Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1 Auslegung

Rz. 3 Eine Befreiungswirkung tritt ein, wenn der Konzernabschluss vom persönlich haftenden Gesellschafter (phG) aufgestellt wird.[1] Durch die Einfügung dieser Alternative wird verdeutlicht, dass der Gesetzgeber nicht automatisch ein Mutter-Tochter-Verhältnis zwischen dem phG und der PersG annimmt. Dies würde, der Organisation einer KapCoGes entsprechend, dem gesetzlichen No...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.6 Doppelmitgliedschaft in den Organen einer Körperschaft

Rz. 28 Eine Doppelmitgliedschaft in der Vertreterversammlung und im Vorstand einer Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung oder Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigung ist zwar durch den Gesetzeswortlaut prinzipiell nicht ausgeschlossen; der gewollte Ausschluss einer Doppelmitgliedschaft ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang mit Abs. 3 Nr. 2 (Überwachung des Vorstandes), N...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.9 Zustimmung der Aufsichtsbehörden zu den Vorstandsdienstverträgen

Rz. 50 Der ebenfalls für alle Vorstände der Körperschaften entsprechend geltende Abs. 6a des § 35a SGB IV bezieht sich mit Wirkung zum 11.5.2019 auf den Abschluss, die Verlängerung oder die Änderung eines Vorstandsdienstvertrages, die zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedürfen. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes der Körperschaft hat einschließ...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.2 Vertretungsbefugnis (Abs. 5)

Rz. 43 Abs. 5 weist – in Abgrenzung zu den Befugnissen der Vertreterversammlung – die Verwaltung und die Außenvertretung der Körperschaft dem hauptamtlichen Vorstand als originäre Kompetenz zu. Einschränkungen wie Genehmigungsvorbehalte durch Satzungen verstoßen gegen das höherrangige Recht des § 79 (BSG, Urteil v. 30.10.2013, B 6 KA 48/12 R). Damit steht z. B. die Kompetenz...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.9 Haftung der Mitglieder der Vertreterversammlungen (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 39 Nach Abs. 6 Satz 1 2. Hs. gilt für die Mitglieder der Vertreterversammlung der § 42 Abs. 1 bis 3 SGB IV entsprechend. Gemäß § 42 Abs. 1 SGB IV richtet sich die Haftung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane (also hier die ehrenamtlich tätigen Vertreterversammlungen) bei Verletzung einer ihnen gegenüber einem Dritten obliegenden Amtspflicht nach § 839 BGB und Art. ...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.1 Organe der Kassenärztlichen bzw. Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Abs. 1)

Rz. 7 Bei jeder Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung (KV/KZV) und der Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigung (KBV/KZBV) sind durch Wahl 2 Organe zu bilden, und zwar die ehrenamtlich tätige Vertreterversammlung als Selbstverwaltungsorgan und der hauptamtlich tätige Vorstand. Die Vertreterversammlung ist das oberste beschließende Organ der jeweiligen Körperschaft. Sie hat als ...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2 Vertreterversammlung als Selbstverwaltungsorgan

Rz. 9 Die Vertreterversammlung ist nach Abs. 1 das Selbstverwaltungsorgan einer KV/KZV bzw. der KBV/KZBV und hat Rechtsetzungsbefugnis (Satzung und sonstiges autonomes Recht). Ihr wird damit eine starke Rechtsstellung ganz im Sinn einer gelebten Selbstverwaltung zugewiesen. Während Satzungen unter dem Genehmigungsvorbehalt des § 81 Abs. 1 Satz 2 stehen, bedarf das sonstige a...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Teil des Vierten Kapitels des SGB V "Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern" und gehört dort zum 2. Titel, der mit "Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen" überschrieben ist und die §§ 77 bis 81a umfasst. § 79 legt die innere Organisation der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung un...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.7.2 Überwachungsrechte

Rz. 35 Zu den wichtigen Aufgaben der Vertreterversammlung gehören das Überwachungsrecht ( Abs. 3 Nr. 2) und die Überwachungsbefugnis von Entscheidungen (Abs. 3 Nr. 3), die für die Körperschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind. Beide unbestimmte Rechtsbegriffe sind im Gesetz nicht näher definiert. Sie erhalten ihre Konturen durch das Selbstverwaltungsrecht ihres Organs Vert...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.3 Verantwortung des Vorstandes

