Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.3 Verfall des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags (§ 8a Abs. 1 S. 3 KStG)

Rz. 118 Nach § 8a Abs. 1 S. 3 KStG gilt § 8c KStG für den Zinsvortrag entsprechend. Das bedeutet, dass der Zinsvortrag untergeht, wenn wegen eines schädlichen Beteiligungserwerbs auch ein Verlustvortrag untergehen würde. Ein schädlicher Beteiligungserwerb liegt vor, wenn innerhalb von 5 Jahren unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedsc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.3 Einschränkungen für Körperschaften (§ 8a Abs. 3 KStG)

Rz. 237 Ebenso wie Abs. 2 mit dem Ausschluss der Zinsschranke bei fehlender Konzernzugehörigkeit enthält § 8a Abs. 3 KStG eine Einschränkung für Körperschaften beim Eigenkapitalvergleich. § 8a Abs. 3 KStG stellt daher eine Gegenausnahme zu der Ausnahmeregelung für die Zinsschranke nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG dar und suspendiert die Möglichkeit des Eigenkapitalvergle...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.4 Rückgriffsberechtigter Dritter

Rz. 198 Der Anwendungsbereich des Abs. 2 wird nicht nur auf dem Anteilseigner nahestehende Personen ausgedehnt, sondern auch auf einen Dritten, der weder dem Anteilseigner noch der Kapitalgesellschaft selbst nahesteht, wenn der Dritte für das Fremdkapital, das er der Körperschaft zur Verfügung gestellt hat, auf den Anteilseigner oder eine diesem nahestehende Person zurückgre...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.1 Schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Rz. 149 Die Ausnahme des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG von der Zinsschranke (fehlende Konzernzugehörigkeit) ist bei Körperschaften nur anzuwenden, wenn zusätzlich die besonderen Voraussetzungen des § 8a Abs. 2 KStG vorliegen. Die fehlende Konzernangehörigkeit führt bei Körperschaften nur dann zum Wegfall der Zinsschranke, wenn keine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzier...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.4 Nachgeordnete Mitunternehmerschaften

Rz. 72 Schließlich ist § 8a KStG auch auf mitunternehmerische Personengesellschaften und andere Mitunternehmerschaften anwendbar, wenn diese unmittelbar oder mittelbar einer Körperschaft nachgeordnet sind. Zweck der Vorschrift ist es, zu verhindern, dass die für Körperschaften geltenden Einschränkungen des § 8a KStG durch Einschaltung von Personengesellschaften umgangen werd...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.6 Besonderheiten bei nachgeordneten Personengesellschaften

Rz. 222 Für nachgeordnete Personengesellschaften gilt nach § 4h Abs. 2 S. 2 EStG die Regelung des § 8a Abs. 2 KStG entsprechend. Das bedeutet, dass die Zinsschranke bei einer nachgeordneten Personengesellschaft mangels Zugehörigkeit zu einem Konzern nur dann nicht anwendbar ist, wenn bei ihr keine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung vorliegt. Die Frage ist dann von B...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.2 Wesentlich beteiligter Anteilseigner

Rz. 164 Eine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung liegt vor, wenn mehr als 10 % des Zinssaldos an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital der Körperschaft beteiligt ist (wesentliche Beteiligung). Rz. 165 An die Rechtsform des Anteilseigners werden keine Anforderungen gestellt. Es kann sich um natür...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.1 Maßgebliches Einkommen bei Körperschaften

Rz. 86 Das EBITDA errechnet sich nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG aus dem "maßgeblichen Gewinn", korrigiert um den Zinssaldo und bestimmte Abschreibungen. Für Körperschaften gilt § 4h Abs. 3 S. 1 EStG mit der Maßgabe, dass an die Stelle des "maßgeblichen Gewinns" das "maßgebliche Einkommen" tritt.[1] Das "maßgebliche Einkommen" ist ein eigenständiger Begriff, der nur im Rahmen des ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.2 Körperschaften

