Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.2.4 Übergangsregelung: Bildung einer ratierlich aufzulösenden Rücklage (§ 34 Abs 6e S 15 bis 20 KStG idF des JStG 2022)

Tz. 1250 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Ges-Geber räumt in den Fällen, in denen es zu einem sofortigen Ertrag käme den Stpfl die Möglichkeit ein, diesen Ertrag durch Einstellung in eine Rücklage zu neutralisieren. Die Rücklage ist grds in dem Jahr ihrer Bildung und in den neun folgenden Wj mit je 1/10 gewinnerhöhend aufzulösen. Bei bestimmten Vorgängen kommt es jedoch innerh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Altrichter-Herzberg, Auslegungstendenzen der Fin-Verw zu § 4 Abs 4a EStG – Ein Problem für Organschaften, DStR 2019, 31; von Freeden, Der Gewinn nach § 4 Abs 4a S 2 EStG bei einer OT-PersGes, FR 2020, 615. Tz. 1600 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 4 Abs 4a S 1 EStG regelt, dass Schuldzinsen einer PersGes (ggf anteilig) nabzb sind, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. Eine Über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gerlach, Der Höchstbetrag für den Spendenabzug beim OT, DB 1986, 2357; Laudan, Doppelverluste bei OT, DB 1986, 2097; Büttner, vGA bei OG mit EAV, StBp 1988, 30; Groh, Nutzungseinlage, Nutzungsentnahme und Nutzungsausschüttung, DB 1988, 524 und 571; Dötsch/Buyer, Tw-Abschr auf Organbeteiligungen, DB 1991, 10; Wassermeyer, Tw-Abschr bei Organschaft – Systembedingte Folge oder Denkf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2.4 Zuwendungen an Stiftungen im Stadium der Gründung

Tz. 140 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei Stiftungen kann sich das Stadium der Gründung über einen längeren Zeitraum, ggf auch über einen Jahreswechsel, hinziehen. Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung sind das Stiftungsgeschäft und die Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes erforderlich (s § 80 BGB). Nach R 1.1 Abs 4 S 4 KStR 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5 Sinn und Zweck der Regelung des § 15 S 1 Nr 4 KStG

Tz. 96 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 UE erschließt sich der Sinn und Zweck des § 15 S 1 Nr 4 KStG nicht ohne Weiteres: wenn man hinsichtlich des Vorliegens der pers Voraussetzungen für ein begünstigtes Dauerverlustgeschäft auch auf die Verhältnisse bei der OG abstellt (s Tz 95c ff), so könnte diese Entscheidung auch bereits (allein) bei der OG getroffen werden. Dies würde kein H...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Tz. 77 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Einstellung des Geschäftsbetriebs sowie der Eintritt eines anderen schädlichen Ereignisses iSd § 8d Abs 2 S 2 KStG führen grds zum vollständigen Untergang des nach § 8d Abs 1 S 7 KStG zum Schluss des dem schädlichen Ereignis iSd Abs 2 vorangegangenen VZ festgestellten fortführungsgebundenen Verlustvortrags (s BT-Drs 18/10495, 15); vorbeh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Erstmalige Anwendung des § 2 Abs 4 S 1, des § 4 Abs 2 S 2, des § 9 S 3, des § 15 Abs 3 und des § 20 Abs 9 UmwStG idF des WachstumsBG (§ 27 Abs 10 UmwStG)

Tz. 28 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Durch das WachstumsBG wurden § 2 Abs 4 S 1, § 4 Abs 2 S 2, § 9 S 3, § 15 Abs 2 und § 20 Abs 9 UmwStG an die Änderungen bei der Zinsschranke angepasst, soweit diese für das UmwStG relevant sind. Hierbei handelt es sich um die Regelungen, die die Verlustnutzung bzw den Verlustübergang iRe Umwandlung betreffen. Diese Regelungen wurden um den EBI...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Rechtsentwicklung

Tz. 675 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG ist durch das WachstumschancenG v 27.03.2024 aufgehoben worden. Die Aufhebung gilt nach § 34 Abs 1 KStG idF des Kreditzweitmarktförderungs-Ges ab dem VZ 2024. Nach der Ges-Begründung (s BT-Drs 20/9396, 30) besteht aufgrund der Einführung des § 4k Abs 4 EStG kein Bedarf mehr für die nur für Organschaften geltende Sond...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.4.3 Kapitalherabsetzung und Kapitalzurückzahlung