Rz. 44 Zur Beschreibung der Aufgaben des Vorstandes wird nachfolgend beispielhaft auf die Satzung der KBV (Stand: 2.3.2018) verwiesen. Allgemein gesagt ist der Vorstand nach Ziff. 21.1. zunächst für die Erledigung aller Aufgaben der KBV zuständig und verantwortlich, soweit sie nicht der Vertreterversammlung vorbehalten sind. Der Vorstand leitet die KBV und führt deren Geschä...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.7.1 Überblick

Rz. 32 Das Gesetz benennt in der Vorschrift nicht allein die Organe, die für die juristische Person KV/KZV bzw. KBV/KZBV als Organverwalter handeln, sondern bestimmt auch den Rahmen der diesen obliegenden gesetzlichen Aufgaben. Nach Abs. 3 Satz 1 hat die Vertreterversammlung jeder kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung und Bundesvereinigung als Legislativ- und Kontrollorgan die ...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.8 Wahl der Vorstandsmitglieder

Rz. 49 Nach Abs. 6 Satz 1 der Vorschrift i. d. F. des TSVG gilt für den Vorstand § 35a Abs. 5 Satz 1 SGB IV entsprechend. Damit ist klargestellt, dass der Vorstand sowie aus seiner Mitte der Vorstandsvorsitzende und dessen Stellvertreter von der jeweiligen Vertreterversammlung der kassen(zahn)ärztlichen Körperschaft gewählt werden. Woher die Mitglieder der Vorstände der kass...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.10 Dienstverträge der Mitglieder des Vorstandes

Rz. 54 Nach Abs. 4 Satz 5 der Vorschrift üben die Mitglieder des Vorstandes einer KV/KZV oder der KBV/KZBV ihre Tätigkeit hauptamtlich aus. Dazu wird beispielhaft auf Ziff. 25. der Satzung der KBV verwiesen. Nach Ziff. 25.1. stehen die Mitglieder des Vorstandes in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zur KBV, dessen Inhalt im Einzelnen durch einen Dienstvertrag gerege...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.4 Organisation der Verwaltung (Abs. 7)

Rz. 45 Mit Wirkung zum 1.3.2017 ist die Verpflichtung der Vorstände der KBV und der KZBV zur Implementierung und Sicherung einer Verwaltungsorganisation ausdrücklich gesetzlich verankert worden. Die Vorstände der Bundesvereinigungen haben nach der Gesetzesbegründung die Pflicht zur Organisation des Verwaltungshandelns, um eine risikoadäquate, vermögenschonende Verwaltung sic...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.6 Rechtsstellung des Vorstandes und der Geschäftsführung der KBV

Rz. 47 Nach Ziff. 23.1. der hier beispielhaft angeführten KBV-Satzung (Stand: 1.3.2018) dürfen Vorstandsmitglieder nicht Mitglied der Vertreterversammlung sein. Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der KBV durch den Vorstand obliegt dem Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung dem stellvertretenden Vorsitzenden, bei gleichzeitiger Verhinderung des Vorsitzenden und d...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.2 Mitgliederzahl der Vertreterversammlung

Rz. 18 Die Zahl der Mitglieder der Vertreterversammlung einer KV/KZV bzw. der KBV oder KZBV bestimmt sich nach der Satzung der jeweiligen Körperschaft. Abs. 2 der Vorschrift gibt für die Mitglieder der Vertreterversammlung Höchstzahlen vor, um die Körperschaft entscheidungs- bzw. arbeitsfähig zu halten. Für die KV oder KZV sind grundsätzlich bis zu 30 Mitglieder der Vertrete...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.1 Aufgaben des Vorstands

