Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 § 40 KStG gehört zum VI. Teil des KStG, dh zu den Sondervorschriften für den Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren. Die Vorschrift regelt in ihren Abs 1–3, wie in der 18-jährigen Übergangszeit (längstens jedoch bis zum Auslaufen des 40 KStG)mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.2 Abspaltung

Tz. 122 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Abspaltung von gGmbH wirft in ähnlichem Ausmaß gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf wie die Aufspaltung. Dabei tritt an die Stelle der Frage der Vereinbarkeit mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung der Übertragerin, die sich nicht stellt, weil die Übertragerin weiterbesteht, die Frage eines Verstoßes gegen § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.3 Spaltung auf steuerpflichtige Körperschaften oder nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaften

Tz. 140 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Aufspaltungen und Abspaltungen von gemeinnützigen eV auf stpfl Kö (oder auf nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreien Kö) dürften keine praktische Bedeutung haben, weil sie zum rückwirkenden Verlust der StBefreiung führen würden (s Tz 101, 137). Tz. 141 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ausgliederungen auf stpfl Kap-Ges oder stpfl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.6 Exkurs: Formwechsel eines eV in eine gGmbH

Tz. 194 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sofern die wirtsch Aktivitäten eines eV den Rahmen des sog Nebenzweckprivilegs überschreiten, kann dem Verein die Löschung durch das Reg-Gericht drohen. Vgl hierzu die Entsch des KG Bln aus dem Jahr 2016, die als Verein organisierte Kindertagesstätten betrafen. Diesen wurde die Löschung ihres Vereins mit der Begr angedroht, dass kein ideell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zugrunde gelegt werden das UmwStG idF des SEStEG v 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2782, BStBl I 2007, 4), zuletzt geändert durch das WachstumsBG v 27.12.2009 (BStBl I 2010, 2) und das UmwG v 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3210), zuletzt geändert durch das Dritte Ges zur Änderung des UmwG v 11.07.2011 (BGBl I 2011, 1338) sowie der neue UmwSt-Erl v 11.11.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Gemeinnützige Genossenschaft als übertragender Rechtsträger

Tz. 66 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ist eine gemeinnützige Gen übertragender Rechtsträger wie in folgender Abbildung, gelten die Tz 29–111 entspr. Tz. 67 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung ist allerdings von Bedeutung, dass Abfindungen iSd §§ 29, 31 UmwG an die anlässlich der Verschmelzung ausscheidenden Genossen einer übertragenden Gen n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Zur Systemabgrenzung bei Liquidationen iSd § 11 KStG

Tz. 30 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 § 34 Abs 14 S 2 KStG (auf Antrag der Kö) – dort für die systemübergreifende Liquidation über den 31.12.2000 hinaus – und § 40 Abs 4 S 5 KStG – dort für die systemübergreifende Liquidation über den 31.12.2020 hinaus – regeln Ausnahmen von dem Grundsatz, dass für den gesamten Liquidationszeitraum das bei Beendigung der Liquidation geltende St-R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.1 Überblick

Tz. 101 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Gemeinnützigkeitsrechtlich dürfte die gem § 131 Abs 1 Nr 2 UmwG zum Erlöschen der übertragenden gGmbH führende Aufspaltung – bis auf den Sonderfall der Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö – keine praktische Bedeutung haben, weil der Vermögensübergang auf die übernehmenden Rechtsträger ohne Gegenleistung an den übertragenden Rechtsträ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung des Einlagekontos für BgA: sachlich-abstrakte Betrachtungsweise

Leitsatz Der Bestand des Einlagekontos eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten BgA ist nach § 27 Abs. 7 i.V.m. § 27 Abs. 2 KStG weder an die Gewinn­ermittlungsart noch an das Überschreiten der jeweiligen Betragsgrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG gebunden. Normenkette § 27 Abs. 1, 2 und 7 KStG, § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG Sachverhalt Die Klägerin ist e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderungen an einen Antrag i.S.d. § 171 Abs. 3 AO bei Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung

Leitsatz 1. Ordnet das Insolvenzgericht nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens Nachtragsverteilung durch den früheren Insolvenzverwalter an, tritt für den im Beschluss genannten Gegenstand der Nachtragsverteilung wieder Insolvenzbeschlag ein mit der Folge, dass insoweit die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim früheren Insolvenzverwalter liegt. 2. Die durch die Aufhebung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.7 Eignung für Rechtsformwechsel

Rz. 48 Die GmbH & Co. zeichnet sich durch eine außerordentliche Flexibilität aus. Sie bietet als Personengesellschaft zunächst den unkomplizierten Weg einer Kapitalerhöhung oder eines Gesellschafterwechsels. Weiterhin wird der Weg in eine vergrößerte Personengesellschaft durch § 24 UmwStG und der Weg in eine Kapitalgesellschaft durch § 20 UmwStG über steuerliche Gestaltungsm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 387 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 388 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuer

Tz. 5 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Eine wichtige Frage bei der Verschmelzung von gemeinnützigen Vereinen ist die Aufdeckung etwaiger stiller Reserven, die zu einer Steuerbelastung führen kann. Nach § 11 Abs. 1 UmwStG sind die bei der Verschmelzung übergehenden Wirtschaftsgüter in der Schlussbilanz grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Ein Ansatz zum Buchwert ist gemä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Grunderwerbsteuer

Tz. 7 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Der Umwandlungsvorgang, der mit dem Eigentumsübergang von Grundstücken von einem Rechtsträger auf einen anderen Rechtsträger verbunden ist, löst grundsätzlich Grunderwerbsteuerpflicht aus (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 3 GrEStG). Wenn dem übertragenden Verein ein Grundstück gehört, wird für dieses Grundstück somit Grunderwerbsteuer ausgelöst. Eine St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gemeinnützige oder mildtätige Zwecke

Rz. 221 [Autor/Stand] Durch die steuerlichen Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts der §§ 51 ff. AO sowie durch entsprechende einzelsteuergesetzliche Regelungen (z.B. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b GrStG) sollen private Körperschaften steuerlich begünstigt werden, die grundsätzlich im Gemeinwohl liegende Aufgaben wahrnehmen und damit den Staat entlasten. Diese steuerli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Legaldefinition des öffentlichen Dienstes oder Gebrauchs (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 601 [Autor/Stand] Unter dem in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 GrStG verwendeten Tatbestandmerkmal öffentlicher Dienst oder Gebrauch ist entsprechend § 3 Abs. 2 GrStG sowohl die hoheitliche Tätigkeit als auch der bestimmungsgemäße Gebrauch durch die Allgemeinheit zu verstehen. Mit dem Sammelbegriff öffentlicher Dienst oder Gebrauch soll die aufwendige Unterscheidung entfa...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Anzeigepflichten

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Die formellen Voraussetzungen für das Vorliegen der Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit, Kirchlichkeit) werden auf Grundlage der eingereichten Satzung durch die Finanzbehörde überprüft und gemäß den §§ 51, 59ff. AO (Anhang 1b) durch einen Feststellungsbescheid gesondert beurteilt. Einzelheiten ergeben sich aus § 60a AO (Anhang 1b). ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Abs. 3)

Rz. 641 [Autor/Stand] Gemäß § 3 Abs. 3 GrStG ist ein öffentlicher Dienst oder Gebrauch i.S.d. § 3 Abs. 2 GrStG nicht anzunehmen bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts i.S.d. Körperschaftsteuergesetzes. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG sind BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich alle Einrichtungen, die e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kirmesveranstaltungen

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Viele steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine führen traditionsgemäß einmal im Jahr sog. "Kirmesveranstaltungen" (= Volksfeste) durch, um mit den daraus erzielten Überschüssen ihre satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Da die Veranstaltung einer Kirmes keiner steuerbegünstigten Tätigkeit und insbesondere keinem Zweckbetrieb n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

