Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9 Einschränkung der Beteiligungsertragsbefreiung (§ 8b Abs 1 S 2 bis 5 KStG)

2.9.1 Allgemeines Tz. 71 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist das materielle Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs 1 S 2 sowie S 4 und 5 KStG) ab dem VZ 2014 (s Tz 136) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 S 1 KStG und damit auch auf ordentliche GA und hybride Finanzierungen ausgedehnt worden. Entspr wurden die Regelungen für natürliche Personen (s § 3 Nr 40 S 1 Buchst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.1.2 Entstehung, Einbehaltung und Abführung der Abzugsteuer sowie Haftung

Tz. 128 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die KapSt entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kap-Erträge dem Gläubiger zufließen (s § 44 Abs 1 S 2 EStG). Dieser ist der Schuldner der KapSt (s § 44 Abs 1 S 1 EStG), denn es handelt sich bei der KapSt um eine Erhebungsform der ESt bzw KSt. Die KapSt ist vom Schuldner der Kap-Erträge und bei Zinsen und Stückzinsen aus Tafelgeschäften von ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Besteuerungsverfahren bei beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Nr 2 KStG

Tz. 212 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei beschr St-Pflicht nach § 2 Nr 2 KStG findet eine Veranlagung nicht statt. Die KSt ist durch den St-Abzug grds abgegolten (s § 32 Abs 1 Nr 2 KStG). Eine Anrechnung und Vergütung der anrechenbaren KSt war ausgeschlossen (§ 51 KStG 1999), wenn und soweit das frühere KSt-Anrechnungsverfahren (noch) Anwendung fand. Damit besteht für die jur P...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.2 Bis 2017: Kapitalerträge aus Investmentanteilen (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst b EStG aF)

Tz. 72 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Im Zuge der Regelung von Investmenterträgen durch das InvestmStG hatte auch die Regelung der Frage, inwieweit solche Einnahmen der beschr StPflicht unterliegen, einen neuen Platz gefunden. Vorher war dies (unter Anknüpfung an das frühere KAGG) nur im letzten Hs des § 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a EStG aF geregelt. Für Erträge, die ab dem 01.01.2004...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2.1 Wirkung des Steuerabzugs

Tz. 159 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Soweit keiner der Ausnahmetatbestände des § 32 Abs 2 KStG erfüllt ist, werden die dem Abzug zugrunde liegenden Eink nicht veranlagt, da die KSt bereits mit dem St-Abzug abgegolten ist. Dies gilt auch dann, wenn der beschr Stpfl wegen anderer Eink zu veranlagen ist. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die (inl) KSt iHd St-Abzugs – vorbehaltlich ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 2.1.1 Derselbe Arbeitgeber

"Arbeitgeber" ist die juristische Person, bei der der Beschäftigte angestellt ist. Hierbei ist auf die Rechtspersönlichkeit abzustellen, nicht auf die Beschäftigung bei einer bestimmten Behörde, einer einzelnen Dienststelle usw. Als "derselbe Arbeitgeber" sind z. B. anzusehen die Bundesrepublik Deutschland, die jeweilige Gemeinde, rechtlich selbstständige bundesunmittelbare Körp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 49 Abs 1 Nr 1 EStG)

Tz. 29 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der beschr StPflicht unterliegen nur solche Eink aus einer L + F (§ 13 EStG), die im Inl betrieben wird. Dies setzt voraus, dass die bewirtschafteten Ländereien im Inl belegen sind. Hofgebäude und Inventar können im Ausl liegen und die Leitung vom Ausl aus erfolgen (s Urt des BFH v 17.12.1997, DB 1998, 857). Es kann sich auch um gepachtete F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.7 Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 1 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 7 EStG)

Tz. 86 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bis zum VZ 2004 war § 49 Abs 1 Nr 7 EStG aF schon deswegen ohne Bedeutung, weil es den dort vorausgesetzten St-Abzug auf Eink iSd § 22 Nr 1 EStG (wiederkehrende Bezüge, Renten) nicht gab. Mit Wirkung ab VZ 2005 ist die Vorschrift durch das AltEinkG dahingehend neu gefasst worden, dass Eink iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG der beschr StPflicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.11 Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 5 S 1 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 10 EStG)

