Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Bürgschaft des Anteilseigners für Verbindlichkeiten der Körperschaft

Wird ein Gesellschafter einer Kö aus einer Bürgschaft in Anspruch genommen, die er zuvor übernommen hatte, führt dies allein noch nicht zu einer verdeckten Einlage. Die Forderung, für die der Gesellschafter gebürgt hatte, geht in diesem Fall nämlich auf den Bürgen (= Gesellschafter) über (sog ges Forderungsübergang nach § 774 Abs 1 S 1 BGB). Die Verpflichtung der Kö erlischt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Abspaltung auf eine Personengesellschaft bzw auf eine natürliche Person (§ 40 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 20 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 § 40 Abs 2 S 3 KStG regelt die Auswirkungen einer Abspaltung auf das KSt-Guthaben und den Teilbetrag EK 02 der übertragenden Kö; § 29 Abs 3 S 4 KStG idF des UntStFG enthält die Parallelregelung für das stliche Einlagekonto. Die beiden Vorschriften des KStG, Nachfolgevorschriften zu § 38 Abs 1 S 3 KStG 1999, ergänzen die in § 16 UmwStG enthalt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Fortführung der "Eigenkapitaltöpfe" während des Liquidationszeitraums

Tz. 35 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Auf den Schluss jedes während des Abwicklungszeitraums endenden Besteuerungszeitraums und letztmals auf den der Schlussverteilung des Vermögens vorausgehenden Zeitpunkt sind das KSt-Guthaben, der Teilbetrag EK 02, das stliche Einlagekonto und ggf ein Sonderausweis iSd § 28 Abs 1 S 3 KStG fortzuführen und gesondert festzustellen. Zugänge zu dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Umwandlungsteuerrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 199 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Als BV iSd § 20 Abs 1 UmwStG kommt bei KöR mit BgA/ZwB nur die Einbringung des ZwB insges in Betracht (s Tz 185). Der ZwB kann auch in der Beteiligung an einer Pers-Ges bestehen, die als ZwB zu beurteilen ist. Für die übernehmende Kap-Ges gelten § 20 Abs 2 und 3 UmwStG ohne Besonderheiten (s Tz 169). Bei der KöR ist ein VG iSd § 20 Abs 3 S 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.3 Anwendung des § 29 KStG

Tz. 65 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 29 KStG regelt die Kap-Veränderungen bei Umwandlungen. Dabei betrifft § 29 Abs 1 KStG die Übertragerin, § 29 Abs 2 KStG die Übernehmerin; § 29 Abs 4 KStG regelt die danach erforderliche Anpassung des Nenn-Kap. Diese Regelungen gelten auch für den Fall, dass die Übertragerin und die Übernehmerin gemeinnützig sind. Auf die einschlägige Komment...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Allgemeines

Tz. 184 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Im Falle der Übertragung von wertvollem Vermögen – insbes Beteiligungen an Kap-Ges und Pers-Ges – auf eine gemeinnützige Kö muss der stliche Berater zahlreiche stliche Hürden berücksichtigen. Denn andernfalls droht eine finale Aufdeckung und Versteuerung – oft erheblicher – stiller Reserven. Nachstehend wird die uE "richtige" Vorgehensweise ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gemeinnütziger eingetragener Verein als übertragender Rechtsträger

Tz. 71 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung ist auch für gemeinnützige eV möglich (s § 3 Abs 1 UmwG; außerdem s Tz 5 mwHinw). Eine Verschmelzung ist grds möglich auf Pers-Ges, Kap-Ges, Gen und auf andere eV. Hierzu ausführlich s Neumayer/Schulz (DStR 1996, 872) sowie S/H/S, Rn 1 zu § 99 UmwG. 2.3.1 Besonderheiten des UmwG für eingetragene Vereine Tz. 72 Stand: EL 100 –...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Grundsatz