Rz. 55 § 8a KStG enthält keine besondere Bestimmung für den persönlichen Geltungsbereich der Vorschrift. Damit gilt die Regelung für alle KSt-Subjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG, also nicht nur für diejenigen Körperschaften, die nach § 8 Abs. 2 KStG nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können[1], sondern auch für Vereine, Stiftungen, Zweckvermögen und gewerbliche Betriebe vo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.2 Übersicht über den Tatbestand des Eigenkapitalvergleichs

Rz. 231 Voraussetzung für den Eigenkapitalvergleich ist es, dass der Betrieb, bei dem der Zinsabzug infrage steht, zu einem Konzern gehört. Die Frage, ob der Betrieb zu einem Konzern gehört, ist ebenso zu beantworten wie bei der Ausnahmeregelung des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG.[1] Diese Einschränkung ist selbstverständlich, da nur dann die Ermittlung einer durchschnittli...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.3 "Maßgeblicher Gewinn" bei nachgeordneten Mitunternehmerschaften

Rz. 106 Ist eine Personengesellschaft eine "nachgeordnete Gesellschaft"[1] und ist daher § 8a KStG anzuwenden, ist für sie trotzdem der "maßgebliche Gewinn"[2], nicht das "maßgebliche Einkommen" zu ermitteln. Personengesellschaften haben kein Einkommen. Nach § 4h Abs. 2 S. 2 EStG gelten für nachgeordnete Gesellschaften zwar einige Vorschriften des § 8a KStG; in Bezug genomme...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.3 Nahestehende Person

Rz. 183 Die Regelung des Abs. 2 für nicht konzernangehörige Körperschaften gilt nicht nur bei schädlichen Zinszahlungen an den (unmittelbar oder mittelbar beteiligten) Anteilseigner, sondern auch bei Zinszahlungen an Personen, die dem wesentlich beteiligten Anteilseigner nahestehen. In diesem Fall muss nicht der Empfänger der Zinszahlungen, sondern der Anteilseigner, dem der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.1 Systematik

Rz. 84 Rechtsfolge der Zinsschranke ist nach § 4h Abs. 1 EStG, dass die Zinsen nicht abziehbar sind, soweit sie die Zinseinnahmen und darüber hinaus das verrechenbare EBITDA übersteigen. Das verrechenbare EBITDA beträgt 30 % des EBITDA des laufenden Jahres zuzüglich des nicht ausgenutzten Vortrags an verrechenbarem EBITDA der 5 vorhergehenden Jahre. EBITDA ist der maßgeblich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.4 Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 28 § 8a KStG steht in Konkurrenz zu anderen Regelungen, insbesondere zu § 4 Abs. 4a EStG und zu § 10d EStG. Das Verhältnis zu diesen Regelungen ergibt sich aus der Systematik der § 4h EStG, § 8a KStG, die Zinsen in bestimmter Höhe als (noch) nicht abzugsfähige Betriebsausgaben einordnen. Bei pauschalierender Gewinnermittlung ist die Zinsschranke nicht anwendbar. Das betr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.2 "Maßgebliches Einkommen" bei Organschaft

Rz. 95 Da der Organkreis nach § 15 S. 1 Nr. 3 KStG als ein einziger Betrieb gilt[1], ist für ihn der "maßgebliche Gewinn" bzw. das "maßgebliche Einkommen" zu ermitteln. Diese Ermittlung erfolgt auf der Ebene des Organträgers, da für die Organgesellschaft § 4h EStG nicht gilt.[2] Eine Ermittlung auf der Ebene des "Organkreises" ist nicht möglich, da der Organkreis selbst kein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.2 Kleinbetragsgrenze (§ 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG)

Rz. 137 Nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG ist die Zinsschranke nicht anzuwenden, wenn der Saldo aus Zinsaufwendungen und -erträgen für den jeweiligen Betrieb weniger als 3 Mio. EUR beträgt.[1] Einen Ausschluss der Kleinbetragsregelung bei schädlicher Gesellschafter-Fremdfinanzierung enthält die Vorschrift nicht. Rz. 138 Durch Gesetz v. 16.7.2009[2] wurde die Kleinbetragsgr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.3 Vereinbarkeit der Vorschrift mit höherrangigem Recht