Rz. 42 Der Gesetzgeber hat die Regelung der dem Vorstand bzw. der Vertreterversammlung einer KV/KZV oder der KBV/KZBV zustehenden Aufgaben und Kompetenzen nicht allein dem Satzungsrecht der Körperschaften überlassen, sondern diese weitgehend gesetzlich vorgegeben (vgl. BSG, Urteil v. 30.10.2013, B 6 KA 48/12 R). Die Befugnisse der Vorstände der kassen(zahn)ärztlichen Körpers...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.7 Geschäftsstelle des Vorstandes und Justiziariat

Rz. 48 Nach Ziff. 24. der KBV-Satzung wird der Vorstand bei der Durchführung seiner gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben durch eine Geschäftsstelle unterstützt. Ferner wird ein Justiziariat eingerichtet, welches dienstrechtlich im Rahmen der Tätigkeit für den Vorstand und die Geschäftsstelle unmittelbar dem Vorstand untersteht. Soweit die Justiziare die Vertreterversamm...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.5 Zusammensetzung und Amtszeit des Vorstandes

Rz. 46 Die Gesamtheit der Mitglieder der Vertreterversammlung wählt den Vorstand. Der Vorstand der KV/KZV sowie der KZBV besteht nach Abs. 4 Satz 1 aus bis zu 3 Mitgliedern, die nach Abs. 4 Satz 6 ihre Tätigkeit hauptamtlich ausüben. "Bis zu" heißt, dass auch 2 Vorstandsmitglieder bestellt werden können, allerdings nicht nur ein Vorstandsmitglied, weil dies dem der Plural "Vo...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.3 Amtsperiode der Vertreterversammlung

Rz. 21 Die Amtsdauer der gewählten Mitglieder der KBV-Vertreterversammlung beträgt 6 Jahre. Die Amtszeit eines Mitglieds der KBV-Vertreterversammlung beginnt bei den gesetzlichen Mitgliedern mit deren Wahl oder der Benennung, bei den gewählten ärztlichen oder psychotherapeutischen Mitgliedern mit der Annahme der Wahl, frühestens jedoch mit dem Beginn der Amtsperiode. Die Amts...mehr

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Jung, SGB XII § 18 Einsetze... / 2.3 Für Kenntnisnahme maßgebliche Stellen

Rz. 24 Wer "Träger der Sozialhilfe" ist, ergibt sich im Einzelnen aus §§ 3, 97 ff. und ist abhängig von der jeweiligen begehrten Leistung sowie der Ausgestaltung nach Landesrecht. Träger i. S. d. Abs. 1 ist nicht etwa die einzelne Dienststelle oder gar der konkrete Sachbearbeiter, sondern die gesamte Körperschaft, also z. B. die kreisfreie Stadt oder der Landkreis – sog. Gru...mehr

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Schell, SGB IX § 241 Überga... / 2.1 Besondere Pflichtquote für die öffentlichen Arbeitgeber des Bundes (Abs. 1)

Rz. 2 Besondere Verantwortung für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen kommt dem öffentlichen Dienst als Arbeitgeber zu. Auch wenn die Beschäftigungspflicht öffentlicher und privater Arbeitgeber gleiche Rechtsqualität hat, haben die öffentlichen Arbeitgeber eine "Vorbildfunktion", sie stehen in einer größeren Verantwortung. Rz. 3 Durch Abs. 1 werden deshalb die in § 1...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3 Vorstand

Rz. 41 Rechtsgrundlagen für die Zusammensetzung der Vorstände der KVen/KZVen sowie der KBV und der KZBV sind im Wesentlichen die Abs. 4 bis 7 der Vorschrift. Teilweise beziehen sich diese Regelungen auf alle Vorstände der Körperschaften, teilweise auf die Vorstände der beiden Bundesvereinigungen und zum Teil ausschließlich auf den KBV-Vorstand. 2.3.1 Aufgaben des Vorstands Rz...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.11 Veröffentlichung der Vergütungen der Vorstandsmitglieder