Hinzuschätzungen aufgr einer Nachkalkulation bei einer Kö sind als vGA an die Gesellschafter zu beurteilen, wenn die Nachkalkulation den Schluss zulässt, dass die Kö BE nicht vollständig gebucht hat und diese nicht gebuchten BE den Gesellschaftern außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung zugeflossen sind. Lässt sich der Verbleib nicht gebuchter BE nicht festst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Umwandlungsteuerrechtliche Beurteilung der Ausgliederungen

Tz. 152 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Da die Ausgliederung auf Kap-Ges ein Fall einer Teilbetriebseinbringung iSd § 20 UmwStG ist, wird die Anwendung der §§ 20–23 UmwStG auf die Ausgliederung durch gemneinnützige rechtsfähige Stiftungen im Zusammenhang mit den "normalen" Betriebs- und Teilbetriebseinbringungen in Kap-Ges dargestellt (s Tz 181, 167–177). Die Ausgliederung auf Per...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Formwechsel gemeinnütziger Körperschaften

Tz. 88 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Als formwechselnde Rechtsträger kommen gem § 191 Abs 1 UmwG Kap-Ges, Gen'en, rechtsfähige Vereine sowie KöR und AöR in Betracht. 3.1 Gemeinnützige GmbH als formwechselnder Rechtsträger 3.1.1 Formwechsel in eine Personengesellschaft oder eine KGaA Tz. 89 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Einzelheiten: Der nach § 226 UmwG für die gGmbH ua mögliche Formwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Walkhoff, Tarifermäßigung nach § 14 Abs 1 des 3. VermBG bei Organschaft, DB 1981, 1258; Maas, St-Abzugsermäßigungen in Fällen der Organschaft mit Ergebnisabführung, BB 1985, 2228; Grotherr, Zur gegenwärtigen Bedeutung der Organschaft in der Konzern-St-Planung, BB 1993, 1986; Grützner, Berücksichtigung der Ergebnisse ausl BetrSt in Organschaftsfällen, GmbHR 1995, 502; Mück/Purger...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Verschmelzung auf eine natürliche Person

Tz. 30 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung durch Aufnahme auf eine natürliche Pers, die Alleingesellschafter ist, kommt nur für Kap-Ges gem § 120 UmwG in Betracht. Diese Verschmelzung wäre deshalb auch für die gGmbH grds rechtlich möglich, führt aber zur Nachversteuerung: Sie hätte ebenfalls zur Folge, dass mit der Verschmelzung eine Verletzung der Vermögensbindung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Pung, StSenkG: Änderungen des UmwStG, DB 2000, 1835; Blumenberg/Lechner, Der Reg-Entw des SEStEG: Entstrickung und Sitzverlegung bei Kap-Ges, Neuerungen beim Einlagekonto, KSt-Minderung und -Erhöhung sowie sonstige Änderungen im KSt-Recht, BB 44/2006, BB-special, 25; Dötsch/Pung, S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Übertragung einer Kapitalbeteiligung

Tz. 187 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die unentgeltliche Übertragung von Kapitalbeteiligungen (Aktien, GmbH-Anteile) fällt entweder unter das Bw-Privileg nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 4 EStG (Anteile im BV) oder mangels Veräußerungstatbestand (für Anteile im PV) nicht unter §§ 17, 20 EStG , dh es erfolgt keine Aufdeckung der in den Anteilen enthaltenen stillen Reserven. Dies gilt unabhä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts als formwechselnde Rechtsträger

Tz. 98 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei KöR und bei AöR ist für einen Formwechsel gem § 301 Abs 2 UmwG Voraussetzung, dass die Kö bzw Anstalt rechtsfähig ist und das maßgebende Bundes-oder Landesrecht einen Formwechsel vorsieht oder zulässt. Ein derartiger Fall im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts würde zB vorliegen, wenn ein Museum in der Rechtsform der KöR besteht, das in v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Forderungsverzicht der Körperschaft gegenüber ihrem Gesellschafter

