Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 113 ZPO – Fristbestimmung für Prozesskostensicherheit.

Gesetzestext 1Das Gericht hat dem Kläger bei Anordnung der Sicherheitsleistung eine Frist zu bestimmen, binnen der die Sicherheit zu leisten ist. 2Nach Ablauf der Frist ist auf Antrag des Beklagten, wenn die Sicherheit bis zur Entscheidung nicht geleistet ist, die Klage für zurückgenommen zu erklären oder, wenn über ein Rechtsmittel des Klägers zu verhandeln ist, dieses zu v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 141 ZPO – Anordnung des persönlichen Erscheinens.

Gesetzestext (1) 1Das Gericht soll das persönliche Erscheinen beider Parteien anordnen, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint. 2Ist einer Partei wegen großer Entfernung oder aus sonstigem wichtigen Grund die persönliche Wahrnehmung des Termins nicht zuzumuten, so sieht das Gericht von der Anordnung ihres Erscheinens ab. (2) 1Wird das Erscheinen angeordne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 137 FamFG – Verbund von Scheidungs- und Folgesachen.

Gesetzestext (1) Über Scheidung und Folgesachen ist zusammen zu verhandeln und zu entscheiden (Verbund). (2) Folgesachen sindmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 45 ZPO – Entscheidung über das Ablehnungsgesuch.

Gesetzestext (1) Über das Ablehnungsgesuch entscheidet das Gericht, dem der Abgelehnte angehört, ohne dessen Mitwirkung. (2) 1Wird ein Richter beim Amtsgericht abgelehnt, so entscheidet ein anderer Richter des Amtsgerichts über das Gesuch. 2Einer Entscheidung bedarf es nicht, wenn der abgelehnte Richter das Ablehnungsgesuch für begründet hält. (3) Wird das zur Entscheidung ber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 789 ZPO – Einschreiten von Behörden.

Gesetzestext Wird zum Zwecke der Vollstreckung das Einschreiten einer Behörde erforderlich, so hat das Gericht die Behörde um ihr Einschreiten zu ersuchen. A. Normzweck. Rn 1 § 789 regelt die Amtshilfe iRd Vollstreckungsverfahrens. Diese Vorschrift wird als Ausprägung des Art 35 I GG im Vollstreckungsrecht bezeichnet (Schuschke/Walker/Raebel Rz 1). Beispielhaft wird in der Rsp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 179 ZPO – Zustellung bei verweigerter Annahme.

Gesetzestext 1Wird die Annahme des zuzustellenden Schriftstücks unberechtigt verweigert, so ist das Schriftstück in der Wohnung oder in dem Geschäftsraum zurückzulassen. 2Hat der Zustellungsadressat keine Wohnung oder ist kein Geschäftsraum vorhanden, ist das zuzustellende Schriftstück zurückzusenden. 3Mit der Annahmeverweigerung gilt das Schriftstück als zugestellt. A. Normz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 499 ZPO – Belehrungen.

Gesetzestext (1) Mit der Zustellung der Klageschrift oder des Protokolls über die Klage ist der Beklagte darüber zu belehren, dass eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben ist. (2) Mit der Aufforderung nach § 276 ist der Beklagte auch über die Folgen eines schriftlich abgegebenen Anerkenntnisses zu belehren. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift dient der Inf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 802f ZPO – Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft.

Gesetzestext (1) Zur Abnahme der Vermögensauskunft setzt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner für die Begleichung der Forderung eine Frist von zwei Wochen. Zugleich bestimmt er für den Fall, dass die Forderung nach Fristablauf nicht vollständig beglichen ist, einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft alsbald nach Fristablauf und lädt den Schuldner zu diesem Termin in sei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 535 ZPO – Gerichtliches Geständnis.

Gesetzestext Das im ersten Rechtszuge abgelegte gerichtliche Geständnis behält seine Wirksamkeit auch für die Berufungsinstanz. A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich. Rn 1 Hat eine Partei erstinstanzlich eine Behauptung des Gegners zugestanden und damit beweislos als wahr anerkannt (§ 288), ist sie hieran iRd § 290 gebunden, ein abweichender Vortrag ist nur beachtlich, wenn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 172 FamFG – Beteiligte.

