Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Vorliegen eines Besteuerungsrechts

Tz. 308 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ausgangspunkt für die Anwendung des § 12 Abs 1 KStG bildet das Vorliegen eines dt Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines WG. 3.2.1.1 Persönliche Steuerpflicht Tz. 309 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der Umfang des dt Besteuerungsrechts wird grds durch die pers StPflicht bestimmt. Bei unbeschr KStpfl umfa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2.2 Verlegungs-Endvermögen

Tz. 518 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Verlegungs-Endvermögen ist das bei Sitzverlegung vorhandene Vermögen, bewertet auf den Zeitpunkt des Ausscheidens aus der unbeschr StPflicht im Inl oder in einem EU-/EWR-Staat. Es handelt sich dabei um das gesamte Vermögen. Dies erfasst auch grds ausl Vermögen. Die Besteuerung des Verlegungsgewinns ergibt sich unter Berücksichtigung der StP...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.1.2 Abgrenzung verdeckte Gewinnausschüttung und verdeckte Einlage(§ 8 Abs 3 S 2 und 3 KStG)

Tz. 62 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Innerhalb der Vorschriften des KStG ist die Entstrickung nach § 12 Abs 1 KStG insbes ggü der vGA nach § 8 Abs 3 S 2 KStG sowie der verdeckten Einlage nach § 8 Abs 3 S 3 KStG abzugrenzen. Ausweislich der Ges-Begr werden ausschl "betrieblich veranlasste Vorgänge" von der Regelung erfasst. Durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vorgänge so...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3.3 Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Tz. 610 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Bildung eines AP ist nur in den von § 4 Abs 1 S 3 EStG und § 12 Abs 1 KStG erfassten Fällen möglich. Nicht möglich ist daher die Bildung eines AP in den vom UmwStG erfassten Fällen des Rechtsträgerwechsels (s § 4g Abs 1 S 4 EStG) sowie bei Entnahme nach § 4 Abs 1 S 2 EStG.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1.5 Gewährung einer Steuerbefreiung

Tz. 339 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Gewährung einer StBefreiung iSd § 5 KStG führt weder zum Ausschluss noch zur Beschränkung des dt Besteuerungsrechts iSd § 12 Abs 1 KStG (s Tz 61 und s Tz 310).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.1 Nachversteuerung von Verlusten (§ 2a EStG)

Tz. 66 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Nach § 2a Abs 4 iVm § 52 Abs 3 S 8 EStG führt die Beendigung der unbeschr KSt-Pflicht infolge der Verlegung des Sitzes oder des Orts der Geschäftsleitung sowie die Beendigung der abkommensrechtlichen Ansässigkeit im Inl zur Nachversteuerung eines noch nicht hinzugerechneten Verlustabzugsbetrags iSd § 2a Abs 3 S 5 EStG. Gleiches gilt für Umwan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3 § 12 Abs 3 KStG

Tz. 34 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 12 Abs 3 KStG stellt eine Erweiterung des allg Entstrickungsgrundsatzes in § 12 Abs 1 KStG dar (s Tz 12). Als Rechtsfolge des Abs 3 wird die Auflösung der Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse bei Verlegung des Sitzes oder des Orts der Geschäftsleitung in einen Drittstaat fingiert und § 11 KStG findet entspr Anwendung. Unklar ist, ob di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Drittstaatsverschmelzungen bei beschränkter Körperschaftsteuerpflicht (§ 12 Abs 2 KStG)

Tz. 400 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Abweichend von § 12 Abs 1 KStG ist in § 12 Abs 2 KStG für die sog Drittstaatsverschmelzung eine Ausnahme vom Entstrickungsgrundsatz vorgesehen. § 12 Abs 2 S 1 KStG regelt die Rechtsfolgen einer solchen Drittstaatsverschmelzung auf Gesellschaftsebene und § 12 Abs 2 S 2 KStG bestimmt die Rechtsfolgen auf der Gesellschafterebene . Beide Regelun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.2 § 12 Abs 3 KStG

