Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2 Gewinnausschüttungen, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruhen

Ausgewählte Literaturhinweise: Winter, Der Zeitpunkt der Ausschüttung iSd § 27 Abs 3 S 2 KStG, FR 1977, 273; Mack, Stliche Anerkennung der Änderung des Gewinnausschüttungsbeschl, FR 1983, 607; Mack, Dividendenauswirkungen auf die KSt der ausschüttenden Kap-Ges, GmbHR 1985, 124; Korn, Änderung der Gewinnverwendungsregelung für die GmbH nach dem BiRiLiG, KÖSDI 4/1986, 6348; Krähnke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5 Letztmalige Anwendung der Absätze 1 bis 3 (§ 37 Abs 4 S 4 und 5 KStG)

6.5.1 Letztmalige Körperschaftsteuer-Minderung bei Ausschüttungen (§ 37 Abs 4 S 4 KStG) Tz. 105 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 § 37 Abs 4 S 4 KStG idF des SEStEG ist durch das JStG 2008 klarstellend geändert worden. Ua wurde der im SEStEG noch enthaltene falsche Stichtag "31.12.2006" durch den zutreffenden Stichtag "01.01.2007" ersetzt. Eine KSt-Minderung sowie eine NachSt nach Maß...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Steuerbescheinigung, Haftung (§ 37 Abs 3 S 4 und 5 KStG)

5.7.1 Allgemeines Tz. 85 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 3 S 4 KStG hat die leistende Kö der Empfängerin die folgenden Angaben nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu bescheinigen: Die St-Besch iSd § 37 Abs 3 S 4 KStG ist meist kein eigenständiges Papier. Sie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Leistungen, die den "steuerfreien Raum" nicht verlassen (§ 38 Abs 3 S 1 KStG)

4.2.1 Grundsätzliches Tz. 53 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Der Sachverhalt, für den § 38 Abs 3 S 1 KStG von der KSt-Erhöhung absieht, betrifft Leistungen durch eine stbefreite Kö an einen (unbeschr stpfl) stbefreiten AE oder an eine jur Pers d öff Rechts. Ob sich die St-Freiheit des Empfängers auf § 5 KStG oder auf eine andere Vorschrift gründet, spielt für die Anwendung des § 38...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Der Körperschaftsteuer-Erhöhungsbetrag (§ 38 Abs 5 KStG)

Tz. 65 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 38 Abs 5 S 1 KStG beträgt der KSt-Erhöhungsbetrag 3/100 des nach § 38 Abs 4 KStG festgestellten Endbestands des Teilbetrags EK02. Der Bescheid über die Schlussfeststellung ist Grundlagenbescheid für die Ermittlung des KSt-Erhöhungsbetrags nach § 38 Abs 5 KStG. Bei Entrichtung in einer Summe statt in zehn Jahresbeträgen wird nach § 38 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.10 Sonderprobleme bei in 2001 gegründeten Kapitalgesellschaften

Tz. 46 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Bei einer in 2001 gegründeten Kö ist das KStG idF des StSenkG stets von ihrem Beginn an anzuwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie ein mit dem Kj übereinstimmendes oder ein von dem Kj abw Wj hat. OGA für abgelaufene Wj von in 2001 neu gegründeten Kap-Ges fallen – unabhängig von der Art des Wj – sowohl bei der ausschüttenden Kap-Ges als auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Der Kreis der "nachsteuerpflichtigen" Körperschaften

Tz. 68 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 37 Abs 3 S 1 KStG idF des StSenkG bezeichnete den Kreis der "nachstpfl" Kö nur ungenau; eine Wortlautinterpretation führte zu sinnwidrigen Ergebnissen. Deshalb wurde die Vorschrift mit Rückwirkung ab dem In-Kraft-Treten des KStG nF (s § 34 Abs 4 KStG idF des UntStFG) neu gefasst. Nachstpfl sind danach nur unbeschr stpfl Kö bzw Pers-Vereinigu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.2 Steuerbefreiung ausschließlich nach § 8b Abs 1 KStG