Gesetzestext (1) Zu beteiligen sind (2) Das Jugendamt ist in den Fällen des § 176 Abs. 1 Satz 1 auf seinen Antrag zu beteiligen. A. Allgemeines. Rn 1 § 172 I knüpft an die Regelung des § 7 II Nr 2 an und bezeichnet (nicht abschließend) die an einem Abstammungsverfahren zu beteiligenden Personen. Die Vorschrift stellt damit sicher, dass alle v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 94 FamFG – Eidesstattliche Versicherung.

Gesetzestext Wird eine herauszugebende Person nicht vorgefunden, kann das Gericht anordnen, dass der Verpflichtete eine eidesstattliche Versicherung über ihren Verbleib abzugeben hat. § 883 Abs. 2 und 3 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. A. Allgemeines. Rn 1 Scheitert eine Vollstreckungsmaßnahme nach § 90, weil die herauszugebende Person nicht angetroffen wird, kann da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 326 ZPO – Rechtskraft bei Nacherbfolge.

Gesetzestext (1) Ein Urteil, das zwischen einem Vorerben und einem Dritten über einen gegen den Vorerben als Erben gerichteten Anspruch oder über einen der Nacherbfolge unterliegenden Gegenstand ergeht, wirkt, sofern es vor dem Eintritt der Nacherbfolge rechtskräftig wird, für den Nacherben. (2) Ein Urteil, das zwischen einem Vorerben und einem Dritten über einen der Nacherbf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 37 FamFG – Grundlage der Entscheidung.

Gesetzestext (1) Das Gericht entscheidet nach seiner freien, aus dem gesamten Inhalt des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. (2) Das Gericht darf eine Entscheidung, die die Rechte eines Beteiligten beeinträchtigt, nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützen, zu denen dieser Beteiligte sich äußern konnte. A. Normzweck und Anwendungsbereich. Rn 1 Abs 1 beinhaltet den Grundsatz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 66 ZPO – Nebenintervention.

Gesetzestext (1) Wer ein rechtliches Interesse daran hat, dass in einem zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreit die eine Partei obsiege, kann dieser Partei zum Zwecke ihrer Unterstützung beitreten. (2) Die Nebenintervention kann in jeder Lage des Rechtsstreits bis zur rechtskräftigen Entscheidung, auch in Verbindung mit der Einlegung eines Rechtsmittels, erfolgen. A....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 178 GVG – [Ordnungsmittel wegen Ungebühr].

Gesetzestext (1) 1Gegen Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige oder bei der Verhandlung nicht beteiligte Personen, die sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig machen, kann vorbehaltlich der strafgerichtlichen Verfolgung ein Ordnungsgeld bis zu eintausend Euro oder Ordnungshaft bis zu einer Woche festgesetzt und sofort vollstreckt werden. 2Bei der Festsetzung von...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 283 ZPO – Schriftsatzfrist für Erklärungen zum Vorbringen des Gegners.

Gesetzestext 1Kann sich eine Partei in der mündlichen Verhandlung auf ein Vorbringen des Gegners nicht erklären, weil es ihr nicht rechtzeitig vor dem Termin mitgeteilt worden ist, so kann auf ihren Antrag das Gericht eine Frist bestimmen, in der sie die Erklärung in einem Schriftsatz nachbringen kann; gleichzeitig wird ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 816 ZPO – Zeit und Ort der Versteigerung.

Gesetzestext (1) Die Versteigerung der gepfändeten Sachen darf nicht vor Ablauf einer Woche seit dem Tag der Pfändung geschehen, sofern nicht der Gläubiger und der Schuldner über eine frühere Versteigerung sich einigen oder diese erforderlich ist, um die Gefahr einer beträchtlichen Wertverringerung der zu versteigernden Sache abzuwenden oder um unverhältnismäßige Kosten eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1058 ZPO – Berichtigung, Auslegung und Ergänzung des Schiedsspruchs.