Rz. 296 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b GrStG ist von der Grundsteuer derjenige Grundbesitz befreit, der von einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der GmbH

Rz. 29 Wird der Familienpool in der Rechtsform einer GmbH errichtet, so ergibt sich in ertragsteuerlicher Hinsicht ein erheblicher Unterschied gegenüber der Wahl einer Personengesellschaft. Denn während für Personengesellschaften steuerlich im Grundsatz das "Transparenzprinzip" gilt, gilt für Kapitalgesellschaften wie die GmbH steuerlich das "Trennungsprinzip". Die GmbH unte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte

Rz. 9 Die GbR ist wie alle Personengesellschaften im Grundsatz steuerlich transparent, d.h. sie unterliegt selbst nicht der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Die Besteuerung findet vielmehr anteilig auf der Ebene der Gesellschafter statt. Die Gesellschafter werden also im Grundsatz so behandelt, als hätten sie die Einkünfte der Gesellschaft entsprechend ihres Anteils an de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kolumbien

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Republik Kolumbien ist ein am pazifischen Ozean und dem karibischen Meer gelegener Staat im nördlichen Teil Südamerikas mit Grenzen zu > Panama im Nordwesten, > Venezuela im Osten, > Brasilien im Südosten, > Peru im Süden sowie > Ecuador im Südwesten. Es besteht bisher kein allgemeines DBA für die Steuer vom Einkommen. Der erstmalige Absc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 7.2 Steuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Rz. 67 In einem Schreiben[1] hat sich das BMF zu den einkommensteuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters geäußert. Für die Körperschaftsteuer gelten die Ausführungen entsprechend. Dieses BMF-Schreiben bezieht sich in wesentlichen Bereichen auf ein BFH-Urteil vom 10.2.2015.[2] Die wesentlichen steuerlichen Folgen ergeben sich dabei daraus, dass durch den Beschluss über die A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschreibungen/Wertaufholungen / 3.1.1 Bestimmung des Eigenkapitalanteils einer Wertaufholung

Rz. 55 Eine Dotierung der anderen Gewinnrücklagen darf nur in Höhe des Eigenkapitalanteils der Wertaufholung erfolgen. Der Eigenkapitalanteil einer Wertaufholung ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem Umfang der Zuschreibung und der Ertragsteuerbelastung, die durch diese Wertaufholung ausgelöst wird; eine geringere Zuführung ist jedoch zulässig.[1] Als Steuerbelastung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3.5.4 Praxis-Problem "Bewertung ausländischer Präferenzsysteme"

Ob eine Regelung eines ausländischen Staates begünstigt ist oder nicht, ist für den inländischen Zahlungsverpflichteten bzw. dessen Berater schwer abschätzbar. Praxis-Beispiel Bewertung ausländischer Präferenzsysteme Die Lizenzzahlung der inländischen X-GmbH erfolgt an die Chinesische Muttergesellschaft X-Corp, die in China nach dem High Tech Status besteuert wird. China möchte...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Allgemeines

Nachdem Österreich zum 1.3.2014 ein Abzugsverbot für Zins- und Lizenzzahlungen eingeführt hat, ist auch in Deutschland die Forderung nach einer vergleichbaren Regelung aufgekommen.[1] Die österreichische Regelung sieht sowohl für Zins- als auch für Lizenzaufwendungen ein (vollständiges) Abzugsverbot vor, sofern die Vergütungen beim Empfänger nicht mindestens einer Körperscha...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Inhalt des Steueraufwands

Tz. 155 Stand: EL 41 – ET: 6/2020 Unter Steueraufwand sind hier lediglich Ertragsteueraufwendungen zu verstehen. Die bilanzielle Abbildung von Ertragsteuern ist in IAS 12 geregelt, wohingegen für sonstige Steuern keine expliziten Vorschriften in den IFRS enthalten sind. Die sonstigen Steuern werden in der IFRS-Rechnungslegung vor dem Ergebnis vor Steuern ausgewiesen und könne...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Bewertung des Ertragsteueraufwands