Tz. 50 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der Wegzug einer Gesellschaft außerhalb des Gebiets der EU bzw des EWR wird nicht vom Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit in Art 49, 54 AEUV oder Art 31, 34 EWR-Abkommen erfasst (s Randelzhofer/Forsthoff, in Grabitz/Hilf, Das Recht der EU, Art 54 AEUV Rn 17f). Auch insoweit dürfte aber die Entwicklung der EuGH-Rspr zur Kap-Verkehrsfreih...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Rechtsfolgen des § 12 Abs 3 KStG

Tz. 508 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Als Rechtsfolge des § 12 Abs 3 KStG wird die Auflösung der Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse fingiert . § 11 KStG ist entspr anzuwenden. An die Stelle des zur Verteilung kommenden Vermögens tritt gem § 12 Abs 3 S 3 KStG der gW des vorhandenen Vermögens . Tz. 509 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die stlichen Folgen der (fingierten) Auflösung f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 § 12 Abs 2 KStG

Tz. 32 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach dem Wortlaut und den Ges-Materialien stellt § 12 Abs 2 KStG für die Drittstaatsverschmelzung eine Ausnahme (s Tz 9) von dem allg Entstrickungsgrundsatz des § 12 Abs 1 KStG dar. Zum Rechtsträgerwechsel bei tauschähnlichen Vorgängen s Tz 83ff und 334. Die Anwendung des § 12 Abs 2 KStG und die Vorschriften des UmwStG schließen einander aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3.1 Verhältnis zu § 4 Abs 1 S 3 EStG und § 12 Abs 1 KStG

Tz. 608 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 4g EStG ergänzt die Vorschrift des § 4 Abs 1 S 3 EStG. Durch die rückwirkende Erweiterung der Aufzählung in § 12 Abs 1 zweiter Hs KStG wurde sichergestellt, dass die Regelung auch für KStpfl entspr Anwendung findet (s Tz 7 und 25).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.3 Finale Entnahmetheorie und Kapitalgesellschaften

Tz. 218 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Unklar ist, inwieweit die bisherige Rspr des BFH zur finalen Entnahmetheorie mit der Rspr des BFH vereinbar ist, dass eine Kap-Ges keine außerbetriebliche Sphäre haben könne (grds s Urt des BFH v 04.12.1996, BFH/NV 1997, 190). Tz. 219 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Unzutr ist uE dabei die pauschale Aussage, dass die finale Entnahmetheorie bei Kap-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Rechtsentwicklung; zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 642a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 JStG 2010 v 08.12.2009 (BGBl I 2009, 1768; BStBl I 2009, 218): !!! Bitte Fundstellen prüfen § 36 Abs 5 wurde durch das durch das JStG 2010 v 08.12.2009 (BGBl I 2009, 1768) zusammen mit § 16 Abs 3a EStG (s Tz 639ff) eingeführt. Tz. 642b Stand: EL 105 – ET: 03/2022 ATADUmsG v 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2035; BStBl I 2021, 874): Durch das ATADUmsG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Betriebsbegriff des Entnahmetatbestands

Tz. 207 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Für die hier interessierenden Fälle der St-Entstrickung kommt dem Verständnis vom Umfang des in § 4 Abs 1 S 2 EStG verwandten Betriebsbegriffs eine entscheidende Bedeutung zu. Bedeutung hat der Betriebsbegriff nicht nur für die Beurteilung des Vorliegens eines Gewinnrealisationstatbestands als solches, sondern auch für die Beantwortung der F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1.4 Ausscheiden aus der betrieblichen Sphäre

Tz. 338 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Eine unbeschr stpfl Kö iSd § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG kann wegen § 8 Abs 2 KStG keine außerbetriebliche Sphäre besitzen (grds s Urt des BFH v 04.12.1996, BFH/NV 1997, 190). Daher können bei diesen Kö auch keine WG aus der betrieblichen in die außerbetriebliche Sphäre ausscheiden. Sofern andere Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2.4 Ermittlung des Verlegungs-Gewinns

Tz. 523 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Es gelten die allg Grundsätze über die Einkommensermittlung. Nabzb Aufwendungen sind daher dem Verlegungsgewinn wieder hinzuzurechnen (s § 11 KStG Tz 36). Zur schematischen Darstellung der Ermittlung des Verlegungsgewinns s § 11 KStG Tz 37. Tz. 524 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Da die Schlussbesteuerung durch eine Betriebsverlegung ins Ausl ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.2 Gewinn aus der Veräußerung