Rz. 14 Die Zinsschranke nach § 4h EStG, § 8a KStG differenziert nicht nach inl. oder ausl. Betrieben, nach inl. oder ausl. Darlehensgebern und nicht nach innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen. Es liegt daher keine, auch keine verdeckte Diskriminierung vor, sodass ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des AEUV schon im Tatbestand zu verneinen ist....mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 5.2 Methode und Varianten

Das Zukunftserfolgsmodell setzt zunächst Annahmen über die zukünftige Entwicklung voraus. In der Regel wird die Zukunft in 2 Phasen geplant (Phasenmodell): Phase I: Detailplanungsphase (detaillierte Planung, die sich meist über 2 bis 5 Jahre erstreckt), Phase II: Fortführungsphase (gleich bleibende oder mit w % wachsende Erfolge). Bei Einzahlungsüberschüssen E und einem Kapital...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 5.1 Zuzugsbilanz

Rz. 50 Verlegt eine ausländische Kapitalgesellschaft ihre Geschäftsleitung (§ 12 AO) aus einem Drittstaat ins Inland, führt dies nach dem deutschen internationalen Privatrecht dazu, dass diese Gesellschaft im Inland aufgrund der hier geltenden Sitztheorie nicht rechtsfähig ist.[1] Bei einem Zuzug aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaft...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 5.2 Wegzugsbilanz

Rz. 53 Verlegt eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige[1] Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einen Drittstaat und scheidet deshalb aus der unbeschränkten Steuerpflicht aus, gilt sie als aufgelöst (§ 12 Abs. 3 Satz 1 KStG). Dem Ausscheiden aus der unbeschränkten Steuerpflicht ist gleichgestellt, dass die Ge...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.1.1 Einlagen der Gesellschafter

Rz. 15 Gesellschaftsrechtliche Kapitalaufbringung Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften ist die Eintragung des Einzelunternehmers oder der Personenhandelsgesellschaft ins Handelsregister keine Gründungsvoraussetzung (§ 105 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 161 Abs. 2 i. V. m. § 105 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die Eintragung hat grundsätzlich nur deklaratorischen Charakter. Auch ohne die Eintr...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.2 Formwechsel

Rz. 101 Die klassischen Gründe für einen Formwechsel liegen im Wechsel zwischen Einkommen- und Körperschaftsteuer, der Vermeidung der Mitbestimmung, der Flucht vor Publikationspflichten, der Erhöhung der Verkehrsfähigkeit der Anteile oder der Schaffung einer Haftungsbegrenzung. 9.2.1 Handelsbilanzrecht Rz. 102 Die Rechnungslegung beim Formwechsel unterschied sich erheblich von der ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.2.3 Steuerliche Besonderheiten

Rz. 134 Steuerlich gilt für die Liquidation einer Kapitalgesellschaft ein nach Möglichkeit maximal 3-jähriger Besteuerungszeitraum innerhalb des Abwicklungszeitraums (§ 11 Abs. 1 KStG). Für das Ergebnis des letzten Rumpf-Wirtschaftsjahres der werbenden Gesellschaft räumt die Finanzverwaltung ein Wahlrecht ein (R 11 Abs. 1 Satz 3 KStR). Der Steuerpflichtige kann entscheiden, ...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 1.3 Arten der Betriebseinnahmen

Rz. 7 Betriebseinnahmen können wie Betriebsausgaben[1] nicht nur während des laufenden Betriebs, sondern auch vor Beginn oder nach Beendigung des Betriebs anfallen. Im Falle von nachträglichen Betriebseinnahmen ist der Gewinn auch dann nach § 4 Abs. 3 EStG zu ermitteln, wenn die Gewinnermittlung vor Betriebsaufgabe durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG erfolg...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 2. Körperschaftsteuer

a) Inkongruente Gewinnausschüttung nicht grundsätzlich Gestaltungsmissbrauch Es existiert kein Rechtssatz, wonach inkongruente Gewinnausschüttungen grundsätzlich einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten darstellen. FG Münster v. 30.6.2021 – 13 K 272/19 F, rkr. Beraterhinweis Die Revision wurde nicht zugelassen, da in der Rechtsprechung geklärt ist, dass eine inkongruente G...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.3 Anwendung von § 8b KStG auf einen Übernahmegewinn (Abs. 2 S. 2)