Tz. 157 Stand: EL 41 – ET: 6/2020 Da Ertragsteuern Jahressteuern sind, werden sie nicht quartalsweise oder halbjährlich festgesetzt. Damit die Quartalsergebnisse nicht ohne Steueraufwand ermittelt bzw. ausgewiesen werden, müssen für Zwecke der Zwischenberichterstattung die auf das Quartalsergebnis entfallenden Ertragsteuern geschätzt werden. Dazu wird der Ertragsteueraufwand ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Pauschalierung v... / 1. Entstehung der Steuer

Rz. 29 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Für den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Zuwendung (vgl. Rdnr. 20) maßgeblich. Dabei ist nicht auf den Entstehungszeitpunkt der Einkommen- und Körperschaftsteuer beim Zuwendungsempfänger abzustellen.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tierheime

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Tierheime sind Einrichtungen, die i. d. R. herrenlose Haustiere, wie Hunde und Katzen, aufnehmen, versorgen und versuchen, die Tiere an neue Halter abzugeben. Tierheime werden entweder von der öffentlichen Hand oder in privater Trägerschaft betrieben. Wird ein Tierheim von einem Verein betrieben, kann dieser wegen der mit dem Betrieb eines Tierheims...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.3.3 Entwicklung und Feststellung des Sonderausweises

Rz. 24 Gem. § 28 Abs. 1 S. 4 KStG wird für die Durchführung der gesonderten Feststellung auf § 27 Abs. 2 KStG verwiesen. Dieser Verweis bezieht sich nur auf den Sonderausweis, also auf S. 3 der Vorschrift, nicht auf den Abgang des Betrags der Kapitalerhöhung in S. 1, 2. Die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos für eine Kapitalerhöhung führt zu keiner über den § 27 KStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.6 Kapitalherabsetzung bei nicht unbeschränkt stpfl. Körperschaften

Rz. 56 Für im Inland nicht unbeschränkt stpfl. Körperschaften ist hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung zu differenzieren, ob die Körperschaft in einem EU-/EWR-Staat oder einem Drittstaat der unbeschränkten Stpfl. unterliegen. Für Körperschaften, die in einem EU-Staat der unbeschränkten Stpfl. unterliegen, gilt § 28 KStG grds. gem. § 27 Abs. 8 S. 1 u. 2 KStG uneinge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.2 Steuerbescheinigung

Rz. 62 Fraglich ist, ob die Körperschaft infolge der Kapitalherabsetzung eine Bescheinigung an den Anteilseigner auszustellen hat. Bei Auskehrung von Beträgen aus der Kapitalherabsetzung kann entweder eine stpfl. Leistung oder eine stfr. Einlagenrückgewähr vorliegen. Dies hat materielle Auswirkung auf die ertragsteuerliche Qualifikation der Auskehrung beim Anteilseigner. Zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.3.2 Einlagen und Sonderausweis

Rz. 19 § 28 Abs. 1 S. 3 KStG regelt, dass Beträge des Nennkapitals, die durch Umwandlung von sonstigen Rücklagen mit Ausnahme von aus Einlagen der Anteilseigner stammenden Beträgen zugeführt worden sind, als "Sonderausweis" getrennt auszuweisen und gesondert festzustellen sind. Fraglich ist, ob die Vorschrift direkt an dem Bestand des steuerlichen Einlagekontos anknüpft, oder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, Vor §§ 20–21a Sondervorschriften für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds

Ausgewählte Literaturhinweise: IDW, Rechnungslegung und Prüfung der VU, 5. Aufl 2011; Werner Rockel/Elmar Helten/Peter Ott/Roman Sauer, Versicherungsbil, Rechnungslegung nach HGB und IFRS, 3. Aufl 2012, Schäffer Poeschel; Tristan Nguyen, Rechnungslegung von VU, 2008, VVW; Frank von Fürstenwerth/Alfons Weiß, Versicherungs-Alphabet, 10. Aufl 2001, VVW. 1 Einleitung Tz. 1 Stand: EL 9...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 26 (SEStEG) Verhinderung von Missbräuchen