Verzichtet eine Kö ohne betriebliche Veranlassung auf eine Forderung gegenüber ihrem Gesellschafter, so führt dies idR zur Annahme einer vGA. Ist dem gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzicht bereits eine Tw-Abschr der Forderung vorausgegangen, so führt der Verzicht innerhalb der St-Bil nur noch zur aufwandswirksamen Ausbuchung des ausgewiesenen Restbetrags und deshalb nu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Umwandlungssteuerrechtliche Behandlung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 167 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ist eine gGmbH Einbringerin iSv § 20 Abs 1 UmwStG, stellt sich zunächst die Frage, ob als Gegenstand der Sacheinlage nur entspr BV des stpfl Bereichs (stpfl wG) oder auch entspr BV des stfreien Bereichs (ZwB) in Betracht kommt. UE ist davon auszugehen, dass § 20 Abs 1 UmwStG bei einer gGmbH nicht nur für ihren stpfl Bereich, sondern auch für...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Gemeinnützige Genossenschaft als formwechselnder Rechtsträger

Tz. 96 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für eine gemeinnützige Gen ist gem § 258 Abs 1 UmwG der Formwechsel in eine Kap-Ges (GmbH, AG, KGaA) möglich. Im Einzelnen: Der Formwechsel zur KGaA würde zum rückwirkenden Wegfall der StBefreiung führen (s Tz 90). Der Fomwechsel in eine GmbH oder AG würde zur Beibehaltung der bisherigen StBefreiung führen, sofern die in Tz 92 genannten Vorauss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Gemeinnützige GmbH als übertragender Rechtsträger

Tz. 100 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die gGmbH kommen nach dem UmwG Spaltungen in Betracht auf Pers-Ges, Kap-Ges und Gen. 4.1.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Spaltungen 4.1.1.1 Überblick Tz. 101 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Gemeinnützigkeitsrechtlich dürfte die gem § 131 Abs 1 Nr 2 UmwG zum Erlöschen der übertragenden gGmbH führende Aufspaltung – bis auf den Sonde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.2 Anwendung der §§ 11–13 UmwStG

Tz. 48 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zum generellen Besteuerungskonzept der §§ 11–13 UmwStG s Vor §§ 11–13 UmwStG Tz 1–22. 2.1.4.2.1 Anwendung des § 11 UmwStG bei der Übertragerin Tz. 49 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine andere gGmbH (bzw gemeinnützige AG oder gemeinnützige Gen) fällt unter § 11 UmwStG (s Neumayer/Schulz, DStR 1996, 872). Aus § 11 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Risikogeschäfte mit dem Gesellschafter

Erwirbt eine Kö stark risikobehaftete Wertpapiere von ihrem Gesellschafter, so werden dadurch eintretende Verluste idR auf eine stlich relevante Ebene verlagert und darüber hinaus wird der Gesellschafter vom Risiko eines Verlustes freigestellt. Für die Frage, ob darin eine vGA zu sehen ist, ist auf das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters abzustelle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Tz. 6 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach seinem Wortlaut betrifft § 40 Abs 1 KStG sowohl auf der Seite der Überträgerin als auch auf der der Übernehmerin alle unbeschr stpfl Kö. Inhaltlich betrifft die Regelung jedoch sowohl auf der Seite der Überträgerin als auch auf der Seite der Übernehmerin nur die früher zur EK-Gliederung verpflichteten Kap-Ges sowie die sonstigen Kö iSd §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.1.1 Sacheinlage (§ 20 Abs 1 UmwStG)

Tz. 168 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zum Gegenstand der Sacheinlage bei gGmbH hinsichtlich der Einbringung von Betrieben s Tz 155–159, von Teilbetrieben s Tz 160, von MU-Anteilen s Tz 161. Nicht nur gemeinnützigkeitsrechtlich, sondern auch hinsichtlich der Anwendung des § 20 Abs 1 UmwStG sind die Fälle problematisch, in denen einzelne Tätigkeitsbereiche sich über den stfreien und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2.1 Überblick

Tz. 125 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 15 UmwStG regelt die Aufspaltung oder Abspaltung auf andere Kö. Die Ausgliederung auf andere Kap-Ges fällt nicht unter § 15 UmwStG (s UmwSt-Erl 2011 Rn 01.44), sondern ist ein Fall der Betriebs- bzw Teilbetriebseinbringung iSd § 20 UmwStG. § 16 UmwStG regelt die Aufspaltung oder Abspaltung auf Pers-Ges. Die Ausgliederung auf Pers-Ges fällt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Ausgliederungen