Tz. 66 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Aus dem Wortlaut des § 37 Abs 3 S 1 KStG ergibt sich nicht eindeutig, ob diese Vorschrift tatbestandsmäßig eine St-Befreiung ausschließlich nach § 8b Abs 1 KStG voraussetzt oder ob es ausreicht, dass § 8b Abs 1 KStG neben einer weiteren, insbes neben einer subjektiven Befreiungsnorm (s § 5 KStG) zur Anwendung kommt. Mit Thurmayr (in H/H/R, § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Bezüge, die nach § 8b Abs 1 KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleiben

5.2.2.1 Die begünstigten Bezüge Tz. 65 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 8b Abs 1 KStG bleiben Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1, 2, 9 und 10 Buchst a EStG bei der Ermittlung des Einkommens einer Kö außer Ansatz. Begünstigte Bezüge sind:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Erhalt der Bezüge

Tz. 67 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Die Kö, die die Nach-St zu entrichten hat, muss die Bezüge "erhalten" haben. Obwohl das dem Gesetzeswortlaut so deutlich nicht zu entnehmen ist, bestimmt der Zeitpunkt des Erhalts der Bezüge den Zeitpunkt des Entstehens der Nach-St. Die Nach-St ist für den VZ iRd KSt-Festsetzung festzusetzen, in dem das Wj endet, in dem die Kö bzw Pers-Verein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Allgemeines

Tz. 64 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 37 Abs 3 KStG soll verhindern, dass im Verhältnis zwischen TG und MG stliche Vorteile dadurch erzielt werden, dass die TG während der Übergangszeit nach dem Systemwechsel vom Anrechnungs-zum Halbeinkünfteverfahren oGA an ihre MG leistet, die bei der TG nach § 37 Abs 2 KStG zu einer Minderung der KSt führen und die die MG nach § 8b Abs 1 (ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.9 "Nachsteuer" auch bei negativem Einkommen der Ausschüttungsempfängerin

Tz. 79 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Die in § 37 Abs 3 S 1 KStG enthaltene Regelung ist schärfer als die Vorgängerregelungen in § 23 Abs 2 KStG 1999 und auch in § 34 Abs 12 S 2–8 KStG . Die beiden Vorgängerregelungen sahen die "Nach-St"-Erhebung über einen erhöhten KSt-Satz (Tarifbelastung) vor, wendeten diesen erhöhten KSt-Satz jedoch höchstens auf das zu versteuernde Einkommen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.3 Fristen für die Fassung des Gewinnverteilungsbeschlusses

Tz. 24/6 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei der Beantwortung der Frage, in welchem Zeitabstand nach dem Bil-Stichtag der Gewinnverteilungs-Beschl vorliegen muss, ist zunächst von den hrechtlichen Bestimmungen auszugehen. Ist der Beschl hrechtlich wirksam, so wird er auch für stliche Zwecke zugrunde gelegt, es sei denn, dass er gegen das Willkürverbot (s § 42 AO) verstößt. Letzter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Winter, Der Zeitpunkt der Ausschüttung iSd § 27 Abs 3 S 2 KStG, FR 1977, 273; Mack, Stliche Anerkennung der Änderung des Gewinnausschüttungsbeschl, FR 1983, 607; Mack, Dividendenauswirkungen auf die KSt der ausschüttenden Kap-Ges, GmbHR 1985, 124; Korn, Änderung der Gewinnverwendungsregelung für die GmbH nach dem BiRiLiG, KÖSDI 4/1986, 6348; Krähnke, Nochmals: Neue Fristen für G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 27a Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Inkongruente, dh von der Beteiligung der AE am Nenn-Kap der Kap-Ges abweichende GA werden in der Praxis aus vd Gründen vereinbart, wobei es sich häufig nicht um stlich motivierte Abweichungen von der Regel-Gewinnverteilung handelt. Dort, wo inkongruente GA stlich vereinbart sind, geht es häufig darum, auf der AE-Ebene zB das St-Progressionsg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Erstmalige Ermittlung des Körperschaftsteuer-Guthabens (§ 37 Abs 1 KStG)