Tz. 94a Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die ab 2009 neu eingefügte Nr 10 des § 49 EStG soll die Besteuerung bestimmter Ansprüche aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen sicherstellen, soweit diese durch stfreie Beiträge erlangt wurden. Dies kann für Kö allenfalls dann Bedeutung erlangen, wenn solche Ansprüche von natürlichen Pers erworben wurden, was kaum denkb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2.3 Einbehaltung und Abführung der Steuer sowie Haftung durch den Beauftragten (§ 50a Abs 6 EStG)

Tz. 139 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a Abs 6 EStG enthält die Ermächtigung zum Erlass einer Rechts-VO. In dieser VO kann bestimmt werden, dass bei Vergütungen für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von Urheberrechten (§ 50a Abs 1 Nr 3), wenn die Vergütungen nicht unmittelbar an den Gläubiger, sondern an einen Beauftragten geleistet werden, an Stelle des Schuldners der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2.2 Ausschluss der Anrechnung und Vergütung von Körperschaftsteuer (§ 51 KStG 1999)

Tz. 160 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Gem § 51 KStG 1999 galt bis zu den Änderungen des StSenkG (s § 51 KStG 1999 Tz 1) Folgendes: Handelte es sich bei den dem St-Abzug unterliegenden Kap-Erträgen um mit KSt vorbelastete Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1–3 oder Abs 2 Buchst a EStG 1999 und war die KSt für diese Eink durch den St-Abzug abgegolten, war damit nach § 51, 2. Alt KStG 19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.3 Nennkapitalrückzahlung durch eine ausländische Kapitalgesellschaft

Tz. 285 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Zahlt eine ausl Kap-Ges anlässlich einer Kap-Herabsetzung Nennkap an einen inl AE zurück, führt dies – ebenso wie im Inl-Fall – beim AE grds nicht zu einem stpfl Kap-Ertrag. Vielmehr sind auf AE-Ebene die AK bzw der Bw der Kap-Beteiligung entspr zu verringern (s § 8 Abs 1 KStG Anh Tz 100). Wegen der Definition des Nennkap bei ausl Kap-Ges s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.9 Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 4 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 8a EStG)

Tz. 91 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Abgeordnetenbezüge iSd § 22 Nr 4 EStG sind bei KSt-Subjekten bereits denknotwendig ausgeschlossen. Theoretisch möglich wäre jedoch diese Einkunftsart als Rechtsnachfolger einer natürlichen Pers aufgr einer Erbschaft (s Tz 64).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2 Steuerabzug nach § 50a Abs 1 EStG

Tz. 130 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a EStG erweitert das St-Abzugsverfahren bei beschr StPflicht. Die Vorschrift dient der Sicherstellung des St-Anspruchs bei bestimmten inl Eink iSd § 49 Abs 1 EStG. Der St-Abzug ist nicht selten die einzige Möglichkeit, einen objektiv bestehenden St-Anspruch durchzusetzen. Der BFH hält daher den Quellen-St-Abzug als solchen für verfassun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Vergütung des Körperschaftsteuer-Erhöhungsbetrags bei Ausschüttungen aus dem EK 03 (früheres Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren)

Tz. 219 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine Anrechnung und Vergütung von KSt war unter Geltung des früheren KSt-Anrechnungsverfahrens nach § 51 KStG 1999 grds ausgeschlossen, wenn die mit KSt vorbelasteten Eink bei der Veranlagung nicht erfasst wurden, weil die KSt nach § 2 Nr 2 KStG bereits durch den St-Abzug abgegolten war. In Durchbrechung dieses Grundsatzes vergütete das BfF ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland

Tz. 10 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Eine beschr StPflicht nach § 2 Nr 1 KStG setzt zwingend voraus, dass sich weder die Geschäftsleitung noch der Sitz des KSt-Subjektes (s § 1 KStG Tz 22–24) im Inl befinden, denn andernfalls wäre nach § 1 Abs 1 KStG unbeschr StPflicht gegeben. Tz. 11 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Unter Inl ist der Geltungsbereich des Grundges, die B-Rep Deutschlan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Abstandnahme vom Steuerabzug

