Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.3 Ausgangswert bei Personengesellschaften

Rz. 345 Im Hinblick auf Personengesellschaften bestimmt § 202 Abs. 1 S. 1, 2. Halbs. BewG, dass bei einem Anteil am Betriebsvermögen Ergebnisse aus den Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen unberücksichtigt bleiben. Die Regelung steht im Zusammenhang damit, dass Wirtschaftsgüter und Schulden des Sonderbetriebsvermögens nach § 97 Abs. 1a Nr. 2 BewG dem jeweiligen Gesellschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.1.2 Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

Rz. 253 Bei Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Europäischen Gesellschaften) sowie bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 S. 2 EStG gehören alle Wirtschaftsgüter, die diesen Gesellschaften gehören, zum Betriebsvermögen.[1] Diese Gesellschaften habe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.6 Einzelne Abzüge

Rz. 360 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BewG sind von dem Ausgangswert abzuziehen: a) Gewinnerhöhende Auflösungsbeträge steuerfreier Rücklagen sowie Gewinne aus der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG Die Abzugsregelung bildet das Gegenstück zu der Hinzurechnungsregelung von § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG. Da gewinnmindernde Zuführungen zu steuerfreien...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mezzanines Kapital in der R... / 4.1 Zwecke des steuerrechtlichen Jahresabschlusses

Rz. 46 Der steuerrechtliche Jahresabschluss dient als Bemessungsgrundlage zur Erfolgsermittlung und zur anschließenden Ertragsbesteuerung.[1] Aus der Ertragsbesteuerung resultieren Ertragsteuerzahlungsverpflichtungen an den Fiskus. Die Ertragsbesteuerung umfasst bei Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer sowie bei Personengesellschaften die Einkom...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Gründung eines Lohn- und Bu... / 3.2.1 Steuern vom Einkommen/Gewinn

Lohnsteuer müssen Sie einbehalten und an das Finanzamt abführen, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen. Einkommensteuer Zahlen Sie als Unternehmer. Sie richtet sich nach dem Gewinn, den Sie als Unternehmer (nach Abzug aller Betriebsausgaben) erwirtschaften. Entsprechend Ihren Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann das Finanzamt bereits im ersten Jahr Ihrer Selbststän...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.6.4 Nutzungsverbot bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer

Die vorstehenden Ausführungen zu dienstrechtlich vereinbarten Nutzungsverboten gelten uneingeschränkt auch für die lohnsteuerliche Behandlung der Dienstwagenüberlassung an einen (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft.[1] Wird dem (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer (im Anstellungsvertrag) die Privatnutzung des Firmenfahrzeugs au...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 4.2.1 Option zur Körperschaftsteuer

Mit dieser Möglichkeit muss der beschwerliche und kostenträchtige Weg einer Umwandlung gar nicht erst gegangen werden. Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts haben Personenhandelsgesellschaften und auch Partnergesellschaften die Möglichkeit nach § 1a KStG, steuerlich zur Körperschaftsteuer zu optieren.[1] Konkret bedeutet dies, dass es zivilrec...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 4.1 Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

Soll die energetische Sanierung nicht ausschließlich aus Fremdkapital finanziert werden, kann auch eine Änderung der Rechtsform für die Schaffung von Eigenkapital sorgen. Die Gewinne einer Kapitalgesellschaft werden nämlich nur mit 15 % Körperschaftsteuer zzgl. einem Solidaritätszuschlag von 5,5 % versteuert. Bei einem Einzelunternehmen, dessen Betriebsgebäude energetisch sa...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.1.1 Steuerliche Auswirkung bei der Bildung

Praxis-Beispiel Steuerbelastung ohne Nutzung eines Investitionsabzugsbetrags Unternehmer Z betreibt eine GmbH und Unternehmer XY ein Einzelunternehmen. Beide Unternehmen haben einen Gewinn lt. Gewinn- und Verlustrechnung von 300.000 EUR. Im Gewinn der GmbH ist das Geschäftsführergehalt des Z enthalten. So sieht die Steuerbelastung für die GmbH bzw. das Einzelunternehmen ohne N...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 4.2.3 Antragstellung beim Finanzamt

Der Antrag auf die Option zur Anwendung der Körperschaftsteuer soll elektronisch gestellt werden (§§ 87a Abs. 6, 87b AO). Eine elektronische Übermittlung ist beispielswiese über das Internetportal von "MeinElster" möglich (Formular > Anträge, Einspruch und Mitteilungen). Der Antrag ist grundsätzlich an das Finanzamt zur richten, das aktuell für die Besteuerung der Personenhan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft in der ... / 4.4.2 Steuerrechtliche Behandlung beim Geschäftsinhaber

