Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 404 BGB – Einwendungen des Schuldners.

Gesetzestext Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger die Einwendungen entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung der Forderung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren. A. Bedeutung. Rn 1 Die Vorschrift bezweckt den Schutz der Interessen des Schuldners, da der Gläubigerwechsel ohne seine Mitwirkung vollzogen wird. Sie ist zugleich Ausfluss des Grundsatzes, dass die Identi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 497 BGB – Verzug des Darlehensnehmers.

Gesetzestext (1) 1Soweit der Darlehensnehmer mit Zahlungen, die er auf Grund des Verbraucherdarlehensvertrags schuldet, in Verzug kommt, hat er den geschuldeten Betrag nach § 288 Absatz 1 zu verzinsen. 2Im Einzelfall kann der Darlehensgeber einen höheren oder der Darlehensnehmer einen niedrigeren Schaden nachweisen. (2) 1Die nach Eintritt des Verzugs anfallenden Zinsen sind a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 9 ROM II – Arbeitskampfmaßnahmen.

Gesetzestext Unbeschadet des Artikels 4 Absatz 2 ist auf außervertragliche Schuldverhältnisse in Bezug auf die Haftung einer Person in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber oder der Organisationen, die deren berufliche Interessen vertreten, für Schäden, die aus bevorstehenden oder durchgeführten Arbeitskampfmaßnahmen entstanden sind, das Recht des Staates anzuw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2121 BGB – Verzeichnis der Erbschaftsgegenstände.

Gesetzestext (1) 1Der Vorerbe hat dem Nacherben auf Verlangen ein Verzeichnis der zur Erbschaft gehörenden Gegenstände mitzuteilen. 2Das Verzeichnis ist mit der Angabe des Tages der Aufnahme zu versehen und von dem Vorerben zu unterzeichnen; der Vorerbe hat auf Verlangen die Unterzeichnung öffentlich beglaubigen zu lassen. (2) Der Nacherbe kann verlangen, dass er bei der Aufn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 554 BGB – Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz.

Gesetzestext (1) 1Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen. 2Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 8 ROM II – Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums.

Gesetzestext (1) Auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums ist das Recht des Staates anzuwenden, für den der Schutz beansprucht wird. (2) Bei außervertraglichen Schuldverhältnissen aus einer Verletzung von gemeinschaftsweit einheitlichen Rechten des geistigen Eigentums ist auf Fragen, die nicht unter den einschlägigen Re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2003 BGB – Amtliche Aufnahme des Inventars.

Gesetzestext (1) 1Die amtliche Aufnahme des Inventars erfolgt auf Antrag des Erben durch einen vom Nachlassgericht beauftragten Notar. 2Durch die Stellung des Antrags wird die Inventarfrist gewahrt. (2) Der Erbe ist verpflichtet, die zur Aufnahme des Inventars erforderliche Auskunft zu erteilen. (3) Das Inventar ist von dem Notar bei dem Nachlassgericht einzureichen. A. Allgeme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Art 7 ROM I – Versicherungsverträge.

Gesetzestext (1) Dieser Artikel gilt für Verträge nach Absatz 2, unabhängig davon, ob das gedeckte Risiko in einem Mitgliedstaat belegen ist, und für alle anderen Versicherungsverträge, durch die Risiken gedeckt werden, die im Gebiet der Mitgliedstaaten belegen sind. Er gilt nicht für Rückversicherungsverträge. (2) Versicherungsverträge, die Großrisiken im Sinne von Artikel 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 15 AGG – Entschädigung und Schadensersatz.

Gesetzestext (1) 1Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. 2Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (2) 1Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der oder die Beschäftigte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. 2D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 736b BGB – Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Liquidatoren

Gesetzestext (1) Mit der Auflösung der Gesellschaft erlischt die einem Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag übertragene Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung. Diese Befugnis steht von der Auflösung an allen Liquidatoren gemeinsam zu. (2) Die bisherige Befugnis eines Gesellschafters zur Geschäftsführung und, sofern die Gesellschaft nicht im Gesellschaftsregister einge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2035 BGB – Vorkaufsrecht gegenüber dem Käufer.

Gesetzestext (1) 1Ist der verkaufte Anteil auf den Käufer übertragen, so können die Miterben das ihnen nach § 2034 dem Verkäufer gegenüber zustehende Vorkaufsrecht dem Käufer gegenüber ausüben. 2Dem Verkäufer gegenüber erlischt das Vorkaufsrecht mit der Übertragung des Anteils. (2) Der Verkäufer hat die Miterben von der Übertragung unverzüglich zu benachrichtigen. A. Allgemein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2002 BGB – Aufnahme des Inventars durch den Erben.