Tz. 46 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Veräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG in Bezug auf eine "Sperrfristverletzung" gleichgestellt ist eine gesellschaftsrechtliche Kap-Herabsetzung (s §§ 222–228, 229–236 AktG und §§ 58, 58a GmbHG; bei Ausl-Gesellschaften gilt das ausl HR; s Stangl, in R/H/vL, 3. Aufl, § 22 UmwStG Rn 358) bei der Gesellschaft, an der die maßgebenden Anteile ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Vorbehaltlich der Sondervorschriften des § 35 KStG (Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen in dem in Art 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet) regelt § 34 KStG abschließend, welche Vorschriften des KStG ab welchem Zeitpunkt oder welchem VZ erstmals anzuwenden bzw nicht mehr anzuwenden sind. Die Vorschrift wird dann geändert, wenn einz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.1 Allgemeines

Tz. 180 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits ausgeführt (s Tz 112), wurden durch das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts mit Geltung ab dem VZ 2012 die früher in § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG enthaltenen ansässigkeitsbegründenden Merkmale (unbeschr stpfl; Geschäftsleitung im Inl) gestrichen; ebenso ist § 18 KStG wegg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.1.1 Allgemeines

Tz. 1161 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 S 1 KStG idFd JStG 2008 ist für Minder- und Mehrabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, in der St-Bil des OT ein besonderer aktiver oder passiver AP iHd Betrags zu bilden, der dem Verhältnis des OT am Nenn-Kap der OG entspricht. Nach § 14 Abs 4 S 2–4 KStG idFd JStG 2008 sind die besonderen AP im Zeitp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Pyszka, Kstliche Organschaft bei einer OG mit BetrSt oder Beteiligungen an PersGes im Ausl: Überlegungen zum Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO), IStR 1998, 333; Micker, Europarechtswidrigkeit der Organschaftsbesteuerung im KSt- und GewSt-Recht? DB 2003, 2734; Milatz/Schäfers, Ausgliederung im Gemeinnützigkeitssektor am Bsp von Krankenhäusern – Können BgA oder gemeinnützige Kö ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.8 Kombinierter Anwendungsfall des § 14 Abs 3 und 4 KStG

Tz. 1518 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Beispiel: Beginn der Organschaft am 01.01.02. Eine stliche Außenprüfung erkennt bei einem von der TG am 10.01.01 angeschafften abnutzbaren Anlagegut (AK: 500 TEUR) im Jahr 01 die geltend gemachte Abschr nur partiell an, weil sie statt der von dem Unternehmen zu Grunde gelegten Nutzungsdauer von 10 Jahren eine solche von 15 Jahren unterstel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Art des Nachweises (Form, Inhalt und Empfänger)

Tz. 90 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 An die Form des Nachw werden keine Voraussetzungen in § 22 Abs 3 UmwStG getroffen (die Fin-Verw verlangt allerdings eine "schriftliche" Erklärung, s Schr des BMF v 04.09.2007, BStBl I 2007, 698 unter Nr 2, ebenso ab 01.01.2012 s UmwSt-Erl 2011 Rn 22.30; was angesichts der Rechtsfolgen eines fehlenden Nachw schon aus Sicherheitsgründen anzurat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.1 Allgemeines

Tz. 1003 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 14 Abs 3 S 1 KStG gelten Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, stlich als GA der OG an den OT. Die OG hat KapSt einzubehalten (s Tz 1009); zusätzlich fällt SolZ an. Eine in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehrabführung stellt auch eine Leistung iSd § 38 Abs 1 S 3 KStG dar (s Beschl des BFH v 06.0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Zum Begriff des Geschäftsbetriebs

Tz. 34 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach der Definition des § 8d Abs 1 S 3 KStG umfasst ein Geschäftsbetrieb die von einer einheitlichen Gewinnerzielungsabsicht getragenen, nachhaltigen, sich gegenseitig ergänzenden und fördernden Betätigungen der Kö und bestimmt sich nach qualitativen Merkmalen in einer Gesamtbetrachtung. § 8d Abs 1 S 4 KStG führt ergänzend dazu aus, dass qua...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Bedeutung des § 1a KStG