Rz. 68 Nach § 12 Abs. 2 S. 2 UmwStG ist § 8b KStG anzuwenden, soweit der Gewinn i. S. d. Abs. 2 S. 1 abzüglich der anteilig darauf entfallenden Kosten für den Vermögensübergang dem Anteil der übernehmenden an der übertragenden Körperschaft entspricht. Abs. 2 S. 2 ist somit auf die Fälle der Aufwärtsverschmelzung beschränkt.[1] Insoweit stellt sich die Verschmelzung für die ü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4 Steuerbilanz: keine Maßgeblichkeit, Folgebilanzierung

Rz. 15 Wegen der zwingenden Wertverknüpfung (Rz. 6) gilt in Bezug auf das übernommene Vermögen der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz nicht.[1] Rz. 16 Die Wertansätze der übernommenen Wirtschaftsgüter dürfen auch in den auf den steuerlichen Übertragungsstichtag folgenden jährlichen Steuerbilanzen nicht an die (ggf. höheren, Rz. 14) Handelsbilanzans...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.3 Kosten für den Vermögensübergang

Rz. 60 Die Kosten der übernehmenden Körperschaft für den Vermögensübergang sind in die Ermittlung des Übernahmeergebnisses nach § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG einzubeziehen und damit steuerlich nicht abzugsfähig (bzw. nur zu 5 % im Fall von Abs. 2 S. 2). Der Begriff ist nicht legaldefiniert und seine Reichweite im Einzelnen umstritten (Rz. 61a ff.). Weitgehend unbestritten wird im ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) AdV bei auf Null lautende KSt- und GewSt-Messbescheiden

Auch auf 0 EUR lautende Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide können von der Vollziehung ausgesetzt werden, um im vorläufigen Rechtsschutz höhere Verlustvorträge zu erreichen. FG Münster v. 16.9.2021 – 13 V 1459/21 K Gmehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3 Kein Übergang von Verlusten und Zins-/EBITDA-Vortrag; eigene Verluste der übernehmenden Körperschaft

Rz. 92 Nach §§ 12 Abs. 3, 4 Abs. 2 S. 2 UmwStG gehen verrechenbare Verluste (§§ 15a Abs. 4, 15b Abs. 4 EStG), verbleibende Verlustvorträge (z. B. §§ 2a Abs. 1 S. 5, 10d Abs. 4, 15 Abs. 4 EStG, § 8d Abs. 1 S. 6f. KStG, oder – über § 19 Abs. 2 UmwStG – § 10a GewStG), nicht ausgeglichene negative Einkünfte (der laufende Verlust des auf den steuerlichen Übertragungsstichtag endende...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.7 Bewertung der Anteile an der übertragenden Körperschaft bei der Aufwärtsverschmelzung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 28 Ist die übernehmende an der übertragenden Körperschaft beteiligt (Aufwärtsverschmelzung), sind die Anteile an der übertragenden Körperschaft zum steuerlichen Übertragungsstichtag gem. §§ 12 Abs. 1 S. 2, 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG mit ihrem Buchwert anzusetzen, (i) erhöht um in früheren Jahren steuerwirksam vorgenommene Abschreibungen auf die Beteiligung, Abzüge nach § 6b ES...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 5 Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten (Übernahmefolgegewinn, Abs. 4)

Rz. 124 Mit zivilrechtlicher Wirksamkeit der Verschmelzung erlöschen wechselseitige Forderungen/Verbindlichkeiten zwischen übertragender und übernehmender Körperschaft durch Konfusion; gleichsam fällt dann der Grund für gebildete Rückstellungen wegen ungewisser Verbindlichkeiten ggü. der jeweils anderen Körperschaft weg. In der steuerlichen Schlussbilanz sind die die übertra...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2 Wertverknüpfung, Begriff der übergegangenen Wirtschaftsgüter (Abs. 1 S. 1)

