Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Anteilstausch im Zivil- und... / 3.1 Ermittlung und Versteuerung eines Einbringungsgewinns II

Ebenso wie bei der Einbringung nach § 20 UmwStG sieht § 22 Abs. 2 UmwStG auch beim qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG gem. § 22 Abs. 2 UmwStG das Konzept der nachträglichen Besteuerung der Einbringung vor. Im Gegensatz zur Einbringung nach § 20 UmwStG bestehen aber folgende Unterschiede, da eine nachträgliche Besteuerung des Einbringungsvorgangs nur eintritt, wenn...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 3.3 Billigkeitsregelung

Grundsätzlich führt nach der Verwaltungsauffassung jede einer Einbringung nachfolgende Umwandlung oder Einbringung zu einer schädlichen Veräußerung i. S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG. Um dem unzulänglichen Gesetzeswortlaut in § 22 UmwStG zu begegnen und nicht gedeckte Rechtsfolgen zu vermeiden, sieht Rdnr. 22.23 UmwSt-Erlass aber eine antragsabhängige Billigkeitsregelung vo...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.6 Vorab-Übertragung von wesentlichen Betriebsgrundlagen

Werden wesentliche Betriebsgrundlagen im Betriebs- oder Sonderbetriebsvermögens bei einer Einbringung zurückbehalten oder in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Einbringung nach §§ 20 und 24 UmwStG in ein anderes Betriebsvermögen überführt oder übertragen, soll nach Rdnr. 20.07 UmwSt-Erlass unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 11.12.2001 bzw. vom 25...mehr

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Wirtschaftliche Zurechnung bei Wertpapiergeschäften

Kommentar Das BMF hat dargestellt, welche Grundsätze bei der wirtschaftlichen Zurechnung von Wertpapieren im Fall der sogenannten Wertpapierleihe gelten. Wirtschaftliches Eigentum an Aktien bei Wertpapierleihen Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur sogenannten Wertpapierleihe kann das wirtschaftliche Eigentum bei zivilrechtlich an den Entleiher übereigneten Aktien au...mehr

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Spenden/Sponsoring / 10 Spendenabzug bei der Körperschaftsteuer

10.1 Allgemeines Rz. 163 Der Spendenabzug für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen wird in § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 3 KStG geregelt. Spenden an politische Parteien, § 9 Nr. 3b a. F. KStG, und an unabhängige Wählergruppen, § 9 Nr. 3c a. F. KStG, sind seit dem VZ 1994 nicht mehr abziehbar. Rz. 164 § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG ist eine für das KSt-Recht eigenständi...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.2.3 Passive UK-Betriebsstätten

Für Einkünfte, die einem im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen aus einer passiven und niedrig besteuerten Auslandsbetriebsstätte zugerechnet werden, sieht die Umschaltklausel des § 20 Abs. 2 Satz 1 AStG statt der in den deutschen DBA regelmäßig im Grundsatz vorgesehenen Freistellungsmethode lediglich die Anrechnung der (niedrigen) ausländischen Steuerbelastung auf die deu...mehr

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Spenden/Sponsoring / 10.5 Höchstbeträge

Rz. 170 Für die Abziehbarkeit der Spenden gelten die Höchstsätze von 20 % sowie 4 ‰ unter denselben Voraussetzungen wie bei § 10 b EStG. Maßgebendes Einkommen ist nach § 9 Abs. 2 Satz 1 KStG das Einkommen vor dem Zuwendungs- und Verlustabzug.mehr

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Spenden/Sponsoring / 10.2 Zuwendungsbegriff

Rz. 167 § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG verwendet gleichlautend zu § 10 b EStG den Begriff der Zuwendungen als Oberbegriff für Spenden und Mitgliedsbeiträge.[1]mehr

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Spenden/Sponsoring / 10.4 Weitere Voraussetzungen

Rz. 169 Auch zu den weiteren Voraussetzungen für den Zuwendungsabzug ergeben sich gegenüber der Einkommensteuer keine Besonderheiten, insbesondere gelten die Regelungen des Zuwendungsempfängers, des Zuwendungsnachweises, des Vertrauensschutzes, § 9 Abs. 3 Satz 1 KStG sowie der Haftung, § 9 Abs. 3 Satz 2 KStG.[1]mehr

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Spenden/Sponsoring / 10.3 Steuerbegünstigte Zwecke

Rz. 168 § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG begünstigt steuerbegünstigte Zwecke i. S. d. §§ 52 bis 54 AO. Auch diese Regelung entspricht § 10 b EStG.mehr

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Spenden/Sponsoring / 10.1 Allgemeines