Rz. 79 Bei der atypischen stillen Gesellschaft erfolgt über die gesonderte und einheitliche Ergebnisfeststellung eine anteilige Ergebniszuweisung an den Geschäftsinhaber.[1] Hierbei wird der im Gesellschaftsvertrag festgelegte Verteilungsschlüssel berücksichtigt.[2] Die anteilige Ergebniszuweisung führt beim Geschäftsinhaber zu einer Erhöhung oder einer Verminderung seines z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft in der ... / 4.3.1 Vorbemerkungen

Rz. 62 Die typische stille Gesellschaft stellt kein selbstständiges Steuerrechtssubjekt dar.[1] Als Steuerrechtssubjekte gelten lediglich der Geschäftsinhaber und der stille Gesellschafter. Der Geschäftsinhaber einer typischen stillen Gesellschaft unterliegt mit seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb als natürliche Person der Einkommensteuer und als juristische Person der Körp...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 4.2.2 Zustimmung der Gesellschafter

Wenn die Optionsmöglichkeit ins Auge gefasst wurde, ist es erforderlich, dass sich alle Gesellschafter der Personengesellschaft für die Option entscheiden (§ 1a Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz KStG i. V. m. § 217 Abs. 1 Satz 1 UmwG). Die Zustimmung der Gesellschafter muss bei Antragstellung dem Finanzamt vorgelegt werden. Eine notarielle Beurkundung des Gesellschafterbeschlus...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.6 Wegfall der Nutzungsvoraussetzungen

Die Sonderabschreibung fällt nachträglich, wenn das Förderobjekt im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den folgenden 9 Jahren nicht entsprechend der Förderabsicht vom Eigentümer genutzt wird (§ 7b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG). Bei 2 Fallgestaltungen liegt eine schädliche Verletzung der Nutzungsvoraussetzungen vor:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2 Einkommen- und Körperschaftsteuer

2.1 Ebene der KG bzw. der Kommanditisten Rz. 435 Hinsichtlich der Einkommensbesteuerung ist zu berücksichtigen, dass die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft ist, deren einer (oder mehrere) Gesellschafter eine natürliche Person, deren anderer aber eine Kapitalgesellschaft ist. Die natürliche Person unterliegt der Einkommensteuer, die Kapitalgesellschaft der Körperschaftste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.1 Grundsätzliches zur Besteuerung der Komplementär-GmbH und ihrer Gesellschafter

Rz. 510 Im Bereich der Körperschaftsteuer wird das 1976 eingeführte Anrechnungssystem – Anrechnung der gezahlten Körperschaftsteuer auf die individuelle Einkommensteuer der Gesellschafter – seit 2001 durch das System einer definitiven Körperschaftsteuerbelastung ersetzt. Mit dieser Reform der Besteuerung von Kapitalgesellschaften entfällt der gespaltene Körperschaftsteuersat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.1 Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung

Rz. 493 Die GmbH & Co. KG wird, obgleich an ihr eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist, einkommensteuerlich als Personengesellschaft behandelt. Der Einkommen- und Körperschaftsteuer unterliegen die einzelnen Gesellschafter, und zwar die natürlichen Personen – also in der Regel die Kommanditisten – der Einkommensteuer, die Kapitalgesellschaft – also in der Regel die Komplemen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.5 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 515 Erhält die Komplementär-GmbH einen unangemessen niedrigen Gewinnanteil, so liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor; für Einzelheiten siehe Rn. 514. Im Bescheid über die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG wird der Komplementär-GmbH die Differenz zwischen dem fiktiven angemessenen und dem tatsächlich vereinbarten Gewinnanteil bindend für das Körpersc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1 Ebene der KG bzw. der Kommanditisten

Rz. 435 Hinsichtlich der Einkommensbesteuerung ist zu berücksichtigen, dass die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft ist, deren einer (oder mehrere) Gesellschafter eine natürliche Person, deren anderer aber eine Kapitalgesellschaft ist. Die natürliche Person unterliegt der Einkommensteuer, die Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer. Hier ist von Bedeutung, dass nicht d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.1 Angemessene Gewinnanteile

Rz. 501 Die Kommanditisten, soweit es sich um natürliche Personen handelt, unterliegen mit ihren Einkünften aus der Mitunternehmerschaft der Einkommensteuer. Die Höhe der Einkünfte wird, wie weiter oben erläutert, durch die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG ermittelt. Diese Einkünfte stellen für den Gesellschafter, unabhängig davon, ob sich die Beteiligung in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3 Umstrukturierungsmaßnahmen