Rz. 6 Nach § 12 Abs. 1 S. 1 UmwStG gilt steuerlich das Prinzip der Wertverknüpfung: Die übernehmende Körperschaft hat das übergegangene Vermögen (Rz. 7) zwingend mit dem in der steuerlichen Schlussbilanz (Übertragungsbilanz) der übertragenden Körperschaft nach § 11 Abs. 1 oder 2 UmwStG ausgewiesenen (Buch-, Zwischen oder gemeinen) Wert zu übernehmen. Dies gilt bei auch einer...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4 Anrechnung der Vorbesitzzeit

Rz. 109 Begünstigende steuerliche Vorschriften setzen häufig eine Mindestbesitzzeit oder Haltefrist voraus (z. B. § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG, § 9 Nr. 7 GewStG a. F., § 8b Abs. 4 KStG a. F., § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InvZulG). Für diese Fälle bestimmen §§ 12 Abs. 3, 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG grds., dass der Zeitraum der Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen der übe...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.1 Allgemeines

Rz. 46 Nach § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG bleibt ein Übernahmegewinn oder -verlust (Rz. 43) i. H. d. Unterschieds zwischen dem Wert, mit dem die übernehmende Körperschaft die übergegangenen Wirtschaftsgüter zu übernehmen hat (Rz. 56), und dem Buchwert der (untergehenden) Anteile an der übertragenden Körperschaft (Rz. 57ff.), abzüglich der Kosten für den Vermögensübergang (Rz. 60ff.) a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 6 Besonderheiten beim Vermögensübergang in einen KSt-befreiten oder KSt-pflichtigen Bereich der übernehmenden Körperschaft (Abs. 5)

Rz. 132 Soweit das Vermögen in einen KSt-befreiten oder nicht KSt-pflichtigen Bereich der übernehmenden Körperschaft übergeht, sind bei der übertragenden Körperschaft die stillen Reserven gem. § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG durch Ansatz der gemeinen Werte zu versteuern.[1] Hinsichtlich der offenen Reserven/Rücklagen der übertragenden Körperschaft fingiert § 12 Abs. 5 KStG zud...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Zusammenfassung gleichartiger BgA gem. § 4 Abs. 6 S. 1 Nr. 1 KStG

Streitig ist, ob Kurbetrieb und an einem anderen Ort zu Werbezwecken betriebener Verkaufsstand einen einheitlicher BgA einer Kurort-Gemeinde darstellen. Betreibt ein Kurort in einer anderen Kommune i.R.d. dortigen Weihnachtsmarktes einen Verkaufsstand (hier: Glühweinstand) mit dem Werbeziel, Touristen auf den Kurort aufmerksam zu machen, kann er den Verkaufsbetrieb mit dem Ku...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.1 Handels- und steuerbilanzieller Zugangszeitpunkt

Rz. 5 Steuerbilanziell ist der Vermögenszugang bei der übernehmenden Körperschaft zum steuerlichen Übertragungsstichtag zu erfassen, und zwar grds. (= bei der Verschmelzung zur Aufnahme) als laufender Geschäftsvorfall; eine besondere Übernahme- bzw. Eröffnungsbilanz auf diesen Stichtag ist nur bei der Verschmelzung zur Neugründung aufzustellen.[1] In der Handelsbilanz verhäl...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Anrechnung ausländischer KSt

Streitig ist die Anrechnung von ausländischer KSt, die auf Dividenden von Gesellschaften mit Sitz im Ausland entfällt. Eine Anrechnung ausländischer KSt auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH (Meilicke) ist auf der Ebene eines Wertpapier-Sondervermögens nach den § 38 Abs. 2, § 38a, § 39a KAGG im Wege einer Vergütung an die Depotbank vorzunehmen – und nicht unmittelbar ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) § 8c KStG: Verlust der wirtschaftlichen Identität bei Übernahme einer Tätigkeit als Komplementärin gegen Haftungsvergütung

Streitig ist die Kürzung von Verlustvorträgen nach § 8 Abs. 4 KStG i.d.F. v. 23.12.2001 (a.F.). Liegt ein Branchenwechsel vor, wenn eine Tätigkeit als Komplementär-GmbH (vorherige Tätigkeit: Grundstücksentwicklungs-Gesellschaft) übernommen wird? Abzustellen ist auf den Umfang der Tätigkeit der Komplementär-GmbH. Es kommt entscheidend darauf an, ob neben der Gewährung einer bl...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Beschwer bei Klage gegen Null-Festsetzung: Rechtslage vor Änderung des § 10 Abs. 4 S. 4 EStG durch das JStG 2010