Tz. 215 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach § 44a Abs 4 Nr 2 EStG ist bei inl jur Pers d öff Rechts ein St-Abzug von Kap-Erträgen iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 4, 6, 7, 8 bis 12 sowie S 2 EStG nicht vorzunehmen. Gleiches gilt bei Gewinnanteilen oder Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 EStG, die von einem von der KSt befreiten KSt-Subjekt stammen. Voraussetzung für die Abstandnahme ist, dass ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Durchführung der Besteuerung

Tz. 121 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die KSt-Besteuerung beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen richtet sich grds nach den gleichen Vorschriften des KStG und den über § 31 Abs 1 KStG nF entspr anwendbaren Regelungen des EStG, die auch für unbeschr stpfl KSt-Subjekte maßgebend sind. Tz. 122–123 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 vorläufig frei 2.6.1 Erhebungsformen der K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.1 Überblick

Tz. 32 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 49 Abs 1 Nr 2 EStG unterscheidet sieben Arten von gew Eink. Grds müssen dabei gew Eink iSd §§ 15–17 EStG verwirklicht sein. Die Eink müssen durch eine inl gew Tätigkeit iSd § 15 EStG begründet werden, auf eine frühere inl gew Tätigkeit zurückzuführen sein (s § 16 EStG) oder es muss sich um einen Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Hälftige Erhebung der Kapitalertragsteuer

Tz. 216 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Für nicht-kirchliche KöR besteht ferner insbesondere bei Dividenden die Möglichkeit der nur anteiligen Erhebung bzw Erstattung der KapSt gemäß § 44a Abs 8 EStG , ggf iVm § 45b EStG (Sammelantragsverfahren). Zu Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 EStG, s Tz 214.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Beschränkt Steuerpflichtige iSd § 2 Nr 1 KStG

Tz. 7 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Voraussetzung für die beschr StPflicht nach § 2 Nr 1 KStG ist, dass es sich um eine Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse ohne Geschäftsleitung oder Sitz im Inl handelt (s Tz 4). Im Gegensatz zu § 1 Abs 1 KStG ist der Kreis der Stpfl nicht durch eine Aufzählung näher beschrieben. Von der beschr KStPflicht können somit alle ausl Kö, Pers-Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / 1. Normen, Rechtsweg

Rz. 2 Mit Wirkung zum 1.1.2005 wurden die bisherigen Regelungen aus dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in das Sozialgesetzbuch integriert. Für den Bereich der reinen Sozialhilfe sind die Regelungen seither im SGB XII enthalten, während die Vorschriften zur Grundsicherung für Arbeitsuchende im SGB II (nachstehend Rdn 14 ff.) enthalten sind. Die Vorschriften zum Gesetz über di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.4 Beförderungsleistungen im Rahmen einer Betriebsgemeinschaft oder eines Poolabkommens (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst c EStG)

Tz. 42 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Dieser Besteuerungstatbestand wurde durch das StBereinG 1986 v 19.12.1985 (BStBl I 1985, 735) eingefügt. Er betrifft Unternehmen, die iRe internationalen Betriebsgemeinschaft oder eines Poolabkommens tätig werden und die Eink aus Beförderungen oder Beförderungsleistungen nach § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG erzielen, vorausgesetzt, dass ein Un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.3.2 Vergütungen aus Genussrechten (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst c Doppelbuchst bb EStG)

Tz. 79 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Hierzu zählen Vergütungen aus Genussrechten, die entweder nur eine Beteiligung am Gewinn oder nur am Liquidationserlös gewähren und daher nicht zu Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG führen (näher s Watrin/Lühn, IWB F 3 Gr 4, 491ff [2006]). Zwar ist für diese Art der Kap-Erträge ein Inl-Bezug nach dem Wortlaut des Ges nicht erforderlich (näher Jah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2 Abgeltung der Körperschaftsteuer durch den Steuerabzug (§ 32 KStG), Erstattung von Abzugsteuern