Gesetzestext Der Erbe muss zu der Aufnahme des Inventars eine zuständige Behörde oder einen zuständigen Beamten oder Notar zuziehen. A. Allgemeines. Rn 1 Ein allein vom Erben aufgenommenes Inventar ist wirkungslos (MüKo/Küpper § 2002 Rz 1), da die amtliche Mitwirkung sicherstellen soll, dass das Inventar eine brauchbare Grundlage zur Beurteilung des Nachlassbestandes darstellt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 989 BGB – Schadensersatz nach Rechtshängigkeit.

Gesetzestext Der Besitzer ist von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an dem Eigentümer für den Schaden verantwortlich, der dadurch entsteht, dass infolge seines Verschuldens die Sache verschlechtert wird, untergeht oder aus einem anderen Grunde von ihm nicht herausgegeben werden kann. A. Regelungsinhalt. Rn 1 Eine weitere Schutzbestimmung des redlichen Besitzers stellt § 989 da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 859 BGB – Selbsthilfe des Besitzers.

Gesetzestext (1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren. (2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen. (3) Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 312f BGB – Abschriften und Bestätigungen.

Gesetzestext (1) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher alsbald auf Papier zur Verfügung zu stellenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 655d BGB – Nebenentgelte.

Gesetzestext 1Der Darlehensvermittler darf für Leistungen, die mit der Vermittlung des Verbraucherdarlehensvertrags oder dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags zusammenhängen, außer der Vergütung nach § 655c Satz 1 sowie eines gegebenenfalls vereinbarten Entgelts für Beratungsleistungen nicht vereinbaren. 2Jedoch kann vereinbart werden,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651g BGB – Erhebliche Vertragsänderungen.

Gesetzestext (1) Übersteigt die im Vertrag nach § 651f Absatz 1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 Prozent des Reisepreises, kann der Reiseveranstalter sie nicht einseitig vornehmen. Er kann dem Reisenden jedoch eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 590 BGB – Änderung der landwirtschaftlichen Bestimmung oder der bisherigen Nutzung.

Gesetzestext (1) Der Pächter darf die landwirtschaftliche Bestimmung der Pachtsache nur mit vorheriger Erlaubnis des Verpächters ändern. (2) 1Zur Änderung der bisherigen Nutzung der Pachtsache ist die vorherige Erlaubnis des Verpächters nur dann erforderlich, wenn durch die Änderung die Art der Nutzung über die Pachtzeit hinaus beeinflusst wird. 2Der Pächter darf Gebäude nur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 536 BGB – Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln.

Gesetzestext (1) 1Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. 2Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 9 EGBGB – Todeserklärung.

Gesetzestext 1Die Todeserklärung, die Feststellung des Todes und des Todeszeitpunkts sowie Lebens- und Todesvermutungen unterliegen dem Recht des Staates, dem der Verschollene in dem letzten Zeitpunkt angehörte, in dem er nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat. 2War der Verschollene in diesem Zeitpunkt Angehöriger eines fremden Staates, so kann er nach deutschem Re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 435 BGB – Rechtsmangel.

Gesetzestext 1Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können. 2Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht eingetragen ist, das nicht besteht. A. Grundsätzliches. I. Bedeutung. Rn 1 Rechtsmängel treten primär bei Grundstücksgeschäften auf, b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 1 WEG – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext (1) Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann an Wohnun gen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes das Teileigentum begründet werden. (2) Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. (3) Teileigentum ist das Sondereigentum an ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 556a BGB – Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten.

Gesetzestext (1) 1Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. 2Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor § 1297 BGB

A. Allgemeines. Rn 1 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft, häufig auch als faktische Lebensgemeinschaft bezeichnet (vgl Grziwotz FamRZ 09, 750; Staud/Löhnig Anh zu §§ 1297 ff Rz 11 ff) wird von der Rspr definiert als Beziehung zweier Menschen, die auf unbestimmte Dauer angelegt ist, sich durch innere Bindungen der Partner zueinander auszeichnet und neben sich keine weiteren L...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 380 BGB – Nachweis der Empfangsberechtigung.