Tz. 3 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Neben dem Optionsmodell gibt es für Personenunternehmen bereits die folgenden Regelungen, die ebenfalls einer sog rechtsformneutralen Besteuerung dienen sollen (s Schiffers/Jacobsen, DStZ 2021, 348, 350): Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne nach § 34a EStG, Anrechnung der GewSt auf die ESt nach § 35 EStG sowie Möglichkeit des Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.6 Geltendmachung der Haftung

Tz. 284 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Erl eines Haftungsbescheides ist eine Ermessensentsch. Liegen die ges Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme nach § 9 Abs 3 S 2 KStG vor, wozu auch gehört, dass der Zuwendende wegen des insoweit bestehenden Vertrauensschutzes nicht in Anspruch genommen werden kann, so reduziert sich das Ermessen der Verw, einen Haftungsbeschei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Vorrangige Verwendung des Einlagekontos für eine Kapitalerhöhung aus Rücklagen (§ 28 Abs 1 S 1 KStG)

Tz. 26 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Während das HR der Kap-Ges die Entsch darüber überlässt, ob sie die Finanzierung einer Nennkap-Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln aus der Kapital- oder aus den Gewinnrücklagen finanziert, fingiert das StR deren vorrangige Finanzierung aus dem stlichen Einlagekonto, welches unter Umständen mit der Kap-Rücklage übereinstimmt. Wird das Nennkap de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.2.1 Allgemeines

Tz. 1195 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 34 Abs 6e S 7 KStG idF des JStG 2022 sind noch bestehende AP für organschaftliche Minder- und Mehrabführungen in dem Wj aufzulösen, das nach dem 31.12.2021 endet, und zwar zum Schluss des nach dem 31.12.2021 endenden Wj (glA s Liedgens, DB 2021, 2859, 2862). Mit dem JStG 2022 hat der Ges-Geber den § 34 Abs 6e S 7 KStG neu gefasst un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Mehrheit der Stimmrechte

Tz. 249 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Finanzielle Eingliederung bedeutet nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 KStG, dass der OT an der OG in einem solchen Maße beteiligt sein muss, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der OG zusteht. Hiernach ist zunächst Voraussetzung, dass der OT an der OG beteiligt ist. Die Stimmrechte müssen dem OT selbst zuzurechnen sein; die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.2.1 Unrichtigkeit der Zuwendungsbestätigung

Tz. 263 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unrichtig ist eine Zuwendungsbestätigung, deren Inhalt nicht der objektiven Sach- und Rechtslage entspr. Die Unrichtigkeit bezieht sich auf die Angaben, die für den Abzug wes sind, insbes also auf die Höhe des zugewendeten Betrags, den beabsichtigten Verwendungszweck und den st-begünstigten Status der empfangenden Kö. Eine Zuwendungsbestätig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Zusammenrechnung unmittelbarer und mittelbarer Beteiligungen

Tz. 277 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 KStG sind mittelbare Beteiligungen zu berücksichtigen, wenn die Beteiligung an jeder vermittelnden Gesellschaft die Mehrheit der Stimmrechte gewährt. Die Auff von Neu (EStB-Sonderheft zum StSenkG, 2000, 34), wonach bei mehreren vermittelnden Gesellschaften nur bezüglich der obersten eine Stimmrechtsmehrheit gege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.4.2 Sperrfristverhaftete "beruhende Anteile" auf Antrag (Billigkeitsregelung des UmwSt-Erlasses)

Tz. 15b Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Von Ges wegen entstehen sperrfristverhaftete "beruhende Anteile" aus einer Weitereinbringung originär oder derivativ sperrfristverhafteter Anteile gem § 20 Abs 1, § 21 Abs 1 S 2 UmwStG zum Bw (s Tz 15). Diese Vorgänge werden nämlich als für Zwecke des § 22 Abs 1 und 2 UmwStG "unschädliche" Anteilsübertragungen angesehen (s Tz 33, 41 und 42)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Wesentliche Definitionen für das UmwStG

Tz. 201 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 1 Abs 5 UmwStG enthält einige für das UmwStG wichtige Definitionen. Dies sind Tz. 202 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die FRL wird als R des Rates v 23.07.1990 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1 Einbringungsgeborene Anteile aus Alteinbringungen originär nicht sperrfristverhaftet nach § 22 UmwStG

