Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.1 Sachspenden, Nutzungs- und Leistungsspenden

Rz. 72 Eine Zuwendung muss nicht zwangsläufig in Geld bestehen, sie kann auch in Geldeswert, insbes. in der Übertragung einer Sache auf den Zuwendungsempfänger bestehen (Sachspende). Der Spender muss durch die Sachspende endgültig wirtschaftlich belastet sein, die bloße Besitzaufgabe reicht nicht aus.[1] Bei aus dem Betriebsvermögen bewirkten Sachspenden natürlicher Personen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.3 Zuwendungen als verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 76 Nach § 8 Abs. 3 KStG darf das Einkommen nicht um verdeckte Gewinnausschüttungen gemindert werden. Erfüllt eine Zuwendung zugleich den Tatbestand der Zuwendung und den Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung, hat das in § 8 Abs. 3 KStG begründete Abzugsverbot für verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG Vorrang vor der Abziehbarkeit der Zuwendunge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.4 Verhältnis zu Betriebsausgaben, Werbungskosten und Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträgen)

Rz. 21 Sind Aufwendungen zur Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke gleichzeitig Betriebsausgaben, tritt das Abzugsverbot des § 10 Nr. 1 KStG hinter den Betriebsausgabenabzug des § 4 Abs. 4 EStG zurück, weil § 10 Nr. 1 KStG lediglich verhindern soll, dass Aufwendungen, die eine Einkommensverwendung darstellen, abziehbar sind.[1] Der Abzug von Aufwendungen, die der Einkommenserziel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.5 Vergütungen jeder Art

Rz. 81 Die Vorschrift erfasst Vergütungen jeder Art. Hierzu gehören nicht nur Barzahlungen, sondern auch Zuwendungen in Form von geldwerten Vorteilen, z. B. die Lieferung von Wirtschaftsgütern ohne Entgelt oder zu Vorzugspreisen, die Zurverfügungstellung einer freien Wohnung, die unentgeltliche Nutzungsüberlassung eines Pkw und die Leistung von Beiträgen zur Altersversorgung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.4 Vortrag von Zuwendungen

Rz. 66 Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) sind nach § 9 Abs. 2 S. 9 KStG unbeschränkt vortragsfähig. Daher sind auch "Kleinspenden", die in der Summe den Höchstbetrag des Jahrs der Zuwendung überschreiten, vortragsfähig, soweit sie in diesem Jahr nicht abgezogen werden konnten. Der Vortrag ist zeitlich unbegrenzt. Das bedeutet, dass die vortragsfähigen Zuwendungen n...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.4 Kritik an der Neuregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG

Rz. 42 Die Neuregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG durch das Gesetz v. 8.4.2010[1] gibt Anlass zu Kritik.[2] Die Norm dürfte weder europarechtskonform noch praxistauglich sein. Rz. 43 Aus europarechtlicher Sicht ist zweifelhaft, ob die Nichtabziehbarkeit von Zuwendungen an Empfänger in Drittstaaten außerhalb der EU und des EWR-Raums mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 ...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.1 Versicherungsfreiheit für Beamte, Geistliche, Lehrer, Vorstände

Rz. 3 Abs. 1 Nr. 1 stellt auf die Privilegien der Beamten ab. Versicherungsfrei ist der Personenkreis, der nach den Beamten- und Richtergesetzen des Bundes oder eines Bundeslandes in ein Beamtenverhältnis berufen worden ist. Versicherungsfrei sind auch Beamte, die noch auf Widerruf im Beamtenverhältnis stehen, etwa während des Vorbereitungsdienstes für eine beamtenrechtliche...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.3 Begünstigte Zwecke

Rz. 36 Die Zuwendung muss zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke nach §§ 52–54 AO erfolgen. Diese begünstigten Zwecke umfassen gemeinnützige Zwecke nach § 52 AO mildtätige Zwecke nach § 53 AO und kirchliche Zwecke nach § 54 AO. Rz. 37 Die förderungswürdigen Zwecke sind vollständig in den §§ 52-54 AO aufgezählt. Allerdings ist bei einigen Zwecken lediglich ein Spendenabzug mögli...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 1.2 Verhältnis zu einkommensteuerlichen Vorschriften

Rz. 5 Die Frage, welche Aufwendungen bzw. Ausgaben bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens nicht abziehbar sind, richtet sich nach dem in § 8 Abs. 1 KStG enthaltenen Verweis grundsätzlich nach den Vorschriften des EStG. Bedingt durch die Besonderheiten der juristischen Personen gibt es bei Körperschaften Aufwendungen, die bei natürlichen Personen nicht vor...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.3 Bestimmte Arbeitnehmer in spezifischen Beschäftigungen