Tz. 324 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Bezüglich des Tatbestandsmerkmals Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines WG besteht weitestgehend Klarheit. Ein Besteuerungsrecht liegt vor, wenn ein VG – würde das WG tats veräußert werden – der dt Besteuerung unterläge. Beispiel: Eine inl Baufirma ist weltweit im Bereich des Hoch- und Tiefbaus tätig. Dem inl St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1 Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts

Tz. 332 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Ein Ausschluss des dt Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines WG setzt voraus, dass ein (ggf auch eingeschr) dt Besteuerungsrecht an dem betrieblichen WG bestanden hat und dieses in vollem Umfang entfällt (Wegfall des Besteuerungsrechts). In den übrigen Fällen kann es sich, sofern ein der Höhe oder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.3 Verhältnis zur Verstrickung (§ 4 Abs 1 S 8 und S 9 EStG)

Tz. 72 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Verstrickung nach § 8 Abs 1 S 1 KStG iVm § 4 Abs 1 S 8 EStG stellt den Umkehrfall der Entstrickung nach § 12 Abs 1 KStG dar. Nicht alle vom Ges-Geber angedachten Entstrickungstatbestände führen jedoch – mit umgekehrtem Vorzeichen betrachtet – zu einer Verstrickung. Art 5 Abs 5 ATAD-RL sieht eine korrespondierende Verstrickungsregelung vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 17 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Auch die tats Geschäftsführung der Sicherheitseinrichtung muss sich grds (zur Ausnahme hinsichtlich der nicht den satzungsmäßigen Aufgaben dienenden wG s § 5 Abs 1 Nr 16 S 4 KStG) auf die ausschl Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben beschränken. Während die satzungsmäßige Ausschließlichkeit unmittelbar aus § 5 Abs 1 Nr 16 S 1 KStG zu entneh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Besteuerung des Anteilseigners (§ 12 Abs 2 S 2 KStG)

Tz. 409 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 12 Abs 2 S 2 KStG regelt die Folgen einer Drittstaatsverschmelzung auf AE-Ebene. Diese Regelung wurde so jedoch erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zum SEStEG eingefügt. Die Aufnahme des S 2 ist vor dem Hintergrund des im Ges-Entw der B-Reg enthaltenen § 1 Abs 1 S 3 UmwStG-E (s BT-Drs 16/2710, 12) zu sehen, wonach § 13 UmwStG 2006 i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Rechtsfolgen des § 12 Abs 2 S 2 KStG

Tz. 414 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 12 Abs 2 S 2 KStG ordnet als Rechtsfolge die entspr Anwendung des § 13 UmwStG 2006 an. Hierzu im Einzelnen s § 13 UmwStG Tz 21ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Sitzverlegung in einen nicht EU-/EWR-Staat bzw Verlust der abkommensrechtlichen Ansässigkeit eines EU-/EWR-Staats(§ 12 Abs 3 KStG)

Tz. 500 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 In Anlehnung an die bisherige Regelung in § 12 Abs 1 KStG aF erweitert § 12 Abs 3 KStG den Entstrickungstatbestand des § 12 Abs 1 KStG bei Verlegung des Orts der Geschäftsleitung oder des Sitzes einer Kö, Per-Vereinigung oder Vermögensmasse eines EU- oder EWR-Staats in einen Drittstaat, sofern die Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse hie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.3 Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Körperschaftsteuerpflicht

Tz. 350 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Für den Wechsel von der unbeschr zur beschr StPflicht gelten die Ausführungen zu s Tz 349 entspr. Dh der Wechsel führt zu einem Ausschluss des dt Besteuerungsrechts, soweit die WG der Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse einer BetrSt im Ausl zuzurechnen sind. Hinsichtlich der im Inl belegenen BetrSt tritt keine Beschränkung des dt Beste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2.5 Besteuerung

Tz. 525 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der nach § 12 Abs 3 iVm § 11 KStG ermittelte Schlussgewinn unterliegt – bei vorheriger KSt-Pflicht im Inl – der Besteuerung mit KSt und GewSt . Festgesetzte und entstandene KSt-Erhöhungsbeträge werden nach § 38 Abs 9 KStG an dem 30.09. des Kj fällig, der auf den Zeitpunkt des Wegzugs folgt (s § 38 KStG Tz 76). In den Fällen, in denen vor der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.1.1 Beginn und Erlöschen einer Steuerbefreiung (insbesondere § 5 KStG)