Rz. 163 Der Spendenabzug für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen wird in § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 3 KStG geregelt. Spenden an politische Parteien, § 9 Nr. 3b a. F. KStG, und an unabhängige Wählergruppen, § 9 Nr. 3c a. F. KStG, sind seit dem VZ 1994 nicht mehr abziehbar. Rz. 164 § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG ist eine für das KSt-Recht eigenständige Regelung, die...mehr

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Spenden/Sponsoring / 10.6 Spenden als verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 171 Gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG dürfen verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen nicht mindern. § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 KStG lässt Zuwendungen nur "vorbehaltlich des § 8 Abs. 3 KStG" zum Abzug zu, sodass verdeckte Gewinnausschüttungen als Zuwendungen nicht abgezogen werden dürfen. Eine Zuwendung kann dann eine vGA sein, wenn ein Betrieb gewerblicher Art i. S. d. § 1 A...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.1.2 Verschmelzungen und Spaltungen britischer Körperschaften nach dem Brexit

Nach dem Brexit bzw. dem Ablauf des Übergangszeitraums fallen Verschmelzungen und Spaltungen von Gesellschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in Großbritannien nicht mehr unter das UmwStG. Für Verschmelzungen von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften in einem Drittstaat auf eine andere Körperschaft desselben ausländischen Staates sieht § 12 Abs. 2 KStG unter bestimmten...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.3 Praxisbeispiele und Hinweise für den Arbeitgeber

Die folgenden Beispiele sollen die Handlungsfelder für den Arbeitgeber in Bezug auf eine mögliche Lohnsteuerfreistellung aufzeigen und darstellen, welche Möglichkeiten er hat, seinem Arbeitnehmer steuerfreie Zahlungen zukommen zu lassen. Die Beispiele beziehen sich, bis auf das letzte Beispiel, auf Inbound-Fälle, da diese in der Beratungspraxis deutlich überwiegen. Sozialver...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.3 Checkliste

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.4.4 Nachgelagerte "horizontale" Zins- oder Lizenzzahlungen

Nach Art. 1 Abs. 1 der Zins- und Lizenzrichtlinie (konsolidierte Fassung ABl. EU vom 01.01.2007 – 20031L0049 – DE – 002.001) sind nicht nur "vertikale" Zins- und Lizenzzahlungen zwischen in der EU ansässigen Mutter- und Tochtergesellschaften der im Anhang genannten Rechtsformen grundsätzlich von der Erhebung von Quellensteuern im Quellenstaat befreit. Gleiches gilt vielmehr ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.2.1 Innerbritischer steuerbegünstigter Asset Deal

Anstelle der in Großbritannien lange rechtlich nicht möglichen und wenig praktizierten Verschmelzungen lässt das britische Konzernsteuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen, anders als beispielsweise die deutschen Regelungen zur Organschaft, die Übertragung von Anlagevermögen zwischen rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaften zu steuerlichen Buchwerten zu. Auch Antei...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.3.3 "Entprägung" einer vorher durch eine UK Limited gewerblich geprägten Personengesellschaft?

Eine Personengesellschaft kann gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG auch durch ausländische Kapitalgesellschaften gewerblich geprägt werden (BFH vom 14.03.2007 – XI R 15/05, BStBl II 2007, 924 ff.). Dementsprechend konnte bislang eine Kommanditgesellschaft durch die Beteiligung einer Limited als einziger Komplementärin gewerblich geprägt werden. Sofern die gewerbliche Prägung einer d...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.2.2 § 8 Abs. 2 AStG

Laufende Einkünfte, die eine ausländische Tochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft erzielt, werden unter bestimmten Voraussetzungen unter Durchbrechung der Abschirmwirkung der ausländischen Tochtergesellschaft als eigenständigem Körperschaftsteuersubjekt nach §§ 7 ff. AStG der inländischen Hinzurechnungsbesteuerung unterzogen. Dabei gelten diese Bezüge nach bis...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.4.2 Gewerbesteuer-Schachtelvergünstigung, § 9 Nr. 7 bzw. Nr. 8 GewStG

Nach § 9 Nr. 7 Satz 1 HS 1 GewStG in der bis zum Erhebungszeitraum 2019 geltenden Fassung war bei der Ermittlung des für Gewerbesteuerzwecke maßgeblichen Gewerbeertrags die Summe des Gewinns (vgl. § 7 GewStG) und der Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) in Drittstaatenkonstellationen um Gewinne aus Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft zu kürzen, wenn der inländische G...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.2.1.1 Persönliche Voraussetzungen des Organträgers

Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Alt. 2 KStG kommen als Organträger alle nicht steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen und damit u. a. auch Körperschaften ausländischen Rechts in Betracht. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Staat sie ihren Sitz und/oder ihre Geschäftsleitung haben (Brink in Schnitger/Fehrenbacher, § 14 KStG Rz. 82, ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.3.2 Wegzug einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft

Auswirkungen bei der Körperschaft Nach § 12 Abs. 3 Satz 1 KStG führt die Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft dann zu einer fiktiven Liquidationsbesteuerung gem. § 11 KStG, wenn die Körperschaft dadurch aus der unbeschränkten Steuerpflicht in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat ausscheidet. Dabei sind nach Satz 2 der Vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG (vor SEStEG) § 2 Steuerliche Rückwirkung

Stand: EL 60 – ET: 07/2007 Wegen der Kommentierung des § 2 UmwStG s § 2 UmwStG (SEStEG).mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.2 5.2 Gesellschafterdarlehen bei der Umwandlung

Zwischen der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft und dem ihr Vermögen übernehmenden Alleingesellschafter können vor der Einbringung Forderungen und Verbindlichkeiten (z.B. aus einer Darlehensgewährung) bestanden haben, die bei der Umwandlung im Wege der Konfusion gegeneinander aufgerechnet werden. Sind die Forderung und die korrespondierende Verbindlichkeit mit unterschiedlic...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.2 Gewerbesteuerliche Behandlung der Einnahmen

Bei den an der Ermittlung des Übernahmeergebnisses teilnehmenden Anteilseignern unterliegen die Bezüge i. S. des § 7 UmwStG, die nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bzw. nach Anwendung der Freistellung gem. § 8b Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 KStG verbleiben, grundsätzlich der Gewerbesteuer, da sich die Gewerbesteuerbefreiung nach § 18 Abs. 2 Satz 1 UmwStG nur auf den Übernah...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.1 Pensionsrückstellungen

Eine bei der umzuwandelnden GmbH vorhandene Pensionsrückstellung aus einer Direktzusage zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers wird bei der Umwandlung in ein Personenunternehmen wie folgt behandelt:[1] Nach Rdnr. 06.04 UmwSt-Erlass 2011 werden bei der Umwandlung auf eine Personengesellschaft Pensionsrückstellungen nicht aufgelöst. Das Dienstverhältnis wird fortgesetz...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 6.3 Personengesellschaft als Einbringende

Erfolgt nach den in Rdnr. 24.03 i. V. m. Rdnr 20.03 UmwSt-Erlass[1] dargestellten Grundsätzen die Einbringung nach § 24 UmwStG durch eine Personengesellschaft und entsteht dabei ein Einbringungsgewinn, so sind nach der transparenten Betrachtung bei Personengesellschaften die dahinter stehenden Mitunternehmer steuerpflichtig. Bezüglich der Einkommen- und Körperschaftsteuer ge...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 7.3 Gewerbesteuerliche Fehlbeträge

Die Behandlung gewerbesteuerlicher Fehlbeträge gem. § 10a GewStG wird in § 24 UmwStG nicht angesprochen. Zwar wird in § 24 Abs. 4 UmwStG die entsprechende Anwendung von § 23 UmwStG angeordnet. Die Regelung in § 23 Abs. 5 UmwStG zu den gewerbesteuerlichen Fehlbeträgen des Einbringenden ist jedoch von dem Verweis in § 24 Abs. 4 UmwStG ausgenommen. Daraus folgt, dass sich die B...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 7.2 Nachversteuerungspflichtiger Betrag nach § 34a EStG

Bei Inanspruchnahme der antragsabhängigen Thesaurierungsbegünstigung gemäß § 34a EStG entsteht regelmäßig ein nachversteuerungspflichtiger Betrag, der jährlich gesondert festzustellen ist. Bei späterer Entnahme der Gewinne nach § 34a Abs. 4 EStG oder bei gleichgestellten Vorgängen i. S. d. § 34a Abs. 6 EStG kommt es zu einer Nachversteuerung in Höhe des anteilig festgestellt...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.4 Auswirkungen der §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG

Derzeit noch nicht abschließend geklärt sind die Auswirkungen der §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG auf die steuerliche Behandlung stiller Lasten bei Umwandlungsvorgängen in den Fällen, in denen ein über dem Buchwert liegender Wert angesetzt werden soll. Bei der Übertragung passivierungsbeschränkter Verpflichtungen regelt § 4f EStG eine (grundsätzlich) verpflichtende Aufwandsverteilun...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 6.2 Körperschaft als Einbringende