Rz. 20 Abs. 3 stellt Beschäftigungen bestimmter Art von der Versicherungspflicht frei. Die dem Grunde nach gegebene Versicherungspflicht oder zumindest die Nähe zur Versicherungspflicht wird aus sozialpolitischen Gründen ausgeschlossen. Die Änderungen des Abs. 3 zum 1.4.2012 waren im Wesentlichen redaktioneller Art, um die Vorschrift geschlechtsneutral auszuformulieren. Rz. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 67 Das Abzugsverbot für Aufsichtsratsvergütungen war seit Inkrafttreten des KStG 1934 in § 12 Nr. 3 KStG enthalten. Hiernach waren Aufsichtsratsvergütungen in voller Höhe nicht abziehbar, obwohl es sich eindeutig um Betriebsausgaben handelte. Zurückzuführen ist das Abzugsverbot auf das alte KSt-System, das die Doppelbelastung mit KSt und ESt wollte und durch das Abzugsve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.2.2 Inländische Steuern vom Einkommen

Rz. 29 Zu den nichtabziehbaren Steuern vom Einkommen gehören insbesondere die von der juristischen Person gezahlte KSt, die auf vereinnahmte Kapitalerträge entfallende KSt, die von vereinnahmten Kapitalerträgen einbehaltene KapErSt. Rz. 29a Nicht unter das Abzugsverbot der Vorschrift fallen Steuerabzugsbeträge vom Kapitalertrag auf verausgabte (vom Steuerpflichtigen ausgeschütte...mehr

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Sauer, SGB III § 21 Träger / 2.1 Rechtlicher Status der Träger

Rz. 3 § 21 erkennt natürliche und juristische Personen des privaten wie des öffentlichen Rechts als Träger an (rechtsfähige Personen). Eine natürliche Person ist der Mensch von der Geburt bis zu seinem Tod. Er ist als Rechtssubjekt Träger von Rechten und Pflichten. § 21 stellt keine weiteren Bedingungen, die einschlägigen Qualitätsanforderungen müssen jedoch erfüllt werden. Ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 25 Die Vorschrift entspricht der Regelung des § 12 Nr. 3 EStG, wonach Personensteuern sich ausnahmslos nicht steuermindernd auswirken dürfen, sondern Einkommensverwendung darstellen. Ebenso wie bei der ESt ist es auch bei der KSt nicht gerechtfertigt, für einzelne Personensteuern eine Ausnahme vom Abzugsverbot zu machen. Dies gilt auch für ausländische Steuern.[1] Der Be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.4.2 Umsatzsteuer auf Entnahmen und verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 34 Das Abzugsverbot der USt für Umsätze, die Entnahmen sind, bezieht sich m. E. ausschließlich auf § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG. Es handelt sich dabei um Fälle der Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen. Sie werden umsatzsteuerlich als fiktive Lieferungen behandelt. § 3 Abs. 1b Nrn. 2, 3 UStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.7 Erstattung nichtabziehbarer Beträge

Rz. 45 Aus dem Abzugsverbot für nichtabziehbare Steuern folgt im Umkehrschluss, dass Erhöhungen des Jahresergebnisses, die aus der Erstattung nichtabziehbarer Ausgaben oder gewinnerhöhenden Auflösung von Rückstellungen resultieren, nicht der KSt unterliegen dürfen und bei Ermittlung des steuerlichen Einkommens außerbilanziell zu kürzen sind, soweit sie das Jahresergebnis erh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.1 Rechtsentwicklung

Rz. 38 Durch Gesetz v. 8.4.2010[1] wurde der Kreis der Zuwendungsempfänger, der bislang auf inländische Einrichtungen begrenzt war, deutlich erweitert. Nunmehr können nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 2ff. KStG unter weiteren Voraussetzungen auch grenzüberschreitende Zuwendungen an Einrichtungen in der EU bzw. im EWR abziehbar sein. Diese Änderung ist ein weiterer Schritt zu einer du...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Körperschaft-, Gewerbe-, pauschalierte Lohn- und USt