Tz. 151 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Gemeinnützigkeitsrechtlich ist die Ausgliederung auf Pers-Ges tw zulässig (s Tz 137). Dabei ist darauf abzustellen, ob ein ZwB oder ein stpfl wG ausgegliedert wird (s Tz 107, 109). Auch die Ausgliederung auf stpfl Kap-Ges ist tw zulässig (s Tz 137). Hier ist ebenfalls darauf abzustellen, ob ein ZwB oder ein stpfl wG ausgegliedert wird (sinng...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Beratungskosten an Außenstehende

Lassen die Gesellschafter einer Kap-Ges aus pers Gründen und wegen ihrer einander widerstreitenden Interessen eine Prüfung bei der Kap-Ges durchführen oder sich stlich beraten, so sind die dadurch entstehenden Kosten idR Aufwendungen, welche die Gesellschafter im eigenen Interesse und zur Förderung ihrer Beteiligung machen. Übernimmt die Kap-Ges diese Kosten, so trägt sie da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Verzicht in sonstigen Fällen

Zum Verzicht auf eine mögliche Anpassung von Dauerschuldverhältnissen s Urt des BFH v 07.12.1988 (BStBl II 1989, 248); s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Dauerschuldverhältnisse"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Mietverhältnisse". Zum Verzicht auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Risikogeschäften s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Schadensersatz" und s Urt des BFH 12.10.2010 (BFH...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.3 Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 161 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Einbringung eines MU-Anteils ist davon abhängig, ob dieser bei der gGmbH stfreie Vermögensverw ist oder einen ZwB oder einen stpfl wG darstellt. Gehört der MU-Anteil zur stfreien Vermögensverw (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 205 und s AEAO Nr 3 zu § 64 "Beteiligung an Pes-Ges"), ist diese Einbringung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 180 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Vereine und Stiftungen in eine Kap-Ges bestehen gemeinnützigkeitsrechtlich keine Besonderheiten. Daher gelten die Tz 139–155 entspr. Von besonderer Bedeutung in der Praxis ist die Einbringung des stpfl wG "Fußball-Lizenzspielbetrieb" in eine entspr stpfl Kap-Ges (GmbH, AG oder KGaA). Diese kann ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.1 Allgemeines

Tz. 53a Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die durch das SEStEG sowie durch das JStG 2008 erfolgte Umstellung von der bis zum VZ 2006 geltenden ausschüttungsabhängigen KSt-Minderung und KSt-Erhöhung auf eine in den Jahren 2008 bis 2017 erfolgende ratierliche Auszahlung des KSt-Guthabens bzw ratierliche Fälligstellung des KSt-Erhöhungsbetrags hat natürlich auch Folgewirkungen für die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Geht das Vermögen einer unbeschr stpfl Kö durch Verschmelzung nach § 2 UmwG auf eine unbeschr stpfl Kö über, sind nach § 40 Abs 1 KStG den entspr Beträgen der übernehmenden Kö hinzuzurechnen. Nicht unter § 40 Abs 1 KStG fallen die formwechselnde Umwandlung nach den §§ 190 – 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, eine andere steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 75 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung auf eine Pers-Ges, eine stpfl Kö oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kö wäre für den gemeinnützigen eV, wie in folgender Abbildung aufgeführt, umwandlungsrechtlich möglich. Aber: Derartige Verschmelzungen dürften aber keine praktische Bedeutung haben, da sie zur rückwirkenden vollen StPflicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.3 Ausgliederung

