Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Allgemeines

Tz. 48 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die durch das UntStFG neu gefasste Nr 2 des § 8b Abs 4 S 2 KStG aF nennt zwei Rückausnahmen von der in Abs 4 S 1 enthaltenen Ausnahmeregelung zur Grundregel des § 8b Abs 2 KStG, dh bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen gilt die Grundregel wieder, wonach Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen stfrei sind. Im Klartext besa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4 Einbringungsgeborene Anteile, die auf einer Einbringung nach § 23 Abs 4 UmwStG aF beruhen

Tz. 60 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Anteile, die nicht unmittelbar auf einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 oder § 23 Abs 1–3 UmwStG aF beruhen, sind auch solche, die auf einer gem § 23 Abs 4 UmwStG aF zu Bw zulässigen grenzüberschreitenden Anteilseinbringung innerhalb der Siebenjahresfrist beruhen, vorausgesetzt, sie sind nicht mittelbar auf eine Einbringung iSd § 20 Abs 1 S ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.1 Allgemeines

Tz. 51 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Gem § 8b Abs 4 S 2 Nr 2, 1. Alt KStG aF gilt S 1 (Ausnahme von der StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG) nicht (dh es gilt wieder die StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG), soweit die Anteile nicht unmittelbar auf einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 oder des § 23 Abs 1–3 UmwStG aF innerhalb der Siebenjahresfrist beruhen. Was mit der 1. Alt dieses S ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.2 Einbringungsgeborene Anteile, die auf einer Einbringung nach § 20 Abs 1 S 2 UmwStG aF beruhen

Tz. 53 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Kap-Beteiligungen, die auf einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 2 UmwStG aF beruhen, können grds ohne Einhaltung einer siebenjährigen Sperrfrist stfrei veräußert werden, vorausgesetzt, sie gehen nicht mittelbar auf eine Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 UmwStG aF oder auf eine Einbringung durch einen nicht von § 8b Abs 2 KStG begünstigten Stpfl u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 4 KStG aF wurde mit der Neufassung durch das StSenkG eingefügt. Das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der B-Reg zur Vermittlungsempfehlung zum StVergAbG (sog Korb II-Gesetz) enthielt folgende Änderungen des § 8b Abs 4 KStG aF: § 8b Abs 4 S 1 und 2 KStG aF wurden klarstellend dahingehend geändert, dass § 8b Abs 4 S 1 Nr 2 KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Höhe des Freibetrags und seine Auswirkungen

Rz. 12 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Freibetrag beträgt bzw betrug in den VZ 1997–1989: 5 000 DM. Bis zu einem Einkommen von 10 000 DM wurde er ungekürzt gewährt. Überstieg das Einkommen 10 000 DM, verminderte sich der Freibetrag von 5 000 DM jeweils um die Hälfte des übersteigenden Betrags. Das bedeutet, dass ab einem Einkommen von 20 000 DM kein Freibetrag mehr zum Abzug k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Häuselmann/Mick, Behaltefrist des § 8b Abs 2 KStG nF und des § 3 Nr 40 S 5 EStG, DB 2000, 2094; Haritz, UntStRef 2001: Begünstigte VG bei einbringungsgeborenen Anteilen, DStR 2000, 1537; Hörger/Scheipers, StSenkG: Einschränkung der StFreiheit für VG gem § 8b Abs 2 KStG durch § 8b Abs 4 KStG, DB 2000, 1988; Mick, StSenkG: Gefährdung der StFreiheit von VG nach § 8b Abs 2 und 4 KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Rechtsfolgen bei Anwendung des § 8b Abs 4 S 1 Nr 1 KStG aF

Tz. 21 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 4 S 1 Nr 1 KStG aF ist Abs 2 auf einbringungsgeborene Anteile nicht anzuwenden. Gewinne aus der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen sind demnach grds stets in voller Höhe stpfl . Es werden nicht nur die bis zu dem Zeitpunkt der Einbringung, sondern auch die in der Zeit zwischen der Einbringung und der Veräußerung ents...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Nichtanwendung des § 8b Abs 4 KStG aF