Rz. 723 Für nicht abgeführte Umsatz-, Gewerbe-, Körperschaft- und pauschalierte Lohnsteuer haftet der Geschäftsführer nach § 69 AO persönlich, wenn die Gesellschaft zur Zeit der Voranmeldung bzw. im Zeitpunkt der Fälligkeit der unterlassenen (Voraus-)Zahlung noch genügend Liquidität hatte.[1444] Erforderlichenfalls muss der Geschäftsführer bei Liquiditätsproblemen bereits vo...mehr

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Übungsleiterfreibetrag / 3 Nur Tätigkeiten für öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaften

Der Übungsleiterfreibetrag kann nur angewendet werden, wenn die Nebentätigkeit für eine im Inland oder EU-/EWR-Ausland gelegene juristische Person des öffentlichen Rechts oder für eine Körperschaft ausgeübt wird, die wegen ihrer Gemeinnützigkeit von der Körperschaftsteuer befreit ist.[1] Zu den begünstigten Auftraggebern gehören die die Gebietskörperschaften Bund, Länder und G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) § 3 Nr 40 S 1 Buchst b EStG (Veräußerungspreis iSd § 16 Abs 2 EStG, soweit auf Beteiligungen an Körperschaften und ähnliche entfallend)

Rn. 1350 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dem Teileinkünfteverfahren unterliegt auch folgender Fall (betreffend wie Buchst a nur BV): Im Rahmen der Veräußerung/Aufgabe eines Betriebs/Teilbetriebs/Mitunternehmeranteils entfällt ein Teil des Veräußerungspreises/Aufgabewerts auf mitveräußerte/mitentnommene Anteile an (inländischen oder ausländischen) Körperschaften und ähnliche. Dies...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Eine unter § 5 Abs 1 Nr 9 KStG fallende Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52–54 AO)

Rn. 968 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und (so der Gesetzeswortlaut; zutreffend müsste es heißen: "oder") kirchlichen...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Fortführungsgebundener Verlustabzug gem. § 8d KStG

Rz. 436 Durch die Regelung des § 8d KStG will der Gesetzgeber der Notwendigkeit der Praxis Rechnung tragen, bei vorhandenen Verlustvorträgen auf Ebene der Körperschaft und einer Absicht der Weiterführung des Unternehmens z.B. durch einen neuen Investor, eine Fortführung des Verlustvortrags abweichend von § 8c KStG zu ermöglichen. Die Regelung des § 8d KStG steht allen Körper...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Saa... / 4. Anzeigepflicht

Rz. 154 [Autor/Stand] Da das Saarländische Grundsteuergesetz eng an das Bundesmodell angelehnt ist, gelten neben den dortigen Erklärungspflichten auch die allgemeinen Anzeigepflichten des § 228 Abs. 2 – 6 BewG, denen die Steuerpflichtigen ohne Aufforderung des zuständigen Finanzamtes nachkommen müssen. Rz. 154.1 [Autor/Stand] Danach ist bspw. eine Änderung der tatsächlichen V...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Behördenbegriff – Allgemeines

Rz. 102 Eine öffentliche Behörde wird von der feststehenden Rspr. definiert als ein in den allgemeinen Behördenorganismus eingefügtes, von der physischen Person des Amtsträgers unabhängiges Organ der Staatsgewalt, das dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität nach eigenem Ermessen für unmittelbare oder mittelbare Staatszwecke tätig zu sein.[274] Rz. 103 Für den Behördenb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) § 3 Nr 40 S 1 Buchst a EStG (Veräußerung/Entnahme von BV-Anteilen

Rn. 1343 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dem Teileinkünfteverfahren unterliegen nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst a S 1 EStG:mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Erwerb durch Personengruppen mit gleichgerichteten Interessen

Rz. 244 Den Erwerberkreis beim "Einkauf in eine Betriebsaufspaltung", d.h. der Anteile am Besitzunternehmen und der Betriebs-GmbH, bildet der Erwerber auch gemeinsam mit ihm nahe stehenden Personen und Personen, die mit ihm oder den nahe stehenden Personen gleichgerichtete Interessen haben. Das BMF definiert in Tz. 3, 27, 28 des BMF-Schreibens vom 28.11.2017[475] die "Erwerb...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch steuerbefreite gemeinnützige Einrichtungen

Rz. 209 Zunehmend betätigen sich gemeinnützige GmbHs und eingetragene Vereine wirtschaftlich (sog. Non-profit-Unternehmen) und gliedern im Zuge dieser Tätigkeiten auf Tochterkapitalgesellschaften unter Zurückbehaltung und Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen aus. Der den §§ 14, 64 und 65 AO zugrunde liegende Konkurrenzgedanke erfordert, dass die Grundsätze der Betrieb...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Tatbestandsmerkmale/Rechtsfolgen