Gesetzestext Soweit nach den für die Hinterlegungsstelle geltenden Bestimmungen zum Nachweis der Empfangsberechtigung des Gläubigers eine diese Berechtigung anerkennende Erklärung des Schuldners erforderlich oder genügend ist, kann der Gläubiger von dem Schuldner die Abgabe der Erklärung unter denselben Voraussetzungen verlangen, unter denen er die Leistung zu fordern berech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 926 BGB – Zubehör des Grundstücks.

Gesetzestext (1) 1Sind der Veräußerer und der Erwerber darüber einig, dass sich die Veräußerung auf das Zubehör des Grundstücks erstrecken soll, so erlangt der Erwerber mit dem Eigentum an dem Grundstück auch das Eigentum an den zur Zeit des Erwerbs vorhandenen Zubehörstücken, soweit sie dem Veräußerer gehören. 2Im Zweifel ist anzunehmen, dass sich die Veräußerung auf das Zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 41 EGBGB – Wesentlich engere Verbindung.

Gesetzestext (1) Besteht mit dem Recht eines Staates eine wesentlich engere Verbindung als mit dem Recht, das nach den Artikeln 38 bis 40 Abs. 2 maßgebend wäre, so ist jenes Recht anzuwenden. (2) Eine wesentlich engere Verbindung kann sich insbesondere ergebenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 193 BGB – Sonn- und Feiertag; Sonnabend.

Gesetzestext Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2082 BGB – Anfechtungsfrist.

Gesetzestext (1) Die Anfechtung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen. (2) 1Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt. 2Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210, 211 entsprechende Anwendung. (3) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit dem Erbfall 30...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 33 WEG – Inhalt des Dauerwohnrechts.

Gesetzestext (1) 1Das Dauerwohnrecht ist veräußerlich und vererblich. 2Es kann nicht unter einer Bedingung bestellt werden. (2) Auf das Dauerwohnrecht sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Vorschriften des § 14 entsprechend anzuwenden. (3) Der Berechtigte kann die zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes und Grunds...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1310 BGB – Zuständigkeit des Standesbeamten, Heilung fehlerhafter Ehen.

Gesetzestext (1) 1Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. 2Der Standesbeamte darf seine Mitwirkung an der Eheschließung nicht verweigern, wenn die Voraussetzungen der Eheschließung vorliegen. 3Der Standesbeamte muss seine Mitwirkung verweigern, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 214 BGB – Wirkung der Verjährung.

Gesetzestext (1) Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern. (2) 1Das zur Befriedigung eines verjährten Anspruchs Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, auch wenn in Unkenntnis der Verjährung geleistet worden ist. 2Das Gleiche gilt von einem vertragsmäßigen Anerkenntnis sowie einer Sicherheitsleistung des Schuldners. A. Leistun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1936 BGB – Gesetzliches Erbrecht des Staates.

Gesetzestext (1) 1Ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. 2Im Übrigen erbt der Bund. A. Allgemeines. Rn 1 Der Staat erbt nur bei einem Feststellungsbeschlu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1009 BGB – Belastung zugunsten eines Miteigentümers.

Gesetzestext (1) Die gemeinschaftliche Sache kann auch zu Gunsten eines Miteigentümers belastet werden. (2) Die Belastung eines gemeinschaftlichen Grundstücks zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks sowie die Belastung eines anderen Grundstücks zu Gunsten der jeweiligen Eigentümer des gemeinschaftlichen Grundstücks wird nicht dadurch ausgeschlossen, da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 470 BGB – Verkauf an gesetzlichen Erben.

Gesetzestext Das Vorkaufsrecht erstreckt sich im Zweifel nicht auf einen Verkauf, der mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht an einen gesetzlichen Erben erfolgt. A. Zweck. Rn 1 § 470 dient als Auslegungsregel dem Erhalt des Familienvermögens (BGH NJW 87, 890, 891f [BGH 25.09.1986 - II ZR 272/85]). B. Verkauf an gesetzliche Erben. Rn 2 Privilegiert ist nur der Verkauf an die ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 553 BGB – Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte.

Gesetzestext (1) 1Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. 2Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 360 BGB – Zusammenhängende Verträge.

Gesetzestext (1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen und liegen die Voraussetzungen für einen verbundenen Vertrag nicht vor, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines damit zusammenhängenden Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. Auf die Rückabwicklung des zusammenhängenden Vertrag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 248 BGB – Zinseszinsen.