§ 26 (Verhinderung von Missbräuchen) weggefallenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 11 Auflösung und Abwicklung (Liquidation)

Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen Ausgewählte Literaturhinweise: Grziwotz, Die Liquidation von Kap-G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 21 Beitragsrückerstattungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Hanning/Hoffmann, Die geplante Änderung des § 21 KStG, DStR 2018, 1846; Boetius, Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung – zur Bilanzierung und stlichen Abzugsfähigkeit nach § 21 KStG nF, DStR 2019, 1841; Hanning/Hoffmann, Das BMF-Schr zur Neuregelung in § 21 KStG, DStR 2020, 909; Micker/L'habitant, Unionsrechtliche Zweifel an der Neuregelung bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Inhalt und Sinn der Regelung Tz. 1 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 § 11 KStG ist eine Sondervorschrift für die Besteuerung der Gewinne aus der Liquidation (Auflösung und Abwicklung) oder iRe Insolvenzverfahrens unbeschr stpfl Kap-Ges, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und VVaG. Da mit der Liquidation regelmäßig auch das Ende einer auf Einkommenserzielung gerichteten Tätigkei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Tz. 22 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach § 341e Abs 2 Nr 2 HGB haben VU für die an die Versicherten zurückzugewährenden Beiträge eine RfB für erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige BRE zu bilden (s § 21 KStG).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Auflösung und Abwicklung (§ 11 Abs 1 KStG)

2.1 Geltungsbereich Tz. 10 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 § 11 KStG findet pers Anwendung auf unbeschr Stpfl iSd § 1 Abs 1 Nr 1–3 KStG , mithin Kap-Ges (GmbH, AG, KGaA, SE), Gen (einschl der Europäischen Gen SCE) und Versicherungs- und Pensionsvereine auf Gegenseitigkeit. Umfasst sind demnach auch nach dem Rechtstypenvergleich (s BMF-Schreiben v 24.12.1999, BStBl I 1999, 1076) als ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Schwankungsrückstellung

Tz. 24 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach § 341h Abs 1 HGB sind Schwankungsrückstellungen zum Ausgleich der Schwankungen im Schadenverlauf künftiger Jahre zu bilden (s § 20 KStG Tz 4ff).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Deckungsrückstellung

Tz. 42 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Für die DR regelt § 21a KStG, dass der hr-lich verwendet Zinssatz auch stlich anzuwenden ist (s KStG § 21a Tz 3).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

IDW, Rechnungslegung und Prüfung der VU, 5. Aufl 2011; Werner Rockel/Elmar Helten/Peter Ott/Roman Sauer, Versicherungsbil, Rechnungslegung nach HGB und IFRS, 3. Aufl 2012, Schäffer Poeschel; Tristan Nguyen, Rechnungslegung von VU, 2008, VVW; Frank von Fürstenwerth/Alfons Weiß, Versicherungs-Alphabet, 10. Aufl 2001, VVW.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen

Tz. 56 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen betreffen Verpflichtungen aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr und unterliegen der Abzinsung nach Maßgabe des § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst e EStG.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Deckungsrückstellung

Tz. 21 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die DR ist nach § 341f HGB in der Lebens- und Krankenversicherung sowie in der Schaden- und Unfallversicherung für das nach Art der Lebensversicherung abgeschlossene Geschäft iH der gegenüber den Versicherten eingegangenen Verpflichtungen zu bilden (s § 21a KStG).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hanning/Hoffmann, Die geplante Änderung des § 21 KStG, DStR 2018, 1846; Boetius, Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung – zur Bilanzierung und stlichen Abzugsfähigkeit nach § 21 KStG nF, DStR 2019, 1841; Hanning/Hoffmann, Das BMF-Schr zur Neuregelung in § 21 KStG, DStR 2020, 909; Micker/L'habitant, Unionsrechtliche Zweifel an der Neuregelung betr Beitragsrückerstattungen (§ ...mehr