Tz. 61 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die Gewährung einer StBefreiung, zB nach § 5 KStG oder § 16 REITG, stellt keinen Anwendungsfall des § 12 Abs 1 KStG dar. Die Folgen bei Beginn oder Erlöschen einer StBefreiung ergeben sich daher aus § 13 KStG . Im Umkehrfall stellt dann die Beendigung einer StBefreiung, zB nach § 18 REITG, auch keine Begr des dt Besteuerungsrechts und demgem k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.4 § 12 Abs 4 KStG

Tz. 34a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 12 Abs 4 ergänzt dessen Abs 1 und stellt sicher, dass es infolge der Anwendung der Sitztheorie (s Tz 111f) infolge des Brexits stlich zu keiner Zurechnungsänderung (also zu keinem Rechtsträgerwechsel) hinsichtlich des einer doppelt ansässigen Kö britischer Rechtsform im Austrittszeitpunkt zuzurechnenden BV führt. Hierdurch soll im Ergebni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 701 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der pers Anwendungsbereich des § 12 Abs 4 KStG ist auf Kö mit Sitz iSd § 11 AO im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland beschr. Dh es betrifft nur Kö britischer Rechtsform (insbes Limited) und keine Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen britischer Rechtsform oder doppelt ansässige Kö schweizerischer Rechtsform. Diese müssen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Limited und Sitztheorie (§ 12 Abs 4 KStG)

Tz. 700 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 12 Abs 4 KStG ergänzt den allg Entstrickungstatbestand des § 12 Abs 1 KStG und soll eine Aufdeckung stiller Reserven infolge eines Rechtsträgerwechsels, welcher sich aus der Anwendung der Sitztheorie auf doppelt ansässige Kö britischer Rechtsform ergeben könnte, verhindern. Hierzu wird einer unbeschr stpfl Kö mit Sitz im Vereinigten Königr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 300 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der subjektive Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 KStG erfasst alle unbeschr und beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen. Bei einer gebietsfremden Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse kommt es für die Anwendung von § 12 Abs 1 KStG nicht darauf an, dass diese beschr stpfl ist, sondern es genügt, wenn diese erst aufgr der Re...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.2 Beschränkte Steuerpflicht

Tz. 215 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Der Betriebsbegriff des Entnahmetatbestands iSd § 4 Abs 1 S 2 EStG wird bei beschr Stpfl durch den Umfang der StPflicht in § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG beschr. Die Eink-Ermittlungsvorschriften beziehen sich bei beschr Stpfl nur auf die inl stbaren Eink (s Urt des BFH v 17.12.1997, BStBl II 1998, 260). Dies bedeutet nicht, dass die "inl Betr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.8 Stundung und Brexit

Tz. 658 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Anders als bei § 4g EStG (s Tz 638a) und § 12 Abs 3 S 4 KStG aF (s Tz 507a) hatte der Ges-Geber bei § 36 Abs 5 EStG aF keinen Handlungsbedarf für erforderlich gehalten. Dies war aufgr der bisherigen Ges-Fassung insofern nachvollziehbar als der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland nicht zur Beendigung der Stundu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Gewinn aus der Veräußerung oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts

Tz. 315 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ziel des § 12 Abs 1 KStG ist die Sicherstellung der Erfassung der in den WG enthaltenen stillen Reserven. Der Zweck der St-Entstrickung ist jedoch keine reine "Vermögenszuwachsbesteuerung", wie zB § 6 AStG aF (s Urt des BFH v 28.02.1990, BStBl II 1990, 615), sondern vielmehr die zwischenstaatliche Abgrenzung von Besteuerungsrechten. Sofern ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.1.3 Liquidation (§ 11 KStG)