Auch eine Körperschaft kann nach § 24 UmwStG einen Betrieb, Teilbetrieb oder einen Mitunternehmeranteil in eine Personengesellschaft einbringen und die Bewertungswahlrechte in Anspruch nehmen. Wird die Einbringung nicht unter Fortführung der Buchwerte steuerneutral vollzogen, kann ein Einbringungsgewinn entstehen. Für eine Körperschaft kommt weder der Freibetrag nach § 16 Ab...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.6 Buchwert- oder Zwischenwertansatz in der steuerlichen Schlussbilanz

Als Alternative zum Ansatz der gemeinen Werte können auf Antrag des übertragenden Rechtsträgers und unter den in § 3 Abs. 2 UmwStG genannten kumulativen Voraussetzungen in der steuerlichen Schlussbilanz die übergehenden Wirtschaftsgüter auch mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert angesetzt werden. Da der Antrag nach Rdnr. 03.10 UmwSt-Erlass 2011 nur einheitlich für alle Wi...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.5 Missbrauchsregelung nach § 18 Abs. 3 UmwStG

Die Vorschrift des § 18 Abs. 3 UmwStG sieht eine Missbrauchsregelung vor, wonach ein Gewinn aus der Veräußerung/Aufgabe des Betriebs, eines Teilbetriebs bzw. eines Mitunternehmeranteils an dem Betrieb innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft der Gewerbesteuer unterliegt.[1] Nach Rdnr. 18.06 UmwSt-Erlass 2011 erfasst § 18 Abs. 3 Satz 2 UmwStG au...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 8 Folgewirkungen beim Einbringenden

Die steuerliche Qualifikation der Einbringung in eine Personengesellschaft gem. § 24 UmwStG als Veräußerungsvorgang kann u. U. Auswirkungen auf etwaige Sperr- und Behaltensfristen haben, die durch einen vorausgegangenen Übertragungs- bzw. Umstrukturierungsvorgang in Gang gesetzt worden sind. Unter Berücksichtigung der Auffassung der Finanzverwaltung stellt z. B. die Einbring...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.3 Ansatz der gemeinen Werte in der steuerlichen Schlussbilanz

Die übertragende GmbH hat auf den steuerlichen Übertragungsstichtag eine steuerliche Schlussbilanz aufzustellen, in der grundsätzlich die übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind[1]. Dazu gehören auch nicht entgeltlich erworbene und selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter. Für die Bewertung von Pensionsrückstellungen gilt § 6a EStG. Für de...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.4 Erwerb einer Mitunternehmerstellung

Nach § 24 Abs. 1 UmwStG muss der Einbringende im Zuge der Einbringung Mitunternehmer der aufnehmenden Personengesellschaft werden, um das Bewertungswahlrecht des § 24 Abs. 2 UmwStG in Anspruch nehmen zu können. Die erforderliche Einräumung einer Mitunternehmernehmerstellung liegt nach Rdnr. 24.07 UmwSt-Erlass[1] vor, soweit der Einbringende als Gegenleistung für die Einbring...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4.5.1 Einbringung mit Zuzahlung zu Buchwerten

Werden bei der Einbringung in eine Personengesellschaft nicht die gemeinen Werte angesetzt, ist es bei der Aufnahme eines neuen Gesellschafters regelmäßig erforderlich, zum Wertausgleich eine Zuzahlung (Ausgleichszahlung) zu vereinbaren. Fließt diese Zuzahlung in das Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft, ist § 24 UmwStG uneingeschränkt anwendbar. Praxis-Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.3 Körperschaftsteuer

Rz. 141 Das sog. Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren, mit dem unter der Geltung des körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungsverfahrens die Gewinnthesaurierung zu einem günstigeren als dem für einbehaltene Gewinne geltenden Körperschaftsteuersatz ermöglicht werden sollte, stellte grundsätzlich keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts dar. Dies galt auch dann, we...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 2.3 Umgehung

Rz. 32 Die Steuerumgehung ist ein Unterfall der Gesetzesumgehung. Sie besteht in einem Verhalten, das nach dem Wortlaut des Gesetzes andere Rechtsfolgen hat als dem Zweck des Gesetzes entspricht,[1] Ein belastendes Steuergesetz wird dadurch umgangen, dass ein Sachverhalt so gestaltet wird, dass er den Tatbestand des Gesetzes nicht erfüllt, obwohl die darin vorgesehene Rechts...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8b Abs 4 Ausnahmen von der Steuerbefreiung nach § 8b Abs 2 KStG (§ 8b Abs 4 KStG aF)

Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 24 Freibetrag für bestimmte Körperschaften