Gesetzestext (1) Jede Partei kann beim Schiedsgericht beantragen,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 8 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 8 Brüssel Ia-VO0 Eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann auch verklagt werden:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 822 ZPO – Umschreibung von Namenspapieren.

Gesetzestext Lautet ein Wertpapier auf Namen, so kann der Gerichtsvollzieher durch das Vollstreckungsgericht ermächtigt werden, die Umschreibung auf den Namen des Käufers zu erwirken und die hierzu erforderlichen Erklärungen an Stelle des Schuldners abzugeben. A. Normzweck. Rn 1 Namenspapiere können nicht durch schlichte Übereignung des Papiers übertragen werden, sondern bedür...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 83 ZPO – Beschränkung der Prozessvollmacht.

Gesetzestext (1) Eine Beschränkung des gesetzlichen Umfanges der Vollmacht hat dem Gegner gegenüber nur insoweit rechtliche Wirkung, als diese Beschränkung die Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzichtleistung auf den Streitgegenstand oder Anerkennung des von dem Gegner geltend gemachten Anspruchs betrifft. (2) Insoweit eine Vertretung durch Anwälte nicht gebote...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 68 ZPO – Wirkung der Nebenintervention.

Gesetzestext Der Nebenintervenient wird im Verhältnis zu der Hauptpartei mit der Behauptung nicht gehört, dass der Rechtsstreit, wie er dem Richter vorgelegen habe, unrichtig entschieden sei; er wird mit der Behauptung, dass die Hauptpartei den Rechtsstreit mangelhaft geführt habe, nur insoweit gehört, als er durch die Lage des Rechtsstreits zur Zeit seines Beitritts oder du...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 146 FamFG – Zurückverweisung.

Gesetzestext (1) Wird eine Entscheidung aufgehoben, durch die der Scheidungsantrag abgewiesen wurde, soll das Rechtsmittelgericht die Sache an das Gericht zurückverweisen, das die Abweisung ausgesprochen hat, wenn dort eine Folgesache zur Entscheidung ansteht. Das Gericht hat die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde gelegt wurde, auch seiner Entscheidung zugrun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 542 ZPO – Statthaftigkeit der Revision.

Gesetzestext (1) Die Revision findet gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile nach Maßgabe der folgenden Vorschriften statt. (2) 1Gegen Urteile, durch die über die Anordnung, Abänderung oder Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung entschieden worden ist, findet die Revision nicht statt. 2Dasselbe gilt für Urteile über die vorzeitige Besitzei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 16 FamFG – Fristen.

Gesetzestext (1) Der Lauf einer Frist beginnt, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit der Bekanntgabe. (2) Für die Fristen gelten die §§ 222 und 224 Abs. 2 und 3 sowie § 225 der Zivilprozessordnung entsprechend. A. Zweck der Vorschrift. Rn 1 Abs 1 regelt den regelmäßigen Beginn des Laufs einer Frist. Abs 2 harmonisiert die Fristberechnung mit der Verweisung auf die §§ 222, 224...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 139 ZPO – Materielle Prozessleitung.

Gesetzestext (1) 1Das Gericht hat das Sach- und Streitverhältnis, soweit erforderlich, mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen zu stellen. 2Es hat dahin zu wirken, dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über alle erheblichen Tatsachen erklären, insbesondere ungenügende Angaben zu den geltend gemachten Tatsachen ergänze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG §§ 28–58 GVG – (betreffen Strafsachen – von einer Kommentierung wurde abgesehen)

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 33 ZPO – Besonderer Gerichtsstand der Widerklage.

Gesetzestext (1) Bei dem Gericht der Klage kann eine Widerklage erhoben werden, wenn der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln in Zusammenhang steht. (2) Dies gilt nicht, wenn für eine Klage wegen des Gegenanspruchs die Vereinbarung der Zuständigkeit des Gerichts nach § 40 Abs. 2 unzulässig ist....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 80 FamFG – Umfang der Kostenpflicht.