Rz. 433 Das KStG schränkt bei einem Wechsel der Anteilseigner einer Körperschaft den Abzug von Verlustvorträgen aus der Vergangenheit unter gewissen Voraussetzungen ein. Zunächst sah § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG a.F. als "Grundstufe" einen quotalen Untergang des Verlustabzugs bei Übertragung von mehr als 25 % bis 50 % der Anteile oder Stimmrechte innerhalb von 5 Jahren vor. Diese ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Steuerrechtliche Überlegungen

Rz. 10 Steuerrechtlich ist die stille Gesellschaft v.a. in vier Bereichen interessant: Rz. 11 Die Ausgestaltung als typische oder atypische Gesellschaft ermöglicht zunächst eine Einflussnahme auf die Art der Einkünftequalifizierung. Während die am Leitbild der §§ 230 ff. HGB orientierte typische stille Gesellschaft zu Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 5, § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Einzelvoraussetzungen bei der Muttergesellschaft (§ 43b Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Muttergesellschaft muss eine "Gesellschaft" iSd Nr 1 der Anlage 2 (zu § 43b EStG) sein. Dabei werden nicht nur KapGes und Genossenschaften aufgeführt, sondern auch bestimmte wirtschaftliche Vereine (VVaG) und mit BgA vergleichbare Institutionen. Rn. 21 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Weitgehend sind bei den Staaten auch noch Auffangklauseln en...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Herkunft der Stipendien (§ 3 Nr 44 S 1, 2 EStG)

Rn. 1644 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Stipendien sind nur dann begünstigt, wenn sie von bestimmten Stipendiengebern oder bestimmten Mitteln gewährt werden:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenversicherung (beitrag... / 6 Ehrenamtsinhaber

Beschäftigte, die ein Ehrenamt ausüben, können bei ihrem Arbeitgeber beantragen, dass das wegen der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit geminderte Arbeitsentgelt um den Unterschiedsbetrag erhöht wird, der der Differenz zwischen dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt und dem Arbeitsentgelt, das ohne die Ausübung des Ehrenamts zustehen würde, erhöht wird. Der Unterschiedsb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerkammern / 1 Einführung

Arbeitnehmerkammern gibt es nur in Bremen und im Saarland. Sie werden jeweils in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt.mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.5 Steuerfreie Ehrenamtspauschale

Eine Besonderheit ergibt sich für Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu einer steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts stehen. Für ehrenamtlich tätige Vereinsfunktionäre kommt eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von bis zu jährlich 840 EUR (bis 2020: 720 EUR) zum Ansatz. Die sog. Ehrenamtspauschale kommt für Vergütungen aus all...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcc) Die Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (§ 3 Nr 28 EStG Fall 3)

Rn. 1101 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 28 EStG Fall 3 stellt Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (Fassung seit StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794), steuerfrei. Damit erstreckt sich die Steuerfreiheit auch au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfc) Pauschalregelungen in H 3.12 EStH 2021 iVm R 3.12 LStR 2023

Rn. 458 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 H 3.12 EStH 2021 iVm R 3.12 Abs 3, 5 LStR 2023 enthalten pauschal wirkende Vereinfachungsregelungen über die Höhe der Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen. Zu beachten ist aber: Ist kein WK-/BA-Abzug dem Grunde nach gegeben (weil zB die Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer greifen), sind diese Vereinfachungsregelungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Beispiele

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Quellensteuer auf Streubesitzdividenden

Rn. 50 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die EU-Kommission war der Meinung, es bestehe aufgrund der Kapitalverkehrsfreiheit eine gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung, auch bei einer Beteiligung von unter 10 % eine Verpflichtung zur Freistellung ausländischer Muttergesellschaften. Anders als etwa das französische Steuerrecht diskriminiere das deutsche Steuerrecht zwar nicht beim Qu...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Auswirkungen dieser Rechtsprechung im Teileinkünfteverfahren