Tz. 24 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die "Fälle einer Sacheinlage", auf die im Klammerzusatz in § 22 Abs 1 S 1 UmwStG Bezug genommen wird ("§ 20 Abs 2 S 2"), sind nur Einbringungsvorgänge unter Anwendung des UmwStG idF ab SEStEG (s § 27 Abs 1 UmwStG). Folglich können nur solche einbringungsbedingt erworbenen Anteile zum sachlichen Anwendungsbereich des § 22 UmwStG rechnen, die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Gewerbesteuer

Tz. 67 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Gehörten die veräußerten Anteile aus einer Sacheinlage iSd § 20 UmwStG zum BV des Gew einer natürlichen Pers, stellt sich die Frage der GewSt-Pflicht des VG. Der sich nach den estlichen Gewinnermittlungsvorschriften ergebende VG gehört grds zum Gewerbeertrag gem § 7 S 1 GewStG, wenn dieser nicht in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.4 Ausschüttungssperre nach § 253 Abs 6 HGB

Tz. 404 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 253 Abs 2 S 1 HGB idF des ÄndG v 11.03.2016 (BGBl I 2016, 396, 408) ist bei Pensionsrückstellungen für die Abzinsung vom durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn (bisher: sieben) Geschäftsjahre auszugehen. Nach § 253 Abs 6 S 1 HGB nF ist der Unterschiedsbetrag der Rückstellung, der sich aus der Umstellung von 7 auf 10 Jahre ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.4 Die steuerliche Fachliteratur zur transparenten oder intransparenten Besteuerung

Tz. 42d Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Dem ggü wird in der stlichen Fachlit ganz überwiegend die "transparente Besteuerung des phG" nach der oa Lösungsalt 2 (s Tz 42a) favorisiert. IdS s Gosch (in Gosch, KStG, 4. Aufl, § 8b Rn. 521a); s Stapperfend ua (in H/H/R, EStG, § 15 Rn 905); s Frotscher (in F/D, KStG, § 8b Rn 562); s Halasz/Kloster/Kloster (GmbHR 2002, 77, 89); s Kollruss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.3 Einlage/Entnahme (inkl. Entstrickung) der Anteile

Tz. 28a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Einlage Die Einlage der sperrfristverhafteten Anteile in das BV eines Einzelunternehmens ist schon mangels Rechtsträgerwechsels keine Veräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG (s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 22 UmwStG Rn 34). Ebenso löst die Einlage der Anteile aus dem PV in das Gesamthandsvermögens einer MU-Schaft (zum Begriff der Einlage s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen

Tz. 89 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten vor allem für grenzüberschreitende Umwandlungen der og Art sind derzeit erst im begrenzten Umfang gegeben. § 1 Abs 1 UmwG begrenzt den Anwendungsbereich des Gesetzes nur auf Rechtsträger mit Sitz im Inl und sieht in §§ 122a ff UmwG nur die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kap-Ges vor. Allerding...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Rechtsentwicklung

Tz. 13 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erwähnt, wurde § 7a KStG aF mit Wirkung ab dem VZ 1977 iRd Wechsels vom früheren sog klassischen KSt-System zum System eines Vollanrechnungsverfahrens durch die §§ 14–18 KStG 1977 ersetzt (s KSt-RefG v 31.08.1976, BGBl I 1976, 2597). Tz. 14 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das StÄndG 1992 v 25.02.1992 (BGBl I 1992, 297) ergab sich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2 Rückwirkende Versteuerung eines Einbringungsgewinns bei fehlendem Nachweis

Tz. 92 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Legt der Nachw-Verpflichtete (s Tz 89 und s Tz 98a) bis zum 31.05. eines Jahres (s Tz 91) den Nachw nicht dem (zuständigen) FA (s Tz 90) vor, "gelten die Anteile iSd des Abs 1 oder des Abs 2 an dem Tag, der dem Einbringungszeitpunkt folgt oder der in den Folgejahren diesem Kalendertag entspr, als veräußert" (s § 22 Abs 3 S 2 UmwStG). Hier sin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Fünfjährige Mindestdauer auch für andere Organschaftsvoraussetzungen?