Tz. 67 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 4 KStG aF gilt die StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG in bestimmten Fällen nicht. Wegen Einzelheiten s Tz 4ff. Nach § 6 Abs 2 S 4 EnWG aF ist § 8b Abs 4 KStG aF auf Maßnahmen iSd § 6 Abs 2 S 1 EnWG aF nicht anwendbar, sofern diese Maßnahmen bis zum 31.12.2008 ergriffen werden. Bei den Maßnahmen iSd § 6 Abs 2 S 1 EnWG aF handelt es...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 3 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Freibetrag gilt für alle unbeschr und beschr – ggf partiell (s R 24 Abs 1 S 1 und 2 KStR 2015; hierzu s Tz 7) – stpfl Kö mit Ausnahme derjenigen, deren Leistungen bei den Empfängern zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 EStG gehören. Anders ausgedrückt, steht er nicht zu Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG, Erwerbs- und Wirtschaftsgen iSd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Steuerfreie Veräußerung nach Ablauf von sieben Jahren nach der Einbringung (§ 8b Abs 4 S 2 Nr 1 KStG aF)

Tz. 35 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Gem § 8b Abs 4 S 2 Nr 1 KStG aF gilt S 1 (Ausnahmen von der StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG) nicht, dh es gilt doch wieder die Grundregel (StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG), wenn der in Abs 2 bezeichnete Vorgang (Anteilsveräußerung, veräußerungsgleiche Tatbestände) später als sieben Jahre nach der Einbringung stattfindet. Wegen der Gestaltung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Veräußerung von Anteilen, die durch einen von § 8b Abs 2 KStG begünstigten Steuerpflichtigen innerhalb der Siebenjahresfrist in die veräußernde Körperschaft eingebracht worden sind (§ 8b Abs 4 S 2 Nr 2, 2. Alternative KStG aF)

Tz. 61 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Gem § 8b Abs 4 S 2 Nr 2, 2. Alt KStG aF gilt S 1 (Ausnahme von der StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG) nicht (dh es gilt wieder die StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG), soweit die Anteile nicht auf einer Einbringung durch einen nicht von § 8b Abs 2 KStG begünstigten Stpfl innerhalb der Siebenjahresfrist beruhen. Der Gesetzeswortlaut ist denkbar ung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Wegfall der Eigenschaft "Anteil iSd § 8b Abs 4 KStG aF" durch Umwandlung?

Tz. 64 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Es stellt sich die Frage, ob bei einer Verschmelzung einer Schwester-Kap-Ges, an der die nach § 8b Abs 4 KStG aF sperrfristbehafteten Anteile bestehen, auf eine andere Schwester-Kap- Ges (sog sidestep-merger) die vorher gegebene Eigenschaft "Anteil iSd § 8b Abs 4 KStG aF" im Nachhinein wegen des verschmelzungsbedingten Untergangs der Schwest...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 8 Behandlung der Abwicklung bei der Kapitalgesellschaft (Beispiel)

Rz. 98 Eine GmbH, deren Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, hat zum 31.12.01 folgende der Besteuerung zugrunde gelegte Bilanz aufgestellt: Die Gesellschaft wird am 31.3.02 auf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.3 Dreijähriger Besteuerungszeitraum

Rz. 40 Der Besteuerungszeitraum soll 3 Jahre nicht übersteigen. Die Angabe bezieht sich auf 3 Zeitjahre (36 Monate) und nicht 3 Wirtschaftsjahre.[1] Die Vorschrift ist eine Sollvorschrift, deren Anwendung im pflichtgemäßen Ermessen der Steuerbehörden liegt.[2] Rz. 41 Dauert die Abwicklung länger als 3 Jahre, kann die Finanzverwaltung auch einen längeren Besteuerungszeitraum ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 22 Gegenstand der Besteuerung ist gem. § 11 Abs. 1 S. 1 KStG der im "Zeitraum der Abwicklung" erzielte Gewinn. § 11 Abs. 1 S. 2 KStG ergänzt, dass der "Besteuerungszeitraum" drei Jahre nicht übersteigen soll. Insoweit weicht § 11 KStG grundlegend von den allgemeinen Grundsätzen zum Gewinnermittlungs-, Besteuerungs- und Veranlagungszeitraum ab. Nach § 8 Abs. 1 KStG i. V. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.2 Abwicklungszeitraum – Besteuerungszeitraum