Rz. 56 Neben der Gleichbehandlung in der Veröffentlichung der jährlichen Vergütungen der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder in der Krankenversicherung und bei den kassen(zahn)ärztlichen Organisationen ging es dem Gesetzgeber bei Einführung der Vorschrift darum, die notwendige Transparenz beim Inhalt der Vorstandsverträge herzustellen. Nach der Gesetzesbegründung ist die Tran...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG unterliegen die dort abschließend aufgezählten bestimmten sonstigen Leistungen und Lieferungen für Zwecke der Landwirtschaft dem ermäßigten Steuersatz. Den begünstigten Leistungen ist gemeinsam, dass es sich um Vorleistungen der Land- und Forstwirtschaft handelt. Die Entstehung und Bedeutung der Vorschrift stehen in engem Sachzusammenhang mi...mehr

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Jung, SGB XII § 18 Einsetze... / 2.1 Anspruch auf Sozialhilfe ohne Antrag

Rz. 6 Die Sozialhilfe setzt ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder einer von ihm beauftragten Stelle bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen. Damit liegt der Sozialhilfe das Offizialprinzip und nicht etwa das Antragsprinzip zugrunde. Demgegenüber besteht in der Sozialversicherung grundsätzlich die Notwendigkeit eines Antrags, der beim zuständig...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Auflösungsverlust aus einer Beteiligung an einer in der Schweiz belegenen Holding AG

Negative Einkünfte i.S.d. § 17 EStG aus einer Drittstaaten-Kapitalgesellschaft dürfen nur mit positiven Einkünften derselben Art aus demselben Ursprungsland ausgeglichen werden (§ 2a Abs. 2 S. 2 EStG). Rückausnahme: § 2a Abs. 2 S. 2 EStG findet keine Anwendung, wenn eine Holding nachweist, dass sie im VZ des Verlustabzugs und in den vorangegangenen fünf Jahren aktive Tätigkei...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / a) Einkünfte aus Kapitalvermögen

Kapitaleinkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 lit. a EStG: Erzielt die Kapitalgesellschaft Einkünfte aus Kapitalvermögen, so können diese einer vollumfänglichen Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 1 KStG unterliegen. Voraussetzung ist, dass es sich um Kapitaleinkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 lit. a EStG handelt – wobei hier insbesondere Dividendeneinkünfte ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 1 Besteuerungsverfahren

Rz. 1 Für Ansprüche aus dem Körperschaftsteuerschuldverhältnis, Steuervergütungen und steuerliche Nebenleistungen sowie körperschaftsteuerrechtliche Pflichten der Körperschaftsteuersubjekte benötigt auch das KStG einen entsprechend verfahrensrechtlichen Teil. Analog zur Einkommensermittlung verweist § 31 KStG insoweit auf die Vorschriften des EStG, was die Vorschriften der E...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 7 Steuerpauschalierung gem. § 37b EStG (Abs. 1 S. 3)

Rz. 48 M. E. ebenfalls klarstellend regelt § 31 Abs. 1 S. 3 KStG, dass § 37b EStG ebenfalls für Körperschaften anzuwenden ist. Dabei ist zu unterscheiden. Die Anwendung des § 37b EStG für Stpfl., welche der KSt unterfallen, gilt bereits gem. § 31 Abs. 1 S. 1 KStG, soweit Zuwendungen getätigt werden, welche die Voraussetzung des § 37b EStG erfüllen und für die eine Steuerpaus...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 8 Absehen von der Steuerfestsetzung

Rz. 50 Gem. § 156 Abs. 2 AO kann von der Steuerfestsetzung u. a. dann abgesehen werden, wenn feststeht, dass die Kosten der Einziehung der Steuer einschließlich der Festsetzung außer Verhältnis zu dem Steuerbetrag stehen. In Ausfüllung dieser Vorschrift eröffnet R 31.1 Abs. 1 KStR die Möglichkeit, bei kleineren Körperschaften dann von der Besteuerung abzusehen, wenn das Eink...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 2 Steuererklärungen

Rz. 11 Durch die Generalverweisung in § 31 Abs. 1 KStG wird auf die Vorschriften des ESt-Rechts über Steuererklärungen Bezug genommen, insbesondere § 25 Abs. 1 EStG, §§ 56, 60 EStDV. Eine KSt-Erklärungspflicht besteht für alle unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekte, wenn und soweit die KSt-Pflicht nicht durch Steuerabzug abgegolten ist.[1] Es gilt insowei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 5.1 Vorbemerkung