Tz. 666 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Der Ges-Wortlaut des § 14 Abs 1 KStG lässt in Teilbereichen offen, über welchen Zeitraum hinweg die vd Voraussetzungen für die stliche Anerkennung der Organschaft vorliegen müssen. Äußerungen dazu finden sich lediglich in § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 KStG (die finanzielle Eingliederung muss durchgängig während des gesamten Wj der OG gegeben sein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos der optierenden Gesellschaft (§ 1a Abs 2 S 4 KStG)

Tz. 94 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 1a Abs 2 S 4 KStG wird das im Einbringungszeitpunkt in der St-Bil auszuweisende EK (der Pers-Ges) auf dem stlichen Einlagekonto der optierenden Gesellschaft erfasst. Wegen der grds Verpflichtung zur Führung eines stlichen Einlagekontos s Tz 56ff. Wegen der erforderlichen Abgabe einer Feststellungserklärung zum Einbringungszeitpunkt s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Rückwirkender Einbringungsgewinn II (Entstehung und Ermittlung)

Tz. 78 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Veräußerung der eingebrachten Anteile durch die Übernehmerin iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG oder die Verwirklichung des gleichgestellten Ereignisses iSd § 22 Abs 2 S 6 UmwStG innerhalb der Sperrfrist (zum Tatbestand s Tz 70 und s Tz 71, 71a) oder die Nichterbringung des Nachw iSd § 22 Abs 3 UmwStG (s Tz 92) lösen zwingend und unwiderlegbar ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.7.3 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 238 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das StVergAbG wurde § 14 Abs 2 KStG gestrichen. Damit hat der Ges-Geber die stliche Anerkennung der sog Mehrmütterorganschaft mit Wirkung ab dem VZ 2003 abgeschafft. Dazu im Einzelnen s Rödder/Schumacher (DStR 2003, 805), s Korn/Strahl (KÖSDI 5/2003, 13 714, 13 719) und s Dötsch/Pung (DB 2003, 1970). Die Abschaffung der Mehrmütterorgan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Steuerbefreiung für bestimmte öffentlich-rechtliche Kreditanstalten und Kreditinstitute (§ 34 Abs 3 KStG)

Tz. 8 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 34 Abs 3 KStG wurde durch das Kroatien-StAnpG neu gefasst. Er regelte bis dahin ua die zeitliche Anwendung der StBefreiung gem § 5 Abs 1 Nr 2 KStG für die "Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt". Da die "Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt" zum 01.08.2013 in die "Hamburgische Investitions- und Förderbank" umbenannt wurde, stellt § 34 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Regelungsinhalt

Tz. 94 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 22 Abs 4 UmwStG betrifft nur die stliche Behandlung des Gewinns aus der (tats) Veräußerung von "sperrfristverhafteten" Anteilen iSd § 22 Abs 1 UmwStG, wenn Einbringender und zugleich AE der erhaltenen Anteile eine jur Pers d öff Rechts ist. Die Regelung ist daher die einzige Bestimmung des § 22 UmwStG, die die Besteuerung des Gewinns aus d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.4 Veräußerung (Fiktion) bei Körperschaften wegen Beschränkung des inländischen Besteuerungsrechts an den Anteilen (§ 12 Abs 1 KStG)

Tz. 28b Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Bei einer einbringenden Kö stellt sich die Frage, ob die fiktive Veräußerung hinsichtlich der im BV der Kö befindlichen sperrfristverhafteten Anteile iSd § 12 Abs 1 S 1 KStG eine schädliche Verfügung gem § 22 Abs 1 S 1 UmwStG darstellt. Diese Frage kann nicht bloß unter Hinw auf die fehlenden Tatbestandsmerkmale einer tats Veräußerung (s Tz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Zwangsweise Rückoption bei Wegfall der Voraussetzungen des § 1a Abs 1 KStG (§ 1a Abs 4 S 4 KStG)

Tz. 144 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 1a Abs 4 S 4 KStG endet die Option kraft Ges, wenn die Voraussetzungen des § 1a Abs 1 KStG entfallen. Dabei sind folgende Fälle denkbar (s auch Rn 91 des Schr des BMF v 10.11.2021, BStBl I 2021, 2212): Die Pers-Ges ist keine Personenhandelsgesellschaft (s Tz 26) mehr. Dies kann zB Folge einer Umwandlung (zB Formwechsel einer Personenha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16 Verlängerung des Rückwirkungszeitraums nach § 9 S 3 bzw § 20 Abs 6 S 1 und 3 UmwStG gem § 27 Abs 15 UmwStG idF des Corona-Steuerhilfegesetzes