Rz. 228 In § 3c Abs. 2 Satz 2–5 EStG wurden durch das ZollkodexAnpG vom 22.12.2014 (BGBl I 2014, 2417 ff.) in Anlehnung an die in § 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG enthaltenen Regelungen für qualifiziert (mehr als 25 %) an einer Kapitalgesellschaft beteiligte Gesellschafter, die die Beteiligung im Betriebsvermögen halten, Abzugsbeschränkungen für Betriebsvermögensminderungen und B...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Beteiligung gemeinnütziger Stiftungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 667 Für die Besteuerung der laufenden Geschäftstätigkeit einer gemeinnützigen Stiftung kommt es auf die Abgrenzung der Sphären Vermögensverwaltung und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb an. Die Vermögensverwaltung ist als Kernbereich der Einkommenserzielung einer steuerbegünstigten Stiftung anzusehen. Darunter fällt insb. die Anlage des Stiftungsvermögens (vgl. § 14 Satz ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung (Grundfall)

Rz. 453 Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Kapitalgesellschaften ist gesetzlich nicht definiert. Das KStG sieht lediglich in § 8 Abs. 3 KStG vor, dass vGA das Einkommen nicht mindern. Der BFH[806] definiert die Tatbestandsmerkmale einer vGA als:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Legaldefinition

Rn. 2581 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 1 Abs 1 REITG enthält die Legaldefinition der REIT. Deren Rechtsform kann nur die AG sein, dh, soweit das REITG nichts anders bestimmt, gilt das AktG (§ 1 Abs 3 REITG). Eine Mustersatzung bringen Kollmorgen/Hoppe/Feldhaus, BB 2007, 1345. Der Unternehmensgegenstand muss sich auf folgende Punkte beschränken:mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / I. Steuerliche Haftung als Organträger nach § 73 AO

Rz. 273 In der typischen Betriebsaufspaltung kommt eine Haftung nach § 73 AO in Betracht, wenn eine umsatzsteuerliche Organschaft zum Besitzunternehmen besteht (vgl. hierzu oben Rdn 144 ff.). Hat auch eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft bestanden, etwa in den Fällen der kapitalistischen oder der umgekehrten Betriebsaufspaltung, kann es auch wegen Körperscha...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Inhalt

Rz. 151 Dieser deckt sich weitgehend mit der Grunddienstbarkeit. Auf das dort Aufgeführte wird verwiesen (vgl. Rdn 111 ff.). Zum positiven Handeln ist der Eigentümer nur im Rahmen einer Nebenpflicht verpflichtet.[537] Im Übrigen sind alle drei Belastungsarten zulässig, auch der dritte Tatbestand des § 1018 BGB.[538] Die einzelnen Arten können miteinander verbunden werden. Es...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Steuerlicher Überblick

Rz. 583 Durch eine Realteilung kann eine Personengesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen gewinnneutral auseinandergesetzt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine steuerneutrale Realteilung finden sich in § 16 Abs. 3 Satz 2–4 EStG .[1089] Danach muss der aufnehmende Gesellschafter im Rahmen einer Realteilung für die einzelnen Wirtschaftsgüter zwingend die Buchw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übersicht über die vom Teileinkünfteverfahren erfassten Vorgänge ab VZ 2009

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Langfristige Darlehen

Rz. 153 Langfristige Darlehen dienen i.d.R. zur Finanzierung von Investitionen, also der Anschaffung langfristig zu haltender Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Da die Finanzierungskosten langfristiger Finanzierungsmittel im Verhältnis zu kurzfristigen Finanzierungsmitteln (s. Rdn 192 ff.) – relativ gesehen – regelmäßig geringer sind, können langfristige Darlehen jedo...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Ermittlung des Übernahmeergebnisses

Rz. 484 Nach §§ 4 Abs. 4–6 UmwStG ist auf Ebene der formgewechselten/übernehmenden Personengesellschaft ferner ein personenbezogenes Übernahmeergebnis zu ermitteln.[850] Es liegt aus Sicht des Anteilseigners eine Quasi-Veräußerung seines Anteils neben einer Quasi-Liquidation der GmbH vor. Rz. 485 Das Übernahmeergebnis ist für fiktiv eingelegte Anteile wie folgt zu ermitteln:[...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / I. Lehre von der Rechtsscheinhaftung

Rz. 75 Die Kaufmannseigenschaft oder das Bestehen einer Handelsgesellschaft kann vorgetäuscht werden, etwa durch Äußerungen kaufmännischer Art, Führen einer Firma als Kaufmann oder Eröffnung und Unterhaltung eines kaufmännischen Geschäftsbetriebes. Rz. 76 Derjenige, der im Rechtsverkehr als Kaufmann auftritt, muss sich nach allgemeinen Rechtsscheingrundsätzen gutgläubigen Dri...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Anforderungen an den Organträger

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