2.3.1 Änderung der Beteiligungsverhältnisse Rz. 518 Zum Beispiel ist M.A. alleiniger Kommanditist der A GmbH & Co. KG, deren Komplementärin die A GmbH ist. M.A. ändert seine Beteiligungsverhältnisse wie folgt: 10 % seiner Kommanditbeteiligung veräußert er an seine Frau F.A. Die verbleibenden 90 % Kommanditanteile bringt er gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in die neu g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2 Gewinnverteilung

2.1.2.1 Besondere Gewinnverteilungsgrundsätze Rz. 466 Bei der Prüfung der Angemessenheit der Gewinnverteilung einer GmbH & Co. KG sind, wie bereits erwähnt, als wesentliche Faktoren der Arbeitseinsatz, der Kapitaleinsatz und das übernommene Haftungsrisiko zu berücksichtigen. Wie sich die Faktoren im Einzelnen auf den Gewinnanteil auswirken, hat der BFH in seinem Grundsatzurte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3 Feststellung der Einkünfte

2.1.3.1 Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung Rz. 493 Die GmbH & Co. KG wird, obgleich an ihr eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist, einkommensteuerlich als Personengesellschaft behandelt. Der Einkommen- und Körperschaftsteuer unterliegen die einzelnen Gesellschafter, und zwar die natürlichen Personen – also in der Regel die Kommanditisten – der Einkommensteuer, die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4 Besteuerung der Einkünfte bei den Kommanditisten

2.1.4.1 Angemessene Gewinnanteile Rz. 501 Die Kommanditisten, soweit es sich um natürliche Personen handelt, unterliegen mit ihren Einkünften aus der Mitunternehmerschaft der Einkommensteuer. Die Höhe der Einkünfte wird, wie weiter oben erläutert, durch die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG ermittelt. Diese Einkünfte stellen für den Gesellschafter, unabhängig ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.7 Gesellschafter einer Spielbank

Rz. 508 Vergütungen bzw. Sonderbetriebseinnahmen, die ein Gesellschafter einer Spielbank in der Rechtsform einer KG erhält, sind durch die Spielbankabgabe abgegolten und gehören damit zu den steuerbefreiten Einkommensteilen.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.3 Sonderbetriebsausgaben

Rz. 496 Jeder einzelne Mitunternehmer, also auch die Komplementär-GmbH, wird einkommensteuerlich (körperschaftsteuerlich) als selbstständiger Gewerbetreibender behandelt. Ausgaben eines Mitunternehmers, die dazu dienen sollen, die Beziehungen des Mitunternehmers zum Gewinn des Gewerbebetriebs in Ordnung zu bringen, die also unmittelbar mit der Erzielung der gewerblichen Eink...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2 Ebene der Komplementär-GmbH

2.2.1 Grundsätzliches zur Besteuerung der Komplementär-GmbH und ihrer Gesellschafter Rz. 510 Im Bereich der Körperschaftsteuer wird das 1976 eingeführte Anrechnungssystem – Anrechnung der gezahlten Körperschaftsteuer auf die individuelle Einkommensteuer der Gesellschafter – seit 2001 durch das System einer definitiven Körperschaftsteuerbelastung ersetzt. Mit dieser Reform der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1 Ermittlung der Einkünfte

2.1.1.1 Behandlung der Geschäftsführergehälter Rz. 440 Die einkommensteuerliche Behandlung der Geschäftsführergehälter richtet sich einmal danach, ob der Geschäftsführer seine Bezüge von der GmbH oder von der GmbH & Co. KG erhält, zum anderen, ob er Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist. Rz. 441 Geschäftsführer ist zugleich Kommanditist Erhält der Geschäftsführer der GmbH, der a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.8 Lebensversicherungsbeiträge zur Absicherung betrieblicher Schulden

Rz. 464 Schließt ein Kommanditist eine Versicherung auf den Lebens- oder Todesfall ab, so sind weder die Versicherungsprämien Betriebsausgaben, noch führen die Versicherungsleistungen zu Betriebseinnahmen, und zwar selbst dann nicht, wenn die Versicherung zur Absicherung betrieblicher Schulden der KG dient und die KG bezugsberechtigt ist.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 502 Die im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung mit zu behandelnde verdeckte Gewinnausschüttung[1] hat aber neben der körperschaftsteuerlichen Seite[2] auch eine die Kommanditisten betreffende einkommensteuerliche Seite. Werden ihre Gewinnanteile fiktiv zugunsten der GmbH gemindert, so ist damit entschieden, dass die GmbH fiktiv mehr hätte erhalten müssen, sie ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.5 Klagebefugnis gegen finanzamtliche Bescheide