Tz. 4 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Nach § 37 Abs 1 KStG ist auf das Ende des Wj, das dem Wj der Schlussgliederung folgt, also idR auf den 31.12.2001 (bei abw Wj 2000/2001: auf den Schluss des abw Wj 2001/2002 bzw in dem [s § 34 KStG Tz 9] unter dem zweiten Punkt genannten Fall zum Schluss des letzten vor dem 01.01.2003 endenden Wj) das KSt-Guthaben erstmals zu ermitteln. Ist da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.1 Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 2 S 1 KStG mindern sich das KSt-Guthaben und die festzusetzende KSt nur bei GA, die "in den folgenden Wj erfolgen und die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungsbeschl beruhen". Anders als im früheren Recht ist es nicht mehr ges Voraussetzung dass die GA "für ein abgelaufenes Wj" erfolgen mus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.4 Nachholung bzw Änderung eines Gewinnverteilungsbeschlusses

Tz. 24/8 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 UE dürfen Gewinnverteilungsbeschl unter den gleichen Voraussetzungen nachgeholt (erstmals gefasst) werden, unter denen sie auch geändert werden können (dazu s Tz 24/9). Dh entgegen Stockmeyer (GmbHR 1980, 59, 63) muss ein erstmaliger Gewinnverteilungsbeschl auch in solchen Fällen nachträglich möglich sein, in denen der Gewinn eines Jahres z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.1 Allgemeines

Tz. 24 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Die Voraussetzung "den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungsbeschl" ist eine stliche Voraussetzung, deren Erfüllungmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3 Organschaft, Liquidation und Kapitalherabsetzung

Tz. 25 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 06.11.2003, BStBl I 2003, 575, Rn 30) sind auch organschaftliche Az (s § 304 AktG; § 16 KStG) keine GA, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverwendungsbeschl beruhen. Anders s Urt des BFH v 25.07.1961 (BStBl III 1961, 483), wonach die Az berücksichtigungsfähige Ausschüttungen i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen (§ 37 Abs 2 S 2 KStG)

Tz. 28 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Unter der Herrschaft des KStG 1999 wurden in organschaftlicher Zeit vorgenommene Mehrabführungen einer OG an den OT mit vororganschaftlicher Veranlassung (s R 59 Abs 4 S 3 KStR 1995) stlich wie eine GA behandelt und konnten eine KSt-Minderung auslösen. Nachdem der BFH (s Urt des BFH v 18.12.2002, BStBl II 2005, 49) die Verw-Auff verworfen hat ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.2 Einzelfragen

Tz. 24/3 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 a) Unterlassene Pflichtprüfung Wenn bei einer anderen als einer kleinen Kap-Ges iSd § 267 Abs 1 HGB die zwingend vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses nicht vorliegt, kann gem § 316 Abs 1 S 2 HGB der Jahresabschluss nicht festgestellt werden (s Venrooy, GmbHR 2003, 125). Ein für ein Wj gefasster Gewinnverteilungs-Beschl ist in Folge ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Verringerung des Teilbetrags EK 02 trotz Unterlassung der Körperschaftsteuererhöhung

Tz. 57 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Abs 1 und 2 des § 38 KStG sprechen die KSt-Erhöhung und die Verringerung des Teilbetrags EK02 um die entspr Ausschüttungen nebeneinander an; der Abs 3 S 1 regelt eine Rückausnahme davon nur für die KSt-Erhöhung. Daraus ist uE mit Frotscher (s F/M, Rn 40 und 42 zu § 38 KStG) zu schließen, dass auch die Leistungen, die gem § 38 Abs 3 S 1 KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 § 37 Abs 3 KStG

Tz. 61 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 3 KStG wird eine der ausschüttenden TG zustehende KSt-Minderung bei der MG rückgängig gemacht, dh die die Dividende vereinnahmende MG muss die ihrer TG gewährte KSt-Minderung, soweit auf ihren Dividendenanteil entfallend, an das FA zurückzahlen (dazu im Einzelnen s Tz 64 ff). NachSt-pfl nach § 37 Abs 3 KStG sind nur Kö, deren Le...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Festsetzung der Nachsteuer

Tz. 84 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Das Gesetz äußert sich nicht dazu, auf welcher verfahrensrechtlichen Stufe die Nach-St gem § 37 Abs 3 KStG festzusetzen ist. UE besteht hier ein grundlegender Unterschied zu den in § 23 Abs 2 KStG 1999 und in § 34 Abs 12 S 2ff KStG geregelten Nach-St, die beide auf einem Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens "gedeckelt"waren und die den...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.10 Erstmalige Anwendung des § 37 Abs 3 KStG