Tz. 64 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 § 11 KStG ist lex specialis zu § 12 Abs 1 KStG. Beide Vorschriften haben daher an sich keine überschneidenden Regelungsbereiche (s Pfirrmann, in Blümich, § 12 KStG Rn 23 mwNachw). Die Auflösung einer unbeschr stpfl Kö iSd § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 ohne Abwicklung stellt für sich genommen weder einen Anwendungsfall des § 11 KStG noch des § 12 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.3.1 § 17 Abs 4 EStG, § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG

Tz. 104 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zu einem nach § 17 Abs 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungs-(Liquidations-)gewinn oder -verlust sowie zu Bezügen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG kommt es auf der Gesellschafterebene grds nur, wenn die Kö gesellschaftsrechtlich infolge der Sitzverlegung aufgelöst und deren Vermögen an die AE tats ausgekehrt wird bzw das wirtsch Eigentum au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.6 Unentgeltlicher Erwerb eines einzelnen Wirtschaftsguts außerhalb von Einlagen (§ 6 Abs 4 EStG)

Tz. 77 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 12 Abs 1 KStG ist uE auch in den Fällen der unentgeltlichen Übertragung einzelner WG iSd § 6 Abs 4 EStG zu beachten. Während § 6 Abs 4 EStG, der den materiellen Regelungsgehalt des bisherigen § 7 Abs 2 EStDV aF übernommen hat, die stlichen Folgen im übernehmenden BV betrifft, regelt § 12 Abs 1 KStG die stlichen Folgen einer unentgeltlichen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Rechtssystematik des § 12 KStG

Tz. 27 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 12 KStG zählt zu den "Allgemeinen Vorschriften" der Einkommensermittlung. Die Norm ist infolge der Neufassung durch das SEStEG zu einer der zentralen Vorschriften im KStG geworden. Für die Bedeutung des § 12 KStG im System des KStG und das Verhältnis der Regelung zu anderen Vorschriften sind die vd Regelungsbereiche zu unterscheiden. 1.3.1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.2 Gewerbesteuer

Tz. 313 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach der bisherigen Rspr des BFH vermochte der Ausschluss oder die Beschränkung des dt Besteuerungsrechts allein für gewstliche Zwecke keinen Entstrickungstatbestand zu begründen (s Urt des BFH v 14.06.1988, BStBl II 1989, 187). Auch wenn die in einem WG ruhenden stillen Reserven bei Veräußerung des WG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.7 Anzeigepflichten

Tz. 656 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Grundsatz: bei Abgabe Steuererklärung oder 01.07. eines jeden Jahres (§ 36 Abs 5 S 6 erster Hs EStG): Der Stpfl hat der zuständigen Fin-Beh jährlich bei Abgabe der St-Erklärung anzuzeigen, ob die Voraussetzungen für die Ratenzahlung weiterhin erfüllt sind. Dies gilt allerdings nur, wenn der Stpfl seine St-Erklärung fristgem abgibt, da andern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.4 § 12 Abs 3 KStG

Tz. 12 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Abs 3 stellt anders als Abs 2 keine Ausnahme vom Entstrickungsgrundsatz des Abs 1 dar, sondern erweitert den Entstrickungstatbestand des Abs 1 bei Verlegung des Orts der Geschäftsleitung oder des Sitzes einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse eines EU- oder EWR-Staats in einen Drittstaat, sofern die Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3 Systematische Stellung des § 4g EStG; Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 607 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der AP ist ausweislich der Ges-Materialien mit einer Bilanzierungshilfe vergleichbar und verkörpert die in den überführten WG enthaltenen stillen Reserven (BT-Drs 16/3369, 5). Nach der hier vertretenen Auff handelt es sich bei den Entstrickungsregelungen nach §§ 4 Abs 1 S 3 EStG, 12 Abs 1 KStG um Korrekturvorschriften innerhalb der St-Bil (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Begünstigter Personenkreis iSd § 5 Abs 1 Nr 16 S 1 und 3 KStG

Tz. 1 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die StBefreiung nach § 5 Abs 1 Nr 16 KStG kommt für folgende Sicherungseinrichtungen in Betracht: Sicherungseinrichtungen der Verbände der Kreditinstitute (s Tz 2 – 6), Entschädigungseinrichtungen iSd Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesv 16.07.1998 (BGBl I 1998, 1842) (s Tz 7 – 8), Begünstigte KSt-subjekte (s Tz 9–10), Einrichtungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Bedeutung; Überblick über die Regelung