Gesetzestext Kosten sind die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) und die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. § 91 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. A. Überblick, Normzweck, erstattungsfähige Kosten. Rn 1 Die Vorschrift regelt, welche Kosten der nach der Kostengrundentscheidung kostenpflichtige Beteilige in fG-Fami...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1032 ZPO – Schiedsvereinbarung und Klage vor Gericht.

Gesetzestext (1) Wird vor einem Gericht Klage in einer Angelegenheit erhoben, die Gegenstand einer Schiedsvereinbarung ist, so hat das Gericht die Klage als unzulässig abzuweisen, sofern der Beklagte dies vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache rügt, es sei denn, das Gericht stellt fest, dass die Schiedsvereinbarung nichtig, unwirksam oder undurchführbar ist. (2)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG §§ 24–26 GVG – (betreffen Strafsachen – von einer Kommentierung wurde abgesehen)

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, MediationsG § 3 MediationsG – Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen.

Gesetzestext (1) Der Mediator hat den Parteien alle Umstände offenzulegen, die seine Unabhängigkeit und Neutralität beeinträchtigen können. Er darf bei Vorliegen solcher Umstände nur als Mediator tätig werden, wenn die Parteien dem ausdrücklich zustimmen. (2) Als Mediator darf nicht tätig werden, wer vor der Mediation in derselben Sache für eine Partei tätig gewesen ist. Der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 78 ZPO – Anwaltsprozess.

Gesetzestext (1) 1Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. 2Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ein oberstes Landesgericht errichtet, so müssen sich die Parteien vor diesem ebenfalls durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. 3Vor dem Bundesgerichtsh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 414 ZPO – Sachverständige Zeugen.

Gesetzestext Insoweit zum Beweis vergangener Tatsachen oder Zustände, zu deren Wahrnehmung eine besondere Sachkunde erforderlich war, sachkundige Personen zu vernehmen sind, kommen die Vorschriften über den Zeugenbeweis zur Anwendung. A. Normzweck. Rn 1 § 414 stellt klar, dass der sachverständige Zeuge iSd Beweisrechts echter Zeuge ist. Dementsprechend gelten die Vorschriften ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 17a GVG – [Entscheidung über den Rechtsweg].

Gesetzestext (1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) 1Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus und verweist den Rechtsstreit zugleich an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtsweges. 2Sind meh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 99 FamFG – Kindschaftssachen.

Gesetzestext (1) 1Die deutschen Gerichte sind außer in Verfahren nach § 151 Nr. 7 zuständig, wenn das Kind 2Die deutschen Gerichte sind ferner zuständig, soweit das Kind der Fürsorge durch ein deutsches Gericht bedarf. (2) Sind für die Anordnung einer Vormundschaft sowohl die deutschen Gerichte als auch die Ger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 98 ZPO – Vergleichskosten.

Gesetzestext Die Kosten eines abgeschlossenen Vergleichs sind als gegeneinander aufgehoben anzusehen, wenn nicht die Parteien ein anderes vereinbart haben. Das Gleiche gilt von den Kosten des durch Vergleich erledigten Rechtsstreits, soweit nicht über sie bereits rechtskräftig erkannt ist. A. Überblick. Rn 1 Die Vorschrift des Abs 1 regelt die Kostenfolge bei Beendigung des Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 17 ZPO – Allgemeiner Gerichtsstand juristischer Personen.

Gesetzestext (1) 1Der allgemeine Gerichtsstand der Gemeinden, der Korporationen sowie derjenigen Gesellschaften, Genossenschaften oder anderen Vereine und derjenigen Stiftungen, Anstalten und Vermögensmassen, die als solche verklagt werden können, wird durch ihren Sitz bestimmt. 2Als Sitz gilt, wenn sich nichts anderes ergibt, der Ort, wo die Verwaltung geführt wird. (2) Gewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 843 ZPO – Verzicht des Pfandgläubigers.