Rz. 22 Auch im Hinblick auf die Anrechnung von Steuern verweist die Vorschrift des § 31 KStG auf die Regelungen des EStG. Bedeutsam ist dies zum einen für die Anrechnung geleisteter Vorauszahlungen, zum anderen aber auch für die Anrechnung oder die Erstattung von Kapitalertragsteuern. In Bezug auf KSt-Subjekte sind diesbezüglich insbesondere Gestaltungen zur Erzielung einer ...mehr

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Trotz MoPeG weiterhin trans... / a) Steuerpflicht?

§ 2a ErbStG-E wird bewusst in "Abschnitt 1. Steuerpflicht" und unmittelbar anschließend an § 2 ErbStG platziert. Die in § 2a Satz 1 ErbStG-E genannte Bezugsnorm des § 14a Abs. 2 Nr. 2 AO-E zählt rechtsfähige Personengesellschaften ausdrücklich zu den rechtsfähigen Personenvereinigungen (RefE, S. 203 [allerdings widersprüchlich argumentierend in den letzten Absätzen]). Sie kö...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Allgemeines

Nach der in § 7 Abs. 1 Satz 1 AStG enthaltenen Legaldefinition ist eine ausländische Gesellschaft eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des KStG, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland hat und die nicht gem. § 3 Abs. 1 KStG von der Körperschaftsteuerpflicht ausgenommen ist. Ob eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse in...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.2.2 Körperschaftsteuer

Rz. 39 Es entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, die voraussichtliche Körperschaftsteuer-Abschlusszahlung durch eine Rückstellung zu berücksichtigen. Die Körperschaftsteuer beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2008 15 %. Bemessungsgrundlage für die tarifliche Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen,[1] nach R 29 Abs. 1 KStR ist dieses aus der Han...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.5 Verhältnis zur beschränkten Steuerpflicht

Auch bei einer beschränkten deutschen Steuerpflicht kann sich eine Hinzurechnungsbesteuerung ergeben, da sich z. B. bei einer ausländischen Körperschaft (mit inländischem Anteilseigner), die eine inländische Immobilie vermietet, nur eine deutsche Steuer-Vorbelastung von 15,825 % ergibt. Es erfolgt eine Hinzurechnungsbesteuerung, wobei die deutsche Steuer nach § 12 AStG anger...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3 Verhältnis Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7ff. AStG sowie § 42 AO zu § 10 AO – Ort der inländischen Geschäftsleitung

In der Praxis stellt sich in vielen Betriebsprüfungen die Frage, ob nicht wegen des Einflusses und der Entscheidungen der hinter einer ausländischen Zwischengesellschaft stehenden inländischen Anteilseigner nicht vorrangig von einer inländischen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht statt einer ausländischen Zwischengesellschaft auszugehen ist. Hierzu liegt folgende widers...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.3 Zusammenfassende Arbeitshilfe der Finanzverwaltung

Der Entwurf des Anwendungsschreibens enthält nachfolgende für die Praxis hilfreiche Übersicht:[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Allgemeines

Die Hinzurechnungsbesteuerung (HZB) nach dem AStG richtet sich gegen ungerechtfertigte – aber nicht missbräuchlich gestaltete – Steuervorteile, die im Inland oder im Ausland ansässige Steuerpflichtige aus der Nutzung des internationalen Steuergefälles ziehen können. Das Gesetz erfasst nicht Missbrauchsfälle, sondern innerhalb des bestehenden Rechts mögliche Gestaltungen, die...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.1 Überblick

Schüttet die Zwischengesellschaft Gewinne aus, die zuvor der Hinzurechnungsbesteuerung unterlegen haben bzw. werden Anteile an der Zwischengesellschaft veräußert, die über thesaurierte Gewinne verfügt, die hinzugerechnet wurden, kann es zu Mehrfachbelastungen kommen. Denn die Dividende bzw. der Veräußerungsgewinn ist – falls nicht bei kapitalistischen Anteilseignern § 8b KSt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.5.4 Halbeinkünfteverfahren/Teileinkünfteverfahren