Tz. 158 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Unterliegen die beschr stpfl Inl-Eink dem St-Abzug, ist die KSt damit grds abgegolten (vorbehaltlich einer Ermäßigung/Erstattung der Abzugs-St wegen DBA oder EU-Recht, s Tz 162 ff; auch s Tz 127 zur EU-rechtswidrigen Definitivwirkung bei Streubesitzdividenden). Eine Veranlagung erfolgt dann nicht mehr. Ob Abgeltungswirkung besteht, richtet ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.6 Verzicht auf die Körperschaftsteuer-Erhöhung bei Ausschüttung einer steuerbefreiten Kapitalgesellschaft gem § 40 S 1 Nr 3 KStG 1999 (früheres Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren)

Tz. 220 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach § 40 S 1 Nr 3 KStG 1999 wurde die KSt nicht nach § 27 KStG 1999 erhöht , wenn eine von der KSt befreite Kap-Ges GA an eine jur Pers d öff Rechts vornahm.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.5 Kein Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei steuerabzugspflichtigen Einkünften (§ 8 Abs 6 KStG)

Tz. 120 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Besteht das Einkommen nur aus Eink, von denen "lediglich" ein St-Abzug vorzunehmen ist, so ist nach § 8 Abs 6 (früher: 7) KStG ein Abzug von BA oder WK nicht zulässig. Diese bereits seit 1977 unverändert gebliebene Vorschrift soll sicherstellen, dass im Falle der Abgeltung der KSt durch den St-Abzug (§ 32 Abs 1 Nr 2 KStG), BA oder WK die St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 1 S 1 KStG

Tz. 70 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die erstmalige Anwendung des § 8b Abs 1 S 1 KStG ist in § 34 Abs 7 S 1 Nr 1 KStG idF vor der Neufassung durch das Kroatien-StAnpG geregelt. Für die erstmalige Anwendung des § 8b Abs 1 S 1 KStG auf die durch das StSenkG neu eingefügten Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 9 und Nr 10 Buchst a EStG war eine besondere Inkrafttretensregelung nicht erfor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3 Auf Antrag gesonderte Feststellung der Einlageverwendung (§ 27 Abs 8 S 3 bis 7 KStG)

Tz. 294 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 8 S 3 KStG wird der als Einlagenrückgewähr zu berücksichtigende Betrag auf Antrag der Kö oder Pers-Vereinigung für das jeweilige Wj gesondert festgestellt. Eine individuelle Antragsberechtigung des inl AE ist ges nicht vorgesehen. Kritisch hierzu s Ostermann/Kluck (Ubg 2023, 363, 367), die hierin einen möglichen Verstoß gegen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2 Ermittlung der inländischen Einkünfte

Tz. 97 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bei der Ermittlung der Eink beschr Stpfl (so sie denn erforderlich ist, s Tz 120 ff zu Eink, die dem St-Abzug mit Abgeltungswirkung unterliegen) ist zunächst wie auch bei unbeschr Stpfl zwischen Gewinn- und Überschuss-Eink zu trennen. Diese Feststellung hat bei beschr stpfl Kö deswegen besondere Bedeutung, weil ausl Kö nicht kraft Rechtsform...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 8. Bewertung von Betriebsvermögen

Rz. 249 Was im Sinne des Erbschaftsteuerrechts zum Betriebsvermögen gehört, ergibt sich aus § 151 Abs. 1 Nr. 2 BewG, der seinerseits auf die §§ 95, 96 und 97 BewG verweist. Somit umfasst das Betriebsvermögen alle Teile eines Gewerbebetriebes i.S.d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Dem Betriebsvermögen steht das de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Verzicht auf die Körperschaftsteuer-Erhöhung bei Ausschüttungen aus dem EK 01 (früheres Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren)

Tz. 217 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei Ausschüttungen, die noch dem KSt-Anrechnungsverfahren unterlagen und für die EK 01 als verwendet galt, war nach Änderung des KStG durch das StandOG v 13.09.1993 (BStBl I 1993, 774) und das StMBG v 21.12.1993 (BStBl I 1994, 50) eine KSt-Erhöhung nicht mehr vorzunehmen (§ 40 S 1 Nr 1 KStG 1999). Die Neuregelung galt erstmals für oGA, die in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / cc) Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 277 Eine Stiftung, die Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält,[415] erzielt hieraus regelmäßig Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG), die bei ihr zum Bereich der Vermögensverwaltung gehören. Dies gilt auch für Einkünfte, die als Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils nach § 17 bzw. nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG anfallen. Zur Vermeidung einer Dopp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Steuerpflicht nach zweitem Halbsatz des § 2 Nr 2 KStG