Gesetzestext 1Der Gläubiger kann auf die durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung erworbenen Rechte unbeschadet seines Anspruchs verzichten. 2Die Verzichtleistung erfolgt durch eine dem Schuldner zuzustellende Erklärung. 3Die Erklärung ist auch dem Drittschuldner zuzustellen. A. Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht dem Gläubiger, auf die durch Pfändung und Überweisun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 4 VDuG – Verbraucherquorum; Finanzierung.

Gesetzestext (1) Eine Verbandsklage ist nur zulässig, wenn die klageberechtigte Stelle nachvollziehbar darlegt, dass Im Fall des § 7 Absatz 1 is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 764 ZPO – Vollstreckungsgericht.

Gesetzestext (1) Die den Gerichten zugewiesene Anordnung von Vollstreckungshandlungen und Mitwirkung bei solchen gehört zur Zuständigkeit der Amtsgerichte als Vollstreckungsgerichte. (2) Als Vollstreckungsgericht ist, sofern nicht das Gesetz ein anderes Amtsgericht bezeichnet, das Amtsgericht anzusehen, in dessen Bezirk das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll oder stattg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 850b ZPO – Bedingt pfändbare Bezüge.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 304 ZPO – Zwischenurteil über den Grund.

Gesetzestext (1) Ist ein Anspruch nach Grund und Betrag streitig, so kann das Gericht über den Grund vorab entscheiden. (2) Das Urteil ist in Betreff der Rechtsmittel als Endurteil anzusehen; das Gericht kann jedoch, wenn der Anspruch für begründet erklärt ist, auf Antrag anordnen, dass über den Betrag zu verhandeln sei. A. Normzweck. Rn 1 Das Grundurteil des § 304 ist ausweisl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 572 ZPO – Gang des Beschwerdeverfahrens.

Gesetzestext (1) 1Erachtet das Gericht oder der Vorsitzende, dessen Entscheidung angefochten wird, die Beschwerde für begründet, so haben sie ihr abzuhelfen; andernfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen. 2 § 318 bleibt unberührt. (2) 1Das Beschwerdegericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Beschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 487 ZPO – Inhalt des Antrages.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 442 ZPO – Würdigung der Schriftvergleichung.

Gesetzestext Über das Ergebnis der Schriftvergleichung hat das Gericht nach freier Überzeugung, geeignetenfalls nach Anhörung von Sachverständigen, zu entscheiden. A. Beweiswürdigung. Rn 1 § 441 regelt als besonderen Echtheitsbeweis den Beweis durch Schriftvergleichung (s § 441 Rn 1). Für die Würdigung des Beweisergebnisses gilt nach § 442 der allgemeine Grundsatz der freien r...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 540 ZPO – Inhalt des Berufungsurteils.

Gesetzestext (1) 1Anstelle von Tatbestand und Entscheidungsgründen enthält das Urteil 2Wird das Urteil in dem Termin, in dem die mündliche Verhan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 92 ZPO – Kosten bei teilweisem Obsiegen.

Gesetzestext (1) Wenn jede Partei teils obsiegt, teils unterliegt, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben, so fallen die Gerichtskosten jeder Partei zur Hälfte zur Last. (2) Das Gericht kann der einen Partei die gesamten Prozesskosten auferlegen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 257 FamFG – Besondere Verfahrensvorschriften.

Gesetzestext In vereinfachten Verfahren können die Anträge und Erklärungen vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgegeben werden. Soweit Formulare eingeführt sind, werden diese ausgefüllt; der Urkundsbeamte vermerkt unter Angabe des Gerichts und des Datums, dass er den Antrag oder die Erklärung aufgenommen hat. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift enthält zusammen mit den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 319 ZPO – Berichtigung des Urteils.

Gesetzestext (1) Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil vorkommen, sind jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen. (2) 1Der Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, wird auf dem Urteil und den Ausfertigungen vermerkt. 2Erfolgt der Berichtigungsbeschluss in der Form des § 130b, ist er in einem gesonderten...mehr