Tz. 642 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 36 Abs 5 EStG setzt Art 5 Abs 2 bis 4 ATAD-RL als Grundregelung für WG des BV für die zeitliche Streckung der Besteuerung betreffend die Voraussetzungen, Widerrufsgründe und Sicherheitsleistung um (s BT-Drs 19/28652, 42). Sie steht zum einen in engem Zusammenhang mit § 16 Abs 3a EStG (s Tz 639ff). In den Fällen des § 16 Abs 3a EStG kann ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3.2 Verhältnis zu § 4 Abs 1 S 8 zweiter HS EStG (Verstrickungseinlage bei Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen)

Tz. 609 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Bei Rückführung eines WG innerhalb des fünfjährigen Auflösungszeitraums wurde die Verstrickungsregelung in § 4 Abs 1 S 8 zweiter Hs EStG bis zum VZ 2020 durch die speziellere Regelung zur Bestimmung des Rückführungswerts in § 4g Abs 3 EStG suspendiert. Als Folge der Aufhebung des § 4g Abs 3 EStG gilt bei Verstrickungseinlage (s hierzu Tz 37...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.6.3 Sofortige gewinnerhöhende Auflösung bei Gefährdung eines künftigen Steueranspruchs aus der Auflösung des AP (§ 4g Abs 2 S 2 zweite Alternative EStG)

Tz. 626 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Entspr Art 5 Abs 3 Unterabsatz 2 ATAD-RL ermöglicht § 4g Abs 2 S 2 zweite Alt EStG der Fin-Beh bei Gefährdung eines künftigen St-Anspruchs aus der Auflösung des AP eine Sicherheitsleistung vom Stpfl zu verlangen. Wird diese vom Stpfl nicht erbracht, ist der AP aufzulösen (s BT-Drs 19/28652, 34). Hierfür bedarf es einer individuellen Beurtei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Behandlung der Beiträge an die Sicherungseinrichtungen

Tz. 24 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Beiträge der Kreditinstitute, Wohnungsbaugenossenschaften und Versicherungsunternehmen an die Sicherungseinrichtungen sind bei diesen als BA abziehbar. Für künftige Beiträge an die Sicherungseinrichtungen ist die Bildung von Rückstellungen nicht zulässig (s Urt des BFH v 13.11.1991, BStBl II 1992, 177; außerdem s Weber-Grellet in Schmidt,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2.3 Verlegungs-Anfangsvermögen

Tz. 521 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Dem Endvermögen ist entspr § 11 KStG das Anfangsvermögen gegenüberzustellen. Anfangsvermögen ist das Vermögen, das am Schluss des der Verlegung vorangegangenen Wj der KSt-Veranlagung zugrunde gelegt worden ist (s § 11 KStG Tz 30ff). Ist die Kö, Per-Vereinigung oder Vermögensmasse im Inl nicht kstpfl, kann uE auf die Ermittlung des Verlegung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.6.1 Grundsatz: Auflösung des Ausgleichspostens innerhalb von fünf Wirtschaftsjahren

Tz. 618 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach dem Grundtatbestand des § 4g Abs 2 S 1 EStG ist der AP im Wj der Bildung und in den vier folgenden Wj zu jeweils 1/5 gewinnerhöhend aufzulösen. Im Wj der Überführung bzw Bildung ist der AP am Schluss des Wj somit nur noch iHv 4/5 auszuweisen. Es ist eine Wj-bezogene und keine monatsweise Auflösung des AP vorgesehen. Dies dürfte insbes ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Sicherungsfonds iSd §§ 126, 127 VAG (§ 5 Abs 1 Nr 16 S 3 iVm S 1 KStG)

Tz. 12 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Durch Art 4 des Ges zur Änderung des VAG und anderer Ges v 15.12.2004 (BStBl I 2005, 3) sind die Sicherungsfonds iSd §§ 126, 127 VAG in den Kreis der durch § 5 Abs 1 Nr 16 KStG befreiten Einrichtungen aufgenommen worden. Die Befreiung nach S 3 der Vorschrift gilt erstmals für den VZ 2005 (s § 34 Abs 3b KStG idF des Ges v 15.12.2004). Mit den ...mehr