Tz. 223 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Zum Kreis der Betroffenen s Tz 205 f. Ausl Kö sind von der StPflicht nicht betroffen, wohl aber im Ergebnis wegen § 5 Abs 2 Nr 1 KStG auch stbefreite Kö. Zum davon zu trennenden Kreis der nach § 32 Abs 3 KStG Abzugsverpflichteten s Tz 226. Tz. 224 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Tatbestandlich erfasst die Erweiterung der beschr St-Pflicht alle Entg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 49 Abs 1 Nr 4 EStG)

Tz. 66 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Einkunftsart kommt bei ausl KSt-Subjekten iSd § 2 Nr 1 KStG grds nicht in Betracht. Eine Ausnahme ist nur im Fall der Erbschaft von Lohnansprüchen einer natürlichen Pers denkbar (s Tz 15).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Beginn und Ende der beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Nr 1 KStG

Tz. 186 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wann die beschr St-Pflicht beginnt und endet, ist im KStG nicht gesondert geregelt. Da es auch an entspr anwendbaren Vorschriften des EStG fehlt, bestimmen sich diese Zeitpunkte aus der Formulierung des § 2 Nr 1 KStG selbst. 2.7.1 Beginn der beschränkten Steuerpflicht; vorweggenommene Betriebsausgaben/Werbungskosten Tz. 187 Stand: EL 94 – ET: ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Ermäßigung der inländischen Steuerbelastung

Tz. 214 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 In bestimmten Fällen wird die KapSt-Belastung beseitigt oder gemildert (auch s Schr des BMF v 05.11.2002, BStBl I 2002, 1346ff). Dies sind die Abstandnahme vom KapSt-Abzug gem § 44a Abs 4, 7 EStG (s Tz 215) und die anteilige Erstattung der KapSt gem § 44a Abs 8 EStG (s Tz 216). In systematischem Zusammenhang mit der Erstattung stand bis 31.12....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.4 Sondervorschriften des § 50 EStG

Tz. 103 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Sondervorschriften des § 50 EStG zur Einkommensermittlung unterstreichen den objektsteuerartigen Charakter der beschr StPflicht. Bei der Ermittlung der inl Eink werden nur die Merkmale berücksichtigt, die mit dem Inl-Engagement in Zusammenhang stehen. Im Ausl vorliegende stliche Verhältnisse bleiben für die beschr StPflicht außer Betrac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.4.2 Sonderausgaben (§ 50 Abs 1 S 2 EStG bis VZ 1998)

Tz. 107 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bis einschl VZ 1998 waren Zinsen iSd § 233a AO und § 234 AO, § 237 AO sowohl einkommenstlich (§ 10 Abs 1 Nr 5 EStG aF) als auch kstlich (§ 10 Nr 2 KStG aF) abzugsfähig. Dies galt gem § 50 Abs 1 S 2 EStG aF auch für beschr EStpfl; beschr stpfl KSt-Subjekte wurden gem § 10 Nr 2 KStG aF gleich behandelt. Ab dem VZ 1999 sind die oa Zinsen allgem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / c) Verfügung über Geldvermögen

Rz. 34 Bei Geldvermögen, das vom Vorerben verwaltet wird, ist zunächst zu unterscheiden zwischen Geld, das für die laufende Verwaltung benötigt wird, und Geld, das "dauernd anzulegen" ist. Liquide Mittel können auch größere Geldbeträge sein, wenn z.B. die Liquidität einer Firma erhalten werden muss. Im Einzelfall hat hier eine Klärung zu erfolgen, die sich in Anlehnung an ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.5 Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer

Tz. 157 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Zur Festsetzung von Vorauszahlungen auf die KSt beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen nach § 2 Nr 1 KStG gelten keine Besonderheiten. Vorauszahlungen zur KSt sind jedoch nur dann festzusetzen, wenn inl Eink vorliegen, für die die KSt nicht bereits mit der Einbehaltung des St-Abzugs abgegolten und daher eine Veranlagung dur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.4.4 Nichtanwendung bestimmter Vorschriften des EStG (§ 50 Abs 1 S 3 EStG)