Tz. 124 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine Ausgliederung auf eine gGmbH ist stets ohne Verlust der StBefreiung möglich, weil die der ausgliedernden gGmbH als Gegenleistung gewährte Beteiligung an der übernehmenden gGmbH nach den allg Grundsätzen (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 205 "Beteiligung an Kap-Ges") bei ihr stets dem Bereich der Vermögensverw zuzurechnen ist (s auch AEAO Nr 3 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.2 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 189 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer Kap-Ges ist grds stfreie Vermögensverw (§ 14 S 3 AO). Sie stellt jedoch dann einen wG iSd § 64 AO dar, wenn mit der Beteiligung ein entsch Einfluss auf die lfde Geschäftsführung der Kap-Ges ausgeübt wird (vgl AEAO Nr 3 zu § 64). Tz. 190 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Doppelstiftungsmodell Von...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Soweit die Vermögensverteilung als Nennkapitalrückzahlung zu beurteilen ist

Tz. 39 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Soweit die Vermögensverteilung als Nenn-Kap-Rückzahlung zu behandeln ist, wird nach Verw-Auff zunächst gem § 28 Abs 2 S 1 KStG der Sonderausweis verringert, wobei bei einer Nenn-Kap-Rückzahlung iR einer Abschlagszahlung auf den Bestand zum Schluss des der Leistung vorangegangenen Besteuerungszeitraums bzw Wj und bei einer Nenn-Kap-Rückzahlung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Nichtanwendung des § 37 Abs 2a KStG (§ 40 Abs 4 S 7 KStG)

Tz. 52 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach dem durch das StVergAbG eingefügten § 40 Abs 4 S 7 KStG ist § 37 Abs 2a KStG (ebenfalls durch das StVergAbG eingefügt) bei einer Liquidation nicht anzuwenden. § 37 Abs 2a KStG idF des StVergAbG versagt bei oGA, die nach dem 11.04.2003 und vor dem 01.01.2006 erfolgen, eine KSt-Minderung gänzlich und reduziert sie bei nach dem 31.12.2005 e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2.4 Anwendung des § 24 UmwStG auf Ausgliederungen auf Personengesellschaften

Tz. 135 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ausgliederungen auf Pers-Ges sind zT gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig (s Tz 105–109). Die Ausgliederung auf Pers-Ges ist im UmwStG nicht gesondert geregelt, sondern ein Fall einer Teilbetriebseinbringung iSd § 24 UmwStG (s hierzu die Kommentierung zu § 24 UmwStG).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Grundsatz

Tz. 59 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Durch das JStG 2008 ist als Folgewirkung zur Streichung der ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung ua § 40 KStG aufgehoben worden. Die Vorschrift ist, nachdem zunächst durch das SEStEG die ausschüttungsabhängige KSt-Minderung und nunmehr durch das JStG 2008 die ausschüttungsabhängige KSt-Erhöhung auf das neue System einer ratierlichen Auszahlung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1 Aufspaltung

Tz. 116 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Aufspaltung von gGmbH wirft die gleichen gemeinnützigkeitsrechtlichen Probleme auf wie die Verschmelzung. Im Einzelnen stellen sich folgende Fragen: Vereinbarkeit der Aufspaltung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung der Übertragerin (s Tz 117)? Vermögensübergang als Verstoß gegen § 58 Nr 2 AO (s Tz 118)? zulässiges Ausmaß der Anteilsge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.4 Zulässigkeit von baren Zuzahlungen gem § 125 iVm §§ 12 Abs 2, 15 UmwG nur iRd § 55 Abs 1 Nr 2 und 4 AO

Tz. 120 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Gem § 125 iVm §§ 12 Abs 2, 15 UmwG sind bare Zuzahlungen an die AE der Übertragerin zulässig zum Ausgleich von Spitzen, für die keine vollen Anteile gewährt werden können, bzw zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses. Derartige bare Zuzahlungen sind gemeinnützigkeitsrechtlich ebenso zu beurteilen wie die Anteilsgewährungen, mit denen sie ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Betroffener Personenkreis

Tz. 13 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach seinem Wortlaut betrifft § 40 Abs 2 KStG sowohl auf der Seite der Übertragerin als auch auf der der Übernehmerin alle unbeschr stpfl Kap-Ges sowie die sonstigen Kö iSd § 43 KStG 1999 (dazu s § 27 KStG 1999 Tz 10–17). Inhaltlich betrifft die Regelung jedoch sowohl auf der Seite der Übertragerin als auch auf der Seite der Übernehmerin nur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Gemeinnützige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen iSd § 1 Abs 1 Nr 4 und 5 KStG als Einbringerin