Tz. 96 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 In § 37 Abs 3 KStG bzw in § 34 Abs 12 KStG fehlt uE eine Regelung für den Fall, dass für die ausschüttende Kö bereits das ab 2001 geltende Recht anzuwenden ist, für die empfangende Kö aber noch altes Recht. Für eine vereinnahmte Inl-Dividende ist dann nämlich bei der empfangenden Kö bereits isoliert § 8b Abs 1 KStG anzuwenden, obwohl für dies...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Nachweis der Voraussetzungen auf der Empfängerseite (§ 38 Abs 3 S 2 KStG)

Tz. 55 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Voraussetzung für den Verzicht auf die KSt-Erhöhung nach § 38 Abs 3 S 1 KStG ist – parallel zur KapSt-Befreiung gem § 44a Abs 4 S 3 EStG –, dass der stbefreite AE der ausschüttenden Kö seine Befreiung durch eine Bescheinigung (Vordruck NV2) nachweist, die das für ihn zuständige FA ausstellt. Der AE hat einen einklagbaren Rechtsanspruch auf di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 § 23 Abs 2 KStG 1999

Tz. 60 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 23 Abs 2 KStG 1999 unterliegen bei zur EK-Gliederung verpflichteten Kö vereinnahmte GA, die bei der ausschüttenden Kö aus dem EK 45 finanziert worden sind, nicht dem regulären KSt-Satz von 40 %, sondern einem erhöhten Sonder-St-Satz von 45 %. Der Sonder-St-Satz ist jedoch höchstens auf das zu versteuernde Einkommen anzuwenden, so dass ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3 § 34 Abs 12 S 2ff KStG

Tz. 62 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 34 Abs 12 S 2ff KStG unterliegen bei den zur EK-Gliederung verpflichteten Kö die vereinnahmten GA, die bei der ausschüttenden Kö aus dem Teilbetrag EK 45 (bzw EK 40) finanziert worden sind, bei der Empfängerin einem erhöhten KSt-Satz von 45 % (bzw von 40 %); der erhöhte KSt-Satz ist jedoch höchstens auf das zu versteuernde Einkommen an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 "Nachsteuerpflicht" bei Organschaft (§ 37 Abs 3 S 2 KStG)

Tz. 80 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Wenn einer in § 37 Abs 3 S 1 KStG genannten Kö oder Pers-Vereinigung die dort genannten Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG einer OG zugerechnet werden, weil sie entweder selbst OT ist oder weil sie an einer Pers-Ges beteiligt ist, die OT ist, gilt § 37 Abs 3 S 1 KStG auch (s § 37 Abs 3 S 2 KStG). Ist Empfänger der Bezüge eine OG, ist die Rechtsfolge d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Zeitpunkt der Steuerbefreiung

Tz. 56 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 38 Abs 3 KStG betrifft den Fall der Ausschüttung von einer stfreien Kö an einen stfreien AE, äußert sich aber bei keiner der genannten Personen zu dem Zeitpunkt, in dem die St-Freistellung gegeben sein muss. So fehlt für die ausschüttende Kö die Aussage, ob es für die Anwendung des § 38 Abs 3 S 1 KStG darauf ankommt, ob die Kömehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 "Nachsteuerpflicht" bei Vereinnahmung der Bezüge durch eine Personengesellschaft, an der Körperschaften beteiligt sind

Tz. 83 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 8b Abs 6 KStG gelten die Abs 1–5 des § 8b KStG auch für die dort genannten Bezüge usw, die dem Stpfl iRd Gewinnanteils aus einer MU-Schaft zugerechnet werden. MaW: Wenn eine Kö oder Pers-Vereinigung iSd § 37 Abs 3 S 1 KStG MU einer Pers-Ges ist, der Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG zufließen, dann ist die Kö bzw Pers-Vereinigung mit dem ihr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 42 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 38 Abs 2 S 1 KStG erhöht sich die KSt des VZ, in dem das Wj endet, in dem die Leistungen erfolgen, um 3/7 des Betrags der Leistungen, für die ein Teilbetrag aus dem Endbetrag (des EK 02) iSd Abs 1 als verwendet gilt. Nach dem S 2 des § 38 Abs 2 KStG verringert die KSt-Erhöhung den Teilbetrag EK 02 bis zu dessen Verbrauch. Wegen der Fra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2 Entsprechende Anwendung des § 27 Abs 3 S 2, Abs 4 und 5 KStG (§ 37 Abs 3 S 5 KStG)

