die als Kapitalgesellschaften eingeordnet werden: Europäische Gesellschaften (SE), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). I...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 1 Einleitung

Rz. 1 Steuerliche Bedeutung Das Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) stellt das wesentliche Instrument dar, um bei Körperschaften Vorgänge der Einkommenserzielung von Vorgängen der Einkommensverwendung abzugrenzen und sicherzustellen, dass auch andere Vorgänge der Einkommensverwendung als offene Gewinnausschüttungen (oGA), die durch schuld- oder gesellschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.15 Fälle der rückwirkenden Beseitigung der Buchwertfortführung, § 16 Abs. 3 S. 3 EStG und § 16 Abs. 5 EStG

Rz. 177ap Zu einer rückwirkenden Beseitigung der Buchwertfortführung kommt es, sofern bei der Übertragung von wesentlichen Betriebsgrundlagen als Einzel-Wirtschaftsgüter gegen die in § 16 Abs. 3 S. 3 EStG angeordnete Sperrfrist für eine Veräußerung oder Entnahme verstoßen wird (§ 16 Abs. 3 S. 3 EStG) oder beim Übergang von Anteilen an KSt-pflichtigen Gebilden im Rahmen einer T...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.2 Vorteilsempfangender Gesellschafter

Rz. 27 Verdeckte Gewinnausschüttung als Beteiligungsertrag Auf Ebene des vorteilsempfangenden Gesellschafters ist eine vGA ein sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und deshalb als Beteiligungsertrag zu erfassen. Hierbei ist die steuerliche Einordnung und ggf. die Umqualifizierung auf Ebene des Gesellschafters grundsätzlich unabhängig davon vorzunehmen, ob ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.2 Im KStG geregelte gesonderte Feststellungen

Rz. 29 § 6 Abs. 5a S. 6 KStG: Bei Unterstützungskassen ist der Zuwendungsbetrag auf den 31.12.2015 sowie der auf den 31.12. des jeweiligen Folgejahres verbleibende Zuwendungsbetrag gesondert festzustellen.[1] Rz. 30 § 8 Abs. 9 S. 8 KStG: Soweit Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 KStG ein Dauerverlustgeschäft betreiben, ist der Verlust den einzelnen Gesc...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.4 Kapitalertragsteuerliche Behandlung

Rz. 43 Einbehaltungs- und Abführungsverpflichtung VGA lösen als sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG Kapitalertragsteuer i. H. v. 25 % (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) zuzüglich Solidaritätszuschlag aus. Die Kapitalertragsteuer entsteht im Zeitpunkt des Zuflusses der vGA (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG i. V. m. § 11 Abs. 1 ESt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer bei Grundstückserwerb im Umlegungsverfahren

Leitsatz 1. Der Eigentumserwerb an Grundstücken durch einen interkommunalen Zweckverband im Rahmen einer Umlegung ist nicht von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Zweckverband nicht als Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks am Umlegungsverfahren teilgenommen hat. 2. Der Grundstückserwerb des Zweckverbandes ist auch nicht aufgrund einer interpolierende...mehr