Ausgewählte Literaturhinweise: Arnold, Kein Freibetrag für kleinere Kö gem § 24 KStG 1977für die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG, GmbHR 1980, 219; Hesselmann, Kann der Freibetrag für kleinere Kö gem § 24 KStG auch für die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG gelten?, GmbHR 1980, 120; Kühnel, Einkommensfreibetrag gem § 24 KStG bei der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG?, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Rückausnahmen (§ 8b Abs 4 S 2 KStG aF)

4.1 Allgemeines Tz. 34 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 4 S 2 KStG aF gilt S 1 nicht, dh der VG ist doch stfrei, wenn der in Abs 2 bezeichnete Vorgang später als sieben Jahre nach der Einbringung stattfindet oder soweit die Anteile nicht unmittelbar oder mittelbar auf einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 oder § 23 Abs 1–3 UmwStG aF oder (gemeint: nicht) auf einer Einbri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Anteile, die bereits vor Ablauf von sieben Jahren nach der Einbringung steuerfrei veräußert werden können (§ 8b Abs 4 S 2 Nr 2 KStG aF)

4.3.1 Allgemeines Tz. 48 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die durch das UntStFG neu gefasste Nr 2 des § 8b Abs 4 S 2 KStG aF nennt zwei Rückausnahmen von der in Abs 4 S 1 enthaltenen Ausnahmeregelung zur Grundregel des § 8b Abs 2 KStG, dh bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen gilt die Grundregel wieder, wonach Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen stfrei sind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Überblick über den Regelungsinhalt von § 8b Abs 4 KStG aF

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Sonderregelung für die Entflechtung bei den Energieversorgungsunternehmen (Unbundling, § 6 Abs 2 EnWG)

7.1 Allgemeines Tz. 66 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Bis zum 01.07.2004 musste auf Grund EU-rechtlicher Vorgaben eine rechtliche und organisatorische Entflechtung (Legal and Organisational Unbundling) von Erdgasnetzbetreibern in nationales Recht umgesetzt werden. Danach müssen Netzbetreiber hinsichtlich ihrer Rechtsform, Organisation und Entscheidungsgewalt unabhängig von den üb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Ausnahmen von der Steuerbefreiung nach § 8b Abs 2 KStG (§ 8b Abs 4 S 1 KStG aF)

3.1 Allgemeines Tz. 15 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Schwierigkeiten der Vorschrift beginnen bereits mit den einleitenden Worten des § 8b Abs 4 S 1 KStG aF "Abs 2 ist nur anzuwenden, soweit die Anteile nicht …". Es handelt sich dabei um eine Negativabgrenzung, die insbes iVm den einleitenden Worten des Abs 4 S 2 "Satz 1 gilt nicht …" nur schwer verständlich ist. Verständliche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Vorschrift enthält eine Milderungsregelung für kleinere Kö, die keine GA vornehmen können. Die Regelung dient der Vereinfachung. Sie entlastet die Fin-Beh von einem Arbeitsaufwand, der bei kleinen Kö erfahrungsgemäß nicht in angemessenem Verhältnis zu dem zu erwartenden St-Aufkommen steht. Insoweit enthält die Vorschrift eine Weiterentwic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Einbringungsgeborene Anteile (§ 8b Abs 4 S 1 Nr 1 KStG aF)

Tz. 16 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 4 S 1 Nr 1 KStG aF ist Abs 2 nur anzuwenden, soweit die Anteile nicht einbringungsgeboren iSd § 21 UmwStG aF sind. Anders ausgedrückt: Die Veräußerung einbringungsgeborener Anteile ist grds nicht nach § 8b Abs 2 KStG stfrei, es sei denn, es handelt sich um einen Anwendungsfall der Rückausnahme nach § 8b Abs 4 S 2 KStG aF (dazu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Arnold, Kein Freibetrag für kleinere Kö gem § 24 KStG 1977für die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG, GmbHR 1980, 219; Hesselmann, Kann der Freibetrag für kleinere Kö gem § 24 KStG auch für die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG gelten?, GmbHR 1980, 120; Kühnel, Einkommensfreibetrag gem § 24 KStG bei der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG?, GmbHR 1981, 300; Ranft, Rspr de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines

Tz. 66 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Bis zum 01.07.2004 musste auf Grund EU-rechtlicher Vorgaben eine rechtliche und organisatorische Entflechtung (Legal and Organisational Unbundling) von Erdgasnetzbetreibern in nationales Recht umgesetzt werden. Danach müssen Netzbetreiber hinsichtlich ihrer Rechtsform, Organisation und Entscheidungsgewalt unabhängig von den übrigen Tätigkeit...mehr