Tz. 91 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 3 S 5 KStG "gilt § 27 Abs 3 S 2, Abs 4 und 5 KStG entspr". § 27 Abs 3 S 2 KStG regelt, dass eine im maschinellen Verfahren ausgedruckte Bescheinigung, wenn sie den Aussteller erkennen lässt, nicht unterschrieben zu werden braucht. § 27 Abs 4 KStG regelt die Ausstellung der St-Besch durch ein in den Auszahlungsvorgang eingeschaltet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Grundsätzliches

Tz. 53 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Der Sachverhalt, für den § 38 Abs 3 S 1 KStG von der KSt-Erhöhung absieht, betrifft Leistungen durch eine stbefreite Kö an einen (unbeschr stpfl) stbefreiten AE oder an eine jur Pers d öff Rechts. Ob sich die St-Freiheit des Empfängers auf § 5 KStG oder auf eine andere Vorschrift gründet, spielt für die Anwendung des § 38 Abs 3 S 1 KStG keine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 97 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Durch das SEStEG wurde das bisherige System einer ausschüttungsabhängigen KSt-Minderung auf das neue System einer ausschüttungsunabhängigen ratierlichen Auszahlung des zum 31.12.2006 verbleibenden KSt-Guthabens umgestellt. Diese Systemumstellung ist vor dem Hintergrund der "Europäisierung" des deutschen Ertrag-St-Rechts zu sehen, denn bei Wei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Vergleichende Darstellung

Tz. 63 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 "Nach-St" gem § 23 Abs 2 KStG 1999, gem § 34 Abs 12 S 2ff KStG und gem § 37 Abs 3 KStG:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9 Erweiterung des Anwendungsbereichs durch § 2 Abs 2 InvStG (bis 2003: § 40 Abs 2 KAGG)

Tz. 95 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 2 Abs 2 InvStG erweitert für nach dem 31.12.2003 beginnende Geschäftsjahre (für die Zeit vorher: s § 40 Abs 2 KAGG) den Anwendungsbereich des § 37 Abs 3 KStG dahingehend, dass es bei einer Kö als Anteilsscheininhaber zur Festsetzung einer Nach-St kommen kann, soweit von einem Sondervermögen weiter ausgeschüttete sowie ausschüttungsgleiche i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 59 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 37 Abs 3 KStG hält im Ergebnis an einer Regelung fest, die in § 23 Abs 2 KStG 1999 enthalten war. Für das Übergangsjahr findet sich in § 34 Abs 12 S 2ff KStG eine zusätzliche gleich gelagerte Regelung, mit der zur Vermeidung von "St-Löchern" der zeitliche Anwendungsbereich des § 23 Abs 2 KStG 1999 de facto in die Zeit des neuen Rechts hinei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6 Erfolgen der Gewinnausschüttung (§ 37 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 36 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 2 S 3 KStG mindert sich die KSt des VZ, in dem das Wj endet, in dem die GA erfolgt. Damit gewährt § 37 Abs 2 S 3 KStG – ebenso wie § 27 Abs 3 KStG 1999 – die KSt-Minderung nicht bereits in dem Zeitpunkt der bilmäßigen Verringerung des EK infolge des Entstehens der Ausschüttungsverbindlichkeit, sondern erst bei tats Erfüllung die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.7 Nachsteuer bei Veräußerung von Dividendenscheinen sowie bei der Abtretung von Dividendenansprüchen

Tz. 75 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Durch das UntStFG ist dem § 8b Abs 1 KStG ein S 2 angefügt worden. Danach erstreckt sich die St-Freiheit auch auf Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG sowie auf Einnahmen aus der Abtretung von Dividendenansprüchen oder sonstigen Ansprüchen iSd § 20 Abs 2 S 2 EStG (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Die begünstigten Bezüge

Tz. 65 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 8b Abs 1 KStG bleiben Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1, 2, 9 und 10 Buchst a EStG bei der Ermittlung des Einkommens einer Kö außer Ansatz. Begünstigte Bezüge sind:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.6 Nachsteuer bei Bezügen mit Doppelverwendung