Rz. 28 § 11 KStG verwendet zwei unterschiedliche Begriffe, den Begriff "Zeitraum der Abwicklung" (kurz: Abwicklungszeitraum) und den Begriff "Besteuerungszeitraum". Diese Begriffe sind – wie bereits dargelegt – nicht identisch und müssen daher voneinander abgegrenzt werden. Rz. 29 Der Abwicklungszeitraum ist m. E. aus dem Handelsrecht abzuleiten und muss in seiner Beziehung z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 2.1 Begriff

Rz. 10 Steuerschuldner ist derjenige Stpfl., der die Steuer für eigene Rechnung zu entrichten hat oder für dessen Rechnung sie von einem Dritten zu entrichten ist[1], weil er durch eigenes oder ihm zuzurechnendes Verhalten Dritter den Tatbestand verwirklicht hat, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Bei den Dritten, deren Verhalten dem Steuerschuldner zuzurechnen is...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1 Körperschaftsteuer der GmbH

1.1 Abgrenzung zum Gründungsstadium Im Gründungsstadium der GmbH sind gesellschafts- und steuerrechtlich 3 Phasen zu unterscheiden: Ab dem Zeitpunkt der Entscheidung der Gesellschafter, eine GmbH zu gründen, bis zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung der Satzung (auch Gesellschaftsvertrag genannt) existiert eine sog. Vorgründungsgesellschaft. Diese ist steuerlich von der Gm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4.2 Verhältnis zur Körperschaftsteuer

1.4.2.1 Mantelkauf Rz. 13 § 10d EStG gilt gem. § 8 Abs. 1 KStG auch für die KSt. Hierbei sind aber Abweichungen zu beachten. 1.4.2.2 Rechtslage durch das UnternehmensteuerreformG 2008 Rz. 14 § 8 Abs. 4 KStG ist durch das UnternehmensteuerreformG 2008 v. 14.8.2007[1] aufgehoben und durch einen neu eingefügten § 8c KStG ersetzt worden. Nach § 34 Abs. 8 S. 4 KStG ist § 8 Abs. 4 KS...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.7 Besteuerung des Einkommens der GmbH

Unabhängig davon, ob die GmbH den nach vorstehenden Korrekturen ermittelten Gewinn thesauriert oder an den Gesellschafter ausschüttet, unterliegt er nach § 23 KStG einem Körperschaftsteuersatz von 15 %. Darüber hinaus fällt Solidaritätszuschlag i. H. v. 5,5 % der Körperschaftsteuer an. Die Rückführung des Solidaritätszuschlags ab 2021 gilt nicht für die GmbH, weil der Körper...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.4 Nicht abziehbare Betriebsausgaben

Eine Reihe von Ausgaben darf den Gewinn der GmbH gem. § 4 Abs. 5 EStG bzw. § 10 KStG nicht mindern. Wurden derartige Aufwendungen handelsrechtlich gebucht, müssen sie steuerlich wieder dem Gewinn hinzugerechnet werden. Dies betrifft vor allem die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer, die Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag und eventuell Umsatzsteuer bei einer verde...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.1 Abgrenzung zum Gründungsstadium

Im Gründungsstadium der GmbH sind gesellschafts- und steuerrechtlich 3 Phasen zu unterscheiden: Ab dem Zeitpunkt der Entscheidung der Gesellschafter, eine GmbH zu gründen, bis zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung der Satzung (auch Gesellschaftsvertrag genannt) existiert eine sog. Vorgründungsgesellschaft. Diese ist steuerlich von der GmbH zu unterscheiden, sie ist zivilr...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.1 Zu versteuerndes Einkommen der GmbH

Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist nach § 7 Abs. 1 KStG das zu versteuernde Einkommen der GmbH. Ausgangspunkt für dessen Ermittlung ist der sich aus der Handelsbilanz der GmbH ergebende Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag. Für steuerliche Zwecke muss diese Größe – wie folgendes Schema zeigt – jedoch korrigiert werden.mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2 Laufende Besteuerung der GmbH

1.2.1 Zu versteuerndes Einkommen der GmbH Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist nach § 7 Abs. 1 KStG das zu versteuernde Einkommen der GmbH. Ausgangspunkt für dessen Ermittlung ist der sich aus der Handelsbilanz der GmbH ergebende Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag. Für steuerliche Zwecke muss diese Größe – wie folgendes Schema zeigt – jedoch korrigiert werden.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4.2.1 Mantelkauf

Rz. 13 § 10d EStG gilt gem. § 8 Abs. 1 KStG auch für die KSt. Hierbei sind aber Abweichungen zu beachten.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4.2.2 Rechtslage durch das UnternehmensteuerreformG 2008

Rz. 14 § 8 Abs. 4 KStG ist durch das UnternehmensteuerreformG 2008 v. 14.8.2007[1] aufgehoben und durch einen neu eingefügten § 8c KStG ersetzt worden. Nach § 34 Abs. 8 S. 4 KStG ist § 8 Abs. 4 KStG letztmals anzuwenden, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an einer Kapitalgesellschaft innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren übertragen werden, der vor dem 1.1.2008 beginnt,...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.2 Steuerliche Gewinnkorrekturen

Die Handelsbilanz bildet den Ausgangspunkt für die Ermittlung des Einkommens der GmbH. Soweit diese Ansätze und Bewertungen zulässt, die steuerlich nicht anerkannt werden, sind sie bei der Ermittlung des Steuerbilanzgewinns zu eliminieren. Zumindest die im Folgenden aufgeführten wichtigsten Sachverhalte sind stets dementsprechend zu prüfen: Nach § 246 Abs. 2 HGB dürfen selbst...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.6 Steuerfreie Vermögensmehrungen

Handelsrechtlich werden alle Erträge der GmbH ohne Rücksicht darauf erfasst, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht. Deshalb müssen Geschäftsführer Erträge, die steuerfrei bleiben bzw. nicht zu den Einkünften rechnen, bei der steuerlichen Gewinnermittlung wieder neutralisieren. Das gilt vor allem für der GmbH gewährte Investitionszulagen; Ausschüttungen anderer Kapitalgesellsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4.2.3 Rechtslage durch JStG 2018

Rz. 14a § 8c Abs. 1 S. 1 KStG ist aber mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und deshalb verfassungswidrig für Zeiträume bis Inkrafttreten des § 8d KStG ab 1.1.2016. Das BVerfG hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31.12.2018 rückwirkend für die Zeit v. 1.1.2008 bis 31.12.2015 eine verfassungskonforme Regelung zu treffen.[1] Dem ist der Gesetzgeber mit Art. 6 des G. v. 11.12.201...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.3 Gewinnausschüttungen an Gesellschafter

Damit der Gewinn der GmbH an den Gesellschafter ausgezahlt werden kann, muss die Gesellschafterversammlung einen entsprechenden Gewinnausschüttungsbeschluss treffen. Ein derartiger Beschluss kann folgendermaßen formuliert werden: Praxis-Beispiel Muster eines Gewinnausschüttungsbeschlusses Gesellschafterbeschluss über die Gewinnverwendung Die Gesellschafter der …-GmbH (im Folgen...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 2.3 Berechnung und Buchung der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ergibt sich, indem nach § 11 Abs. 1, 2 GewStG die Steuermesszahl von 3,5 % auf den auf volle 100 EUR abgerundeten Gewerbeertrag angewendet wird. Ergebnis dieser Rechnung ist der Steuermessbetrag vom Gewerbeertrag nach § 14 GewStG. Dieser Messbetrag wird anschließend mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde, in der die GmbH ihren Sitz hat, multipliziert. A...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.5 Verdeckte Einlagen