Gesetzestext (1) Eine im Voraus getroffene Vereinbarung, dass fällige Zinsen wieder Zinsen tragen sollen, ist nichtig. (2) 1Sparkassen, Kreditanstalten und Inhaber von Bankgeschäften können im Voraus vereinbaren, dass nicht erhobene Zinsen von Einlagen als neue verzinsliche Einlagen gelten sollen. 2Kreditanstalten, die berechtigt sind, für den Betrag der von ihnen gewährten D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 32 WEG – Voraussetzungen der Eintragung.

Gesetzestext (1) Das Dauerwohnrecht soll nur bestellt werden, wenn die Wohnung in sich abgeschlossen ist. (2) 1Zur näheren Bezeichnung des Gegenstandes und des Inhalts des Dauerwohnrechts kann auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden. 2Der Eintragungsbewilligung sind als Anlagen beizufügen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2314 BGB – Auskunftspflicht des Erben.

Gesetzestext (1) 1Ist der Pflichtteilsberechtigte nicht Erbe, so hat ihm der Erbe auf Verlangen über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen. 2Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, dass er bei der Aufnahme des ihm nach § 260 vorzulegenden Verzeichnisses der Nachlassgegenstände zugezogen und dass der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt wird. 3Er kann auch ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 46 EGBGB – Wesentlich engere Verbindung.

Gesetzestext Besteht mit dem Recht eines Staates eine wesentlich engere Verbindung als mit dem Recht, das nach den Artikeln 43 und 45 maßgebend wäre, so ist jenes Recht anzuwenden. A. Normzweck und Anwendungsbereich. Rn 1 Art 46 sieht eine Ausweichklausel für die sachenrechtlichen Anknüpfungen nach Art 43 und 45 vor, die teleologische Abweichungen im Einzelfall und hierdurch d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1748 BGB – Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils.

Gesetzestext (1) 1Das Familiengericht hat auf Antrag des Kindes die Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen, wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde. 2Die Einwilligu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 269 BGB – Leistungsort.

Gesetzestext (1) Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, so hat die Leistung an dem Orte zu erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte. (2) Ist die Verbindlichkeit im Gewerbebetrieb des Schuldners entstanden, so tritt, wen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1074 BGB – Nießbrauch an einer Forderung; Kündigung und Einziehung.

Gesetzestext 1Der Nießbraucher einer Forderung ist zur Einziehung der Forderung und, wenn die Fälligkeit von einer Kündigung des Gläubigers abhängt, zur Kündigung berechtigt. 2Er hat für die ordnungsmäßige Einziehung zu sorgen. 3Zu anderen Verfügungen über die Forderung ist er nicht berechtigt. A. Anwendungsbereich. Rn 1 Die Norm befasst sich nur mit unverzinslichen Forderunge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1630 BGB – Elterliche Sorge bei Pflegerbestellung oder Familienpflege.

Gesetzestext (1) Die elterliche Sorge erstreckt sich nicht auf Angelegenheiten des Kindes, für die ein Pfleger bestellt ist. (2) Steht die Personensorge oder die Vermögenssorge einem Pfleger zu, so entscheidet das Familiengericht, falls sich die Eltern und der Pfleger in einer Angelegenheit nicht einigen können, die sowohl die Person als auch das Vermögen des Kindes betrifft....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 367 BGB – Anrechnung auf Zinsen und Kosten.

Gesetzestext (1) Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet. (2) Bestimmt der Schuldner eine andere Anrechnung, so kann der Gläubiger die Annahme der Leistung ablehnen. A. Anwendungsber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2367 BGB – Leistung an Erbscheinserben.

Gesetzestext Die Vorschrift des § 2366 findet entsprechende Anwendung, wenn an denjenigen, welcher in einem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, auf Grund eines zur Erbschaft gehörenden Rechts eine Leistung bewirkt oder wenn zwischen ihm und einem anderen in Ansehung eines solchen Rechts ein nicht unter die Vorschrift des § 2366 fallendes Rechtsgeschäft vorgenommen wird, das e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 824 BGB – Kreditgefährdung.

Gesetzestext (1) Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss. (2) Durch eine Mitteilung, deren Un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 823 BGB – Schadensersatzpflicht.

Gesetzestext (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) 1Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. 2I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 712a BGB – Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters

Gesetzestext (1) Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht zum Zeitpunkt des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den verbleibenden Gesellschafter über. (2) In Bezug auf die Rechte und Pflichten des vorletzten Gesellschafters sind anlässlich seines Ausscheid...mehr