Rz. 500 Im Urteil v. 27.5.2004[1] vertritt der BFH folgende Auffassung: (1) § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO, wonach zur Vertretung berufene Geschäftsführer Klage gegen einen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen erheben können, ist dahin zu verstehen, dass die GmbH & Co. KG als Prozessstandschafterin für ihre Gesellschafter und ihrerseits...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.6 Schenkung von KG-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 525 Die Schenkung von KG-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch ist ein Instrument in der Praxis der Unternehmensnachfolge. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand des Erwerbs bei dem bisherigen Rechtsträger Betriebsvermögen war und beim Nießbrauchsberechtigten Betriebsvermögen wird.[1] Hierzu das BMF-Schreiben vom 20.11.2019:[2] Zitat Erfolgt die Übertragung eines Mitunternehm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.4 Entnahme von Wirtschaftsgütern aus dem Gesamthandsvermögen der GmbH & Co. KG

Rz. 504 Zur Frage der Zurechnung des Entnahmegewinns bei Übertragung eines Wirtschaftsguts, z. B. eines Grundstücks auf einen Personengesellschafter, nimmt der BFH im Urteil v. 28.9.1995[1] wie folgt Stellung: „Wird ein Wirtschaftsgut aus dem Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft mit Zustimmung aller Gesellschafter derart entnommen, dass es in das Eigentum nur eines ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.8 Ungetreue Mitunternehmer

Rz. 509 Die mitunternehmerischen Einkünfte des Gesellschafters einer Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG beschränken sich nicht auf den Gewinnanteil und die Vergütungen. Vielmehr gehören dazu alle Einnahmen und Betriebsausgaben, die ihre Veranlassung in der Beteiligung des Steuerpflichtigen an der unternehmerisch tätigen Personengesellschaft haben. Zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.4 Besteuerung des Gewinnanteils aus der GmbH & Co. KG

Rz. 514 Die Komplementär-GmbH unterliegt mit ihrem Gewinnanteil, der in der Regel die Haftungsvergütung und eventuell Sonderbetriebseinnahmen umfasst, wie bei eigenen Gewinnen der definitiven Körperschaftsteuerbelastung von 15 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag.[1] Bei Ausschüttung dieser Gewinnanteile durch die Komplementär-GmbH an ihre Gesellschafter ergeben sich dazu die u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.6 Organschaftsfragen

Rz. 516 Die körperschaftsteuerliche und die gewerbesteuerliche Organschaft haben die gleichen Voraussetzungen: Es muss ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen und die finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft gegeben sein;[1] der Gewinnabführungsvertrag muss im Handelsregister eingetragen sein. Rz. 517 Eine GmbH & Co. KG kann nur dann Organträger sein, wenn sie eine eig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.3 Beirats- und Aufsichtsratsvergütungen

Rz. 455 Bei GmbH & Co. KGen mit einer Vielzahl von Kommanditisten wird häufig ein Beirat oder Aufsichtsrat gebildet.[1] Die steuerliche Behandlung der Vergütungen, die an die Mitglieder des Beirats (Aufsichtsrats) gezahlt werden, hängt davon ab, ob der Aufsichtsrat oder Beirat bei der GmbH & Co. KG oder bei der GmbH gebildet ist und ob die Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglied...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.5 Verdeckte Einlage

Rz. 492 Will ein Kommanditist, der auch Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, durch Einräumung eines überhöhten Gewinnanteils an die GmbH gewährleisten, dass die GmbH von den Möglichkeiten des Verlustabzugs (§ 10d EStG) Gebrauch machen kann, so kann dieser Verzicht des Kommanditisten auf die ihm sonst zustehende Gewinnbeteiligung seinen Gewinnanteil i. S. v. § 15 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.4 Verspätungszuschlag gegen Geschäftsführer bei nicht rechtzeitiger Abgabe der Steuererklärung

Rz. 499 Kommt eine GmbH & Co. KG ihrer Verpflichtung zur rechtzeitigen Abgabe der (Gewinn-)Feststellungserklärung (und der Vermögensaufstellung) nicht nach, so kann das Finanzamt gegen den Geschäftsführer der die Geschäfte der KG führenden GmbH einen Verspätungszuschlag festsetzen.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.3 Verlustabzug, Verlustvortrag