Tz. 37 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch Art 3 des Corona-St-HilfeGes wurde dem § 27 UmwStG der Abs 15 angefügt. Gem § 27 Abs 15 S 1 UmwStG wird der jeweilige achtmonatige Rückwirkungszeitraum des § 9 S 3 bzw des § 20 Abs 6 S 1 und 3 UmwStG auf 12 Monate verlängert. Voraussetzung ist, dass die Anmeldung zur Eintragung oder der Abschluss des Einbringungsvertrages im Jahr 2020 e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Erwerb eigener Anteile

Tz. 102 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einer Kap-Ges stehen aus den eigenen Anteilen keine Rechte zu (zB s § 71b AktG). Der Erwerb eigener Anteile ist ein gesellschaftsrechtlicher Vorgang im Gewand eines kaufrechtlichen Vertrags (s Weckerle, FS Fischer [2011], 579, 581) unter Verweis auf Lutter/Hommelhoff (GmbHG, 20. Aufl, § 33 Rn 1). Wirtsch betrachtet handelt es sich bei dem E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Keine schädliche Veräußerung bei fehlender Wertverschiebung

Tz. 9 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Findet wegen Nichterfüllung der Fünfjahresfrist durch die Spaltung eine Veräußerung iSv § 15 Abs 2 S 2 UmwStG statt, so führt dies gleichwohl nicht stets zu einer zwingenden Gewinnrealisierung. Der Ges-Geber hat die Rechtsfolgen durch eine ergänzende Regelung in § 15 Abs 2 S 6 UmwStG entsch eingeschr. Danach führt eine Spaltung einer Kö, an d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.1.2 Erwerb eigener GmbH-Anteile

Tz. 111 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Erwerb eigener Anteile durch eine GmbH unterliegt nach § 33 GmbHG hr-lichen Beschränkungen. Eine GmbH darf nur solche Anteile erwerben, auf welche die Einlagen vollständig geleistet wurden. Ferner muss die Kaufpreiszahlung aus dem über den Betrag des Stamm-Kap hinaus vorhandenen Vermögen erfolgen können. Tz. 112 Stand: EL 109 – ET: 03/20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.2 Sonderausweis bei ausländischen Körperschaften

Tz. 55 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Auch in einem ausl EU-/EWR-Staat unbeschr stpfl Kö können bei Vorliegen der in § 27 Abs 8 KStG genannten Voraussetzungen eine Einlagenrückgewähr erbringen, wobei für die Ermittlung der stfreien Einlagenrückgewähr § 27 Abs 1–6 und die §§ 28, 29 KStG entspr anzuwenden sind (dazu ausführlich s § 27 KStG Tz 262ff). Bei diesen EU-/EWR-ausl Kö ist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.1 Allgemeines

Tz. 165 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 9 und S 10 KStG sind abzb Zuwendungen, die die Höchstbeträge nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 1 KStG überschreiten, iRd Höchstbeträge in den folgenden VZ abzuziehen. § 10d Abs 4 EStG gilt entspr. Hiernach sind alle Zuwendungen, die im Jahr der Zuwendung die Höchstbeträge (s Tz 154) überschreiten, unabhängig von der Höhe der Einzel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Einschränkungen nach § 8d Abs 1 S 1 KStG

Tz. 14 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Wie bereits ausgeführt (s Tz 9), setzt die Verlustrettung nach § 8d KStG nach seinem Abs 1 S 1 kumulativ voraus, dass die Verlust-Kö seit ihrer Gründung oder zumindest seit dem Beginn des dritten vorangegangenen VZ "ausschl denselben Geschäftsbetrieb unterhält" (s Tz 14b und s Tz 38ff) und "in diesem Zeitraum bis zum Schluss des VZ des schädli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3 Die vermittelnde Gesellschaft ist nicht organschaftstauglich

Tz. 270 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Es stellt sich die Frage, ob die vorstehend erläuterten Grundsätze auch gelten, wenn PersGes oder ausl Gesellschaften in der Beteiligungskette als Zwischenglieder auftreten. Ein solches Zwischenglied könnte deshalb zur Unterbrechung einer Beteiligungskette führen, weil es nicht OG sein kann (s Tz 75ff). Demgegenüber hat der BFH (s Urt des B...mehr