Verdeckte Einlagen i. S. v. § 8 Abs. 3 Satz 3 AO stellen das Pendant zu verdeckten Gewinnausschüttungen dar. Während offene Einlagen, z. B. Einzahlungen auf das Stammkapital, in der Handelsbilanz erfolgsneutral erfasst werden, erhöhen verdeckte Einlagen den Handelsbilanzgewinn der GmbH. Da es sich bei verdeckten Einlagen um Vermögensvorteile handelt, die der Gesellschafter d...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Gesellschafter und Geschäftsführer können für die GmbH auf schuld- oder auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage tätig werden. Bei einer schuldrechtlichen Tätigkeit schließen sie mit der GmbH z. B. einen Anstellungs-, Darlehens- oder Mietvertrag. Zahlungen, die auf solchen Verträgen beruhen, mindern den Gewinn der GmbH als Betriebsausgabe. Wenn sich herausstellt, dass eine Zahl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.1.3 Antragsberechtigung

Rz. 15 In einigen Fällen hängt die Art der Berücksichtigung der besonderen Tarifvorschrift von einem Antrag ab. Beispiel ist etwa § 34c Abs. 2 EStG i. V. m. § 26 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG. In diesen Fällen ist umstritten, ob die Organgesellschaft oder der Organträger den Antrag zu stellen hat, wenn der Tatbestand der Steuerermäßigung von der Organgesellschaft erfüllt worden ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.1.4 Durchführung der Anrechnung ausländischer Steuern

Rz. 21 De Prüfung, ob die Voraussetzungen der Steueranrechnung vorliegen, hat auf der Ebene der Organgesellschaft zu erfolgen. Diese Daten sind in den Feststellungsbescheid nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festzustellen. Bei dem Organträger hat insoweit bei der Durchführung der Anrechnung keine eigenständige Prüfung mehr zu erfolgen. Auf der Ebene der Organgesellschaft ist da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.2.2 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Organträger (Abs. 2)

Rz. 28 Ist der Organträger unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (natürliche Person), gilt die Regelung des Abs. 1 nur, wenn die ESt eine gleiche oder gleichartige besondere Tarifvorschrift kennt, der Geltungsbereich der Vorschrift also nicht auf die KSt beschränkt ist. Das ist bei der Anrechnung ausl. Steuern der Fall, da § 34c Abs. 1 EStG eine dem § 26 Abs. 1 KStG entsprec...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe mit steuerpflichtigem Charakter

Tz. 36 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 In § 14 Satz 1 und 2 AO (s. Anhang 1b) wird der Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes definiert. Körperschaften, die steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, werden mit derartigen Betrieben partiell steuerpflichtig, d. h., für diesen Tätigkeitsbereich wird eine Teilsteuerpflicht z. B. des Steuersubjektes "Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.3.4.5 Kinder, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Freiwilligenaktivitäten leisten

Rz. 31 Nach § 66 Abs. 1 Satz 3 SGB IX i. V. m. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG ist ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, bezüglich der Erhöhung des Übergangsgeldbetrages zu berücksichtigen, wenn es "ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder eine Freiwil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeiner Wert / 3.2 Wann der gemeine Wert bei der Körperschaftsteuer angesetzt wird

3.2.1 Verdeckte Gewinnausschüttung Während im Einkommensteuerrecht Abflüsse aus dem Betriebsvermögen an die Inhaber (= Entnahmen) mit dem Teilwert zu bewerten sind,[1] sind verdeckte Gewinnausschüttungen der Kapitalgesellschafter an ihre Anteilseigner mit dem gemeinen Wert zu bemessen.[2] Praxis-Beispiel Verdeckte Gewinnausschüttung X ist Gesellschafter-Geschäftsführer der Auto...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeiner Wert / 3.2.1 Verdeckte Gewinnausschüttung

Während im Einkommensteuerrecht Abflüsse aus dem Betriebsvermögen an die Inhaber (= Entnahmen) mit dem Teilwert zu bewerten sind,[1] sind verdeckte Gewinnausschüttungen der Kapitalgesellschafter an ihre Anteilseigner mit dem gemeinen Wert zu bemessen.[2] Praxis-Beispiel Verdeckte Gewinnausschüttung X ist Gesellschafter-Geschäftsführer der Autohaus-X-GmbH. Zu Weihnachten schenk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeiner Wert / 1 So wird der gemeine Wert definiert