Tz. 113 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Danach sind bestimmte Vorschriften des EStG bei beschr StPflicht nicht anzuwenden. Von diesen Vorschriften kamen für KSt-Subjekte ohnehin nur in Betracht (s R 8.1 Abs 1 KStR 2015): Bis VZ 2005 § 10 Abs 1 Nr 6 EStG (Abziehbarkeit von St-Beratungskosten); der Ausschluss der Abzugsfähigkeit verstieß jedoch gegen EU-Recht (s Urt des EuGH v 06.07...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 30 regelt die Entstehung der KSt dem Grunde nach und ist als Ergänzung und Konkretisierung der allgemeinen Regelung des § 38 AO zu sehen, wonach Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Das Entstehen der Steuer ist unabhängig von ihrer Festsetzung und kann auch zu einem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Erhebungsformen der Körperschaftsteuer bei beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Nr 1 EStG; Abzugsteuer und EU-Recht

Tz. 124 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die KSt iRd beschr StPflicht kann erhoben werden durch St-Abzug vom Kap-Ertrag nach § 43 EStG, St-Abzug iSd § 50a Abs 1 EStG, angeordneten St-Abzug nach § 50a Abs 7 EStG, Vorauszahlungen auf die zu veranlagende KSt (auch s § 48 EStG) und Abschlusszahlung als Ergebnis einer Veranlagung. Außerdem ist ein Solidaritätszuschlag zu erheben (§ 2 Nr 3 So...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.3 Sonderregelung für Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen (§ 49 Abs 3 EStG)

Tz. 101 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 49 Abs 3 EStG (zur StBefreiung nach § 49 Abs 4 EStG schon s Tz 41) sind die inl Eink der Schiff- und Luftfahrtunternehmen iSd § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG pauschal mit 5 % der für diese Beförderungsleistungen vereinbarten Entgelte zu ermitteln (zur Nichtanwendbarkeit des § 5a EStG s Tz 40). Es handelt sich hierbei um eine Gewinnverm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.1.1 Betroffene inländische Einkünfte und Bemessung des Steuerabzugs

Tz. 126 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Dem St-Abzug von Kap-Ertrag nach § 43 EStG unterliegen insbes folgende Eink, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inl hat:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2.4 Berücksichtigung von BA/WK (§ 50a Abs 3 EStG, § 32 Abs 2 Nr 2 KStG)

Tz. 140a Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Aufgr der europarechtlichen Entwicklung und der einschlägigen Rspr (s Tz 125) konnte das Verbot des Abzugs von BA/WK (s Tz 127, 135) nicht durchgängig aufrecht erhalten werden. Mit dem JStG 2009 wurden ab dem 01.01.2009 (zur Lage vorher s Tz 125) zwei diesbzgl Möglichkeiten eingeführt (näher s BMF, BStBl I 2010, 1350ff Rn 46ff; s auch zB H...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.3 Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG)

Tz. 39 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Vorschrift betrifft Schifffahrt und Luftfahrtunternehmen. Unter den dort genannten Voraussetzungen besteht beschr StPflicht unabhängig vom Bestehen einer inl BetrSt (iSd § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG, jedoch können beide Tatbestände nebeneinander gegeben sein, s § 49 Abs 3 S 2 EStG). Handelt es sich um ein gemischt tätiges Unternehmen (d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.8 Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 2 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 8 EStG)

Tz. 87 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach dieser Vorschrift sind Eink aus privaten Veräußerungsgeschäften (früher: "Spekulationsgeschäfte") dann beschr stpfl, wenn sie folgende WG betreffen: inl Grundstücke, inl Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen und bis zum 31.12.2008 (§ 52a Abs 17 EStG) grds auch Anteile an Kap-Ges . Dabei ist indes ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.3.1 Zinsen bei dinglicher Sicherung (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst c Doppelbuchst aa EStG)

Tz. 76 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Vergütungen für die Überlassung des KapV unterliegen der beschr StPflicht, wenn dieses KapV durch inl Grundbesitz oder durch inl Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen oder durch Schiffe, die in ein inl Schiffsreg eingetragen sind, unmittelbar oder mittelbar gesichert ist. Davon ausgenommen sind jed...mehr