Tz. 73 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Erhält eine MG Dividenden, die bei der ausschüttenden TG gleichzeitig nach § 37 KStG eine KSt-Minderung auslösen und für die nach § 27 KStG das Einlagekonto als verwendet gilt (dazu s Tz 31 ff, weiter s § 27 KStG Tz 28/2), hat die ausschüttende Kö uE nach § 27 Abs 3 KStG ihren AE in der St-Besch insoweit nur die Verwendung des Einlagekontos z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Materielles Korrespondenzprinzip bei Einnahmen iSd § 20 Abs Nr 1 und 9 EStG (§ 32d Abs 2 Nr 4 EStG)

3.1 Allgemeines Tz. 26 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 32d Abs 2 Nr 4 HS 1 EStG, der durch das JStG 2010 in den § 32d eingefügt worden ist, gilt der gesonderte St-Tarif nach § 32d Abs 1 EStG nicht für vGA, soweit diese das Einkommen der leistenden Kö gemindert haben. IRd AmtshilfeRLUmsG ist die bereits iRd JStG 2013 geplante Ausdehnung des materiellen Korrespondenzprinzips au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Verwendung des EK 02für Leistungen (§ 38 Abs 1 S 3 und 4 KStG)

2.3.1 Allgemeines Tz. 12 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 38 Abs 1 S 3 KStG verringert sich "der Betrag" (des EK 02), soweit er als für Leistungen verwendet gilt. Die Regelung in Abs 1 S 3 wird durch die in Abs 2 S 2 (dazu s Tz 26) ergänzt. Danach verringert auch der KSt-Erhöhungsbetrag das EK 02. Der S 4 des § 38 Abs 1 KStG regelt im Wege einer ges Fiktion, ob und inwieweit d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Entrichtung grundsätzlich in zehn gleichen Jahresbeträgen (§ 38 Abs 6 KStG)

5.4.1 Grundregelung Tz. 68 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 38 Abs 6 S 1 KStG hat die Kö oder deren Rechtsnachfolger den nach § 38 Abs 5 KStG sich ergebenden KSt-Erhöhungsbetrag im Regelfall innerhalb eines Zeitraums von 2008 bis 2017 (Zahlungszeitraum) in zehn gleichen Jahresbeiträgen zu entrichten. Sonderregelungen gelten für Liquidationen, für bestimmte Umwandlungen und fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5 Der Umfang der Verwendung von EK 02 (§ 38 Abs 1 S 4 und 5 KStG)

2.3.5.1 Allgemeines Tz. 21 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 38 Abs 1 S 4 und 5 KStG idF des UntStFG gilt der Teilbetrag EK 02 als für Leistungen verwendet, soweit die auf den Schluss des vorangegangenen Wj ermitteltemehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Option zum Teileinkünfteverfahren (§ 32d Abs 2 Nr 3 EStG)

2.1 Voraussetzungen der Option zum Teileinkünfteverfahren 2.1.1 Allgemeines Tz. 3 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Zum Teil-Eink-Verfahren kann optiert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Weiterführung des Teilbetrags EK 02 während der 18-jährigen Übergangszeit (§ 38 Abs 1 KStG)

2.1 Allgemeines Tz. 3 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 38 KStG sieht – wenn man von der durch das JStG 2008 erfolgten Umstellung auf eine ratierliche KSt-Erhöhung (dazu s Tz 60 ff) absieht –, für die 18-jährige Übergangszeit die Weiterführung eines positiven Teilbetrags EK 02 und eine KSt-Erhöhung für den Fall der Finanzierung von Leistungen aus diesem Teilbetrag vor. Bei der Weit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.7 Antrag

2.1.7.1 Allgemeines Tz. 16 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Option zum Teil-Eink-Verfahren setzt einen Antrag voraus. Dieser kann formlos gestellt werden. UE kann der Antrag bis zur Bestandskraft der Veranlagung, in der er sich erstmals auswirkt (hierzu s Tz 18) widerrufen werden, ohne dass die Rechtsfolgen des § 32d Abs 2 Nr 3 S 5 und 6 EStG ausgelöst werden. § 32d Abs 2 Nr 3 S...mehr