Der "gemeine Wert" oder auch "Verkehrswert"[1] gilt neben vielen anderen "Werten" als Maßstab in der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die unterste Grenze bildet, insbesondere, wenn das Wirtschaftsgut nicht mehr gebrauchsfähig ist, der Material- bzw. Schrottwert. Bei der Wertfindung sind alle Umstände, die den Preis beeinfl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3.3.2 Rechtsfolge auf der Ebene des Anteilseigners

Rz. 148 Für die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft gilt nach § 12 Abs. 2 S. 2 KStG die Regelung des § 13 UmwStG entsprechend. Zum persönlichen Anwendungsbereich enthält die Vorschrift keine näheren Bestimmungen. Der Gesellschafter kann also jede Rechtsform aufweisen, er kann auch eine Personengesellschaft oder natürliche Person sein. Das Gesetz verlangt auch nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 4.4 Rechtsfolge (§ 12 Abs. 3 S. 3 KStG)

Rz. 172 Rechtsfolge des Ausscheidens aus der unbeschränkten Steuerpflicht eines EU- oder EWR-Staats nach Abs. 1 S. 1 oder bei Ausscheiden aus der Ansässigkeit eines EU- oder EWR-Staats aufgrund einer Verlegung von Geschäftsleitung und/oder Sitz in einen Drittstaat nach Abs. 3 S. 2 ist, dass die Körperschaft fiktiv als aufgelöst gilt und eine Liquidationsbesteuerung entsprech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 8 Steuerbegünstigung durch Pauschalierung

Rz. 210 Nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 KStG ist auch § 34c Abs. 5 EStG anzuwenden. Demnach ist eine pauschalierte Steueranrechnung bei ausländischen Einkünften grundsätzlich möglich.[1] Da der pauschale Steuersatz 25 % beträgt, wohingegen die Körperschaftsteuer auf 15 % herabgesetzt wurde, hat die pauschalierte Steuererhebung für Körperschaften keine Bedeutung mehr. Rz. 211 einstweil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006 (BGBl. I 2006, 2878 [2885]) Rz. 2 1. Referentenentwurf v. 10.7.2006 [nicht dauerhaft veröffentlicht] Änderung – Auszug (S. 12) § 50d wird wie folgt geändert: b) Nach Absatz 8 wird folgender Absatz 9 angefügt: „(9) Sind Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersicht 2. Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuernde Gebiete 2.0 Anwendungsbereich 2.01 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht 2.02 Auswirkungen der Doppelbesteuerungsabkommen 2.1 Persönliche Voraussetzungen 2.2 Niedrige B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970 (DB 1971, 16) II. Auswanderung in niedrigbesteuernde Gebiete 1. Gesetzesleitsatz: Eine natürliche Person, die als Deutscher insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war un...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Abstrakter Belastungsvergleich (Nr. 1)

„... 1. die Belastung durch die in dem ausländischen Gebiet erhobene Einkommensteuer ...” Rz. 163 [Autor/Stand] Einkommensteuer im ausländischen Gebiet. Das eine Element des Vergleichs ist die im fraglichen ausländischen Gebiet "erhobene Einkommensteuer". Eine Steuer ist eine Einkommensteuer, wenn das Einkommen als Bemessungsgrundlage dient. Der Vergleich des Wortsinnes mit § ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerhinterziehung durch positives Tun (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 70 [Autor/Stand] Der tatbestandsmäßige Erfolg im Rahmen des § 370 Abs. 1 AO konkretisiert sich durch die Verkürzung von Steuern oder durch die Erlangung des ungerechtfertigten Steuervorteils (s. § 370 Rz. 376 ff., 424 ff.). Hinsichtlich der einzelnen Steuerarten ergeben sich folgende Besonderheiten: a) Veranlagungssteuern Rz. 71 [Autor/Stand] Zu den Veranlagungssteuern zäh...mehr