Eine Klage gegen auf 0 EUR lautende KSt-Festsetzungen ist – unter Geltung der vor der Änderung des § 10 Abs. 4 S. 4 EStG durch das JStG 2010 geltenden Rechtslage, die keine inhaltliche Bindung des Verlustfeststellungsbescheides an den KSt-Bescheid vorsieht – mangels der für die Zulässigkeit einer Klage erforderlichen Beschwer unzulässig. Hatte die klagende GmbH in einem solch...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Inkongruente Gewinnausschüttung nicht grundsätzlich Gestaltungsmissbrauch

Es existiert kein Rechtssatz, wonach inkongruente Gewinnausschüttungen grundsätzlich einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten darstellen. FG Münster v. 30.6.2021 – 13 K 272/19 F, rkr. Beraterhinweis Die Revision wurde nicht zugelassen, da in der Rechtsprechung geklärt ist, dass eine inkongruente Gewinnausschüttung keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt (BFH v. 27.5.2010 –...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.1 Übersicht

Rz. 83 Nach § 12 Abs. 3 Hs. 1 UmwStG tritt die übernehmende Körperschaft in die steuerliche Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft ein ("Fußstapfentheorie"[1]). Wenn man die Verschmelzung aus Sicht der übernehmenden Körperschaft mit der Finanzverwaltung als Anschaffungsvorgang versteht[2], werden die sich daraus eigentlich ergebenden Rechtsfolgen durch die in Abs. 3 (...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.1 Handels- und steuerbilanzielle Gewinnauswirkung

Rz. 41 Der Zugang des übergegangenen Vermögens führt bei der übernehmenden Körperschaft zu einer Betriebsvermögensmehrung oder (bei Schuldenüberhang, s. a. Rz. 51) -minderung. Rz. 42 Handelsbilanziell wird nach h. M. nur die Aufwärtsverschmelzung erfolgswirksam erfasst – i. H. d. Differenz aus dem angesetzten Wert des übernommenen Vermögens (wahlweise tatsächliche Anschaffung...mehr

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Das Optionsmodell zur Besteuerung mit Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften nach dem KöMoG (ErbStB 2022, Heft 1, S. 14)

Herausforderungen für die Praxis i.R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer Harald Dörfler, WP/StB / Stefan Spitz, WP/StB[*] I. Einleitung Auf den letzten Metern der abgelaufenen Legislaturperiode wurde im Juni 2021 das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) eingeführt (vgl. BT-Drucks. 19/29843). Dadurch wird es Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaf...mehr

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Das Optionsmodell zur Beste... / [Ohne Titel]

Harald Dörfler, WP/StB / Stefan Spitz, WP/StB[*]mehr

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Das Optionsmodell zur Beste... / II. Die optierende Personenhandelsgesellschaft im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

1. Abweichende Betrachtungsweise im Ertragsteuerrecht und Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Nur für ertragsteuerliche Zwecke wird die optierende Gesellschaft nicht mehr wie eine Personenhandelsgesellschaft, sondern wie eine Kapitalgesellschaft, behandelt. Der ertragsteuerliche Wechsel des Besteuerungsregimes hat einen fiktiven Formwechsel zur Folge (§ 1a Abs. 2 Satz 1 und 2...mehr

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Das Optionsmodell zur Beste... / III. Auswirkungen des fiktiven SBV bei der optierenden Gesellschaft im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

1. Übertragung des ganzen Mitunternehmeranteils Voraussetzung der Gewährung der erbschaftsteuerlichen Betriebsvermögensbegünstigungen ist gem. § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, dass eine Beteiligung an einer Gesellschaft i.S.d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG übertragen wird. Dort wird auf die optierende Gesellschaft i.S.d. § 1a KStG verwiesen. In Satz 2 des § 97 Abs. 1 Satz 1 ...mehr