Rz. 503 Zu beachten ist § 15a EStG.[1] Danach "darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der KG weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht. Soweit hiernach der Verlustausgleich ausgeschlossen ist, kann der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.6 Ausländische Kommanditisten

Rz. 507 Sind Ausländer als Kommanditisten beteiligt, so sind auch Auswirkungen aus der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten. Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen die Ausschüttungen jedoch voll der deutschen Besteuerung. Was die Besteuerung von Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG angeht, so ist zu entscheiden, ob die von dem Mitunte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.3 Aktivierung des Gewinnanteils an der GmbH & Co. KG

Rz. 513 In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung hat das FG Düsseldorf[1] zu dem Thema Stellung genommen und entschieden, dass der Gewinnanteil der GmbH aus ihrer Beteiligung als Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG (Beteiligungsgewinn) auf den gemeinsamen Bilanzstichtag zurückzubeziehen ist, sofern beide Gesellschaften auf den gleichen Stichtag bilanzieren und die KG ihre ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.3 Umstrukturierung mehrstöckiger GmbH & Co. KG

Rz. 520 Lauermann/Protzen [1] behandeln die Möglichkeiten einer Umstrukturierung mehrstöckiger Personengesellschafterkonzerne, z. B. die Zusammenführung der A GmbH & Co. KG als Tochtergesellschaft mit der B GmbH & Co. KG als Muttergesellschaft; von folgendem Beispiel gehen sie aus: Praxis-Beispiel Umstrukturierung mehrstöckiger GmbH & Co. KG An der A GmbH & Co. KG sind als Komp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.7 Aktivierung von Dividendenansprüchen aus GmbH-Anteilen

Rz. 463 Ansprüche auf Gewinne (Dividenden) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sind im Allgemeinen erst dann zu aktivieren, wenn ein Gewinnverwendungsbeschluss der Kapitalgesellschaft vorliegt und hierdurch ein verfügbarer Rechtsanspruch auf einen Gewinnanteil in bestimmter Höhe endgültig begründet ist. Dies hat zur Folge, dass der Inhaber der Beteiligung den Gewinnan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.2 Sonderbetriebseinnahmen

Rz. 495 Die den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnenden Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschafter – auch Sondervergütungen genannt – sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Vergütungen, die der Kommanditist von der KG für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat. Auch Vergütungen fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.2 Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

Rz. 512 Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für die Übernahme der Geschäftsführung der KG vor, die von einem Kommanditisten der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erbracht wird, so ist der betreffende Betrag gemäß dem BFH-Urteil v. 28.5.2020, IV R 11/18, DB 2020, 2214 nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.1 Änderung der Beteiligungsverhältnisse

Rz. 518 Zum Beispiel ist M.A. alleiniger Kommanditist der A GmbH & Co. KG, deren Komplementärin die A GmbH ist. M.A. ändert seine Beteiligungsverhältnisse wie folgt: 10 % seiner Kommanditbeteiligung veräußert er an seine Frau F.A. Die verbleibenden 90 % Kommanditanteile bringt er gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in die neu gegründete M.A. GmbH ein; dabei wurde nur ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.5 Miet- und Pachtverträge zwischen Gesellschafter und GmbH & Co. KG bzw. Komplementär-GmbH

Rz. 457 Überlässt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft dieser aufgrund eines Miet- oder Pachtvertrages Wirtschaftsgüter zur Nutzung, so liegt einkommensteuerrechtlich (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG) und gewerbesteuerrechtlich (§ 7 GewStG) keine Vermietung oder Verpachtung durch den Gesellschafter, sondern eine gesellschaftliche Einbringung (Einlage) zur Nutzung (§§ 706, 73...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.1 Besondere Gewinnverteilungsgrundsätze

Rz. 466 Bei der Prüfung der Angemessenheit der Gewinnverteilung einer GmbH & Co. KG sind, wie bereits erwähnt, als wesentliche Faktoren der Arbeitseinsatz, der Kapitaleinsatz und das übernommene Haftungsrisiko zu berücksichtigen. Wie sich die Faktoren im Einzelnen auf den Gewinnanteil auswirken, hat der BFH in seinem Grundsatzurteil v. 15.11.1967[1] dargelegt; die Grundzüge ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.9 Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage

Rz. 465 Es gilt die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise,[1] d. h., Anspruchsberechtigter für die Bildung von Rücklagen nach § 6b EStG ist wieder der Steuerpflichtige. Demzufolge können bei der Personengesellschaft entstandene Veräußerungsgewinne – soweit sie auf den Steuerpflichtigen entfallen – auf Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern im Sonderbetriebsvermögen des ...mehr