Rz. 17 Das Halbeinkünfteverfahren fand nach § 3 Nr. 40 Buchst. j EStG bis Vz 2008 Anwendung bei der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, deren Leistung bei dem Empfänger zu Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehörten. In diesen Fällen war nach § 23 Abs. 3 S. 1 EStG nur der halbe Veräußerungspreis anzusetzen, nach § 3c...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.1 "Ansatzstelle"

Bei Bezügen aus einer Zwischengesellschaft ist bei Ermittlung der Summe der Einkünfte oder bei Körperschaften beim steuerlichen Gewinn ein gesonderter Kürzungsbetrag abzuziehen, soweit in den Vorjahren oder im selben Jahr Hinzurechnungsbeträge angesetzt worden sind. Es ergibt sich damit folgende neue Berechnungsreichenfolge zum zu versteuernden Einkommen:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 15.2 Einzelfragen

Entsprechend dem Grundgedanken des § 10 Abs. 5 AStG bestimmt § 12 Abs. 1 AStG, dass die Steuern, die nach § 10 Abs. 1 AStG abziehbar sind, auf die anteilige Einkommen- oder Körperschaftsteuer anzurechnen sind. Ein Wahlrecht auf Abzug besteht entgegen dem AStG a. F. nicht mehr.[1] Die Regelungen der §§ 34c EStG, 26 KStG gelten entsprechend – allerdings nur zum System der Bere...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.2 Absolute Freigrenze

Die gesellschafterbezogene absolute Freigrenze ist gewahrt, wenn die bei einem Steuerpflichtigen unter Berücksichtigung der gesellschaftsbezogenen relativen Freigrenze[1] außer Ansatz zu lassenden Beträge insgesamt 80.000 EUR nicht übersteigen. Sie gilt veranlagungszeitraumbezogen und ist für jeden Steuerpflichtigen individuell i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG gesondert zu prüfen. D...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.3.6 Implikationen des Coronavirus auf Rückstellungsarten

Rz. 52a Die Folgen der Corona-Pandemie wirken sich ganz unterschiedlich auf die nach § 249 HGB ansatzfähigen Rückstellungsarten aus, was von Müller im Folgenden an den zentralen Rückstellungsarten exemplarisch verdeutlicht wird: Pensionsrückstellungen Bei leistungsorientierten Zusagen ändert sich die reine Verpflichtung grundsätzlich nicht, so dass es hier zu keinen Anpassunge...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 3.2 Steuerrecht

Rz. 20 Mit Ausnahme der Pensionsrückstellung darf die Höhe der Rückstellung in der Steuerbilanz den zulässigen Ansatz in der Handelsbilanz nicht überschreiten – eine nicht unumstrittene Auffassung der Finanzverwaltung. [1] Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a–f EStG kommt es bei der Bewertung von Rückstellungen zu nachstehenden Einschränkungen: Rz. 21 Erfahrungsberücksichtigung bei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.6 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 22 Geltung hat § 13 EStG für unbeschränkt stpfl. natürliche Personen hinsichtlich ihrer land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte im In- und Ausland. Soweit Einkünfte im Ausland erzielt werden, erfolgt deren Ermittlung nach den Vorschriften des EStG. Handelt es sich bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft um Verluste, die aus einem Drittstaat stammen, gilt die V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.11 Einkünfte aus Jagd (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 180 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 EStG auch die Einkünfte aus der Jagd, sofern diese mit dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. Hierunter fallen auch die Erlöse, die nach der Jagd anfallen, wie z. B. Erlöse aus dem Wildbret- oder dem Trophäenverkauf. Rz. 181 einstweilen frei Rz. 182 Die Einkünfte au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.2 Rechtsform

Rz. 396 Die Gewerblichkeit der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit kann sich aus der Rechtsform des Betriebs ergeben. Rz. 397 Die in § 8 Abs. 2 KStG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen können keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen. Alle ihre Einkünfte gelten als solche aus Gewerbebetrieb. Rz. 398 Ebenfalls Einkünfte aus Gew...mehr