Tz. 179 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Aus dem Pers-Kreis iSd § 1 Abs 1 Nr 4 und 5 KStG kommen vor allem gemeinnützige eingetragene und nichteingetragene Vereine sowie gemeinnützige rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen als Einbringende in Betracht. Im Folgenden wird daher, soweit keine Besonderheiten bestehen, nur der gemeinnützige Verein als Einbringender bzw die gemei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 155 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Zulässigkeit der Einbringung setzt generell voraus, dass die Gegenleistung (neue Anteile an der Übernehmerin) angemessen ist (hierzu s Tz 83für Einbringungen in der Form der Ausgliederung). Außerdem ist die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von BV durch eine gGmbH (oder gemeinnützige AG b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.3 Ausgliederung

Tz. 145 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine Ausgliederung auf einen gemeinnützigen Verein führt stets zum Verlust der StBefreiung, weil die dem übertragenden Verein für die Ausgliederung als Gegenleistung gewährten Mitgliedschaften an dem übernehmenden Verein wirtsch wertlos sind und damit ein Verstoß gegen § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO vorliegt (s Tz 144, 102). Eine Ausgliederung auf e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Der Zeitpunkt der Zusammenfassung

Tz. 8 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Auf der Stufe der übertragenden Kö findet auf den stlichen Übertragungsstichtag letztmals eine gesonderte Feststellung des KSt-Guthabens, des EK 02 und des stlichen Einlagekontos statt. Festgestellt werden die Beträge vor der Vermögensübertragung, also keine Nullbestände. Allerdings können das KSt-Guthaben und das EK 02 im Fall ihrer vorherig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2.2.4 Entsprechende Anwendung des § 13 UmwStG bei den Gesellschaftern der Übertragerin

Tz. 132 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Hierzu s Tz 63–64.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 12 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Geht das Vermögen einer unbeschr stpfl Kö durch Auf- oder Abspaltung iSd § 123 Abs 1 und 2 UmwG auf eine unbeschr stpfl Kö über, sind nach § 40 Abs 2 KStG das KSt-Guthaben (s § 37 KStG) und der Teilbetrag EK 02 (s § 38 KStG) nach den dort genannten Regeln auf die übertragende und die übernehmende(n) Kö aufzuteilen (s § 40 Abs 2 S 1 und 2 KStG)....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Formwechsel in eine Personengesellschaft oder eine KGaA

Tz. 89 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Einzelheiten: Der nach § 226 UmwG für die gGmbH ua mögliche Formwechsel in eine Pers-Ges hätte eine Verletzung der Vermögensbindung durch die tats Geschäftsführung zur Folge, die gem § 63 Abs 2 iVm § 61 Abs 3 AO zur rückwirkenden vollen StPflicht für die letzten zehn Jahre führen würde (s Tz 29 ). Aufgr dieser vorher eintretenden vollen StPflic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.2 Vermögensübergang im Rahmen der Aufspaltung ist kein Verstoß gegen § 58 Nr 2 AO

Tz. 118 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der Vermögensübergang iRd Aufspaltung ist uE – ebenso wie der Vermögensübergang iRd Verschmelzung – kein Verstoß gegen § 58 Nr 2 AO. Dies folgt daraus, dass der Vermögensübergang durch "partielle Gesamtrechtsnachfolge" (oder Sonderrechtsnachfolge; zum Begriff s Kallmeyer, in Kallmeyer/Sickinger, § 123 UmwG Rn 2) im Fall der Aufspaltung uE ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 29 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Der Gesetzgeber hatte zunächst im StSenkG Sonderregelungen für die Liquidation einer Kö oder Pers-Vereinigung vergessen (s Jünger, BB 2001, 69). Diese hat er im UntStFG v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3858) nachgeholt. Durch das UntStFG v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3858) ist § 40 KStG um einen Abs 4 erweitert worden. § 40 Abs 4 KStG ist im Zusammenh...mehr